Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf hat am 19.09.2023 bei der Regierung von Niederbayern die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Abs. 1 i. V. m. § 67 Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 72 – 78 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) für die Errichtung und den Betrieb des gesteuerten Flutpolders Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife beantragt. Die Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife ist Bestandteil einer Kette geplanter gesteuerter Flutpolder entlang der bayerischen Donau. Mit ihnen werden folgende Ziele des Hochwasserschutzes verfolgt: - Reduktion des Hochwasserrisikos für Mensch, Wirtschaft, Umwelt und Kulturerbe - Wiederherstellung ehemals natürlicher Überschwemmungsflächen (Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus WHG, BayWG sowie entsprechend des Landesentwicklungsprogramms und der Regionalplanung) - Möglichst effektive Nutzung der wenigen noch reaktivierbaren Überschwemmungsflächen (Hochwasserspeicherräume). Dazu gehört neben dem lokalen/regionalen Einsatz auch ein gezielter überregionaler Einsatzfall mit Steuerung auf einen unterhalb einmündenden seitlichen Zufluss. - Zeitgewinn für Maßnahmen des Katastrophenschutzes (z. B. Beseitigung von Schwachstellen, Evakuierungen) bei Hochwasserabflüssen, die auch unter Nutzung der Flutpolder die bestehenden Hochwasserschutzanlagen überlasten. Die Errichtung und der Betrieb des gesteuerten Hochwasserspeicherraumes (technisch als Flutpolder bezeichnet) an der Öberauer Schleife bei Straubing soll dem Rückhalt von Hochwasserereignissen der Donau dienen, bei denen eine Überlastung unterhalb liegender Hochwasserschutzanlagen (Überlastfall) zu befürchten ist. Dabei ermöglicht das steuerbare Einlaufbauwerk des Flutpolders die zielgerichtete Flutung des Rückhalteraums, sowohl hinsichtlich des Zeitraums als auch der Wassermenge. Dadurch kann der aktivierbare Rückhalteraum am effektivsten genutzt und somit die größtmögliche Reduzierung des Hochwasserscheitels erreicht werden. Die Öberauer Schleife ist ein ehemaliger Mäander (Altarm der Donau) orographisch linksseitig der Staustufe Straubing. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von insgesamt rd. 500 ha. Der größte Teil der Fläche des Vorhabengebietes liegt mit etwa 90 % auf Flächen der Stadt Straubing. Die restlichen Flächenanteile liegen im Landkreis Straubing-Bogen, wobei ca. 9 % auf die Gemeinde Kirchroth und 1 % auf die Gemeinde Atting entfallen. Eine Ausgleichsfläche liegt zudem im Gemeindegebiet Parkstetten. Bei einem drohenden Überlastfall sollen künftig in der Öberauer Donauschleife ca. 14 Mio. Kubikmeter Hochwasser zwischengespeichert werden. Mit diesem Rückhalteraum sollen Spitzenabflüsse in der Donau i. d. R. ab einem etwa 30-jährlichen Hochwasserereignis möglichst wirksam gekappt werden, um das Hochwasserrisiko für die Unterlieger, wie dem Stadtgebiet Straubing, spürbar zu reduzieren. Zur Gewährleistung der Erreichbarkeit der Ortslagen sowie des Außenbezirkes Straubing der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und zur Deichverteidigung der Ringdeiche im Ereignisfall wird die Zufahrtsstraße nach Öberau teilweise angehoben und auf einem Teilstück zwischen Öberau und Breitenfeld neu angeordnet, da sich die Zufahrtsstraße im zukünftigen Aufstandsbereich des Deiches befindet. Weiterhin wird zwischen Öberau und Breitenfeld eine über dem Stauziel liegende Zufahrt geschaffen über die eine ständige Erreichbarkeit des Ringdeiches Breitenfeld sowie der Ortslage Breitenfeld möglich sein wird. Im Zuge der öffentlichen Zufahrtsstraße nach Öberau und Breitenfeld werden zwei Deichscharten erforderlich, die Deichscharte Öberau Nord und Breitenfeld West. Eine weitere Deichscharte wird im Zuge einer Feuerwehrzufahrt im Ringdeich Öberau, die Deichscharte Öberau Süd, benötigt. Im Bereich der Oberen Öberauer Schleife sind die wichtigsten und größten geplanten Massivbauwerke angeordnet: - Einlaufbauwerk (EBW) im linken Stauhaltungsdamm bei ca. Donau-km 2333,000 - Auslaufbauwerk (ABW) im ehemaligen linken Donaudeich (= rechter Kößnachdeich) bei ca. Donau-km 2327,850 (Alt-Stationierung) bzw. ca. Kößnach-km 1+700 - Neubau Verbindungsbauwerk in Trenndamm zwischen Oberer und Unterer Öberauer Schleife Über das regulierbare Einlaufbauwerk wird aus dem Fluss Wasser in einen Rückhalteraum geleitet, indem zunächst die Flutung der Oberen Schleife und über das geplante Verbindungsbauwerk im Trenndamm, die Flutung der Unteren Schleife erfolgt. Die Polder Öberau und Sossau West werden mit steigenden Wasserständen in den bereits gefluteten Polderbereichen über Deichlücken, zusätzliche Schlitzungen und Durchlässe in den vorhandenen Altdeichen geflutet. Für die Hauptentleerung, die mit fallender Hochwasserwelle der Donau erfolgen soll, ist das Auslaufbauwerk vorgesehen, das in den Kößnach-Ableiter mündet. Für die Restentleerung des Polders Sossau-West ist zusätzlich ein Entleerungskanal erforderlich, der in die Donau unterstrom der Schleuse Straubing mündet. Zur Sicherung des Polders Öberau vor dem künstlichen Hochwasser der Frühjahrsflutung in der Oberen Schleife ist eine Geländeverwallung im Bereich Hagen vorgesehen, die im Ereignisfall im Zuge der Flutung aller Polderräume überströmt wird. Beim Vorhabenstandort handelt es sich um einen naturschutzfachlich sehr bedeutenden Bereich (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiet, Naturparkgebiet, Landschaftsschutzgebiet). Zum Ausgleich der durch die Maßnahme verursachten erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft wurden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt bzw. es sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Kohärenzsicherungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Die geplante Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife stellt mit einem Stauraum von ca. 14 Mio. Kubikmeter Hochwasser ein Vorhaben nach Anlage 1 UVPG, Nr. 13.6.1 („Bau eines Stauwerkes oder einer sonstigen Anlage zur Zurückhaltung oder dauerhaften Speicherung von Wasser, wobei 10 Mio. m3 oder mehr Wasser zurückgehalten oder gespeichert werden“) dar und unterliegt damit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist gemäß Art. 43 Abs. 2 BayWG die Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut. Über die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch Planfeststellungsbeschluss oder ablehnenden Bescheid entschieden.
