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Herstellung von Laermschutzkarten und Laermschutzatlanten

Herstellung von Karten der Laermschutzbereiche von zivilen und militaerischen Flughaefen usw. als Bestandteil der Rechtsverordnungen zum Vollzug des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglaerm vom 30. Maerz 1971.

Flugmechanische Untersuchung zum Problem steiler laermguenstiger Flugbahnen fuer VTOL-Flugzeuge

In dem Vorhaben werden fuer typische VTOL-Flugzeuge bei Variation des maximalen Startschubes optimale Start- und Landeflugprofile berechnet und der hierfuer benoetigte Aufwand an Flugzeit und Kraftstoffverbrauch ermittelt. Fuer einen VTOL-Flugplatz mit vorgegebenen jaehrlichen Transportaufkommen wird der Einfluss der verschiedenen Start- und Landeflugprofile und des Schubes sowie atmosphaerischer Bedingungen auf die Form und Groesse des Laermschutzbereichs um den Flugplatz bestimmt. Dabei werden die Grenzen des Laermschutzbereichs zum einen entsprechend dem deutschen Gesetz zum Schutz gegen den Fluglaerm festgelegt, zum anderen wird eine demgegenueber um weitere Laermkenngroessen erweiterte Definition des Laermschutzbereichs verwendet.

Ressortforschungsplan 2024, Entwicklung eines Messkonzeptes zur Validierung der zivilen neuen Flugzeugklassen für die Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) und der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF)

Im Jahr 2022 erfolgte die Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie für deutsche Flughäfen erstmals mit dem neuen Berechnungsverfahren BUF. Die Ergebnisse unterscheiden sich teils erheblich gegenüber früheren Lärmkartierungen. Insbesondere in größerer Entfernung der Flughäfen zeigen die Lärmkarten teils erheblich höhere Immissionen als mit anderen Berechnungsverfahren. Eine mögliche Ursache ist die neue Flugzeugklasseneinteilung der BUF. Diese Flugzeugklasseneinteilung soll auch für eine Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes bzw. der zugehörigen Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) genutzt werden. Die Lärmkarten mit der BUF werfen die Frage auf, ob die neue Flugzeugklasseneinteilung auch bei einer Novelle der AzB zu größeren Lärmschutz- und Siedlungsbeschränkungsbereichen nach dem Fluglärmschutzgesetz führen würde. Das hätte rechtliche und finanzielle Folgen für Flugplätze und Anwohner*innen. Eine realitätsnahe Berechnung von Fluglärm spielt hier eine zentrale Rolle und ist unerlässlich für die Akzeptanz. Vor der Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes und der AzB muss die neue Flugzeugklasseneinteilung mit ihren flugbetrieblichen und akustischen Ansätzen validiert werden. Im Vorhaben soll ein Messkonzept entwickelt werden, um die neue Flugzeugklasseneinteilung in 15 bis 30 km Entfernung zu einem Flughafen zu validieren.

Untersuchungen an internationalen und nationalen Verkehrsflughäfen zum Mediationspaket - State-of-Practice-Analyse: Zusammenfassung ausgewählter Ergebnisse zu Nachtflugregelungen, Kontingentmodellen und Lärmabhängigen Start- und Landeentgelten

Lärmkartierung in Brandenburg INSPIRE Download-Service (WFS-LFU-LAERM)

Der INSPIRE Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten der Ergebnisse von Lärmkartierungen im Land Brandenburg. Hierzu gehören a) der Lärmschutzbereich sowie die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen, b) Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam) und c) Strategische Lärmkarten für Straßen. Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2012 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin-Schönefeld / Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam. (Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.) Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de a) Fluglärm: 1. Lärmschutzbereich für den Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB) gemäß Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG). Der Lärmschutzbereich umfasst die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Er wird unabhängig vom Tagschutzgebiet bzw. Nachtschutzgebiet gemäß dem Planfeststellungsbeschluss/Planergänzungsbeschluss in Verantwortung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) ermittelt und festgesetzt. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299440.de 2. Umgebungslärmkartierung für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (EDDB; zukünftig Flughafen Berlin Brandenburg BER). Die Umgebungslärmkartierung betrachtete in einem ersten Schritt den Ist-Zustand des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld unter Berücksichtigung der Datenbasis 2010. Nachdem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zum 26. Januar 2012 die zukünftigen Flugverfahren (Flugrouten) festgelegt hatte und die notwendigen Berechnungsgrundlagen zum 8. November 2012 vollständig vorlagen, erfolgte in einem zweiten Schritt die Kartierung des ausgebauten Zustandes (vorhersehbare Lärmsituation 2015 für BER). Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de b) Ballungsraumlärm: Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam). Die Isophonenkarten werden für die Teilbereiche 1. Straßenverkehrslärm, 2. Industrie- und Gewerbelärm und 3. Schienenverkehrslärm (nur Straßenbahn) bereitgestellt. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Sachdatenausgabe in Bezug auf a) lärmbelastete Menschen und b) lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude, differenziert nach den drei Teilbereichen, am Gebiet des Ballungsraumes Potsdam hinterlegt. Die der Berechnung zu Grunde liegenden Daten des Straßennetzes und der Gebäude stehen ebenfalls zur Verfügung. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf c) Straßenverkehrslärm: Strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen. Untersucht werden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/d. Es werden, wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB abgebildet. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf

Lärmschutzbereich Flughafen Hamburg

- Lärmaktionsplanung nach Umgebungslärmrichtlinie für den Ballungsraum Hamburg - Überwachung der Einhaltung von Nachtflugbeschränkungen und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen; - Fluglärmbeschwerdemanagement - Berechnung der Fluglärmschutzzonen nach dem Fluglärmgesetz von Juni 2007

Vergleich vorhandener Verfahren zur Beurteilung von nächtlichem Fluglärm und für Entscheidungen über baulichen Schallschutz für Schlafräume

An Flughäfen in Deutschland mit Nachtflugbetrieb besteht ein Kostenerstattungsanspruch für baulichen Schallschutz für Schlafräume nach den Vorgaben des Fluglärmgesetzes für Wohngebäude und bestimmte schutzbedürftige Einrichtungen in der Nacht-Schutzzone. Die Kriterien ergeben sich aus dem Gesetz sowie der 1. und 2. Fluglärmschutzverordnung. Für den Flughafen Leipzig/Halle wurde im Rahmen der (früheren) Planfeststellung ein anderes Verfahren zur Festsetzung von Art und Umfang des baulichen Schallschutzes von Schlafräumen auf der Grundlage eines Modells von Aufwachwahrscheinlichkeiten angewandt, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) entwickelt hat. Auch an ausländischen Flughäfen werden andere Kriterien für den Schutz vor Lärm in Schlafräumen zugrunde gelegt. Im Rahmen einer vergleichenden, empirischen Studie soll untersucht werden, welches der genannten Modelle (national, international) eine bessere Eignung im Hinblick auf eine möglichst zutreffende Auswahl der schutzbedürftigen Immissionsorte aufweisen. Dabei sollte ein gleiches Schutzniveau unterstellt werden. Vergleichsgrundlage: Werden möglichst genau die Menschen geschützt, die schutzbedürftig sind. Gibt es insoweit empirisch nachweisbare Unterschiede bei den verschiedenen Modellen?

Area Management/ Restriction/ Regulation Zones and Reporting Units / Lärmschutzbereiche am Flughafen Berlin Brandenburg

Der interoperable INSPIRE-Datensatz gibt einen Überblick über die Lärmschutzbereiche am Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Dies umfasst laut Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG) die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Bewirtschaftsungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Lärmschutzbereich am Flughafen Berlin Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-AM-FLUGLAERMSCHUTZ) Lärmschutzbereich am Flughafen Berlin Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-AM-FLUGLAERMSCHUTZ) Der interoperable INSPIRE-Datensatz gibt einen Überblick über die Lärmschutzbereiche am Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Dies umfasst laut Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG) die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Bewirtschaftsungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Lärmschutzbereich am Flughafen Berlin Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-AM-FLUGLAERMSCHUTZ) Lärmschutzbereich am Flughafen Berlin Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-AM-FLUGLAERMSCHUTZ)

Lärmschutzbereich an Flugplätzen

Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (kurz: Fluglärmgesetz) sind für Verkehrsflughäfen sowie Verkehrslandeplätze mit einem Verkehrsaufkommen von über 25.000 Flugbewegungen pro Jahr Lärmschutzbereiche festzulegen. In Baden-Württemberg betrifft dies die Flughäfen Stuttgart, Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen sowie den Verkehrslandeplatz Mannheim. Ein Lärmschutzbereich besteht jeweils aus zwei Tag-Schutzzonen und einer Nacht-Schutzzone. Zweck des Gesetzes ist es, in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm sicherzustellen.

Vergleichende Fluglärmberechnungen nach AzB mit aktueller und überarbeiteter Datengrundlage

Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm regelt die Festsetzung von Lärmschutzbereichen an bestimmten Flugplätzen in Deutschland. Das Verfahren zur Ermittlung dieser Lärmschutzbereiche wird durch die „1. Fluglärmschutzverordnung“ konkretisiert, die auf die „Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen“ (AzB) sowie die „Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb“ (AzD) verweist. Die teils vor Jahrzehnten festgeschriebenen akustischen und flugbetrieblichen Daten der AzB können den Flugbetrieb in Deutschland nur noch bedingt abbilden. So wurden in den letzten Jahren beispielsweise neue Luftfahrzeugmuster mit modernen Triebwerken eingeführt und ältere Muster stillgelegt oder modernisiert. Um diesen Tatsachen Rechnung zu tragen, wurde im Forschungsvorhaben „Überprüfung und Verbesserung der Berechnungsverfahren beim Fluglärm“ die Datengrundlage für zivile Luftfahrzeuge der AzB vollständig überarbeitet. Im Zuge dieser Überarbeitung wurde ein neues Gruppierungsschema für Luftfahrzeuge entwickelt und eine Anpassung der akustischen und flugbetrieblichen Daten vorgenommen. Das hier beschriebene Vorhaben wendet diese neue akustische Datengrundlage erstmals für realitätsnahe Verkehrsszenarien an. Basierend auf den Erfahrungen der Autoren aus der Erstellung einer Vielzahl von sog. Datenerfassungssystemen (DES), bei denen die flugbetriebliche Praxis in Modellen für die Fluglärmberechnung abgebildet wird, wurden Fluglärmberechnungen für drei große Verkehrsflughäfen in Deutschland durchgeführt. Ergebnis sind detaillierte graphische Darstellungen der berechneten Fluglärmsituation für verschiedene Szenarien einschließlich einer Differenzbetrachtung zwischen aktueller und überarbeiteter akustischer Datengrundlage

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