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Autoklimaanlage

Klimaanlage im Auto richtig bedienen und Energie sparen Was Sie für eine nachhaltige Klimatisierung im Auto tun können Achten Sie schon beim Kauf des Pkw auf den Kraftstoffverbrauch der Klimaanlage. Beachten Sie Tipps zum sparsamen und gesunden Klimatisieren. Denken Sie an eine regelmäßige Wartung in einer Werkstatt. Gewusst wie Die Autoklimaanlage ist neben dem Motor der größte Verbraucher im Auto. Ein durchschnittlicher Mehrverbrauch von zehn bis 15 Prozent gegenüber der Fahrt ohne Klimaanlage ist zu erwarten. Worauf Sie beim Kauf achten sollten: Achten Sie auf einen geringen Kraftstoffverbrauch der Klimaanlage. Bisher beinhalten die Verbrauchsangaben der Autohersteller nicht die Verbräuche der sogenannten Nebenaggregate, wie die der Klimaanlage (siehe Grafik: Kraftstoff-Mehrverbrauch durch Nebenaggregate). Auch beim Elektroauto kann der Energieverbrauch für die Klimatisierung im Sommer sehr hoch sein. Dazu kommt der zusätzliche Verbrauch für die Heizung im Winter, da Elektroautos nicht ausreichend Abwärme für die Kabinenheizung bereitstellen. Ein System mit Wärmepumpe kann hier helfen, den Heizenergiebedarf etwas zu verringern. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Der Kraftstoffverbrauch von Klimaanlagen kann sehr unterschiedlich sein. Manuell geregelte Klimaanlagen mit ungeregeltem Kompressor verbrauchen in der Regel mehr Kraftstoff als Systeme mit Klimaautomatik und modernem elektronisch geregeltem Kompressor (siehe Grafik: Mehrverbrauch von Klimaanlagen mit unterschiedlichen Regelungssystemen bei 25°C Außentemperatur). Sonnenschutzverglasung kann die Wärme, die in das Auto gelangt, vermindern. Mittlerweile gibt es sogar durchsichtige Scheiben, die das Sonnenlicht gut reflektieren. Auch eine nicht allzu schräg geneigte Frontscheibe vermindert den Wärmeeinfall. Autos mit hellen oder speziellen wärmereflektierenden Außen- und Innenoberflächen erhitzen sich etwas weniger. Als Kurzstrecken- oder Wenigfahrer können Sie möglicherweise auch ganz auf eine Klimaanlage im Auto verzichten, sofern der Hersteller dies als Option anbietet. Denn mittlerweile haben die meisten Neuwagen standardmäßig eine Klimaanlage. Tipps zum Energiesparen und Gesundbleiben: Parken Sie Ihr Auto im Sommer möglichst im Schatten. Lassen Sie insbesondere bei hohen Temperaturen niemals Kinder oder Tiere im Auto zurück. Lüften Sie das Auto im Sommer vor dem Start einige Minuten, um heiße, angestaute Luft herauszulassen. Halten Sie die Fenster bei der Fahrt möglichst geschlossen, offene Seitenfenster erhöhen den Spritverbrauch. Kühlen Sie die Fahrerkabine gegenüber der Außentemperatur nur wenig ab, höchstens sechs Grad Celsius Unterschied. Nutzen Sie, wenn möglich, den Umluftbetrieb. Schalten Sie die Anlage nur ein, wenn sie den Innenraum abkühlen wollen, denn generell gilt: Die Nutzung der Klimaanlage erhöht den Kraftstoffverbrauch. Klimaanlage auf Kurzstrecken gar nicht erst einschalten: Bis die Klimaanlage wirksam kühlt, sind Sie längst da. Im Stadtverkehr verbraucht die Klimaanlage zudem mehr Treibstoff verglichen mit dem Überlandverkehr. Schalten Sie die Klimaanlage schon vor Fahrtende aus und lassen sie nur den Lüfter an, das verhindert einen Pilzbefall der Anlage durch Restfeuchte. Auch im Winter sollten Sie die Klimaanlage ab und zu einschalten. Überschüssige Feuchtigkeit im Innenraum, zum Beispiel sichtbar an beschlagenen Scheiben, wird reduziert und die Anlage bleibt gut geschmiert und damit dicht und funktionstüchtig. Klimaanlage nicht zu kühl einstellen. Die übliche Wohlfühltemperatur liegt zwischen 21 und 23 