Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner , die Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey , und die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Ute Bonde , haben heute gemeinsam mit Christopher Schriner , Bezirksstadtrat Bezirk-Mitte, und Christoph Schmidt , Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH, den Gendarmenmarkt nach rund zweijähriger Bauzeit wiedereröffnet. Im geplanten Zeit- und Kostenrahmen wurden 14.000 Quadratmeter des über 300 Jahre alten Platzes und der angrenzenden Charlottenstraße zukunftsgerichtet saniert und weiterentwickelt. Berlinerinnen und Berliner sowie Touristinnen und Touristen können nun wieder über den rundum erneuerten Gendarmenmarkt flanieren – und das komplett barrierefrei. Die störenden oberirdisch verlaufenden Versorgungsleitungen gehören dank neuer Strom-, Trink- und Abwasserleitungen unter der Platzfläche endlich der Vergangenheit an. Von den infrastrukturellen Maßnahmen profitieren auch die Anrainer wie das Konzerthaus Berlin, der Deutsche Dom, der Französische Dom und die Gastronomie sowie die weit über die Stadt hinaus beliebten Großveranstaltungen und Konzerte wie das Classic Open Air und der Weihnachtsmarkt. Unter dem Gendarmenmarkt steckt aber noch mehr neue Technik: Mit einem wirtschaftlich effizienten und innovativen Regenwassermanagement ist Berlins weltberühmter Platz zukünftig auch ein Vorreiter für die klimaangepasste Schwammstadt. Parallel dazu wurden die Baumaßnahmen der Fernwärmeleitungen der Berliner Energie und Wärme sowie des Tunnels unter der Charlottenstraße in die Gesamtbaumaßnahme integriert und von Grün Berlin mit koordiniert. Die erfolgreiche Umsetzung des Projektes erfolgte in enger Abstimmung unter anderem mit dem Konzerthaus Berlin und der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Kai Wegner, Regierender Bürgermeister von Berlin: „Der Gendarmenmarkt, einer der schönsten Plätze Berlins, ja einer der schönsten Plätze Europas, erstrahlt in neuem Glanz. Die umfangreiche Sanierung ist ein hervorragendes Beispiel für nachhaltige Stadtgestaltung und für die Entwicklung Berlins zu einer klimagerechten Stadt. Der Gendarmenmarkt ist außerdem nun barrierefrei zugänglich und auch optisch aufgewertet worden. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die erfolgreiche Zusammenarbeit und wünsche den Berlinerinnen und Berlinern und auch allen Gästen in unserer Stadt eine gute Zeit auf ihrem Gendarmenmarkt.“ Bürgermeisterin Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe: „Berlin hat sein schönstes Wohnzimmer zurück: der Gendarmenmarkt erscheint in neuem Glanz und ist zu einem der modernsten Stadtplätze Europas geworden. Mit drei Millionen Gästen im Jahr ist er ein absolutes touristisches Highlight und ein wichtiger Beitrag zu Förderung des Tourismusstandortes Berlin. Das ist zugleich ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, denn jährlich kommen über 12 Millionen Gäste in unsere Stadt und bringen einen Umsatz von 17 Milliarden Euro. Die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen, die zu 90 Prozent mit GRW-Förderung von der Senatswirtschaftsverwaltung finanziert wurden, erhöhen nun noch einmal deutlich die Aufenthaltsqualität. Dieses Projekt war eine Gemeinschaftsaufgabe über mehrere Senatsverwaltungen und Landesbetriebe hinweg. Vielen Dank an alle Beteiligten für dieses tolle Ergebnis.” Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Die Berlinerinnen und Berliner, aber auch die Besucherinnen und Besucher der Stadt, mussten zwei Jahre auf einen der schönsten Plätze Europas verzichten. Das Warten hat sich gelohnt, denn der Gendarmenmarkt ist tatsächlich noch schöner geworden. Hinzu kommen seine unterirdisch verborgenen Vorzüge wie das Regenwassermanagement, das den Platz an die neuen klimatischen Bedingungen anpasst und so zukunftssicher macht.“ Christopher Schriner, Bezirksstadtrat Bezirk Mitte: „Der neu gestaltete Gendarmenmarkt zeigt: Auch an historischen Orten sind Klimaanpassungsmaßnahmen im Gewand der steinernen Stadt möglich. Berlin kann Schwammstadt – überall! Ich freue mich, dass einer der wichtigsten Plätze des Bezirks jetzt wieder erlebbar ist!“ Christoph Schmidt, Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH: „Der neue Gendarmenmarkt ist ein Musterbeispiel für nachhaltige Stadtentwicklung: Denkmalschutz, Klimaanpassung, Tourismus- und Wirtschaftsförderung ergänzen sich, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Wir sind stolz, dieses Berliner Prestige-Projekt im Zeit- und Kostenrahmen mit unseren Partnern realisiert zu haben.“ Der Gendarmenmarkt profitiert nun von einer umfangreichen unterirdischen Infrastruktur mit Trink- und Abwasser sowie Strom. Das Versorgungsnetz erstreckt sich über fünf Kilometer und ist autark über Unterflurverteiler nutzbar, mit je rund 30 unterirdischen Schmutzwasser- und versenkbaren Trinkwasseranschlüssen sowie unterirdischen Stromanschlüssen. Veranstaltungen, wie das Classic Open Air und der Weihnachtsmarkt, können künftig unabhängig von der Infrastruktur des Konzerthauses durchgeführt werden und ohne, dass eine provisorische Verkabelung erforderlich ist. Dank eines innovativen Regenwassermanagement-Systems wird der Niederschlag gespeichert, über einen Substratfilter gereinigt und an den darunterliegenden Boden abgegeben. Das Fassungsvermögen von 480 Kubikmetern verbessert die Wasserbilanz Berlins und reduziert gleichzeitig die Folgekosten des Klimawandels. Auf 14.000 Quadratmetern des Gendarmenmarktes wurde erstmals eine barrierefreie Gestaltung mit