Der interoperable INSPIRE-Datensatz gibt einen Überblick über die Lärmschutzbereiche am Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Dies umfasst laut Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG) die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Bewirtschaftsungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Lärmschutzbereich am Flughafen Berlin Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-AM-FLUGLAERMSCHUTZ) Lärmschutzbereich am Flughafen Berlin Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-AM-FLUGLAERMSCHUTZ) Der interoperable INSPIRE-Datensatz gibt einen Überblick über die Lärmschutzbereiche am Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Dies umfasst laut Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG) die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Bewirtschaftsungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Lärmschutzbereich am Flughafen Berlin Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-AM-FLUGLAERMSCHUTZ) Lärmschutzbereich am Flughafen Berlin Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-AM-FLUGLAERMSCHUTZ)
- Lärmaktionsplanung nach Umgebungslärmrichtlinie für den Ballungsraum Hamburg - Überwachung der Einhaltung von Nachtflugbeschränkungen und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen; - Fluglärmbeschwerdemanagement - Berechnung der Fluglärmschutzzonen nach dem Fluglärmgesetz von Juni 2007
Herstellung von Karten der Laermschutzbereiche von zivilen und militaerischen Flughaefen usw. als Bestandteil der Rechtsverordnungen zum Vollzug des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglaerm vom 30. Maerz 1971.
In dem Vorhaben werden fuer typische VTOL-Flugzeuge bei Variation des maximalen Startschubes optimale Start- und Landeflugprofile berechnet und der hierfuer benoetigte Aufwand an Flugzeit und Kraftstoffverbrauch ermittelt. Fuer einen VTOL-Flugplatz mit vorgegebenen jaehrlichen Transportaufkommen wird der Einfluss der verschiedenen Start- und Landeflugprofile und des Schubes sowie atmosphaerischer Bedingungen auf die Form und Groesse des Laermschutzbereichs um den Flugplatz bestimmt. Dabei werden die Grenzen des Laermschutzbereichs zum einen entsprechend dem deutschen Gesetz zum Schutz gegen den Fluglaerm festgelegt, zum anderen wird eine demgegenueber um weitere Laermkenngroessen erweiterte Definition des Laermschutzbereichs verwendet.
Im Jahr 2022 erfolgte die Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie für deutsche Flughäfen erstmals mit dem neuen Berechnungsverfahren BUF. Die Ergebnisse unterscheiden sich teils erheblich gegenüber früheren Lärmkartierungen. Insbesondere in größerer Entfernung der Flughäfen zeigen die Lärmkarten teils erheblich höhere Immissionen als mit anderen Berechnungsverfahren. Eine mögliche Ursache ist die neue Flugzeugklasseneinteilung der BUF. Diese Flugzeugklasseneinteilung soll auch für eine Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes bzw. der zugehörigen Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) genutzt werden. Die Lärmkarten mit der BUF werfen die Frage auf, ob die neue Flugzeugklasseneinteilung auch bei einer Novelle der AzB zu größeren Lärmschutz- und Siedlungsbeschränkungsbereichen nach dem Fluglärmschutzgesetz führen würde. Das hätte rechtliche und finanzielle Folgen für Flugplätze und Anwohner*innen. Eine realitätsnahe Berechnung von Fluglärm spielt hier eine zentrale Rolle und ist unerlässlich für die Akzeptanz. Vor der Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes und der AzB muss die neue Flugzeugklasseneinteilung mit ihren flugbetrieblichen und akustischen Ansätzen validiert werden. Im Vorhaben soll ein Messkonzept entwickelt werden, um die neue Flugzeugklasseneinteilung in 15 bis 30 km Entfernung zu einem Flughafen zu validieren.
