Im Jahr 2022 erfolgte die Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie für deutsche Flughäfen erstmals mit dem neuen Berechnungsverfahren BUF. Die Ergebnisse unterscheiden sich teils erheblich gegenüber früheren Lärmkartierungen. Insbesondere in größerer Entfernung der Flughäfen zeigen die Lärmkarten teils erheblich höhere Immissionen als mit anderen Berechnungsverfahren. Eine mögliche Ursache ist die neue Flugzeugklasseneinteilung der BUF. Diese Flugzeugklasseneinteilung soll auch für eine Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes bzw. der zugehörigen Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) genutzt werden. Die Lärmkarten mit der BUF werfen die Frage auf, ob die neue Flugzeugklasseneinteilung auch bei einer Novelle der AzB zu größeren Lärmschutz- und Siedlungsbeschränkungsbereichen nach dem Fluglärmschutzgesetz führen würde. Das hätte rechtliche und finanzielle Folgen für Flugplätze und Anwohner*innen. Eine realitätsnahe Berechnung von Fluglärm spielt hier eine zentrale Rolle und ist unerlässlich für die Akzeptanz. Vor der Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes und der AzB muss die neue Flugzeugklasseneinteilung mit ihren flugbetrieblichen und akustischen Ansätzen validiert werden. Im Vorhaben soll ein Messkonzept entwickelt werden, um die neue Flugzeugklasseneinteilung in 15 bis 30 km Entfernung zu einem Flughafen zu validieren.
Berechnungen und Kartierung nach Umgebungslärmrichtlinie und nach 34. BImSchV für den Ballungsraum Hamburg für den Straßen- und Schienenverkehr sowie den Fluglärm. Die Karten "Straßenverkehr Lden/Lnight ", "Schienenverkehr Lden/Lnight" und "Flugverkehr Lden/Lnight" sind nicht geeignet zum Schallschutznachweis nach DIN 4109 'Schallschutz im Hochbau'.
Dieser Darstellungsdienst (WMS) stellt Daten zum INSPIRE-Thema Gesundheit und Sicherheit in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) aus dem Jahr 2022 dar. Der Datensatz umfasst die Berechnung der Lärmimmissionen für Fluglärm am Tag und in der Nacht für die Stadtgemeinde Bremen.
Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm regelt die Festsetzung von Lärmschutzbereichen an bestimmten Flugplätzen in Deutschland. Das Verfahren zur Ermittlung dieser Lärmschutzbereiche wird durch die „1. Fluglärmschutzverordnung“ konkretisiert, die auf die „Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen“ (AzB) sowie die „Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb“ (AzD) verweist. Die teils vor Jahrzehnten festgeschriebenen akustischen und flugbetrieblichen Daten der AzB können den Flugbetrieb in Deutschland nur noch bedingt abbilden. So wurden in den letzten Jahren beispielsweise neue Luftfahrzeugmuster mit modernen Triebwerken eingeführt und ältere Muster stillgelegt oder modernisiert. Um diesen Tatsachen Rechnung zu tragen, wurde im Forschungsvorhaben „Überprüfung und Verbesserung der Berechnungsverfahren beim Fluglärm“ die Datengrundlage für zivile Luftfahrzeuge der AzB vollständig überarbeitet. Im Zuge dieser Überarbeitung wurde ein neues Gruppierungsschema für Luftfahrzeuge entwickelt und eine Anpassung der akustischen und flugbetrieblichen Daten vorgenommen. Das hier beschriebene Vorhaben wendet diese neue akustische Datengrundlage erstmals für realitätsnahe Verkehrsszenarien an. Basierend auf den Erfahrungen der Autoren aus der Erstellung einer Vielzahl von sog. Datenerfassungssystemen (DES), bei denen die flugbetriebliche Praxis in Modellen für die Fluglärmberechnung abgebildet wird, wurden Fluglärmberechnungen für drei große Verkehrsflughäfen in Deutschland durchgeführt. Ergebnis sind detaillierte graphische Darstellungen der berechneten Fluglärmsituation für verschiedene Szenarien einschließlich einer Differenzbetrachtung zwischen aktueller und überarbeiteter akustischer Datengrundlage
In einem derzeit laufenden Refoplan-Vorhaben werden Arbeiten zur Weiterentwicklung der AzB für moderne, zivile Verkehrsflugzeuge durchgeführt. Ziel des neuen Vorhabens ist es, auch für militärischen Luftfahrzeuge (neue Luftfahrzeugmuster, Triebwerksumrüstungen etc.) die entsprechenden AzB-Luftfahrzeugklassen zu aktualisieren bzw. zu ergänzen. Hierzu sollen Geräuschmessungen an verschiedenen militärischen Luftfahrzeugen durchgeführt und ausgewertet werden. Alternativ kann auch auf Aufzeichnungen der Fluglärmüberwachungsanlagen an deutschen Flughäfen zurückgegriffen werden, sofern Messergebnisse in hinreichendem Umfang und ausreichender Qualität vorliegen. Die Messergebnisse sind für die AzB aufzubereiten.
