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Flugverlaufsdaten als Grundlage für Fluglärmberechnungen

Das Projekt "Flugverlaufsdaten als Grundlage für Fluglärmberechnungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: GfL Gesellschaft für Luftverkehrsforschung mbH.Die in der Praxis streuenden Flugwege an- und abfliegender Luftfahrzeuge werden bisher in den Fluglärmberechnungsverfahren in vereinfachender Weise modelliert. Verbesserungen lassen sich insbesondere bei der Beschreibung aktueller oder zurückliegender Situationen erreichen, wenn radarbasierte Flugspuraufzeichnungen herangezogen werden. So wurden beispielsweise solche Daten bei der Lärmwirkungsstudie 'Noise-Related Annoyance, Cognition, and Health' (NORAH) verwendet. Zudem befasst sich auch die Normung mit dieser Thematik. In diesem Forschungsvorhaben sollen die nationalen und internationalen Aktivitäten zur Nutzung von Radardaten für Fluglärmberechnungen analysiert werden. Aufbauend auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen sind Potenziale für eine präzisere Ermittlung sowohl zurückliegender und aktueller als auch zukünftiger Fluglärmbelastungen im Umland von Flughäfen in Deutschland zu ermitteln und entsprechende Verfahren zur Beschreibung der Flugverläufe zu erarbeiten. Das Forschungsvorhaben dient der Analyse von Optionen zur Weiterentwicklung von Berechnungsverfahren, die auch in rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm herangezogen werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Lärmkontingentierung

Gegenstand des vorliegenden Gutachtens ist die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten in Deutschland aktuell bestehen, Fluglärmkontingentierungen zu implementieren und welche Rechtsänderungen nötig wären, Lärmkontingentierungen verstärkt zu nutzen als Instrument der Lärmbewältigung. Dabei ist hinsichtlich der Genehmigungssituation der deutschen Flugplätze (Neu- oder Ausbaufall, Bestand, fiktiv genehmigter Flugplatz) zu unterscheiden. Das Gutachten führt zunächst aus, dass es sich bei Lärmkontingentierungen um Betriebsregelungen handelt, die Bestandteil der Genehmigung nach § 6 LuftVG werden beziehungsweise im Rahmen einer Planfeststellung nach § 8 LuftVG ergehen können, soweit sich die Planfeststellung auch auf die Genehmigungssituation erstreckt. Zuständig für das Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren sind die Luftfahrtbehörden der Länder. Es hat sich gezeigt, dass die Einführung einer Lärmkontingentierung im Rahmen des bestehenden Lärmschutzkonzeptes des Gesetzgebers bei Neu- und Ausbaufällen grundsätzlich rechtlich möglich ist. Für die Bestandsflugplätze ist der Handlungsspielraum deutlich begrenzter. Lärmbezogene Auflagenvorbehalte können genutzt werden um im Rahmen einer Änderungsgenehmigung Schutzmaßnahmen einzuführen. Dabei wird jedoch eine Lärmkontingentierung nur dann rechtlich zulässig sein, wenn sie dem Widmungszweck des Flughafens - z.B. als internationales Drehkreuz - nicht widerspricht. Quelle: Forschungbericht

Forschung lärmarme Produkte und Verfahren in Luftfahrt, Militär und Industrie

Das Projekt "Forschung lärmarme Produkte und Verfahren in Luftfahrt, Militär und Industrie" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Umwelt.Die Emissionsbegrenzung (Lärmbekämpfung an der Quelle) ist das wirksamste Mittel zur Lärmreduktion. Ziel der Aktivität besteht darin, die Forschung an lärm- und erschütterungsarmen Produkten und Verfahren im Bereich von Luftfahrt, Militär und Industrie zu unterstützen oder eigene Projekte durchzuführen, um neue Erkenntnisse zur Lärmbegrenzung an der Quelle zu gewinnen. In erster Linie geht es um Produkte und Verfahren in den Bereichen Energieerzeugungsanlagen wie z.B. Windkraftanlagen und Hochspannungsleitungen , Industrie- und Gewerbeanlagen, bewegliche Geräte und Maschinen, Flugzeuge, An- und Abflugverfahren auf Flugplätzen und Schiessanlagen. Ziele: Das vorliegende Projekt umfasst mehrere Vorhaben, deren Wirkungen synergetisch in ein Gesamtes gestellt werden. Ziel ist es, die Forschung an lärm- und erschütterungsarmen Produkten und Verfahren im Bereich von Luftfahrt, Militär und Industrie zu unterstützen oder eigene Projekte durchzuführen, um neue Erkenntnisse zur Lärmbegrenzung an der Quelle zu gewinnen.

