Das LSG befindet sich im Gebiet des ehemaligen Tagebaus Goitzsche im Süden des Landkreises Anhalt-Bitterfeld an der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen. Es umfasst den in den Gemarkungen Bitterfeld, Holzweißig, Niemegk, Petersroda, Pouch und Roitzsch liegenden Landschaftsteil der Bergbaufolgelandschaft Goitzsche und Teile des Großen Goitzschesees. Das ehemalige Tagebaugebiet wird durch die von Südwesten nach Nordosten verlaufende Landesgrenze geteilt. Etwa ein Drittel davon liegt im sächsischen Landkreis Nordsachsen. Im Nordwesten grenzt die Stadt Bitterfeld-Wolfen unmittelbar an die Goitzsche an. Weite Teile der Bergbaufolgelandschaft werden vom Großen Goitzschesee eingenommen. Der Wasserspiegel liegt bei 75 m ü. NN. Die Größe der Wasserfläche beträgt 1332 ha, die Uferlänge 66 km, die größte Wasser-tiefe 48 m und der Speicherraum ca. 213 Mio. m3. Der Goitzschesee, auch Bernsteinsee genannt, besteht aus den Teilseen Mühlbeck, Niemegk, Döbern und Bärenhof. Die Grenze des LSG verläuft im Norden von der „Bitterfelder Spitze“ aus am Ufer des Großen Goitzschesees in östliche Richtung entlang der Bojenkette bis zu einem wasserseitigen Abstand von ca. 300 m nördlich der Bärenhofinsel; dann von der Bärenhofinsel auf der Wasserfläche des Großen Goitzschesees entlang der Markierungsbojen nach Süden in gerader Fortsetzung bis zum Goitzsche-Rundwanderweg und diesem nach Westen und Süden bis zur Landesgrenze zum Freistaat Sachsen folgend. Im Süden bildet die Landesgrenze in westliche Richtung bis zur Bundesstraße B 184 die LSG-Grenze und stellt so den unmittelbaren Anschluss an das LSG „Goitzsche“ des Freistaates Sachsen her. Von der Landesgrenze südlich Petersroda verläuft die LSG-Grenze entlang der B 184 östlich der Ortslage Petersroda und in nördlicher Richtung bis nach Holzweißig entlang der Bahnlinie Bitterfeld – Leipzig und östlich der Ortslage Holzweißig in Höhe „Auensee“ (diesen ausgenommen) nach Norden. Dort folgt die Grenze dem Goitzsche-Radweg in Richtung Bitterfeld und biegt vor dem Waldparkplatz Bitterfeld nach Südosten entlang der „alten Goitzschestraße“ ab und folgt nach dem Erreichen des Goitzsche-Rundwanderweges diesem in nordöstlicher Richtung bis zur „Bitterfelder Spitze“. Das LSG ist in drei Schutzzonen gegliedert: Die Schutzzone I (Kernzone) umfasst den östlichen Teil des LSG und besteht im Wesentlichen aus der Tonhalde (Naturwaldzelle „Niemegk“), der Bärenhofinsel, den dazwischen liegenden Kleininseln und den zugehörigen Wasserflächen. Sie dient einerseits dem Schutz der natürlichen Entwicklungsabläufe in den Ausgangsbiotopen, wie z.B. Sandpionierfluren und Sandmagerrasen, Ginsterheiden an Böschungsformen sowie Wäldern und Gebüschen trockenwarmer Standorte, Hartholz-Auenwaldrelikten im Nordteil der Bärenhofinsel, sich entwickelnden Bruch- und Sumpfwäldern sowie naturnahen Uferbereichen stehender Binnengewässer einschließlich ihrer dazugehörigen uferbegleitenden Rohrkolben- und Schilfvegetation und sich an Vernässungsstellen durch Grundwasserwiederanstieg ausprägenden seggen-, binsen- und hochstaudenreichen Nasswiesen. Andererseits dient sie der Sicherung der Ruhe und Ungestörtheit an den durch Inseln, Halbinseln und Uferbuchten reichen Flachwasserzonen südlich und westlich der Bärenhofinsel als Brutstätten für koloniebrütende Möwen- und andere Wasservogelarten sowie als überregional bedeutsames Durchzugs- und Überwinterungsgebiet für nordische Taucher, Enten und Gänsearten. Die Schutzzone II (Prozessschutzzone) besteht im Wesentlichen aus gesetzlich geschützten Biotopen und Vorranggebieten für die natürliche Entwicklung und erstreckt sich entlang der Landesgrenze östlich Petersroda über den Ludwigsee bis zum Zöckeritzer See und schließt die ehemaligen Tagesanlagen IIa im Osten mit ein. Hier werden alle, insbesondere nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen der natürlichen Vegetationsentwicklung überlassen. Zur Schutzzone III (Entwicklungszone) gehören alle anderen Teile des LSG. Der Begriff „Goitzsche“ stammt aus der Sprache der flämisch-germanischen Völker. Er bedeutet vermutlich so viel wie „Gottes Aue“ und bezeichnete den Auenwaldbereich an der Mulde, der sich hier ursprünglich befand. Der Name hat sich über die Jahrhunderte hinweg mehrfach verändert, bis sich die Bezeichnung „Goitzsche“ durchsetzte. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde allerdings beim Erstellen neuer Messtischblätter der Name „Goitsche“ eingetragen, der auch heute noch anzutreffen ist. Im Laufe der Zeit hat die Goitzsche eine extreme Wandlung vom Auenwald über eine vom Bergbau zerstörte „Mondlandschaft“ zur Bergbaufolgelandschaft durchmachen müssen. Die idyllische Region am Muldelauf war geprägt durch Braunkohle und Großindustrie. Der Tagebau Goitzsche erstreckte sich über die heutige Ländergrenze zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen hinweg im Gebiet zwischen Bitterfeld und Delitzsch. Seine Gesamtfläche betrug 62 km2, zwei Drittel davon in Sachsen-Anhalt und ein Drittel in Sachsen. Der Tagebau Goitzsche, aufgeschlossen 1949, war der größte normalspurige Zugbetriebstagebau Mitteldeutschlands. Nach der Schließung dieses Tagebaus im Frühjahr 1991 begann die Sanierung des Gebietes. In acht Jahren der Bergbausanierung wurden 41 Mio. m3 Abraum bewegt, 104 km Gleisanlagen zurückgebaut und zahlreiche Tagebaugroßgeräte verschrottet. Am 6. Juli 1998 erfolgte der Probebetrieb zur Flutung der Goitzsche mit Muldewasser, die planmäßig 2006 abgeschlossen sein sollte. Bereits 2002 ließ jedoch ein durch das gewaltige Muldehochwasser ausgelöster Dammbruch an der Mulde die Goitzsche innerhalb von reichlich zwei Tagen um 7 Meter bis weit über den Sollpegelstand volllaufen. Zur Chronologie der jüngeren Nutzungsgeschichte der Goitzsche: 1830 wurde das unfruchtbare Land mit Kiefern bepflanzt. 1908 begann der Aufschluss der Gruben Leopold und Theodor. 1911 erhielten die Siemens-Schuckert-Werke die Genehmigung, die Goitzsche auf Kohle anzubohren. 1915 wurde die Kohlegewinnung mit einem elektrischen Löffelbagger mechanisiert. 1917 fanden erste Versuche zur mechanischen Verkippung des Abraumes statt. 1921-1928 wurde der Tagebau Paupitsch/Petersroda aufgeschlossen. 1929 kaufte die Stadt Bitterfeld den vorderen Teil der Goitzsche. 