Doppelt hält besser – erst recht bei der Anpassung an den Klimawandel: Gleich zwei Förderbescheide hat Klimaschutzminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute an den Burgenlandkreis überreicht. Die stellvertretende Landrätin Dr. Ariane Körner konnte sich über finanzielle Unterstützung des Ministeriums in Höhe von insgesamt gut 348.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) freuen. Damit sollen ein mobiles Schutzsystem gegen Starkregen und Hochwasser angeschafft sowie ein Hitzeaktionsplan für den gesamten Landkreis erstellt werden. Inklusive des 10-prozentigen Eigenanteils werden rund 387.000 Euro investiert. Das mobile Hochwasserschutzsystem kann flexibel eingesetzt werden und lässt sich direkt an der Einsatzstelle auf einer Länge von 600 Metern schnell und einfach aufbauen. Damit kann der Burgenlandkreis – in Ergänzung zu den umfangreichen Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes – kurzfristig auf drohende Überschwemmungen reagieren, ob in gefährdeten Ortskernen, an wichtigen Infrastrukturen oder entlang von Flüssen. Das wiederverwendbare und platzsparend zu lagernde System kostet knapp 317.000 Euro; die Förderung durch das Klimaschutzministerium beträgt rund 285.300 Euro. Um auf die Folgen des fortschreitenden Klimawandels zu reagieren und die Lebensqualität der Menschen im Burgenlandkreis während lang anhaltender Hitzewellen zu verbessern, soll ein kreisweiter Hitzeaktionsplan erstellt werden. Im Fokus stehen dabei die Nutzung eines Hitzewarnsystems, die langfristige Stadtplanung, die Reduzierung von Hitze in Innenräumen und der besondere Schutz von Risikogruppen wie Kinder sowie chronisch kranke, ältere und im Außenbereich intensiv körperlich tätige Menschen. Die Kosten in Höhe von 70.000 Euro werden durch das Klimaschutzministerium mit 63.000 Euro bezuschusst. Willingmann betonte: „Beim Klimawandel gibt es zwei Optionen – ignorieren oder anpassen. Ich freue mich, dass der Burgenlandkreis die Vogel-Strauß-Methode ablehnt und stattdessen lieber den wissenschaftlich fundierten Weg beschreitet. Wer die durch Fachleute erwartete Zunahme von Wetterextremen wie Starkregen, Hochwasser und Hitzewellen ernst nimmt und sich wappnet, schützt die Menschen vor Ort. Sachsen-Anhalt ist schon jetzt ein Hotspot – und laut aktueller Risikoanalyse des Bundes werden Hitzetage und tropische Nächte hierzulande noch überdurchschnittlich zunehmen. Deshalb sollte möglichst viele Kommunen vorsorgen und Aktionspläne erstellen. Auch die Investition in mobilen Hochwasserschutz als schnelle und flexible Ergänzung zu Deichen, Schutzmauern und Flutpoldern ist gut angelegtes Geld.“ Dr. Ariane Körner ergänzte: „Der Schutz unserer Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels hat im Burgenlandkreis oberste Priorität. Daher sind wir froh, dass wir mithilfe der Fördermittel mobile Schutzsysteme in Hochwasser- oder Starkregenlagen anschaffen können. Diese können dann schnell und gezielt eingesetzt werden. Der Burgenlandkreis hat bereits seit einem Jahr ein Hitzeschutzkonzept, mit der Erstellung eines Hitzeschutzplans vervollständigen wir dieses und können so die besonders schützenswerten Personengruppen in der Bevölkerung erreichen.“ Hintergrund: Im Burgenlandkreis sind seit 2002 rund 20 Baumaßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Volumen von insgesamt knapp 50 Millionen Euro erfolgreich abgeschlossen worden. Derzeit sind vier Projekte in der Umsetzung und sieben weitere in Vorbereitung und Planung. „KLIMA III“ – 35 Millionen Euro für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel Über das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ stellt das Klimaschutzministerium in zwei Förderrunden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insgesamt 35 Millionen Euro für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereit. Dazu gehören u. a. die Erstellung von Hitzeaktionsplänen, die Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Flächen, Neupflanzungen mit klimaangepassten Strauch- und Baumarten oder Investitionen in mobilen Hochwasserschutz oder Wasserrückhaltebecken und -speicher. Der Bedarf dafür im Land ist riesig. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Polderdeich 2: Die Ausführungsplanung für den Bau des Polderdeiches zwischen dem Auslaufbauwerk und dem bereits fertig gestellten Polderdeich 1 wurde ausgeschrieben und befindet sich in Bearbeitung. Steuerbares Einlaufbauwerk: Die Entwurfsplanung für die Umplanung des Einlaufbauwerks in ein steuerbares Bauwerk konnte abgeschlossen werden. Dies ist hinsichtlich der Nutzung bei Hochwasserereignissen und die Auswirkungen auf die Flutpolderfläche die nachhaltigere Lösung. Das Stahlbetonbauwerk soll Fischbauklappen als Verschlüsse erhalten und mit einer Brücke überführt werden. Der Abstimmungsprozess mit dem Landesverwaltungsamt für die Änderung der Genehmigung wurde begonnen. Die im Juni 2023 vom LHW eingereichten Unterlagen zur UVP-Vorprüfung wurden ausgewertet. Durch das LVwA wurde mitgeteilt, dass keine UVP-Pflicht besteht. Der weitere Ablauf des Planänderungsverfahrens wird vom LVwA vorbereitet. Aus der Informationsveranstaltung vom November 2022 wurde an den LHW und die Gemeindeverwaltung der Auftrag erteilt, einen neuen Standort für das Betriebs- und Lagergebäude zu suchen, welcher außerhalb der Ortslage Brösa liegt. In Abstimmung mit der Gemeinde und dem Planungsbüro wurde ein neuer, geeigneter Standort für das Betriebs- und Lagergebäude am Ortsrand von Rösa gefunden. Nach Hinweisen der Gemeinde konnte bereits ein erster Entwurf für die Ausgestaltung des Gebäudes durch das Planungsbüro erstellt werden. A+E-Maßnahmen: Alle Abstimmungen zur Umsetzung der Ausführungsplanung sind erfolgt. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde wurden Arbeitspakete für eine stückweise Umsetzung der A+E-Maßnahmen vorgeschlagen. Ausblick 2024 In 2024 soll mit dem Bau des 4,4 km langen Polderdeichs 2 begonnen werden, sodass nach dessen Fertigstellung die Funktionsfähigkeit des Polders in großen Teilen gegeben ist. Sukzessive werden die A+E-Maßnahmen, welche im Vorfeld umgesetzt werden können, in Absprache mit der Gemeinde begonnen. Hier soll zum Beispiel eine gemeinsame Pflanzaktion mit den Bürgern durchgeführt werden, die von fachkundigen Personen betreut wird. Die Planung für das Betriebs- und Lagergebäude am neuen Standort wird weiter präzisiert. Ziel ist es, einen abgestimmten Entwurf zu erarbeiten. Die Ausführungsplanung für das steuerbare Einlaufbauwerk wird zeitparallel zum Planänderungsverfahren bearbeitet.
