Lärm verursacht Krankheiten, mindert die Arbeitsleistung und das Wohlbefinden von Menschen, drückt Immobilienpreise, reduziert die Einnahmen von Kommunen und verursacht jährlich Milliarden an Folgekosten. Auf europäischer Ebene wurde bislang versucht, die negativen Wirkungen von Lärm an der Quelle, durch gesetzliche Regelungen über die Schallleistungen von Emittenten zu mindern. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Neuer Bericht des Umweltbundesamtes zeigt Wege zum Abbau umweltschädlicher Subventionen In Deutschland gab es im Jahr 2006 Subventionen von knapp 42 Milliarden Euro mit negativen Wirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Dies ist das Ergebnis der Studie des Umweltbundesamtes „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland”. Die Palette der negativen Umweltwirkungen reicht von der Förderung des Klimawandels über die Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und der Verringerung der Artenvielfalt. „Umweltschädliche Subventionen konterkarieren die vielen Bemühungen im Umweltschutz”, sagt Prof. Andreas Troge, Präsident des UBA. „Indem wir auf der einen Seite viel Geld für den Umweltschutz ausgeben, auf der anderen Seite jedoch Marktverzerrungen zu Lasten der Umwelt finanzieren, ist das das Gegenteil einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Haushaltspolitik. Wer nicht an den Bestand umweltschädlicher Subventionen herangeht, läßt es bei den Fehlanreizen von gestern und muss heute und morgen umso mehr gegensteuern, um die Umweltqualität zu sichern. Die Devise muss heißen: Mit mehr Konsistenz und weniger Instrumenten die Umweltqualität sichern sowie verbessern. ” Die UBA -Forscher analysierten die wichtigsten Subventionen des Bundes in den Bereichen Energiebereitstellung und -nutzung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Landwirtschaft. Denn diese Bereiche verursachen die größten Umweltprobleme und profitieren am stärksten von umweltschädlichen Subventionen. Da die Studie Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene kaum betrachtet, lag das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland noch höher als 42 Milliarden Euro. Von einem Abbau umweltschädlicher Subventionen würden sowohl die öffentlichen Haushalte als auch die Umwelt profitieren. Die eingesparten Gelder ließen sich für die Senkung der Steuerlast oder die Finanzierung zentraler Zukunftsaufgaben - wie Klimaschutz und Bildung - nutzen. Außerdem würden der Staat und die Bürgerinnen und Bürger indirekt entlastet, weil Folgekosten umweltschädlicher Subventionen, zum Beispiel in Form von Gesundheits- und Materialschäden , entfielen. Ein prominentes Beispiel sind die vielfältigen Subventionen im Energie- und Stromsteuerrecht, die zusammen jährlich rund 5 Mrd. Euro betragen. Darunter fallen die allgemeinen Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, ferner der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer. Diese Subventionen begünstigen den Energieverbrauch und stehen damit im Widerspruch zum Ziel des Klimaschutzes. Daher sind diese Subventionen grundsätzlich abzubauen. Zumindest sollten nur noch solche Betriebe Energiesteuervergünstigungen erhalten, die ein verifiziertes Energiemanagementsystem vorweisen können und alle wirtschaftlich lohnenden Energiesparmaßnahmen durchführen. Dieser Vorschlag ist bereits im Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vom August 2007 im Ansatz enthalten. Ein weiteres Beispiel für eine umweltschädliche Subvention ist die Befreiung des gewerblichen Flugverkehrs von der Energiesteuer für Kerosin. Dem Staat entgehen nach Berechnungen des UBA dadurch jährliche Steuereinnahmen in Höhe von 6,9 Milliarden Euro. Diese indirekte Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten emissionsärmerer und damit umweltfreundlicherer Verkehrsmittel - wie der Bahn. Die Ungleichbehandlung der Verkehrsträger ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll oder sonst gerechtfertigt. Die Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs sind wegen der Flughöhe sogar um das 2- bis 5-fache klimaschädlicher als bodennahe Emissionen. Neben der Einbindung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel – dem sowohl das EU-Parlament als auch der Europäische Rat zugestimmt hat - schlägt das UBA daher die Einführung einer möglichst weiträumigen – zumindest EU-weiten – Kerosinsteuer vor. Die beiden Beispiele zeigen, dass umweltschädliche Subventionen nicht nur die Umwelt belasten und damit höhere zukünftige Umweltschutzausgaben verursachen, sondern häufig auch unbegründet und ökonomisch nicht gerechtfertigt sind. Der vielfach geforderte umfassende Subventionsabbau sollte deshalb nicht nach dem „Rasenmäherprinzip” erfolgen. Vielmehr sind gezielt unnötige oder umweltschädliche Subventionen zu streichen. Neue Subventionen sollte der Staat nur einführen, falls sie effektiv wären und keine gravierenden negativen Umweltwirkungen hervorriefen. Der Gesetzgeber sollte daher ein umweltschutzbezogenes Subventionscontrolling einführen, das alle Subventionen in einem „Umweltcheck” auf mögliche negative Umweltwirkungen hin untersucht und sie einer regelmäßigen Wirkungs- und Erfolgskontrolle unterwirft. „Wir müssen hin zu einer nachhaltigen Finanzpolitik aus einem Guss, die Umweltschutzbelange systematisch berücksichtigt”, sagt UBA-Präsident Troge.