1947 gab es erste Pläne zum Aufschluss der Goitzsche, die dann ab 1949 realisiert wurden. 1951 begann die Kohleförderung in der Goitzsche. 1951 wurde auch mit dem Aufschluss des Tagebaus Muldenstein begonnen. 1951-1991 wurde die Goitzsche mit einem Löffelbagger erschlossen. 1953 kam es zur Verlegung der Wasserläufe Leine und Lober zur Hochwasserfreimachung des Koh-legebietes. 1953-1955 erfolgte die Verlegung der Eisenbahnstrecke Bitterfeld - Berlin nach Norden. 1956 fiel der Ort Zöckeritz der Grube zum Opfer. 1956-1961 verlegte man die Eisenbahnstrecke Leipzig - Berlin und die B184 nach Westen. In den 50er Jahren wurden erste Bepflanzungen der gekippten Halden vorgenommen. 1961 begann die reguläre Aufforstung, meist mit Pappeln und Eichenarten. 1961 wurde der Tagebau Holzweißig-West eröffnet. 1966-1975 musste die Mulde auf 9,2 km Lauflänge verlegt werden. 1972 endete die Kohleförderung im Tagebau Muldenstein, welcher dann vom 30.04.1975 bis zum 01.03.1976 geflutet wurde. Es entstand der Muldestausee. 1976 wurde Paupitsch, 1978 Niemegk devastiert. 1980 endete die Förderung im Tagebau Holzweißig-West. Von September 1984 bis Juni 1985 fand vom Tagebau Leipzig zum Tagebau Goitzsche der längste Großgerätetransport von zwei Tagebaugeräten statt. 1984 mussten Lober und Leine erneut verlegt werden. In den Jahren 1985 bis 1991 wurde der Tagebau Rösa betrieben. Im Oktober 1990 erfolgte die Einstweilige Sicherstellung der Goitzsche als Landschaftsschutzgebiet. 1990 wurde der Forst für Naherholungszwecke freigegeben. Ebenfalls 1990 wurde auf eine geplante erneute Verlegung der Mulde und das geplante Überbaggern von fünf weiteren Ortschaften verzichtet. Am 15. Mai 1991 begann die Sanierung der Goitzsche mit Böschungsabflachung, Stabilisierung der Erdböschung, Rückbau der bergbaulichen Anlagen, Anpflanzung und Begrünung. 1998 fiel der Startschuss für die Flutung des „Bitterfelder Meeres“. 2002 beendete das Muldehochwasser die eigentlich bis 2006 geplante Flutung. Der Goitzschesee entstand nach einem Deichbruch innerhalb kurzer Zeit. Zwei geologische Besonderheiten trugen viel zur Bekanntheit des Bitterfelder Braunkohlereviers bei: die Bernsteinvorkommen und die Mooreichenfunde. Erste, jedoch nicht sicher nachgewiesene Bernsteinfunde wurden bereits 1848 erwähnt. Gelegentliche Bernsteinfunde erregten während der folgenden Jahrzehnte kaum Aufmerksamkeit. Erst die 1933 im Tagebau Golpa-Nord unter dem Bitterfelder Hauptflöz zutage geförderten Harzfunde wurden wissenschaftlich untersucht. Der Bitterfelder Bernstein ist mit einem Alter von etwa 22-25 Mio. Jahren erheblich jünger als die 37-54 Mio. Jahre alten Bernsteinvorkommen des Ostseeraumes. Der Fundhorizont besteht aus sandig-schluffigen Lagen von 4 bis 6 m Mächtigkeit. Das Bitterfelder Bernsteinvorkommen, das in den Folgejahren wirtschaftliche Bedeutung erlangen sollte, wurde 1955 im Tagebau Goitsche bergmännisch mit angeschnitten. 1974 erfolgten Probeschürfungen im Auftrag des VEB Ostsee-schmuck Ribnitz-Damgarten durch die Bezirksstelle für Geologie Leipzig. Anlass war der Mangel an Bernstein zu Beginn der 70er Jahre im VEB Ostseeschmuck. Ab 1975 wurden jährlich etwa 50 t Bernstein gefördert. Der Bitterfelder Bernstein wurde außer in der Schmuckindustrie auch für elektrische Isolatoren in Radio- und Fernsehgeräten verwendet. 1993 wurde die Bernsteinförderung aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt. Unter dem heute gefluteten Gelände befinden sich noch etwa 400 – 800 t Bernstein, der allerdings nicht mehr zugänglich ist. Eine weitere geologische Besonderheit des Goitzschereviers stellen die sogenannten Mooreichestämme dar, die botanisch betrachtet allerdings nicht immer nur aus Eiche, sondern auch von Kiefern, Ulmen, Pappeln, Weiden und Eschen sind. Die Bäume waren im Moorwasser Jahrtausende dem Einwirken von Huminsäuren unter Luftabschluss ausgesetzt und wurden so konserviert. Das Holz nahm eine tief dunkelbraune bis schwarze Färbung an. Das nach der Radiokarbonmethode bestimmte Alter der Stämme wird mit etwa 8000 Jahren angegeben. Einige Exemplare der Stämme weisen Spuren einer Bearbeitung durch Menschen auf. Auf Grund ihres hohen Brennwertes wurden die Hölzer insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg als Heizmaterial genutzt. Im Möbelwerk Wiederitzsch wurden Anfang der 80er Jahre aus den Mooreichen Furniere hergestellt. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld befindet sich an der östlichen Grenze des mitteldeutschen Trockengebietes. Die Goitzsche liegt somit im Bereich des "Ostdeutschen Binnenlandklimas" im Klimabezirk "Leipziger Bucht". Prägend ist hier der subkontinental-subozeanische Charakter mit überwiegendem Sommerniederschlag und jährlichen Temperaturschwankungen von >18 Grad C, also relativ kalte Winter und heiße Sommer. Die geologische Entstehung des Gebietes spiegelt sich in sechs Schichten wider, die überwiegend im Pleistozän entstanden sind. Die am häufigsten auftretende Schicht ist der Terrassenschotter. Seine Entstehung wird sowohl der Elster- als auch der Saale-Kaltzeit zugeordnet. Die Mächtigkeit dieser Schicht kann bis zu 8 Metern betragen. Die zweite Schicht, der Bänderton, ist meist nur wenige Zentimeter stark. Die nächste Schicht ist der Beckenschluff, der meist in bzw. zwischen den Tonschichten enthalten ist und dort unterschiedliche Dicken aufweist. Ebenso wie die Schluffschicht ist die Kiesschicht in bzw. zwischen verschiedenen Schichten zu finden. Aber man hat auch durchgängige Kiesschichten mit einer durchschnittlichen Mächtigkeit von 6 bis 7 Metern entdeckt. Die fünfte Schicht, der Geschiebemergel, entstand im Pleistozän aus Schmelzwasserablagerungen. Seine Mächtigkeit beträgt bis zu 13 Meter. Die letzte und für den Bitterfelder Raum bedeutendste Schicht sind die im Tertiär entstandenen Braunkohle-Flöze. Sie haben eine nachgewiesene Mächtigkeit von bis zu 19,70 Meter. Oberhalb der kompakten Kohleschicht befinden sich kohlehaltige Ton- und Sandschichten, die bis zu 4 Meter mächtig sein können. Auf die beiden geologischen Besonderheiten (Bernsteinvorkommen und Mooreichenfunde) wurde bereits im Absatz Nutzungsgeschichte hingewiesen. Bei der Goitzsche handelt es sich um bedeutende Nahrungs-, Durchzugs- und