Grad Celsius. Den kalten Luftstrom nicht auf den Körper richten, und vor allem nicht direkt auf unbekleidete Körperpartien. Am besten den Luftstrom mit den Lufteintrittsdüsen über die Schultern der vorne sitzenden Personen leiten. Lassen Sie die Luftfilter mindestens alle zwei Jahre wechseln, für Allergiker, empfindliche Personen, Vielfahrer oder bei hoher Pollenbelastung öfter, zum Beispiel jedes Jahr. In der Werkstatt: Die Empfehlung vom Klimaanlagenexperten ist: regelmäßige Wartung etwa alle zwei Jahre. Das erhöht auch die Lebensdauer der Anlage. Wenn die Kälteanlage nicht mehr richtig kühlt, zeitweise einen unangenehmen Geruch freisetzt oder bei anderen Auffälligkeiten sollten Sie die Anlage umgehend in einer geeigneten Werkstatt prüfen lassen. Versuchen Sie sich nicht selbst an der Reparatur. Eingriffe in den Kältekreislauf der Klimaanlage dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt werden. Die Werkstatt besitzt die Ausrüstung und Sachkunde für den Klimaservice und kennt die speziellen Vorgaben des Pkw-Herstellers zu Wartung und Reparatur. Der Mechaniker prüft die Klimaanlage, wechselt den Luftfilter und desinfiziert die Anlage. Bevor der Mechaniker Kältemittel in eine Anlage einfüllt, die eine über das Maß hinausgehende Kältemittelmenge verloren hat, sucht er das Leck und repariert es. Nach einem Eingriff in die Anlage prüft er vor der Wiederbefüllung mit Kältemittel die Anlage auf Dichtheit. Achten Sie auch darauf, dass bei Eingriff in die Anlage (Austausch von Bauteilen) der Filtertrockner und die entsprechenden Dichtungsringe auch erneuert werden. Autoklimaanlage und andere Nebenaggregate: Verbrauch an Treibstoff Quelle: TÜV Nord/ Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) (2011) Mehrverbrauch von Auto-Klimaanlagen im Vergleich (bei 25 °C) Messergebnisse des Mehrverbrauchs in Liter bei einem Testfahrzeug (Skoda Octavia) Quelle: ADAC e.V. 07/2012 Messergebnisse des Mehrverbrauchs in Liter bei einem Testfahrzeug (Skoda Octavia) Hintergrund Umweltsituation: Neben dem Energieverbrauch ist das in der Klimaanlage enthaltene Kältemittel umweltrelevant. Viele ältere Pkw-Klimaanlagen enthalten das Kältemittel R134a (Tetrafluorethan), das ein hohes Treibhauspotenzial hat. Seit 2017 dürfen in Europa neue Pkw und kleine Nutzfahrzeuge nur noch zugelassen werden, wenn die Klimaanlagen mit einem Kältemittel mit einem kleinen Treibhauspotential befüllt sind. Die europäische Pkw-Industrie verwendet heute hauptsächlich das brennbare Kältemittel R1234yf (Tetrafluorpropen) als Ersatz für R134a. R134a wird jedoch auch heute in bestehenden Pkw-Klimaanlagen und auch weltweit verwendet. Kältemittel werden aus Pkw-Klimaanlagen technisch bedingt bei der Erstbefüllung, beim Betrieb und bei der Wartung freigesetzt. Auch durch Leckagen im Kältekreis durch Alterung oder Steinschlag und bei Unfällen gelangen Kältemittel aus der Klimaanlage in die ⁠Atmosphäre⁠. In der ⁠ Atmosphäre ⁠ wirkt 1 kg des fluorierten Treibhausgases R134a so stark auf die Erderwärmung wie 1.430 kg CO 2 . Fluorierte Gase (wie R134a oder R1234yf) werden in der Atmosphäre zu Fluorverbindungen abgebaut. Bedenkliches Abbauprodukt ist zum Beispiel die persistente, d.h. sehr schwer abbaubare Trifluoressigsäure (TFA). Das brennbare Ersatzkältemittel R1234yf (Tetrafluorpropen) ist zwar weniger klimaschädlich als R134a, bildet in der Atmosphäre aber noch 4 bis 5 Mal mehr Trifluoressigsäure als R134a. Fluorfreie Kältemittel wie Kohlendioxid (CO 2 ) oder einfache Kohlenwasserstoffe wie Propan würden im Gegensatz zu R1234yf keine solchen Abbauprodukte bilden. Seit dem Spätsommer 2020 bietet die Volkswagen AG für