Haushalt entlasten, Umwelt schützen - Umweltbundesamt legt Subventionsbericht vor Umweltschädliche Subventionen kosten den Fiskus gut 48 Milliarden Euro pro Jahr; das entspricht rund einem Fünftel des Bundeshaushaltes. Und die Tendenz ist leider steigend. Fast die Hälfte der Subventionen begünstigt direkt den Verbrauch fossiler Energieträger und macht so Anstrengungen im Klimaschutz teilweise zunichte. „In Zeiten der Rekordverschuldung müssen alle Subventionen auf den Prüfstand. Der Abbau sollte allerdings nicht nach dem Rasenmäherprinzip erfolgen, sondern gezielt bei umweltschädlichen Subventionen ansetzen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Mit der aktuellen Studie gibt das UBA der Finanzpolitik eine Entscheidungsgrundlage an die Hand: „In der Krise besteht die einmalige Chance zum ehrlichen Kassensturz. Umweltschädliche Subventionen belasten den Haushalt zweimal: Heute durch Mehrausgaben und Mindereinnahmen des Staates und morgen durch erhöhte Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umwelt und Gesundheit.“, so Flasbarth. Die Untersuchung des UBA zeigt, dass es im Vergleich zum Jahr 2006 in der Gesamtschau keinen Fortschritt beim Abbau umweltschädlicher Subventionen gab: Die Summe der umweltschädlichen Subventionen stieg von knapp 42 Milliarden im Jahr 2006 auf gut 48 Milliarden im Jahr 2008. Besonders stark stiegen die Subventionen für die Sektoren Energie und Verkehr. Positives gibt es aber auch zu vermelden: Im Bau- und Wohnungswesen gab es einen leichten Rückgang, was auf das schrittweise Auslaufen der Eigenheimzulage zurückzuführen ist. Das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland liegt sogar noch erheblich über den vom UBA ermittelten 48 Milliarden Euro, da die Studie fast ausschließlich Subventionen auf Bundesebene betrachtet. Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene sowie die über den EU-Haushalt laufenden Subventionen fließen nur ansatzweise ein. Die Palette der ökologisch schädlichen Förderungen belastet nahezu alle Umweltgüter: Von Schäden an Wasser, Boden oder Luft, bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und dem Verlust der biologischen Vielfalt. Die Hälfte der umweltschädlichen Subventionen, gut 24 Milliarden Euro, begünstigt direkt fossile Energieträger und konterkariert damit Anstrengungen zum Klimaschutz . Dazu zählen beispielsweise die Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft, der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer für das Produzierende Gewerbe und die Steuerentlastung für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren, die zusammen zu Steuermindereinnahmen von über 5 Milliarden Euro führen. Diese Subventionen senken den Energiepreis und begünstigen dadurch den Energieverbrauch. Sie sollten aus Umwelt- und Klimaschutzsicht abgebaut werden, wobei es Härtefallregelungen für besonders energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen geben sollte. Kurzfristig sollten die Subventionen zumindest an striktere Bedingungen geknüpft werden, zum Beispiel an die Einführung eines Energiemanagementsystems. . Im Sektor Verkehr begünstigt die aktuelle Dienstwagenbesteuerung die private Nutzung eines Dienstwagens gegenüber der Nutzung eines Privatfahrzeugs. Das trägt zu den Umweltbelastungen des Straßenverkehrs bei. Bereits eine moderate Reform könnte jährlich Steuermehreinnahmen von einer halben Milliarde Euro generieren. Der gewerbliche Flugverkehr profitiert seit langem von der Energiesteuerbefreiung für Kerosin. Zudem fällt auf internationalen Flügen keine Mehrwertsteuer an. Insgesamt entgingen dem Staat dadurch im Jahr 2008 Steuereinnahmen von 11,5 Milliarden