GIS-Datensatz mit bedeutsamen Gebieten für den Pflanzenartenschutz im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue.
Fachlich wirkt die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege bei Gesetzgebungsverfahren, wie dem Naturschutzgesetz, bei der Erarbeitung von Verordnungen und bei Planungsverfahren wie zum Gleisdreieck oder zur Nachnutzung der Flughäfen Tempelhof und Tegel mit. Weiter begleitet sie die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen wie die Erstellung des Konzeptes zum Biotopverbund oder die Definition der nach § 26a des Berliner Naturschutzgesetzes geschützten Biotope. Fachliche Beratung erfolgt beispielsweise zu folgenden Themen: Bewertung von Einzelflächen Florenschutz und Verbreitung wildwachsender Pflanzen Floristisch-vegetationskundliche Fragestellungen Biotopkartierung Gesetzlich geschützte Biotope Verwendung gebietseigener Gehölze Naturschutz und Denkmalpflege Heuschrecken und Grillen Naturschutzmaßnahmen auf verschiedenen Flächentypen, z.B. im Bereich der Berliner Forsten auf Parkanlagen und Friedhöfen auf Flächen der Berliner Wasserbetriebe Naturschutzfachliche Fortbildung für Mitarbeiter der Berliner Verwaltung in Kooperation mit der Landeslehrstätte des Landes Brandenburg in Lebus (Landeslehrstätte Lebus) Auskünfte zu spezieller unveröffentlichter und veröffentlichter Fachliteratur (ÖKOGRUBE) Die Landesbeauftragte unterhält seit 1988 mit der ÖKOGRUBE eine umfassende Literatur-Datenbank zu Gutachten und Schriftstücken zur Berliner Flora und Fauna. Die Datenbank vermittelt einen Zugang zu Veröffentlichungen und Zeitschriftenartikeln sowie zu unveröffentlichten Gutachten, Diplomarbeiten, Berichten und dergleichen mit ökologisch relevanten Aussagen zu Flächen im Berliner Stadtgebiet. Bis Dezember 2008 wurden 4.200 Arbeiten in der ÖKOGRUBE erfasst. Als Service bietet die Landesbeauftragte die Durchführung einer spezifischen Literatur-Recherche an. Die Ergebnisse werden als Literaturlisten oder Dateien abgegeben. Die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege berät die Öffentlichkeit auch durch verschiedene Vorhaben. So wurde 2007 das Buch “natürlich Berlin!” zusammen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herausgegeben. Es informiert Bürger mit einem reich bebilderten Band über Berliner Naturschutzgebiete und lädt mit Besuchertipps zu Spaziergängen ein. Die Fachöffentlichkeit war im Juni 2007 geladen, zur Zukunft der Stadtnatur im Abgeordnetenhaus zu diskutieren. Ebenfalls 2007 wurde eine Wanderausstellung zu den Landesbeauftragten Berlins erstellt. Sie porträtiert die Landesbeauftragten der vergangenen 80 Jahre im Ablauf der Naturschutzgeschichte. In der Geschäftsstelle der Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege unterstützen drei teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Arbeit des Landesbeauftragten. Die Geschäftsstelle ist organisatorisch der Abteilung Klimaschutz, Naturschutz und Stadtgrün im Hause der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angegliedert.
