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Wissenschaft trifft Umwelt: Ministerium unterstützt Umrüstung von Hallenser Forschungsschiff auf nachhaltige E-Fuels

Mit Unterstützung des Wissenschafts- und Umweltministeriums nimmt das Bürgerforschungsschiff „Make Science Halle“ Kurs auf nachhaltige Schifffahrt an Saale und Elbe. Unter fachlicher Betreuung der Hochschule Merseburg soll das bislang mit Diesel betriebene ehemalige Fahrgastschiff für die Nutzung klimafreundlicher E-Fuels umgerüstet werden. Den Förderbescheid in Höhe von rund 200.000 Euro hat Staatssekretär Thomas Wünsch am heutigen Mittwoch an Bord überreicht. E-Fuels machen den Antrieb des Schiffes nachhaltiger. Sie werden mit Hilfe von Strom, Wasser und CO2 aus der Luft hergestellt und sind – sofern regenerativ erzeugter Strom zum Einsatz kommt – anders als fossile Kraft- und Brennstoffe in der Gesamtbilanz CO2-neutral. Für Wünsch ist das Projekt deshalb ein Erfolgsmodell: „Die Umrüstung ist ein starkes Zeichen für Klimaschutz und soll der Beginn einer neuen Ära der nachhaltigen Flussschifffahrt in der Region sein. Die ‚Make Science Halle‘ verbindet Einsatz für Forschung und gesellschaftliche Beteiligung mit Umwelt- und Klimaschutz. Dieses beispielhafte Engagement unterstützen wir sehr gern.“ Die „Make Science Halle“ wird vom Hallenser Verein „Science2public – Gesellschaft für Wissenschaftskommunikation“ betrieben. Das Schiff ist 2020 als Teil des Netzwerks „Blaues Band der Wissenschaft“ gemeinsam mit Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalts zum Bürgerforschungsschiff umgebaut worden und macht seitdem Wissenschaft und Forschung an Bord erlebbar. Zu den Mitbegründern zählen neben der Hochschule Merseburg auch die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle sowie die Hochschulen Anhalt und Magdeburg-Stendal. Die Vorsitzende des Vereins „Science2public“, Ilka Bickmann, unterstrich: „Wir freuen uns sehr, dass die seit 2020 vorbereitete klima- und umweltfreundliche Umrüstung nun durch die Förderung des Wissenschafts- und Umweltministeriums des Landes möglich wird. Jetzt können wir mit Volldampf und gutem Gewissen 2025 durchstarten und auch vermehrt Menschen auf dem Land und insbesondere im mitteldeutschen Revier ansteuern, um sie für Wissenschaft und Forschung im Fluss zu begeistern. Auf zu neuen, grünen Ufern!” Der Rektor der Hochschule Merseburg, Prof. Dr. Markus Krabbes, ergänzte: „Wir freuen uns, Partnerhochschule für diese spannende Aufgabe zu sein und das Bürgerforschungsschiff auf seinem Weg zur grünen Schifffahrt fachlich zu begleiten. Dass die ‚Make Science Halle‘ als erstes Schiff mit E-Fuels über die Saale und damit auch zu uns nach Merseburg fährt, ist ein bedeutender Schritt für den Mobilitätssektor auf dem Fluss. Wissenschaftlich und technisch ist dieses Projektvorhaben für uns ein faszinierendes Feld. Großartig, dass Sachsen-Anhalt hier eine Vorreiterrolle für Upcycling von älteren Schiffen auf klimaneutrale Mobilität einnimmt.” Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Schule an der Jungfernheide