Steigende Temperaturen, mehr Wetterextreme und trockenere Böden: Der Klimawandel ist auch in Sachsen-Anhalt zunehmend spürbar. Das geht aus dem Monitoringbericht 2025 zum Klimawandel des Umweltministeriums (MWU) hervor, den Minister Prof. Dr. Armin Willingmann heute im Kabinett vorgestellt hat. Das Monitoring bildet die Basis für Maßnahmen des Landes zur Anpassung an den Klimawandel. Die entsprechenden Vorhaben aller Ressorts sind seit 2010 in einer Landesstrategie gebündelt, die jetzt ebenfalls unter MWU-Federführung fortgeschrieben wurde. Auch darüber hat der Minister heute das Kabinett informiert. „Der aktuelle Monitoringbericht zeigt ganz deutlich: Der Klimawandel ist auch in Sachsen-Anhalt objektiv messbar“, erklärte Willingmann. „Daher werden wir weiterhin nicht die Augen vor dem Klimawandel verschließen. Wir dürfen nicht die Sicherheit und Gesundheit der Menschen durch Nichtstun aufs Spiel setzen, sondern müssen unser Bundesland gegen Wetterextreme wappnen. Starkregen und Hochwasser werden in Zukunft genauso Themen sein wie anhaltende Hitze und Trockenheit. Und das sehen die Menschen im Land. Das Ergebnis des aktuellen ‚Sachsen-Anhalt-Monitors‘ ist hier eindeutig: 70 Prozent erkennen die Notwendigkeit an. Freilich darf Klimaschutz nicht wirtschaftlich und sozial überfordern. Weitaus bedrohlicher für unsere Existenz ist es jedoch, die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu verharmlosen oder gar zu leugnen.“ Die klimatischen Veränderungen im Land werden anhand von insgesamt 40 Indikatoren wie etwa Temperatur, Niederschlag, Bodenfeuchte, Hitzebelastung oder Grundwasserstand dokumentiert. Danach ist in Sachsen-Anhalt seit 1880 ein erheblicher Temperaturanstieg zu verzeichnen, der sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich beschleunigt hat. Der Bericht war erstmals 2021 veröffentlicht worden und wurde jetzt erstmalig aktualisiert. Zentrale Ergebnisse des Monitoringberichts 2025 zum Klimawandel (immer Vergleich des Zeitraums 2001 bis 2023 mit dem Zeitraum 1961 bis 1990): Zusätzlich zur Dokumentation von Klima-Kenngrößen beschreibt der Monitoringbericht auch Auswirkungen der klimatischen Veränderungen auf Wirtschaft und Gesellschaft. So ist etwa durch weiter steigende Temperaturen und länger anhaltende Trockenphasen u.a. mit sinkenden Wasserständen im Grundwasser sowie in Flüssen und Seen zu rechnen. Dies und die rückläufigen Niederschläge im Sommer dürften in der Landwirtschaft die Notwendigkeit für Bewässerung steigern. Gleichzeitig nimmt etwa die Gefahr für Starkregen oder Waldbrände sowie die Wärmebelastung in Großstädten zu. Landesstrategie zur Klimafolgenanpassung Die Landesregierung hat bereits in den vergangenen Jahren wichtige Weichen gestellt, um das Land gegen den fortschreitenden Klimawandel zu wappnen. Basis dafür ist die Landesstrategie aus dem Jahr 2010, die regelmäßig fortgeschrieben wird – sie bündelt sämtliche Aktivitäten der Ministerien zur Anpassung an den Klimawandel in Sachsen-Anhalt. Die jetzt aktualisierte Anpassungsstrategie umfasst insgesamt 68 Maßnahmen aus 14 Handlungsfeldern – zu den bedeutendsten im MWU-Bereich gehören die Stärkung des Wasserrückhalts in den Regionen, Anpassungen der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur oder die Schaffung natürlicher Überflutungsflächen, etwa durch Reaktivierung bzw. Sicherung von Flussauen. In den vergangenen Jahren hat das MWU die Anpassung an den Klimawandel intensiv vorangetrieben: Mitte 2024 wurde das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ gestartet, mit dem insgesamt 35 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereitgestellt werden. Mittlerweile konnten 40 Vorhaben für insgesamt 21,8 Millionen Euro bewilligt werden. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. „Die Zwischenbilanz zum Förderprogramm zeigt eindrucksvoll auf, dass sich die Städte und Gemeinden auf den Weg gemacht haben, ihre Einwohnerinnen und Einwohner besser vor dem fortschreitenden Klimawandel zu schützen“, betonte Willingmann. „Klar ist aber auch: Wir müssen in den kommenden Jahren kontinuierlich weiter investieren. Wir dürfen hier die Kommunen mit den Aufgaben nicht alleine lassen.“ Neben „Klima III“ hat das MWU weitere wichtige Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel umgesetzt. Meilensteine dabei waren die Novellierung des Wassergesetzes , die Erarbeitung landesweiter Karten zu Starkregengefahren und eines Leitfadens für Kommunen zum Starkregenmanagement sowie die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Moorbodenschutz. Darüber hinaus wurden durch Errichtung von Flutpoldern und Deichrückverlegungen im Zuge des Programms „Fluss Natur Leben“ bislang fast 2.000 Hektar an neuen Überflutungsflächen im Land gewonnen; weitere Maßnahmen zu Deichrückverlegungen sind bis 2027 in Vorbereitung, etwa bei Buro oder Schützenberg im Landkreis Wittenberg. Die jetzt vorliegende Aktualisierung der Anpassungsstrategie erfolgte erneut im Rahmen der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Klima“, in der fast alle Landesministerien sowie Fachbehörden, Hochschulen, kommunale Spitzenverbände, das Umweltforschungszentrum Leipzig und der Deutsche Wetterdienst eng zusammenarbeiten. Zudem wurden Kommunen, Kammern, Planungsgemeinschaften, Fachverbände und weitere Institutionen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung beteiligt. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Um den Osten Magdeburgs noch besser vor extremen Hochwassern zu schützen, wird die Landeshauptstadt mit finanzieller Unterstützung des Umweltministeriums drei Gräben ausbauen. Den Förderbescheid über rund 3,64 Millionen Euro aus dem Programm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ hat Minister Prof. Dr. Armin Willingmann heute an Oberbürgermeisterin Simone Borris überreicht. Inklusive des Eigenanteils will die Stadt insgesamt gut 4,36 Millionen Euro investieren. Die Gräben Neugrüneberg, Schwanengraben und Graben A durchziehen den ostelbischen Raum und entwässern über das Grabensystem Furtlake in den Ehlekanal. Die drei Gewässer sollen umfassend ertüchtigt werden, um der dortigen Vernässung entgegenzuwirken und gleichzeitig besseren Schutz vor Starkregen zu bieten. Dafür sollen ein durchgehendes Sohlgefälle hergestellt und ausreichend dimensionierte Sohlprofile geschaffen werden. In den vergangenen Jahren hatte die Stadt Magdeburg bereits mehrere Gräben ausgebaut und ein Schöpfwerk errichtet, um den Hochwasserschutz in Ostelbien zu stärken. Willingmann sagte: „Ich freue mich, dass wir ein derart wichtiges kommunales Projekt zum Hochwasserschutz fördern können. Gerade die östlich der Elbe lebenden Magdeburger haben bei den Jahrhundertfluten 2002 und 2013 die enormen Gefahren am eigenen Leib erleben müssen. Aber auch kleinere Hochwasser wie 2006 oder 2010 sorgten durch zunehmende Vernässung für Schäden an Bausubstanz und Infrastruktur. Und letztlich ist es mit Blick auf steigende Gefahren durch Starkregen infolge des fortschreitenden Klimawandels umso wichtiger, vorhandene Entwässerungssysteme fit für die Zukunft zu machen. Diese Investition der Landeshauptstadt unterstützen wir gern.“ Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris unterstrich die Bedeutung der Förderung für die geplanten Arbeiten. „Noch für dieses Jahr sind unter anderem der Ausbau des Grabens Neugrüneberg vom Schwarzkopfweg bis zum Gübser Weg auf einer Länge von etwa 815 Metern sowie der Neubau mehrerer Rohrdurchlässe vorgesehen. Das entsprechende Vergabeverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Mein Dank gilt dem Land Sachsen-Anhalt für die Unterstützung.“ 34 Vorhaben mit Landesprogramm Klima III gefördert Mit dem Programm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ unterstützt das Umweltministerium kommunale Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Insgesamt werden 35 Millionen Euro aus EU-Mitteln für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement, Hochwasserschutz und Klimaresilienz bereitgestellt. Davon entfallen 25 Millionen Euro auf Maßnahmen zum Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement und 10 Millionen Euro auf Projekte zur Stärkung der Klimaresilienz. Bislang wurden im Bereich Hochwasser und Starkregen landesweit 34 Maßnahmen mit insgesamt rund 17,5 Millionen Euro bewilligt. Hintergrund : Das Elbehochwasser im Jahr 2002 hat in Sachsen-Anhalt Schäden von rund zwei Milliarden Euro verursacht; 2013 waren es landesweit zwischen 1,5 und zwei Milliarden Euro. Seit 2002 hat das Umweltministerium ca. 1,6 Milliarden Euro zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt investiert, davon rund 53 Millionen Euro im Stadtgebiet von Magdeburg. Waren nach dem Hochwasser 2002 lediglich 5 Prozent der Deiche standsicher/DIN-gerecht, entsprechen heute bereits rund 75 Prozent (968,5 von insgesamt 1.283,9 km) den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 18 Prozent der Deiche (224,8 km) haben Anpassungsbedarf wie etwa eine notwendige Erhöhung oder fehlende Deichverteidigungswege; sie bieten aber dennoch wirksamen Hochwasserschutz. Aktuell gelten 7 Prozent der Deiche (90,6 km) als nicht standsicher; viele davon liegen aber im unmittelbaren Bereich von Deichrückverlegungen und Flutpoldern. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, hat die 1. wesentliche Planänderung des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Oberbayern vom 10.01.2014 für das noch nicht fertig gestellte Vorhaben "Flutpolder Riedensheim" im Markt Rennertshofen, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, vorgelegt und die Durchführung des hierfür erforderlichen Planfeststellungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Gegenstand der 1. Planänderung ist im Wesentlichen die überarbeitete Planung für die Fischaufstiegsanlage Bittenbrunn, bestehend aus dem Teilbauwerk Donau-km 2482,5 im Oberwasser und dem Teilbauwerk Donau-km 2479,9 im Unterwasser der Staustufe Bittenbrunn. Die Anpassung wurde notwendig, weil der Vorhabensträger gemäß dem Planfeststellungsbeschluss vom 10.01.2014 sicher zu stellen hat, dass sich Bau und Leistungsfähigkeit der technischen Fischaufstiegsanlage an den Ausführungen des Praxishandbuchs „Fischaufstiegsanlagen in Bayern - Hinweise und Empfehlungen zu Planung, Bau und Betrieb“ des Bayerischen Landesamts für Umwelt in der bei Baubeginn aktuellen Fassung zu orientieren haben. Die Planänderung beinhaltet insofern die nunmehr notwendigen technischen Anpassungen der Fischaufstiegsanlage, die aus den neuen Vorgaben des DWA-Merkblattes M 509, Stand Mai 2014, sowie der überarbeiteten Fassung des Praxishandbuchs „Fischaufstiegsanlagen in Bayern“ des Bayerischen Landesamt für Umwelt (2. Auflage vom Mai 2016) resultieren. Es ergeben sich u.a. folgende Änderungen: Teilbauwerk Oberwasseranschluss bei Donau-km 2482,5 mit Anbindung an den E-Graben: - Anpassung der geometrischen Dimensionierung des Durchlassbauwerks (Schlitzpasses) hinsichtlich Beckenanzahl (7 statt 8), Beckenlänge, -breite, Fließtiefe, Schlitzbreite; - Naturnahes Raugerinne in Beckenbauweise mit insgesamt 23 Becken mit Riegeln aus Wasserbausteinen anstelle eines naturnahen Gerinnes; - Ausführung des Raugerinnebeckenpasses in Dammlage anstatt im Einschnitt aufgrund des zwischenzeitlich veränderten Ausgangsgeländes. Teilbauwerk Unterwasseranschluss E-Graben bei Donau-km 2479,9: - Naturnahes Raugerinne in Beckenbauweise mit insgesamt 21 Becken mit Riegeln aus Wasserbausteinen inkl. Böschungssicherung mittels Wasserbausteinen anstelle eines naturnahen Gerinnes; - Anpassung Bypass-Rohrleitung inkl. Auslaufbauwerk zur schadlosen Abführung des Abflusses aus dem E-Graben während der Bauarbeiten und Revisionsarbeiten; - Anlage eines Unterhaltsweges im Böschungsbereich auf der orographisch rechten Seite des E-Grabens. Sowohl beim Ober- als auch beim Unterwasseranschluss kommt es zu keiner Veränderung des Trassenverlaufs und der Dotationswassermenge gegenüber dem Stand der Planfeststellung. Weitere Planänderungen stellen die Neufassung der Monitoringauflagen unter A.IV.13.1.1 des o. g. Planfeststellungsbeschlusses sowie die Anpassung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung bzw. der Kohärenzausgleichsmaßnahmen bzgl. der FFH-Lebensraumtypen 9150 und 9180* dar. Für das Planänderungsvorhaben werden Grundstücke im Markt Rennertshofen (Gmkg. Riedensheim), der Gemeinde Oberhausen (Gmkg. Oberhausen) und der Stadt Neuburg an der Donau (Gmkg. Bittenbrunn) in Anspruch genommen. Nähere Einzelheiten können den ausliegenden Unterlagen entnommen werden, die neben dem Erläuterungsbericht, Plänen, angepassten naturschutzfachlichen Studien/Gutachten auch einen geänderten UVP-Bericht sowie ein Fachgutachten zur Umweltverträglichkeitsstudie (Vergleichende Bewertung der Fischaufstiegshilfen-Varianten an der Donaustufe Bittenbrunn) enthalten.