Euro. Die Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten der Bahn und anderer, umweltfreundlicherer Verkehrsmittel. Mit den 11,5 Milliarden Euro entfiel knapp die Hälfte der umweltschädlichen Verkehrssubventionen auf den Flugverkehr. Hier hält das UBA eine möglichst weiträumige - zumindest EU-weite - Kerosinsteuer sowie mittelfristig die Erhebung einer EU-weiten Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche, grenzüberschreitende Flüge für zielführend. Eine nachhaltige Finanzpolitik sollte die Umweltverträglichkeit als ein zentrales Kriterium bei allen einnahmen- und ausgabenpolitischen Entscheidungen aufnehmen. „Ein systematischer Umwelt-Check bei Subventionen wäre daher sinnvoll“, so UBA-Präsident Flasbarth. Die eingesparten Gelder könnten dringend benötigte Spielräume zur Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben schaffen, etwa für Bildung und den Klimaschutz, oder zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Beim Subventionsabbau steht Deutschland auch international in der Pflicht. Das Kyoto-Protokoll fordert explizit die Abschaffung von Subventionen, welche die Minderung von Treibhausgasen behindern. Im Rahmen der G20-Beschlüsse in Pittsburgh im September 2009 hat sich auch Deutschland dazu verpflichtet, Subventionen für fossile Energieträger mittelfristig auslaufen zu lassen. Dennoch förderte allein der Bund den Steinkohlebergbau im Jahr 2008 direkt mit 1,9 Milliarden Euro. Erhaltungssubventionen für diesen Wirtschaftszweig sind schon aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll, zudem erzeugt der Bergbau gravierende Folgekosten. Dies alles spricht dafür, die Steinkohleförderung stärker und schneller abzubauen als bislang geplant. Die neue, umfassende Studie zu den umweltschädlichen Subventionen erscheint in Kürze. 04.06.2010
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium Professor Dirk Messner ist neuer Präsident des Umweltbundesamtes Professor Dirk Messner hat zum 1. Januar die Nachfolge von Maria Krautzberger angetreten, die das Amt fünfeinhalb Jahre innehatte und zum Ende des vergangenen Jahres in Ruhestand ging. Bundesumweltministerin Schulze gratulierte dem international renommierten Nachhaltigkeitsforscher zu seiner heutigen Amtseinführung vor Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Umweltbundesamt in Dessau. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit Dirk Messner als neuem Präsidenten setzt sich die Tradition fort, unabhängige und fachkundige Experten mit Weitblick mit der Leitung des Umweltbundesamtes zu betrauen. Mit seiner globalen Expertise und Vernetzung steht er wie kein zweiter für die Verbindung von Entwicklung und Umwelt und die politikberatende Nachhaltigkeitsforschung. Als Präsident des Umweltbundesamtes ist Dirk Messner der richtige Mann zur richtigen Zeit. Denn die Lösungen für die größten Herausforderungen unserer Zeit, den Klimawandel und das Artensterben, müssen global und vernetzt entwickelt werden. Entscheidende Impulse für die deutsche und internationale Umweltpolitik hat er bereits mit dem Begriff der „Großen Transformation“ – dem sozial-ökologischen Umbau unserer Wirtschaft und Gesellschaft – sowie in Sachen nachhaltiger Digitalisierung gesetzt. Wichtig ist mir dabei: Der Umbau hin zu einer treibhausgasneutralen Gesellschaft bietet die Chance, Wirtschaft, Ökologie und Soziales miteinander zu verbinden. Diese Chance wollen wir nutzen.