bestimmte Elektroautos eine CO 2 -Anlage mit Wärmepumpenfunktion als Sonderausstattung an. Auch Systeme mit einfachen Kohlenwasserstoffen wie Propan werden in Betracht gezogen. Gesetzeslage: Zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen erließ die Europäische Union bereits im Jahr 2006 die Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen. Diese Richtlinie fordert, dass in Europa Klimaanlagen neuer Pkw und kleiner Nutzfahrzeuge seit 2017 nur noch Kältemittel mit einem relativ geringen Treibhauspotenzial (kleiner 150) enthalten dürfen. Das bedeutet, dass das bisherige Kältemittel R134a mit einem Treibhauspotenzial von 1.430 in Klimaanlagen neuer Pkw und kleiner Nutzfahrzeuge in Europa nicht mehr eingesetzt werden darf. Das Treibhauspotenzial (GWP) beschreibt, wie stark ein ⁠ Stoff ⁠ zur Erderwärmung beiträgt im Vergleich zur gleichen Menge Kohlendioxid (GWP=1). Hinweis: Eine Klimaanlage ist jeweils nur für ein bestimmtes Kältemittel zugelassen. Ein Wechsel des Kältemittels einer bestehenden Klimaanlage ist zu unterlassen. Dies kann zu technischen und Sicherheits-Problemen führen, ebenso sprechen rechtliche Gründe dagegen, es sei denn, die Umstellung wird vom Pkw-Hersteller ausdrücklich unterstützt und sachkundig begleitet. Marktbeobachtung: Bereits seit dem Verbot der für die Ozonschicht schädlichen ⁠ FCKW ⁠ in den 1990er Jahren (bei Pkw war es das FCKW R12) begann die Suche nach geeigneten Ersatzstoffen. Als umweltfreundliche Lösung waren Klimaanlagen mit dem natürlichen Kältemittel CO 2 (Kohlendioxid, Kältemittelbezeichnung R744) im Jahr 2003 CO 2 als Lösung für die Pkw-Klimatisierung identifiziert worden. An der Umsetzung wurde bis 2009 in Europa aktiv gearbeitet. Parallel dazu bot seit 2007 die chemische Industrie das brennbare, fluorierte Kältemittel R1234yf – Tetrafluorpropen an. Durch seine chemische Ähnlichkeit mit dem herkömmlichen R134a versprach R1234yf weniger Aufwand bei der Umstellung und setzte sich daher durch, und die Entwicklung von CO 2 Klimaanlagen wurde zunächst eingestellt. Die Brennbarkeit von R1234yf wurde schon länger, auch vom Umweltbundesamt, als kritisch für die Sicherheit im Pkw eingeschätzt. Im Herbst 2012 zeigten Versuche von Autoherstellern, dass sich R1234yf im Pkw bei Unfällen entzünden kann und dabei vor allem giftige Flusssäure freigesetzt wird. Die Daimler AG und die AUDI AG boten daraufhin ab den Jahr 2016 einzelne Modelle mit CO 2 -Klimaanlagen an, stellten dies Produktion aber wieder ein, da der übrige Markt der Entwicklung nicht folgte. Damit wurde der brennbare Stoff R1234yf zum neuen Standardkältemittel. Seit dem Spätsommer 2020 bietet die Volkswagen AG für bestimmte Elektroautomodelle CO 2 -Anlagen mit Wärmepumpenfunktion als Sonderausstattung an. Das Kältemittel CO 2 ist für Pkw-Klimaanlagen eine nachhaltige Lösung. Es ist weder brennbar noch toxisch, hat keine umweltbedenklichen Abbauprodukte und ist weltweit zu günstigen Preisen verfügbar. CO 2 -Klimaanlagen kühlen das Fahrzeug schnell ab und sind energieeffizient zu betreiben. Im Sommer ist der Mehrverbrauch in Europa geringer. Im Winter kann die Klimaanlage als Wärmepumpe geschaltet werden und so effizient bis zu tieferen Temperaturen heizen. Dies bietet sich insbesondere für die Anwendung in Fahrzeugen mit elektrischen Antrieben an. Eine interessante Entwicklung ist, dass für Elektro-Pkw jetzt auch ein Klimatisierungskonzept mit einfachen Kohlenwasserstoffen wie Propan zum Kühlen und Heizen vorgestellt wurde. Die Protoptyp-Klimaanlage im UBA-Dienstwagen wurde 2015 ertüchtigt. Seit dem Frühsommer 2015 kühlt der UBA-Dienstwagen mit einem neuen CO₂-Kompressor.