Sie tragen phantasievolle Namen wie Ohrlöffel-Leimkraut oder Steppen-Lieschgras und zählen in Berlin zu den bedrohten Pflanzenarten. Mit einem Pflegeeinsatz an der Lieper Bucht im Grunewald haben die Stadtnatur-Ranger und das Florenschutz-Team der Stiftung Naturschutz Berlin (SNB) gemeinsam mit Mitarbeitenden der Berliner Forsten und Freiwilligen des Botanischen Vereins von Berlin und Brandenburg diesen wichtigen Standort für Wildpflanzen gesichert. In Berlin gibt es rund 1.500 Wildpflanzenarten, von denen über 700 auf der Roten Liste der bedrohten Arten stehen. Diese Pflanzen spielen eine entscheidende Rolle für die Artenvielfalt und den Erhalt wertvoller Lebensräume. Magerrasen wie in der Lieper Bucht gehören zu den artenreichsten Grünlandtypen und beherbergen viele dieser Wildpflanzenarten. Im Frühjahr 2024 brachten die Koordinierungsstelle Florenschutz und die Stadtnatur-Ranger auf der Fläche an der Havel Kartäuser-Nelken und das Ohrlöffel-Leimkraut aus. Beim heutigen Pflegeeinsatz befreiten sie den Haupthang von Rosen und anderen Gehölzen und mähten ihn anschließend. Ziel war es, offene Stellen zu schaffen, auf denen die Wildpflanzen wieder genug Licht zum Wachsen haben. Zum Einsatz kamen dabei Spaten, Sensen und Freischneider der Berliner Forsten und viele helfende Hände der Freiwilligen des Botanischen Vereins. Justus Meißner, Leiter der Koordinierungsstelle Florenschutz, zur Bedeutung des Pflegeeinsatzes: „Bedrohte Arten wie das Ohrlöffel-Leimkraut sind auf offene, nährstoffarme Standorte angewiesen, die ohne regelmäßige Pflegemaßnahmen zunehmend verbuschen und damit ihren ökologischen Wert verlieren würden. Der Schutz dieser seltenen Pflanzenarten ist entscheidend für die langfristige Stabilität dieses empfindlichen Lebensraums und trägt maßgeblich zur Erhaltung der Artenvielfalt in Berlin bei.“ Die Stadtnatur-Rangerinnen Ina Wollstadt und Astrid Kinateder koordinieren die Arbeiten an der Lieper Bucht: „Die heute entfernten Rosen werden keineswegs entsorgt. Sie finden in geeigneten Flächen in Kreuzberg eine neue Heimat, wo sie in einem kontrollierten Umfeld einen Beitrag zur Gestaltung naturnaher Grünflächen leisten. So sichern wir nicht nur den Fortbestand seltener Wildpflanzen an der Lieper Bucht, sondern nutzen die Gehölze nachhaltig an anderer Stelle – ein Gewinn für die Stadtnatur und die urbane Biodiversität.“ Stadtnatur-Ranger ist ein Angebot der Stiftung Naturschutz Berlin mit einem bundesweit einmaligen Ansatz. 24 Rangerinnen und Ranger sind in den Berliner Bezirken unterwegs und vermitteln zwischen Mensch und Natur. Durch die stetige Anwesenheit in ihren Einsatzgebieten sorgt das Team dafür, die Menschen stärker mit der Natur vor ihrer Haustür zu verbinden und verbreitet den Naturschutzgedanken durch Aufklärungsarbeit. Darüber hinaus leisten die Ranger*innen naturschutzfachliche Arbeit. Dazu gehört beispielsweise die Gebietsbeobachtung und die wissenschaftliche Kontrolle, mit deren Hilfe sie die Datengrundlage über die Berliner Stadtnatur erweitern. Die Koordinierungsstelle Florenschutz der Stiftung Naturschutz Berlin kümmert sich um mehr als 280 Pflanzenarten im gesamten Berliner Stadtgebiet. Sie überprüft Vorkommen und Bestandssituation der sogenannten Florenschutz-Zielarten, das sind in der Regel nach der Berliner Roten Liste vom Aussterben bedrohte Pflanzen. Sie konzipiert geeignete Schutzmaßnahmen und informiert Flächeneigentümer und -nutzer, Naturschutzbehörden, Berliner Forsten und Bezirksämter über Standorte von gefährdeten Pflanzen. Gemeinsam mit Partnern wie dem Botanischen Garten Berlin und dem Arbeitskreis Urbanität & Vielfalt werden Vermehrungskulturen angelegt, Arche-Flächen eingerichtet und nachgezogene Pflanzen wieder ausgesetzt. Auch die Entwicklung artenreicher Grünflächen im Wohnumfeld wird von der Koordinierungsstelle unterstützt. So sorgt sie seit 2009 dafür, dass die biologische Artenvielfalt in der Hauptstadt erhalten bleibt. Naturschutz – Umweltbildung – Freiwilligendienste – Förderung, dafür steht die Stiftung Naturschutz Berlin. Die SNB ist eine gemeinnützige Stiftung, die 1981 vom Berliner Abgeordnetenhaus gegründet wurde. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem der Lange Tag der StadtNatur, die Stadtnatur-Ranger, der Naturschutzpreis, die Koordinierungsstellen Fauna und Florenschutz, der Umweltkalender. Die Stiftung wird von Geschäftsführer Stefan Richter geleitet und beschäftigt rund 120 Mitarbeiter*innen. Weitere Informationen unter www.stiftung-naturschutz.de . Pressekontakt Stiftung Naturschutz Berlin Svenja Pelzel Pressesprecherin Potsdamer Straße 68 10785 Berlin E-Mail: presse@stiftung-naturschutz.de Tel.: (030) 26 394 188 Fotocredit: Stiftung Naturschutz Berlin / Antje Jakupi
