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Trend zu Einwegflaschen aus Kunststoff ungebrochen

Studie: Marktanteile von ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen sinken erneut Einwegflaschen aus Kunststoff verdrängen zunehmend Mehrwegflaschen und Getränkekartons vom Markt. Der Anteil an Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen (MövE) geht weiter zurück. Dieser ist 2009 abermals leicht gesunken. Er betrugt nur noch 51,8 Prozent. Damit lag er deutlich unter der Zielmarke von 80 Prozent, den die novellierte Verpackungsverordnung für Massengetränke vorgibt. Zwar ist der Prozentsatz von Getränken in Einweg-Glasflaschen und Dosen sehr stark zurückgegangen, aber der Anteil an Einwegflaschen aus Kunststoff ist gleichzeitig stark gestiegen - und das vor allem auf Kosten der Mehrweg-Glasflasche und des Getränkekartons. Dies zeigt eine Studie, die die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durchführte. „Getränke in Mehrwegflaschen aus Glas und Kunststoff sind nach wie vor am umweltfreundlichsten. Die beste Ökobilanz weisen Mehrwegflaschen von regionalen Anbietern auf“, sagte der Präsident des ⁠ UBA ⁠, Jochen Flasbarth. Mehrweg trüge nachweislich dazu bei, die Abfallmengen zu reduzieren und Transporte zu vermeiden. „Das Umweltbundesamt unterstützt die Initiative der Bundesregierung, die Kennzeichnungspflicht für Einweggetränkeverpackungen einzuführen. Das würde den Verbrauchern die richtige Wahl erleichtern“, fügte Flasbarth hinzu. Die Kennzeichnungspflicht soll eine einfache Unterscheidung zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen ermöglichen. Insgesamt wurden im Jahr 2009 31,8 Milliarden Liter Getränke verbraucht. Davon sind etwa ein Drittel (34, 2 Prozent) Mehrweg-Glasflaschen. 15,0 Prozent der Getränke wurden in Mehrwegflaschen aus Kunststoff verkauft und 2,6 Prozent in ökologisch vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen. Dazu zählen der Getränkekarton und der Standbodenbeutel (siehe Grafik). Dies führt zu einem MövE-Anteil von 51,8 Prozent. Die zweite Hälfte der Getränke wurde in Einwegflaschen aus Kunststoff, Einweg-Glasflaschen und Dosen abgefüllt. Sie haben gemeinsam einen Anteil von 48,2 Prozent, wobei die Einwegflaschen aus Kunststoff dominieren. Sie machen mit 46,3 Prozent fast die Hälfte aller Getränkeverpackungen aus. In den einzelnen Getränkesegmenten zeigt sich ein sehr unterschiedliches Bild: Während bei Bier die Mehrweg-Glasflasche mit 88,5 Prozent das sehr gute Ergebnis des Vorjahres sogar noch verbessern konnte, ist der MövE-Anteil sowohl bei Wasser (43,8 Prozent) als auch bei Erfrischungsgetränken (37,4 Prozent) weiter zurückgegangen. Mit der 3. Änderung der Verpackungsverordnung im Jahr 2005 wurde ein Anteil von 80 Prozent für Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen als Richtwert formuliert. Doch seit 2004 ist der MöVE-Anteil kontinuierlich gesunken. Mit einem Anteil von 71,7 Prozent der Getränkeproduktion dominierten Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen 2004 noch den Markt. 2009 lag ihr Anteil bei 51,8 Prozent (siehe Grafik). 22.06.2011