Die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ist im gesamten Schulalltag der integrierten Sekundarschule fest verankert. Die Schülerinnen und Schüler können sich in diversen Arbeitsgruppen (AGs) engagieren, das Wahlpflichtfach Nachhaltigkeit wählen und an zahlreichen Projekten teilnehmen. Zudem wird an der Ressourcenschule auf einen müllvermeidenden und ressourcenschonenden Schulalltag geachtet. Ressourcenschule: Abfallvermeidung und Wertstoffrecycling Zum Umgang mit Ressourcen und Abfall gelten an der Schule an der Jungfernheide für Schülerinnen wie Mitarbeiter verbindliche Regeln. Auf dem gesamten Schulgelände stehen Sammelbehälter zur Mülltrennung aus. Zudem verfügt die Schule über eine eigene Recyclingecke: Dort werden Geräte und Objekte abgegeben, die nicht in den normalen Müll gelangen sollen – etwa Kerzen, Altmetall, Toner- und Druckerkartuschen oder Batterien. Die abgegebenen Gegenstände werden entweder verkauft, für kreative Bastelaktivitäten genutzt oder ordnungsgemäß entsorgt. Besonderes Highlight ist das regelmäßig stattfindende Repair-Café, welches von Schülerinnen und Schülern selbst betrieben wird. Kleine Elektronikgeräte und Fahrräder werden unter Beaufsichtigung und Anleitung repariert, sodass sie nicht im Abfall landen sondern weiter genutzt werden können. Damit leisten die Schülerinnen und Schüler mit dem Repair-Café nicht nur einen aktiven Beitrag zur Abfallvermeidung, sondern schärfen mit jedem reparierten Objekt ihr Bewusstsein für den Wert vermeintlich kaputter oder alter Geräte. Die Jugendlichen der Schule an der Jungfernheide können sich in zwei AGs intensiv mit dem Thema der Biodiversität auseinander setzen und einen nachhaltigen Beitrag zur Artenvielfalt in der Großstadt beitragen. Die Schulgarten-AG hegt und pflegt die Pflanzen des Schulhofs. Aus alten Europaletten wurden Hochbeete gebaut, die mit blühenden und schattenspendenden Gewächsen bepflanzt wurden. Das Bee-Team, die Bienen-AG, kümmert sich um die beiden Bienenvölker der Schule. Diese zogen 2014 in ihre neue Heimat an der Jungfernheide. Die fleißigen Insekten werden zudem fächerübergreifend im Unterricht behandelt – sei es in Biologie, Mathematik oder Kunst. Für seinen Einsatz wird das Bee-Team von den Bienen belohnt: Rund 40 Kg Bio-Honig produzieren die beiden Völker jedes Jahr. Im Wahlpflichtfach Nachhaltigkeit befassen sich die Schülerinnen und Schüler intensiv mit dem Thema der Nutzung natürlicher Ressourcen durch den Menschen. Die Bandbreite der Aktionen ist groß: Von der Teilnahme am World-Cleanup-Day über die Veranstaltung von Upcycling-Workshops hin zu Ausflügen ins Grüne. Den Jugendlichen eröffnen sich auf diesem Weg vielfältige Perspektiven auf den Themenkomplex der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes. Auch bei allgemeinen Klassenfahrten und Exkursionen liegt in der Regel ein besonderer Fokus auf Nachhaltigkeit und Umweltschonung. So besuchten die Schülerinnen und Schüler in der Vergangenheit beispielsweise bereits das Klimahaus in Bremerhaven und das Forschungsschiff MS Wissenschaft. In regelmäßigen Abständen werden alle an der Schule an der Jungfernheide vom Nachhaltigkeitsfieber gepackt. Während der Umweltwochen gilt es für alle Schulklassen, jeden Tag eine neue Umweltchallenge zu meistern, zu reflektieren und natürlich zu dokumentieren. Im Rahmen der Challenge wurden bienenfreundliche Blumen gepflanzt, Bäume gegossen, Müllsammel- und Upcycling-Aktionen durchgeführt und mehr. Ziel der Umweltwochen ist nicht nur die aktive Durchführung von Klimaschutzaktionen, sondern ebenfalls die Wissensvermittlung. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird bewusst, dass auch kleine Gesten in Sachen Umweltschutz große und nachhaltige Auswirkungen haben können. Einige Schülerinnen und Schüler erhielten eine „Auszeichnung für besonders herausragende und außergewöhnliche Leistungen während der Nachhaltigkeitschallenge 2020“. Abfallvermeidung | Abfalltrennung | Recycling | Upcycling | Schulgarten | Biodiversität | Umweltfreundliche Klassenfahrten | Schulprogramm | Projekte An der öffentlichen integrierten Sekundarschule betreuen derzeit 64 Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Betreuer rund 400 Schülerinnen und Schüler. Die Schule an der Jungfernheide ist eine teilgebundene Ganztagsschule. Jeweils Dienstags und Donnerstags findet der Unterricht für die Jahrgangsstufen 7 und 8 bis 15:45 Uhr statt. An allen anderen Tagen sowie für die weiteren Jahrgänge gibt es ein ergänzendes Ganztagsangebot. Unter dem Motto „Etwas bewegen“ legt die Schule an der Jungfernheide einen starken Fokus auf Inklusion und das gemeinsame Lernen. Die inklusive Schwerpunktschule für den Förderschwerpunkt “Geistige Entwicklung” bildet gemeinsam mit der Schule an der Haveldüne, der B.-Traven-Gemeinschaftsschule und der Schule am Staakener Kleeblatt einen Verbund Gymnasialer Oberstufe. RessourcenSchule Stufe 2 Umweltschule in Europa Gütesiegel Berliner Klimaschulen Weitere engagierte Schulen in Spandau Übersicht: Diese Spandauer Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen

Finanzminister besucht das Institut für Seenforschung

Bei bestem Wetter für einen Außentermin, besuchte Baden-Württembergs Finanzminister Dr. Danyal Bayaz im Rahmen seiner Sommertour im August das Institut für Seenforschung der LUBW in Langenargen. Bild zeigt: Der Präsident der LUBW Dr. Ulrich Maurer und Finanzminister Dr. Danyal Bayaz MdL am Bug der „Kormoran“. Bildnachweis: LUBW Bei einer kurzen Begrüßung durch den Präsidenten der LUBW Dr. Ulrich Maurer, wurde dem Minister ein kurzer Überblick über die Aufgaben und die Arbeit der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg gegeben. Danach wurde der Besuch auf dem Forschungsschiff „Kormoran“ fortgesetzt. Während einer Ausfahrt auf den Bodensee durfte der Minister bei Probenahmen selber Hand anlegen und Messungen der Sichttiefe durchführen. Bild zeigt: Die Teilnehmenden der Ausfahrt schauen auf den Rosettenschöpfer, der Wasserproben aus bis zu sechs verschiedenen Wassertiefen holen kann. Bildnachweis: LUBW Auf großes Interesse stieß dabei das Plankton aus dem See. Mit bloßem Auge kaum sichtbar, offenbarte sich am Mikroskop an Bord eine große Vielfalt an Algen und winzigen Tieren. Über die Einblicke in die tägliche Arbeit der Forschenden hinaus ließ sich Minister Dr. Bayaz MdL dabei über aktuelle Themen zum Bodensee informieren. Vor dem Hintergrund klimatischer Veränderungen und dem dazu laufenden Interreg-Projekt „Seewandel-Klima“, wurde dem Minister anhand eines Sedimentkerns aus dem Bodensee erklärt, wie dieser als Klimaarchiv verwendet werden kann. Mehr zum Thema: Projektseite zum Interreg-Projekt „Seewandel-Klima“

Fischfauna 2022

Ausgewertet wurden Fischerfassungen in 153 Gewässern zwischen 2014 und 2022. In diesem Zeitraum wurde jedes dargestellte Gewässer mindestens einmal befischt. Die meisten und insbesondere alle größeren, nach WRRL berichtspflichtigen Gewässer wurden mehrfach und an verschiedenen Probenahmestellen befischt. Die Gewässer wurden grundsätzlich elektrisch befischt. Die Fischereidurchführung erfolgte nach den anerkannten methodischen Grundsätzen und in der Regel mit Gleichstromaggregaten. Bewatbare Gräben und Kleingewässer wurden mit einem tragbaren, batteriebetriebenen Gerät befischt, größere Gewässer vom Boot aus mit einem generatorgetriebenen, mit höherer Leistung. Mit Hilfe des Gleichstromaggregates wird im Wasser ein elektrisches Feld erzeugt. In diesem befindliche Fische greifen, entsprechend ihrer Länge und Stellung zu den Feldlinien unterschiedliche Spannungen ab. Je nach Stärke derselben reichen die Reaktionen der Fische von Flucht über positive