Pflaster und Platten unter Beibehaltung des vorhandenen Pflasterrasters realisiert. Sorgfältig restauriert und saniert, ist die historische Ausstattung des Platzes, darunter Gilly-Bänke und -Leuchten, Kandelaber sowie Kühn-Bänke, an ihren ursprünglichen Standort zurückgekehrt. Zusätzlich verbessern Schinkelleuchten die Lichtverhältnisse in zuvor schlecht erschlossenen Arealen. Auch die angrenzende Charlottenstraße erfuhr im Zuge der Sanierung eine Aufwertung. Der Gehweg zwischen Mohrenstraße und Jägerstraße wurde von fünf auf acht Meter erweitert und schafft nun eine großzügige, einladende Promenade, die den Gendarmenmarkt ergänzt. Statt reiner Verkehrsfläche bietet die Charlottenstraße mit ihren Cafés und Restaurants nun Raum zum Flanieren und Verweilen. Die Maßnahmen steigern zudem die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden – insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger, ältere Menschen, Familien mit Kindern und Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Alle Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt realisiert. Grundlage für die Weiterentwicklung war ein vorgelagertes umfassendes Beteiligungsverfahren. Der Gendarmenmarkt zählt zu den wichtigsten Touristen-Hotspots in Berlin und hat eine überragende Bedeutung für die Tourismuswirtschaft. Daher wurde das Projekt mit einem Gesamtvolumen von 21 Millionen Euro zu 90 Prozent von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gefördert. Die Mittel stammen aus dem Bund-Länder-Förderprogramm zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), ergänzt durch Landesmittel.
Indikator: Nationaler Wohlfahrtsindex Die wichtigsten Fakten Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist ein Maß für die Wirtschaftsleistung einer Volkswirtschaft. Es spiegelt jedoch nicht die gesellschaftliche Wohlfahrt wider. Der Nationale Wohlfahrtsindex (NWI) berücksichtigt insgesamt 21 wohlfahrtsstiftende und wohlfahrtsmindernde Aktivitäten. Der NWI zeigt einen anderen Verlauf als das BIP. Er schwankt phasenweise. In den letzten Jahren ist ein Zuwachs erkennbar. Welche Bedeutung hat der Indikator? Das BIP bildet die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft ab und ist als international vergleichbare statistische Kenngröße anerkannt. Jedoch ist das BIP alleine als Maß für die gesellschaftliche Wohlfahrt nicht geeignet. Wichtige Kritikpunkte sind: Das BIP berücksichtigt nicht die Verteilung des Einkommens sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Hausarbeit. Das BIP erfasst keine Folgekosten durch Umweltschäden. Eine Verringerung des Naturkapitals wird daher nicht abgebildet. Sogenannte Defensivausgaben zur Bekämpfung von Kriminalität, Drogenkonsum oder die Folgekosten von Verkehrsunfällen oder Naturkatastrophen wirken sich tendenziell sogar positiv auf das BIP aus. Mit dem NWI wurde ein Indikator entwickelt, der diese Kritikpunkte berücksichtigt. Ausgehend von den Konsumausgaben enthält der NWI Zu- und Abschläge, je nachdem ob es sich um wohlfahrtssteigernde oder wohlfahrtsmindernde Kategorien handelt. Zunehmende Ungleichverteilung verringert den Wert des Index. Umweltkosten und Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen sind Beispiele für negative Kategorien, Ehrenamt und Hausarbeit für positive Kategorien. Der NWI kommt auch in den Bundesländern zunehmend zum Einsatz. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Die Entwicklung des NWI seit 1991 zeigt unterschiedliche Phasen. Bis 1999 ist parallel zum BIP eine kontinuierliche Steigerung zu beobachten. Danach zeigt sich eine Schere: Während das BIP weiter steigt, sinkt der NWI. Ursache war vor allem die zunehmende Einkommensungleichheit. Von 2005 bis 2013 zeigten sich kaum Schwankungen beim Wohlfahrtsindex. Ab 2014 entwickelte sich der NWI positiv. Die Konsumausgaben stiegen, die Ungleichheit stagnierte und die Umweltkosten nahmen leicht ab. Im Pandemiejahr sind jedoch sowohl das BIP als auch der NWI abrupt gefallen. Während sich das BIP 2021 erholte, sorgte insbesondere die Flutkatastrophe an Ahr und Erft für ein weiteres Absinken des NWI. 2022 kam es zu einem starken Anstieg, durch die ansteigenden Konsumausgaben (auch wegen der Entlastungspakete), durch Energieeinsparungen und geringere Schäden durch Naturkatastrophen im Vergleich zum Vorjahr. In 2023 stieg der NWI an. Es gab einen weiteren Rückgang der Umweltbelastungen, insbesondere durch zurückgehende Energieverbräuche und den Ausbau erneuerbarer Energien und die damit verbundenen geringeren Emissionen. Auch beim Konsum gab es leichte Zugewinne. Erste Schätzungen auf Basis der Entwicklungen im ersten Halbjahr lassen für 2024 eine ähnliche Entwicklung vermuten. Mehr dazu in einer detaillierten aktuellen Auswertung des NWI . Wie wird der Indikator berechnet? Der NWI stellt die Summe von 21 monetär bewerteten Komponenten dar. Der größte Posten ist der mit der Einkommensverteilung (Gini-Index) gewichtete private Konsum. Darüber hinaus fließen weitere wohlfahrtssteigernde Komponenten wie Hausarbeit, ehrenamtliche Tätigkeiten und Ausgaben für Bildung und Gesundheit positiv in den NWI ein. Wohlfahrtsmindernd wirken sich z.B. Kosten für verschiedene Umweltschäden oder auch Kriminalität aus. Eine ausführliche Beschreibung der Berechnungsweise findet sich in NWI 3.0 Methodenbericht Nationaler Wohlfahrtsindex 3.0 . Auf der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft findet sich eine umfangreiche und aktuell gehaltene Liste von Veröffentlichungen zum NWI und zu Regionalen Wohlfahrtsindizes verschiedener Bundesländer.