Die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege koordiniert oder begleitet die Erarbeitung fachlicher Grundlagen des Naturschutzes und steht unter anderem für fachliche Auskünfte zu folgenden Themen zur Verfügung: Biotopkartierung des Landes Berlin, die vom ehem. Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege mit initiiert worden ist und deren Grundlagen gemeinsam mit der Obersten Naturschutzbehörde herausgegeben worden sind. Rote Liste des Landes Berlin, die Aussagen zur Gefährdung der Pflanzen- und Tierarten enthalten. Sie werden in einem Turnus von ungefähr 10 Jahren fortgeschrieben. Die Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen mit einer Liste aller in Berlin vorkommenden Arten erschien 2018 in der 4. Fassung . Florenschutz: Der ehem. Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege hat 2007 ein Florenschutzkonzept erarbeiten lassen. Das Florenschutzkonzept soll als Grundlage zur Umsetzung der Globalen Strategie zur Erhaltung der Pflanzen (GPSC) auf Länderebene dienen und Bestandteil des Berliner Landschafts- und Artenschutzprogrammes werden. Schutz von Mauerfarnen: In Kooperation mit dem Botanischen Garten und Museum Berlin wurde 2008 ein Projekt zum Erhalt seltener und gefährdeter “Mauerfarne in Berlin” begonnen. Naturschutz-Beauftragte von 1927 bis 2007 in Berlin Eine historische Analyse, die vom Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege beauftragt worden ist. Naturerfahrungsräume in Berlin: Studie, die vom Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege beauftragt worden ist. Umfrage zu Perspektiven und Aussichten des Naturschutzes in Berlin, die vom Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege beauftragt wurde und 2009 herausgegeben wird.
Das Projekt "Integrativer Anbau von Äsungsflächen - Modell zur Erhöhung der ökologischen Bedeutung von Wildäckern und Wildwiesen durch gelenkte Förderung wildwachsender Äsungs- und Deckungspflanzen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz Universität Hannover, Institut für Botanik durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Bei den im Rahmen jagdlicher Hege angelegten Wildäckern und Wildwiesen in Niedersachsen kommt es bei aller Vielfalt der Anbaupraxis in zahlreichen Fällen zu vermeidbarer Umweltbelastung und bedenklicher Standortwahl. Das Ziel besteht darin, auf Äsungsflächen eine artenreiche Segetalvegetation/Grünlandnarbe zu fördern, die eine den angebauten Pflanzen vergleichbare Funktion für die Hege übernimmt und extensive Anbauformen automatisch erfordert. Im Projekt sollen Empfehlungen zur integrativen Bewirtschaftung von Äsungsflächen erarbeitet, modellhaft getestet und landesweit verbreitet werden. Fazit: Die Daten zur Bedeutung von Wildäckern als Standort für Wildpflanzen und als Äsungsfläche für Haarwild liefern eine Basis, auf der Pflanzenartenschutz und Jagdliche Hege kooperieren können. Im Rahmen einer Kooperation bei der Anlage und Unterhaltung von Wildäckern ließ sich der Schaden von der Umwelt (nicht standortgemäße Bewirtschaftung) abwenden und konnten ungenutzte Chancen (Restitution von Segetalflora) realisiert werden. Das Projekt fand eine unerwartet große Unterstützung bei den Jägern und bewirkte, dass die Mehrheit Wildäcker erstmals auch als Lebensraum für Pflanzenarten wahrgenommen hat und entsprechende Leitlinien zur standortgerechten Düngung und Einsaat umsetzt. Der Teil Wildwiesen erwies sich als derart komplex, dass die Bewirtschaftungsempfehlungen nur einen kleinen Teil des Notwendigen abdecken konnten.
