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Flussdeich, Längsdamm, Schutzeinrichtung

Wasserwirtschaflich bedeutsame Hochwasserdeiche und Längsdämme bzw. entsprechende Schutzeinrichtungen werden als Linienobjekt (Deichachse) erfasst und u.a. mit Informationen zu Typ und Funktion fortgeschrieben.

Operativer Hochwasserschutz

Der LHW unterhält für die Hochwasserschutzanlagen in Landesverantwortung ein so genanntes Deichfachberatersystem. Das System besteht darin, dass für alle Deiche in Landeshoheit, bezogen auf ca. 25 km lange Abschnitte jeweils 2 Fachleute aus dem LHW zur Verfügung stehen, die im Ernstfall die fachliche Anleitung aller zur Katastrophenabwehr Hochwasser zur Deichverteidigung eingesetzten Einsatzkräfte übernehmen. Sie verfügen in der Regel über eine ingenieurtechnische Ausbildung, sind praxiserprobt und kennen die Hochwasserschutzeinrichtungen genau. Sie begutachten potentielle und sichtbare Schadstellen an den Deichen, legen die erforderlichen Maßnahmen fest und kontrollieren die fachlich korrekte Ausführung. Sie werden jährlich geschult und weitergebildet und nehmen an den Deichschauen teil. Für die Verteidigung von Flussdeichen wurde eine Anleitung zum Handeln für alle Beteiligten an der Hochwasserabwehr erarbeitet. Teil 1 der Broschüre  beinhaltet die Grundlagen des operativen Hochwasserschutzes, und der Teil 2 ist für die Deichsicherungen vor Ort wichtig. Die Broschüren stehen als Download zur Verfügung. Teil 1 - Grundlagen Teil 2 - Deichsicherung

Ergebnisübersicht zu den Informationsveranstaltungen am 09.11.2022 in Klöden (Jessen) und am 10.11.2022 in Axien (Annaburg) Ergebnisübersicht zur Informationsveranstaltung am 09.11.2022 in Klöden (Jessen) Kontext Ablauf Präsentation Zusammenfassung von Fragen, Rückmeldungen und Diskussion Ergebnisübersicht zur Informationsveranstaltung am 10.11.2022 in Axien (Annaburg) Kontext Ablauf Präsentation Zusammenfassung von Fragen, Rückmeldungen und Diskussion