“ Schulze betonte: „Umweltschutz braucht Mehrheiten und den gesellschaftlichen Rückhalt. Ich freue mich darauf, diese mit der Unterstützung durch Dirk Messner an der Spitze des Umweltbundesamtes zu gewinnen und gemeinsam für den grundlegenden Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft zu werben. Die aufgeheizten Debatten der letzten Jahre haben gezeigt, dass wir beim Umweltschutz mehr denn je faktenbasiert er- und aufklären müssen: sei es bei der Klimakrise, Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung oder beim nachhaltigen Umgang mit Chemikalien. Eine starke Umweltpolitik braucht die unabhängige wissenschaftliche Expertise des Umweltbundesamtes – gerade in Zeiten der Polarisierung umweltpolitischer Debatten.“ Dirk Messner: „Alle Themen, mit denen sich das Umweltbundesamt beschäftigt, stehen jetzt ganz oben auf der politischen Agenda: Klimaschutz , die Zukunft der Mobilität, oder Kunststoffe in der Umwelt, um nur einige zu nennen. Wir betreten nun eine Dekade der Weichenstellung für diese Themen. Es geht daher darum, das Umweltbundesamt für diese wichtigen Jahre bestmöglich aufzustellen, denn in vielen Bereichen läuft uns die Zeit davon – nicht zuletzt im Klimaschutz. Das Umweltbundesamt als größte europäische Umweltbehörde kann und muss Impulsgeberin und Vorreiterin der nationalen und europäischen Umweltpolitik sein. Dazu sind wir bereits gut aufgestellt und diese Netzwerke möchte ich ausbauen. Als wissenschaftliche Nachhaltigkeitsinstitution haben wir auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Das steht schon im Errichtungsgesetz des Umweltbundesamtes. Wir wollen unsere Frühwarn-, Mahner- und Problemlösungsfunktionen wahrnehmen. Und wir wollen die Politik und die Gesellschaft beraten, dass sie mehr schafft als das unmittelbar Machbare und sich an das Notwendige heranwagt, um irreversible Umweltkrisen zu vermeiden. Mit den hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umweltbundesamt bin ich überzeugt, dass uns das gelingt. Ich freue mich sehr auf diese Aufgabe.“ Umweltministerin Schulze dankte der bisherigen Präsidentin, Maria Krautzberger, für ihre lösungsorientierte Arbeitsweise und konkreten Vorschläge, mit denen sie während ihrer Amtszeit das Bundesumweltministerium in zentralen Fragen der Umweltpolitik beraten und damit eigene Zeichen gesetzt habe. Dazu gehören Vorschläge für umweltfreundliche Mobilität für lebenswerte Städte, der Einsatz für saubere Luft und die Aufklärung über Stickstoffemissionen in der Diesel-Debatte, eine nachhaltige Landwirtschaft und der Beitrag zum Aktionsprogramm Insektenschutz sowie gegen biodiversitätsschädigende Pflanzenschutzmittel, die Stickstoffbilanzierung und die Folgekosten zu hoher Nitratwerte für das Trinkwasser und nicht zuletzt die Internationalisierung des Umweltbundesamtes.
Am 11. Juli 2014 veröffentlichten die Weltorganisation für Meteorologie und das Forschungszentrums für die Epidemiologie von Katastrophen der Katholischen Universität Löwen in Belgien gemeinsam den "Atlas of Mortality and Economic Losses from Weather, Climate and Water Extremes 1970-2012". Laut Bericht starben in dem Zeitraum von 1970 bis 2012 1.94 Millionen Menschen in 8835 wetterbedingten Katastrophen. Der wirtschaftliche Verlust summierte sich auf 2,4 Billionen US-Dollar weltweit. Grundsätzlich treten wetterbedingte Katastrophen überall auf der Welt auf. Die zehn Katastrophen, bei denen die meisten Menschen starben, trafen der Studie zufolge vor allem Entwicklungsländer. Die größten ökonomischen Verluste dagegen hatten die Industrieländer zu verzeichnen. Die Daten, sollen nicht nur helfen, die Folgekosten des Klimawandels abzuschätzen. Sie sollen darüber hinaus zeigen, welche Regionen besonders verletzlich sind. Das überhaupt zu erkennen, ist auch eine Frage der Datenlage. Die WMO fordert deshalb, dass die Weltgemeinschaft ärmere Länder dabei unterstüzten sollte, die Schadensdaten von Katastrophen zu sammeln.