Mehrweganteil bei Getränken 2017 weiter gesunken

Nur Bier wird vor allem in Mehrwegflaschen verkauft Im Jahr 2017 wurden nur rund 42 Prozent der Getränke in Mehrwegflaschen abgefüllt. Der Anteil von Mehrwegflaschen lag damit 0,7 Prozentpunkte unter dem Wert des Jahres 2016. Das zeigt die neueste Auswertung der Getränkeabfüllung in Deutschland des Umweltbundesamtes (UBA). Damit liegt der Mehrweganteil nach wie vor deutlich unter dem im Verpackungsgesetz vorgegebenen Ziel von 70 Prozent. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Kurze Transportwege und Mehrwegverpackungen sind wichtig, um Umweltbelastungen und Abfälle zu vermeiden. Dafür brauchen wir gut funktionierende Mehrwegsysteme. Alle Supermärkte und Verkaufsstellen von Getränken sollten möglichst viele Getränke in Mehrwegflaschen anbieten und so dazu beitragen, weniger Abfälle zu erzeugen.“ Die meisten Getränke werden mittlerweile in Einwegkunststoffflaschen abgefüllt: Der Marktanteil liegt bei etwa 52 Prozent. Dosen erreichten einen Marktanteil von circa 4 Prozent. Getränkekartons und Standbodenbeutel haben einen Anteil von etwa 1,5 Prozent. Einwegglasflaschen liegen in den pfandpflichtigen Getränkesegmenten bei deutlich unter einem Prozent. Der Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen ist über die letzten Jahre kontinuierlich gesunken. 2010 lag er noch bei 48 Prozent. Da Getränkeverpackungen mehr als ein Viertel der deutschen Verpackungsabfälle ausmachen, würde ein höherer Mehrweganteil den Verpackungsabfall auch insgesamt deutlich reduzieren. Aus Umweltschutzsicht ist Mehrweg der bessere Weg: Glasmehrwegflaschen können 50-mal und PET-Mehrwegflaschen 20-mal befüllt werden. Mehrwegflaschen aus der Region schneiden wegen geringer Transportemissionen aus Umweltschutzsicht am besten ab. Sie vermeiden unnötige Abfälle und sparen Energie und Rohstoffe. Maria Krautzberger: „Nicht alle Handelsunternehmen bieten Mehrwegflaschen an. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird der Umweltschutz beim Einkauf so unnötig schwer gemacht. Je mehr Abfüller und Händler Mehrwegflaschen verwenden, desto besser funktioniert das Mehrwegsystem. Dies geht am besten mit Mehrwegpoolflaschen, aus denen sich viele Abfüller bedienen können und die von jedem befüllt werden können. Das ist für die Umwelt besser als individuell gestaltete Flaschen- und Kästen, die nur ein Abfüller zurücknimmt.“ Eine Ausnahme bei den geringen Mehrweganteilen bildet allein Bier, wo der Mehrweganteil bis heute noch bei knapp 82 Prozent liegt. Doch auch hier wird öfter zu Einwegflaschen und Dosen gegriffen: 2010 lag der Mehrweganteil noch bei gut 88 Prozent. Das Umweltbundesamt untersucht in einem im Ressortforschungsplan 2020 angelegten Projekt mögliche Maßnahmen zur Steigerung des Mehrweganteils.