Emissionen aus Betrieben der Metallindustrie

Emissionen aus Betrieben der Metallindustrie Deutschland verpflichtete sich mit der Zeichnung des PRTR-Protokolls 2003 dazu, ein Register über Schadstofffreisetzungen und -transporte aufzubauen. Hierzu berichten viele Industriebetriebe jährlich dem UBA über Schadstoffemissionen und die Verbringung von Abwässern und Abfällen. Das UBA bereitet diese Daten dann in einer Datenbank für Bürgerinnen und Bürger auf. Das Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR) in Deutschland Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) sammelt die von Industriebetrieben gemeldeten Daten in einer Datenbank: dem Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister ⁠ PRTR ⁠ ( P ollutant R elease and T ransfer R egister). Das UBA leitet die Daten dann an die Europäische Kommission weiter und macht sie im Internet unter der Adresse www.thru.de der Öffentlichkeit frei zugänglich. Es gibt drei Rechtsgrundlagen für die PRTR-Berichterstattung: das PRTR-Protokoll der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (⁠ UNECE ⁠) vom 21. Mai 2003, die Europäische Verordnung 166/2006/EG vom 18. Januar 2006 und das deutsche PRTR-Gesetz vom 6. Juni 2007, das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 geändert worden ist. Erfasst werden im PRTR industrielle Tätigkeiten in insgesamt neun Sektoren. Einer davon ist der Metallsektor. Die Aussagekraft des PRTR ist jedoch begrenzt. Zwei Beispiele: Unternehmen berichten nicht Schadstoffemissionen einer einzelnen Industrieanlage, sondern über die Gesamtheit aller Anlagen einer „Betriebseinrichtung“. Unter einer Betriebseinrichtung versteht man eine oder mehrere Anlagen am gleichen Standort, die von einer natürlichen oder juristischen Person betrieben werden. Zum Beispiel kann eine Betriebseinrichtung in der Stahlindustrie („integriertes Hüttenwerk“) eine Vielzahl unterschiedlichster Anlagen beinhalten (Kokerei, Sinteranlage, Hochofen, Oxygenstahlwerk, Walzwerk, Gichtgaskraftwerk), deren Emissionen dann der sogenannten „Haupttätigkeit“ der Betriebseinrichtung zugerechnet werden. Das PRTR gibt Auskunft über die Emissionsmengen der einzelnen Betriebsstandorte. Es macht aber keine Angaben zu den Kapazitäten, zur Effizienz oder zu Umweltstandards von Betrieben. Umweltbelastende Emissionen aus der Metallindustrie Industrieanlagen zur Herstellung und Verarbeitung von Metallen sind bedeutende Verursacher von umweltbelastenden Emissionen mit negativen Umweltauswirkungen entlang der Wertschöpfungskette. Zur Metallindustrie werden die Bereiche Eisen- und Stahlerzeugung, die Gewinnung von Nichteisenrohmetallen, die Gießerei-Industrie sowie die metallverarbeitende Industrie gezählt. Die deutsche Metallindustrie nimmt innerhalb der Europäischen Union eine bedeutende Rolle ein, da Deutschland hinsichtlich der Produktion von Stahl und Nichteisenmetallen führend ist. Industriebetriebe müssen jährlich dem Umweltbundesamt über ihre Emissionen in die Luft, in die Gewässer und in den Boden berichten, wie auch darüber, wie viele Schadstoffe sie in externe Abwasserbehandlungsanlagen weiterleiten und wie viele gefährliche Abfälle sie entsorgen. Die Betriebe müssen nicht über jeden Ausstoß und jede Entsorgung berichten, sondern nur dann, wenn der Schadstoffausstoß einen bestimmten Schwellenwert (vgl. Anhang II der europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister-Verordnung (E-PRTR-VO) ) oder der Abfall eine gewisse Mengenschwelle überschreitet. In diesem Artikel werden Industriebetriebe aus der Metallbranche, die eine Tätigkeit nach der europäischen PRTR-Verordnung ausüben und Emissionen in die Luft und in Gewässer freisetzen, die den gesetzlich vorgegebenen Schwellenwert überschreiten, betrachtet. Für das PRTR-Berichtsjahr 2022 haben insgesamt 93 berichtspflichtige PRTR-Betriebe der Metallindustrie Freisetzungen in Luft und in Gewässer berichtet. Die Karte „Betriebe der Metallindustrie mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR 2022“ zeigt die Verteilung aller Metallbetriebe mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR. Im Wesentlichen wurde die Freisetzung von Schadstoffen in die Luft und in Gewässer aus folgenden Tätigkeitsbereichen der Metallbranchen berichtet: 30 Eisenmetallgießerei en mit einer Produktionskapazität > 20 Tonnen pro Tag (t/d) (PRTR-Tätigkeit Nr.2.d der E-PRTR-VO) 23 Industriebetrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung mit einer Kapazität > 2,5 Tonnen pro Stunde (t/Std.) (PRTR-Tätigkeit Nr.2.b der E-PRTR-VO) 13 Industriebetrieben zur Gewinnung von Nichteisenrohmetallen aus Erzen (PRTR-Tätigkeit 2.e.i der E-PRTR-VO) Daten zu Freisetzungen von Schadstoffen in die Luft und in die Gewässer aus Röst- oder Sinteranlagen für Metallerz inklusive sulfidische Erze (PRTR-Tätigkeit 2.a) werden im PRTR nicht gesondert ausgewiesen, weil diese Anlagen Teil einer Betriebseinrichtung mit einer anderen „Haupttätigkeit“ (nämlich der Roheisen- und Stahlerzeugung mit einer Kapazität > 2,5 t/Std.) sind. Betriebe zum „Aufbringen von schmelzflüssigen, metallischen Schutzschichten (PRTR-Tätigkeit 2.c.iii)“ werden zwar unter dieser Haupttätigkeit im PRTR geführt, aber es sind dem PRTR keine Daten zu Freisetzungen von Schadstoffen in die Luft und in die Gewässer aus diesen Anlagen zu entnehmen, weil die ermittelten Schadstofffrachten die in der E-PRTR-VO festgelegten Schwellenwerte nicht überschreiten. Emissionen aus Eisenmetallgießereien Eisenmetallgießereien mit einer Produktionskapazität von mehr als 20 Tonnen pro Tag (t/d) stoßen vorwiegend die Schadstoffe Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, flüchtige organische Verbindungen ohne Methan, Benzol und Naphthalin in die Luft aus (siehe Tab. „TOP 9 Emissionen von Luftschadstoffen aus Eisenmetallgießereien 2022“). Im Jahr 2022 wurden zum Beispiel 175.000 