Clean Sky

Das Projekt "Clean Sky" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel / Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel / Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel / Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Elektronische Nanosysteme.Die Clean Sky Joint Technology Initiative (JTI) ist ein innovatives Europäisches Programm mit dem Ziel, den Einfluss des Luftverkehrs auf die Umwelt massiv zu senken. Als privat-öffentliche Partnerschaft arbeiten insgesamt 86 industrielle und Forschungspartner an ambitionierten Zielen wie - Verringerung des Treibstoffverbrauchs, - Reduktion der Emissionen, - Ökologisches Design, Produktion und Wartung sowie - Schnellere Überleitung innovativer Technologien in den Markt. 'Clean Sky' ist in sechs Integrated Technology Demonstrators (ITD): Smart Fixed Wing Aircraft (SFWA), Green regional aircraft (GRA), ECO Design ITD (ED), Systems for green operation (SGO), Sustainable and Green Engines (SAGE) und Green Rotorcraft (GRC) unterteilt. Einige technologische Aspekte aus den Arbeiten in Clean Sky finden ihre Parallelen auch im Automobilbau, so z. B. Leichtbau und Structural health monitoring (SHM) aktive Strömungsbeeinflussung Drahtlostechnologie Optimierte Integration innovativer Technologien. CleanSky soll den Einfluss des Luftverkehrs auf die Umwelt radikal verbessern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Luftfahrtindustrie stärken und sichern. Die ITDs demonstrieren und validieren die technologischen Durchbrüche, die notwendig sind, um die vom ACARE (Advisory Council for Aeronautics Research in Europe) als die Europäische Technologieplattform für Aeronautics & Air Transport gesteckten Umweltziele zu erreichen. Zusammen mit Agusta Westland, Airbus, Alenia Aeronautica, Dassault Aviation, EADS-CASA, Eurocopter, Liebherr-Aerospace, Rolls-Royce, Saab AB, Safran und Thales ist die Fraunhofer Gesellschaft einer der Plattform-Leiter und Mitglied im 'Clean Sky' JTI Governing Board.

Fluglärmbericht 2017 des Umweltbundesamtes

Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm von 2007 legt die Bundesregierung im Jahr 2017 dem Deutschen Bundestag einen Bericht über dieses Gesetz vor. Dabei sollen insbesondere die Schutzzonenwerte des Lärmschutzbereiches unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik bewertet werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, über diesen gesetzlichen Auftrag hinauszugehen und eine umfassende Prüfung der Regelungen zum Schutz vor Fluglärm vorzunehmen. Zur Vorbereitung dieser Aufgabe hat das Umweltbundesamt diesen ausführlichen Bericht verfasst. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/

Luftfahrtforschungsprogramm, Leitkonzept E3E, Teilprojekt: Laerm- und leistungsoptimierter Strahlmischer

Das Projekt "Luftfahrtforschungsprogramm, Leitkonzept E3E, Teilprojekt: Laerm- und leistungsoptimierter Strahlmischer" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: BMW Rolls-Royce.Reduzierung des Strahllaerms (Hauptlaermquelle) bei Triebwerken mit mittlerem Nebenstromverhaeltnis durch Vermischung von Kern- und Nebenstroemung mit einem Zwangsmischer gegenueber einer einfachen Koaxialduese.

Bewertung von Flugrouten unter Lärmwirkungsaspekten

Das Projekt "Bewertung von Flugrouten unter Lärmwirkungsaspekten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Lärmkontor GmbH.In diesem Vorhaben sollen die Festlegung von Flugrouten unter Lärmwirkungsaspekten untersucht und fundierte Vorschläge für eine unter Lärmwirkungsaspekten optimierte Routenfestlegung unterbreitet werden. Dabei sollen sowohl unterschiedliche Zeiträume (Tag, Nacht, Tagesrandzeiten) als auch verschiedene Belastungssituationen betrachtet werden. So ist im Rahmen der Studie zwischen bestehenden Bestandssituationen und der Neubelastung eines Gebiets durch eine Flugroutenänderung zu unterscheiden. Weiterhin ist die Frage der Bündelung oder Streuungen von Flugrouten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Flughafenanwohner zu analysieren. Darüber hinaus sind die verschiedenen anderen Maßnahmen und Instrumente zur Minderung des Fluglärms zu bewerten, die eine lärmbezogene Optimierung der Flugroutenführung ergänzen können (z. B. Anwendung lärmmindernder Ab- und Anflugverfahren, Nachtflugbeschränkungen). Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen sind konkrete, praxisgerechte Vorschläge für eine wirkungerechte Festlegung von Flugrouten zu entwickeln. Dabei ist die gesamte Spannbreite der Flugroutenfestlegungen von einfachen Änderungen einer einzelnen Routenführung bis hin zu komplexen Flugroutensystemen zu berücksichtigen. Die Wirksamkeit der Vorschläge ist an Beispielen aus der Praxis zu demonstrieren.

Nachtflugverbot in Frankfurt bleibt bestehen

Am 4. April 2012 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen. Zwischen 23.00 Uhr nachts und 5.00 Uhr morgens sind künftig keine Flüge mehr erlaubt.

Prüfung zur Regelung des Fluglärms im Rahmen des BImSchG

Das Projekt "Prüfung zur Regelung des Fluglärms im Rahmen des BImSchG" wird/wurde ausgeführt durch: Dr. Ekkehard Hofmann.

CRISP II - Counter Rotating Integrated Shrouded Propfan

Das Projekt "CRISP II - Counter Rotating Integrated Shrouded Propfan" wird/wurde ausgeführt durch: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt, Institut für Antriebstechnik, Abteilung Fan und Verdichter.

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