Wo Menschen sind, gibt es Umweltschäden. Wir stehen für die schnelle "Erste Hilfe" bei akuten Umweltschäden. Wenn Schadstoffe in die Umwelt gelangt sind und besonders dann, wenn es zu Gewässer- oder Bodenverunreinigungen gekommen ist, werden Meldungen von Bürgern und unterschiedlichen Behörden Hamburgs u.a.: Umwelttelefon (zuständig für die gesamte FHH), Wasserschutzpolizei, Umweltschutzpolizei, Feuerwehr, Gesundheits-und Umweltämter der Bezirke Hamburgs an das Schadensmanagement der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg weitergeleitet. Um das Ausmaß eines Umweltschadens so gering wie möglich zu halten, werden die erforderlichen Sofortmaßnahmen zum Schutz von Wasser, Boden und Luft eingeleitet. Dafür steht Tag und Nacht ein Einsatz-Team zur Verfügung, das sofort mit Einsatzfahrzeugen vor Ort fährt, die u.a. mit Mobiltelefon, Messgeräten und Gefahrstoffdatenbanken ausgestattet sind. Je schneller der erste Zugriff bei einem akuten Umweltschaden erfolgt, um so eher können wir Folgeschäden verhindern oder zumindest gering halten!
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 09.11.2022 von 18:00 – 21:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung am Flutpolder Axien-Mauken in der Ortschaft Klöden (Stadt Jessen (Elster)) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Mauken, Klöden und Kleindröben der Stadt Jessen (Elster). Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 70 Personen an der Veranstaltung teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Planung und die Zeitschiene zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen. Begrüßung durch LHW und Bürgermeister der Stadt Jessen (Elster) Ablauf der Veranstaltung und Organisatorisches Einordnung der Maßnahme in das Programm „Fluss – Natur – Leben“ Stand der Umsetzung und Planung des FP Axien-Mauken Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden Abschluss und Ausblick Die Präsentation zur Veranstaltung am 09.11.2022 in Klöden steht hier zum Download bereit: Präsentation 09.11.2022 zum Stand der Planung und zur Einordnung der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken in den landesübergreifenden Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt Rund eineinhalb Stunden der Veranstaltung waren für den Dialog mit den Teilnehmenden der Veranstaltung vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt und viele Detailfragen zu dem Projekt gestellt. Hierbei wurde durch viele Teilnehmenden eine Skepsis gegenüber dem Projekt kommuniziert, von einigen darüber hinaus eine direkte Ablehnung. Nach der Veranstaltung gab es darüber hinaus für eine halbe Stunde die Möglichkeit mit dem LHW und den begleitenden Planungsbüros direkt ins Gespräch zu kommen und Detailfragen zu klären. Das LHW dankt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Teilnahme an der Informationsveranstaltung und an der Offenheit und Ehrlichkeit in den Beiträgen. Im Folgenden werden die gestellten Fragen und Hinweise sowie die Antworten und Erläuterungen des LHW sowie der begleitenden Büros zusammengefasst dargestellt. Der Hochwasserschutz soll woanders stattfinden. Warum kann der Hochwasserschutz nicht in anderen Gebieten stattfinden? Die Schäden des Hochwassers von 2013 werden auf 8 Milliarden Euro beziffert, die Schäden der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 auf über 30 Milliarden Euro. Demgegenüber ist die Investition von circa 100 Millionen Euro für den Flutpolder Axien-Mauken ein verhältnismäßig mildes Mittel für deutlich geringere Kosten, um Extremhochwasserereignissen begegnen zu können. Die Schutzwirkung eines Flutpolder tritt unterhalb des Einlaufbauwerks ein. Der Flutpolder Axien-Mauken ist hierbei kein singuläres Projekt, sondern Teil bundesweiter Hochwasservorsorge. Es bestehen sowohl Konzepte auf Bundesebene als auch auf Landesebene. In Sachsen werden ebenfalls Flutpolder entlang der Elbe und der Zuflüsse geplant und gebaut, die wiederum flussabwärts auch in Sachsen-Anhalt vor extremen Hochwasserereignissen schützen. Aufgrund der Einbindung in den bundesweiten Hochwasserschutz wird der Flutpolder Axien-Mauken durch den Bund gefördert. Zudem schützen der Flutpolder Axien-Mauken und die anderen Hochwasserschutzmaßnahmen gleichermaßen städtische und ländliche Gebiete, wo ebenfalls nahe den Flüssen gebaut wurde. Würde es ausreichen alle Deiche um einen Meter zu erhöhen anstatt den Flutpolder zu bauen? Alle Deiche, die saniert wurden, sind auf ein Hochwasserereignis mit einer statischen Wiederkehr von 100 Jahren ausgelegt (HQ 100). Ein HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird. Bei der Auslegung der Deiche auf HQ 100 handelt es sich um eine Art Standartnorm im Deichbau. Durch die Sanierung der Flussdeiche entlang der Elbe in Sachsen-Anhalt auf den Standard HQ 100 wurden die bestehenden Deiche bereits um einen Meter erhöht. Von der Errichtung höherer Deiche wird aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit abgesehen, da der Flächen- und Materialverbrauch eines Deiches proportional zur Höhe steigt. Dennoch ist es erforderlich mit extremeren Hochwasserereignissen als einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) zu rechnen und vorzusorgen. Hierfür wird im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements der Flutpolder Axien-Mauken als eine von vielen Maßnahmen geplant, um auf Extremereignisse vorbereitet zu sein. Der Flutpolder dient also der Risikovorsorge und dem überregionalen Hochwasserschutz. Wann erfolgt die Sanierung des Deichs bei Mauken? Planungs- und Genehmigungsverfahren im Deichbau und in der Deichsanierung sind komplex. Aktuell wird die Sanierung auf der Trasse, unabhängig von der Errichtung des Flutpolders Axien-Mauken, geplant. Laut aktueller Zeitschiene (Stand November 2022) soll der Bau in zwei Jahren erfolgen. Ist eine Entschädigung für die Flächen für den Deichbau geplant? Wie erfolgen die Entschädigungen im Falle einer Flutung des Flutpolders Axien-Mauken? Wird eine mögliche Kontamination der Flächen berücksichtigt? Die Flächen, welche für den Deichbau als Deichaufstandsflächen benötigt werden, sollen durch den LHW zum Bodenrichtwert gekauft werden. Bezüglich der Flächen innerhalb des Flutpolders ist aktuell eine zweistufige Entschädigung angedacht. Teil eins der Entschädigung erfolgt für die Bereitschaft, die eigenen Flächen für eine Flutung im Falle eines Extremhochwasserereignisses zur Verfügung zu stellen. Hier ist die Zahlung einer einmaligen Entschädigungssumme geplant. Teil zwei der Entschädigung trifft im Schadens- bzw. Nutzungsfall zu. Sollte es zu einer Flutung der Flächen des Polders kommen, wird durch einen bestellten Gutachter eine Entschädigungssumme für die betroffenen Flächen berechnet. Inwieweit hierbei eine Kontamination der Flächen durch eine Flutung berücksichtigt wird, ist aktuell noch unklar. Vorstellbar ist eine gutachterliche Prüfung der Flächen als Vergleich des Zustands der Flächen vor und nach der Flutung. Hier könnte möglicherweise eine Kontamination durch Schadstoffe berücksichtigt werden. Mit einem Schaden an Flächen außerhalb des Polders ist nicht zu rechnen, da die Flutung des Polders kontrolliert gestoppt werden kann und die Anlagen nach Stand der Technik gebaut werden. Was passiert, wenn Eigentümer dem Verkauf der Flächen für den Deichbau an den