t Kohlendioxid von berichtspflichtigen ⁠ PRTR ⁠-Betrieben der Eisenmetallgießerei in die Luft abgegeben. Dies entspricht jedoch nur einem Anteil von 0,05 % an der Gesamtmenge der im PRTR berichteten Kohlendioxid-Emissionen in die Luft. Aus Eisenmetallgießereien werden keine Schadstofffreisetzungen in Gewässer an das PRTR berichtet. Eine Liste von Eisenmetallgießereien im PRTR, die Emissionen der oben angeführten Schadstoffe berichteten, erhalten Sie über das Suchformular auf www.thru.de . Die Karte „Eisenmetallgießereien mit Luftemissionen im deutschen PRTR 2022“ zeigt die regionale Verteilung der Eisenmetallgießereien mit Luftemissionen im deutschen PRTR. Dargestellt sind alle 31 Betriebe, die im Jahr 2022 Schadstofffreisetzungen in die Luft berichteten. Die meisten Eisenmetallgießereien liegen in dem Bundesland Bayern (BY). Tab: TOP 9 Emissionen von Luftschadstoffen aus Eisenmetallgießereien 2022 Quelle: Thru.de Tabelle als PDF Tabelle als Excel Karte: Betriebe der Eisenmetallgießerei mit Luftemissionen im deutschen PRTR 2022 Quelle: Schadstoffemissionsregister PRTR Emissionen aus PRTR-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung Anlagen zur Herstellung von Roheisen oder Stahl einschließlich Stranggießen mit einer Kapazität von mehr als 2,5 Tonnen pro Stunde (t/h) stoßen u.a. erhebliche Mengen an Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Stickoxiden, Feinstaub und Schwefeloxiden in die Luft aus (siehe Tab. „TOP 10 Emissionen von Luftschadstoffen aus ⁠ PRTR ⁠-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung 2022“). Im Jahr 2022 wurden z.B. 23,5 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid von berichtspflichtigen PRTR-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung in die Luft abgegeben. Dies entspricht einem Anteil von 6,7 % an der Gesamtmenge der im PRTR berichteten Kohlendioxid-Emissionen in die Luft. Darüber hinaus werden Chloride, organischer Kohlenstoff (TOC), und Fluoride vor allem in Gewässer freigesetzt (siehe Tab. „TOP 10 Emissionen von Wasserschadstoffen aus PRTR-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung im 2022“). Im Jahr 2022 wurden z.B. Einleitungen von 3.510 t Chloriden von berichtspflichtigen PRTR-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung berichtet; gemessen an der Gesamtmenge der im PRTR berichteten Freisetzungen von Chloriden in die Gewässer, ist dies jedoch nur ein Anteil von etwa 0,08 %. Eine Liste von Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung im PRTR, die Emissionen der oben angeführten Schadstoffe berichteten, erhalten Sie über das Suchformular auf www.thru.de . Die Karte „Betriebe der Roheisen- und Stahlerzeugung mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR 2022“ zeigt die regionale Verteilung der Roheisen- und Stahlerzeugungs-Betriebe mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR 2022. Dargestellt sind alle 23 Betriebe, die im Jahr 2022 Schadstofffreisetzungen in die Luft und in die Gewässer berichteten. Die meisten Eisen- und Stahlerzeugungs-Betriebe liegen im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NW). Tab: TOP 10 Emissionen von Luftschadstoffen aus der Roheisen- und Stahlerzeugung 2022 Quelle: Thru.de Tabelle als PDF Tabelle als Excel Tab: TOP 10 Emissionen von Wasserschadstoffen aus der Roheisen- und Stahlerzeugung 2022 Quelle: Thru.de Tabelle als PDF Tabelle als Excel Karte: Betriebe der Roheisen- und Stahlerzeugung mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR... Quelle: Schadstoffemissionsregister PRTR Emissionen aus der Gewinnung von Nichteisenrohmetallen Anlagen zur Gewinnung von Nichteisenrohmetallen aus Erzen, Konzentraten oder sekundären Rohstoffen durch metallurgische, chemische oder elektrolytische Verfahren stoßen vorwiegend die Schadstoffe Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Schwefeloxide, Stickoxide und anorganische Fluorverbindungen in die Luft aus (siehe Tab. „TOP 10 Emissionen von Luftschadstoffen aus der Nichteisenrohmetall-Industrie 2022“). Im Jahr 2022 wurden z.B. 1,03 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid von berichtspflichtigen Betrieben der Nichteisenmetall-Industrie in die Luft abgegeben. Dies entspricht einem Anteil von 0,3 % an der Gesamtmenge der im ⁠ PRTR ⁠ berichteten Kohlendioxid-Emissionen in die Luft. Außerdem werden von der Nichteisenmetall-Industrie Freisetzungen von sieben Wasserschadstoffen berichtet (siehe Tab. „TOP 7 Emissionen von Wasserschadstoffen aus der Nichteisenrohmetall-Industrie 2022“). Im Jahr 2022 wurden z.B. 120.380 Kilogramm Fluoride von berichtspflichtigen PRTR-Betrieben der Nichteisenmetall-Industrie in Gewässer abgegeben; gemessen an der Gesamtmenge der im PRTR berichteten Freisetzungen von Fluoriden in die Gewässer, machte der Anteil 10 % aus. Eine Liste von Betrieben der Nichteisenmetall-Industrie im PRTR, die Freisetzungen der oben angeführten Schadstoffe berichteten, erhalten Sie über das Suchformular auf www.thru.de . Die Karte „Betriebe der Nichteisenrohmetall-Industrie mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR 2022“ zeigt die regionale Verteilung der Nichteisenmetall-Industrie mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR. Dargestellt sind alle 13 Betriebe, die im Jahr 2022 Schadstofffreisetzungen in die Luft und in die Gewässer berichteten. Die meisten dieser Betriebe liegen im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NW). Tab: TOP 10 Emissionen von Luftschadstoffen aus der Nichteisenrohmetall-Industrie 2022 Quelle: Thru.de Tabelle als PDF Tabelle als Excel Tab: TOP 6 Emissionen von Wasserschadstoffen aus der Nichteisenrohmetall-Industrie 2022 Quelle: Thru.de Tabelle als PDF Tabelle als Excel Karte: Betriebe der Nichteisenrohmetall-Industrie mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR.. Quelle: Schadstoffemissionsregister PRTR