Das Projekt "Arten- und Biotopschutz im Nationalen Naturreservat Devinska Kobyla (Thebener Kogel - Kleinkarpaten) / Slowakei" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ibn - Institut für Biodiversität - Netzwerk e.V. durchgeführt. Das Projekt wird mit dem slowakischen Partner DAPHNE aus Fördermitteln der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) durchgeführt und durch ein EU-Life-Projekt auf slowakischer Seite kofinanziert. Der Thebener Kogel (Devinska Kobyla) in der Slowakei ist ein Binnendünengebiet mit artenreichen Heide- und Steppengesellschaften. Diese sind vor allem durch Verbuschung durch Fremdgehölze gefährdet, teilweise wurde aufgeforstet. Ziel des Projektes ist die Bewahrung der natürlichen Vegetation durch aktive Renaturierung - d.h. Beseitigung von Fremdgehölzen und Einführung einer Beweidung. Bisher wurden in der Slowakei noch nie Managementmaßnahmen zur Rettung von thermophilen Gesellschaften / Biotopen in dem in Devínska Kobyla geplanten Umfang durchgeführt. Der erste Schritt zur Renaturierung von 20 ha degradierten xerothermen Biotopen ist die Beseitigung von Gehölzen, um die grundlegenden Voraussetzung für die Erhaltung von Pflanzenarten zu schaffen, die an licht- und wärmereiche Standorte angepasst sind. Um festzulegen, wo und in welchem Umfang entbuscht und später beweidet werden muss, wird eine Managementplan erarbeitet. Zur Kontrolle der Effekte werden Monitoringflächen angelegt. Für die Beweidung wird eine Schaf und Ziegenherde eingesetzt und entsprechende langfristige Vereinbarungen mit dem Schäfer getroffen. Mit Rücksicht auf die hohe Besucherzahl und die unmittelbare Nähe des Standortes zur Hauptstadt Bratislava wird im Rahmen des Projektes ein Konzept zur Einbindung von privatwirtschaftlichen Unternehmen (deutsche und slowakische) in die aktive Naturschutzarbeit entwickelt und durchgeführt. Damit wird eine dauerhafte Pflege auch nach Projektabschluss gesichert und gleichzeitig das Umweltbewusstseins der Öffentlichkeit für den aktiven Schutz der thermophilen Gesellschaften erhöht. Sämtliche Eigentümer, zuständige Verwaltungen und Gemeinden sind schon seit der Antragsphase involviert, um einen möglichst großen Rückhalt für die Renaturierungsmaßnahmen zu erwirken.
Das Projekt "Entwicklung eines Salzwasserbiotops im Helmsander Koog (Speicherkoog Dithmarschen) und begleitende wissenschaftliche Untersuchungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesamt für Natur und Umwelt Schleswig-Holstein durchgeführt. Es wird ein neuartiges Salzwasserbiotop Binnendeich im Speicherkoog Dithmarschen als Lebensraum insbesondere fuer gefaehrdete, auch wattenmeertypische Pflanzen- und Tierarten eingerichtet. Besonders guenstige Bedingungen werden dafuer durch einen ringfoermigen, verlandungsarm gehaltenen See mit steuerbarem Wasserspiegel und innenliegender Insel geschaffen. Ausgedehnte Wasserwechselzonen sorgen fuer die Ansiedlung von Salz- und Brackwasserorganismen. Die Wasserzufuhr stammt aus der Nordsee durch den gebremsten Gezeitenstrom. Begleitende wissenschaftliche Untersuchungen: 1) Geobotanische Inventarisierung und Dokumentation unter besonderer Beruecksichtigung des Pflanzenartenschutzes. 2) Inventarisierung der Tierwelt an typischen Beispielgruppen der Evertebraten - Vergleich Wattenmeer/Salzwasserbiotop. 3) Bestand und Entwicklung der Lebensgemeinschaften sowie der Gewaesserbeschaffenheit im gesamten aquatischen Bereich. Dokumentation der avifaunistischen Entwicklung.