UBA aktuell - Nr.: 5/2015

Liebe Leserin, lieber Leser, der Klimawandel ist nicht „nur“ ein Problem weit entfernter Inselstaaten. Auch Deutschland ist zunehmend stärker betroffen – etwa von Trockenperioden und Flusshochwassern. Lesen Sie, welche Klimafolgen in den verschiedenen Regionen nach neuesten Erkenntnissen zu erwarten sind. Ein erheblicher Produzent von Treibhausgasen ist die Landwirtschaft. Doch sie verursacht auch andere Probleme, wie Artenschwund und Bodenerosion, die noch immer nicht gelöst sind. Wir ziehen eine Bilanz der letzten 30 Jahre. Zum Schluss möchten wir Ihnen Wilma vorstellen. Was macht wohl ein Hund beruflich im UBA? Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Folgen des Klimawandels in Deutschland zukünftig deutlich stärker Manchen Regionen droht Hitze und Trockenheit, in anderen steigt die Gefahr von Überflutungen. Quelle: adelphi PRC EURAC 2015 Bis zur Mitte dieses Jahrhunderts wird deutschlandweit die Erwärmung zunehmen. Dadurch steigt die Gefahr von Hitzewellen und Trockenperioden. Bei einem starken Klimawandel steigt auch die Gefahr von Sturzfluten und Flusshochwassern. Damit wird das Schadenspotenzial des Klimawandels für Umwelt, Gesundheit und Infrastrukturen größer, besonders in Ballungsgebieten. Das ist das Ergebnis der so genannten Vulnerabilitätsanalyse – einer umfassenden Studie zur Verwundbarkeit Deutschlands gegenüber dem Klimawandel. Erstellt wurde sie von 16 wissenschaftlichen Bundesbehörden und -institutionen im Auftrag der Bundesregierung und unter Koordination des UBA. Sie dient dazu, die Deutsche Strategie zur Anpassung an den Klimawandel weiterzuentwickeln und bildet die Grundlage für Maßnahmen der Bundesregierung zur Anpassung. Die Studie zeigt auch, welche Regionen jeweils mit welchen Klimafolgen rechnen müssen: So sind beispielsweise Ballungsgebiete in Ostdeutschland und dem Rheintal durch Hitzewellen besonders gefährdet. Im norddeutschen Tiefland könnte die Anzahl der Überschwemmungen durch Flusshochwasser zunehmen, Süddeutschland ist dagegen durch Überschwemmungen infolge von Starkregen besonders bedroht. 45,1 Nur noch 45,1 Prozent aller im Jahr 2013 in Deutschland konsumierten pfandpflichtigen Getränke waren in Mehrweg-Getränkeverpackungen abgefüllt, weitere 1,1 Prozent in Getränkekartons oder Standbodenbeuteln. Diese gelten ebenfalls als „ökologisch vorteilhaft“. Dieser so genannte MövE-Anteil (Mehrweg und ökologisch vorteilhafte Einwegverpackungen) ist gegenüber dem Jahr 2004 um knapp 25 Prozentpunkte zurückgegangen. Ab 2012 verlangsamte sich der Abwärtstrend. Auf dem Vormarsch sind dagegen Einweg-Kunststoffflaschen: Sie waren 2013 mit 51,3 Prozent am Getränkeverbrauch die am häufigsten eingesetzte Verpackung – für die Abfallvermeidung ein schlechter Trend. …ein Hund beruflich im UBA? Hund Wilma ist der erste Schimmelspürhund im UBA. Quelle: Dr. Kerttu Valtanen / UBA Vier Pfoten, schwarze Nase und ein weißes Fell – Wilma ist eine ungewöhnliche Mitarbeiterin. Die zehn Monate alte Parson Russel Terrierin macht seit ihrem 3. Lebensmonat eine Ausbildung zum Schimmelspürhund – zusammen mit Besitzerin Dr. Kerttu Valtanen aus dem UBA-Fachgebiet „Mikrobiologische Risiken“. Zurzeit trainiert Wilma mit fünf verschiedenen Schimmelpilzarten auf Nährmedien. Danach kann das Finden von Schimmel allmählich auf echte Schäden in Wohnungen erweitert werden. Die Ausbildung schließt meistens in wenigen Jahren mit einer Qualitätsprüfung für Schimmelspürhunde, die das UBA mit entwickelt hat. Dann kann Wilma zum Aufspüren von Schimmel eingesetzt werden, der beispielsweise hinter Bauteilen verborgen ist. So lässt sich die Schadensstelle lokalisieren, ohne das Bauwerk „auf gut Glück“ beschädigen zu müssen. Die Anforderungen beim Schimmelspüren sind höher als etwa bei Sprengstoff oder Drogen. Schimmel wird von zahlreichen verschiedenen Pilzen und Bakterien gebildet und riecht immer wieder anders, je nach befallenem Material und Schadensalter. Die Hundeführerin muss das Verhalten ihres Hundes richtig interpretieren, etwa wenn er Schimmel an einer für ihn unerreichbaren Zimmerdecke wahrnimmt. Beide müssen also ein eingespieltes Team sein, das die Ausbildung möglichst gemeinsam durchläuft. Vorreiter in der Ausbildung solcher Hunde ist übrigens Finnland. Durch einen regen Austausch will das UBA die wertvollen Kenntnisse auch nach Deutschland tragen. Die Ausbildung von Wilma ist eine gute Möglichkeit, eigene Erfahrungen auf dem Gebiet zu sammeln. Außerdem ist Wilma die perfekte Ergänzung im UBA-Forscherteam. Schon bald könnte sie in einer Studie zum Einsatz kommen, die erforschen soll, wie sich Schimmel in der Wohnung auf die Gesundheit auswirkt.

Teilprojekt: Einsatz von PCR Material in Packmitteln

Das Projekt "Teilprojekt: Einsatz von PCR Material in Packmitteln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Henkel AG & Co. KGaA durchgeführt. Um gesetzliche aber auch unternehmerische Ziele hinsichtlich einer effektiven Kreislaufwirtschaft zu erreichen, müssen Prozesse geschaffen werden, die eine Verwendung von Kunststoff Rezyklaten vereinfacht. Im Rahmen des Vorhabens PlasticBOND wird der Konsumgüterhersteller Henkel AG & Co. KGaA sich zusammen mit den Verbundpartnern dieser Thematik widmen. Durch Entwicklung und Anwendung von Kunststoffverpackungen (Spritzgussteile wie Verschlüsse und Kappen aber auch Extrusionsfolien wie bei der Anwendung als Standbodenbeutel) liegt die Beteiligung Henkels in verschiedenen Bereichen entlang der Wertschöpfungskette. Neben Anforderungsprofilen und Materialcharakterisierung von Verpackungskomponenten, auch in der Bereitstellung von Teilen für Demoprojekte sowie deren Anwendbarkeit im industriellen Umfeld. Hierdurch kann, gemeinsam mit allen weiteren Projektpartnern, ein industrienaher Ansatz für eine einheitliche Bewertung von Kunststoffverpackungsprodukten mit verschiedenen Rezyklat Qualitäten erarbeitet werden.