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 09.11.2022 von 18:00 – 21:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung am Flutpolder Axien-Mauken in der Ortschaft Klöden (Stadt Jessen (Elster)) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Mauken, Klöden und Kleindröben der Stadt Jessen (Elster). Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 70 Personen an der Veranstaltung teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Planung und die Zeitschiene zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen. Begrüßung durch LHW und Bürgermeister der Stadt Jessen (Elster) Ablauf der Veranstaltung und Organisatorisches Einordnung der Maßnahme in das Programm „Fluss – Natur – Leben“ Stand der Umsetzung und Planung des FP Axien-Mauken Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden Abschluss und Ausblick Die Präsentation zur Veranstaltung am 09.11.2022 in Klöden steht hier zum Download bereit: Präsentation 09.11.2022 zum Stand der Planung und zur Einordnung der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken in den landesübergreifenden Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt Rund eineinhalb Stunden der Veranstaltung waren für den Dialog mit den Teilnehmenden der Veranstaltung vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt und viele Detailfragen zu dem Projekt gestellt. Hierbei wurde durch viele Teilnehmenden eine Skepsis gegenüber dem Projekt kommuniziert, von einigen darüber hinaus eine direkte Ablehnung. Nach der Veranstaltung gab es darüber hinaus für eine halbe Stunde die Möglichkeit mit dem LHW und den begleitenden Planungsbüros direkt ins Gespräch zu kommen und Detailfragen zu klären. Das LHW dankt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Teilnahme an der Informationsveranstaltung und an der Offenheit und Ehrlichkeit in den Beiträgen. Im Folgenden werden die gestellten Fragen und Hinweise sowie die Antworten und Erläuterungen des LHW sowie der begleitenden Büros zusammengefasst dargestellt. Der Hochwasserschutz soll woanders stattfinden. Warum kann der Hochwasserschutz nicht in anderen Gebieten stattfinden? Die Schäden des Hochwassers von 2013 werden auf 8 Milliarden Euro beziffert, die Schäden der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 auf über 30 Milliarden Euro. Demgegenüber ist die Investition von circa 100 Millionen Euro für den Flutpolder Axien-Mauken ein verhältnismäßig mildes Mittel für deutlich geringere Kosten, um Extremhochwasserereignissen begegnen zu können. Die Schutzwirkung eines Flutpolder tritt unterhalb des Einlaufbauwerks ein. Der Flutpolder Axien-Mauken ist hierbei kein singuläres Projekt, sondern Teil bundesweiter Hochwasservorsorge. Es bestehen sowohl Konzepte auf Bundesebene als auch auf Landesebene. In Sachsen werden ebenfalls Flutpolder entlang der Elbe und der Zuflüsse geplant und gebaut, die wiederum flussabwärts auch in Sachsen-Anhalt vor extremen Hochwasserereignissen schützen. Aufgrund der Einbindung in den bundesweiten Hochwasserschutz wird der Flutpolder Axien-Mauken durch den Bund gefördert. Zudem schützen der Flutpolder Axien-Mauken und die anderen Hochwasserschutzmaßnahmen gleichermaßen städtische und ländliche Gebiete, wo ebenfalls nahe den Flüssen gebaut wurde. Würde es ausreichen alle Deiche um einen Meter zu erhöhen anstatt den Flutpolder zu bauen? Alle Deiche, die saniert wurden, sind auf ein Hochwasserereignis mit einer statischen Wiederkehr von 100 Jahren ausgelegt (HQ 100). Ein HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird. Bei der Auslegung der Deiche auf HQ 100 handelt es sich um eine Art Standartnorm im Deichbau. Durch die Sanierung der Flussdeiche entlang der Elbe in Sachsen-Anhalt auf den Standard HQ 100 wurden die bestehenden Deiche bereits um einen Meter erhöht. Von der Errichtung höherer Deiche wird aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit abgesehen, da der Flächen- und Materialverbrauch eines Deiches proportional zur Höhe steigt. Dennoch ist es erforderlich mit extremeren Hochwasserereignissen als einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) zu rechnen und vorzusorgen. Hierfür wird im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements der Flutpolder Axien-Mauken als eine von vielen Maßnahmen geplant, um auf Extremereignisse vorbereitet zu sein. Der Flutpolder dient also der Risikovorsorge und dem überregionalen Hochwasserschutz. Wann erfolgt die Sanierung des Deichs bei Mauken? Planungs- und Genehmigungsverfahren im Deichbau und in der Deichsanierung sind komplex. Aktuell wird die Sanierung auf der Trasse, unabhängig von der Errichtung des Flutpolders Axien-Mauken, geplant. Laut aktueller Zeitschiene (Stand November 2022) soll der Bau in zwei Jahren erfolgen. Ist eine Entschädigung für die Flächen für den Deichbau geplant? Wie erfolgen die Entschädigungen im Falle einer Flutung des Flutpolders Axien-Mauken? Wird eine mögliche Kontamination der Flächen berücksichtigt? Die Flächen, welche für den Deichbau als Deichaufstandsflächen benötigt werden, sollen durch den LHW zum Bodenrichtwert gekauft werden. Bezüglich der Flächen innerhalb des Flutpolders ist aktuell eine zweistufige Entschädigung angedacht. Teil eins der Entschädigung erfolgt für die Bereitschaft, die eigenen Flächen für eine Flutung im Falle eines Extremhochwasserereignisses zur Verfügung zu stellen. Hier ist die Zahlung einer einmaligen Entschädigungssumme geplant. Teil zwei der Entschädigung trifft im Schadens- bzw. Nutzungsfall zu. Sollte es zu einer Flutung der Flächen des Polders kommen, wird durch einen bestellten Gutachter eine Entschädigungssumme für die betroffenen Flächen berechnet. Inwieweit hierbei eine Kontamination der Flächen durch eine Flutung berücksichtigt wird, ist aktuell noch unklar. Vorstellbar ist eine gutachterliche Prüfung der Flächen als Vergleich des Zustands der Flächen vor und nach der