Rastgebiete für Wasservogelarten und bedeutende Brutgebiete von Vogelarten der Standgewässer und der Verlandungsbereiche sowie des relativ nährstoffarmen, reich strukturierten Offenlandes. Die ehemalige Tagebaulandschaft ist durch ein Mosaik verschiedener Biotope gekennzeichnet. Dazu gehören Sandpionierfluren und Sandmagerrasen, Ginsterheiden an Böschungen sowie Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, Hartholz-Auenwaldrelikte, sich entwickelnde Bruch- und Sumpfwälder sowie naturnahe Uferbereiche stehender Binnengewässer einschließlich ihrer dazugehörigen uferbegleitenden Rohrkolben- und Schilfvegetation, sich an Vernässungsstellen durch Grundwasserwiederanstieg ausprägende seggen-, binsen- und hochstaudenreiche Nasswiesen. Im Rahmen des Goitzsche-Projektes des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wurden naturschutzfachlich bedeutsame Bereiche untersucht: In der Niemegker Senke findet man ein reich strukturiertes Vegetationsmosaik mit Trockenrasen, Birkenvorwald, Rohbodenstandorten und Feuchtflächen mit Moorinitialstadien. Floristische Besonderheiten sind Ästiger Rautenfarn (Botrychi-um matricariifolium) und Gemeine Natternzunge (Ophioglossum vulgatum), die für das Gebiet als bereits ausgestorben bzw. sehr seltenen galten. Außerdem ist das Gebiet Lebensraum für gefährdete Heuschrecken- und Laufkäferarten sowie Bruthabitat z.B. für Heidelerche, Steinschmätzer, Wasserralle und Flussseeschwalbe. Das Restloch „Holzweißig-Ost“ und das „Essigloch“ sind durch strukturreiche Ufer mit kiesig-sandigen Substraten, ein stark bewegtes Relief mit unterschiedlichen Feuchteverhältnissen, Feuchtflächen, Birkenpionierwälder und Schüttrippenkomplexe gekennzeichnet. Als floristische Besonderheit kommen hier Wintergrüngewächse vor, die in der Region Bitterfeld äußerst selten sind. Die faunistische Bedeutung ist durch das Vorkommen gefährdeter Libellenarten und gefährdeter Amphibienarten (u. a. Knoblauchkröte) gekennzeichnet. Zwergtaucher, Wendehals, Heidelerche und Sperbergrasmücke brüten hier. Die Bedeutung für die Vogelwelt wird durch die Entstehung größerer Wasserflächen weiter zunehmen. Diese können von Zugvögeln als Rast- und Schlafplatz genutzt werden. Naturschutzfachlich besonders bedeutsam sind Reste eines ehemals großflächigen, ca. 30 Jahre alter Sandtrockenrasens bei Petersroda auf extrem heterogenem Substrat mit Rohbodenstandorten, Birkenpionierwäldern und Ginsterheiden sowie als Lebensraum gefährdeter Heuschreckenarten und als Bruthabitat u. a. für Brachpieper, Heidelerche und Steinschmätzer. Inzwischen vernässen große Teile (ca. 30 ha) davon zunehmend und bilden schon ein ausgedehntes Feuchtgebiet. Der nahegelegene Ludwigsee war Rastplatz für ca. 30.000 Saat- und Bleßgänse sowie zahlreiche Entenarten (z. Z. rasten nur noch etwa 2000 Gänse dort). Im Zentrum des Tagebaus Goitzsche liegt die Bärenhofinsel mit einer Größe von ca. 106 ha. Sie ist ein Sonderstandort innerhalb der Bergbaufolgelandschaft. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Reste der ursprünglichen Auenwaldvegetation (Ulmion), auch als so genannter „Altwald“ bezeichnet. Aufgrund der nicht mehr vorhandenen Auendynamik haben sie sich zu Eichen-Hainbuchen-Wäldern (Carpinion) entwickelt. Typische Elemente sind u. a. Carpinus betulus, Acer pseudoplatanus, Fraxinus excelsior, Cornus sanguinea, Acer campestre, Stellaria holostea, Arum maculatum, Anemone nemorosa und Polygonatum multiflorum. Außerdem prägen Böschungen und Abbruchkanten mit trockenen bis frischen Gras-Kraut-Fluren, Gebüsche, Pionierwaldinitiale und Flachwasserzonen mit Röhrichten das Bild. Viele, zum Teil stark gefährdete Insektenarten besiedeln die sonnenexponierten Abbruchkanten. Die Bärenhofinsel ist seit 2004/2005 Brutplatz des Seeadlers und seit 2008 wird auch die Nisthilfe auf einem Gittermast der ehemaligen Tagesanlagen vom Fischadler angenommen. Ziel der Unterschutzstellung ist die nachhaltige Sicherung und dauerhafte Erhaltung eines repräsentativen Landschaftsteiles einer mitteldeutschen Bergbaufolgelandschaft mit ihrer großflächig unbebauten, abwechslungsreich strukturierten Wald - Seen - Landschaft nach der Auskohlung sowie die Zulassung der natürlichen Entwicklungsprozesse neu entstehender Lebensraumtypen auf nährstoffarmen Sandrohböden mit ihren standorttypischen Tier- und Pflanzengemeinschaften. Der besondere Schutzzweck besteht zum einen in der Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seiner Gesamtheit, insbesondere des ökologischen Wirkungsgefüges und der Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen Lebensraumtypen mit ihren Tier- und Pflanzengesellschaften untereinander; zum anderen in der nachhaltigen und dauerhaften Sicherung der Freihaltung des Gebietes von Bebauungen jeglicher Art und in der Bewahrung des gebietstypischen Landschaftsbildes. Ziel der Entwicklung des Gebietes ist es, die zum Vorwaldanbau auf Kippenböden in Forstkulturen verwendeten nicht autochthonen Baumarten langfristig zu entfernen und allmählich durch einheimische, standortgerechte Baumarten zu ersetzen sowie die Waldränder der Forstkulturen mit einem naturnahen Waldmantel aus standortgeeigneten einheimischen Straucharten zu entwickeln. Wander-/Fahrradrouten um die Goitzsche: Um den Bitterfelder Berg : ca. 5 km, Großer Rundwanderweg : ca. 15 km Zöckeritzer Runde : ca. 9,5 km Bitterfeld - Petersroda - mit dem Zug in die Goitz-sche: ca. 10 km Bitterfelder Ring: ca. 13 km Bitterfelder Stadtwald: ca. 2,5 km Der Pegelturm Pegelturm und schwimmende Seebrücke sind nach einer Idee von Prof. Wolfgang Christ und Prof. Dr. Klaus Bollinger entstanden und waren Teil der Weltausstellung EXPO 2000. Mit dem Bau des Kunstwerkes wurde im August 1999 begonnen. Die Einweihung fand am 31.05.2000 statt. Das 26 Meter hohe Bauwerk liegt an der B100 zwischen Bitterfeld und Friedersdorf. Von der Aussichtsplattform des Pegelturms hat man einen ausgezeichneten Blick über einen großen Teil des Goitzschesees. In seiner unmittelbaren Nachbarschaft befinden sich die „Bitterfelder Wasserfront“ mit ihrer Uferpromenade und die „AGORA-Halbinsel“ mit weiteren Kunstwerken südwestlich von Pouch. Die Agora-Halbinsel Hier befinden sich die Landschaftskunstwerke „Das Labyrinth“ des Polen Zenon Polus, „Die