Galvanotaxis (gerichtetes Schwimmen zur Anode) bis hin zur Galvanonarkose. Der Wirkungsradius der Fangelektrode beträgt ca. 2 m. Bei qualifizierter Anwendung ist die Elektrofischerei das schonendste Verfahren zur Fischbestandserfassung, da die Fische weniger mit Netzmaterial u. ä. in Berührung kommen als bei anderen Fangmethoden, weshalb sie kaum Schuppen- oder Schleimhautverletzungen aufweisen. Sie ist zudem bei rauhen Bodensubstraten, wie Blocksteinwurf, Steinschüttungen oder Pflanzenbeständen, auch die effizienteste aller Fangmethoden. Aufgrund dessen wurde die Elektrobefischung auch die Standard-Erfassungsmethode für die fisch-basierte Gewässerbewertung gemäß WRRL in Fließgewässern. Die Längen der einzelnen Befischungsstrecken variierten zwischen 300 m und 3.000 m Uferlinie, je nach Gewässerbreite, Strukturvielfalt und Fangerfolg. Ziel war es, das Artenspektrum möglichst vollständig zu erfassen. Allerdings sind bei der Elektrofischerei pelagisch (im Freiwasser) lebende, bzw. große, scheue Individuen aller Fischarten im Fang unterrepräsentiert. Die Fluchtdistanz der genannten Fische ist weitaus größer als das effektive Fangfeld der Anode, so dass sie nur zufällig erfasst werden. Insgesamt ist die Selektivität der Elektrofischerei allerdings weitaus geringer als die anderer Methoden, bei vergleichbarem Arbeits- und Zeitaufwand. In den Landseen wurden zusätzlich Multimaschenstellnetze parallel zu den Elektrobefischungen eingesetzt, zum Fang von Fischen im Freiwasser (die bei den Elektrobefischungen methodisch unterrepräsentiert sind). Stellnetze fangen nach dem Prinzip, dass sich ein Fisch bei dem Versuch, das Netz zu durchschwimmen, mascht, d.h. die Netzmasche umschließt seinen Körper so fest, dass er nicht mehr entkommen kann. Die beste Fängigkeit wird erzielt, wenn der Körperumfang des Fisches 25% größer ist als der Maschenumfang, was nur bei einem sehr eingeschränkten Längenspektrum der Fall ist. Aus diesem Grund sind Stellnetze extrem größenselektiv. Die gewählte Maschenweite bestimmt das Größenspektrum und damit z. T. auch das Artenspektrum der zu fangenden Fische. Bei Multimaschennetzen werden Netzblätter mit unterschiedlichen Maschenweiten zusammengesetzt, was ihnen den Vorteil einer geringeren Größenselektivität verschafft gegenüber Netzen einheitlicher Maschenweite. Bei den Freiwasserbefischungen der Berliner Landseen wurden 30 m lange und 1,5 m hohe Multimaschen-Grundstellnetze gesetzt. Die Anzahl der Netze richtete sich nach der Gewässergröße. Jedes Netz bestand aus insgesamt 12 Blättern mit den Maschenweiten 5 – 6,25 – 8 – 10 – 12,5 – 15,5 – 19,5 – 24 – 29 – 35 – 43 – 55 mm. Die Stellzeit betrug maximal zwei Stunden, um Verletzungen der sich maschenden Fische zu minimieren. In den Flussseen und großen Fließgewässern führte das Fischereiamt Berlin, auf dem Großen Müggelsee auch das Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB), zusätzlich Schleppnetzbefischungen durch. Diese dienten, analog zu den Stellnetzbefischungen, ebenfalls der Erfassung der bei den Elektrobefischungen unterrepräsentierten Freiwasser-Fische. Im Gegensatz zu Stellnetzen, die nur fangen, wenn ein Fisch versucht sie zu durchschwimmen, wird ein Schleppnetz aktiv durchs Wasser gezogen, wo es dann auch inaktive Fische fängt. Damit eignet es sich weitaus besser für Einschätzungen der Häufigkeit von Freiwasserfischen als Stellnetze, erfordert aber auch einen erheblich höheren technischen und Arbeitsaufwand. Das Fischereiamt Berlin hat im August 2004 das Fischereiforschungsschiff „PISCATOR“ in Dienst gestellt, welches u. a. regelmäßig