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Fluglärm Lden 2022

Berechnungsergebnis Lden (day, evening, night) 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) als Isophonenbänder für den Großflughafen Hannover/Langenhagen. Die Berechnung des Pegels Lden erfolgt nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 50 x 50 m. Als akustische Quelle dienen die relevanten Flugrouten mit den darauf fliegenden Luftfahrzeugen. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.

Fluglärm Lnight 2022

Berechnungsergebnis LNight 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) als Isophonenbänder für den Großflughafen Hannover/Langenhagen. Die Berechnung des Pegels LNight erfolgt nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 50 x 50 m. Als akustische Quelle dienen die relevanten Flugrouten mit den darauf fliegenden Luftfahrzeugen. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.

Fluglärm Schutzzone 1 und 2 Saarland

Festsetzung des Lärmschutzbereichs (zwei Lärmschutzzonen) für den Verkehrsflughafen Saarbrücken auf der Grundlage der "Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Saarbrücken" FluLärmSaarbV vom 02.09.2011 Schutzzone 1 ;Tagschutzzone 1: L Aeq Tag 65 dB (A) Schutzzone 2; Tagschutzzone 2: L Aeq Tag 60 dB (A), Nachtschutzzone Amtsblatt des Saarlandes vom 01.09.20011, S 289ff. Die nächsten Änderungen am Lärmschutzbereich des Flughafens Saarbrücken erfolgen frühestens im Jahr 2021.

Fluglärm Nachtschutzzone Saarland

Festsetzung des Lärmschutzbereichs (zwei Lärmschutzzonen) für den Verkehrsflughafen Saarbrücken auf der Grundlage der "Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Saarbrücken" FluLärmSaarbV vom 02.09.2011 Schutzzone 1 Schutzzone 2 Nachtschutzzone Amtsblatt des Saarlandes vom 01.09.20011, S 289ff. Die nächsten Änderungen am Lärmschutzbereich des Flughafens Saarbrücken erfolgen frühestens im Jahr 2021. Nachtschutzzone: L Aeq Nacht 55dB (A)

Immissionsschutz - Fluglärm-Tag-Schutzzone - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt Datengrundlagen aus dem Bereich Immissionsschutz dar.:Fluglärm Schutzzone 1 und 2: Festsetzung des Lärmschutzbereichs (zwei Lärmschutzzonen) für den Verkehrsflughafen Saarbrücken auf der Grundlage der "Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Saarbrücken" FluLärmSaarbV vom 02.09.2011.Die nächsten Änderungen am Lärmschutzbereich des Flughafens Saarbrücken erfolgen frühestens im Jahr 2021.

Immissionsschutz - Fluglärm-Tag-Schutzzone

Der Kartendienst stellt Datengrundlagen aus dem Bereich Immissionsschutz dar.:Fluglärm Schutzzone 1 und 2: Festsetzung des Lärmschutzbereichs (zwei Lärmschutzzonen) für den Verkehrsflughafen Saarbrücken auf der Grundlage der "Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Saarbrücken" FluLärmSaarbV vom 02.09.2011.Die nächsten Änderungen am Lärmschutzbereich des Flughafens Saarbrücken erfolgen frühestens im Jahr 2021.

Ruhige Gebiete Hamburg (§ 47d BImSchG)

Ruhige Gebiete (§ 47d BImSchG) - Abwägungsrelevant bei Bauleitverfahren nach Baugesetzbuch und Planverfahren nach sonstigem Planrecht - Allgemein zugängliche Flächen mit einer geringen Lärmbelastung - Gewichteter, mittlerer Tageslärmpegel LDen < 50 dB(A) (jeweils betrachtet für Straßen-, Schienen- und Flugverkehr) - Mindestgröße 50 ha

Area Management/ Restriction/ Regulation Zones and Reporting Units / Lärmschutzbereiche am Flughafen Berlin Brandenburg

Der interoperable INSPIRE-Datensatz gibt einen Überblick über die Lärmschutzbereiche am Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Dies umfasst laut Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG) die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Bewirtschaftsungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Lärmschutzbereich am Flughafen Berlin Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-AM-FLUGLAERMSCHUTZ) Lärmschutzbereich am Flughafen Berlin Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-AM-FLUGLAERMSCHUTZ) Der interoperable INSPIRE-Datensatz gibt einen Überblick über die Lärmschutzbereiche am Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Dies umfasst laut Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG) die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Bewirtschaftsungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Lärmschutzbereich am Flughafen Berlin Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-AM-FLUGLAERMSCHUTZ) Lärmschutzbereich am Flughafen Berlin Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-AM-FLUGLAERMSCHUTZ)

Lärmschutzbereich Flughafen Hamburg

- Lärmaktionsplanung nach Umgebungslärmrichtlinie für den Ballungsraum Hamburg - Überwachung der Einhaltung von Nachtflugbeschränkungen und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen; - Fluglärmbeschwerdemanagement - Berechnung der Fluglärmschutzzonen nach dem Fluglärmgesetz von Juni 2007

Vergleich vorhandener Verfahren zur Beurteilung von nächtlichem Fluglärm und für Entscheidungen über baulichen Schallschutz für Schlafräume

Das Vorhaben vergleicht verschiedene Verfahren und Kriterien zur Beurteilung des nächtlichen Fluglärms an Flughafenstandorten und dessen gesundheitliche Auswirkungen. Hierfür wurden neben Literaturauswertungen und Analysen von Gesundheitsdaten auch Befragungen von Akteur*innen im Umfeld von drei deutschen Flughäfen durchgeführt. Im Ergebnis wird vorgeschlagen, eine Aufwachreaktion (AWR = 1) als Schwellenwert des AWR-Kriteriums festzulegen. Dies bedeutet, dass Gebiete, in denen im Durchschnitt pro Nacht eine oder mehr AWR durch Fluglärm hervorgerufen werden, in der nach Fluglärmgesetz definierten Nachtschutzzone liegen sollten. Veröffentlicht in Texte | 31/2025.

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