Kegel und Hügel“ der Franzosen Marc Babarit und Gilles Bruni, „Der verschwundene Fluss“ von Herman Prigann, „Die schwimmenden Steine“ von Nadja Schmidt, „Die Haut“ von Hartmut Renner und die „AGORA“ nach einer Idee von Prof. Siegfried Knoll. Der Bitterfelder Bogen Der Bitterfelder Bogen ist ein 28 Meter hohes, 81 Meter langes und 14 Meter breites Kunstwerk, das von dem Frankfurter Bildhauer Claus Bury entworfen wurde. Er steht als neue Landmarke weithin sichtbar auf dem Bitterfelder Berg. Die auf 540 Meter langen Laufstegen begehbare architektonische Skulptur ist ein neues Wahrzeichen im ehemaligen Bitterfeld-Wolfener Chemie- und Braunkohlerevier. Landschaftskunstprojekt Eines der größten Landschaftskunstprojekte der Welt, die Kulturlandschaft Goitzsche, entstand im ehemaligen Tagebaugebiet Goitzsche auf einer Fläche von 129 ha. Projekte, die die Vielgestaltigkeit der Landschaft dokumentieren sind: der Pegelturm mit der Seebrücke, „Das Labyrinth“, „Die Hügel“, „Schüttkegel“, „Die Schwimmenden Steinfelder“, „Die Haut“, „Die Wächter der Goitzsche“ und die „Agora“. Goitzsche-Wildnis Die BUND Landesverbände Sachsen-Anhalt e.V. und Sachsen e.V. kauften mit Spendengeldern und Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt zwischen 2001 und 2004 insgesamt ca. 1.300 ha Fläche im Kern des ehemaligen Tagebaus. Die Zielsetzung auf den weitgehend als „naturschutz-fachlich wertvoll“ eingestuften Flächen war einfach gesagt „Wildnis“. Das bedeutet, dass sich die Natur frei entwickeln soll, Eingriffe des Menschen sollen unterbleiben. Da der bloße Erwerb zur Sicherung und Entwicklung des Gebietes nicht ausreicht, wurde der Flächenkauf vom Hellriegel-Institut e.V. der Hochschule Anhalt wissenschaftlich begleitet. Dabei standen vor allem die Konfliktlösung mit konkurrierenden Nutzungen sowie die Wechselwirkungen zwischen Bergbaufolgelandschaft und umgebender Kulturlandschaft im Vordergrund. Braun, G. & Funkel, C.: Im Jahr 1997 endgültig unter Schutz gestellte NSG. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 35. Jahrgang 1998 Heft 1 Comeniusprojekt des Europagymnasiums Walther-Rathenau in Bitterfeld: Kohleförderung der Goitzsche/Die Geologie der Goitzsche. Heidecke, F.: Die Goitzsche-Wildnis und ihre Libellenfauna (Odonata). Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 45. Jahrgang 2008 Heft 2 Högel, C.: Neue Naturschutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 32. Jahrgang 1995 Heft 1 Röper, C.: Neue Naturschutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 32. Jahrgang 1995 Heft 2 Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Südliche Goitzsche“ im Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 05.12.2007. Amtsblatt für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld. – 2(2008)2 vom 25.01.2008, S. 21 veröffentlicht in: Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 46. Jahrgang 2009, Heft 1, S. 10-16; Autorin Christiane Röper Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf hat am 19.09.2023 bei der Regierung von Niederbayern die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Abs. 1 i. V. m. § 67 Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 72 – 78 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) für die Errichtung und den Betrieb des gesteuerten Flutpolders Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife beantragt. Die Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife ist Bestandteil einer Kette geplanter gesteuerter Flutpolder entlang der bayerischen Donau. Mit ihnen werden folgende Ziele des Hochwasserschutzes verfolgt: - Reduktion des Hochwasserrisikos für Mensch, Wirtschaft, Umwelt und Kulturerbe - Wiederherstellung ehemals natürlicher Überschwemmungsflächen (Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus WHG, BayWG sowie entsprechend des Landesentwicklungsprogramms und der Regionalplanung) - Möglichst effektive Nutzung der wenigen noch reaktivierbaren Überschwemmungsflächen (Hochwasserspeicherräume). Dazu gehört neben dem lokalen/regionalen Einsatz auch ein gezielter überregionaler Einsatzfall mit Steuerung auf einen unterhalb einmündenden seitlichen Zufluss. - Zeitgewinn für Maßnahmen des Katastrophenschutzes (z. B. Beseitigung von Schwachstellen, Evakuierungen) bei Hochwasserabflüssen, die auch unter Nutzung der Flutpolder die bestehenden Hochwasserschutzanlagen überlasten. Die Errichtung und der Betrieb des gesteuerten Hochwasserspeicherraumes (technisch als Flutpolder bezeichnet) an der Öberauer Schleife bei Straubing soll dem Rückhalt von Hochwasserereignissen der Donau dienen, bei denen eine Überlastung unterhalb liegender Hochwasserschutzanlagen (Überlastfall) zu befürchten ist. Dabei ermöglicht das steuerbare Einlaufbauwerk des Flutpolders die zielgerichtete Flutung des Rückhalteraums, sowohl hinsichtlich des Zeitraums als auch der Wassermenge. Dadurch kann der aktivierbare Rückhalteraum am effektivsten genutzt und somit die größtmögliche Reduzierung des Hochwasserscheitels erreicht werden. Die Öberauer Schleife ist ein ehemaliger Mäander (Altarm der Donau) orographisch linksseitig der Staustufe Straubing. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von insgesamt rd. 500 ha. Der größte Teil der Fläche des Vorhabengebietes liegt mit etwa 90 % auf Flächen der Stadt Straubing. Die restlichen Flächenanteile liegen im Landkreis Straubing-Bogen, wobei ca. 9 % auf die Gemeinde Kirchroth und 1 % auf die Gemeinde Atting entfallen. Eine Ausgleichsfläche liegt zudem im Gemeindegebiet Parkstetten. Bei einem drohenden Überlastfall sollen künftig in der Öberauer Donauschleife ca. 14 Mio. Kubikmeter Hochwasser zwischengespeichert werden. Mit diesem Rückhalteraum sollen Spitzenabflüsse in der Donau i. d. R. ab einem etwa 30-jährlichen Hochwasserereignis möglichst wirksam gekappt werden, um das Hochwasserrisiko für die Unterlieger, wie dem Stadtgebiet Straubing, spürbar zu reduzieren. Zur Gewährleistung der Erreichbarkeit der Ortslagen sowie des Außenbezirkes Straubing der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und zur Deichverteidigung der Ringdeiche im Ereignisfall wird die Zufahrtsstraße nach Öberau teilweise angehoben und auf einem Teilstück zwischen Öberau und Breitenfeld neu angeordnet, da sich die