LHW bzw. der Flutung nicht zustimmen? Aktuell befindet sich das Projekt Flutpolder Axien-Mauken in der Planungsphase für die Vorzugsvariante. Das Ziel des Prozesses ist die Planfeststellung sowie die Genehmigung des Projekts. Die Prüfung der Planfeststellung erfolgt durch das Landesverwaltungsamt. Hierbei wird eine Abwägung vorgenommen, in die man sich im Rahmen der formellen Beteiligung einbringen kann. Bei diesem formalisierten Prozess wird eine Abwägung öffentlicher und privater Interessen vorgenommen. Der LHW ist daran interessiert bereits vor der Planfeststellung Fragen und Interessen aufzunehmen, um wichtige Themen zu erfassen. Hierbei sollen relevante Fragestellungen bereits vor Planfeststellungsverfahren besprochen werden. Ziel ist daher eine frühzeitige Information und Beteiligung. Aufgrund der frühen Durchführung der Beteiligung im Planungsprozess kann noch nicht jede Frage im Detail beantwortet werden. Die Planung entwickelt sich dynamisch und wird im fortlaufenden Prozess immer weiter verfeinert und detailliert. Wie erfolgt die Beräumung der Polderflächen nach Flutung des Polders? Die Verantwortlichkeit für die Beräumung des Flutpolders nach einer Flutung liegt beim LHW. Für die Umsetzung sind zwei Varianten vorgesehen. Bei der ersten Variante wird durch den LHW eine externe Firma zur Beräumung des Polders beauftragt, welche die Beräumung umsetzt. Bei der zweiten Variante übernimmt der Eigentümer der Flächen die Beräumung gegen Bezahlung durch den LHW. Gibt es im Gebiet es Polders weitere alte Müllhalden? Dem LHW sind im Gebiet des Flutpolders Axien-Mauken die Standorte von alten Müllhalden bekannt. Wenn vor Ort die Kenntnis über weitere alte Müllhalden besteht, bittet das LHW den Standort dieser mitzuteilen, damit eine Prüfung erfolgen kann. Das Ergebnis der Prüfung wird entsprechend mitgeteilt werden. Im Rahmen der durch die Maßnahme erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen kann möglichweise eine Sanierung der bekannten Müllhalden erfolgen. Welche Größe haben die Ausgleichsflächen? Die Größe und Anzahl der Ausgleichsflächen erfolgt nach der Bilanzierungsmethode mit Punkten. Einerseits müssen Ausgleichsmaßnahmen nach Bilanzierung erfolgen, aber auch nach Art der betroffenen Flächen. Die Bilanzierung wird nach Abschluss der Planung durchgeführt. Mögliche Ausgleichsmaßnahmen könnten unter anderem die Aufwertung des Klödener Riß‘ sein, die Aufwertung von Böden oder Entsiegelungsmaßnahmen. Der LHW nimmt gerne Hinweise der lokalen Bevölkerung für mögliche Ausgleichsmaßnahmen entgegen. Entstehen durch die Probebohrungen Folgeschäden bei Hochwasser? Durch die Probebohrungen entstehen keine Schäden. Die Bohrungen haben einen geringen Durchmesser von maximal 10 cm und werden direkt nach der Bohrung wieder verfüllt. Wie ist die Situation in Mauken? Mauken war immer trocken. Wie ändert sich das durch den Flutpolder? Es werden bei der Planung verschiedenste Modellierungen und Berechnungen durchgeführt. So wird unter anderem die Deichunterströmung untersucht, um zu prüfen, ob eine Sackung möglich ist. Im Falle einer Sackungsgefahr werden Sicherheitsmaßnahme ergriffen. Auch die Deichsetzung wird geprüft und eine Setzungsprognose aufgestellt. Der Grundwasseranstiegs im Falle eines Hochwassers bzw. im Falle einer Flutung wird ebenfalls geprüft und nach Bedarf werden Anlagen errichtet, um die Oberfläche trocken zu halten. Im Falle eines Einsatzes von Schöpfwerken sind diese so auszulegen, dass kein Sediment bewegt, sondern und klares Wasser geschöpft wird. So wird die Stabilität des Bodens und der Deiche nicht beeinträchtigt. Mit den beschriebenen Maßnahmen soll verhindert werden, dass im Flutungs- bzw. Nutzungsfall des Polders Grundwasser in Mauken über die Oberfläche gedrückt wird. Dies kann nicht auf den Untergrund übertragen werden, daher sollte in Mauken nochmal die Beschaffenheit der Keller besprochen werden. Die Existenz von Mauken ist bedroht. Die Eigentümer und Pächter in Mauken wurden über die Maßnahme informiert. Laut Rückmeldungen aus der Veranstaltung wünschen sich die Anwohnenden eine bessere Information. Warum erfolgt keine Errichtung eines Schöpfwerks in Düßnitz? Die Grundwasserstände sind aktuell sehr niedrig und waren in den 1970er-Jahren höher. So wurde durch Elbhochwasser das Grundwasser hochgedrückt. Die aktuelle Planung entwickelt sich dynamisch und wird immer weiter verfeinert. Laut aktuellem Zwischenergebnis besteht für ein Schöpfwerk in Düßnitz kein Bedarf. Schöpfwerke ziehen das Grundwasser sehr weiträumig zusammen, daher wird Düßnitz von anderen geplanten Schöpfwerken profitieren. Dennoch können sich in der Planung weiterhin Änderungen ergeben. Vor-Ort-Kenntnisse und das Wissen über Grundwasserstände in vergangenen Jahrzehnten sind für die Planung des Flutpolders sehr relevant. Daher bittet das LHW die lokale Bevölkerung ihr Wissen mit den Planerinnen und Planern und dem LHW zu teilen, damit eine bestmögliche Planung erfolgen kann. Kann eine stärkere Zusammenarbeit mit den Ortschaftsbeiräten erfolgen? Die Ortschaftsbeiräte in den Ortschaften, die von der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken betroffen sind, werden gerne beteiligt. Eine Beteiligung erfolgte zum Beispiel bei einer Informationsveranstaltung im Mai 2022 in Prettin. Auf dieser Veranstaltung wurde eine breitere Öffentlichkeitsbeteiligung für den Herbst 2022 gewünscht. Diesem Wunsch ist der LHW gerne nachgekommen und hat daher zu dieser Informationsveranstaltung geladen. Die Zusammenarbeit mit den Ortschaftsbeiräten kann in Zukunft weiter intensiviert werden. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 10.11.2022 von 18:00 – 21:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung am Flutpolder Axien-Mauken in der Ortschaft Axien (Stadt Annaburg) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Axien und Gehmen der Stadt Annaburg. Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 65 Personen an der Veranstaltung teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Planung und die Zeitschiene zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen. Begrüßung durch LHW und Bürgermeister der Stadt Annaburg Ablauf der Veranstaltung und Organisatorisches Einordnung der Maßnahme in das Programm „Fluss – Natur – Leben“ Stand der Umsetzung und Planung des FP Axien-Mauken Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden Abschluss und Ausblick Die Präsentation zur Veranstaltung am 10.11.2022 in Axien steht hier zum Download bereit: Präsentation 10.11.2022 zum Stand der Planung und zur Einordnung der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken in den landesübergreifenden Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt Rund eineinhalb Stunden der Veranstaltung waren für den Dialog mit den Teilnehmenden der Veranstaltung vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt und viele Fragen zu dem Projekt gestellt und Hinweise gegeben. Hierbei wurde durch viele Teilnehmenden eine Skepsis gegenüber dem Projekt kommuniziert, von einigen darüber hinaus eine direkte Ablehnung. Nach der Veranstaltung gab es darüber hinaus für eine halbe Stunde die Möglichkeit mit dem LHW und den begleitenden Planungsbüros direkt ins Gespräch zu kommen und Detailfragen zu klären. Das LHW dankt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Teilnahme