Potentiell TFA-emittierende Industriebetriebe (Datensatz)

Für die sehr persistente und sehr mobile Verbindung Trifluoracetat (TFA) werden die potentiell TFA-emittierenden Industriebetriebe dargestellt, die im Rahmen des Gutachtens „Trifluoracetat (TFA): Grundlagen für eine effektive Minimierung schaffen - Räumliche Analyse der Eintragspfade in den Wasserkreislauf“ (Laufzeit: August 2021-November 2022) ermittelt wurden. Wichtiger Hinweis: Informationen zu Industriebetrieben in Deutschland, die TFA direkt in die aquatische Umwelt emittieren, lagen nicht vor. Daher können keine Aussagen zur Relevanz des Eintragspfads Industrie für die TFA-Fracht in Fließgewässern in Deutschland und zum Standort TFA-emittierender Betriebe getroffen werden. Ob und in welchem Umfang die aufgezeigten Betriebe tatsächlich TFA in die aquatische Umwelt emittieren, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Hier wird daher lediglich die Lage der Betriebe in Deutschland dargestellt, welche laut der Angaben im E-PRTR-Register Betriebe sind, die Fluor oder Fluor-haltige Verbindungen emittieren oder nach Artikel 10 der REACH-Verordnung registriert sind. Die Daten lassen jedoch keine Rückschlüsse auf die tatsächlich im Betrieb produzierten und/oder verarbeiteten fluorierten Chemikalien zu. Genauere Hinweise befinden sich im Abschnitt Herkunft des Datenkatalogs.

Orientierende Untersuchungen zur Belastung von Abwässern mit fluororganischen Verbindungen durch die Bestimmung des adsorbierbaren organisch gebundenen Fluors (AOF)

Per- und polyfluorierte Verbindungen (⁠ PFAS ⁠) sind eine ubiquitär vorkommende Stoffgruppe von großer Umweltrelevanz. Verschiedene PFAS wurden nach ⁠ REACH ⁠ Verordnung bereits als "besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)" identifiziert. In der Studie wird untersucht inwieweit Abwasser, sowohl industrieller als auch kommunaler Herkunft, ein Eintragspfad für PFAS in die Umwelt darstellt. Ziel der Untersuchungen ist es, Grundlagen für eine Weiterentwicklung der Abwasserverordnung (AbwV) bezüglich der Regulierung von Emissionen fluororganischer Verbindungen zu schaffen. Für eine möglichst weite Erfassung der Stoffgruppe wird der Summenparameter „Adsorbierbares organisch gebundenes Fluor (AOF)“ als Messinstrument eingesetzt. Veröffentlicht in Texte | 111/2023.