Zufahrtsstraße im zukünftigen Aufstandsbereich des Deiches befindet. Weiterhin wird zwischen Öberau und Breitenfeld eine über dem Stauziel liegende Zufahrt geschaffen über die eine ständige Erreichbarkeit des Ringdeiches Breitenfeld sowie der Ortslage Breitenfeld möglich sein wird. Im Zuge der öffentlichen Zufahrtsstraße nach Öberau und Breitenfeld werden zwei Deichscharten erforderlich, die Deichscharte Öberau Nord und Breitenfeld West. Eine weitere Deichscharte wird im Zuge einer Feuerwehrzufahrt im Ringdeich Öberau, die Deichscharte Öberau Süd, benötigt. Im Bereich der Oberen Öberauer Schleife sind die wichtigsten und größten geplanten Massivbauwerke angeordnet: - Einlaufbauwerk (EBW) im linken Stauhaltungsdamm bei ca. Donau-km 2333,000 - Auslaufbauwerk (ABW) im ehemaligen linken Donaudeich (= rechter Kößnachdeich) bei ca. Donau-km 2327,850 (Alt-Stationierung) bzw. ca. Kößnach-km 1+700 - Neubau Verbindungsbauwerk in Trenndamm zwischen Oberer und Unterer Öberauer Schleife Über das regulierbare Einlaufbauwerk wird aus dem Fluss Wasser in einen Rückhalteraum geleitet, indem zunächst die Flutung der Oberen Schleife und über das geplante Verbindungsbauwerk im Trenndamm, die Flutung der Unteren Schleife erfolgt. Die Polder Öberau und Sossau West werden mit steigenden Wasserständen in den bereits gefluteten Polderbereichen über Deichlücken, zusätzliche Schlitzungen und Durchlässe in den vorhandenen Altdeichen geflutet. Für die Hauptentleerung, die mit fallender Hochwasserwelle der Donau erfolgen soll, ist das Auslaufbauwerk vorgesehen, das in den Kößnach-Ableiter mündet. Für die Restentleerung des Polders Sossau-West ist zusätzlich ein Entleerungskanal erforderlich, der in die Donau unterstrom der Schleuse Straubing mündet. Zur Sicherung des Polders Öberau vor dem künstlichen Hochwasser der Frühjahrsflutung in der Oberen Schleife ist eine Geländeverwallung im Bereich Hagen vorgesehen, die im Ereignisfall im Zuge der Flutung aller Polderräume überströmt wird. Beim Vorhabenstandort handelt es sich um einen naturschutzfachlich sehr bedeutenden Bereich (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiet, Naturparkgebiet, Landschaftsschutzgebiet). Zum Ausgleich der durch die Maßnahme verursachten erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft wurden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt bzw. es sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Kohärenzsicherungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Die geplante Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife stellt mit einem Stauraum von ca. 14 Mio. Kubikmeter Hochwasser ein Vorhaben nach Anlage 1 UVPG, Nr. 13.6.1 („Bau eines Stauwerkes oder einer sonstigen Anlage zur Zurückhaltung oder dauerhaften Speicherung von Wasser, wobei 10 Mio. m3 oder mehr Wasser zurückgehalten oder gespeichert werden“) dar und unterliegt damit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist gemäß Art. 43 Abs. 2 BayWG die Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut. Über die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch Planfeststellungsbeschluss oder ablehnenden Bescheid entschieden.
Die Sanierungsmaßnahmen im Bergbau umfassen den Braunkohlen-, Kali- und Steinsalz-, Kupferschiefer-, Schwefelkies- sowie den Fluss- und Schwerspatbergbau. Die Sanierung des Kali- und Steinsalzbergbaus, des Kupferschiefer-, Schwefelkies-, Fluss- und Schwerspatbergbaus ist weitgehend abgeschlossen. Besondere Bedeutung besitzt in Sachsen-Anhalt die Sanierung der ehemaligen Braunkohlentagebaue. Verbunden mit der Wiedervereinigung führten unter anderem Marktöffnung, wettbewerbliche Energiepreise und ein erheblich verringerter Strombedarf der Industrie zu einer Energieträgerumstellung, mit der Folge, dass auch die Braunkohlegewinnung auf ein wirtschafts- und regionalpolitisch verträgliches Maß reduziert werden musste. Von den ehemals elf Braunkohlentagebauen in Sachsen-Anhalt konnten letztendlich nur zwei ( Profen und Amsdorf ) erfolgreich privatisiert und weiterbetrieben werden. Aufgrund der rechtlichen Verpflichtung aus dem Bundesberggesetz ist der Bergbautreibende zur Wiedernutzbarmachung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Flächen verpflichtet. Dabei muss die Wiedernutzbarmachung neben den bergrechtlichen Maßgaben auch den raumordnerischen und landesplanerischen Zielen gerecht werden. Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen umfassten neben den von den großflächig entwickelten Braunkohlentagebauen und Standorten der Veredlungsindustrie ausgehenden massiven Eingriffen in Landschaft und Grundwasser auch Bereiche, die von nicht unerheblichen Ablagerungen von Industrieabfällen und -reststoffen betroffen waren. Verantwortlich für die Wahrnehmung dieser bergrechtlichen Pflichten im Bereich der nicht privatisierungsfähigen Braunkohlenbetriebe ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH ( LMBV ). Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen der öffentlichen Hand, welches im Eigentum des Bundes steht und das als Bergbauunternehmen und Projektträger insbesondere für die Sanierungsplanung, das Projektmanagement sowie das Sanierungscontrolling verantwortlich ist. Bereits im Dezember 1992 schlossen der Bund und die ostdeutschen "Braunkohlenländer" (die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie die Freistaaten Sachsen und Thüringen) das Verwaltungsabkommen Altlastenfinanzierung zur Finanzierung der Aufgaben aus der Braunkohlensanierung in den Jahren 1993 bis 1997. Durch Folgeabkommen wurde inzwischen die Finanzierung der Braunkohlesanierung bis 2017 gesichert. Im Ergebnis der Sanierung wurde in Sachsen-Anhalt viel erreicht. Über den aktuellen Stand der Flutungen informiert die LMBV im Internet unter der Rubrik Wassermanagement . Allein in Sachsen-Anhalt wurden bislang Sanierungsleistungen in einem Umfang von 1,576 Mrd. Euro erbracht, davon 374 Mio. Euro aus Landesmitteln. Die Aufgaben der Grundsanierung sind damit zu rund 97 % erfüllt. Die Tätigkeit der LMBV im Rahmen der Umsetzung der Braunkohlesanierung wird durch den Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung ( StuBA ) begleitet und überprüft. Hierbei handelt es sich um ein von Bund und den betroffenen Braunkohlenländern getragenes Gremium.