an der Informationsveranstaltung und für die Offenheit und Ehrlichkeit in den Beiträgen. Im Folgenden werden die gestellten Fragen und Hinweise sowie die Antworten und Erläuterungen des LHW sowie der begleitenden Büros zusammengefasst dargestellt. Warum kann der vorhandene Deich nicht verstärken werden, anstatt einen Flutpolder zu errichten? Alle Deiche, die saniert wurden, sind auf ein Hochwasserereignis mit einer statischen Wiederkehr von 100 Jahren ausgelegt (HQ 100). Ein HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird. Bei der Auslegung der Deiche auf HQ 100 handelt es sich um eine Art Standartnorm im Deichbau. Durch die Sanierung der Flussdeiche entlang der Elbe in Sachsen-Anhalt auf den Standard HQ 100 wurden die bestehenden Deiche bereits um einen Meter erhöht. Von der Errichtung höherer Deiche wird aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit abgesehen, da der Flächen- und Materialverbrauch eines Deiches proportional zur Höhe steigt. Dennoch ist es erforderlich mit extremeren Hochwasserereignissen als einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) zu rechnen und vorzusorgen. Hierfür wird im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements der Flutpolder Axien-Mauken als eine von vielen Maßnahmen geplant, um auf Extremereignisse vorbereitet zu sein. Die Schäden des Hochwassers von 2013 werden auf 8 Milliarden Euro beziffert, die Schäden der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 auf über 30 Milliarden Euro. Demgegenüber ist die Investition von circa 100 Millionen Euro für den Flutpolder Axien-Mauken ein verhältnismäßig mildes Mittel für deutlich geringere Kosten, um Extremhochwasserereignissen begegnen zu können. Der Flutpolder dient also der Risikovorsorge und dem überregionalen Hochwasserschutz . Muss der Flutpolder so groß werden? Warum erfolgt die Errichtung des Deichs so nah an der Siedlung Gehmen und nicht entlang eines Wirtschaftsweg weiter weg? Ziel ist die Errichtung eines großen Flutpolders, um eine starke Kappung von Flutscheiteln erreichen zu können. Daher ist der Flutpolder Axien-Mauken in der bekannten Größe mit entsprechendem Fassungsvolumen geplant. Die aktuelle Planung zur Führung des Polderdeiches hat sich seit der Planung von 2018 nicht verändert. Die Führung des Deiches erfolgt anhand logischer Linien, wie Verbindungsgräben oder Wirtschaftswegen. Oftmals liegen solche Linien nah an Siedlungen. Die Abweichung von solchen Linien kann dagegen zu landwirtschaftlichen Splitterflächen führen, die soweit möglich vermieden werden sollen. Dennoch ist die Planung ein dynamischer Prozess und entwickelt sich von grob zu konkret. Daher ist die aktuelle Planung noch nicht abschließend und kann sich noch verändern. Die Probebohrungen und Baugrunduntersuchungen, die derzeit erfolgen, sind zudem nicht mit dem Trassenverlauf gleichzusetzen. Welche Höhenlage hat die Deichoberkante? Der Polderdeich hat die gleiche Höhe wie der Elbdeich und liegt bei 77,4 Meter plus einen Meter über Normalhöhennull. Der Flutpolder soll ab einem Wasserstand von 77,4 Meter über Normalhöhennull, also einem Wasserstand von einem Meter unter der Oberkante des Deichs, geflutet werden und wird ebenfalls bis maximal 77,4 Meter über Normalhöhennull, also einen Meter unterhalb der Deichoberkante geflutet. Wenn eine Flutung des Polders erfolgt, dann wird eine volle Nutzung des Flutpolders angestrebt. Die Flutung kann hierbei gesteuert werden. Der Flutpolder hat bei einer Nutzung Wasserspiegellage. Warum kann keine natürliche Überflutung erfolgen? Eine natürliche Überflutung von flussnahem Gelände erfolgt bei Deichrückverlegungen. Hier wird ein neuer Deich in größerer Entfernung zum Fließgewässer als der bereits vorhandene Deich errichtet und der vorherige Deich nach Fertigstellung der Deichrückverlegungen geschlitzt. Die somit neu gewonnenen Flächen werden im Fall eines Hochwassers also natürlich geflutet. Demgegenüber wird die Flutung von Flutpoldern gesteuert. Warum finden keine Maßnahmen im Oberlauf der Elbe bzw. in Sachsen statt? Auch in Sachsen werden Flutpolder geplant. Diese schützen ab dem Einlaufbauwerk flussabwärts, also ebenfalls in Sachsen-Anhalt. Gleichfalls sind Flutpolder an Zuströmen zur Elbe in Planung und in Bau. Die Maßnahmen werden koordiniert und sind aufeinander abgestimmt. Besteht eine Zusammenarbeit im Oberlauf der Elbe mit der Tschechischen Republik, insbesondere in Bezug auf die Talsperren? Das Speichervolumen der tschechischen Talsperren im Oberlauf der Elbe sind bekannt. Seit dem Hochwasser im Jahr 2002 ist das System der Talsperren überarbeitet worden. Bei dem Hochwasser im Jahr 2002 wäre das Talsperrensystem bei einer Wasserrückhaltung überfordert worden. Daher sind die Auswirkungen der Talsperren gering. Wann erfolgt die Sanierung des Deichs bei Mauken? Planungs- und Genehmigungsverfahren im Deichbau und in der Deichsanierung sind komplex. Aktuell wird die Sanierung auf der Trasse, unabhängig von der Errichtung des Flutpolders Axien-Mauken, geplant. Laut aktueller Zeitschiene (Stand November 2022) soll der Bau in zwei Jahren erfolgen. Wie und zu welchem Preis wird entschädigt? Die Flächen, welche für den Deichbau als Deichaufstandsflächen benötigt werden, sollen durch den LHW zum Bodenrichtwert gekauft werden. Bezüglich der Flächen innerhalb des Flutpolders ist aktuell eine zweistufige Entschädigung angedacht. Teil eins der Entschädigung erfolgt für die Bereitschaft, die eigenen Flächen für eine Flutung im Falle eines Extremhochwasserereignisses zur Verfügung zu stellen. Hier ist die Zahlung einer einmaligen Entschädigungssumme geplant. Teil zwei der Entschädigung trifft im Schadens- bzw. Nutzungsfall zu. Sollte es zu einer Flutung der Flächen des Polders kommen wird durch einen bestellten Gutachter eine Entschädigungssumme für die betroffenen Flächen berechnet. Schützt der Deich bei einem 6-Meter-Hochwasser vor Grundwasseranstieg? Gibt es eine Entschädigung für Schäden am Gebäude durch steigendes Grundwasser? Im Zuge der Planung zum Flutpolder Axien-Mauken werden Grundwassermodelle aufgebaut. Mit diesen Modellen wird geprüft, wie sich das Grundwasser im Falle einer Flutung des Polders verhält. Hierbei wird gleichfalls geprüft, wie sich das Grundwasser hinter den Deichaufstandsflächen verhält. Der Betriebsfall des Flutpolders führt zu einem Grundwasseranstieg. Im Rahmen der Modellierung wird geprüft, ob dieser vertretbar ist. An den Stellen, an denen ein nicht vertretbarer Grundwasseranstieg zu erwarten ist, werden entsprechend Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Hierzu gehören unter anderem Schöpfwerke und Drainagerohre. Um eine gute Datenbasis für die zu erwartende Deichdurchströmung und Deichunterströmung aufzubauen, sind Baugrunduntersuchungen zur Analyse des Bodens erforderlich. Diese Untersuchung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Als erstes wird eine geoelektrische Untersuchung durchgeführt, welche Rückschlüsse auf die Durchlässigkeit des Bodens zulässt. Als zweiter Schritt erfolgt die Bodenuntersuchung mit Bohrungen. Nach den Ergebnissen der Bodenanalyse richtet sich die Innendichtung des Deichs, um die Deichdurchströmung und die Deichunterströmung zu verringern und damit den Grundwasserzustand zu regulieren. Mit den genannten Maßnahmen sollen sich die Grundwasserzustände nicht verschlechtern, sondern mit der Errichtung des Flutpolders eine Verbesserung erzielt werden. Die Frage nach der Entschädigung für Gebäudeschäden wird an das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen–Anhalt weitergetragen. Von den Teilnehmenden der Informationsveranstaltung wird der Wunsch nach der Infoveranstaltung bezüglich der Entschädigungsregelungen geäußert. Was passiert, wenn Eigentümer die Flächen für die Deichaufstandsflächen nicht verkaufen möchten? Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) besteht seit 2002. Seitdem hat der LHW für Deichbau und Deichsanierung viele Flächen in Anspruch genommen. Bisher hat bei keinem der Projekte eine Enteignung stattgefunden, da anderweitige Lösungen gefunden werden konnten. Eine Enteignung wäre rechtlich im Rahmen des Planfeststellungsverfahren möglich und dient als letztes Mittel. Ziel des LHW ist, weiterhin auf Enteignungen verzichten zu können. Warum wird im Schadensfall (Nutzung von Flächen für Deichaufstandsflächen) nicht die Pacht für die Fläche übernommen? Eine Pachtung der Flächen für die Deichbebauung durch den LHW wird nicht als sinnvoll erachtet. Es findet eine dauerhafte Bebauung im öffentlichen Interesse statt. Daher sollten die Flächen zur Kontrolle der Anlage und des Zugangs zu den Anlagen dem LHW gehören. Warum werden für Flächen, die für den Polderdeichbau in Anspruch genommen werden, keine Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt? Auch über direkte Ausgleichsflächen kann ein Ausgleich für in Anspruch genommene Flächen erfolgen. Allerdings sind nicht in ausreichendem Maße Flächen vorhanden, um einen vollwertigen Ausgleich erzielen zu können. Daher wird gleichfalls ein Ausgleich über weitere Maßnahmen, wie Aufwertung von Böden oder Entsiegelungen erfolgen müssen. Wie werden die Pumpen (der Schöpfwerke) und die Ein- und Auslaufbauwerke des Flutpolders betrieben? Die Planung der Ein- und Auslaufbauwerke des Flutpolders befinden sich momentan in der Planung. Der aktuelle Entwurf sieht ein Einlaufbauwerk mit Klappen vor. Sowohl bei den Ein- und Auslaufbauwerken als auch bei den Pumpen muss der Betrieb immer gewährleistet sein. Der Betrieb erfolgt in der Regel elektromechanisch und hat drei Betriebsstufen. Im Falle eines Versagens der Stromversorgung erfolgt in der dritten Stufe ein händischer Betrieb. Der Stromausfall wird in den Betrieb der Geräte also mit einkalkuliert. So wird sichergestellt, dass die Geräte jederzeit funktionsfähig sind. Wo kommt das Baumaterial für den Flutpolder her? Für den Bau des Flutpolder Axien-Mauken wurde ein Bodenlogistikkonzept erstellt. Der Nachweis für das Baumaterial wurde somit erbracht.
Waldzustandsbericht 2022 1 Vorwort Sehr geehrte Leserinnen und Leser, der Wetterdienst bestätigt es: 2022 ist eines der wärmsten und trockensten Jahre seit 1881. Außerdem markiert das Jahr 2022 den bisherigen Höhepunkt einer nun seit mehreren Jahren andauernden Trockenperiode. Hohe Tagestemperaturen, wenig Regen, geringe Luftfeuchtigkeit und starke Winde: All diese Faktoren zusammen führen zu Dürreschäden und Ertragsverlusten in der Forst- und Landwirtschaft. Doch damit noch nicht genug: Zur besonderen Witterung kam in den vergangenen Jahren verstärkt die hohe bis sehr hohe Waldbrandgefährdung dazu. Wie vital unsere Bäume sind – dafür liefert uns der Zustand der Baumkrone Hinweise. Es ist eine ernstzunehmende Nachricht, dass die mittlere Kronenverlichtung unserer Wälder bei allen Baumarten angestiegen ist – im Vergleich zum Vorjahr von 26 auf 27 Prozent. Der Wert liegt zum fünften Mal in Folge über dem langjährigen Durchschnitt. Die häufigste Baumart im Bereich des Mittelgebirges ist die Fichte. Mit 66 Prozent ist der sichtbare Nadelverlust der Krone bei ihr besonders schwerwiegend. Bei der in Sachsen-Anhalt vorherrschenden Baumart – der älteren Kiefer – nahm die Kronenverlichtung geringfügig um zwei Prozentpunkte auf 23 Prozent zu. Was diese Zahl zeigt? Extreme Witterungsereignisse und ihre Folgeschäden mindern auch die Vitalität von Baumarten, die mit Trockenheit bisher gut umgehen konnten. Vielerorts geschwächt und anfällig für Schadorganismen ist trockenheitsbedingt auch der deutschlandweit am häufigsten vorkommende Laubbaum, die Buche. Bei älteren Buchen liegt der Blattverlust hierzulande bei 43 Prozent – und damit auf einem weiterhin sehr hohen Niveau. Sachsen-Anhalts Wälder sind nicht zuletzt geprägt durch eine zunehmende Zahl von Schadflächen und Schadholzmengen. Die Ergebnisse des Waldzustandsberichts 2022 untermauern das. Es wird damit deutlicher denn je, wie wichtig nachhaltiges Handeln ist. Was ist dabei unsere zentrale Aufgabe? Wir müssen unsere Wälder fit für die Zukunft machen. Wir treiben den Waldumbau voran, um extremem Wetter und langanhaltender Trockenheit zu trotzen. Zu den Zielen des Waldumbaus in Sachsen-Anhalt gehört der Ersatz von Nadelbaumarten. In den Wäldern steigen soll insgesamt der Anteil von Laubholz. Vorrang dabei hat der Aufbau mehrschichtiger Mischwälder. Der Vorteil künftiger Waldgenerationen: Sie sollen sich gegenüber biotischen und abiotischen Schadereignissen als stabiler erweisen. Und sie sollen besser auf den Klimawandel reagieren können und die vielfältigen Funktionen des Waldes dadurch nachhaltig sichern. Unsere Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer unterstützen wir beim Aufbau mehrschichtiger Mischwälder mit Fördermitteln. Gemeinsam packen wir den Waldumbau an. Ziel ist es, den Zustand unserer Wälder jedes Jahr zu verbessern. Ich bin sicher: Der Waldzustandsbericht ist insbesondere in diesem schweren Jahr für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer eine interessante Fachlektüre. Ich wünsche Ihnen interessante Einblicke beim Lesen. Ihr Sven Schulze Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Seite 2 Hauptergebnisse 4 Forstliches Umweltmonitoring 6 Ulrike Talkner, Caroline Klinck und Uwe Paar WZE-Ergebnisse für alle Baumarten 8 Caroline Klinck und Uwe Paar Kiefer 10 Fichte 12 Buche 14 Eiche 16 Andere Laub- und Nadelbäume 18 Witterung und Klima 20 Johannes Sutmöller Insekten und Pilze 26 Martin Rohde, Rainer Hurling, Gitta Langer, Johanna Bußkamp, Pavel Plašil und Ines Graw Stoffeinträge 29 Birte Scheler Auswirkungen großflächiger Schadflächen auf den Wasser- und Stoffhaushalt von Wäldern 32 Birte Scheler Alternative Baumarten – ein Lösungsbeitrag für die Klimaanpassung der Wälder in Sachsen-Anhalt? 35 Stefan Lieven, Franziska Fasse und Ralf-Volker Nagel Douglasie ist nicht gleich Douglasie – zur Bedeutung von Herkünften und genetischen Ressourcen 39 Aki Michael Höltken, Martin Hofmann und Wilfried Steiner Die dritte Bodenzustandserhebung im Wald (BZE III) hat begonnen 43 Jan Evers und Oliver van Straaten Foto: J. Evers Impressum 44 3
Die Tiefsee ist ein riesiger, noch kaum erforschter Lebensraum mit vielfältigen, einzigartigen und verletzlichen Lebewesen und wichtigen Funktionen für das gesamte Ökosystem Meer und die Klimaregulation. Nach aktuellem wissenschaftlichem Stand birgt der Tiefseebergbau erhebliche Gefahren für die Tiefsee. Einige negative Auswirkungen sind bereits beschrieben, die gravierend und langfristig bis unumkehrbar wären. Mögliche weitreichende Folgeschäden durch Tiefseebergbau sind nur unzureichend kalkulierbar.