zur Durchführung von Schleppnetzbefischungen eingesetzt wird. Beim Schleppnetz handelt es sich um einen hinter dem Schiff gezogenen Netzsack mit Netzflügeln, dessen Öffnung durch sog. Scherbretter offengehalten wird. Die Maschenweite im Netzsack (Steert) bestimmt die kleinste Länge der im Netz zurückgehaltenen Fische, darüber hinaus ist es kaum größenselektiv. Vom Fischereiamt wurden unterschiedliche Schleppnetze verschiedener Bauart und Maschenweiten im Netzsack eingesetzt. Die Schleppstrecken variierten zwischen wenigen 100 m und 2-3 km Länge. Im Rahmen des Müggelsee-Fischmonitorings führt das IGB in jedem zweiten Jahr ebenfalls Schleppnetzbefischungen durch, mit dem 2011 in Dienst gestellten Forschungsschiff „Paulus Schiemenz“. Insgesamt wird durch die Verwendung verschiedener Gerätetypen die Fangselektivität des einzelnen kompensiert, was die Repräsentanz der Fischbestandserfassung, besonders der Arterfassung steigert. Ergänzt wurden die Arteninventare durch qualitative Informationen der Berufsfischer über besondere Fänge, wie z.B. den Fang einer Meerforelle in der Unterhavel am 15.02.2017, bzw. der Stiftung Naturschutz über auffällige Beifänge, in erster Linie nicht-einheimischer Arten, wie Goldfisch und Sonnenbarsch. Die Standardauswertung der Fänge beinhaltet das Bestimmen, Zählen und Messen aller gefangenen Fische, stichprobenartig wird zusätzlich gewogen. Bei sehr vielen Fischen einer Alters- bzw. Längengruppe wird eine repräsentative Stichprobe vermessen und die übrigen Individuen nur gezählt. So werden zur Schonung der Tiere der Fang schneller bearbeitet und die Fische zügiger zurückgesetzt. Neben der hier eher gewässerbezogenen Auswertung der Fischfangdaten des Fischereiamts Berlin wird im Jahr 2024 auch eine aktuelle fischartenbezogene Auswertung als Broschüre veröffentlicht.

Forschungsschiff Kormoran für Gäste geöffnet

Das Institut für Seenforschung (ISF) hat am Tag des offenen Hafens am 05.05.2024 anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Yacht-Clubs Langenargen sein Forschungsschiff „Kormoran“ der Öffentlichkeit geöffnet. Viele interessierte Wassersport-Treibende und ortsansässige Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit genutzt, sich über das Forschungsschiff und die Aufgaben des Instituts zu informieren. Die Gäste konnten sich vor Ort die verschiedenen Geräte zur Probenahme und Sonden ansehen. Im Labor des Schiffes gab es die Möglichkeit, lebendes Plankton aus dem Bodensee am Mikroskop zu beobachten, was nicht nur die kleinen Gäste an diesem Tag des offenen Hafens in Erstaunen versetzte. Darüber hinaus standen Mitarbeitende des ISF für Fragen der Gäste zur Verfügung und erklärten Interessierten aktuelle Themen wie die Auswirkungen des Klimawandels auf Seen und eingeschleppte Tier- und Pflanzenarten („Neobiota“) anhand von Postern. Guten Anklang fand auch das an Wassersportler gerichtete Infomaterial zur Aufklärungskampagne „Vorsicht Blinde Passagiere“. Die Kampagne der IGKB hat zum Ziel, eine weitere Verbreitung von Neobiota zu verhindern. Bei den durch die eingeschleppten Quagga-Muscheln (Dreissena rostriformis) schon leidgeprüften Schwimmern, Tauchern und Bootseignern trafen Handlungsanweisungen zur Reinigung von Wassersportausrüstung größtenteils auf offene Ohren. Bild zeigt: Forschungsschiff "Kormoran" des Instituts für Seenforschung im Hafen. Bildnachweis: LUBW

Verordnung über das Anlaufen der inneren Gewässer der Bundesrepublik Deutschland aus Seegebieten seewärts der Grenze des deutschen Küstenmeeres und das Auslaufen (Anlaufbedingungsverordnung - AnlBV )

Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Seeschifffahrtsrecht AnlBV Verordnung über das Anlaufen der inneren Gewässer der Bundesrepublik Deutschland aus Seegebieten seewärts der Grenze des deutschen Küstenmeeres und das Auslaufen (Anlaufbedingungsverordnung - AnlBV) vom 18. Februar 2004 (BGBl. I Seite 300) geändert durch Artikel 7 der Zwölften Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06. August 2005 (BGBl. I Seite 2288), Artikel 515 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I Seite 2407) Erste Verordnung zur Änderung der Anlaufbedingungsverordnung vom 06. März 2007 (BGBl. I Seite 294), Artikel 2 der Ersten Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt vom 18. Juni 2007 (BGBl. I Seite 1177), Artikel 2 der Neunten Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 27. August 2007 (BGBl. I Seite 2193), Artikel 3 der Zweiten Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt vom 09. April 2008 (BGBl. I Seite 698), Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Anlaufbedingungsverordnung vom 22. November 2010 (BGBl. I Seite 1632), Artikel 7 der Dreizehnten Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 08. März 2012 (BGBl. I Seite 483), Artikel 5 der Vierzehnten Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 23. Januar 2014 (BGBl. I Seite 78), Artikel 3 der Dritten Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt vom 13. August 2014 (BGBl. I Seite 1371), Artikel 547 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I Seite 1474), Artikel 4 der Verordnung zur Datenübermittlung im Seeverkehr sowie zur Änderung weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften vom 01. März 2016 (BGBl. I Seite 329), Artikel 57 der Verordnung zur Anpassung von Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vom 02. Juni 2016 (BGBl. I Seite 1257), Artikel 3 der Sechzehnten Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 28. Juni 2016 (BGBl. I Seite 1504), Artikel 3 der Zwanzigsten Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 19. Oktober 2021 (BGBl. I Seite 4717), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Ersten Verordnung zur Änderung der Anlaufbedingungsverordnung und der See- Eigensicherungsverordnung vom 19. Dezember 2023 (BGBl. Nummer 373). Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV)*) § 1 Geltungsbereich § 2 Folgen von Verstößen § 3 Ordnungswidrigkeiten Anlage (zu § 1 Absatz 1) Anhang (zu § 1 Absatz 1 Nummer 1.17) *) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinien 2009/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 2002/59/EG über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr (ABl. L 131 vom 28.05.2009, Seite 101) sowie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Hafenstaatkontrolle (Neufassung) (ABl. L 131 vom 28.05.2009, Seite 57). Stand: 20. Dezember 2023 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Seeschifffahrtsrecht AnlBV §1 § 1 Geltungsbereich (1) Schiffe, die aus Seegebieten seewärts der Grenze des deutschen Küstenmeeres kommend die inneren Gewässer der Bundesrepublik Deutschland anlaufen, aus diesen auslaufen oder in diesen verkehren, haben zur Verhütung, Entdeckung, Überwachung und Verringerung von Verschmutzungen der Meeresumwelt durch Schiffe sowie zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs und zur Verhütung von Unfällen die in der Anlage genannten Bedingungen für das An- und Auslaufen einzuhalten. (2) Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat die Anlage nach ihrer Verkündung mindestens einmal jährlich in deutscher Sprache und einer englischen