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 3 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur Notwendigkeit naturschutzrechtlicher Kompensation bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes Regelungen zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft finden sich in 1 den §§ 13 ff. des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Danach sind erhebliche Beeinträchti- gungen vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigun- gen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch ei- nen Ersatz in Geld zu kompensieren. Das Nähere zu Inhalt, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 2 BNatSchG bestimmt die Bundeskompensationsverordnung. Diese Verordnung findet Anwen- dung, soweit die §§ 13 ff. BNatSchG ausschließlich durch die Bundesverwaltung ausgeführt wer- den, sowie im Bereich der Küstengewässer, im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirt- schaftszone und des Festlandsockels. Damit ist sie nur für bestimmte Hochwasserschutzmaßnah- men anwendbar. Im Übrigen bestehen funktional äquivalente Regelungen auf Landesebene. Die Kompensation eines Eingriffs ist erst dann erforderlich, wenn die Intensität des Eingriffs eine erhebliche Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes erreicht. Dabei ist jeweils der Zustand vor und nach der Umsetzung eines Vor- habens zu vergleichen. Geringfügige Veränderungen sind vom Eingriffsbegriff ausgeschlossen. Die Abgrenzung ist im Einzelfall vorzunehmen. Relevante Kriterien können u.a. die Dauerhaf- tigkeit der Auswirkung, die Schutzbedürftigkeit des Naturgutes, die Beeinträchtigung eines ge- schützten Gebietes, die standortprägende Wirkung der Maßnahme und die Vorbelastung des be- 3 troffenen Gebietes sein. 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.7.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.6.2020 (BGBl. I S. 1328). http://www.gesetze-im-inter- net.de/bnatschg_2009/BNatSchG.pdf. 2 Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständig- keitsbereich der Bundesverwaltung (Bundeskompensationsverordnung - BKompV) vom 14.5.2020 (BGBl. I S. 1088). http://www.gesetze-im-internet.de/bkompv/BKompV.pdf. 3 BeckOK UmweltR/Schrader, 56. Ed. 1.7.2020, BNatSchG § 14 Rn. 18. WD 8 - 3000 - 093/20 (22. Dezember 2020) © 2021 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Zur Notwendigkeit naturschutzrechtlicher Kompensation bei Seite 2 Maßnahmen des Hochwasserschutzes Bei Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung von Hochwasserschutzanlagen (z.B. Deichsa- nierungen) dürften einerseits Vorbelastungen des Gebietes eine Rolle spielen. Andererseits dürfte sich die Eingriffsintensität erhöhen, wenn Baumaterial aus dem seeseitigen Deichvorland genutzt wird. Zu berücksichtigen sein dürfte auch, wenn bestimmte Biotope im Rahmen des Küsten- schutzes vor Hochwasser geschützt oder im Zuge eines ökosystembasierten Küstenschutzes neu geschaffen werden. In der Rechtsprechung finden sich Beispiele, dass Anlagen zum Hochwasserschutz im Einzelfall eine positive Wirkung auf Natur und Landschaft haben können und daher nicht immer eine na- turschutzrechtliche Kompensationspflicht auslösen. So urteilte der Verwaltungsgerichtshof Ba- den-Württemberg hinsichtlich der Schaffung eines Überflutungsraums für Zwecke der Hochwas- serrückhaltung, in dem ökologische Flutungen zur Umgestaltung des Naturraums mit dem Ziel seiner Adaption an Retentionsflutungen mit einer gewissen Regelmäßigkeit durchgeführt werden: „Ökologische Flutungen, deren Zweck die Schaffung eines überflutungstoleranten und - gemessen an dem vorherigen Zustand - ökologisch gleichwertigen Naturraums ist, haben eine der naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsregelung gerecht werdende Dop- pelfunktion. Sie sind Vermeidungsmaßnahme gegenüber der Hochwasserrückhaltung und - gleichzeitig - Ersatzmaßnahme für die auch durch sie selbst bewirkten Eingriffe in Natur 4 und Landschaft.“ Auch beispielsweise Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Flächen für die Ausbreitung von fließenden Gewässern dürften in der Regel mit der Sicherung der Funktions- 5 und Leistungsfähigkeit dieser Gewässer sowie des Naturhaushaltes im Übrigen einhergehen. Einzelne Bundesländer haben landesrechtliche Regelungen zur Konkretisierung des Eingriffscha- rakters von Hochwasserschutzmaßnahmen getroffen: - Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein können die Errichtung oder wesentliche Änderung von Hafen-, Küsten- und Uferschutzanlagen Eingriffe im Sinne von § 14 Abs. 1 BNatSchG sein. - Keine Eingriffe sind gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 des Hamburgischen Naturschutz-Ausfüh- rungsgesetzes Maßnahmen des öffentlichen und privaten Hochwasserschutzes inner- halb der Grundfläche vorhandener Hochwasserschutzanlagen oder im Bereich versie- gelter Flächen. - In der Regel kein Eingriff ist gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1des Naturschutzgesetzes des Lan- des Sachsen-Anhalt, wenn an Deichen, Dämmen und anderen Hochwasserschutzanla- gen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen vorgenommen werden sowie nach einem Schadensfall auf der vorhandenen Trasse ein ordnungsgemäßer Zustand wiederherge- stellt wird. 4 VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.09.2013, 3 S 284/11, zitiert nach juris – Rn. 154. 5 Jablonski, Stefan (2014). Hochwasserschutzrecht. Herausforderungen - Rechtsgrundlagen - Ansatzpunkte und Instrumente, 2014. S. 289. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Zur Notwendigkeit naturschutzrechtlicher Kompensation bei Seite 3 Maßnahmen des Hochwasserschutzes - Gemäß § 12 Abs. 2 des Naturschutzausführungsgesetzes des Landes Mecklenburg- Vorpommern bestimmt die oberste Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit der obersten Wasserbehörde durch Rechtsverordnung die öffentlichen Maßnahmen zur Ordnung des Wasserhaushalts, des Gewässerschutzes sowie des Hochwasser- und Küs- 6 tenschutzes, die keinen Eingriff nach § 14 Abs. 1 BNatSchG darstellen. *** 6 Von der Verordnungsermächtigung ist soweit ersichtlich bisher kein Gebrauch gemacht worden, vgl. das Ver- zeichnis der im Bereich Naturschutz erlassenen Verordnungen unter: https://www.regierung-mv.de/Landesre- gierung/lm/Service/Rechtsvorschriften/Sachgebiet-Naturschutz-Landschaftspflege/Verordnungen/. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
Mit Schreiben vom 12.03.2025 hat die LE-B die ergänzten Antragsunterlagen für die wasserrechtliche Erlaubnis für Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit dem Tagebau Jänschwalde 2023 – 2044 beim LBGR eingereicht. Antragsgegenstand ist das Entnehmen und Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser in einer Höhe von max. 121 Mio. m³/a (229 m³/min), das Einleiten des gehobenen Grundwassers in die Tranitz, Malxe, Neiße und Eilenzfließ sowie in das Grabensystem der Jänschwalder Laßzinswiesen und das Absenken und Umleiten von Grundwasser im Zusammenhang mit der Dichtwand. Die Gewässerbenutzungen dienen der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft des Tagebaues Jänschwalde. Demnach ist für die Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft ein Zeitraum bis voraussichtlich 2044 angesetzt. Aus insbesondere geotechnischen Gründen ist während der Zeit der Wiedernutzbarmachung einschließlich der Flutung der Bergbaufolgeseen auch nach Ablauf der zeitlichen Befristung der derzeit gültigen Wasserrechtlichen Erlaubnis die Entnahme von Grundwasser, Fortleitung und Einleitung von Grubenwässern bei gleichzeitiger kontinuierlicher Reduzierung der Fördermengen notwendig. Da bislang keine behördliche Entscheidung über die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis getroffen werden konnte, wurde zur Gewährleistung der geotechnischen Sicherheit des Tagebaues Jänschwalde am 20.12.2022 sowie am 12.12.2024 gemäß § 71 Abs. 1 und 3 Bundesberggesetz (BBergG) die Gewässerbenutzung seit dem 01.01.2023 angeordnet. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt dazu im Amt Peitz in der Zeit vom 05. Juni bis einschließlich 04. Juli 2025 die öffentliche Auslegung der ergänzten Antragsunterlagen. Die Bekanntmachung dazu erfolgt im Amtsblatt im Amt Peitz am 28.05.2025.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Niederlausitzer Landrücken einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der 586 Quadratkilometer große Naturpark liegt im Nordwesten der Niederlausitz. Der Naturpark besitzt eines der größten kaum zerschnittenen Waldgebiete im südlichen Brandenburg. Im Kontrast dazu stehen die Bergbaufolgelandschaften. Die imposanten Hinterlassenschaften des 1991 eingestellten Kohleabbaus sind längst keine "Mondlandschaft" mehr. Durch Flutung der Bergbaurestlöcher und Wiederanstieg des Grundwassers sind sechs größere Seen entstanden oder werden in den nächsten Jahren ihren endgültigen Wasserstand erreicht haben. Daneben bilden sich etwa 30 kleinere Seen. Wertvoll für Tiere und Pflanzen sind auch die Dünen, Trockenrasen und Sandheiden auf ehemaligen Kippen. Während am Hindenberger, Stoßdorfer und Schönfelder See Naherholungsgebiete entstehen, wird über die Hälfte der Bergbaufolgelandschaft im Sinne der Natur saniert. Ein besonders eindrucksvolles Erlebnis ist die Rast von bis zu 70.000 Wildgänsen und bis zu 4.500 Kranichen im Herbst zwischen Luckau und Calau. Wesentliche Inhalte bzw. Ziele des PEP Naturpark Niederlausitzer Landrücken sind unter anderem: - Erhalt des großen störungsarmen bewaldeten Endmoränenzuges des Landrückens - Umbau naturferner Forste in naturnahe strukturreiche Wälder mit standortgerechten heimischen Baumarten und Entwicklung von Innenstrukturen als Voraussetzung für das Vorkommen von z.B. Auerhuhn - Natürlich Entwicklung grundwasserbeeinflusster Waldgesellschaften, insbesondere der Fichte - Sicherung der linearen Strukturen (Alleen, Hecken und Baureihen) in den Becken - Erhalt gesunden Grundwassers durch grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung - Nutzung traditioneller Grünlandstandorte durch Dauergrünland - Schutz und Entwicklung nährstoffarmer Heiden und Magerrasen - Bewahrung der Lebensräume atlantischer Florenelemente in nährstoffarmen Mooren in den Randlagen des Landrückens - Wiederherstellung und langfristige Sicherung eines ausgeglichenen Naturhaushalt für die Bergbaufolgelandschaft Darüber hinaus werden für die einzelnen Landschaftsräume Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung gesondert konkretisiert.