Giftfrei leben: Gesundheit schützen, Gefahren minimieren

Für 18 untersuchte Stoffe und Stoffgruppen hat das Gesundheitsforschungsprojekt HBM4EU (Europäische Human Biomonitoring Initiative) über fünf Jahre hinweg kritische Belastungen in nahezu allen Bevölkerungsgruppen Europas gefunden. In 14 Prozent der Körper von Kindern und Jugendlichen finden sich Werte, "bei denen gesundheitliche Folgen nicht mehr ausgeschlossen werden können", erläutert Chemikalienexpertin Dr. Marike Kolossa-Gehring vom Umweltbundesamt (UBA). Und im durchschnittlichen mitteleuropäischen Körper lassen sich rund 400 Chemikalien im Blut finden. Phthalat-Weichmacher, Blei, Fluorchemikalien (PFAS), Arsen - die Belastung ist bedenklich hoch. Erfolgen Stoffverbote, lässt sich das mit zeitlichem Abstand in den Daten wiederfinden, dort finden sich dann aber auch die Substanzen, die die Verbotenen ersetzt haben. Im Sinne der menschlichen und auch planetaren Gesundheit muss hier dringend gehandelt werden. Mit einer nachhaltigen Chemikalienproduktion könnte man eine ganze Reihe Schäden abwenden, sagt Kolossa-Gehring. Ein bisschen mehr leben wie unsere Großeltern sei letztlich auch gut für die Erde, denn "es wird kein gesundes Leben geben, wenn unser Planet nicht auch gesund ist." Quelle: www.dnr.de

Orientierende Untersuchungen zur Belastung von Abwässern mit fluororganischen Verbindungen durch die Bestimmung des adsorbierbaren organisch gebundenen Fluors (AOF)

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind eine Gruppe von mehr als 4000 organischen Verbindungen mit vielfältigen Einsatzgebieten. Über kommunale und industrielle Abwässer können sie in den Wasserkreislauf gelangen, wo sie unerwünschte Wirkungen haben können. Zur summarischen Erfassung fluorhaltiger organischer Substanzen wurde 2022 die Norm DIN 38409-59:2022-10 veröffentlicht, die eine Methode zur Bestimmung des adsorbierbaren organisch gebundenen Fluors (AOF) beinhaltet. Ihre Anwendbarkeit auf die Matrix Industrieabwasser wurde im Rahmen des Projekts untersucht. Besonderheiten, die bei der AOF-Bestimmung in Industrieabwasser zu berücksichtigen sind, wurden erfasst und entsprechende Qualitätskriterien abgeleitet. Zur genauen Charakterisierung der Effekte von Störgrößen auf die Richtigkeit und Reproduzierbarkeit zeigte sich Bedarf für weitergehende systematische Studien. In einer Messkampagne wurden ca. 200 Proben aus Abläufen von kommunalen Kläranlagen und Industriebetrieben auf den Summenparameter AOF sowie auf einzelne PFAS untersucht. Sowohl für die AOF-Konzentrationen als auch für das Spektrum an nachgewiesenen einzelnen PFAS zeigten sich deutliche Unterschiede nicht nur zwischen den Branchen, sondern auch zwischen den Betrieben einer Branche und pro Betrieb teilweise zwischen den einzelnen Probenahmen. Dies wurde einerseits auf den Einsatz unterschiedlicher Produkte, Prozesse und Rohstoffe und damit unterschiedlicher Substanzen in unterschiedlichen Konzentrationen zurückgeführt, andererseits auf Art und Umfang der Abwasserreinigung. Dabei ließ sich der überwiegende Anteil der AOF-Konzentrationen in den meisten Branchen nicht durch die PFAS, die sich in Literaturrecherchen als relevant erwiesen, erklären, stammte also aus anderen Substanzen oder lag an Partikel sorbiert vor. Empfehlungen für zukünftige Erhebungen und eine routinemäßige Untersuchung von AOF und PFAS in Industrieabwasser wurden abgeleitet. Quelle: Forschungsbericht