Flutung. Hier könnte möglicherweise eine Kontamination durch Schadstoffe berücksichtigt werden. Mit einem Schaden an Flächen außerhalb des Polders ist nicht zu rechnen, da die Flutung des Polders kontrolliert gestoppt werden kann und die Anlagen nach Stand der Technik gebaut werden. Was passiert, wenn Eigentümer dem Verkauf der Flächen für den Deichbau an den LHW bzw. der Flutung nicht zustimmen? Aktuell befindet sich das Projekt Flutpolder Axien-Mauken in der Planungsphase für die Vorzugsvariante. Das Ziel des Prozesses ist die Planfeststellung sowie die Genehmigung des Projekts. Die Prüfung der Planfeststellung erfolgt durch das Landesverwaltungsamt. Hierbei wird eine Abwägung vorgenommen, in die man sich im Rahmen der formellen Beteiligung einbringen kann. Bei diesem formalisierten Prozess wird eine Abwägung öffentlicher und privater Interessen vorgenommen. Der LHW ist daran interessiert bereits vor der Planfeststellung Fragen und Interessen aufzunehmen, um wichtige Themen zu erfassen. Hierbei sollen relevante Fragestellungen bereits vor Planfeststellungsverfahren besprochen werden. Ziel ist daher eine frühzeitige Information und Beteiligung. Aufgrund der frühen Durchführung der Beteiligung im Planungsprozess kann noch nicht jede Frage im Detail beantwortet werden. Die Planung entwickelt sich dynamisch und wird im fortlaufenden Prozess immer weiter verfeinert und detailliert. Wie erfolgt die Beräumung der Polderflächen nach Flutung des Polders? Die Verantwortlichkeit für die Beräumung des Flutpolders nach einer Flutung liegt beim LHW. Für die Umsetzung sind zwei Varianten vorgesehen. Bei der ersten Variante wird durch den LHW eine externe Firma zur Beräumung des Polders beauftragt, welche die Beräumung umsetzt. Bei der zweiten Variante übernimmt der Eigentümer der Flächen die Beräumung gegen Bezahlung durch den LHW. Gibt es im Gebiet es Polders weitere alte Müllhalden? Dem LHW sind im Gebiet des Flutpolders Axien-Mauken die Standorte von alten Müllhalden bekannt. Wenn vor Ort die Kenntnis über weitere alte Müllhalden besteht, bittet das LHW den Standort dieser mitzuteilen, damit eine Prüfung erfolgen kann. Das Ergebnis der Prüfung wird entsprechend mitgeteilt werden. Im Rahmen der durch die Maßnahme erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen kann möglichweise eine Sanierung der bekannten Müllhalden erfolgen. Welche Größe haben die Ausgleichsflächen? Die Größe und Anzahl der Ausgleichsflächen erfolgt nach der Bilanzierungsmethode mit Punkten. Einerseits müssen Ausgleichsmaßnahmen nach Bilanzierung erfolgen, aber auch nach Art der betroffenen Flächen. Die Bilanzierung wird nach Abschluss der Planung durchgeführt. Mögliche Ausgleichsmaßnahmen könnten unter anderem die Aufwertung des Klödener Riß‘ sein, die Aufwertung von Böden oder Entsiegelungsmaßnahmen. Der LHW nimmt gerne Hinweise der lokalen Bevölkerung für mögliche Ausgleichsmaßnahmen entgegen. Entstehen durch die Probebohrungen Folgeschäden bei Hochwasser? Durch die Probebohrungen entstehen keine Schäden. Die Bohrungen haben einen geringen Durchmesser von maximal 10 cm und werden direkt nach der Bohrung wieder verfüllt. Wie ist die Situation in Mauken? Mauken war immer trocken. Wie ändert sich das durch den Flutpolder? Es werden bei der Planung verschiedenste Modellierungen und Berechnungen durchgeführt. So wird unter anderem die Deichunterströmung untersucht, um zu prüfen, ob eine Sackung möglich ist. Im Falle einer Sackungsgefahr werden Sicherheitsmaßnahme ergriffen. Auch die Deichsetzung wird geprüft und eine Setzungsprognose aufgestellt. Der Grundwasseranstiegs im Falle eines Hochwassers bzw. im Falle einer Flutung wird ebenfalls geprüft und nach Bedarf werden Anlagen errichtet, um die Oberfläche trocken zu halten. Im Falle eines Einsatzes von Schöpfwerken sind diese so auszulegen, dass kein Sediment bewegt, sondern und klares Wasser geschöpft wird. So wird die Stabilität des Bodens und der Deiche nicht beeinträchtigt. Mit den beschriebenen Maßnahmen soll verhindert werden, dass im Flutungs- bzw. Nutzungsfall des Polders Grundwasser in Mauken über die Oberfläche gedrückt wird. Dies kann nicht auf den Untergrund übertragen werden, daher sollte in Mauken nochmal die Beschaffenheit der Keller besprochen werden. Die Existenz von Mauken ist bedroht. Die Eigentümer und Pächter in Mauken wurden über die Maßnahme informiert. Laut Rückmeldungen aus der Veranstaltung wünschen sich die Anwohnenden eine bessere Information. Warum erfolgt keine Errichtung eines Schöpfwerks in Düßnitz? Die Grundwasserstände sind aktuell sehr niedrig und waren in den 1970er-Jahren höher. So wurde durch Elbhochwasser das Grundwasser hochgedrückt. Die aktuelle Planung entwickelt sich dynamisch und wird immer weiter verfeinert. Laut aktuellem Zwischenergebnis besteht für ein Schöpfwerk in Düßnitz kein Bedarf. Schöpfwerke ziehen das Grundwasser sehr weiträumig zusammen, daher wird Düßnitz von anderen geplanten Schöpfwerken profitieren. Dennoch können sich in der Planung weiterhin Änderungen ergeben. Vor-Ort-Kenntnisse und das Wissen über Grundwasserstände in vergangenen Jahrzehnten sind für die Planung des Flutpolders sehr relevant. Daher bittet das LHW die lokale Bevölkerung ihr Wissen mit den Planerinnen und Planern und dem LHW zu teilen, damit eine bestmögliche Planung erfolgen kann. Kann eine stärkere Zusammenarbeit mit den Ortschaftsbeiräten erfolgen? Die Ortschaftsbeiräte in den Ortschaften, die von der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken betroffen sind, werden gerne beteiligt. Eine Beteiligung erfolgte zum Beispiel bei einer Informationsveranstaltung im Mai 2022 in Prettin. Auf dieser Veranstaltung wurde eine breitere Öffentlichkeitsbeteiligung für den Herbst 2022 gewünscht. Diesem Wunsch ist der LHW gerne nachgekommen und hat daher zu dieser Informationsveranstaltung geladen. Die Zusammenarbeit mit den Ortschaftsbeiräten kann in Zukunft weiter intensiviert werden. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 10.11.2022 von 18:00 – 21:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung am Flutpolder Axien-Mauken in der Ortschaft Axien (Stadt Annaburg) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Axien und Gehmen der Stadt Annaburg. Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 65 Personen an der Veranstaltung teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Planung und die Zeitschiene zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen. Begrüßung durch LHW und Bürgermeister der Stadt Annaburg Ablauf der Veranstaltung und Organisatorisches Einordnung der Maßnahme in das Programm „Fluss – Natur – Leben“ Stand der Umsetzung und Planung des FP Axien-Mauken Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden Abschluss und Ausblick Die Präsentation zur Veranstaltung am 10.11.2022 in Axien steht hier zum Download bereit: Präsentation 10.11.2022 zum Stand der Planung und zur Einordnung der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken in den landesübergreifenden Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt Rund eineinhalb Stunden der Veranstaltung waren für den Dialog mit den Teilnehmenden der Veranstaltung vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt und viele Fragen zu dem Projekt gestellt und Hinweise gegeben. Hierbei wurde durch viele Teilnehmenden eine Skepsis gegenüber dem Projekt kommuniziert, von einigen darüber hinaus eine direkte Ablehnung. Nach der Veranstaltung gab es darüber hinaus für eine halbe Stunde die Möglichkeit mit dem LHW und den begleitenden Planungsbüros direkt ins Gespräch zu kommen und Detailfragen zu klären. Das LHW dankt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Teilnahme an der Informationsveranstaltung und für die Offenheit und Ehrlichkeit in den Beiträgen. Im Folgenden werden die gestellten Fragen und Hinweise sowie die Antworten und Erläuterungen des LHW sowie der begleitenden Büros zusammengefasst dargestellt. Warum kann der vorhandene Deich nicht verstärken werden, anstatt einen Flutpolder zu errichten? Alle Deiche, die saniert wurden, sind auf ein Hochwasserereignis mit einer statischen Wiederkehr von 100 Jahren ausgelegt (HQ 100). Ein HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird. Bei der Auslegung der Deiche auf HQ 100 handelt es sich um eine Art Standartnorm im Deichbau. Durch die Sanierung der Flussdeiche entlang der Elbe in Sachsen-Anhalt auf den Standard HQ 100 wurden die bestehenden Deiche bereits um einen Meter erhöht. Von der Errichtung höherer Deiche wird aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit abgesehen, da der Flächen- und Materialverbrauch eines Deiches proportional zur Höhe steigt. Dennoch ist es erforderlich mit extremeren Hochwasserereignissen als einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) zu rechnen und vorzusorgen. Hierfür wird im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements der Flutpolder Axien-Mauken als eine von vielen Maßnahmen geplant, um auf Extremereignisse vorbereitet zu sein. Die Schäden des Hochwassers von 2013 werden auf 8 Milliarden Euro beziffert, die Schäden der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 auf über 30 Milliarden Euro. Demgegenüber ist die Investition von circa 100 Millionen Euro für den Flutpolder Axien-Mauken ein verhältnismäßig mildes Mittel für deutlich geringere Kosten, um Extremhochwasserereignissen begegnen zu können. Der Flutpolder dient also der Risikovorsorge und dem überregionalen Hochwasserschutz . Muss der Flutpolder so groß werden? Warum erfolgt die Errichtung des Deichs so nah an der Siedlung Gehmen und nicht entlang eines Wirtschaftsweg weiter weg? Ziel ist die Errichtung eines großen Flutpolders, um eine starke Kappung von Flutscheiteln erreichen zu können. Daher ist der Flutpolder Axien-Mauken in der bekannten Größe mit entsprechendem Fassungsvolumen geplant. Die aktuelle Planung zur Führung des Polderdeiches hat sich seit der Planung von 2018 nicht verändert. Die Führung des Deiches erfolgt anhand logischer Linien, wie Verbindungsgräben oder Wirtschaftswegen. Oftmals liegen solche Linien nah an Siedlungen. Die Abweichung von solchen Linien kann dagegen zu landwirtschaftlichen Splitterflächen führen, die soweit möglich vermieden werden sollen. Dennoch ist die Planung ein dynamischer Prozess und entwickelt sich von grob zu konkret. Daher ist die aktuelle Planung noch nicht abschließend und kann sich noch verändern. Die Probebohrungen und Baugrunduntersuchungen, die derzeit erfolgen, sind zudem nicht mit dem Trassenverlauf gleichzusetzen. Welche Höhenlage hat die Deichoberkante? Der Polderdeich hat die gleiche Höhe wie der Elbdeich und liegt bei 77,4 Meter plus einen Meter über Normalhöhennull. Der Flutpolder soll ab einem Wasserstand von 77,4 Meter über Normalhöhennull, also einem Wasserstand von einem Meter unter der Oberkante des Deichs, geflutet werden und wird ebenfalls bis maximal 77,4 Meter über Normalhöhennull, also einen Meter unterhalb der Deichoberkante geflutet. Wenn eine Flutung des Polders erfolgt, dann wird eine volle Nutzung des Flutpolders angestrebt. Die Flutung kann hierbei gesteuert werden. Der Flutpolder hat bei einer Nutzung Wasserspiegellage. Warum kann keine natürliche Überflutung erfolgen? Eine natürliche Überflutung von flussnahem Gelände erfolgt bei Deichrückverlegungen. Hier wird ein neuer Deich in größerer Entfernung zum Fließgewässer als der bereits vorhandene Deich errichtet und der vorherige Deich nach Fertigstellung der Deichrückverlegungen geschlitzt. Die somit neu gewonnenen Flächen werden im Fall eines Hochwassers also natürlich geflutet. Demgegenüber wird die Flutung von Flutpoldern gesteuert. Warum finden keine Maßnahmen im Oberlauf der Elbe bzw. in Sachsen statt? Auch in Sachsen werden Flutpolder geplant. Diese schützen