Die in der Praxis streuenden Flugwege an- und abfliegender Luftfahrzeuge werden bisher in den Fluglärmberechnungsverfahren in vereinfachender Weise modelliert. Verbesserungen lassen sich insbesondere bei der Beschreibung aktueller oder zurückliegender Situationen erreichen, wenn radarbasierte Flugspuraufzeichnungen herangezogen werden. So wurden beispielsweise solche Daten bei der Lärmwirkungsstudie 'Noise-Related Annoyance, Cognition, and Health' (NORAH) verwendet. Zudem befasst sich auch die Normung mit dieser Thematik. In diesem Forschungsvorhaben sollen die nationalen und internationalen Aktivitäten zur Nutzung von Radardaten für Fluglärmberechnungen analysiert werden. Aufbauend auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen sind Potenziale für eine präzisere Ermittlung sowohl zurückliegender und aktueller als auch zukünftiger Fluglärmbelastungen im Umland von Flughäfen in Deutschland zu ermitteln und entsprechende Verfahren zur Beschreibung der Flugverläufe zu erarbeiten. Das Forschungsvorhaben dient der Analyse von Optionen zur Weiterentwicklung von Berechnungsverfahren, die auch in rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm herangezogen werden.
Aufgabenbeschreibung: Im Zuge der Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm wurde 2008 die Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Die Beurteilung der Lärmsituation von Fluglärm betroffener Gebiete nach FlugLärmG erfolgt anhand des in der AzB im Detail festgelegten Berechnungsverfahrens, das auf der Grundlage einer Prognose von Art und Umfang des künftigen Flugbetriebs die realitätsnahe Bestimmung des Fluglärmpegels der sechs verkehrsreichsten Monate ermöglicht. Es ist vorgesehen, das Berechnungsverfahren zu überprüfen und gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung an den aktuellen Stand der Luftfahrttechnik und der Berechnungsmethodík zu entwickeln. Anhand von Vergleichsergebnissen aus aktuellen Messungen soll verifiziert werden, inwiefern die Lärmberechnungsmethode gemäß 1. FlugLSV dem aktuellen Kenntnisstand entspricht. Zusätzlich ist darzustellen, inwieweit Bedarf besteht, weitere Kenngrößen für neue Flugzeugmuster zu ermitteln, um zu gewährleisten, dass die Berechnungen von Fluglärm auch zukünftig dem Stand der Luftfahrttechnik entsprechen. Erforderliche Daten für entsprechende Ergänzungen sind auszuarbeiten. Mit Verankerung der EU-Umgebungslärmrichtlinie im Bundes-Immissionsschutzgesetz finden Lärmberechnungsmethoden nach CNOSSOS-EU Anwendung, die u.a. der Lärmkartierung dient. Fluglärmgesetz und EU-Umgebungslärmrichtlinie sehen zum Teil unterschiedliche Eingangsdaten, Berechnungsmethoden und Lärmindizees für die jeweiligen Lärmarten vor. Die Merkmale und Unterschiede der beiden spezifischen Berechnungsmethoden für Fluglärm sind darzustellen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen differenziert zu ermitteln.
Dieser Darstellungsdienst (WMS) umfasst die Berechnung der Lärmimmissionen 2017 für Fluglärm am Tag und in der Nacht für die Stadtgemeinde Bremen.
Lärmkartierung 2017: Berechnung der Lärmimmissionen für Fluglärm in der Nacht Lnight
Lärmkartierung 2017: Berechnung der Lärmimmissionen für Fluglärm am Tag LDEN
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 20 |
| Kommune | 1 |
| Land | 10 |
| Wissenschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 6 |
| Text | 6 |
| unbekannt | 15 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 14 |
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| Language | Count |
|---|---|
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| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Dokument | 6 |
| Keine | 10 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 17 |
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