s/flussgebietsbewirtschaftungg/Flussgebietsbewirtschaftung/gi
Das LAWA-Arbeitsprogramm Flussgebietsbewirtschaftung 2013-2015 beinhaltet auch die Fortschreibung des 2008 entwickelten und seitdem eingeführten LAWA Maßnahmenkatalo- ges verbunden mit der Auflage, die Maßnahmen der WRRL mit...
Auf der 145. LAWA-Vollversammlung (VV) im März 2013 in Halle wurde das LAWA-Arbeits- programm Flussgebietsbewirtschaftung 2013-2015 beschlossen. Dieses beinhaltet auch die Fortschreibung des 2008 entwickelten und seitdem eingeführten LAWA ...
Die Gewässerbewirtschaftung in Europa hat einen neuen Rahmen erhalten. Die im Dezember 2000 verabschiedete Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, bis zum Jahr 2015 einen ,,guten Zustand“ der Binnen- und Küstengewässer sowie des Grundwassers zu erreichen. Die Richtlinie markiert dafür die Anforderungen und formuliert auch klare fachliche und organisatorische Zwischenschritte. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb der Flussgebiete national und auch international abzustimmen und die Öffentlichkeit aktiv in die Bewirtschaftung einzubeziehen. Veröffentlicht in Broschüren.
Kategorie: Oberirdische Gewässer und Küstengewässer</br>Stand: 2018</br>1 Zur Bestandsaufnahme für Grundwasser siehe LAWA-AG - LAWA-Arbeitsprogramm Flussgebietsbewirtschaftung 2013 Produktdatenblatt 2.1.6 - Überprüfung und Aktualisierung der Bestand
Am 9. Februar 2016 einigten sich die Donau-Anrainerstaaten bei einer Konferenz der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau in Wien auf Pläne zur Bewirtschaftung und zur Hochwasservorsorge für den gesamten Donauraum. Die Pläne gelten für den Zeitraum 2015 – 2021 und greifen die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie auf.
Minister und hochrangige Vertreter, verantwortlich für die Wasserbewirtschaftung des Donau-Einzugsgebiets aus Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Kroatien, Montenegro, Österreich, der Republik Moldau, Rumänien, Serbien, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, der Ukraine, Ungarn sowie der Europäischen Kommission haben im Rahmen einer Ministertagung am 16. Februar 2010 in Wien eine "Donaudeklaration" verabschiedet. Die Tagung wurde unter der Koordination der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) in Wien abgehalten. Damit wird der Bewirtschaftungsplan für das Einzugsgebiet der Donau verabschiedet, der konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltbedingungen der Donau und ihrer Nebenflüsse bis zum Jahr 2015 aufzeigt. Der Bewirtschaftungsplan für das Einzugsgebiet der Donau skizziert konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltbedingungen der Donau und ihrer Nebenflüsse, die bis zum Jahr 2015 realisiert werden sollen. Die Maßnahmen sind vielfältig und haben das Ziel, die Verschmutzung durch Abwasser aus menschlichen Siedlungen und der Landwirtschaft zu reduzieren, die negative Auswirkungen von künstlichen Veränderungen der Flussstruktur zu verringern, phosphatfreier Waschmittel in allen Ländern einzuführen, sowie Auenlandschaften wieder an die Flüsse anzubinden. Der Plan orientiert sich an den rechtlich verbindlichen Vorgaben der EU Wasserrahmenrichtlinie.
Dieser Datensatz enthält die Gewässer der zweiten Ordnung im Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Die EG-WRRL sieht eine Bewirtschaftung und Berichterstattung nach Flussgebieten vor. Sachsen-Anhalt besitzt Anteile an den Flussgebieten Elbe und Weser. Damit die Zusammenarbeit der Länder auf regionaler Ebene besser koordiniert werden kann, wurden die Flussgebiete nach hydrologischen Gesichtspunkten in Koordinierungsräume und weiter in Planungseinheiten aufgeteilt. Den Planungseinheiten entsprechen auf Landesebene Sachsen-Anhalt die Betrachtungsräume. (Ausnahme: aufgrund des geringen Flächenanteils an einzelnen Planungseinheiten wurden in Sachsen- Anhalt die Betrachtungsräume Havel und Weser nicht weiter untergliedert.) Den Betrachtungsräumen sind wiederum die einzelnen Oberflächenwasserkörper zugeordnet. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier .
Die EG-WRRL sieht eine Bewirtschaftung und Berichterstattung nach Flussgebieten vor. Sachsen-Anhalt besitzt Anteile an den Flussgebieten Elbe und Weser. Damit die Zusammenarbeit der Länder auf regionaler Ebene besser koordiniert werden kann, wurden die Flussgebiete nach hydrologischen Gesichtspunkten in Koordinierungsräume und weiter in Planungseinheiten aufgeteilt. Den Planungseinheiten entsprechen auf Landesebene Sachsen-Anhalt die Betrachtungsräume. (Ausnahme: aufgrund des geringen Flächenanteils an einzelnen Planungseinheiten wurden in Sachsen- Anhalt die Betrachtungsräume Havel und Weser nicht weiter untergliedert.) Den Betrachtungsräumen sind wiederum die einzelnen Oberflächenwasserkörper zugeordnet. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier .
Die EG-WRRL sieht eine Bewirtschaftung und Berichterstattung nach Flussgebieten vor. Sachsen-Anhalt besitzt Anteile an den Flussgebieten Elbe und Weser. Damit die Zusammenarbeit der Länder auf regionaler Ebene besser koordiniert werden kann, wurden die Flussgebiete nach hydrologischen Gesichtspunkten in Koordinierungsräume und weiter in Planungseinheiten aufgeteilt. Den Planungseinheiten entsprechen auf Landesebene Sachsen-Anhalt die Betrachtungsräume. (Ausnahme: aufgrund des geringen Flächenanteils an einzelnen Planungseinheiten wurden in Sachsen- Anhalt die Betrachtungsräume Havel und Weser nicht weiter untergliedert.) Den Betrachtungsräumen sind wiederum die einzelnen Oberflächenwasserkörper zugeordnet.
Origin | Count |
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Ereignis | 2 |
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Text | 87 |
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unknown | 14 |
Language | Count |
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unbekannt | 13 |
Resource type | Count |
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Bild | 17 |
Datei | 4 |
Dokument | 21 |
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Unbekannt | 1 |
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Topic | Count |
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Boden | 245 |
Lebewesen & Lebensräume | 249 |
Luft | 170 |
Mensch & Umwelt | 314 |
Wasser | 314 |
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