Salzgitter . Am 24. April findet die erste Kartierexkursion des landesweiten Pflanzenartenschutzes in diesem Jahr statt. Organisator der Veranstaltung ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Auf dem Speckenberg bei Salzgitter-Bad erwarten die Teilnehmer Themen wie Magerrasen, Frühlingswald und Wegränder. Der NLWKN betreut das landesweite, seit vier Jahrzehnten bestehende Erfassungsprogramm für Pflanzen- und Tierarten. „Traditionell findet das erste Kartiertreffen zur Frühblüherzeit statt. Es richtet sich an alle botanisch Interessierte und vermittelt unsere Methodik der Pflanzenerfassung sowie Artenkenntnisse“, erklärt Leonard Schmalhaus vom NLWKN. Er organisiert dieses erste Treffen des Jahres federführend. Am 24. April findet die erste Kartierexkursion des landesweiten Pflanzenartenschutzes in diesem Jahr statt. Organisator der Veranstaltung ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Auf dem Speckenberg bei Salzgitter-Bad erwarten die Teilnehmer Themen wie Magerrasen, Frühlingswald und Wegränder. Der NLWKN betreut das landesweite, seit vier Jahrzehnten bestehende Erfassungsprogramm für Pflanzen- und Tierarten. „Traditionell findet das erste Kartiertreffen zur Frühblüherzeit statt. Es richtet sich an alle botanisch Interessierte und vermittelt unsere Methodik der Pflanzenerfassung sowie Artenkenntnisse“, erklärt Leonard Schmalhaus vom NLWKN. Er organisiert dieses erste Treffen des Jahres federführend. Unterstützt wird er dabei von Walter Wimmer, dem Leiter der NLWKN-Betriebsstelle in Braunschweig und Göttingen. Beiden kommt zugute, dass sie aus Salzgitter stammen und sich hier auskennen. „Für uns vor Ort ist es selbstverständlich, dass wir im Rahmen solcher Aktivitäten die landesweit arbeitenden Kollegen nach Kräften unterstützen“, freut sich Walter Wimmer auf die Stunden in der Natur. Wer sich für die heimische Pflanzenwelt interessiert, ist herzlich eingeladen, teilzunehmen. Das Treffen beginnt um 11 Uhr auf dem großen Parkplatz an der Friedrich-Ebert-Straße beim Union-Sportplatz in Salzgitter Bad und wird bis etwa 15 Uhr dauern. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, die Veranstaltung ist kostenfrei, festes Schuhwerk wird empfohlen, Verpflegung für den Tag ist mitzubringen. Arten brauchen Daten Arten brauchen Daten Für den Schutz von Arten werden genaue Daten über deren Vorkommen und Häufigkeit benötigt. Solche Daten werden durch zahlreiche ehrenamtlich tätige Personen erhoben, die ihre Tier- und Pflanzenbeobachtungen nach einer festen Methode der Naturschutzverwaltung des Landes übermitteln. Diese Daten sind eine wichtige Arbeitsgrundlage für die Naturschutzbehörden vor Ort und dienen als Basis für die Erstellung von Verbreitungskarten, Rote Listen, Forschungsprojekte und viele andere Fragestellungen. Mehr dazu unter: Arten-Erfassungsprogramme | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (niedersachsen.de) .