Übersetzung in den "Nachrichten für Seefahrer" bekannt zu machen. (3) Diese Verordnung gilt nicht 1. für Schiffe, die zu hoheitlichen Zwecken eingesetzt sind und nicht Handelszwecken dienen, insbesondere Dienstschiffe und Forschungsschiffe, sowie Schiffe im Lotsenversetzdienst, 2. mit Ausnahme der Nummern 3.1 und 8 der Anlage für Kriegsschiffe anderer Staaten und sonstige staatliche Schiffe, die nicht zu Handelszwecken eingesetzt werden, 3. für Traditionsschiffe, deren Rumpflänge 45 Meter nicht übersteigt, 4. für Sportfahrzeuge, die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind und deren Rumpflänge 45 Meter nicht übersteigt. (4) Diese Verordnung gilt ferner nicht für Bunker auf Schiffen unter 1 000 BRZ, Bordvorräte und Schiffsausrüstungen. Stand: 27. Oktober 2021 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Marine geowissenschaftliche Daten - Projekt PANORAMA (WMS)

Im Rahmen des PANORAMA Projekts wurden vier marin-geophysikalische und marin geologische Expeditionen durchgeführt. 2013: Panorama1 mit dem Forschungsschiff RV OGS Explora, nördliche Barentssee und Eurasisches Becken; 2015: Panorama2 mit RV OGS Explora, nördliche Barentssee, Olga Becken; 2017 SEGMENT mit RV Maria S. Merian, nordöstlicher Kontinentrand Grönland; 2018 GREENMATE mit RV Polarstern, nordöstlicher und nördlicher Kontinentrand Grönland. Die geowissenschaftlichen Daten umfassen für die genannten Expeditionen 2D reflexionsseismische Daten und refraktionsseismische Daten (mit OBS bzw. Sonarboje. Zusätzlich wurden hydroakustische Daten mit den bordeigenen Fächerecholoten bzw. Sedimentecholoten aufgezeichnet. Darüber hinaus wurden gravimetrische und magnetische Daten erfasst. Geologische und geochemische Daten wurden mit Schwereloten und Multicorern genommen. Im Rahmen der Expedition Greenmate (2018) wurde auch per Helikopter Proben an der Küste NO Grönlands genommen. Ergebnisse stehen bislang in den folgenden Veröffentlichungen zur Verfügung: Berglar Kai, Franke Dieter, Lutz Rüdiger, Schreckenberger Bernd, Damm Volkmar; Initial Opening of the Eurasian Basin, Arctic Ocean; Frontiers in Earth Science; 2016; DOI=10.3389/feart.2016.00091 Rüdiger Lutz, Dieter Franke, Kai Berglar, Ingo Heyde, Bernd Schreckenberger, Peter Klitzke, Wolfram H. Geissler; Evidence for mantle exhumation since the early evolution of the slow-spreading Gakkel Ridge, Arctic Ocean; Journal of Geodynamics; 2018; https://doi.org/10.1016/j.jog.2018.01.014 Philipp Weniger, Martin Blumenberg, Kai Berglar, Axel Ehrhardt, Peter Klitzke, Martin Krüger, Rüdiger Lutz; Origin of near-surface hydrocarbon gases bound in northern Barents Sea sediments; Marine and Petroleum Geology; 2019 https://doi.org/10.1016/j.marpetgeo.2018.12.036 P. Klitzke, D. Franke, A. Ehrhardt, R. Lutz, L. Reinhardt, I. Heyde, J.I. Faleide; The paleozoic evolution of the Olga Basin region, northern Barents Sea – a link to the timanian orogeny; G-cubed, 20 (2) (2019); 10.1029/2018GC007814 Rüdiger Lutz, Peter Klitzke, Philipp Weniger, Martin Blumenberg, Dieter Franke, Lutz Reinhardt, Axel Ehrhardt, Kai Berglar; Basin and petroleum systems modelling in the northern Norwegian Barents Sea; Marine and Petroleum Geology; 2021; https://doi.org/10.1016/j.marpetgeo.2021.105128. Franke, D., Klitzke, P., Barckhausen, U., Berglar, K., Berndt, C., Damm, V., Dannowski, A., Ehrhardt, A., Engels, M., Funck, T., Geissler, W., Schnabel, M., Thorwart, M. & Trinhammer, P. (2019): Polyphase Magmatism During the Formation of the Northern East Greenland Continental Margin. - Tectonics, 38, 8: 2961–2982, DOI: 10.1029/2019tc005552.