Vorsicht – Impfungen und Einfuhrbestimmungen beachten! Sommerzeit ist Reisezeit – In meist südlichen Urlaubsländern freundet man sich schnell mit dem armen „Straßen-Hund“ oder der zutraulichen, aber abgemagerten Katze an. Und gerade die Kinder betteln schnell: Lass uns das arme Tier mit uns nach Hauses nehmen – bei uns hat es doch viel besser! Aber Achtung: Hier ist Vorsicht geboten. Denn oft endet wegen fehlender Papiere die Reise des neuen „Familienmitglieds“ am Einreiseflughafen in Deutschland. Auslandshandel und private Einfuhr von Tieren unterliegen entweder gesetzlicher Erlaubnis (Handel) oder gesundheitlichen Bestimmungen (Impfungen). Neben kommerziellen Gesichtspunkten ist einer der Gründe dafür die Gefahr, dass Katzen und Hunde aus Südeuropa, den Subtropen und Tropen gefährliche Krankheiten einschleppen können. Dazu zählen z. B. die tödlich verlaufende Tollwut oder Infektionen mit gefährlichen Parasiten, die neben Hunden und Katzen auch den Menschen befallen können und schlimmstenfalls zum Tod führen können. Gelegentlich werden Touristen als „Flugpaten“ angeworben und tragen mit ihrer gut gemeinten Hilfe dazu bei, die gesetzlichen Bestimmungen ganz oder teilweise zu umgehen. Doch die betroffenen Hunde oder Katzen sind meist nicht geimpft oder haben keine Papiere, die Impfschutz oder Gesundheit belegen. Kann bei der Einreise eines Haustiers z. B. kein wirksamer Tollwutimpfschutz nachgewiesen werden, sind die verantwortlichen Tierärzte am Flughafen gezwungen, das Tier in Gewahrsam zu nehmen und schlimmstenfalls mehrere Monate unter Quarantäne zu stellen. Die Quarantäne, die in speziell geeigneten Tierheimen durchgeführt werden muss, bedeutet für das betroffene Tier über einen langen Zeitraum Isolation. Aber nicht nur das Tier ist in dem Fall „arm dran“, auch die vermeintlichen Retter dürften böse überrascht sein, denn wer das Tier nach Deutschland einführt, muss für die möglichen Folgekosten der Unterbringung in Quarantäne aufkommen. Wer also ein Tier aus dem Ausland nach Deutschland mitnehmen möchte, sollte sich unbedingt vorher darüber informieren, ob alle Bestimmungen zur Einreise erfüllt sind. Nur so können unerwartete Probleme vermieden werden. Sind die Informationen zu unkonkret oder fehlen sie ganz, sollte das Tier dort wo es ist belassen werden – so schwer das im Einzelfall gerade für Kinder auch sein mag. Übrigens: Auch in deutschen Tierheimen warten viele Hunde und Katzen dringend auf ein neues Zuhause! Diese Tiere sind bereits geimpft, gekennzeichnet, in der Regel kastriert und übertragen keine Parasiten. Pressemitteilung <//span>
Impfungen und Einfuhrbestimmungen beachten! Sommerzeit ist Reisezeit – In meist südlichen Urlaubsländern freunden sich insbesondere Kinder schnell mit einem armen „Straßen-Hund“ oder der zutraulichen Katze an: „Lasst uns das arme Tier mit nach Hause nehmen – bei uns hat es es doch viel besser!“ ist dann vielfach die Reaktion. Doch hier ist Vorsicht geboten: Denn oft endet die Reise des neuen „Familienmitglieds“ wegen fehlender Papiere am Einreiseflughafen in Deutschland. Auslandshandel und die private Einfuhr von Tieren unterliegen entweder gesetzlicher Erlaubnis (Handel) oder gesundheitlichen Bestimmungen (Impfungen). Neben kommerziellen Gesichtspunkten ist einer der Gründe dafür die Gefahr, dass Katzen und Hunde aus Südeuropa, den Subtropen und Tropen gefährliche Krankheiten einschleppen können. Dazu zählen z.B. die tödlich verlaufende Tollwut oder Infektionen mit gefährlichen Parasiten, die neben Hunden und Katzen auch den Menschen befallen und schlimmstenfalls zum Tod führen können. Gelegentlich werden Touristen als „Flugpaten“ angeworben und tragen mit ihrer gut gemeinten Hilfe dazu bei, die gesetzlichen Bestimmungen ganz oder teilweise zu umgehen. Doch die betroffenen Hunde oder Katzen sind meist nicht geimpft oder haben keine Papiere, die Impfschutz oder Gesundheit belegen. Kann bei der Einreise eines Haustiers z.B. kein wirksamer Tollwutimpfschutz nachgewiesen werden, sind die verantwortlichen Tierärzte am Flughafen gezwungen, das Tier in Gewahrsam zu nehmen und schlimmstenfalls mehrere Monate unter Quarantäne zu stellen. Die Quarantäne, die in speziell geeigneten Tierheimen durchgeführt werden muss, bedeutet für das betroffene Tier über einen langen Zeitraum Isolation. Aber nicht nur das Tier