Waldzustandsbericht 2020 NW-FVA Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt Vorwort Sehr geehrte Leserinnen und Leser, der Wald ist das erste Opfer der Klimakrise. Die Klimaveränderungen und daraus folgende Extremwetter wie Stürme und Trockenheit stellen eine ernste Gefährdung für unsere Wälder dar. Eine Verschlechterung des Waldzustandes mindert die Abwehrfunktionen von Waldökosystemen. Biotische und abiotische Schaderreger können sich schneller ausbreiten. Der vorliegende Waldzustandsbericht informiert über die Inhalte und Ergebnisse der erfolgten Waldzustandserhebung 2020 in Sachsen-Anhalt. Des Weiteren erläutert er allgemeinverständlich die Ursachen der Schäden und deren Auswirkungen in unseren Wäldern. Für die umfangreiche Datenerfassung, -auswertung und Darstellung der Ergebnisse möchte ich der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt hiermit meinen Dank aussprechen. Die Ergebnisse der Waldzustandserhebung zeigen für die Jahre 2018 bis 2020 die höchsten Anteile stark geschädigter und abgestorbener Bäume. Daraus resultieren erhebliche Schadholz- und Wiederaufforstungsumfänge in allen Waldbesitzarten. Das waldschutzrelevante Schadgeschehen im Bereich der rinden- und holzbrütenden Insekten sowie invasiven pilzartigen Krankheitserregern ist weiterhin auf hohem Niveau. Die Vitalitätsparameter aller Baumartengruppen belegen eine Verschlechterung des Waldzustandes. Allgemein liegt der Schwerpunkt der Schäden bei allen Bäumen im Bereich der mittelalten und alten Bestände in Abhängigkeit von der jeweiligen Standortswasserbilanz. Die Fichten beinhalten das größte Ausmaß der Schäden durch Sturm, Trockenheit und Insektenbefall. 60 Prozent der Schadholzumfänge betreffen die Fichte und etwa 23 Prozent die Kiefer. Bei der Eiche bleibt das Schadgeschehen auf dem Vorjahresniveau bestehen. Des Weiteren ist bei den Eichen im Vergleich zur Fichte und Buche kein sprunghafter Anstieg des Schadniveaus im Jahr 2020 zu verzeichnen. Größere nennenswerte Ausfälle bei den anbauwürdigen eingeführten Baumarten wie die Roteiche und Douglasie sind bisher nicht zu verzeichnen. Aufgrund der hohen Blößenumfänge in der Standortsregion Mittelgebirge (Harz) ist mit weiteren Sturmschäden aufgrund fehlender Deckungsbeziehung zu rechnen. Die Schäden in den Wäldern sind sichtbar. Folgeschäden durch mehrjährigen Trockenstress werden vermutlich auch in den kommenden Jahren noch festzustellen sein. Mit zunehmendem Trockenstress kommt es zu einer verminderten Produktivität sowie einer erhöhten Anfälligkeit gegenüber weiteren abiotischen und biotischen Stressfaktoren. Gründe für den Trockenstress sind verlängerte Vegetationsperioden und eine erhöhte Verdunstungsrate bei den meisten mitteleuropäischen Baumarten. Aufgrund der Schäden vergangener Jahre steht derzeit die Wiederaufforstung der Schadflächen im Mittelpunkt des Interesses. Die entstandenen Freiflächen und Störungslöcher müssen unter Beachtung ökonomischer, ökologischer sowie sozialer Aspekte mit Baumarten auf Grundlage der Herkunftsempfehlungen des Landes Sachsen-Anhalt wiederbewaldet werden. Und zwar mit Bäumen, die sowohl mit dem herrschenden, als auch dem künftigen Klima zurechtkommen. Das bereits veröffentlichte Merkblatt „Entscheidungshilfen zur klimaangepassten Baumartenwahl im Land Sachsen-Anhalt“ bietet für alle Waldbesitzenden hierfür eine wertvolle Handreichung. Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern eine informative Fachlektüre und verknüpfe dies mit der Bitte, alles zu tun, um unsere Wälder im Zuge der Klimakrise zu stärken sowie sich aktiv für den Klimaschutz einzusetzen. Prof. Dr. Claudia Dalbert Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Seite 2 Inhaltsverzeichnis 3 Hauptergebnisse 4 Forstliches Umweltmonitoring 6 WZE-Ergebnisse für alle Baumarten 8 Inge Dammann und Uwe Paar Johannes Eichhorn, Inge Dammann und Uwe Paar Inge Dammann und Uwe Paar Kiefer 10 Fichte 11 Buche 12 Eiche 14 Andere Laub- und Nadelbäume 16 Witterung und Klima 18 Insekten und Pilze 22 Entscheidungshilfen zur klimaangepassten Baumartenwahl 25 Samenplantagen und Mutterquartiere als Beitrag zur Biologischen Vielfalt 32 Stoffeinträge 36 Literaturverzeichnis 39 Impressum 40 Johannes Sutmöller Martin Rohde, Rainer Hurling, Gitta Langer, Johanna Bußkamp, Pavel Plašil und Ines Graw Hermann Spellmann, Johannes Sutmöller, Hans Hamkens und Ralf-Volker Nagel Matthias Paul, Wilfried Steiner, Samuel Schleich, Meinolf Lau, Dagmar Leisten, Matthias Moos und Carola Schmidt Birte Scheler Foto: J. Weymar 3
Im Rahmen der Errichtung eines neuen Testzentrums für große Wälzlager plant die SKF GmbH in Schweinfurt den großtechnischen Ersteinsatz eines universellen dynamischen Prüfstandes für die ressourceneffiziente Herstellung von industriell eingesetzten, für den individuellen Einsatzzweck gefertigten Großlagern, die hohen Drehzahlen in Kombination mit hohen Lasten ausgesetzt sind. Da es derzeit für solche Anwendungen keine geeigneten Prüfstände gibt, werden Großwälzlager mit erheblichen Sicherheitszuschlägen beim Materialeinsatz und der Härtetiefe gefertigt, um potenziellen Mängeln bei der Kundenanwendung zu begegnen. Der von der SKF GmbH geplante, in den Produktionsprozess integrierte Prüfstand soll nun erstmals ein vollumfängliches Testen der Lager ermöglichen und damit das Risiko von Folgeschäden in der Anwendung beim Endkunden deutlich reduzieren. Bei erheblichen Energie- und Materialeinsparungen sollen die Lebensdauer der Lager verlängert und die Betriebssicherheit erhöht werden. Durch den Einsatz des Prüfstandes kann die Ausfallquote der Lager in der Kundenanwendung künftig deutlich reduziert werden. Abwärme aus dem Prüfstandbetrieb wird zurückgewonnen und im werkseigenen Wärmenetz genutzt. Mittelfristig geht die SKF GmbH jährlich von einer Materialeinsparung von rund 160 Tonnen Rohstahl sowie einer Energieeinsparung von rund 12.500 Megawattstunden aus. Dies geht mit einer Minderung des CO 2 -Ausstoßes um 6.250 Tonnen einher. Ziel des neuen Verfahrens ist zugleich die Ermittlung empirischer Daten für eine künftig eng an den realen Belastungsbedingungen orientierte Entwicklung sowie eine weitgehend prozesssichere, ressourcenschonende Fertigung von Großlagern. Branche: Sonstiges verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: SKF GmbH Bundesland: Bayern Laufzeit: 2015 - 2019 Status: Abgeschlossen