ab dem Einlaufbauwerk flussabwärts, also ebenfalls in Sachsen-Anhalt. Gleichfalls sind Flutpolder an Zuströmen zur Elbe in Planung und in Bau. Die Maßnahmen werden koordiniert und sind aufeinander abgestimmt. Besteht eine Zusammenarbeit im Oberlauf der Elbe mit der Tschechischen Republik, insbesondere in Bezug auf die Talsperren? Das Speichervolumen der tschechischen Talsperren im Oberlauf der Elbe sind bekannt. Seit dem Hochwasser im Jahr 2002 ist das System der Talsperren überarbeitet worden. Bei dem Hochwasser im Jahr 2002 wäre das Talsperrensystem bei einer Wasserrückhaltung überfordert worden. Daher sind die Auswirkungen der Talsperren gering. Wann erfolgt die Sanierung des Deichs bei Mauken? Planungs- und Genehmigungsverfahren im Deichbau und in der Deichsanierung sind komplex. Aktuell wird die Sanierung auf der Trasse, unabhängig von der Errichtung des Flutpolders Axien-Mauken, geplant. Laut aktueller Zeitschiene (Stand November 2022) soll der Bau in zwei Jahren erfolgen. Wie und zu welchem Preis wird entschädigt? Die Flächen, welche für den Deichbau als Deichaufstandsflächen benötigt werden, sollen durch den LHW zum Bodenrichtwert gekauft werden. Bezüglich der Flächen innerhalb des Flutpolders ist aktuell eine zweistufige Entschädigung angedacht. Teil eins der Entschädigung erfolgt für die Bereitschaft, die eigenen Flächen für eine Flutung im Falle eines Extremhochwasserereignisses zur Verfügung zu stellen. Hier ist die Zahlung einer einmaligen Entschädigungssumme geplant. Teil zwei der Entschädigung trifft im Schadens- bzw. Nutzungsfall zu. Sollte es zu einer Flutung der Flächen des Polders kommen wird durch einen bestellten Gutachter eine Entschädigungssumme für die betroffenen Flächen berechnet. Schützt der Deich bei einem 6-Meter-Hochwasser vor Grundwasseranstieg? Gibt es eine Entschädigung für Schäden am Gebäude durch steigendes Grundwasser? Im Zuge der Planung zum Flutpolder Axien-Mauken werden Grundwassermodelle aufgebaut. Mit diesen Modellen wird geprüft, wie sich das Grundwasser im Falle einer Flutung des Polders verhält. Hierbei wird gleichfalls geprüft, wie sich das Grundwasser hinter den Deichaufstandsflächen verhält. Der Betriebsfall des Flutpolders führt zu einem Grundwasseranstieg. Im Rahmen der Modellierung wird geprüft, ob dieser vertretbar ist. An den Stellen, an denen ein nicht vertretbarer Grundwasseranstieg zu erwarten ist, werden entsprechend Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Hierzu gehören unter anderem Schöpfwerke und Drainagerohre. Um eine gute Datenbasis für die zu erwartende Deichdurchströmung und Deichunterströmung aufzubauen, sind Baugrunduntersuchungen zur Analyse des Bodens erforderlich. Diese Untersuchung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Als erstes wird eine geoelektrische Untersuchung durchgeführt, welche Rückschlüsse auf die Durchlässigkeit des Bodens zulässt. Als zweiter Schritt erfolgt die Bodenuntersuchung mit Bohrungen. Nach den Ergebnissen der Bodenanalyse richtet sich die Innendichtung des Deichs, um die Deichdurchströmung und die Deichunterströmung zu verringern und damit den Grundwasserzustand zu regulieren. Mit den genannten Maßnahmen sollen sich die Grundwasserzustände nicht verschlechtern, sondern mit der Errichtung des Flutpolders eine Verbesserung erzielt werden. Die Frage nach der Entschädigung für Gebäudeschäden wird an das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen–Anhalt weitergetragen. Von den Teilnehmenden der Informationsveranstaltung wird der Wunsch nach der Infoveranstaltung bezüglich der Entschädigungsregelungen geäußert. Was passiert, wenn Eigentümer die Flächen für die Deichaufstandsflächen nicht verkaufen möchten? Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) besteht seit 2002. Seitdem hat der LHW für Deichbau und Deichsanierung viele Flächen in Anspruch genommen. Bisher hat bei keinem der Projekte eine Enteignung stattgefunden, da anderweitige Lösungen gefunden werden konnten. Eine Enteignung wäre rechtlich im Rahmen des Planfeststellungsverfahren möglich und dient als letztes Mittel. Ziel des LHW ist, weiterhin auf Enteignungen verzichten zu können. Warum wird im Schadensfall (Nutzung von Flächen für Deichaufstandsflächen) nicht die Pacht für die Fläche übernommen? Eine Pachtung der Flächen für die Deichbebauung durch den LHW wird nicht als sinnvoll erachtet. Es findet eine dauerhafte Bebauung im öffentlichen Interesse statt. Daher sollten die Flächen zur Kontrolle der Anlage und des Zugangs zu den Anlagen dem LHW gehören. Warum werden für Flächen, die für den Polderdeichbau in Anspruch genommen werden, keine Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt? Auch über direkte Ausgleichsflächen kann ein Ausgleich für in Anspruch genommene Flächen erfolgen. Allerdings sind nicht in ausreichendem Maße Flächen vorhanden, um einen vollwertigen Ausgleich erzielen zu können. Daher wird gleichfalls ein Ausgleich über weitere Maßnahmen, wie Aufwertung von Böden oder Entsiegelungen erfolgen müssen. Wie werden die Pumpen (der Schöpfwerke) und die Ein- und Auslaufbauwerke des Flutpolders betrieben? Die Planung der Ein- und Auslaufbauwerke des Flutpolders befinden sich momentan in der Planung. Der aktuelle Entwurf sieht ein Einlaufbauwerk mit Klappen vor. Sowohl bei den Ein- und Auslaufbauwerken als auch bei den Pumpen muss der Betrieb immer gewährleistet sein. Der Betrieb erfolgt in der Regel elektromechanisch und hat drei Betriebsstufen. Im Falle eines Versagens der Stromversorgung erfolgt in der dritten Stufe ein händischer Betrieb. Der Stromausfall wird in den Betrieb der Geräte also mit einkalkuliert. So wird sichergestellt, dass die Geräte jederzeit funktionsfähig sind. Wo kommt das Baumaterial für den Flutpolder her? Für den Bau des Flutpolder Axien-Mauken wurde ein Bodenlogistikkonzept erstellt. Der Nachweis für das Baumaterial wurde somit erbracht.

Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „Hochwasserschutz Kleine Röder KR3l / Deich Elsteraue“ Landkreis Elbe-Elster in der Gemeinde Bad Liebenwerda OWB/077/16/PF

Das Vorhaben sieht die Deichrückverlegung des linken Deiches der Kleinen Röder / Schwarzen Elster von Zobersdorf bis zum Mühlgraben Bad Liebenwerda vor. Der Altdeich wird an drei Stellen zurückgebaut (Schlitzung). Auf der neuen Trasse soll ein normgerechter Deich entsprechend der DIN 19712 „Flussdeiche“ errichtet werden. Das Schutzziel des geplanten Deiches ist der Bemes-sungswasserstand des HW 100 mit einem Freibord in Höhe von 50 cm. Ein HW 100 ent-spricht einem Hochwasserereignis mit 100-jährigem Wiederkehrintervall.

Rückbau des Deiches in Ostritz, Ortsteil Leuba, an der Lausitzer Neiße zur Herstellung von Retentionsraum

Der geplante Rückbau betrifft einen Deich, der hauptsächlich die an ihn angrenzenden Wirtschaftsflächen schützt. Die volle Leistungsfähigkeit des Deiches ist nur bis zu einem Hochwasserereignis HQ2 gegeben. Bereits ab einem Hochwasserereignis HQ5 ist mit dem Überströmen des Deiches zu rechnen. Demzufolge spielt der bestehende Deich für den Schutz der Ortslage Leuba derzeit keine Rolle. Der vorhandene Deich fungiert lediglich als Leitdeich, d. h. als Flussdeich, der den Hochwasserabfluss in eine bestimmte Richtung lenkt. Diese ihm zugedachte Funktion wurde im Verlauf der letzten Jahre durch massive Sedimentablagerungen auf der polnischen Neißeuferseite beeinträchtigt. Dies nahm die Regionale Wasserwirtschaftsverwaltung in Breslau zum Anlass, den Rückbau des Deiches anzuregen. Zudem ergab eine im Februar 2006 durchgeführte Deichzustandsanalyse, dass dringender Sanierungsbedarf für den Deich besteht. Eine Sanierung des vorhandenen Deiches ist aufgrund seiner Lage in FFH- und SPA-Gebieten aus naturschutzrechtlicher sowie aus wasserwirtschaftlicher und ökonomischer Sicht problematisch und wird daher planerisch nicht verfolgt.