ist in dem Fall „arm dran“, auch die vermeintlichen Retter dürften böse überrascht sein, denn es gilt: Wer das Tier nach Deutschland einführt, muss für die möglichen Folgekosten der Unterbringung in Quarantäne aufkommen. Wer also ein Tier aus dem Ausland nach Deutschland mitnehmen möchte, sollte sich unbedingt vorher darüber informieren, ob alle Einreisebestimmungen erfüllt sind. Nur so können unerwartete Probleme vermieden werden. Sind die erforderlichen Informationen zur Einreise zu unkonkret oder fehlen sie ganz, sollte das Tier dort belassen werden wo es ist – so schwer das im Einzelfall gerade für Kinder auch sein mag. Übrigens: Auch in den örtlichen Tierheimen warten viele Hunde und Katzen dringend auf ein neues Zuhause! Diese Tiere sind bereits geimpft, gekennzeichnet, in der Regel kastriert und übertragen keine Parasiten. Download Pressemitteilung
Das Projekt "Moeglichkeiten fuer den Ausstieg aus der Atomenergie fuer das Land Schleswig-Holstein" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Die Studie gliedert sich in drei Teile: Teil A liefert sicherheitstechnische Gruende fuer die Notwendigkeit des Ausstiegs aus der Atomenergie und den bestehenden juristischen Spielraum. Teil B die technische Machbarkeit der sofortigen Stillegung (1987) der Atomkraftwerke in Schleswig-Holstein und Teil C die Rahmenbedingungen fuer den Ausstieg und flankierende energiepolitische Massnahmen.
Das Projekt "Teil B" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Georg-August-Universität Göttingen, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Professur für Wirtschaftspolitik und Mittelstandsforschung durchgeführt. Im Hinblick auf den fortschreitenden Flächenverbrauch hat die Brachflächenrevitalisierung im Stadtbereich in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung für eine nachhaltige Stadtentwicklung gewonnen. Um die volkswirtschaftlichen Folgewirkungen von innerstädtischen Brachflächenrevitalisierungen aufzuzeigen, wurden in 14 baden-württembergischen Kommunen (Abbildung A) 17 Areale hinsichtlich der Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt und auf die Bevölkerung untersucht. Im Fokus stand dabei, welche wirtschaftlichen Vor- und Nachteile für den Kommunalhaushalt aus den Projekten entstehen und wie sich die umgesetzten Maßnahmen auf die Wohn- und Lebensqualität der Nutzer, Bewohner und Anrainer auswirken.Erstmalig konnten kommunal-fiskalische Bilanzen für durchgeführte Brachflächenrevitalisierungen in Baden-Württemberg aufgestellt werden.Ein interdisziplinäres Team der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia) der Hochschule Darmstadt, der Fakultät Wirtschaftspolitik und Mittelstandsforschung der Georg-August-Universität Göttingen sowie der ES EnviroSustain GmbH, Ingenieure für Gebäude, Technik und Umwelt, Kirchheim unter Teck untersuchte anhand von Fragebögen und Objektbegehungen die ausgewählten Standorte. Dabei wurden auf kommunaler Ebene Daten zur Projektgenese, zu städtebaulichen Auswirkungen und ökonomischen Aspekten betrachtet sowie die sozialen Auswirkungen auf dem Areal und in der Umgebung erhoben. Insgesamt wurden 17 Flächen von 0,2 bis 150 ha mit militärischer oder gewerblich-industrieller Vornutzung untersucht. Die Flächen sollten dabei seit mindestens zwei Jahren erfolgreich revitalisiert sein. Die anhand des ökonomischen Fragebogens erhobenen Daten lieferten die Grundlage zur Berechnung der fiskalischen Bilanz für das Jahr 2006. Dazu wurden zunächst Einmalausgaben und -einnahmen der Revitalisierungsmaßnahmen (z.B. Kosten für Grundstückserwerb, Herrichtung des Areals und Erschließung bzw. Erlöse aus Grundstücksverkäufen, Fördermittel) berücksichtigt. Des Weiteren wurden die jährlichen Folgekosten (z.B. Kosten für Straßenreinigung und Beleuchtung) und Einnahmen (zusätzliche Grund- und Gewerbesteuereinnahmen, zusätzliche Einnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich pro hinzugewonnenen Einwohner) erfasst. Die sich aus diesen Daten ergebende fiskalische Bilanz gibt die entstehenden jährlichen Belastungen oder Einnahmen für den kommunalen Haushalt an. Die soziale Auswertung erfolgte anhand eines aggregierten Ratings der abgefragten Kategorien zur Änderung des Wohnumfeldes, der Verkehrsverbindung und entstandenen Einrichtungen und der daraus resultierenden Nutzungsänderung.