Teilvorhaben: Entwicklung einer miniaturisierten Integrations- und Gehäusetechnologie für das Sensor-Aktor-System

Das Projekt "Teilvorhaben: Entwicklung einer miniaturisierten Integrations- und Gehäusetechnologie für das Sensor-Aktor-System" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von VIA electronic GmbH durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die prototypische Entwicklung einer flexiblen, eingebetteten Sensortechnologie für ein zellintegriertes, gekoppelten Multisensor- und Klimatisierungs-moduls für Lithium-Ionen-Batteriezellen. Im Teilvorhaben werden die Möglichkeiten der Sensorherstellung auf organischen und keramischen Schaltungsträgern erforscht sowie die Gehäusetechnologie für deren Integration zusammen mit der Kommunikations- und Signalelektronik bearbeitet. Dabei stehen die erreichbare Miniaturisierung und die Zuverlässigkeit in der aggressiven Batterieumgebung im Antriebstrang von Elektromobilen im Vordergrund. Das zu entwickelnde Sensor- und Aktor -Modul soll durch Integration der Sensorik und der Aktorik zusammen mit der Steuer- und Kommunikationselektronik auf einer entsprechend dünnen und flexiblen Keramik als Ultra-Flachbaugruppe realisiert und anschließend durch Einbettung in organische Folien hermetisiert werden. Keramische Foliensubstrate stehen in LTCC Technologie in Dicken von minimal 40Mikro m zur Verfügung, klassische Dickschichtkeramik ab 200Mikro m. Das Assembly in innovativer SMT und Flip-Technik, eine robuste AVT und eine zuverlässige Hermetisierungstechnik sind die Lösungsansätze, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Unter Berücksichtigung der Notwendigkeiten einer industriellen Fertigung werden entsprechende Teststrukturen erarbeitet, aufgebaut und erforscht. In weiteren Iterationsschritten werden die Gehäusefunktionen realisiert, getestet und optimiert und in einem letzten Arbeitspaket fließen die gewonnen Erkenntnisse in der Realisierung der komplexen prototypischen Flachbaugruppe zusammen. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt anhand einer detaillierten Planung nach einzelnen Arbeitspaketen und Teilaufgaben sowie dem zu erreichenden Meilensteinplan zusammen mit Ressourcenplanung und Balkenplan.

Mehrweganteil bei Getränken 2017 weiter gesunken

Mehrweganteil bei Getränken 2017 weiter gesunken Nur Bier wird vor allem in Mehrwegflaschen verkauft Im Jahr 2017 wurden nur rund 42 Prozent der Getränke in Mehrwegflaschen abgefüllt. Der Anteil von Mehrwegflaschen lag damit 0,7 Prozentpunkte unter dem Wert des Jahres 2016. Das zeigt die neueste Auswertung der Getränkeabfüllung in Deutschland des Umweltbundesamtes (UBA). Damit liegt der Mehrweganteil nach wie vor deutlich unter dem im Verpackungsgesetz vorgegebenen Ziel von 70 Prozent. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Kurze Transportwege und Mehrwegverpackungen sind wichtig, um Umweltbelastungen und Abfälle zu vermeiden. Dafür brauchen wir gut funktionierende Mehrwegsysteme. Alle Supermärkte und Verkaufsstellen von Getränken sollten möglichst viele Getränke in Mehrwegflaschen anbieten und so dazu beitragen, weniger Abfälle zu erzeugen.“ Die meisten Getränke werden mittlerweile in Einwegkunststoffflaschen abgefüllt: Der Marktanteil liegt bei etwa 52 Prozent. Dosen erreichten einen Marktanteil von circa 4 Prozent. Getränkekartons und Standbodenbeutel haben einen Anteil von etwa 1,5 Prozent. Einwegglasflaschen liegen in den pfandpflichtigen Getränkesegmenten bei deutlich unter einem Prozent. Der Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen ist über die letzten Jahre kontinuierlich gesunken. 2010 lag er noch bei 48 Prozent. Da Getränkeverpackungen mehr als ein Viertel der deutschen Verpackungsabfälle ausmachen, würde ein höherer Mehrweganteil den Verpackungsabfall auch insgesamt deutlich reduzieren. Aus Umweltschutzsicht ist Mehrweg der bessere Weg: Glasmehrwegflaschen können 50-mal und PET-Mehrwegflaschen 20-mal befüllt werden. Mehrwegflaschen aus der Region schneiden wegen geringer Transportemissionen aus Umweltschutzsicht am besten ab. Sie vermeiden unnötige Abfälle und sparen Energie und Rohstoffe. Maria Krautzberger: „Nicht alle Handelsunternehmen bieten Mehrwegflaschen an. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird der Umweltschutz beim Einkauf so unnötig schwer gemacht. Je mehr Abfüller und Händler Mehrwegflaschen verwenden, desto besser funktioniert das Mehrwegsystem. Dies geht am besten mit Mehrwegpoolflaschen, aus denen sich viele Abfüller bedienen können und die von jedem befüllt werden können. Das ist für die Umwelt besser als individuell gestaltete Flaschen- und Kästen, die nur ein Abfüller zurücknimmt.“ Eine Ausnahme bei den geringen Mehrweganteilen bildet allein Bier, wo der Mehrweganteil bis heute noch bei knapp 82 Prozent liegt. Doch auch hier wird öfter zu Einwegflaschen und Dosen gegriffen: 2010 lag der Mehrweganteil noch bei gut 88 Prozent. Das Umweltbundesamt untersucht in einem im Ressortforschungsplan 2020 angelegten Projekt mögliche Maßnahmen zur Steigerung des Mehrweganteils.