Mehr Raum für unsere Flüsse: Eine neue Generationenaufgabe

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes 2020 kommt planmäßig voran Die Hochwasserschutzkonzeption (HWSK) bildet die Landesmaßnahmen Sachsen-Anhalts in den Hochwasserrisikomanagementplänen der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und Weser ab. Sie ist bis zum Jahr 2020 konzipiert. Die Hochwasserschutzkonzeption zielt auf einen nachhaltigen Hochwasserschutz, der technischen Hochwasserschutz und einen verstärkten Hochwasserrückhalt in der Fläche berücksichtigt. Dabei finden Hochwasserschutz, Naturschutz und Maßnahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gleichermaßen Beachtung.  Es wurden seit dem Elbe-Hochwasser 2002 bis heute rund 940 Millionen Euro in den Hochwasserschutz investiert. Im Jahr 2017 waren es knapp 117 Millionen Euro, in diesem Jahr werden die Ausgaben vergleichbar sein. Dazu sagte Umweltstaatssekretär Klaus Rehda heute: ?Durch die getätigten Investitionen stehen bis heute bereits 868 km DIN-gerechter Deich im Land. Es wird noch weiter gehen, bis am Ende alle - derzeit circa 1355 km - Flussdeiche im Land entsprechend saniert sind.? Der detaillierte Bericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen wird nun dem Landtag zugeleitet. Mit dem Blick in die Zukunft führte er aus: ?Es ist unser erklärtes Ziel, die Menschen im Land wirksam und nachhaltig vor Schäden durch Hochwasser zu schützen. Nach der Verabschiedung der HWSK 2020 im Jahr 2015 ist es an der Zeit, Zwischenbilanz über den erreichten Umsetzungsstand im Hochwasserschutz zu ziehen. Gleichzeitig ist es vor dem Hintergrund des Klimawandels erforderlich, weiter als bis 2020 in die Zukunft zu blicken und den Grundstein zu legen zukünftigen Extremereignissen noch besser durch den Bau von Flutungspoldern und Deichrückverlegungen zu begegnen. Dabei handelt es sich um eine Generationenaufgabe, die wir aufgrund der langen Planungs- und Genehmigungszeiträume schon jetzt mit vorbereiten.?  Zusätzlich zu den in der HWSK aufgeführten Maßnahmen sollen mit dem Programm ?Mehr Raum für unsere Flüsse? weitere Maßnahmen in den nächsten 20 Jahren umgesetzt werden. Standorte für Deichrückverlegungen und Polder wurden in den vergangenen Jahren durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz vertieft untersucht. Die Ergebnisse wurden gewertet und gewichtet. Herausgekommen sind 27 potentielle Maßnahmenstandorte für Deichrückverlegungen und Flutungspolder, mit denen insgesamt 12.500 ha Retentionsraum an unseren Flüssen wiedergewonnen werden können. ?Damit ergänzen wir den technischen Hochwasserschutz und schaffen mehr Raum für unsere Flüsse?, erläuterte Rehda die Zukunftsperspektive des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Zudem wurden durch die Überprüfung und Fortführung der Hochwasserrisikomanagementplanung im Harz die bestehenden Planungen an den Gewässern überprüft und angepasst. Zusätzlich werden der Goldbach und der Suenbach zukünftig als Risikogewässer in die Kulisse der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie mit einbezogen. Damit wird erreicht, dass gezielt Maßnahmen für den Hochwasserschutz ergriffen werden und bei zukünftigen Hochwasserereignissen die Hochwassergefahren und Risikokarten den Behörden und Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen.  Mehr Informationen gibt es unter: www.hochwasser.sachsen-anhalt.de Die Hochwasserschutzkonzeption ist zu finden unter: https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/hochwasserschutz/ /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anleitung für den operatorischen Hochwasserschutz 2

Anleitung für den operativen Hochwasserschutz Teil 2 Verteidigung von Flussdeichen - Deichsicherung Impressum Anleitung für den operativen Hochwasserschutz – Teil 2 Herausgeber der 5. Auflage Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) Otto-von-Guericke-Straße 5, 39104 Magdeburg Telefon (0391) 581-0 , Fax: (0391) 581-1230, Mail: poststelle@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Redaktionsleitung:Dipl.-Ing.oec. Hans-Jörg Steingraf Tel.: 03937-4913-0 Titelfoto:Wischedeich, April 2006 Dipl.-Chem. Angela Göbke Fotonachweis:Dipl.-Ing. Andrea Göbke, Fotos 1, 14, 15 Frank Torger, Fotos 2, 29, 30 Dipl.-Ing. oec. Hans-Jörg Steingraf, Fotos 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 31, 34, 35,36, 39 Dipl.-Ing. Harald Schmidt, Fotos 6, 23, 32, 33 Dipl.-Ing. Frank Friedrich, Fotos 12, 37, 38 Martin Schulz, Foto 13 Skizzen und Bilder:Ina Emanuel, Dipl.-Ing. Frank Friedrich, Dipl.-Ing. oec. Hans-Jörg Steingraf Stand: 06.05.2015 Diese Datei / Broschüre wird kostenlos abgegeben und darf nicht verkauft werden. Der Nachdruck be- darf der Genehmigung.Diese Schrift darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdru- cken oder Aufkleben politischer Informationen oder Werbemittel. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Schrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. 2 Inhaltsverzeichnis 1.Übersicht über die Schadstellen4 2.Grundlagen5 3. 3.1 3.2Schäden auf der Wasserseite Schadbild 1 – bei steigendem Wasserspiegel Schadbild 2 – bei fallendem Wasserspiegel9 9 12 4. 4.1 4.2Schäden auf der Deichkrone Schadbild 3 – steigender Wasserspiegel, Überströmungsgefahr Schadbild 4 – bei anhaltendem Hochwasser Grundbruchgefahr13 13 16 5. 5.1 5.2 5.3Schäden auf der Landseite Schadbild 5 – keine Sickerlinie Schadbild 6 – bei ausgebildeter Sickerlinie Schadbild 7 – Grundbruchgefahr17 17 20 23 6 6.1 6.2Schäden im Deichhinterland Schadbild 8 – punktförmige Quellen Schadbild 9 – Schäden durch Aufweichen26 26 27 7.Deichbreschen28 3

Microsoft Word - Anleitung operativer HWS_aktualisierter Teil 1_ Endfassung.docx

Anleitung für den operativen Hochwasserschutz Teil 1 Verteidigung von Flussdeichen - Grundlagen Impressum Anleitung für den operativen Hochwasserschutz – Teil 1 Herausgeber der 5. Auflage Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5, 39104 Magdeburg Telefon (0391) 581-0 , Fax: (0391) 581-1230, Mail: poststelle@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft u. Energie des Landes Sachsen-Anhalt Redaktionsleitung:Dipl.-Ing. Gerd Dörre, Tel.: 03491-4845-0, Dipl.-Ing. oec. Hans-Jörg Steingraf, Tel.: 03937-4913-3 TitelfotoOnkel-Toms-Hütte-Deich, April 2006 Dipl.-Ing. oec. Hans-Jörg Steingraf : Skizzen:Ina Emanuel, 4, 5 Hans-Jörg Steingraf: 1, 2 DIN 19 712, Stand Januar 2013 Stand:1. Juni 2018 Diese Datei / Broschüre wird kostenlos abgegeben und darf nicht verkauft werden. Der Nach- druck bedarf der Genehmigung. Diese Schrift darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben politischer Informationen oder Werbemittel. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Schrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Partei- nahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. -2- Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung ................................................................................................................. 5 1 Rechtsgrundlagen des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt ......................... 6 1.1Hochwasserrisikomanagementrichtlinie ............................................................. 6 1.2Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt ...................................................... 7 1.3Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung LSA .................................. 7 1.4Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.................................... 7 1.5Hochwassermeldeordnung des Landes Sachsen-Anhalt ................................... 8 2 Organisation der Deichverteidigung ...................................................................... 9 2.1Alarmstufen ........................................................................................................ 9 2.2Aufgaben und Zuständigkeiten im Hochwasserfall ........................................... 12 3 Die operative Deichverteidigung ......................................................................... 14 3.1Grundregeln der Deichverteidigung .................................................................. 14 3.2Organisation und Akteure der Deichverteidigung ............................................. 16 3.3Organisation und Funktion der Wasserwehr .................................................... 16 3.4Wachdienst (auch Deichwachen oder Deichläufer) .......................................... 20 3.5Hilfsdienst ......................................................................................................... 21 3.6Katastrophenfall................................................................................................ 22 -3-