Das Projekt "Teil A" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von EnviroSustain ES GmbH durchgeführt. Im Hinblick auf den fortschreitenden Flächenverbrauch hat die Brachflächenrevitalisierung im Stadtbereich in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung für eine nachhaltige Stadtentwicklung gewonnen. Um die volkswirtschaftlichen Folgewirkungen von innerstädtischen Brachflächenrevitalisierungen aufzuzeigen, wurden in 14 baden-württembergischen Kommunen (Abbildung A) 17 Areale hinsichtlich der Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt und auf die Bevölkerung untersucht. Im Fokus stand dabei, welche wirtschaftlichen Vor- und Nachteile für den Kommunalhaushalt aus den Projekten entstehen und wie sich die umgesetzten Maßnahmen auf die Wohn- und Lebensqualität der Nutzer, Bewohner und Anrainer auswirken.Erstmalig konnten kommunal-fiskalische Bilanzen für durchgeführte Brachflächenrevitalisierungen in Baden-Württemberg aufgestellt werden.Ein interdisziplinäres Team der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia) der Hochschule Darmstadt, der Fakultät Wirtschaftspolitik und Mittelstandsforschung der Georg-August-Universität Göttingen sowie der ES EnviroSustain GmbH, Ingenieure für Gebäude, Technik und Umwelt, Kirchheim unter Teck untersuchte anhand von Fragebögen und Objektbegehungen die ausgewählten Standorte. Dabei wurden auf kommunaler Ebene Daten zur Projektgenese, zu städtebaulichen Auswirkungen und ökonomischen Aspekten betrachtet sowie die sozialen Auswirkungen auf dem Areal und in der Umgebung erhoben. Insgesamt wurden 17 Flächen von 0,2 bis 150 ha mit militärischer oder gewerblich-industrieller Vornutzung untersucht. Die Flächen sollten dabei seit mindestens zwei Jahren erfolgreich revitalisiert sein. Die anhand des ökonomischen Fragebogens erhobenen Daten lieferten die Grundlage zur Berechnung der fiskalischen Bilanz für das Jahr 2006. Dazu wurden zunächst Einmalausgaben und -einnahmen der Revitalisierungsmaßnahmen (z.B. Kosten für Grundstückserwerb, Herrichtung des Areals und Erschließung bzw. Erlöse aus Grundstücksverkäufen, Fördermittel) berücksichtigt. Des Weiteren wurden die jährlichen Folgekosten (z.B. Kosten für Straßenreinigung und Beleuchtung) und Einnahmen (zusätzliche Grund- und Gewerbesteuereinnahmen, zusätzliche Einnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich pro hinzugewonnenen Einwohner) erfasst. Die sich aus diesen Daten ergebende fiskalische Bilanz gibt die entstehenden jährlichen Belastungen oder Einnahmen für den kommunalen Haushalt an. Die soziale Auswertung erfolgte anhand eines aggregierten Ratings der abgefragten Kategorien zur Änderung des Wohnumfeldes, der Verkehrsverbindung und entstandenen Einrichtungen und der daraus resultierenden Nutzungsänderung.
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