Mehrwegflaschen

Mehrwegflaschen sind umweltfreundlicher als Einwegvarianten Worauf Sie beim Kauf von Getränkeverpackungen achten sollten Kaufen und benutzen Sie Mehrwegflaschen – am besten aus der Region. Verzichten Sie auf Einwegflaschen und Dosen. Trinken Sie Wasser aus dem Wasserhahn: Pur oder selbst gesprudelt ist es das umweltfreundlichste Getränk. Gewusst wie Mehrwegflaschen sind umweltfreundlicher als Einwegflaschen. Die Nutzung von Mehrwegflaschen führt in der Regel zu einem geringeren Energie- und Ressourcenverbrauch als bei Einwegflaschen. Dies gilt umso mehr, je regionaler der Vertrieb und je höher die Zahl der Wiederbefüllungen sind. Mehrweg bevorzugen: Mehrwegflaschen aus der Region sind aus Umweltsicht erste Wahl. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Glas- oder PET-Mehrwegflaschen handelt. Allerdings ist es durch das Pflichtpfand auf Einweggetränkeverpackungen schwieriger geworden, echte Mehrwegflaschen zu erkennen. Mehrwegflaschen erkennen Sie teilweise am Logo „Mehrweg – Für die Umwelt“ oder am Blauen Engel. Das Mehrwegpfand beträgt gewöhnlich 8 oder 15 Cent. Einweg vermeiden: „Zerknitterbare“ Plastikflaschen sind hingegen immer Einwegflaschen. Sie werden nicht wiederbefüllt, sondern zerschreddert und recycelt. Eine gute Möglichkeit, Einwegpfandflaschen von Mehrwegpfandflaschen zu unterscheiden, ist das DPG-Symbol auf Einwegflaschen und die Pfandhöhe. Das Einwegpfand beträgt einheitlich 25 Cent. Trinkwasser aus dem Wasserhahn: Trinkwasser ist in Deutschland von sehr guter Qualität und trotzdem das mit Abstand billigste Getränk. Mit einem Sprudelmacher lässt sich auch ganz einfach „spritziges“ Wasser selber herstellen. Das spart Kistenschleppen und Geld. Achtung: Während Mehrweg-Glasflaschen ökologisch vorteilhaft sind, sind es Einweg-Glasflaschen nicht. Glas-Mehrwegflaschen schneiden aus Umweltschutzsicht deswegen so gut ab, weil sie bis zu 50-mal wiederbefüllt werden und so die Produktion von vielen Flaschen vermieden werden kann. Bei Einweg-Getränkeverpackungen schneiden der Getränkekarton und Schlauch- oder Standbodenbeutel vergleichsweise gut ab. Einwegflaschen werden zum Teil auch in Mehrwegkästen verkauft. Achten Sie deshalb beim Kauf von Getränkekästen darauf, dass sich auch wirklich Mehrwegflaschen darin befinden. Prüfen Sie dazu die Kennzeichnung auf den Flaschen oder erkundigen Sie sich, wie viel Pfand für die Flaschen berechnet wird. Sie erkennen Einwegflaschen in Mehrwegkästen häufig auch am Symbol PETCYCLE. Was Sie noch tun können: Achten Sie auf die regionale Herkunft der Getränke. Je weiter die Getränke transportiert werden, desto höher werden die Umweltbelastungen. Klimaschutz durch Mehrweg Quelle: Öko-Institut e.V. Klimaschutz durch Mehrweg Quelle: Öko-Institut e.V. CO2-Bilanz von Getränkeverpackungen in Deutschland Quelle: Öko-Institut e.V. Klimaschutz durch Mehrweg Klimaschutz durch Mehrweg CO2-Bilanz von Getränkeverpackungen in Deutschland Hintergrund Mehrwegflaschen aus der Region sind die umweltfreundlichsten Getränkeverpackungen. Nach der Reinigung der Flaschen und Gefäße werden diese erneut gefüllt und dem Warenkreislauf wieder zugeführt. Glas-Mehrwegflaschen können bis zu 50-mal und PET-Mehrwegflaschen bis zu 20-mal wiederbefüllt werden. Der Mehrweganteil beträgt in Deutschland knapp 50 Prozent. Das Mehrwegpfand wird von den Abfüllern erhoben. Auf allen Handelsstufen wird die Flasche gegen Zahlung des Pfandes weitergegeben. Im Gegensatz zum Einwegpfand ist das Mehrwegpfand nicht gesetzlich geregelt. Weitere Informationen finden Sie unter: Bewertung der Pfandpflicht (UBA-Texte 20/2010) Verpackungsabfälle (UBA, Daten zur Umwelt) Quellen IFEU (2010): Einweg und Mehrweg - Aktuelle Ökobilanzen im Blickpunkt . Blauer Engel - Mehrweg Quelle: Blauer Engel Mehrwegzeichen Quelle: Arbeitskreis Mehrweg GbR