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf plant abweichend zum Planfeststellungsbeschluss vom 30.10.2025, Az. RNB-55.1.W 4543-1-25, erlassen durch die Regierung von Niederbayern, von einer Errichtung eines Ringdeichs und einer erhöhten Zufahrt zum Ortsteil Breitenfeld (Bauabschnitt DA 3) abzusehen. Das Wasserwirtschaftsamt konnte seit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im Ortsteil Breitenfeld weitere Grundstücke erwerben. Dies hat zur Folge, dass nun im Betriebsfall kein Schutz bzw. keine Erreichbarkeit des Ortsteils Breitenfeld mehr erforderlich ist. Damit konnten die rein zum Schutz des Ortsteils Breitenfeld vorgesehenen Baumaßnahmen aus der Planung herausgenommen werden. Nachdem im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Gesamtvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG für das Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss gilt im Übrigen mit seinen Nebenbestimmungen fort.
Auszug aus einem Schreiben an die Ortschaftsräte am 16.11.2020, nachdem ein für den 5.11.2020 geplanter Informationstermin aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden musste. Die Ergebnisse einer sehr umfangreichen Vorplanung liegen vor. Darin wurden Untersuchungen von möglichen grundsätzlichen Trassen für Deichanlagen, umfangreiche hydraulische Berechnungen durchgeführt und die Funktion von diversen Steuerungsbauwerken untersucht. Die Kartierungsergebnisse für Flora und Fauna wurden ausgewertet. Die Planungen entsprechend ausgerichtet. Ein Scoping-Termin fand bereits statt. Folgende wesentliche Projektfestlegungen wurden bisher getroffen: Der Flutungspolder Axien-Mauken wird als 1-Kammer-System geplant (ein einheitlicher Wasserspiegel innerhalb der gesamten Polderfläche). Die Verbindungsstraße L 128 zwischen Mauken und Drüßen ist auch im Betriebsfall immer befahrbar . Die Straße wir einschließlich eines Freibordes über dem Bemessungswasserspiegel des Polders liegen. Die Querung des Klödener Rißes erfolgt durch Brückenbauwerke. Die Art und der Standort der Bauwerke (Einlaufbauwerk, Auslaufbauwerk, Trennbauwerk, Brücken und Sielbauwerke) wurden festgelegt. Das Betriebsregime und die Bauwerkshöhen wurden festgelegt. Ein umfangreiches Konzept für die Auswirkungen auf das Grundwasser im Betriebsfall wurde aufgestellt. Dazu wurden Grundwassermessstellen errichtet und ein Grundwassermodell aufgebaut. Neben den strategischen Projekten wie das Projekt FP Axien-Mauken saniert der LHW weiterhin seine vorhandenen Anlagen (Anpassung Bemessungshöhe und baulicher Zustand). Das Projekt Deichrückverlegung Mauken berücksichtigt die Sanierung der vorhandenen Anlagen, mit einer Besonderheit. Im Zuge dieser Maßnahmen soll eine hydraulische Engstelle der Elbe durch die Deichrückverlegung beseitigt werden. Das Projekt befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren. Die Umsetzung des Projektes bedeutet nicht, dass der Flutungspolder ebenfalls gebaut wird. Richtig ist, dass bei der Planung berücksichtigt wurde, dass der neu im Zuge einer Deichrückverlegung geschaffene Elbedeich auch für eine Ertüchtigung als Polderdeich geeignet ist. Als nächster Schritt steht die Ausarbeitung der Entwurfsplanung an. Dazu werden weitere wesentliche Grundlagen benötigt, wie zum Beispiel: Baugrunderkundungen Entwurfsvermessung Für beide Leistungen werden oder sind Unternehmen beauftragt, die die betreffenden Flächen betreten müssen. Dazu sollen demnächst Betretungserlaubnisse eingeholt werden. Aufgrund der Größe des Gebietes sollen die Arbeiten abschnittsweise durchgeführt werden. Die Ausführung der Vermessung wird sich voraussichtlich auf den Zeitraum Januar bis April 2021 und die Baugrunderkunden auf das gesamte Jahr 2021 auswirken. Die Betretungserlaubnisse werden präzisiere Angaben enthalten. Die Durchführung der Vermessung erfolgt flächenmäßig durch mindestens zwei Vermesser mit Geräten die per Hand getragen werden können. Vermessen werden Geländehöhen, Schachtsohlen, Bäume, Sträucher und Objekte/Bauwerke. Bei den Baugrunderkundungen werden sogenannte Feld- und Laboruntersuchungen durchgeführt. Die Felduntersuchungen erfolgen mit technischen Geräten, welche mit Kleinfahrzeugen an den Standort gebracht werden. Dann werden Rammkernsondierungen (RKS) oder Bohrungen durchgeführt um die Untergrundbeschaffenheit aufklären zu können. Die Bohrlöcher werden wieder verschlossen. Mögliche Schäden an Wegen oder Oberflächen werden wieder beseitigt. Die vorgesehenen Maßnahmen umfassen folgende Leistungen: 133 RKS innerhalb des Poldergebietes 9 RKS im elbseitigen Deichvorland 118 RKS auf binnenseitigen Flächen im Bereich der Ortslagen Mauken, Kleindröben, Düßnitz und Gehmen/Axien mit Aufschlusstiefen jeweils bis 4 m u. GOK Die Baugrunderkunden dienen weiterhin der Verfeinerung des Grundwassermodells. Dieses hat das Ziel, mögliche negative Auswirkungen durch den Polderbetrieb zu ermitteln und planerisch durch Maßnahmen entgegenzuwirken. Die notwendigen Maßnahmen (Gräben und Schöpfwerke) werden dann mit der Hauptbaumaßnahme errichtet. Im Ergebnis der Vermessungsleistungen und Baugrunderkundungen können dann die Planungen für die Bauwerke vertieft werden. Eine exakte Verortung der Lage der Bauwerke kann erst in diesem Schritt erfolgen. Grundlage bildet hier auch die Auswertung der automatisierten Liegenschaftskarte. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat bereits vor zwei Jahren eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel landesweit einheitliche „Entschädigungsregelungen für Flutungspolder“ zu vereinbaren. Darin sitzen Vertreter des Landes, der Bauernverbände, Bauernbund, Forst und der Landesbetrieb für Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt. Weiterhin wird die Arbeitsgruppe durch Gutachter oder durch fachkundige Vertreter aus anderen Bundesländern verstärkt.