Das letzte bekannte deutsche Vorkommen ist durch Flutung einer Tongrube bei Berlin im Jahr 2006 erloschen.
Tetrix ceperoi wurde in Deutschland lange übersehen bzw. mit der Schwesterart Tetrix subulata verwechselt (Bellmann et al. 2019, Fischer et al. 2020). Trotz dieser Unsicherheit ist langfristig von einem mäßigen Rückgang auszugehen, da wichtige Habitate wie sandige Ufer von Kleingewässern und bäuerliche Sandgruben im Zuge von Flurbereinigungsverfahren beseitigt wurden (u.a. Poschlod 2017, Fartmann et al. 2021). Zudem sind Habitate an Fließgewässern wie Sandufer und Schlammbänke durch den Gewässerbau verloren gegangen (Tockner & Stanford 2002). Aussagen zum kurzfristigen Bestandstrend sind hingegen schwierig. Den gehäuften Erstnachweisen in Nordwestdeutschland (u.a. K. Fuhrmann, schriftl. Mitteilung 2021, Garbelmann et al. 2021, M. Kettermann, schriftl. Mitteilung 2022, D. Poniatowski, eigene Beobachtung 2022) stehen starke Abnahmen in Baden-Württemberg gegenüber (Detzel et al. 2022). In Brandenburg und Sachsen kann aufgrund der unzureichenden Datenlage nur eine Gefährdung unbekannten Ausmaßes festgehalten werden (Klatt et al. 1999, Klaus & Matzke 2010). Ein weiterer Verbreitungsschwerpunkt in Ostdeutschland ist Sachsen-Anhalt. Laut Wallaschek (2020) sind die Bestände dort gefährdet; Angaben zum kurzfristigen Bestandstrend liegen nicht vor. Abnahmen innerhalb der Bergbaufolgelandschaften sind aber wahrscheinlich, da durch die Rekultivierung der Kippenflächen sowie die Flutung von Tagebauhohlformen und Restlöchern wertvolle Habitate verloren gegangen sind (vgl. Meyer et al. 2020). Zudem ist unklar, ob sich T. ceperoi derzeit in Nordwestdeutschland ausbreitet oder ob die Art dort lange übersehen wurde. Die Besiedelung junger Artenschutzgewässer im Münsterland (D. Poniatowski, eigene Beobachtung 2022) und zahlreicher offener Sandgruben im westlichen Niedersachsen (K. Fuhrmann und M. Kettermann, schriftl. Mitteilungen 2021 und 2022) sprechen für ein hohes Ausbreitungspotenzial der Art. Die Unsicherheiten sind aber zu groß, um den kurzfristigen Bestandstrend bundesweit einschätzen zu können. Hierfür reichen die verfügbaren Daten derzeit nicht aus.
Die Bestände von Z. carniolica zeigen innerhalb Deutschlands regional gegenläufige Bestandstrends. Im Süden, Südwesten und Nordwesten sind deutliche Verluste, sowohl was die Anzahl der besiedelten Flächen als auch die Individuendichten betrifft, erkennbar. Im Nordosten dagegen sind eine Ausbreitung und eine Zunahme der Individuendichten zu verzeichnen. In den Braunkohle-Bergbaufolgelandschaften Sachsen-Anhalts geht die Art aufgrund von Sukzession, Aufforstung und Flutung zurück.
Die EU verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz von besonderen Schutzgebieten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufzubauen. In dieses Natura 2000 genannte Netz sind auch die auf der Grundlage der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutz-Richtlinie gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete (EU SPA) integriert. Sachsen-Anhalt gab dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) 1992 neun EU SPA mit einer Gesamtfläche von 27.200 ha bekannt ( vgl. Abb. ). Die erste Meldung von FFH-Gebieten des Landes Sachsen-Anhalt wurde unabhängig von der bestehenden Rechtsunsicherheit bereits 1995 an das BMU übermittelt, von dort aber erst 1998 (unvollständig) als Teil der deutschen Meldung an die EU-Kommission weitergereicht ( vgl. Abb. ). Diese Gebietskulisse kritisierte die EU als nicht ausreichend. Außerdem wurden mit fortschreitender Ermittlung der Grundlagendaten zur Verbreitung von Lebensräumen und Arten bis Ende 1998 Defizite dieser ersten Natura 2000-Gebietsmeldung sichtbar. Gleichzeitig mahnte die Kommission bei der Bundesregierung erneut die vollständige und abschließende Meldung aller geeigneten Gebiete an. Die Erarbeitung einer korrigierten Vorschlagsliste für die Natura 2000-Gebiete erfolgte durch das LAU in enger Abstimmung mit dem MU von Anfang April bis Ende August 1999. Die Gesamtfläche der Natura 2000-Gebiete Sachsen-Anhalts betrug nach dieser Vorschlagsliste rund 180.000 ha. Insgesamt handelte es sich um 168 FFH-Gebiete und 21 EU SPA ( vgl. Abb. ). Im Zuge der öffentlichen Diskussion der Vorschlagsliste gingen etwa 1 800 Einwendungen ein; ca. 150 weitere Natura 2000-Gebiete wurden vorgeschlagen. Die Einwendungen und die Neuvorschläge wurden nach den Kriterien gemäß Anhang III der FFH-Richtlinie fachlich geprüft. Die überprüfte Liste enthielt nunmehr 193 FFH-Gebiete und 23 EU SPA mit einer Gesamtfläche von 200.023 ha ( vgl. Abb. ). Sie wurde mit Kabinettsbeschluss vom 28./29. Februar 2000 bestätigt, am 30.06.2000 an das BMU übersandt und von dort am 20.10.2000 (unverändert) an die EU-Kommission weitergeleitet. Somit hatten bis zum Jahr 2001 dann auch die bisher bezüglich der Meldung von FFH-Vorschlagsgebieten zögerlichen Mitgliedsstaaten der EU, darunter Deutschland, zumindest grundsätzlich brauchbare nationale Gebietslisten an die Kommission weitergeleitet. Damit konnte auch für die alpine, die atlantische und die kontinentale biogeographische Region die zweite Phase zum Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 beginnen. In dieser zweiten Phase prüft die Kommission, getrennt nach biogeographischen Regionen, die nationalen Gebietslisten und entscheidet, welche der vorgeschlagenen Flächen als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in das Netz Natura 2000 zu integrieren sind. Dabei gegebenenfalls festgestellte Defizite bei der Auswahl der Vorschlagsgebiete teilt die Kommission den betroffenen Mitgliedsstaaten mit der Auflage zur kurzfristigen Behebung der Mängel mit. Dies kann möglicherweise die Erweiterung oder die Nachmeldung von Gebieten erforderlich machen. Unabhängig davon erfolgte die Veröffentlichung einer „Ersten Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen biogeographischen Region“ im Amtsblatt der EU vom 28.12.2004 ; für die atlantische biogeographische Region im Amtsblatt der EU vom 29.12.2004 . Grundlage der veröffentlichten Listen war die Meldung