EU beschränkt die Verwendung von C9-C14 PFCA

EU beschränkt die Verwendung von C9-C14 PFCA In der EU ist ab 2023 die Verwendung von perfluorierten Carbonsäuren mit 9-14 Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCA) beschränkt. Die Stoffe bauen sich in der Umwelt kaum ab und reichern sich in Organsimen an. Ein Teil der Stoffe hat auch negative Auswirkungen auf den Menschen. Der Beschränkungsvorschlag wurde ursprünglich vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit Schweden eingebracht. Die Beschränkung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von C9-C14 PFCA, deren Salze sowie Substanzen, die zu diesen perfluorierten Carbonsäuren abgebaut oder umgewandelt werden können, sogenannte Vorläuferverbindungen. C9-C14 PFCA und deren verwandte Stoffe gehören zu der Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (⁠ PFAS ⁠). Diese Stoffe werden aufgrund ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften in einer Vielzahl von Verbraucherprodukten eingesetzt. C9-C14 PFCA und ihre Salze sind sehr stabil und werden in der Umwelt kaum abgebaut. Sie reichern sich in der Umwelt und in Lebewesen an. C9 PFCA und C10 PFCA sind zudem schädlich für die Fortpflanzung und können vermutlich Krebs erzeugen. Aufgrund ihrer persistenten, bioakkumulierenden und toxischen (⁠ PBT ⁠) sowie reproduktionstoxischen Eigenschaften wurden C9 PFCA und C10 PFCA sowie deren Natrium- und Ammoniumsalze als sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) bereits 2015 und 2017 in die ⁠ REACH ⁠-Kandidatenliste aufgenommen. Die C11-C14 PFCA wurden bereits 2012 wegen ihrer sehr persistenten und sehr bioakkumulierenden Eigenschaften (vPvB) in die Kandidatenliste aufgenommen. Mit der REACH-Beschränkung (⁠ REACH-Verordnung ⁠ Anhang XVII Eintrag 68) folgt nun eine weitere Risikominderungsmaßnahme, um die Freisetzung und Verbreitung dieser besonders besorgniserregenden Stoffe in die Umwelt zu minimieren. Ab dem 25. Februar 2023 dürfen C9-C14 PFCA, deren Salze und Vorläuferverbindungen nicht mehr als Stoffe selbst hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. Werden sie als Bestandteil eines anderen Stoffes, in einem ⁠ Gemisch ⁠ oder in einem ⁠ Erzeugnis ⁠ verwendet, gelten Grenzwerte von 25 ⁠ppb⁠ (parts per billion, entspricht zum Beispiel 25 µg/l) für die Summe C9-C14-PFCA und ihre Salze sowie 260 ⁠ ppb ⁠ für die Summe ihrer Vorläuferverbindungen. Für verschiedene Verwendungen gelten längere Übergangsfristen: Arbeitsschutztextilien (04. Juli 2023) Herstellung von Polytetrafluorethylen (PTFE) und Polyvinylidenfluorid (PVDF) für bestimmte Anwendungen (04. Juli 2023) fotolithografische Verfahren oder Ätzverfahren bei der Halbleiterherstellung (04. Juli 2025) fotographische Beschichtungen für Filme (04. Juli 2025) invasive und implantierbare Medizinprodukte (04. Juli 2025) Feuerlöschschaume zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B welche bereits in ortsfesten oder mobilen Systeme installiert sind und unter der Bedingung, dass alle Freisetzungen aufgefangen werden können (04. Juli 2025). Die Feuerlöschschäume dürfen jedoch nicht für Ausbildungszwecke verwendet werden. Beschichtungen der Dosen von Druckgas-Dosierinhalatoren (25. August 2028) Halbleiter an sich und Halbleiter, die in elektronischen Halbfertig- und Fertiggeräten eingebaut sind (31. Dezember 2023); Halbleiter die in Ersatzteilen für elektronische Fertiggeräte verwendet werden, die vor dem 31. Dezember 2023 in Verkehr gebracht wurden (31. Dezember 2030) Abweichungen zu oben genannten Konzentrationsgrenzwerten gelten für folgende Verwendungen: Für transportierte isolierte Zwischenprodukte, die zur Herstellung von Fluorchemikalien mit höchstens sechs perfluorierten Kohlenstoffatomen verwendet werden, gelten 10 ⁠ ppm ⁠ (parts per million, entspricht zum Beispiel 10.000 µg/L) für die Summe aller C9-C14 PFCA, ihrer Salze und Vorläuferverbindungen in Stoffen. Der Grenzwert wird bis zum 25. August 2023 von der Europäischen Kommission überprüft. Bis zum 25. August 2024 beträgt der Konzentrationsgrenzwert 2.000 ppb für die Summe der C9-C14 PFCA in Fluorkunststoffen und Fluorelastomeren, die Perfluoralkoxy-Gruppen enthalten. Ab dem 25. August 2024 gilt ein Grenzwert von 100 ppb. Die Ausnahme gilt nicht für Erzeugnisse und wird bis zum 25. August 2024 von der Europäischen Kommission überprüft. 1.000 ppb für die Summe der C9-C14 PFCA in PTFE-Mikropulvern. Die Ausnahme wird bis zum 25. August 2024 von der Europäischen Kommission überprüft. Detaillierte Informationen zu den Ausnahmen sind hier zu finden: Verordnung (EU) 2021/1297 oder REACH-Verordnung Anhang XVII Eintrag 68 . Die Stoffgruppe der PFAS umfasst mehrere tausend einzelne Stoffe, von denen die C9-C14 PFCA ein Teil sind. Für eine schnelle und effiziente Minimierung der Belastung von Mensch und Umwelt durch diese langlebigen Stoffe ist eine Regulierung der gesamten Stoffgruppe notwendig. Das Umweltbundesamt hat daher gemeinsam mit anderen Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Dänemark einen Vorschlag zur EU-weiten Beschränkung von PFAS bei der Europäischen Chemikalienbehörde eingereicht.

Onyx Kraftwerk Zolling GmbH & Co. KGaA (2009 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Leininger Str. 1 85406 Zolling Bundesland: Bayern Flusseinzugsgebiet: Donau Betreiber: Onyx Kraftwerk Zolling GmbH & Co. KGaA Haupttätigkeit: Verbrennungsanlagen > 50 MW

RWE Power AG (2007 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Werkstr. - 50129 Bergheim Bundesland: Nordrhein-Westfalen Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: RWE Power AG Haupttätigkeit: Verbrennungsanlagen > 50 MW

STEAG Power GmbH (2007 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Hertener Str. 16 44653 Herne Bundesland: Nordrhein-Westfalen Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: STEAG Power GmbH Haupttätigkeit: Verbrennungsanlagen > 50 MW

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