Umweltpolitik sozialverträglich gestalten Soziale Fragen gewinnen in der Umweltpolitik immer stärker an Bedeutung. Es besteht dringender Bedarf, die Umweltpolitik sozialverträglich zu gestalten und für mehr ökologische Gerechtigkeit zu sorgen. Seit einigen Jahren gewinnt das Spannungsfeld zwischen Umweltschutz und sozialer Gerechtigkeit für die Gestaltung von Umweltpolitik zunehmend an Bedeutung. Viele Menschen befürchten, dass ambitionierte umwelt- und klimapolitische Maßnahmen zu großen finanziellen Belastungen führen. Die regelmäßigen Repräsentativumfragen von Bundesumweltministerium und UBA zum „ Umweltbewusstsein in Deutschland ” zeigen, dass solche Befürchtungen in Deutschland in allen soziokulturellen Milieus bestehen. Eine ambitionierte Umwelt- und Klimapolitik bietet große Chancen, existierende soziale Ungleichheit zu verringern, wenn sie Umweltbelastungen und Klimawandelfolgen reduziert. Zahlreiche Studien zeigen, dass ärmere Menschen häufig in einer stärker belasteten Umwelt leben und auch häufiger von Klimawandelfolgen, etwa Hitzestress , betroffen sind. Daraus entstehen erhebliche gesundheitlich bedingte Folgekosten, die von der Gesamtgesellschaft getragen werden müssen. Eine ambitionierte Umweltpolitik hat damit auf der einen Seite einen klaren volkswirtschaftlichen Nutzen. Auf der anderen Seite bedeutet dies auch, dass ärmere Bevölkerungsgruppen von einer anspruchsvollen Umweltpolitik überdurchschnittlich profitieren können. Zunehmend werden Umweltschutzinstrumente erforderlich, die verursacherorientiert wirken. Diese Maßnahmen bringen Belastungen für private Haushalte mit sich, sofern sie darauf nicht mit Anpassungsverhalten und Anpassungsinvestitionen reagieren können. Das kann der Fall sein, weil ihnen die finanziellen Mittel für Investitionen fehlen, sie nicht über die entsprechenden Entscheidungsbefugnisse verfügen oder ihnen das erforderliche Wissen fehlt. Wenn Umweltpolitik die Kosten für zentrale Bedürfnisse wie Wohnen, Ernährung oder Mobilität erhöht, kann sie soziale Ungleichheit auch verschärfen und ihre politische Legitimation gefährden. Die Bürger*innen werden die Umwelt- und Klimapolitik nur unterstützen, wenn sie die Maßnahmen als nützlich und gerecht wahrnehmen und an ihrer Gestaltung teilhaben können. Daraus ergibt sich ein klarer Auftrag für eine sozialverträgliche Gestaltung von Umweltpolitik. Der aus umweltpolitischer Sicht langfristig effektivste Ansatz dafür ist eine zielgruppengenaue Stärkung der Handlungsspielräume privater Haushalte für nachhaltige Konsum- und Lebensweisen. Dabei sollten ihre jeweiligen Handlungsbeschränkungen beachtet werden. So kann etwa ein geringes Einkommen den Handlungsspielraum für Investitionen in effiziente Geräte, die energetische Sanierung von Wohnraum oder den Heizungstausch massiv einschränken. Auch mangelnde Entscheidungsbefugnisse über Sanierungsmaßnahmen bei Mieter*innen verengen die Anpassungsspielräume der Haushalte. Ebenso können fehlende Infrastrukturen den Umstieg auf weniger umweltschädliche Formen der Bedürfnisbefriedigung erschweren –etwa die mangelnde Verfügbarkeit attraktiver ÖPNV-Angebote im ländlichen Raum. Ein Mangel an oder widersprüchliche Informationen können ebenfalls die Handlungsfähigkeit einschränken. Das zeigt sich beispielhaft bei der Herausforderung, sich nicht nur gesundheitsförderlich, sondern auch ökologisch-nachhaltig zu ernähren. Umweltpolitik sozialverträglich zu gestalten, heißt also, Verbraucher*innen Veränderungen zu ermöglichen. So sollte zum Beispiel auch der Abbau umweltschädlicher Subventionen und die Internalisierung externer Umweltkosten durch Umweltsteuern schrittweise erfolgen, so dass den Betroffenen ausreichend Zeit zur Anpassung bleibt. Ergänzend sind zielgruppengenaue Förderprogramme und bedarfsgenaue Beratung notwendig. Sie können Anpassungshemmnisse gezielt adressieren, Handlungsoptionen aufzeigen und somit unzumutbare Belastungen für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen vermeiden. Aktuell besteht noch großer Forschungsbedarf, welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen diese Herausforderungen effektiv adressieren können. Diese müssen spezifisch genug sein, um die zentralen „Lock-in“-Effekte zu adressieren, jene Hemmnisse also, die Haushalte strukturell in nicht-nachhaltigen Konsum- und Lebensweisen „gefangen“ halten. Diese Anforderungen an die Gestaltung einer sozialverträglichen Umweltpolitik erfordern ein hohes Maß an Koordination und Kooperation zwischen gesellschaftlichen Akteuren. Der Austausch zwischen ökologischen und sozialen Akteuren kann hier Perspektivwechsel ermöglichen, um Spannungsfelder frühzeitig zu erkennen und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. So ließe sich auch die gesellschaftliche Akzeptanz und die Wirksamkeit von Umweltpolitik erhöhen.