Sachsen-Anhalts aus dem Jahr 2000. Auf den Bewertungstreffen der EU-Kommission wurde die bisher erstellte Gebietsliste für Deutschland als teilweise unzureichend eingeschätzt, weshalb in den Protokollen zu den jeweiligen biogeographischen Regionen Defizite zu den bisher gemeldeten Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten für die einzelnen Bundesländer oder für ganz Deutschland benannt wurden. Hervorzuheben ist, dass für Sachsen-Anhalt im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ wenige Defizite bei den Meldungen landestypischer Naturraumausstattungen festgestellt wurden. Dazu kamen Defizit-Meldungen, die im Zusammenhang mit der Vogelschutz-Richtlinie für einzelne Vogelarten als Prüfempfehlung der EU-Kommission stehen sowie solche durch das BfN für Lebensraumtypen und Arten, für die Deutschland insgesamt eine Defizit-Meldung erhielt (ohne besondere Nennung einzelner Bundesländer), wie z.B. für eutrophe Seen, Unterwasservegetation in Flüssen der Submontanstufe und der Ebenen, acht Fischarten, den Kammmolch, eine Fledermausart und einzelne Insektenarten. Für die für Sachsen-Anhalt als defizitär eingeschätzten Lebensraumtypen und Arten wurde vom LAU bis zum Mai 2003 eine fachliche Vorschlagsliste der nachzumeldenden Gebiete erstellt. Die ergänzenden Neuvorschläge zur Natura 2000-Gebietskulisse wurden nach öffentlicher Diskussion mit Kabinettsbeschluss vom 09.09.2003 bestätigt ( vgl. Abb. ). Damit betrug der Anteil der Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt 230 805 ha (= 11,26 % der Landesfläche). Davon entfielen 178.586 ha (= 8,71 % der Landesfläche) auf 263 FFH-Gebiete und 170.609 ha (8,32 % der Landesfläche) auf 32 Vogelschutzgebiete, wobei sich beide teilweise überlappen. Nach der Bestätigung durch das Kabinett wurden die neuen Gebietsvorschläge vom Land Sachsen-Anhalt noch im September 2003 der EU-Kommission vorab digital übermittelt und im April 2004 offiziell gemeldet. Auch alle anderen Bundesländer gaben der Kommission ihre geplanten Nachmeldungen vorher zur Kenntnis. Die FFH-Gebietsvorschläge wurden im Januar 2004 auf einem bilateralen Treffen der EU-Kommission mit Vertreten des Bundesumweltministeriums, des Bundesamtes für Naturschutz sowie der Länder diskutiert. Für Sachsen-Anhalt ergab sich die Forderung, in einigen wenigen Gebieten Arten und Lebensraumtypen in den Standarddatenbögen nachzutragen. Weiterhin sollten die Hinweise auf ein Vorkommen des Großen Feuerfalters im Zeitzer Forst sowie die Bestände folgender Lebensraumtypen in bestimmten Regionen des Landes wissenschaftlich überprüft werden: 3260 (Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion), 8310 (Nicht touristisch erschlossene Höhlen) und 9170 (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald, Galio-Carpinetum). Im Ergebnis dieser Überprüfungen ergaben sich neun Änderungen/Ergänzungen in den Standarddatenbögen sowie drei Gebietserweiterungen (Bode, Ilse) und zwei Neumeldungen [für die Lebensraumtypen 9110 (Hainsimsen-Buchenwald, Luzulo-Fagetum), 9130 (Waldmeister-Buchenwald, Asperulo-Fagetum) und 9170 (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald, Galio-Carpinetum) im Bereich des Flechtinger Höhenzuges] mit einem Netto-Flächenzuwachs von 1.143 ha. Eine Bestätigung der überarbeiteten/ergänzten Gebietsliste erfolgte durch das Kabinett am 21.12.2004 . Damit entfallen aktuell 179.729 ha (= 8,77 % der Landesfläche) auf 265 FFH-Gebiete und 170.611 ha (8,32 % der Landesfläche) auf 32 Vogelschutzgebiete ( vgl. Abb. ), wobei sich beide teilweise überlappen. Die Fläche der 297 Natura 2000-Gebiete beträgt 231.936 ha (= 11,31 % der Landesfläche). Sieben Gebiete sind sowohl FFH-Gebiet als auch EU SPA (flächenidentisch!). Die Gebiete wurden als „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen und der atlantischen biogeographischen Region“ im Amtsblatt der EU vom 15.01.2008 veröffentlicht. Für Sachsen-Anhalt wurden die Gebiete in der Verordnung über die Errichtung des ökologischen Netzes Natura 2000 vom 23. März 2007 (GVBl. LSA 2007, S. 82 ff) bekannt gemacht. Zur Nachmeldung der EU SPA liegt derzeit noch keine abschließende Äußerung der EU-Kommission vor. Da jedoch sowohl die Defizitnennungen der EU-Kommission im "Ergänzenden Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2001/5117" als auch die aktualisierten IBA-Gebietsvorschläge des Deutschen Rates für Vogelschutz [Sudfeldt et al. (2002)] in der Nachmeldung berücksichtigt wurden, ist davon auszugehen, dass damit ein guter Meldestand erreicht ist. Lediglich für den Bereich der ”Bergbaufolgelandschaft Geiseltal” war es dem Land aus Gründen der derzeit noch über mehrere Jahre laufenden Flutung nicht möglich, den IBA-Vorschlag für dieses Gebiet vollständig umzusetzen. Für die Bundesrepublik Deutschland ist die Bekanntmachung des Meldestandes der Europäischen Vogelschutzgebiete gemäß § 10 Abs. 6 BNatSchG durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 26.07.2007 erfolgt. Im Jahre 2015 hat das Land Sachsen-Anhalt ein FFH-Gebiet neu, für drei FFH-Gebiete Flächen-Erweiterungen und für zwei FFH-Gebiete Flächen- bzw. Koordinaten-Korrekturen an die Europäische Kommission gemeldet. Diese Ergänzungen/Änderungen wurden in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen kontinentalen Region aufgenommen und im Amtsblatt der EU vom 23.12.2016 veröffentlicht. Letzte Aktualisierung: 23.11.2022
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 118 |
| Land | 89 |
| Weitere | 9 |
| Wissenschaft | 48 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 77 |
| Taxon | 5 |
| Text | 62 |
| Umweltprüfung | 21 |
| unbekannt | 28 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 97 |
| Offen | 84 |
| Unbekannt | 15 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 196 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 16 |
| Bild | 2 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 68 |
| Keine | 100 |
| Webseite | 34 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 154 |
| Lebewesen und Lebensräume | 190 |
| Luft | 119 |
| Mensch und Umwelt | 196 |
| Wasser | 169 |
| Weitere | 196 |