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Verfahren zur Beurteilung und Festlegung von lärmmindernden Flugstrecken

Das Projekt "Verfahren zur Beurteilung und Festlegung von lärmmindernden Flugstrecken" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Avistra GmbH durchgeführt. Der Verlauf von Flugstrecken in der Umgebung von Flugplätzen hat einen großen Einfluss auf die Lärmbelastung der Anwohner. Flugstrecken werden vom Luftfahrt-Bundesamt durch Rechtsverordnung festgelegt. Das Festlegungsverfahren ist in den letzten Jahren stark kritisiert worden. Hauptkritikpunkte der Betroffenen sind fehlende Transparenz des Verfahrens, unzureichende Berücksichtigung von Lärmkriterien und unzureichende Öffentlichkeitsbeteiligung. Das Verfahren der Festlegung einzelner Flugstrecken ist deshalb bereits Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen gewesen. Im novellierten Fluglärmgesetzes ist vorgesehen, dass zukünftig Flugstrecken, die von besonderer Bedeutung für den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sind, im Benehmen mit dem Umweltbundesamt erlassen werden. Dadurch soll eine deutliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation erreicht werden. Hierzu ist es dringend erforderlich, ein wesentlich verbessertes Beurteilungsverfahren für Flugstrecken zu entwickeln. In diesem Forschungsvorhaben soll ein verbessertes Beurteilungsverfahren für Flugstrecken entwickelt und erprobt werden. Hierzu sind zunächst die international und national bestehenden Vorschriften und angewendeten Methoden zur Flugstreckenfestlegung zu analysieren. Darauf aufbauend ist ein umfangreicher Kriterienkatalog zu erarbeiten, der neben flugsicherheitsrelevanten Kriterien vor allem Lärmkriterien umfasst. Anhand der Kriterien ist ein praxisgerechtes Verfahren zu entwickeln, das die schalltechnische Beurteilung vorhandener Flugstrecken ermöglicht und Vorschläge für eine lärmmindernde Festlegung macht. Das Verfahren ist an ausgewählten Flugstrecken zu erproben.

Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm

Im Jahre 2007 wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) novelliert. Nach 10 Jahren soll nun die Bundesregierung einen Bericht zur Evaluierung dieses Gesetzes vorlegen. Dieses Gutachten diente der Vorbereitung dieses Berichts sowie des diesbezüglichen Fluglärmberichts 2017 des Umweltbundesamtes. Hierfür wurden insbesondere der Sachstand des Gesetzesvollzuges sowie Erfahrungen, Einschätzungen und Veränderungsvorschläge der relevanten Akteure zum FluLärmG ermittelt. Zudem wurden neue Erkenntnisse zur Lärmminderung an der Quelle in der Luftfahrt und in der Lärmwirkungsforschung analysiert, um insbesondere die Schallpegelwerte zu bewerten, ab denen Maßnahmen nach dem FluLärmG greifen.

Erarbeitung von Methoden und Strategien zur fachlichen Optimierung von Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung in Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie - einschließlich Entwicklung und Simulation beispielhafter, innovativer Maßnahmen

Das Projekt "Erarbeitung von Methoden und Strategien zur fachlichen Optimierung von Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung in Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie - einschließlich Entwicklung und Simulation beispielhafter, innovativer Maßnahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie durchgeführt. Qualifizierung der LfULG-Fachkompetenz für Lärmkartierung und Aktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie. Ziel des Projektes ist die Sicherstellung eines effizienten Verwaltungsvollzugs in Sachsen und eine bessere fachliche Beratung der Kommunen, insbesondere vor dem Hintergrund des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland. Der Schwerpunkt von Modul 1 liegt auf der Implementierung der für die Lärmkartierung 2022 erstmals EU-weit anzuwendenden Berechnungsvorschrift CNOSSOS. Insbesondere sollen Zusatzaufwand, noch vorhandene Datenlücken und die Kompatibilität im Vergleich zum Status quo bei der Lärmkartierung evaluiert werden. Methoden und Strategien sind zu erarbeiten, um das Modell für die nächste Kartierung landeseinheitlich anzupassen.

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