Indikator: Umweltkosten von Energie und Straßenverkehr Die wichtigsten Fakten Stromerzeugung, Wärmeerzeugung und Verkehrsaktivitäten belasten die Umwelt u.a. durch den Ausstoß von Treibhausgasen und Luftschadstoffen stark. Dadurch entstehen hohe Folgekosten für die Gesellschaft, etwa durch umweltbedingte Erkrankungen, Schäden an Ökosystemen oder auch an Gebäuden und die Zunahme von Extremwetterereignissen. Für Deutschland schätzen wir die Höhe dieser Umweltkosten im Jahr 2022 auf rund 301 Milliarden Euro. Das ist eine Abnahme von 3,3 % im Vergleich zu 2021. Welche Bedeutung hat der Indikator? Die Nutzung und Umwandlung von Energierohstoffen zur Strom- und Wärmeerzeugung sowie für den Straßenverkehr belasten die Umwelt durch die Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen wie Feinstaub und Stickoxide. Diese verursachen eine Zunahme von Erkrankungen, Schäden an Gebäuden sowie Denkmälern (Fassadenverschmutzung), belasten die Ökosysteme (siehe Indikatoren „Belastung der Bevölkerung durch Feinstaub“ und „Eutrophierung durch Stickstoff“ ) und tragen zum Klimawandel bei. Die Folgen des Klimawandels wie zunehmender Starkregen , Unwetter oder Überschwemmungen bedrohen Menschenleben und verursachen schwere Schäden. Damit sind auch wirtschaftliche Kosten in Milliardenhöhe verbunden, etwa Aufwendungen für die Beseitigung von Unwetterschäden. Auch fünfzehn Jahre nach Erscheinen des „Stern Reviews“, bekräftigt der Ökonom Nicholas Stern, dass die Kosten des Nichthandelns die Kosten des Klimaschutzes um ein Vielfaches übersteigen und ruft erneut zu entschiedenem Handeln im Kampf gegen den Klimawandel auf (Stern 2006 und Stern 2021 ). Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Nachdem die Umweltkosten aus Energie und Straßenverkehr von 2020 auf 2021 um 6 % anstiegen, sanken diese zwischen 2021 und 2022 um 3,3 % und lagen im Jahr 2022 bei 301,1 Mrd. Euro. Diese Entwicklung ergibt sich aus einem Rückgang um 6,2 % bei der Stromerzeugung sowie um 6,9 % bei der Wärmeerzeugung. Diesem rückläufigen Trend bei der Wärme- und Stromerzeugung steht eine Zunahme um 3,3 % bei den Umweltkosten des Straßenverkehrs gegenüber. Im Saldo ergibt sich damit ein Minus von 3,3 % bei den Gesamt-Umweltkosten aus Energie- und Straßenverkehr. Ausschlaggebend für die gesunkenen Umweltkosten ist der niedrige Endenergieverbrauch : Der Endenergieverbrauch 2022 war der zweitniedrigste seit 1990 , lediglich im Pandemiejahr 2020 war dieser noch geringer. Wie wird der Indikator berechnet? Die Berechnungen erfolgen auf Basis der Arbeiten zur „ Methodenkonvention 3.1 – Kostensätze “ sowie zur „ Methodological Convention 3.2 for the Assessment of Environmental Costs “ (derzeit nur in englischer Sprache verfügbar). Letztere stellt dabei eine Teilaktualisierung der „Methodenkonvention 3.1 – Kostensätze“ dar, im Zuge derer die für diesen Indikator relevanten Kapitel zu Treibhausgasemissionen und Luftschadstoffen überarbeitet wurden. Die Schätzungen zu den Umweltkosten von Treibhausgasemissionen basieren auf einem neuen Modell, dem Greenhouse Gas Impact Value Estimator (GIVE) Modell. Dieses stellt eine Weiterentwicklung des Vorgängermodells Climate Framework for Uncertainty, Negotiation and Distribution (FUND) dar. Beim GIVE Modell handelt es sich um ein integriertes Bewertungsmodell (Integrated Assessment Model) mit welchem neben Kostensätzen für die Emission von Kohlendioxid auch Kostensätze für die Treibhausgase Methan und Lachgas ermittelt werden können. Die neue Methodik wird für die Schätzungen ab 2020 angewendet. Zu Vergleichszwecken werden für die Jahre 2020 bis 2022 mit der gestrichelten Linie auch die auf dem FUND basierenden Umweltkosten dargestellt. Wie sich ablesen lässt, fallen die mit dem GIVE Modell ermittelten klimabezogenen Umweltkosten etwas höher aus als im FUND Modell. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Gesellschaftliche Kosten von Umweltbelastungen" .
Nach einem Jahr unter Mitwirkung des Landesamtes für Umwelt und mit umfangreicher Beteiligung der maßgeblichen Stakeholder liegt der “Zukunftsplan Wasser” jetzt vor. Im Bürgerhaus Mainz-Finthen läutete Klimaschutzministerin Katrin Eder am 31. Oktober in einer Veranstaltung mit zahlreichen Fachvorträgen offiziell die Phase der Umsetzung ein. „Wasser ist unser Lebensmittel Nummer 1, Wirtschaftsgut, Transportmedium, Energiequelle, Betriebsmittel für Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft sowie Erholungs- und Freizeitort und Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren. Der Klimawandel stellt die Wasserwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Sie muss nicht nur die Trinkwasserversorgung sichern, sondern auch für Mensch und Umwelt die Vorsorge vor Extremereignissen wie Dürre oder Starkregen treffen. Daher hat das Klimaschutzministerium zusammen mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) ein Jahr lang gemeinsam mit allen maßgeblichen Stakeholdern der Wasserwirtschaft, Wassernutzern und anderen Interessensgruppen für Rheinland-Pfalz den „Zukunftsplan Wasser“ entwickelt, der nun in die Umsetzung geht“, sagte die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin Katrin Eder Mittwoch in Mainz. Im Beteiligungsverfahren wurden über 2.500 Kommentare aus 61 Stellungnahmen, zahlreiche Fachgespräche mit Expertinnen und Experten sowie Diskussionen in Rahmen von Workshops und Arbeitssitzungen ausgewertet und sind in die Fortschreibung des Zukunftsplans mit eingeflossen. Mit dem „Zukunftsplan Wasser“ werden unter anderem Managementstrategien für drohende Wasserknappheit, Maßnahmen für klimaresiliente Gewässer sowie der Schutz einer energieeffizient und leistungsfähig aufgestellten Wasserwirtschaft als Teil der kritischen Infrastruktur verfolgt. Zwölf Handlungsschwerpunkte Zum Erreichen der Ziele definiert der Plan zwölf Handlungsschwerpunkte. So sollen unter anderem der Wasserrückhalt in der Fläche gestärkt, Gewässer und Auen renaturiert werden sowie Wassernutzungen und Wasserverteilung nachhaltig gesteuert und bewirtschaftet werden. Aber auch das Bewusstsein für die Ressource Wasser soll größer sein. Dafür sind insgesamt 144 Maßnahmen den zwölf Handlungsschwerpunkten zugeordnet und ihre Wirkung auf die zentralen Ziele bewertet und schließlich priorisiert worden. Von den 144 Maßnahmen befinden sich bereits 81 in der Umsetzung beziehungsweise sind Daueraufgaben. 