Der INSPIRE Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten der Ergebnisse von Lärmkartierungen im Land Brandenburg. Hierzu gehören a) der Lärmschutzbereich sowie die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen, b) Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam) und c) Strategische Lärmkarten für Straßen. Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2012 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin-Schönefeld / Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam. (Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.) Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de a) Fluglärm: 1. Lärmschutzbereich für den Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB) gemäß Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG). Der Lärmschutzbereich umfasst die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Er wird unabhängig vom Tagschutzgebiet bzw. Nachtschutzgebiet gemäß dem Planfeststellungsbeschluss/Planergänzungsbeschluss in Verantwortung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) ermittelt und festgesetzt. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299440.de 2. Umgebungslärmkartierung für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (EDDB; zukünftig Flughafen Berlin Brandenburg BER). Die Umgebungslärmkartierung betrachtete in einem ersten Schritt den Ist-Zustand des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld unter Berücksichtigung der Datenbasis 2010. Nachdem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zum 26. Januar 2012 die zukünftigen Flugverfahren (Flugrouten) festgelegt hatte und die notwendigen Berechnungsgrundlagen zum 8. November 2012 vollständig vorlagen, erfolgte in einem zweiten Schritt die Kartierung des ausgebauten Zustandes (vorhersehbare Lärmsituation 2015 für BER). Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de b) Ballungsraumlärm: Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam). Die Isophonenkarten werden für die Teilbereiche 1. Straßenverkehrslärm, 2. Industrie- und Gewerbelärm und 3. Schienenverkehrslärm (nur Straßenbahn) bereitgestellt. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Sachdatenausgabe in Bezug auf a) lärmbelastete Menschen und b) lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude, differenziert nach den drei Teilbereichen, am Gebiet des Ballungsraumes Potsdam hinterlegt. Die der Berechnung zu Grunde liegenden Daten des Straßennetzes und der Gebäude stehen ebenfalls zur Verfügung. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf c) Straßenverkehrslärm: Strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen. Untersucht werden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/d. Es werden, wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB abgebildet. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf
Bild: SenMVKU Lärmminderungsplanung Berlin Der Verkehr ist in Berlin der Hauptverursacher von Lärm. Mit der Entwicklung von Lärmaktionsplänen und der Umsetzung von Lärmminderungsplänen soll diese hohe Umweltbelastung reduziert werden. Strategische Lärmkarten zeigen die Ergebnisse aus jahrelanger Datenerfassung zur Lärmbelastung. Weitere Informationen Bild: Kalle Kolodziej - Fotolia.com Schallschutzfensterprogramm Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch) förderte das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms 2024/2025. Das Berliner Schallschutzfensterprogramm 2026/2027 befindet sich noch in der Finalisierung. Neue Förderanträge können daher nicht entgegengenommen werden. Wir bitten um Geduld. Weitere Informationen Bild: SenStadt Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung Lärmschutzrelevante Aspekte und Fragestellungen treten inzwischen in nahezu allen Bebauungsplanverfahren im Land Berlin auf. Der steigende Bedarf an Wohnraum und Büro- bzw. Gewerbeflächen, insbesondere im Bereich der Berliner Innenstadt, führt zu einer baulichen Verdichtung. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zum Lärmschutz Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Fluglärmschutzbereich BER Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Weitere Informationen Bild: jarous - Fotolia.com Baulärmbroschüre Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Weitere Informationen Förderrichtlinie und Gesamtkonzept aktualisiert Die Förderrichtlinie und das Gesamtkonzept des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes wurden überarbeitet und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht: Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen Für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ist ein Auskunftstelefon und die Möglichkeit eine Online-Beschwerde einzureichen eingerichtet worden. Auskunftstelefon und Online-Beschwerde Baustellen Veranstaltungen Formulare Rechtsvorschriften
Die Analyse des Vollzugs der 3. FlugLSV ergänzt die bisherigen Untersuchungen im Rahmen der Berichterstattung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag gem. § 2 Abs. 3 FluLärmG. Im Zuge der Vorbereitung der ersten Berichterstattung für das Jahr 2017 musste auf eine vertiefte Analyse der 3. FlugLSV verzichtet werden, weil deren Vollzug noch nicht weit vorangeschritten war; dies wird mit diesem Bericht behandelt. Veröffentlicht in Texte | 153/2025.
Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) und die Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung (2. FlugLSV) regeln, unter welchen Bedingungen im Umfeld ziviler und militärischer Flugplätze die Möglichkeit besteht, Aufwendungen für baulichen Schallschutz erstattet zu bekommen. Grundlage dieses Berichts sind umfangreiche Erhebungen (v.a. im Jahr 2022) zu Anzahl und Art dieser Maßnahmen, sowie der dadurch entstandenen Kosten an den einzelnen Flugplätzen. Mit diesen aktuellen und umfassenden Informationen kann die Wirkung dieses Gesetzes aufgezeigt werden. Es zeigt sich, dass weder die prognostizierte Anzahl der Anträge, noch die im Rahmen der Novellierung des FluLärmG 2007 erwarteten Kostenfolgen erreicht wurden.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 71 |
| Kommune | 3 |
| Land | 30 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 40 |
| Gesetzestext | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Text | 21 |
| unbekannt | 29 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 40 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 97 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
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| Datei | 4 |
| Dokument | 27 |
| Keine | 43 |
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| Webseite | 39 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 20 |
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