Ironische Kunst: Ausstellung im Umweltbundesamt Berlin Am 19. Juni 2008 startet eine neue Ausstellung im Umweltbundesamt (UBA) Berlin. Unter dem Titel „BRUTSTÄTTEN - Künstlerische Positionen zur biologischen Vielfalt und menschlichen Einfalt” präsentieren drei Künstlerinnen Werke, die mit Witz und Hintersinn das gebrochene Verhältnis des Menschen zur Natur thematisieren. Alle Arbeiten der Ausstellung haben einen ironischen bis sarkastischen Unterton, mit dem die Künstlerinnen die Sorg- und Rücksichtslosigkeit menschlicher Eingriffe in die Natur und unzulängliche Reparaturversuche der Folgeschäden kommentieren. Dabei spielen bei allen künstlerischen Beiträgen auch textliche Elemente eine wichtige Rolle. Bärbel Rothhaar installiert ihre „Mustersiedlung” in den Bäumen des UBA -Innenhofes - eine Serie bunt gemusterter keramischer Plastiken, die als Vogelhäuser fungieren. Die Mainzer Künstlerin Violetta Vollrath macht in ihrer detailreichen Bilderserie „Wirklich Rettende Maßnahmen” aberwitzige Vorschläge zur Umweltentlastung, die nicht zufällig an manchen misslungenen Versuch technischer oder politischer Umweltrettung erinnern. Renate Wiedemanns „Wunderkammern” schließlich enthalten biologische Scheinobjekte mit akribischen Artenbeschreibungen – phantasievolle Persiflagen auf die Anpassungsfähigkeit der Natur an unsere Umweltsünden. Die Eröffnung der Ausstellung, die den Besucherinnen und Besuchern vergnügliche und außergewöhnliche Impulse bietet, findet am Donnerstag, den 19. Juni 2008 um 18 Uhr im Umweltbundesamt, Bismarckplatz 1, 14193 Berlin statt. Einführende Worte spricht die Kunstbeauftragte des UBA, Martha Hölters-Freier. Eine Einführung in die Werke gibt die Kulturwissenschaftlerin Dr. Hildegard Kurt. Christiane Keppler zeigt - in Zusammenarbeit mit Bärbel Rothhaar - eine Performance. Die Ausstellung im Umweltbundesamt, Bismarckplatz 1, 14193 Berlin, ist zu sehen bis zum 29. August 2008, montags bis freitags von 9 bis 20 Uhr. Der Eintritt ist frei.
Magdeburg. Das Hochwasser hat auch vor den Wäldern Sachsen-Anhalts keinen Halt gemacht. Die Forstbehörden schätzen den Schaden in den Wäldern auf bis zu 38 Millionen Euro. Das eigentliche Ausmaß der Schäden an Forstkulturen, Zäunen, Wegen und Brücken wird jetzt erst nach Ablaufen und Versickern des Wassers nach und nach sichtbar. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Herman Onko Aeikens sagte: ?Erkennbare Schäden im Privatwald müssen jetzt unverzüglich erfasst und angezeigt werden. Für Waldflächen, die im Rahmen der forstlichen Förderung bezuschusst worden sind, besteht sogar eine Anzeigepflicht des Waldbesitzers.? Damit können mögliche Ansprüche auf Entschädigungszahlungen aus dem Aufbauhilfefonds oder Beihilfen zur Wiederbewaldung bzw. zur Wiederherstellung der forstlichen Infrastruktur gesichert werden. Die entsprechenden Vordrucke gibt es auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (www.mlu.sachsen-anhalt.de), beim Landeszentrum Wald (www.landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de) oder bei den örtlich zuständigen Betreuungsforstämtern. Die Mitarbeiter der Betreuungsforstämter werden die Schadenserfassung beratend begleiten und vor Ort den geschätzten Schadensumfang bestätigen. Schwierig gestaltet sich die Erfassung von Folgeschäden bisher nicht geförderter Wäldflächen und Wäldern mit älteren Bäumen. Aeikens: ?Es ist damit zu rechnen, dass Wälder, die jetzt noch grün sind, in einigen Monaten teilweise oder möglicherweise erst im kommenden Jahr absterben werden.? Die Anzeige dieser Waldflächen soll erst erfolgen, wenn Absterbeerscheinungen sichtbar werden. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Kriminalitätslage: Diebstahl eines Reserverades Am 11.10.2012 wurde der Polizei um 17.08 Uhr angezeigt, dass unbekannte Täter im Tatzeitraum vom 09.10.2012 / 22.30 Uhr bis zum 10.10.2012 / 10.00 Uhr das Reserverad eines Sattelzuges entwendet haben. Das Fahrzeug war in der Köpnicker Straße in Zahna gegenüber dem Bahnhof abgestellt. Als der Fahrer sein Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen wollte, bemerkte er den Diebstahl von seinem mitgeführten Trailer. Der Schaden wird im oberen dreistelligen Bereich geschätzt. Diebstahl eines Hauswasserwerkes Unbekannte Täter sollen in der Zeit vom 05.10.2012 / 18.00 Uhr bis zum 11.10.2012 / 15.00 Uhr auf ein Gartengrundstück in der Straße Rotes Land in Wittenberg gelangt sein und ein an einen Brunnen angeschlossenes Hauswasserwerk entwendet haben. Der Schaden wird mit fünfhundert Euro angegeben. Diebstahl aus Rohbau Im Tatzeitraum vom 11.10.2012 / 17.00 Uhr bis zum 12.10.2012 / 07.00 Uhr sollen unbekannte Täter in ein im Rohbau befindliches Einfamilienhaus in Wittenberg, Elbblick eingedrungen sein und verschiedene Baumaterialien, unter anderem Mehrzweckschrauben und mehrere Rollen Quellband entwendet haben. Der Schaden wird im oberen dreistelligen Bereich geschätzt. Verkehrslage: Aufgefahren Nach Angaben der Unfallbeteiligten befuhr ein 36jähriger Ford-Fahrer am 11.10.2012 um 17.00 Uhr in Coswig die Zerbster Straße aus Richtung Roßlau kommend in Richtung Stadtzentrum hinter einen Opel. In Höhe der Einfahrt zum Parkplatz eines Einkaufsmarktes musste die Opel-Fahrerin verkehrbedingt anhalten. Der Ford-Fahrer beachtete diese nicht und fuhr auf den haltenden Opel auf. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Der Ford war nicht mehr fahrbereit. Verletzt wurde niemand. Wildunfälle Der 48jährige Fahrer eines Kleintransporters befuhr am 11.10.2012 um 23.00 Uhr die L 126 von Labetz kommend in Richtung Bülzig. Am Abzweig Wiesigk überquerte plötzlich ein Reh die Fahrbahn. Mit diesem kam es in der weiteren Folge zum Zusammenstoß. Am PKW entstand leichter Sachschaden. Das Tier entfernte sich von der Unfallstelle. Am 12.10.2012 befuhr um 01.20 Uhr der 53jährige Fahrer einer Sattelzugmaschine die B 2 aus Richtung Kropstädt kommend in Richtung Wittenberg. Circa einen Kilometer vor dem Abzweig Jahmo lief plötzlich ein Wildschwein von rechts kommend auf die Fahrbahn, mit dem es zum Zusammenstoß kam. Das Wildschwein lief anschließend in unbekannte Richtung davon. Am Fahrzeug entstand Sachschaden. Ein 44jähriger Renault-Fahrer befuhr um 06.20 Uhr die B 107 aus Richtung Radis kommend in Richtung Gräfenhainichen / Mescheide, als plötzlich ein Reh über die Fahrbahn wechselte und mit dem PKW zusammenstieß. Das Tier verendete an der Unfallstelle. Am PKW entstand Sachschaden. Auch auf der L 113 stieß ein Reh um 07.40 Uhr mit einem PKW zusammen. Die 40jährige Mazda-Fahrerin war aus Richtung Groß Naundorf kommend in Richtung Annaburg unterwegs. Das Tier verendete am Unfallort. Am Fahrzeug entstand Sachschaden. Beim Rangieren angestoßen Beim Rangieren eines Müllfahrzeuges in der Wittenberger Paul-Gerhard-Straße am 12.10.2012 um 08.25 Uhr streifte der Fahrer leicht einen parkenden Mitsubishi. Dabei entstand an diesem Sachschaden am hinteren linken Stoßfänger. Der LKW wurde augenscheinlich nicht beschädigt. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Ein unbekannter Fahrzeugführer soll in der Zeit vom 11.10.2012 / 17.30 Uhr bis zum 12.10.2012 / 06.50 Uhr in der Alten Goltewitzer Straße in Oranienbaum-Wörlitz gegen ein Verkehrszeichen gestoßen sein und sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt haben. Am Verkehrszeichen, welches umgestoßen wurde, entstand Sachschaden. Radfahrerin kam zu Fall Nach eigenen Angaben befuhr eine 69jährige Radfahrerin am 12.10.2012 um 10.00 Uhr in Wittenberg die Mauerstraße aus Richtung Fleischerstraße kommend in Richtung Kreisverkehr Mauerstraße / Bürgermeisterstraße. Nach dem Einfahren in den Kreisverkehr bog sie nach rechts in die Bürgermeisterstraße ab mit der Absicht, auf den rechten Radweg in Richtung Lutherstraße aufzufahren. Dabei war der abgesenkte Bordstein zum Radweg durch einen parkenden Pkw zugestellt. In der weiteren Folge wich sie aus, um nicht mit dem Fahrzeug zu kollidieren. Dabei stieß sie gegen den Bordstein der Fahrbahn, kam zu Fall und verletzte sich leicht. Prävention: Kinder als Radfahrer im Straßenverkehr Wie schütze ich mein Kind am besten Radfahrer sind neben den Fußgängern die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Im Straßenverkehr werden sie oft zu spät oder gar nicht gesehen. Umso mehr gilt dies für unsere Kinder. Da sie noch klein und unerfahren sind, gilt es, sie besonders zu schützen. Dies geschieht zum Einen mit dem Tragen eines Fahrradhelmes. Eine Pflicht dazu gibt es zwar noch nicht, aber besonders seitens der Polizei wird immer wieder dazu geraten. Ein gebrochener Arm oder ein gebrochenes Bein heilt im Regelfall recht gut ab, aber ein Schädelbruch oder andere innere Kopfverletzungen können da schon schwere Folgeschäden nach sich ziehen. Beim Kauf eines Fahrradhelmes sollte man sich am besten fachmännisch beraten lassen, da eine richtige Passform das A und O ist und ansonsten die Sicherheit nicht gegeben ist. Am Besten ist es, das Kind beim Kauf mit einzubeziehen, denn es muss den Helm schließlich gern aufsetzen. Es ist ratsam, die Kinder so früh wie möglich an das Tragen eines Helmes zu gewöhnen, d.h. bereits auf dem Fahrrad der Eltern oder beim Fahren mit dem Laufrad sollte ein solcher getragen werden. Wünschenswert ist natürlich, wenn die Eltern mit gutem Beispiel voran gehen. Auch ist es wichtig, zu wissen, dass Kinderfahrräder grundsätzlich erst ab einer Größe von 20 Zoll verkehrssicher nach der StVZO sind. Und auch da gibt es noch solche, die als Sportgeräte gelten, wie z.B. ein Mountainbike. Ein solches muss beim Kauf keine Lichtanlage haben. Um es aber im Straßenverkehr zu nutzen, muss eine solche angebaut werden. Auch beim Kauf eines Fahrrades sollte man sich deshalb am besten beraten lassen, um zu wissen, ob es verkehrssicher ist bzw. was man noch anbringen muss, um es verkehrssicher zu machen. Kleinere Räder oder andere Fortbewegungsmittel, wie beispielsweise ein Dreirad, Laufrad oder Roller gelten als Spielgeräte. Wenn unsere Kleinen sich im Straßenverkehr mit einem Rad bewegen, sei darauf geachtet, dass die Kinder gut gesehen werden. Daher sollte jedes Kind besonders bei Dunkelheit zusätzlich zur Lichtanlage und den Reflektoren am Fahrrad auch geeignete Kleidung bzw. eine reflektierende Weste oder Reflektorbänder tragen. Diese gibt es schon sehr preiswert im Handel. Dies gilt in besonderem Maße bei den Fortbewegungsmitteln oder kleinen Rädern, die als Spielgeräte gelten und daher noch keine Lichtanlage benötigen. Worauf sollte noch geachtet werden? Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf dem Fußweg fahren und Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen auf dem Fußweg fahren. Ist eine Straße zu überqueren, müssen die Kinder vom Fahrrad absteigen. Am besten nutzt man ? wenn möglich ? eine Ampel oder einen Fußgängerüberweg. Kindgemäß erklärt werden sollte man den Kindern auch, was ein toter Winkel ist und dass man da leicht von einem PKW oder LKW übersehen werden kann. Fazit ist: Bevor ein Kind sich allein mit einem Fahrrad im Straßenverkehr bewegt, sollte es von den Eltern dazu befähigt werden. Richtiges Verhalten muss besprochen und geübt werden. Daher bietet es sich an, auch mal mit dem Kind Verkehrssituationen zu beobachten und über richtiges, aber auch falsches Verhalten Anderer zu reden. Sie müssen sicher nicht lange warten, um einen Radfahrer zu entdecken, der vielleicht bei Rot über die Straße fährt oder den falschen Radweg oder gar den Fußweg benutzt. Da leider viele Erwachsene im Straßenverkehr keine Vorbilder für unsere Kleinen sind, müssen die Kinder genau wissen, was richtig ist und warum. Und dabei können sie, wenn sie bereits Grundschüler sind, gut auf ihr eigenes Wissen vertrauen, denn unsere Kinder lernen in der schulischen Verkehrserziehung das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Ermutigen Sie Ihre Kinder immer wieder zu diesem richtigen Verhalten und motivieren sie sie dahingehend, nicht das Falsche nachzuahmen. Loben Sie Ihre Kleinen für ihr richtiges Verhalten. Das macht sie stolz und stärkt das Selbstbewusstsein! Impressum:Polizeirevier WittenbergPressestelle Juristenstraße 13a06886 Lutherstadt Wittenberg Tel: (03491) 469 0 Fax: (03491) 469 210 Mail: presse.prev-wb@polizei.sachsen-anhalt.de