Neuere Untersuchungen (Kalyabina-Hauf & Ananjeva 2004, Andres et al. 2014) weisen darauf hin, dass die Unterarten Lacerta agilis agilis und Lacerta agilis argus möglicherweise nur schwach differenziert sind. Untersuchungen auf der Grundlage einer größeren Stichprobe liegen aber noch nicht vor. Der bekannte deutsche Arealanteil der Unterart L. a. agilis ist nach Bischoff (1988) größer als 1/10 des Weltbestandes, zudem liegt er im Arealzentrum. Somit ist Deutschland für die weltweite Erhaltung der Nominatunterart L. a. agilis in hohem Maße verantwortlich. Für die Art insgesamt hat Deutschland eine allgemeine Verantwortlichkeit. Die Zauneidechse kommt in allen Bundesländern autochthon vor. Im durch atlantisches Klima geprägten Nordwesten ist die Dichte deutlich geringer als in den kontinentalen Regionen. Die Höhenverbreitung erstreckt sich von den Küstendünen bis auf circa 1.700 m über NHN, Schwerpunkte bestehen aber in den planaren und kollinen Lagen (Blanke 2010). Für den Zeitraum 2000 bis 2018 beträgt die TK25-Q-Rasterfrequenz 50,01 %, die Art ist somit als häufig einzustufen. Für den langfristigen Bestandstrend wird ein starker Rückgang eingeschätzt. Beim Kulturfolger Zauneidechse lässt sich dieser auf den gravierenden Landschaftswandel im vergangenen Jahrhundert zurückführen (Industrialisierung der Landwirtschaft, Verlust von Saum- und Übergangsbereichen durch Flurbereinigungen, zunehmende Versiegelung und Isolation u. v. m.). Anscheinend ist die Art von der zunehmenden Monotonisierung der Landschaft besonders stark betroffen. Eine wesentliche Gefährdung von Zauneidechsen liegt in unzureichenden oder gar ungeeigneten Schutzmaßnahmen. Im kurzfristigen Bestandstrend wird eine starke Abnahme beobachtet, die sich in einer geringeren Rasterfrequenz widerspiegelt. Da die Zauneidechse als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie bei vielen Eingriffen erfasst werden muss und seit der Novelle des BNatSchG im Jahr 2010 von einem deutlich erhöhten Erfassungsgrad auszugehen ist, scheiden Erfassungsdefizite als Grund für die abnehmende Rasterfrequenz aus. Die merklichen Rückgänge in der Vergangenheit und die aktuell noch häufigen Vorkommen führen zu einer Einstufung der Zauneidechse als Art der „Vorwarnliste“. Der kurzfristige Bestandstrend hat sich zu einer starken Abnahme verschärft. Der langfristig starke Rückgang und die Rote-Liste-Kategorie bleiben unverändert. Die Zauneidechse ist vor allem aufgrund folgender Ursachen gefährdet: Direkte Verluste von Habitaten durch Eingriffe (z. B. Bau von Siedlungen, Neu- und Ausbau von Verkehrswegen, Photovoltaik-Anlagen) und/oder deren Folgemaßnahmen (Verfüllung von Abgrabungen, Ersatzaufforstungen in bestehenden Lebensräumen etc.); Verkleinerung und Isolation von Habitaten; kürzere Intervalle bei der Instandhaltung von Verkehrswegen (v. a. Maßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn); Zerschneidung von Teilhabitaten (z. B. durch Lärmschutzwände an Verkehrswegen); unwirksame oder kontraproduktive „Schutzmaßnahmen“ in Folge von Eingriffen: Umsiedlungen in ungeeignete oder bereits besiedelte Flächen (meist kombiniert mit viel zu kurzen Fangzeiträumen), Ersatzlebensräume in geringerer Qualität und Größe, nicht funktionsfähige Artenschutzmaßnahmen (für die ortstreue Zauneidechse nicht erreichbar, ihren Habitatansprüchen nicht genügend); Änderungen in Waldbewirtschaftung und -struktur: Abkehr von Kahlschlägen, Aufforstung von Lichtungen in Wäldern und Begradigung von Waldrändern, Änderungen der Pflanzenartenzusammensetzung, Aus- und Neubau von Forstwegen; Änderungen in der Landwirtschaft: Flurbereinigungsverfahren ohne oder mit unzureichender Berücksichtigung naturschutzfachlicher Anforderungen, Verlust oder Verschmälerung von Säumen, Randstreifen, Brachen, Wiesen; Anbau