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Lärmkartierung in Brandenburg INSPIRE Download-Service (WFS-LFU-LAERM)

Der INSPIRE Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten der Ergebnisse von Lärmkartierungen im Land Brandenburg. Hierzu gehören a) der Lärmschutzbereich sowie die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen, b) Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam) und c) Strategische Lärmkarten für Straßen. Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2012 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin-Schönefeld / Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam. (Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.) Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de a) Fluglärm: 1. Lärmschutzbereich für den Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB) gemäß Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG). Der Lärmschutzbereich umfasst die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Er wird unabhängig vom Tagschutzgebiet bzw. Nachtschutzgebiet gemäß dem Planfeststellungsbeschluss/Planergänzungsbeschluss in Verantwortung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) ermittelt und festgesetzt. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299440.de 2. Umgebungslärmkartierung für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (EDDB; zukünftig Flughafen Berlin Brandenburg BER). Die Umgebungslärmkartierung betrachtete in einem ersten Schritt den Ist-Zustand des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld unter Berücksichtigung der Datenbasis 2010. Nachdem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zum 26. Januar 2012 die zukünftigen Flugverfahren (Flugrouten) festgelegt hatte und die notwendigen Berechnungsgrundlagen zum 8. November 2012 vollständig vorlagen, erfolgte in einem zweiten Schritt die Kartierung des ausgebauten Zustandes (vorhersehbare Lärmsituation 2015 für BER). Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de b) Ballungsraumlärm: Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam). Die Isophonenkarten werden für die Teilbereiche 1. Straßenverkehrslärm, 2. Industrie- und Gewerbelärm und 3. Schienenverkehrslärm (nur Straßenbahn) bereitgestellt. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Sachdatenausgabe in Bezug auf a) lärmbelastete Menschen und b) lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude, differenziert nach den drei Teilbereichen, am Gebiet des Ballungsraumes Potsdam hinterlegt. Die der Berechnung zu Grunde liegenden Daten des Straßennetzes und der Gebäude stehen ebenfalls zur Verfügung. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf c) Straßenverkehrslärm: Strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen. Untersucht werden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/d. Es werden, wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB abgebildet. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf

ABA-Gebiete

Datensatz der "Aircraft relevant Bird Areas" (ABA) Gebiete. In der Arbeitsgruppe Luftfahrt und Naturschutz unter Leitung des BfN und dem Deutschen Aero Club (DAeC) wurden in Zusammenarbeit mit den Vogelschutzwarten der Länder nach einheitlichen Kriterien so genannte "Luftfahrtrelevante Vogelgebiete" ausgewählt. Diese "Aircraft relevant Bird Areas" (ABA) weisen Gebiete mit hohem Vogelaufkommen während der Rast- und Zugzeiten sowie Gebiete mit besonders störsensiblen (Großvogel-) Arten in den Luftfahrtkarten der Deutschen Flugsicherung (ICAO) aus.

Bundesamt für Naturschutz: ABA-Gebiete (WFS)

WFS Downloaddienst der "Aircraft relevant Bird Areas" (ABA) Gebiete. In der Arbeitsgruppe Luftfahrt und Naturschutz unter Leitung des BfN und dem Deutschen Aero Club (DAeC) wurden in Zusammenarbeit mit den Vogelschutzwarten der Länder nach einheitlichen Kriterien so genannte "Luftfahrtrelevante Vogelgebiete" ausgewählt. Diese "Aircraft relevant Bird Areas" (ABA) weisen Gebiete mit hohem Vogelaufkommen während der Rast- und Zugzeiten sowie Gebiete mit besonders störsensiblen (Großvogel-)Arten in den Luftfahrtkarten der Deutschen Flugsicherung (ICAO) aus.

Bundesamt für Naturschutz: ABA-Gebiete (WMS)

WMS Kartendienst der "Aircraft relevant Bird Areas" (ABA) Gebiete. In der Arbeitsgruppe Luftfahrt und Naturschutz unter Leitung des BfN und dem Deutschen Aero Club (DAeC) wurden in Zusammenarbeit mit den Vogelschutzwarten der Länder nach einheitlichen Kriterien so genannte "Luftfahrtrelevante Vogelgebiete" ausgewählt. Diese "Aircraft relevant Bird Areas" (ABA) weisen Gebiete mit hohem Vogelaufkommen während der Rast- und Zugzeiten sowie Gebiete mit besonders störsensiblen (Großvogel-)Arten in den Luftfahrtkarten der Deutschen Flugsicherung (ICAO) aus.