WMS Flussdeich Längsdamm Schutzeinrichtung

Wasserwirtschaflich bedeutsame Hochwasserdeiche und Längsdämme bzw. entsprechende Schutzeinrichtungen werden als Linienobjekt (Deichachse) im Maßstab 1:10.000 erfasst und u.a. mit Informationen zu Typ und Funktion fortgeschrieben. Maßstab: 1:25000

Zehn Jahre nach der Jahrhundertflut Minister Aeikens: Hochwasserschutz geht alle an

Magdeburg/Aland. Mit Blick auf die Erkenntnisse aus der Jahrhundertflut von 2002 hält Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens es für wichtig, dass das Thema Hochwasser dauerhaft stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung rückt. ?Längere Zeiträume ohne größere Hochwasser führen dazu, dass das Bewusstsein, im Überflutungsgebiet zu leben, abnimmt. Dadurch steigt die Gefahr von Schäden. Jeder, der von Hochwasser betroffen sein kann, ist verpflichtet, geeignete Vorsorge zu treffen?, sagte der Minister am Freitag auf einer Pressefahrt am Aland.   Er fügte hinzu: ?Hochwasserschutzschutz ist nicht alleinige Aufgabe des Landes. Hier sind insbesondere auch die Landkreise und kreisfreien Städte als zuständige Gefahrenabwehr- bzw. Katastrophenschutzbehörden sowie die Gemeinden, aber auch jeder einzelne betroffene Bürger verpflichtet. Soweit möglich werden die Kommunen bei dieser Aufgabe vom Land unterstützt.?   Die seit 2007 geltende Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie stellt dabei qualitativ anspruchsvolle und auch neue Anforderungen an den Hochwasserschutz für das nächste Jahrzehnt. Aeikens: ?Das bisherige Sicherheitsdenken muss sich stärker zu einem Risikodenken entwickeln.?Dieser Paradigmenwechsel bewirke, dass an Stelle des bisherigen fast selbstverständlichen Schutzanspruchs zunehmend das Management von Hochwasserrisiken trete, um hochwasserbedingte nachteilige Folgen auf Mensch und Umwelt zu verringern.   Der Minister ergänzte: ?Information und Dokumentation werden einen größeren Stellenwert erhalten. Die gemäß Richtlinie zu erarbeitenden Karten und Pläne sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, so dass nicht nur das Land und die Kommunen, sondern auch jeder Einzelne seinen Beitrag zur Hochwasservorsorge besser leisten kann.?   Laut Richtlinie sind bis 2013 Risikogebiete in Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten darzustellen. In diesen Karten werden die Szenarien verschiedener Hochwasser betrachtet. Zudem sind bis 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne aufzustellen. Das Ergebnis der ersten Stufe der Umsetzung der Richtlinie zeigt, dass es in Sachsen-Anhalt auf einer Gesamtlänge von 1.865 Kilometern 67 Gewässer mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko gibt. Davon entfallen 1.794 Kilometer auf Gewässer im Einzugsgebiet der Elbe und 71 Kilometer auf Gewässer im Einzugsgebiet der Weser. Zur Bilanz im Einzelnen   Schäden in Folge des Hochwassers 2002: In Sachsen-Anhalt entstanden Schäden an Verkehrseinrichtungen, öffentlichen Gebäuden, gewerblichen Unternehmen, in der Landwirtschaft und an wasserwirtschaftlichen Anlagen. Die Schadenssumme belief sich im Land auf rund zwei Milliarden Euro. Allein an den Landeshochwasserschutzanlagen lag die Schadenssumme bei mehr als 200 Millionen Euro.   In Folge des Hochwassers 2002 wurden in Sachsen-Anhalt 310 Deichschäden registriert. Davon waren 17 Deichbrüche, 53 Deichschlitzungen sowie Böschungs- und Bermenrutschungen.   Die Schadensschwerpunkte lagen überwiegend im Bereich der Hauptdeiche der Elbe und Mulde, aber auch Rückstaubereiche u. a. an der Schwarzen Elster, Leine und Ohre waren betroffen. Weitere Schäden größeren Ausmaßes entstanden durch Böschungs- und Bermenrutschungen unter anderem im Bereich Wörlitz, bei Fischbeck, im Raum Buch und oberhalb Werben.   Durch die Deichbrüche in Sachsen-Anhalt an Elbe, Mulde und Schwarzer Elster und den Deichbruch bei Dautzschen (Freistaat Sachsen), welcher erhebliche Flächen im Landkreis Wittenberg überflutete sowie hochwasserbedingte Sickerstellen und aufsteigendes Grundwasser, wurden rund 57.000 Hektar überschwemmt.   Allein im Bereich der Elbe und ihrer Nebenflüsse sowie im Großen Bruch und im Drömling entstanden 2002 Hochwasserschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und landwirtschaftlichen Wirtschaftsgütern durch Deichbrüche, Vordeichüberschwemmungen, Rückstau und Qualmwasser in Höhe von etwa 79,2 Millionen Euro.   Was nach dem Hochwasser 2002 erreicht wurde: Seit 2002 ist in Sachsen-Anhalt rund die Hälfte der 1.312 Kilometer Deiche saniert. Vor zehn Jahren entsprachen lediglich fünf Prozent der Deiche den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Aeikens sagte: ?In den Jahren nach dem schweren Hochwasser haben wir im Land sichtbare Erfolge bei der Verbesserung des Hochwasserschutzes erzielt. Diese werden auch von der Bevölkerung positiv anerkannt. Dank der auch durch die EU und den Bund zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel konnten an den zahlreichen betroffenen Stellen in Sachsen-Anhalt die Schäden beseitigt und das Hochwasserschutzniveau erheblich verbessert werden.? Seit 2002 wurden knapp 460 Millionen Euro für die Beseitigung der Hochwasserschäden und in die Verbesserung des technischen Hochwasserschutzes investiert.   Der Minister erklärte, dass das Hochwasser 2002 zum Umdenken im Hochwasserschutz führte. Die Landesregierung beschloss im März 2003 ein Schutzkonzept für das ganze Land. Sieben Monate nach dem Hochwasser an der Elbe und ihrer Nebenflüsse trat die erste von zwei Hochwasserschutzkonzeptionen in Kraft. Auf ihrer Grundlage wurde bis 2010 vor allem an einem nachhaltigen, vorbeugenden Hochwasserschutz gearbeitet.   Das erste Konzept war ein Maßnahmebündel, in dessen Mitte vor allem die Beseitigung der Schäden stand. Erst danach erweiterten Deichsanierungen, Deichneubauten sowie Deichrückverlegungen die Maßnahmen der Schadensbeseitigung. Auch die Planung von Flutungspoldern und Hochwasserrückhaltebecken gewann an Bedeutung. Auf die erste Hochwasserschutzkonzeption folgte im Jahr 2010 die zweite. Bis 2020 dient das Folgekonzept als Arbeitsgrundlage. Darin ist die Hochwasservorsorge ein fester Bestandteil.   Die Prioritäten der Deichbaumaßnahmen konzentrierten sich auf Abschnitte, die während des Hochwassers im August 2002 stark beschädigt worden waren. Hier sind vor allem die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg, sowie die Stadt Dessau-Roßlau zu nennen.   Schwerpunkte der Maßnahmen waren vor allem die Sanierung der Deiche im Raum Dessau-Rosslau, der Stadtdeiche in Raguhn und Jessnitz, die Sanierung des Pretziener Wehrs und der Beginn der Deichrückverlegungsmaßnahme im Lödderitzer Forst.   In Ergänzung zum klassischen Deichbau kamen innerorts auch mobile Hochwasserschutzwände an solchen Stellen zum Einsatz, wo aus denkmalpflegerischer Sicht oder zum Erhalt von Sichtbeziehungen für die Bürger kein dauerhafter Hochwasserschutz errichtet werden konnte. Dazu wurden konkrete Vereinbarungen zwischen dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft als wassergesetzlich benanntem Verantwortlichen für den Deichbau und den betroffenen Städten und Gemeinden mit ihren Wasserwehren getroffen.   Beispielsweise führt das Ministerium seit Ende 2005 Schulungen zur Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Wasserwehren durch. Grundlage hierfür ist unter anderem die durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft erarbeitete Broschüre ?Verteidigung von Flussdeichen?.   Eine weitere Erkenntnis aus dem Hochwasserereignis 2002 war, dass ein umfassender, vorbeugender Hochwasserschutz über Staats- und Ländergrenzen hinweg innerhalb der Flussgebietseinheiten erfolgen muss. ?Hochwasserschutzinteressen an grenzüberschreitenden Gewässern sind somit national und international zu koordinieren und der Hochwasserschutz ist nach einheitlichen Kriterien durchzuführen.? So haben beispielsweise die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Jahr 2008 ein einheitliches Bemessungshochwasser an der Elbe beschlossen, damit die Deichhöhen an den Landesgrenzen übereinstimmen, so Aeikens.   Die Hochwasserschutzmaßnahme am Aland ist eine der länderübergreifenden Maßnahmen, die nach dem Hochwasser 2002 in die Wege geleitet wurde. Bei dem Projekt mit Niedersachsen wird bei Klein Wanzer (Landkreis Stendal) ein Überleitungsbauwerk errichtet und das Alandhochwasser in die Seegeniederung übergeleitet. Aeikens: ?Mit der Fertigstellung des beantragten Überleitungswehres wird die volle Funktionsfähigkeit der Hochwasserschutzanlagen erreicht, durch welche die Niederungen des Aland, des Schau- und Zehrengrabens und der Seege vor Deichbrüchen und unkontrolliertem Überströmen der Deiche geschützt werden.? Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 7,4 Millionen Euro. Ab 2017 soll das Wehr überleitungsfähig sein.   Zur länderübergreifenden Zusammenarbeit ist auch der Staatsvertrag über die Havelpolder von 2008 zu nennen. Darin verständigten sich Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, ehemalige Überflutungsflächen in der Havelniederung zu nutzen, um den Hochwasserscheitel effektiv zu kappen. ?Ziel muss es sein, nicht nur in Siedlungsgebieten so viel Wasser so lange wie möglich in der Fläche zu halten. Auch in der freien Landschaft ist durch eine standortgerechte landwirtschaftliche Flächennutzung und eine naturnahe Waldbewirtschaftung die Speicherkapazität weiter zu optimieren?, betonte Aeikens.   Was noch zu tun ist: Trotz der erzielten Erfolge sei in den nächsten Jahren noch viel zu tun, so der Minister. Die Hochwasserschutzkonzeption weise bis 2020 einen finanziellen Bedarf von etwa 677 Millionen Euro aus. Konkret heißt das: Neben der Fortführung der Sanierungsarbeiten an den Deichen sollen unter anderem noch 36 Wehre sollen noch saniert, 14 Siele den neuen Deichhöhen angepasst und 6 Schöpfwerke DIN-tauglich gemacht werden. Allein für den Bau von Deichen, Anlagen und den Gewässerausbau sind etwa 372 Millionen Euro vorgesehen.   Zu den Vorhaben zählen unter anderem die Deichsanierungsmaßnahmen Jeßnitz West und Schwarze Elster sowie die Deichrückverlegungsmaßnahmen in Sandau Nord und Süd, Altjeßnitz und Hohenwarte sowie der Bau des Flutungspolders Rösa und der Hochwasserrückhaltebecken im Harz.   Aeikens betonte abschließend: ?Dennoch dürfen wir nicht vergessen, dass es keinen hundertprozentigen Schutz vor Hochwasserereignissen geben kann. Hochwasser sind Teil des natürlichen Wasserkreislaufs, mit ihnen muss immer gerechnet werden.? Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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