16.02.2024 Nachdem über den Jahreswechsel 2023/24 das Winterhochwasser für bange Blicke auf die Pegel sorgte, haben Unbekannte nun ein Siel des Wrechow-Polders in der Verbandsgemeinde Seehausen geöffnet und Wasser aus dem Aland strömte in die Hochwasserschutzanlage. Warum das kein Kinderstreich ist, erklärt Lars Rupp als zuständiger Flussbereichsleiter beim Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt. Mehr erfahren Sie hier . Am 07. September 2023 wurde die Baumaßnahme „Neubau Deich Ilse/Ellerbach“ durch die Blümler Bau Harz GmbH aus Langenstein baulich fertiggestellt und am 20.09.2023 erfolgreich durch den LHW abgenommen. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 07. September 2023 wurde die Bauausführung „HWSB Schartau km 11,5 – 12,5“ mit der Abnahme termingerecht abgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 09.08.2023 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „HWSB Schartau km 9,0 – 10,18“ erteilt. Die Bauausführung beginnt mit bauvorbereiten archäologischen Maßnahmen im August 2023. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 28.06.2023 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „HWSB Deich Klietznick, km 37,0 – 38,865“ erteilt. Die Bauausführung beginnt im August 2023. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 13. April 2023 hat der LHW den Auftrag für die Maßnahme HWSB Schöpfwerk Gorsdorf – Ersatzneubau erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Kramer GmbH & Co KG Wittenberg aus Lutherstadt Wittenberg der Auftragnehmer. Vorlaufend zum Baubeginn erfolgte bereits ab Mai 2023 die Baustelleneinrichtung und Bauvorbereitung; die Fertigstellung ist bis Ende 2024 geplant. Weitere Informationen finden Sie hier : Am 26. April 2023 wurde die Baumaßnahme „HWSB Blumenthal km 13,4 – 14,5“ termingerecht durch die Umwelttechnik & Wasserbau GmbH baulich fertiggestellt und am 11. Mai 2023 erfolgreich durch den LHW Sachsen-Anhalt abgenommen. Weitere Informationen finden Sie hier : Mit der technischen Abnahme im Sommer 2022 durch den LHW wurden die Rückbau- und Sicherungsarbeiten im Umfeld des ehemaligen Wehres in Oschersleben baulich erfolgreich abgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 16.12.2022 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag „HWS Krottorf – Los 3 Fäll- und Rodungsarbeiten“ erteilt. Im Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung ist die Baumservice Rittershaus GmbH Co KG aus Seeland der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt planmäßig im Januar 2023. Die Fäll- und Rodungsarbeiten dienen als bauvorbereitende Maßnahme zu der geplanten Maßnahme Errichtung einer Flutberme. Damit werden Teile der Ortschaft Krottorf vor Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 20.12.2022 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag Rückstaudeich Wolmirstedt erteilt. Im Ergebnis eines öffentlichen Vergabeverfahrens wurde die Firma Umwelttechnik und Wasserbau Spezialtiefbau GmbH als Auftragnehmer gebunden. Die Bauausführung sowie die begleitenden Archäologischen Untersuchungen beginnen planmäßig im 1. Quartal 2023. Bereits im Sommer 2022 hatte der LHW gemeinsam mit der Stadt Wolmirstedt über die Maßnahme im Katharinensaal auf der Schlossdomäne informiert. Weitere Informationen finden Sie hier . Während des Hochwassers 2013 wurde ersichtlich, dass der Deichabschnitt Aken bis Breitenhagen Defizite aufweist und ein umfangreicher Sanierungsbedarf an der Hochwasserschutzanlage besteht.Am 01. Dezember 2022 hat der LHW den Auftrag für das Bauvorhaben Hochufer Aken 2 erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Meyer Tiefbau GmbH & Co. KG aus Falkensee der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt mit der Bauvorbereitung im Dezember 2022. Weitere Informationen finden Sie hier . Mit der bauvertraglichen Abnahme im Sommer 2022 durch den LHW wurden die Sicherungsarbeiten am Deich Meuselko baulich erfolgreich und termingerecht abgeschlossen. Seitdem wurde weiterhin der Bauvertrag schlussgerechnet. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 05. August 2022 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag „Neubau Deich Ilse/Ellerbach“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist Blümler Bau aus Langeln (Gemeinde Nordharz) der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im August 2022. Durch die Maßnahme werden Teile der Ortslage Veckenstedt gegen Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 28. Juli 2022 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) den Auftrag für den Bauvertrag BA1 Breitenhagen erteilt. Die Bauausführung beginnt mit der Bauvorbereitung aufgrund von naturschutzfachlichen Auflagen im November 2022. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 17.06.2022 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag für die Umsetzung der Maßnahme „HWSB Schartau km 11,5 – 12,5“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens wurde die Bickhardt Bau Aktiengesellschaft als Auftragnehmer gebunden. Die Bauausführung beginnt planmäßig Mitte Juli 2022. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 14.04.2022 hat der LHW Auftrag für den Bauvertrag „HWSB Blumenthal km 13,4 - 14,5“ erteilt. Im Ergebnis eines öffentlichen europaweiten Vergabeverfahrens ist die Umwelttechnik und Wasserbau Spezialtiefbau GmbH Ermsleben der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im Mai 2022. Durch den Bestandsdeich werden die Ortslagen Burg, Blumenthal, Schartau und Parchau geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 06. August 2021 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) den Auftrag für den Bauvertrag BA 1 Deich Hohenweiden DA Rattmannsdorf erteilt. Durch den Deichneubau wird die Ortschaft Hohenweiden, Ortsteil Rattmannsdorf, geschützt. Am östlichen Randbereich von Rattmannsdorf besteht bereits ein Deich in Verbindung mit der Straße L171. Mit dem Neubau im nördlichen Randbereich von Rattmannsdorf wird ein Lückenschluss der Bestandsdeiche erreicht. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 13. April 2022 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag „HWSB Jerichow km 40,34 - 41,20“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Meyer Tiefbau GmbH & Co. KG, Falkensee der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im Mai 2022. Durch den Deichabschnitt wird die Ortslage Jerichow vor Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 21. Dezember 2021 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag HWSB Notsicherung Deich Meuselko erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Umwelttechnik und Wasserbau Spezialtiefbau GmbH aus Falkenstein OT Ermsleben der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im Februar 2022 und wird in 2022 abgeschlossen. Durch den Deich werden an der Schwarzen Elster die Ortschaften Löben und Meuselko geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier . Mit der bauvertraglichen Abnahme am 15.12.2021 durch den LHW wurden die Bauarbeiten am Elbedeich rechts bei km 33,9-35,5 erfolgreich abgeschlossen. Das Projekt ist seit 2010 fester Bestandteil der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 01. Oktober 2021 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag Rückbau Wehr Oschersleben erteilt. Im Ergebnis eines öffentlichen Vergabeverfahrens ist das Unternehmen Umwelttechnik und Wasserbau Spezialtiefbau GmbH der Auftragnehmer. Die Bauausführung für den Rückbau beginnt Ende Oktober 2021. Weitere Informationen finden Sie hier. Am 21.07.2021 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag HWSB Ortslage Loitsche erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Bickhardt Bau AG NL Sangerhausen der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im August 2021. Weitere Informationen finden Sie hier . Der LHW plant die Anbindung des Altarms Löpsche an den Hauptstrom der Elbe. Die anzubindende Altarmstruktur liegt im rechten Elbvorland auf der Höhe von Tangermünde. Im Zuge dieser Maßnahme werden Baugrunduntersuchungen im August 2021 durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 08.07.2021 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag „HWSB Treueldeich km 0,0 – 2,3“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im August 2021. Durch den Deich wird die Ortslage Rogätz bis hin zur Ortslage Tangerhütte vor Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier . Mit der bauvertraglichen Abnahme am 24.06.2021 wurden die Bauarbeiten am Auslaufbauwerk des Flutpolders Rösa erfolgreich abgeschlossen. Das Auslaufbauwerk besteht aus einem 2-feldrigen Schützenwehr mit einem Öffnungsquerschnitt von je 7,5 m x 2,5 m. Hauptfunktion ist die steuerbare Entleerung des Flutpolders. Im Normalfall sind die Verschlüsse geschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier . Im Mai 2021 hat der LHW den Auftrag für die Erarbeitung der Generalplanungsleistungen zum Vorhaben „Instandsetzung Hochwasserschutz Ortslage Wernigerode“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die KUBENS Ingenieurgesellschaft, Bereich Leipzig, der Auftragnehmer. Die Planung beginnt unmittelbar mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung, in der jeweils planerische Varianten entwickelt und beurteilt werden. Darauf aufbauend werden für die Vorzugslösung aus der Vorplanung der Entwurf und die Genehmigungsplanung erarbeitet. Liegt die Genehmigung vor, folgt die Bauvorbereitung und schließlich die Bauausführung. Weitere Informationen finden Sie hier . Mit der bauvertraglichen Abnahme am 01.07.2021 durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt wurden die Bauarbeiten am Elbdeich links Heinrichsberg km 7,8-10,6 erfolgreich und termingerecht abgeschlossen. Das Projekt ist seit 2010 fester Bestandteil der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 23.04.2021 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „HWS Krottorf – Los 2 Arbeiten am Mühlgraben“ erteilt. Die Bauausführung beginnt im Juni 2021. Weitere Informationen finden Sie hier . Mit der bauvertraglichen Abnahme am 27.04.2021 durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt wurden die Arbeiten für den Neubau des Deichs der Deichrückverlegung Sandau Süd erfolgreich abgeschlossen. Die Baumaßnahme ist Bestandteil des Programms „Mehr Raum für unsere Flüsse“. Weitere Informationen finden Sie hier . Stand der Deichsanierung in Sachsen-Anhalt Das Land Sachsen-Anhalt hat zur Beseitigung der Schäden des Hochwassers im Juni 2013 vom Bund 2,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt bekommen (Aufbauhilfefonds). Im Rahmen dieser Mittel hat das Umweltressort (MULE) ein Budget von 590 Millionen Euro. Davon entfallen 390 Millionen Euro auf die Beseitigung der Schäden an den Hochwasserschutzanlagen des Landes Sachsen-Anhalt. In Folge des Hochwassers 2013 ergaben sich bestätigte Schäden an den Hochwasserschutzanlagen des Landes in Höhe von ca. 751 Millionen Euro. 377 Millionen Euro für Beseitigung von Hochwasserschäden Nach dem Hochwasser im Juni 2013 wurde intensiv an der Beseitigung der Schäden des Hochwassers gearbeitet, sodass bis Ende des Jahres 2019 allein mit Mitteln aus dem Aufbauhilfefonds 377 Millionen Euro investiert wurden. Damit sind die Mittel aus dem Aufbauhilfefonds fast vollständig aufgebraucht. Das zeigt, wie erfolgreich die Schadensbeseitigung in den vergangenen Jahren war. Das Ziel ist und bleibt, alle Hochwasserschutzanlagen DIN-gerecht zu ertüchtigen. Neue Mittel zur Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen Für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen stehen nun andere finanzielle Mittel zur Verfügung. Das Land Sachsen-Anhalt erhält neben Bundesmitteln (Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz, kurz: GAK) auch Mittel aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Des Weiteren stehen für die Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms weitere Bundesmittel (Sonderrahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes „Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes“) zur Verfügung. Kein Vergabestopp bei Deichsanierungen Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) hat keinen Vergabestopp verhängt. Alle Maßnahmen, die öffentlich ausgeschrieben waren, sind nach erneuter Überprüfung vergeben worden bzw. befinden sich im Vergabeverfahren. Vor jeder öffentlichen Ausschreibung muss sichergestellt sein, dass die Finanzierung gesichert ist. Dazu stehen die entsprechenden Fonds zur Verfügung. Deutlich wird, dass nach dem Hochwasser im Juni 2013 ein erheblicher Schub in die Umsetzung mit den zur Verfügung gestellten Mitteln bewirkt wurde. Dies stellt eine Erfolgsgeschichte für das Land dar. Aufgrund der laufenden ca. 300 Projekte (Planung und Bau) ist auch in 2020 mit einem Mittelumsatz von ca. 80 bis 100 Millionen Euro im Bereich der DIN-gerechten Sanierung der Deiche und im Bereich der Umsetzung der Maßnahmen des Programms „ Mehr Raum für unsere Flüsse “ auszugehen. Deichsanierungen teurer Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Deichsanierungen teurer sind als 2013 geschätzt wurde. Insbesondere die Baukosten sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Es muss immer bedacht werden, dass von den 1.356 km Deichanlagen fast alle übermäßig durch das Hochwasser beansprucht wurden. Die Anlagen, die intensiv verteidigt werden mussten, haben durch die Verteidigungsanlagen selbst erhebliche Schäden erlitten. Gründe für die Kostensteigerung: zum Teil erhebliche Kostensteigerungen im Baugewerbe im Allgemeinen haben sich die Aufwendungen für die Beseitigung der Schäden durch unvorhergesehene Tatsachen verteuert ungeeigneter Untergrund, Schadstofffunde Munitionsbeseitigung Umverlegung und Sicherung von Leitungen z. B. Gas, Wasser und Strom Entwicklung von Sonderlösungen bebauten Gebieten Trotz der zum Teil wasserrechtlich genehmigungsfreien Umsetzung der Maßnahmen führt die notwendige Berücksichtigung von naturschutzfachlichen Vorgaben zu Erhöhungen (Ein großer Anteil der Gewässer und Deiche liegen überwiegend in FFH-Gebieten) Deichsanierung ist mehr als die Herstellung des Zustandes der Hochwasserschutzanlagen vor dem Hochwasser. Das bedeutet, dass die Anlagen so wiederhergestellt werden, dass sie zur Vermeidung möglicher Schäden besser geeignet sind als die beschädigten Anlagen. Bundesweit beispielgebend sind auch Projekte zum Retentionsraumgewinn fertiggestellt worden bzw. befinden sich in der Umsetzung. So zum Beispiel: DRV Sandau Nord und Süd, DRV Raguhn-Retzau, DRV Vockerode und DRV Altjeßnitz. Hochwasserschutz ist eine Generationenaufgabe In diesem Jahr wird neben der Weiterführung von bereits laufenden Maßnahmen (Deichlückenschluss Schönebeck, Magdeburg Herrenkrugdeiche, Sanierung der Wischedeiche, Deichrückverlegung Sandau Süd) mit der Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz der Stadt Zeitz sowie mit dem Bau des Gimritzer Dammes begonnen. Bei allen Vorhaben wird immer auf die Nachhaltigkeit der Maßnahmen geachtet. Die errichteten Hochwasserschutzanlagen sind dafür angelegt, für mehrere Generationen ihre Wirkung beizubehalten und einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten. Sanierungen werden so durchgeführt, dass Hochwasserereignisse, wie sie statistisch ein Mal in hundert Jahren auftreten, bewältigt werden. Als Fazit lässt sich festhalten, dass nach dem Hochwasser im Juni 2013 in der Folge von 6 Jahren pro Jahr etwa 100 Millionen Euro zur Umsetzung der Schadensbeseitigung verwendet wurden. Stand der Deichsanierung Folgender Umsetzungsstand wird per 16. Mai 2019 prognostiziert. Gesamtkilometer der Landesdeiche: ca. 1.356 km, davon: entsprechen ca.1.026 km (entspricht ca. 76 %) den allgemein anerkannten Regeln der Technik weisen ca. 196 km (entspricht ca. 14%) Anpassungsbedarf auf, weisen ca. 38 km (entspricht ca. 3%) Anpassungsbedarf auf und befinden sich in Bereichen vorgesehener Deichrückverlegungen (DRV) und Flutpolder (FP), sind ca. 36 km (entspricht ca. 3 %) nicht standsicher und weisen infolgedessen noch dringenden Sanierungsbedarf auf, sind ca. 58 km (entspricht ca. 4 %) nicht standsicher und weisen infolgedessen noch dringenden Sanierungsbedarf auf und befinden sich in Bereichen vorgesehener Deichrückverlegungen (DRV) und Flutpolder (FP), In Summe sind ca. 94 km (entspricht ca. 7%) (36 km + 58 km) nicht standsicher und weisen infolgedessen noch dringenden Sanierungsbedarf auf. Es wird davon ausgegangen, dass zum Ende 2020 nach derzeitigen Schätzungen voraussichtlich 7% nicht standsichere Deiche verbleiben. Mehr Informationen unter: t3://page?uid=53971
Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU), ehemals das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE), hat in 2016 das Landesprogramm „Mehr Raum für unsere Flüsse: Mögliche Standorte zum Wasserrückhalt in der Fläche" ins Leben gerufen und in 2020 aktualisiert. In 2022 wurde das Projekt in „Fluss, Natur, Leben - Aufgabe für Generationen“ umbenannt. Bestandteil des aktuellen Programms sind 34 Maßnahmen für Deichrückverlegungen und Flutpolder an den Gewässern Elbe, Saale, Mulde, Havel, Weiße und Schwarze Elster. Hier finden Sie weitere Informationen zum Programm "Fluss, Natur, Leben" . Die Umsetzung ist eine Generationenaufgabe und wird mindestens zwei Jahrzehnte in Anspruch nehmen und schätzungsweise mehr als eine halbe Milliarde Euro aus nationalen und europäischen Fonds benötigen. Unter Federführung des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und unter Beteiligung vom Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V., dem Bauernbund Sachsen-Anhalt e.V., dem Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH und dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt wurde eine Muster-Kompensationsvereinbarung und eine Gemeinsame Erklärung zum Interessenausgleich für die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und anderweitig genutzten Grundstücken als Retentionsraum für den Hochwasserschutz . Am 11.01.2024 wurde die „Gemeinsame Erklärung zum Interessenausgleich für die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und anderweitig genutzten Grundstücken als Retentionsraum für den Hochwasserschutz“, welche die „Muster-Kompensationsvereinbarung für den Einsatz gesteuerter Flutpolder“ beinhaltet, durch den Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Willingmann sowie durch die Präsidenten des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V. Olaf Feuerborn und des Bauernbund Sachsen-Anhalt e. V. Martin Dippe unterzeichnet. Der LHW ist zuständig für die Umsetzung des Landesprogramms „Fluss, Natur, Leben“ und informiert auf dieser Seite über die in Bearbeitung befindlichen Einzelmaßnahmen. Informationen zu den Maßnahmen in Umsetzung, finden Sie in der Menüleiste. In den zwei untenstehenden Erklärvideos erfahren Sie mehr zum Thema Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 14 |
| Land | 55 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 4 |
| Text | 21 |
| Umweltprüfung | 5 |
| unbekannt | 33 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 56 |
| Offen | 8 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 66 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 3 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 22 |
| Keine | 31 |
| Webseite | 20 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 55 |
| Lebewesen und Lebensräume | 66 |
| Luft | 51 |
| Mensch und Umwelt | 66 |
| Wasser | 62 |
| Weitere | 65 |