Windpotenziale - Restriktion_Luftfahrt - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Geodaten der Windpotenzialstudie des Saarlandes dar.:Restriktionsflächen Luftverkehr und Flugsicherung

ABA-Gebiete

Datensatz der "Aircraft relevant Bird Areas" (ABA) Gebiete. In der Arbeitsgruppe Luftfahrt und Naturschutz unter Leitung des BfN und dem Deutschen Aero Club (DAeC) wurden in Zusammenarbeit mit den Vogelschutzwarten der Länder nach einheitlichen Kriterien so genannte "Luftfahrtrelevante Vogelgebiete" ausgewählt. Diese "Aircraft relevant Bird Areas" (ABA) weisen Gebiete mit hohem Vogelaufkommen während der Rast- und Zugzeiten sowie Gebiete mit besonders störsensiblen (Großvogel-) Arten in den Luftfahrtkarten der Deutschen Flugsicherung (ICAO) aus.

Windpotenziale - Luftverkehr und Flugsicherung (KRK 4-5)

Der Kartendienst stellt die Geodaten der Windpotenzialstudie und die Windkraftanlagen des Saarlandes dar.:Restriktionsflächen Luftverkehr und Flugsicherung

Windpotenziale - Restriktion_Luftfahrt - OGC API Features

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Geodaten der Windpotenzialstudie des Saarlandes dar.:Restriktionsflächen Luftverkehr und Flugsicherung

Wissenschaftliche Erkenntnisse zum Treibstoffschnellablass: rechtliche Bewertung von Treibstoffschnellablässen im Flugverkehr

Der Treibstoffschnellablass entspricht einer Notfallmaßnahme im Flugverkehr zur Gewährleistung der sicheren Landung. Die Untersuchung der Auswirkung von Treibstoffschnellablässen auf die Umweltmedien sowie auf die menschliche Gesundheit wurde im Band I zu diesem Forschungsvorhaben herausgearbeitet und zusammengefasst [siehe Wissenschaftliche Erkenntnisse zum TSA, Treibstoffschnellablass, Band I: Datenauswertung und numerische Berechnungen, Hiester et al. April2020]. Im Rahmen der Projektbearbeitung hat sich die Notwendigkeit einer ergänzenden fachjuristischen Bearbeitung der bestehenden internationalen, supranationalen und nationalen rechtlichen Situation abgezeichnet. Diese ist Gegenstand des vorliegenden Rechtsgutachtens. Nach den Standards der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und den in Deutschland geltenden Vorschriften der Europäischen Union hat der Luftfahrzeugkommandant aufgrund seiner nautischen Entscheidungsgewalt die alleinige Befugnis, über die Notwendigkeit einer Sicherheitslandung und damit über einen hierfür eventuell erforderlichen Treibstoffschnellablass (TSA) zu entscheiden. In einem solchen Fall ist es die Aufgabe der Flugsicherung, dem Luftfahrzeugkommandanten einen Luftraum zuzuweisen, in dem der TSA erfolgen kann. Um mögliche Umweltwirkungen des TSA nach Möglichkeit zu vermeiden oder zumindest zu verringern, wird vorgeschlagen, die Betriebsanweisung Flugverkehrsdienste - BA-FVD 665.2 um folgende Formulierung (unten kursiv) zu ergänzen: "665.2 Der Treibstoffschnellablass soll möglichst abseits großer Städte und in Lufträumen mit geringer Flugverkehrsdichte erfolgen. Die Flugsicherung hat zu diesem Zweck nach Möglichkeit alternierende Lufträume zuzuweisen." Quelle: Forschungsbericht

BWP Letter Görd GmbH & Co.KG - WEA 6 (Steens)

Der Landrat des Kreises Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7, 48653 Coesfeld, hat der BWP Letter Görd GmbH & Co. KG, Nikolaus-Groß-Str. 112, 48653 Coesfeld (ursprüngliche Antragstellerin: Steens Windkraft GmbH & Co. KG, Letter Bruch 4, 48653 Coesfeld), mit Datum vom 18.07.2024 eine Genehmigung mit folgendem verfügenden Teil erteilt: „Hiermit wird Ihnen auf Ihren Antrag vom 29.09.2016 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer von Ihnen beantragten genehmigungspflichtigen Anlage zur Nutzung von Windenergie am Standort 48653 Coesfeld erteilt. Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb der Anlage am Standort Coesfeld, Gemarkung Lette, Flur 35, Flurstück 96 (WEA 6).“ Eingeschlossene Entscheidung: - Baugenehmigung gemäß Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen. Der Genehmigungsbescheid ist unter Nebenbestimmungen zum Baurecht/Brandschutz, zum Immissionsschutz, Gewässer- und Grundwasserschutzes, Natur-, Arten- und Landschaftsschutz, Arbeitsschutz, zum Abfallentsorgungsrecht und Bodenschutz, zur Flugsicherung und zur Bahnaufsicht ergangen.

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