Wiedergabe der Geltungsbereiche aller Flurbereinigungsverfahren der Landeshauptstadt Dresden. Das Flurbereinigungsverfahren dient gemäß dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes am 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) zur Neuordnung der Grundstücke, um die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern. Gleichzeitig kann auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen erfolgen, so z. B. der ländliche Wegebau oder die Umsetzung des Hochwasserschutzes. Mit Beschluss des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 wurde die Landeshauptstadt Dresden "Obere Flurbereinigungsbehörde" und es wurden ihr sämtliche Aufgaben und Befugnisse übertragen, die nach dem Flurbereinigungsgesetz der Flurbereinigungsbehörde obliegen.
Wiedergabe der Geltungsbereiche aller Flurbereinigungsverfahren der Landeshauptstadt Dresden. Das Flurbereinigungsverfahren dient gemäß dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes am 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) zur Neuordnung der Grundstücke, um die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern. Gleichzeitig kann auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen erfolgen, so z. B. der ländliche Wegebau oder die Umsetzung des Hochwasserschutzes. Mit Beschluss des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 wurde die Landeshauptstadt Dresden "Obere Flurbereinigungsbehörde" und es wurden ihr sämtliche Aufgaben und Befugnisse übertragen, die nach dem Flurbereinigungsgesetz der Flurbereinigungsbehörde obliegen.
Wiedergabe der Geltungsbereiche aller Flurbereinigungsverfahren der Landeshauptstadt Dresden. Das Flurbereinigungsverfahren dient gemäß dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes am 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) zur Neuordnung der Grundstücke, um die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern. Gleichzeitig kann auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen erfolgen, so z. B. der ländliche Wegebau oder die Umsetzung des Hochwasserschutzes. Mit Beschluss des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 wurde die Landeshauptstadt Dresden "Obere Flurbereinigungsbehörde" und es wurden ihr sämtliche Aufgaben und Befugnisse übertragen, die nach dem Flurbereinigungsgesetz der Flurbereinigungsbehörde obliegen.
Der Datensatz enthält die Grenzen der Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, Gemeinheitsteilungsgesetz und Gemeinschaftswaldgesetz im Land Nordrhein-Westfalen.
Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sind ein substantieller Bestandteil der Ländlichen Entwicklung. Dabei erfolgt in den Verfahren i.d.R. nicht nur die Neuordnung der Grundstücke sondern auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen, wie z.B. ländlicher Wegebau, Anlage von Hochwasserrückhaltemaßnahmen, die Gestaltung von Biotopen und Gewässern.
Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sind ein substantieller Bestandteil der Ländlichen Entwicklung. Dabei erfolgt in den Verfahren i.d.R. nicht nur die Neuordnung der Grundstücke sondern auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen, wie z.B. ländlicher Wegebau, Anlage von Hochwasserrückhaltemaßnahmen, die Gestaltung von Biotopen und Gewässern.
Flurbereinigung Kurort Gohrisch: Antrag auf Genehmigung der 4. Änderung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG in der Fassung vom 19.03.2025
Geoinformationssystem (GIS) der Ländlichen Entwicklung in NRW zu - Bodenordnungen (Verfahren nach Flurbereinigungsgesetz, Gemeinheitsteilungsgesetz und Gemeinschaftswaldgesetz) - LEADER- (und VITAL-) Regionen - Konzepten ländlicher Gemeinden - Förderkulissen - Förderprojekten NGA-Breitband
Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes ist eine Änderung des Planes nach § 41 FlurbG erforderlich geworden. Bei der Änderung handelt es sich um die geringfügige Verlegung einer Ausgleichsmaßnahme.
Das Flurneuordnungsverfahren Wertheim-Sachsenhausen (Wald) wurde durch Beschluss des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis vom 29.11.2018 nach §86 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976(BGBl. I S. 546) angeordnet. Das Flurbereinigungsgebiet mit einer Fläche von rd. 225 ha umfasst insbesondere alle Waldflächen der Gemarkung Sachsenhausen und eine direkt angrenzende Waldfläche der Gemarkung Nassig. Ziele des Verfahrens ist die Erschließung aller Waldgrundstücke durch ein leistungsfähiges Wegenetz, die Schaffung möglichst großer Grundstücke durch Zusammenlegung sowie die Umsetzung von landschaftserhaltenden und -gestaltenden Maßnahmen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 5 |
| Kommune | 9 |
| Land | 563 |
| Weitere | 8 |
| Type | Count |
|---|---|
| Text | 10 |
| Umweltprüfung | 540 |
| unbekannt | 21 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 560 |
| Offen | 9 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 571 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 1 |
| Dokument | 498 |
| Keine | 54 |
| Unbekannt | 8 |
| Webdienst | 7 |
| Webseite | 20 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 124 |
| Lebewesen und Lebensräume | 286 |
| Luft | 94 |
| Mensch und Umwelt | 571 |
| Wasser | 121 |
| Weitere | 571 |