Neuer Tiefststand: Immer weniger Mehrwegflaschen

Neuer Tiefststand: Immer weniger Mehrwegflaschen Immer weniger Getränke werden in Mehrwegflaschen abgefüllt. Die neueste Auswertung der Getränkeabfüllung in Deutschland zeigt, dass der Anteil von Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen 2016 auf einen neuen Tiefststand gesunken ist: rund 44 Prozent. Damit wird das in der Verpackungsverordnung vorgegebene Ziel von 80 Prozent am Gesamtverbrauch deutlich verfehlt. Der Mehrweganteil für die Getränkesegmente Wässer, Bier, Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke – also jene Getränkebereiche welche unter die Pfandpflicht fallen – erreichte im Jahr 2016 einen neuen Tiefststand. Das zeigt die neueste Auswertung der Getränkeabfüllung in Deutschland, die von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH für das Umweltbundesamt durchgeführt wurde. Der Anteil der Getränke, die in Mehrwegverpackungen abgefüllt wurden, betrug lediglich 42,8 Prozent. Zusammen mit dem leicht ansteigenden Anteil von 1,4 Prozent der ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen wurden 44,2 Prozent erzielt. Die Verpackungsverordnung gibt zur Stärkung von in Mehrweggetränkeverpackungen und ökologisch vorteilhaften Einwegverpackungen (MövE-Verpackungen) abgefüllten Getränken einen Anteil von 80 Prozent vor. Der Rückgang beträgt 1,3 Prozentpunkte gegenüber 2015. Mehrweg-Glasflaschen hatten 2016 einen Marktanteil von 29,2 Prozent. Das gesamte in Mehrweg-Glasflaschen verkaufte Getränkevolumen sank gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Prozent. Mehrweg-Kunststoffflaschen erreichten einen Marktanteil von 13,6 Prozent und verloren 4,2 Prozent ihres Getränkevolumens. Der Marktanteil von Getränkekarton stieg auf 1,1 Prozent. Die meisten Getränke werden in Einwegkunststoffflaschen abgefüllt: Der Marktanteil beträgt 52,2 Prozent, das Getränkevolumen stieg um 2,9 Prozent. Dosen erreichten einen Marktanteil von 3,2 Prozent, wobei das Getränkevolumen um 13,4 Prozent stieg. Die Abfüllmengen werden in Deutschland jährlich für die unterschiedlichen Packmittelgruppen sowie die pfandpflichtigen Getränkesegmente Wässer, Bier, Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke entsprechend der Verpackungsverordnung von der Bundesregierung bekannt gegeben. Der Anteil von in MövE-Verpackungen abgefüllten Getränken sank 2016 bei Wässern um 1,0 Prozentpunkte auf 38,7 Prozent, bei Bier um 0,8 Prozentpunkte auf 82,1 Prozent und bei Erfrischungsgetränken um 1,7 Prozentpunkte auf 28,8 Prozent. Die Berichte der letzten Jahre zeigen, dass der Anteil der Mehrwegverpackungen am Gesamtverbrauch von Getränkeverpackungen entgegen der Zielvorgaben sinkt und gleichzeitig der Anteil von Einwegverpackungen steigt. Auch veränderte Einzelhandelsstrukturen tragen dazu bei. So bieten Discounter meist ausschließlich Getränke in Einwegverpackungen an und verfügen nicht über Rücknahmesysteme für Mehrwegflaschen. Das 2003 eingeführte Einwegpfand für nicht ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen führte nur zu einer kurzzeitigen Stabilisierung in allen Getränkesegmenten abgesehen von Bier, dort stabilisierte sich der Mehrweganteil langfristig. Zwar wurden durch die Pfanderhebung Sammelmenge und -qualität der sortenreinen Wertstoffe aus Einweggetränkeverpackungen mit Pfand gesteigert, jedoch sank trotz dieser Maßnahme der Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen weiter. Mehrweggetränkeverpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung sind Verpackungen, die dazu bestimmt sind, nach Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden. Ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen sind Getränkekartonverpackungen, Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen und Folien-Standbodenbeutel. Alle anderen Getränkeverpackungen gehören nicht zu den ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen. Ab dem 1. Januar 2019 gilt das Verpackungsgesetz, darin werden die ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen in der Zielvorgabe nicht mehr berücksichtigt. Bei den in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken soll zukünftig ein Anteil von 70 Prozent erreicht werden. Abfallvermeidung hat die höchste Priorität entsprechend der fünfstufigen Abfallhierarchie, die das Kernelement des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Abfallrahmenrichtlinie ist. Zur Vermeidung von Abfällen sind Mehrwegsysteme unverzichtbar. Einwegverpackungen sind kurzlebig und werden bereits nach einmaliger Nutzung entsorgt und recycelt. Hingegen werden Mehrweg-Glasflaschen bis zu 50-mal und PET-Mehrwegflaschen bis zu 20-mal wiederbefüllt. Der Ressourcen- und Energieverbrauch für Transport und Reinigung der Mehrwegflaschen ist in regionalen Kreisläufen geringer als der zusätzliche Herstellungsaufwand für Einwegflaschen. Je häufiger die Mehrwegflaschen wiederverwendet werden, je kürzer die Transportwege und je effizienter die Reinigungsprozesse sind, desto umweltfreundlicher sind die Flaschen. Deswegen ist aus Umweltsicht eine Steigerung des Mehrweganteils bei den Getränkeverpackungen erforderlich und die Erreichung der Zielvorgaben sollte angestrebt werden, um das Aufkommen von Verpackungsabfällen zu verringern und Ressourcen zu schonen.