63 weitere Maßnahmen sind geplant, von denen 36 kurzfristig (bis 2027), 23 mittelfristig (zwischen 2027 und 2030) und vier langfristig (nach 2030) angegangen werden sollen. Der Zeithorizont des Zukunftsplans reicht dabei über die nächsten zehn Jahre hinaus. Ein Beispiel für eine konkrete Maßnahme, die zeitnah angegangen wird, ist die Bereitstellung eines digitalen Hochwasser- und Starkregenrisikochecks. So sollen zukünftig alle Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in Rheinland-Pfalz einen digitalen Hochwasserpass erstellen lassen können. Dieser enthält dann basierend auf unseren neuen landesweiten Sturzflut- und Hochwassergefahrenkarten auch konkrete Maßnahmenvorschläge, die den Hochwasser- und Starkregenschutz des Gebäudes verbessern können. Damit soll auch das Risikobewusstsein der rheinland-pfälzischen Bevölkerung weiter gestärkt werden. Eine weitere Maßnahme wird eine vom Land finanzierte Beratungsstelle Abwasser an der RPTU Kaiserslautern Landau sein, die ausgewählte Kommunen und deren Planer bei der Einrichtung von 4. Reinigungsstufen auf Kläranlagen ab Dezember 2024 unterstützt, um den Eintrag von Spurenstoffen in die Gewässer zu reduzieren. Weitere beispielhafte Maßnahmen sind: die Ausstattung von Grundwassermessstellen mit Datenfernübertragung zur Überwachung der Grundwassermenge; der Pakt „Resiliente Wasserversorgung“ sowie die Erarbeitung eines Wasserversorgungsplans Landwirtschaft. Klimawandel sorgt für Extremereignisse „Wir stehen mit fortschreitendem Klimawandel in einem Spannungsfeld zwischen extremen Ereignissen durch zu viel und durch zu wenig Wasser. Und die Schere geht immer weiter auseinander. Das scheinbar Normalste der Welt gerät aus dem Gleichgewicht“, erklärte Eder mit Blick auf die Zukunftsszenarien. Neueste Modellrechnungen für Rheinland-Pfalz zeigen, dass in der Zukunft mit höheren Hochwasserabflüssen gerechnet werden muss. Bis zum Jahr 2100 liegt die Zunahme teilweise über 40 Prozent. Gleichzeitig zeigen die Modelle, dass die Niedrigwasserabflüsse deutlich abnehmen und Niedrigwasserphasen sich verschärfen. Bis zum Ende des Jahrhunderts sind Abnahmen von bis zu -60 Prozent in Teilen von Rheinland-Pfalz nicht ausgeschlossen. „Die Extreme werden zur neuen Normalität“, führte Eder aus. „Die Zeit zu handeln, um den Klimawandel einzudämmen und uns an die Folgen anzupassen, ist jetzt. Tun wir das nicht, werden die Folgen des Klimawandels mit jedem Jahrzehnt gravierender und wir sehen uns mit enormen Folgekosten konfrontiert. Mit dem Zukunftsplan Waser stellen wir uns als Landesregierung dieser dringenden gesamtgesellschaftlichen Aufgabe“, schloss die rheinland-pfälzische Umweltministerin. Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 30.10.2024
Die Bewältigung schwieriger Hochwasserlagen erfordert mitunter auch mutige Entscheidungen. Vor 294 Tagen öffnete ein Bagger im Landkreis Mansfeld-Südharz den Helme-Deich Katharinenrieth, um im benachbarten Thüringen die Gemeinden Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Heygendorf (Kyffhäuserkreis) vor großflächigen Überschwemmungen zu bewahren – mit Erfolg. Nun rollen dort erneut Bagger an; mit ihrer Hilfe soll der Deich im betroffenen Bereich bis Jahresende DIN-gerecht wiederhergestellt werden. Den ersten Spatenstich dafür setzten heute der Umweltstaatssekretär aus Sachsen-Anhalt, Dr. Steffen Eichner und der Abteilungsleiter aus Thüringen Prof. Martin Feustel. Die Kosten in Höhe von 500.000 Euro trägt der Freistaat; Sachsen-Anhalt betreut die Umsetzung. Eichner betonte: „Das starke Winterhochwasser an der Helme steckt vielen Menschen in der Region noch in den Knochen. Die großen Wassermassen haben darüber hinaus auch viele Schutzanlagen enorm belastet. Wenngleich sie den Härtetest bestanden haben und wir für Sachsen-Anhalt einen relativ glimpflichen Ausgang bilanzieren können, ist nach dem Winterhochwasser trotzdem viel zu tun. Dazu gehört auch die Sanierung des Helme-Deichs Katharinenrieth, dessen gezielte Öffnung im Dezember 2023 goldrichtig war.“ Vogel erklärte: „Hochwasser macht nicht an Landesgrenzen halt. Durch das gute und routinierte Zusammenarbeiten aller Ebenen beider Bundesländer konnten wir zur Jahreswende das Schlimmste abwenden und die anliegenden Gemeinden schützen. Mit dem Spatenstich heute und die Arbeit der Bagger stellen wir die volle Funktionsfähigkeit des Deiches wieder her.“ Beim heutigen Spatenstich anwesend waren neben den Staatssekretären auch der Präsident des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), Mario Suckert, und die Direktorin des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW), Martina Große-Sudhues, sowie Vertreterinnen und Vertreter der beiden betroffenen Landkreise. Große-Sudhues unterstrich: „Dank der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten ist es gelungen, mit der Sanierung dieses Deichabschnittes in kurzer Zeit zu beginnen.“ Ihr Amtskollege Mario Suckert aus Thüringen ergänzte: „Die gute Zusammenarbeit beider Länder zeigt sich auch darin, dass die Maßnahme vom LHW geplant und gebaut und vom TLUBN für den Freistaat Thüringen als Nutznießer finanziert wird.