von Wintergetreide und hochwüchsigen Energiepflanzen statt Hackfrüchten und Sommergetreide; Ausbau von Wirtschaftswegen; Verbrachung und Verbuschung von Habitaten aufgrund fehlender oder nicht angepasster Pflege (zu großflächige, zu häufige und tiefe Mahd; zunehmende extensive Beweidung in Schutzgebieten u.a.); Qualitätsminderung von Habitaten durch hochwüchsige und dichte Vegetation infolge von Eutrophierung oder der Ausbreitung invasiver Neophyten; Verlust von Kleinstrukturen und Beschattung. Entscheidend für den Erhalt bestehender Populationen und ihrer Lebensräume ist die konsequente Anwendung des geltenden Artenschutzrechtes bei Eingriffen, aber auch bei der land- und forstwirtschaftlichen Flächennutzung. Besondere Rücksicht ist auch bei Maßnahmen an den Böschungen und Rändern von Straßen, Feld- und Waldwegen sowie in Abgrabungen notwendig. Der zunehmenden Monotonisierung der Landschaft sollte im Rahmen der Raumplanung entgegengewirkt werden. An Bahnstrecken finden sich oft die letzten Populationen; insbesondere hier müssen Instandhaltungsmaßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn verträglich gestaltet werden. Im Schutzgebietsmanagement müssen die Ansprüche der Zauneidechse in für die Art bedeutsamen Bereichen berücksichtigt werden; das beinhaltet auch die Tolerierung bestimmter, aus Sicht des Biotop- und Pflanzenartenschutzes häufig unerwünschter Biotopausprägungen (oft ruderalisiert oder mit sogenannten „Problemgräsern“ wie Drahtschmiele oder Pfeifengras). Bei der Offenhaltung von Lebensräumen der Zauneidechse sind verschiedene mechanische Verfahren gut geeignet, so z. B. nicht-bodennahe Streifenmahd. Dagegen gibt es deutliche Hinweise auf Gefährdungen bei schon sehr behutsamer Beweidung (Blanke 2019). Entwicklungsziel sollten jeweils möglichst kleinteilige Vegetationsmosaike sein. Wichtig ist dabei eine strukturreiche und eher dichte, aber nicht völlig geschlossene Krautschicht. Angrenzende Wälder und Hecken oder eingestreute Gehölze sind günstig.
Das Rätsel um den Wanderwolf ist gelöst: Das am 15. April 2015 auf der A7 bei Berkhof tot aufgefundene Tier ist identisch mit dem sogenannten Wanderwolf, der Anfang März durch das westliche Niedersachsen und die Niederlande gezogen ist und dessen Spur sich Mitte April verlor. Das teilten am Donnerstag das Wolfsbüro Niedersachsen und die Landesjägerschaft Niedersachsen mit. Den vom Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) im Auftrag des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) durchgeführten Untersuchungen zufolge war das Tier von einem Lkw erfasst worden. Die DNA-Analyse des Kadavers durch das Senckenberg Institut brachte jetzt den Nachweis, dass es sich um einen männlichen Nachkommen des Munsteraner Rudels gehandelt hat. Diese Wölfe waren in den vergangenen Monaten häufig durch nahe Kontakte zwischen Mensch und Wolf sowie geringe Scheu vor Menschen aufgefallen. Zwei einjährige Jungwölfe tragen mittlerweile Halsbandsender, die die Standorte der Tiere regelmäßig melden. Die Ausbreitung der Wölfe in Niedersachsen wird wissenschaftlich dokumentiert. Das Umweltministerium hat mit dem Wolfsmonitoring die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. beauftragt, die diese Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit dem Wolfsbüro im NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) und den mehr als 100 Wolfsberatern wahrnimmt. Wer Spuren, Losungen oder Risse findet, die auf einen Wolf hinweisen, oder einen Wolf sieht, sollte seinen Fund dem örtlichen Wolfsberater oder der Wolfsbeauftragten der Landesjägerschaft Dr. Britta Habbe ( wolf@ljn.de ) melden. Informationen zum Wolfsmonitoring gibt es im Internet: www.nlwkn.niedersachsen.de (Naturschutz / Tier- und Pflanzenartenschutz / Wolfsbüro ).