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Wie hoch ist das Pfand?Weitere Informationen zur Pfandpflicht Für alle Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3 Liter Inhalt sind mindestens 25 Cent je Verpackung zu erheben.Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit https://www.bmu.de/faqs/einwegverpackungen/ Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) https://dpg-pfandsystem.de Informationen zum „Dosenpfand“ Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen Landesamt für Umweltschutz Online einkaufen Die Pfand- und Rücknahmepflicht gilt auch für den Online- und Versandhandel sowie für den Verkauf aus Automaten. Auch hier müssen Rückgabe- möglichkeiten in zumutbarer Entfernung gewährleistet werden.  Wussten Sie schon? Auch im Ausland abgefüllte Getränke in Einweggetränkeverpackungen unterliegen der Pfand-, Kennzeichnungs- und Rücknahmepflicht, wenn sie in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Herausgeber: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale) Telefon 0345 5704-0 poststelle@lau.mlu.sachsen-anhalt.de https://www.lau.sachsen-anhalt.de Fotos, Grafiken: LAU/R. Tietze, DPG Stand: Februar 2021 Warum die Pfandpflicht?Wer erhebt das Pfand?Einweg oder Mehrweg? Das Pfandsystem sichert ein sortenreines Erfassen und hochwertiges Recycling von Einweggetränke- verpackungen. Es schafft einen Anreiz zur Rückgabe und hemmt die Vermüllung.Hersteller und Händler von bestimmten Einweg- getränkeverpackungen müssen für diese ein Pfand erheben, sie kennzeichnen und zurücknehmen. Wird diesen Pflichten nicht nachgekommen, droht ein Bußgeld.Im Unterschied zu Einweggetränkeverpackungen werden Mehrweggetränkeverpackungen mehrfach zum gleichen Zweck verwendet. Sie werden gereinigt und wieder mit Getränken befüllt. „Mehrwegflaschen“, kosten auch immer Pfand, dessen Höhe aber variiert. Worauf wird Pfand erhoben? Wer nimmt Verpackungen zurück? Folgende Einweggetränkeverpackungen (z. B. Dosen und PET-Flaschen) sind pfandpflichtig: • Mineralwasser (auch Quell-, Tafel- und Heilwasser mit oder ohne Kohlensäure) • Bier- und Biermischgetränke (auch alkoholfrei) • Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure (z. B. Limonaden, Brausen, Bittergetränke, Eistee, Sportgetränke, Schorlen) Die Rücknahme- und Pfandpflicht besteht auf allen Handelsstufen bis zu den Endverbraucherinnen und -verbrauchern. Einweggetränkeverpackungen können überall dort zurückgegeben werden, wo pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen der selben Art verkauft werden.  Hinweispflichten im Handel Unterschieden wird nur nach der Materialart (also ob Blech oder Kunststoff), so dass z. B. Dosen nur zurücknehmen muss, wer selbst auch welche verkauft. Ob Ihr Getränk in einer Einweg- oder Mehrweg- getränkeverpackung verkauft wird, erkennen Sie in Geschäften sowie im Online- und Versandhandel an den Hinweisen „EINWEG“ und „MEHRWEG“. Kennzeichnung der Verpackung Kein Pfand? Nicht bepfandet werden Kartonverpackungen, Schlauch- und Standbodenbeutel sowie Getränke- verpackungen, die Milch, Saft, Sekt, Wein oder Spirituosen enthalten. Auch sehr kleine und große Gebindegrößen sind von der Pfandpflicht befreit (mehr als 3 Liter oder weniger als 0,1 Liter). Pfandpflichtige Einweggetränke- verpackungen sind durch ein einheitliches Logo gekennzeichnet. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 m² müssen nur die Getränkeverpackungen der Marken zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment haben. Auch Kioske und Imbisse dürfen ausschließlich korrekt bepfandete Getränkeverpackungen in den Verkehr bringen und müssen auch bei der Rückgabe das Pfand erstatten.

Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen Warum die Pfandpflicht? Einweg oder Mehrweg? Kein Pfand? Worauf wird Pfand erhoben? Wer erhebt das Pfand? Wussten Sie schon? Wer nimmt Verpackungen zurück? Hinweispflichten im Handel Online einkaufen Wie hoch ist das Pfand? Kennzeichnung der Verpackung

Das Pfandsystem sichert ein sortenreines Erfassen und hochwertiges Recycling von Einweggetränkeverpackungen. Es schafft einen Anreiz zur Rückgabe und hemmt die Vermüllung. Im Unterschied zu Einweggetränkeverpackungen werden Mehrweggetränkeverpackungen mehrfach zum gleichen Zweck verwendet. Sie werden gereinigt und wieder mit Getränken befüllt. „Mehrwegflaschen“, kosten auch immer Pfand, dessen Höhe aber variiert. Nicht bepfandet werden Kartonverpackungen, Schlauch- und Standbodenbeutel sowie Einwegkunststoffgetränkeflaschen, die Milch- und Milchmischgetränke und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse oder diätetische Getränke für Säuglinge und Kleinkinder enthalten. Auch sehr kleine und große Gebindegrößen sind von der Pfandpflicht befreit (mehr als 3 Liter oder weniger als 0,1 Liter). Folgende Einweggetränkeverpackungen (z. B. Dosen und PET-Flaschen) sind pfandpflichtig: Mineralwasser (auch Quell-, Tafel- und Heilwasser mit oder ohne Kohlensäure) Bier- und Biermischgetränke (auch alkoholfrei) Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure (z. B. Limonaden, Brausen, Bittergetränke, Eistee, Sportgetränke, Schorlen) Hersteller und Händler von bestimmten Einweggetränkeverpackungen müssen für diese ein Pfand erheben, sie kennzeichnen und zurücknehmen. Wird diesen Pflichten nicht nachgekommen, droht ein Bußgeld. Die Rücknahme- und Pfandpflicht besteht auf allen Handelsstufen bis zu den Endverbraucherinnen und - verbrauchern. Einweggetränkeverpackungen können überall dort zurückgegeben werden, wo pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen der selben Art verkauft werden. Unterschieden wird nur nach der Materialart (also ob Blech oder Kunststoff), so dass z. B. Dosen nur zurücknehmen muss, wer selbst auch welche verkauft. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 m² müssen nur die Getränkeverpackungen der Marken zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment haben. Auch Kioske und Imbisse dürfen ausschließlich korrekt bepfandete Getränkeverpackungen in den Verkehr bringen und müssen auch bei der Rückgabe das Pfand erstatten. Ob Ihr Getränk in einer Einweg- oder Mehrweggetränkeverpackung verkauft wird, erkennen Sie in Geschäften sowie im Online- und Versandhandel an den Hinweisen „EINWEG“ und „MEHRWEG“. Die Pfand- und Rücknahmepflicht gilt auch für den Online- und Versandhandel sowie für den Verkauf aus Automaten. Auch hier müssen Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung gewährleistet werden. Für alle Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3 Liter Inhalt sind mindestens 25 Cent je Verpackung zu erheben. Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen sind durch ein einheitliches Logo gekennzeichnet. Stand: 08.02.2023

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