“ Der Helme-Deich Katharinenrieth ist derzeit mit Spundwänden und Schotter provisorisch verschlossen. Die beauftragte Baufirma MST Laucha wird zunächst das Provisorium entfernen sowie danach etwa 2.000 Tonnen bindiges Deichbaumaterial einbringen und mit Oberboden abdecken. Zum Schutz vor Erosion wird Rasen angesät. Abschließend stellen die Baufachleute dann den Deichverteidigungsweg wieder her. Die enge Zusammenarbeit zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen beim Hochwasserschutz soll weiter intensiviert werden. Da der fortschreitende Klimawandel künftig vermehrt länger anhaltende, intensive Niederschläge erwarten lässt, planen die zuständigen Landesbehörden LHW und TLUBN ein länderübergreifend abgestimmtes Hochwasserschutzkonzept zur Helme. Hintergrund Das Winterhochwasser zum Jahreswechsel 2023/24 betraf alle Flussgebiete in Sachsen-Anhalt sowie das westliche Thüringen. Besonders langanhaltend beansprucht war dabei der Unterlauf der Helme, deren Wasserstand in enger Verbindung zur Talsperre Kelbra steht. Diese hatte aufgrund des übermäßigen Niederschlags im Einzugsgebiet teils über das Stauziel hinaus Wasser aufgenommen – und damit die Region deutlich entlastet. Über die Helme wurde die Talsperre sukzessive wieder abgelassen. Durch das Winterhochwasser sind allein in Sachsen-Anhalt flutbedingte Schäden in Höhe von insgesamt rund 40 Millionen Euro entstanden: Betroffen sind Siele, Schöpfwerke, Pegel und Deiche, die zeitnah repariert werden müssen. Zur Beseitigung dieser Schäden und für hochwasserbedingte Folgekosten hat das Umweltministerium in einem ersten Schritt für 2024 insgesamt 10 Millionen Euro bereitgestellt. Für 2025 schlagen 10,6 Millionen Euro zu Buche, für 2026 dann 6,2 Millionen Euro. In 2027 werden 6,4 Millionen Euro anfallen und in 2028 weitere 4 Millionen Euro. Die Helme gehört zum Flusssystem der Elbe. Sie entspringt in Thüringen, fließt durch Sachsen-Anhalt und mündet wieder in Thüringen in die Unstrut. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat heute im Kabinett den Bericht zum Winterhochwasser 2023/2024 vorgestellt, den der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) erstellt hat. Danach belaufen sich die flutbedingten Schäden an Hochwasserschutzanlagen auf insgesamt rund 40 Millionen Euro. Betroffen sind Siele, Schöpfwerke, Pegel und Deiche, die umgehend repariert werden müssen. „Das Hochwasser zum Jahreswechsel war für den Hochwasserschutz ein ernster Härtetest, der bestanden wurde. Menschenleben konnten erfolgreich geschützt, katastrophale Sachschäden vermieden werden“, erklärte Willingmann. „Zugleich stehen wir jetzt vor der großen Herausforderung, die Schäden an Schutzanlagen schnellstmöglich zu beseitigen. Hochwasser- und Starkregenereignisse können jederzeit landesweit auftreten, da muss der Schutz von Leben oberste Priorität haben.“ Das Umweltministerium wird bereits im laufenden Jahr insgesamt zehn Millionen Euro für die Beseitigung von Schäden an Hochwasserschutzanlagen und hochwasserbedingte Folgekosten beim Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) bereitstellen. Der Finanzausschuss des Landtags gab für die überplanmäßige Ausgabe am 29. August 2024 grünes Licht. Repariert werden sollen unter anderem ein Schöpfwerk sowie ein Deich bei Lödderitz an der Elbe. Auch ein Elbdeich zwischen Aken und Breitenhagen muss instandgesetzt werden. Im Harz sollen die Pegel Elend und Steinerne Renne als wichtige „Alarmstufenpegel“ neu gebaut werden. Insgesamt stehen im laufenden Jahr fünf Millionen Euro für Reparaturen und Neubauten bereit, weitere fünf Millionen Euro stellt das Ministerium zur Finanzierung der hochwasserbedingten Folgekosten beim LHW bereit. Dort sind 3,1 Millionen Euro für die Räumung von Treibgut, Sedimenten und Abfall angefallen, zudem weitere 1,3 Millionen Euro zusätzliche Energiekosten für den Dauerbetrieb von Schöpfwerken während des Winterhochwassers. Auch müssen die Hochwasserschutzlager wieder gefüllt und technisches Gerät wie Pumpen gewartet und instandgesetzt werden. In den kommenden Jahren werden weitere Finanzmittel zur Beseitigung der Schäden des Winterhochwassers 2023/2024 benötigt. Für 2025 schlagen 10,6 Millionen Euro zu Buche, für 2026 dann 6,2 Millionen Euro. In 2027 werden 6,4 Millionen Euro anfallen und in 2028 weitere vier Millionen Euro. „Unsere Deiche – insbesondere auch entlang der Helme – haben gehalten. Sie waren aber einer enormen Belastung ausgesetzt, die zu Sickerstellen und Materialaustrag geführt hat. Vielerorts, wo Sandsäcke lagen, wurde die Grasnarbe zerstört. Dementsprechend groß ist der Handlungsbedarf“, erklärte Willingmann. Beim Hochwasserschutz geht es aber nicht nur um die Beseitigung von Schäden. Der Umweltminister verdeutlichte am Dienstag, dass das Land seinen Hochwasserschutz entlang der 2022 beschlossenen Landesstrategie „Stabil im Klimawandel“ weiter verbessern müsse. „Oberste Priorität haben 100 Kilometer Deiche, die bereits vor dem Winterhochwasser als nicht standsicher galten“, betonte Willingmann. Seit 2002 seien zwar 1,5 Milliarden Euro bereits investiert worden. „Dennoch gilt es, wichtige Vorhaben wie die Schaffung von Flutpoldern und Retentionsflächen sowie die Sanierung wichtiger Deiche konsequent abzuarbeiten“, so der Minister. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über Messenger-Dienste . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Beim länderübergreifenden Hochwasserschutz an der Elbe ist ab sofort auch Schleswig-Holstein mit im Boot. Unter Mitwirkung des Umweltministeriums ist die Neufassung des Staatsvertrags über die Flutung der sachsen-anhaltischen und brandenburgischen Havelpolder jetzt abgeschlossen worden. Bei starken Hochwassern an der Elbe können die sechs Polder auf einer Fläche von rund 10.700 Hektar insgesamt 125 Millionen Kubikmeter Wasser aufnehmen und damit die Deiche im weiteren Flussverlauf bis zur Mündung deutlich entlasten. Dadurch ließen sich die Hochwasserscheitel bei den Jahrhundertfluten 2002 und 2013 für die Unterlieger der Elbe erheblich absenken; 2002 konnte der Elbescheitel am Pegel Wittenberge (Brandenburg) so um 41 Zentimeter reduziert werden. Mittels Staatsvertrag regeln die Elbanrainer Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen seit 2008 gemeinsam mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes unter anderem, wann die Polder geflutet werden und wie finanzielle Folgekosten für die Beseitigung von Schäden an Hochwasseranlagen, Infrastruktur und landwirtschaftlichen Flächen aufgeteilt werden. Diesem Staatsvertrag ist Schleswig-Holstein nun auf Antrag beigetreten. Dafür notwendig war ein umfangreiches Verfahren, das mit Eingang der letzten Ratifizierungsurkunde nun abgeschlossen wurde. Anlass für den Beitritt Schleswig-Holsteins war die Überflutung der Stadt Lauenburg während des Elbehochwassers 2013. Dazu sagte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann : „Der Hochwasserschutz an der Elbe ist eine grenzüberschreitende Aufgabe, die in gemeinsamer Verantwortung der Anrainer-Länder wahrgenommen wird. Der Staatsvertrag über die Havelpolder ist ein zeitgemäßes Beispiel für eine vorsorgliche Regelung bei künftigen Elbehochwassern im Norden Sachsen-Anhalts und den angrenzenden Bundesländern. Dies ist umso wichtiger angesichts des fortschreitenden Klimawandels, durch den extreme Wetterereignisse und in der Folge auch starke Hochwasser zunehmen werden.“ Hintergrund : Die Havelpolder sind ein gesteuertes System von Flutungspoldern links und rechts der Havel, die bei starkem Hochwasser der Elbe zum Einsatz kommen. Etwa 4.600 der insgesamt rund 10.700 Hektar liegen in Sachsen-Anhalt – ebenso wie die an der Havelmündung befindliche Wehrgruppe Quitzöbel, über welche die Steuerung der Polder erfolgt. Weitere Informationen zu den Poldern gibt es unter https://havelpolder.de/hochwasser/de/# . Derzeit sind die Havelpolder noch die einzigen Flutungspolder an der Elbe. Im Zuge des Maßnahmenprogramms „Fluss, Natur, Leben“ des Umweltministeriums , welches die Hochwasserstrategie des Landes „Stabil im Klimawandel“ untersetzt, sind vier weitere Polder sowie elf Deichrückverlegungen geplant, durch die entlang der Elbe in Sachsen-Anhalt insgesamt gut 10.900 Hektar neue Überflutungsflächen geschaffen werden sollen. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Das Winterhochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 war für den Hochwasserschutz landesweit ein ernster Härtetest, den die Hochwasserschutzanlagen des Landes – allen voran die Talsperre Kelbra und die Helmedeiche – bestanden haben. Hier zahlt sich aus, dass in den letzten Jahrzehnten, seit 2002, kontinuierlich über 1,5 Milliarden Euro in den Landeshochwasserschutz investiert wurden. Auch wenn beim Winterhochwasser 2023/2024 Menschenleben erfolgreich geschützt und katastrophale Sachschäden vermieden werden konnten, sind durch das Hochwasser landesweit erhebliche Schäden im Bereich der Wasserwirtschaft entstanden, die insbesondere an der Helme schnell behoben werden müssen. Das Umweltministerium wird deshalb bereits im laufenden Jahr insgesamt 10 Millionen Euro für die Beseitigung von Schäden an Hochwasserschutzanlagen und hochwasserbedingte Folgekosten beim Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) bereitstellen. Der Finanzausschuss des Landtags gab für die überplanmäßige Ausgabe am Donnerstag grünes Licht. In den kommenden Jahren werden weitere Finanzmittel zur Beseitigung der Schäden des Winterhochwassers 2023/2024 benötigt. Für 2025 schlagen 10,6 Millionen Euro zu Buche, für 2026 dann 6,2 Millionen Euro. In 2027 werden 6,4 Millionen Euro anfallen und in 2028 weitere vier Millionen Euro. „Das Winterhochwasser hat auf dramatische Weise aufgezeigt, wie wichtig es ist, weiter kontinuierlich in den Hochwasserschutz zu investieren. Wir schützen damit Leben, wirtschaftliche Existenzen und vermeiden großflächige Schäden. Klar ist auch, dass derartige Hochwasserereignisse auch infolge von Starkregen jederzeit wieder auftreten können. Deshalb müssen wir die entstandenen Schäden an den Hochwasserschutzanlagen so schnell wie möglich beseitigen“, erklärte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann . „Damit wir noch in diesem Jahr damit anfangen können, stellen wir nun zehn Millionen Euro kurzfristig bereit. Um alle Schäden zu beseitigen und gegen neuerliche Hochwasser gerüstet zu sein, werden wir weitere Mittel in den kommenden Jahren bereitstellen müssen. Der Schutz von Leben hat hier oberste Priorität.“ Die durch das Winterhochwasser 2023/2024 angefallenen Schäden an Hochwasserschutzanlagen belaufen sich nach Angaben des LHW und des Talsperrenbetriebs auf insgesamt rund 40 Millionen Euro. Je Flussbereich schwanken die Schadenshöhen zwischen drei und fünf Millionen Euro. Betroffen sind Siele, Schöpfwerke, Pegel und Deiche, die umgehend repariert werden müssen. So muss unter anderem an 60 Pegeln die Meldetechnik kurzfristig erneuert werden, um im Fall eines erneuten Hochwassers handlungsfähig zu sein. Bei einigen Schöpfwerken, die im Winter im Dauereinsatz waren, müssen Reparaturen und Nachrüstungen durchgeführt werden. Auch an einzelnen Deichen müssen Schäden in Form von Sickerstellen und Rissen saniert werden. Von den insgesamt 10 Millionen Euro wird die Hälfte der Mittel für akut notwendige Reparaturen bereitgestellt. Weitere fünf Millionen Euro erhält der LHW, um hochwasserbedingt angefallene Mehrkosten zu decken, darunter erhebliche Kosten für Energie, technische Geräte und Sandsäcke. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Beim Kauf vernetzter und smarter Geräte auf Nachhaltigkeit achten So haben Sie lange Freude an der Nutzung smarter Produkte Bevorzugen Sie Produkte, die ihren Zweck auch ohne Anbindung an das Internet erfüllen können. Prüfen Sie vor dem Kauf, welche zusätzlichen Voraussetzungen für Soft- und Hardware das vernetzte Produkt braucht. Achten Sie darauf, dass der Hersteller Sicherheits-Updates, Software-Support und Cloud-Dienste für viele Jahre garantiert. Achten Sie darauf, dass Sie selbst Daten löschen können. Gewusst wie Sogenannte vernetzte oder smarte Produkte wie Saugroboter, Heizungssteuerung, smarte Lautsprecher und andere mit dem Internet verbundene Produkte bieten durch die Vernetzung komfortable Nutzerfunktionen an. Das verkürzt aber in der Regel ihre Lebensdauer. Denn wenn es keine Updates für die Steuerungssoftware mehr gibt, der Cloud-Service nicht mehr angeboten wird oder die Software nicht mehr mit dem Betriebssystem auf dem Smartphone kompatibel ist, kann das Produkt nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr genutzt werden, auch wenn es sonst technisch noch in Ordnung ist. Unnötiger Elektroschrott und vermeidbare Kosten für Verbraucher*innen sind die Folge. Offline-fähige Produkte bevorzugen: Manche smarten Produkte funktionieren nur, wenn sie tatsächlich auch online vernetzt sind. Achten Sie deshalb beim Kauf darauf, dass das smarte Produkt seine Hauptfunktion wie das Staubsaugen, die Heizungungsregelung oder das E-Fahrrad fahren auch dann erfüllen kann, wenn es nicht oder nicht mehr mit dem Internet verbunden ist. Noch besser für eine lange Nutzbarkeit ist es, ganz auf smarte Produktvarianten zu verzichten, wenn Sie diese Zusatzfunktionen nicht unbedingt benötigen. Technische Voraussetzung vorab prüfen: Vergewissern Sie sich vor dem Kauf, was das Produkt zusätzlich braucht, um zu funktionieren: Falls das Produkt mit einer Smartphone-App gesteuert wird: Haben Sie ein Smartphone mit passendem Betriebssystem, auf dem Sie die App installieren können? Verbindet das Produkt sich über Mobilfunk mit dem Internet? Für SIM-Karten oder Abos fallen in der Regel laufende Kosten an. Oft müssen Sie auch ein Benutzerkonto auf einer Cloud-Plattform anlegen oder einen Abo-Vertag abschließen, um das Gerät nutzen und steuern zu können. Reicht die vorhandene Internetverbindung aus? Wenn Sie diese Fragen vor dem Kauf klären, schützen Sie sich vor bösen Überraschungen und unnötigen Folgekosten. Garantien für Sicherheits-Updates, Software-Support und Cloud-Dienste prüfen: Achten Sie darauf, für welche Zeit der Hersteller Sicherheits-Updates und technischen Support für die Geräte-Software und gegebenenfalls für notwendige Apps garantiert. Auch Cloud-Dienste sollten für eine ausreichend lange Zeit verfügbar sein, falls das Produkt für die volle Funktionalität darauf angewiesen ist. Als Orientierung für den Mindestzeitraum kann die Lebenszeit des Produktes dienen. Bei einer Heizungs-Steuerung sollten es beispielsweise mindestens zehn Jahre sein. Selber Daten löschen: Achten Sie darauf, dass Sie die Daten, die im Cloud-Speicher gespeichert sind, selbstständig löschen können. Denn auch ungenutzte Datenmengen verbrauchen Energie und beanspruchen Ressourcen. Software beeinflusst maßgeblich, wie gut und lang vernetzte Produkte nutzbar sind. Hintergrund Saugroboter, smarte Lautsprecher, manches schicke Fahrrad mit Elektro-Unterstützung oder die smarte Heizungsanlage – sie alle sind mit dem Internet verbunden und werden von eigener Software gesteuert. Die Software beeinflusst die Lebensdauer der Produkte. Wenn Software dafür sorgt, dass eigentlich technisch intakte Produkte nicht mehr nutzbar sind, spricht die Wissenschaft von Software-Obsoleszenz. Das Risiko erschließt sich oft nicht auf den ersten Blick. Software für vernetzte Produkte braucht regelmäßige Updates, um Fehler zu beheben und Sicherheits- und Funktionslücken zu schließen. Treffen ältere Produkte dabei auf neue Betriebssysteme, sind diese oft nicht miteinander kompatibel. Dasselbe gilt für neue Geräte, die mit älteren Softwareversionen betrieben werden. Wenn der Hersteller keine Sicherheitsupdates mehr liefert, der Cloud-Dienst nicht mehr bereitsteht oder die App nicht mehr im App-Store verfügbar ist, dann sind der praktische Saugroboter, das schöne E-Fahrrad oder der smarte Lautsprecher nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr nutzbar, obwohl sie technisch eigentlich einwandfrei sind. Wenn die App für die Heizungssteuerung nur noch mit dem neuesten Betriebssystem läuft, muss ein neues Smartphone her. Die Folgen: Elektroschrott, Ressourcenverbrauch und zusätzliche Kosten für Verbraucher*innen. Ein weiteres Obsoleszenz-Risiko gibt es, wenn ein Produkt einen Cloud-Service braucht, um zu arbeiten – beispielsweise bei einer Überwachungskamera, die das Video auf einen Cloudspeicher überträgt. Wenn der Hersteller den Cloudspeicher nicht mehr zur Verfügung stellt, ist die Kamera möglicherweise nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar. Das Umweltbundesamt fordert deshalb unter anderem, dass vernetzte Geräte grundsätzlich auch ohne Vernetzung nutzbar sein sollten, dass Software-Updates und externe Dienste wie Cloud-Services und Apps für mindestens zehn Jahre angeboten werden und dass Produktsysteme verschiedener Hersteller untereinander kompatibel sein müssen. Weitere Informationen finden Sie unter der UBA-Themenseite "Software und Umwelt" .
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