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 148/09 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 148/09 Halle (Saale), den 22. Oktober 2009 Datenschutzverletzungen in Sachsen-Anhalt weiterhin auf hohem Niveau Erste Änderungen des Datenschutzgesetzes in Kraft ¿ Gesetzgeber stärkt Verbraucher- und Eingriffsrechte der Datenschutzbehörden Ob Google-Street-View im Wohngebiet, Personalakten im Müll oder Einsatz von Nachtsichtgeräten im Kino - es gibt nichts, was es nicht gibt! Das Gebiet, für das das Datenschutzteam des Landesverwaltungsamtes, der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, zuständig ist, wird immer facettenreicher. Das zeigen die Probleme, mit denen sich Michael Wersdörfer als Referatsleiter und seine Mitarbeiterinnen im Jahr 2009 schon zu befassen hatten. Doch nicht nur qualitativ sondern auf quantitativ haben sich die von Betroffenen angezeigten Datenschutzverletzungen verändert. So ist hier im Jahr 2008 ein Anstieg um 67% zu verzeichnen. ¿Gerade durch die großen Datenskandale der letzten Monate hat sich das Bewusstsein für die Relevanz des Datenschutzes im Alltag bei den Bürgerinnen und Bürgern stark verändert. Das ist gut und richtig, denn der Bürger ist mündig und muss sich nicht alles gefallen lassen. Deshalb wendet er sich immer öfter an uns.¿, erläutert Michael Wersdörfer, Leiter des Datenschutzreferates im Landesverwaltungsamt. ¿Die Anzahl der Beschwerdeverfahren ist im vergangenen Jahr sprunghaft gestiegen und auch in diesem Jahr wird sie sich auf dem gleichen Niveau bewegen. Nicht eingerechnet sind dabei natürlich all die telefonischen Nachfragen, bei denen der Anrufer sich über seine Rechte informieren will.¿ Beschwerdeverfahren im Datenschutz 2005 bis 2008 Beschwerdegrund 2005 2006 2007 2008 2009* Erhebung von Daten 11 11 11 22 13 Speicherung von Daten 8 6 5 8 9 Übermittlung von Daten 12 12 11 19 19 Nutzung von Daten incl. Spam und Callcenter 9 9 9 8 9 Auskunftsverlangen 5 1 3 1 1 Videoüberwachung 2 6 4 14 7 Gesamt 47 46 43 72 58 * Stand 30.09.2009 Dass im Bereich Datenschutz dringender Handlungsbedarf besteht, hat auch der Gesetzgeber erkannt und zum 01.09.2009 eine erste Gesetzesänderung erlassen. Die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) - BDSG-Novelle II - sind ein Ergebnis, um den ¿Datenmissbrauchskandalen¿, die häufig den illegalen Datenhandel oder unzulässige Mitarbeiterkontrollen betrafen, besser entgegentreten zu können. Mit der vorgenannten Novelle wurden u. a. die Regelungen zum Adresshandel und zur Nutzung von Daten für Werbezwecke geändert. Die Zulässigkeit der Nutzung sog. Listendaten, d.h. Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Name, Titel, akademischer Grad, Anschrift und Geburtsjahr, Gruppenmerkmal bleibt zwar erhalten, allerdings gilt dies nur für bestimmte Bereiche. Dazu zählen die Werbung für eigene Zwecke, die Werbung im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit des Betroffenen und die Werbung für Spenden. Im Zusammenhang mit den sog. Listendaten ist hervorzuheben, dass Telefondaten und E-Mailadressen bereits vor der Novellierung nicht erfasst waren und daher beispielsweise Callcenter nach wie vor für Werbeanrufe wirksame Einwilligungen benötigen. Die tiefgreifendsten Änderungen betreffen jedoch folgende zwei Bereiche: Für Werbezwecke dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich nur noch mit wirksamer schriftlicher oder elektronischer Einwilligung genutzt werden. Listendaten können zwar weiterhin für Werbezwecke an Dritte weitergegeben werden, jedoch muss nunmehr die Stelle, die die Daten erstmalig erhoben hat, aus der nachfolgenden Werbung eindeutig hervorgehen. Auch sind die Betroffenen nach wie vor über das Widerspruchsrecht (Widerspruch gegen die werbliche Verwendung der eigenen Daten) zu unterrichten. Es besteht ab sofort eine neue Meldepflicht bei ¿Datenschutzpannen¿ (§ 42a BDSG) über diese zu informieren, damit es den Betroffenen und den Datenschutzbehörden erleichtert wird, Folgeschäden zu vermeiden. In diesem Zusammenhang sind jüngst Schüler VZ und der Finanzdienstleister AWD nach Datenpannen selbst an die Öffentlichkeit getreten. ¿Damit verbessert die BDSG-Novelle II die Möglichkeiten der Datenschutzkontrolle. Denn ab sofort können Verbraucher und Datenschützer die Herkunft und ggf. die Spur der Daten besser nachvollziehen. Auch die Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz werden mittels ergänzter Anordnungs- und Ahndungsrechte erweitert.¿, fasst Datenschützer Wersdörfer zusammen. Sachsen-Anhalts Datenschützer betreten mit verschiedenen Regelungen bundesweit Neuland In zwei Fällen ist Sachsen-Anhalt bundesweiter Vorreiter. So befährt Google seit dem Jahre 2008 die Straßen der Städte und Gemeinden in Deutschland mit Fahrzeugen, auf denen sich Kameras befinden, um Straßenpanoramen für den Internetdienst Google Street View aufzunehmen. Es wird von dem Unternehmen beabsichtigt, die Bilder ¿ möglicherweise noch in diesem Jahr ¿ für jeden sichtbar ins Internet einzustellen. Die Ängste und Bedenken, die sich teilweise in der Öffentlichkeit artikulieren, sind nicht unbegründet. So können Personen in einer kompromittierenden Situation aufgenommen oder Hauseigentümer, die das Erscheinungsbild ihres Grundstücks nicht öffentlich zur Schau stellen wollen, plötzlich einer weltweiten Öffentlichkeit preisgegeben werden. Damit die Bürger und Bürgerinnen ihre persönlichen Rechte wahren können, hat das Landesverwaltungsamt als erste Datenaufsichtsbehörde ein Online-Formular entwickelt, mit dem sich die Nutzung der Daten verhindern lässt. Kaum wurde es im Juni 2009 ins Netz gestellt (www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de), gab es Zugriffe auf das Formular und Anfragen von Buxtehude bis Garmisch-Partenkirchen. Ja selbst im Kino tut sich was¿nicht nur die Zuschauer beobachten die Leinwand, nein, auch die Zuschauer werden beobachtet, und, da es dunkel ist, mittels Nachtsichtgeräte! So geschehen in einem Magdeburger Kino. Mit diesem Novum konfrontiert hat das Landesverwaltungsamt als erste Aufsichtsbehörde bundesweit Stellung bezogen und folgende Festlegung getroffen. Nachtsichtgeräte unter den gegebenen Umständen des Einzelfalls müssen akzeptiert werden. Allerdings müssen Kinobesucher vor dem Kartenkauf auf die Überwachung gut sichtbar hingewiesen werden. Weitere Informationen zur Thematik ¿Datenschutz¿ und Ansprechpartner für Ihre Nachfragen finden Sie auf www.lvwa.sachsen-anhalt.de/datenschutz. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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