Neuer Präsident der LUWB informiert sich zur aktuellen Niedrigwassersituation in Baden-Württemberg

null Neuer Präsident der LUWB informiert sich zur aktuellen Niedrigwassersituation in Baden-Württemberg Baden-Württemberg/Bodensee. Die dramatische Entwicklung der Niedrigwassersituation in Baden-Württemberg führte den neuen Präsidenten der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Maurer, heute an das Institut für Seenforschung (ISF). „Mir war es ein wichtiges Anliegen, angesichts der aktuellen Niedrigwassersituation einen unmittelbaren Eindruck von der Lage zu erhalten. Das Institut für Seenforschung der LUBW beobachtet die Situation am Bodensee sehr genau. Die Überwachung von Pegelstand, Gewässerqualität und weiterer Parameter im Rahmen des Monitorings hilft uns, Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und diese Daten der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Der Seespiegel liegt aktuell rund 90 Zentimeter niedriger als dies für die Jahreszeit üblich ist. Er befindet sich nun auf einem Niveau, das üblicherweise erst in der zweiten Oktoberhälfte erreicht wird“, so Dr. Maurer. Neben dem Kennenlernen des Instituts informierte sich der Präsident bei einer Fahrt mit dem Forschungsschiff Kormoran über die aktuellen Folgen der Trockenheit am See und im Land. Wasserstand und Temperatur aktuell am Bodensee Die in diesem Jahr frühe Schneeschmelze in den Alpen und der seit langem ausbleibende Regen sind der Grund für den verhältnismäßig niedrigen Bodenseewasserstand. Der Pegelstand bei Konstanz lag heute Vormittag bei 321 Zentimeter. Ein noch niedrigerer Stand an einem 4. August wurde zuletzt im Jahr 2006 mit 310 Zentimeter gemessen. Die Temperatur des Bodensees hat sich in der Seemitte des Obersees oberflächennah innerhalb von zwei Wochen von 22,7 auf 24,2 Grad Celsius erhöht (Stand 02.08.2022). Damit werden die hohen Messwerte aus den Hitzesommern 2003 oder 2018 mit ca. 26 Grad noch nicht erreicht, jedoch sind es im langjährigen Vergleich bereits recht hohe Temperaturen. Dr. Maurer hebt hervor: „Die Erwärmung des Wassers im Bodensee ist eine direkt messbare Folge des Klimawandels.“ Entwicklung der Niedrigwasserlage im Land Bei den Bächen und Flüssen im Land weisen inzwischen rund 80 Prozent der Pegel der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg einen Wasserstand auf, der unter dem niedrigsten Wasserstand eines durchschnittlichen Jahres liegt. Vor etwa zwei Wochen betraf diese Situation noch rund 65 Prozent. Sowohl kleinere und mittelgroße Fließgewässer des Landes als auch die großen Flüsse wie Neckar, Donau und Oberrhein sind betroffen. Die Grundwasserstände und Quellschüttungen sind ebenfalls seit Juni auf unterdurchschnittlichem Niveau und weiter rückläufig. Inzwischen wurden vielerorts so niedrige Werte erreicht, wie sie nur alle 30 Jahre auftreten. Aussichten Auch für die kommende Woche zeichnet sich keine Änderung der insgesamt niederschlagsarmen und sehr warmen Wetterlage ab. Die am Freitag erwarteten Schauer und Gewitter können die Niedrigwasserlage allenfalls kurzfristig und lokal abmildern. Gewitter können andererseits besonders an langsam fließenden Bächen und Flüssen, wie dem staugeregelten Teil des Neckars, zum Problem werden, wenn durch Starkniederschläge eine erhöhte Schmutzfracht das Gewässer erreicht. Weiterführende Informationsquellen: - Pressemitteilung der LUBW: Zu früh zu heiß und zu trocken - Pressemitteilung der LUBW: Karibisches Flair und viel Wachstum - Bericht der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg - Zustandsbericht: Grundwasser und Quellschüttung - Bodensee Online Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Marine geowissenschaftliche Daten - Projekt PANORAMA

Im Rahmen des PANORAMA Projekts wurden vier marin-geophysikalische und marin geologische Expeditionen durchgeführt. 2013: Panorama1 mit dem Forschungsschiff RV OGS Explora, nördliche Barentssee und Eurasisches Becken; 2015: Panorama2 mit RV OGS Explora, nördliche Barentssee, Olga Becken; 2017 SEGMENT mit RV Maria S. Merian, nordöstlicher Kontinentrand Grönland; 2018 GREENMATE mit RV Polarstern, nordöstlicher und nördlicher Kontinentrand Grönland. Die geowissenschaftlichen Daten umfassen für die genannten Expeditionen 2D reflexionsseismische Daten und refraktionsseismische Daten (mit OBS bzw. Sonarboje. Zusätzlich wurden hydroakustische Daten mit den bordeigenen Fächerecholoten bzw. Sedimentecholoten aufgezeichnet. Darüber hinaus wurden gravimetrische und magnetische Daten erfasst. Geologische und geochemische Daten wurden mit Schwereloten und Multicorern genommen. Im Rahmen der Expedition Greenmate (2018) wurde auch per Helikopter Proben an der Küste NO Grönlands genommen. Ergebnisse stehen bislang in den folgenden Veröffentlichungen zur Verfügung: Berglar Kai, Franke Dieter, Lutz Rüdiger, Schreckenberger Bernd, Damm Volkmar; Initial Opening of the Eurasian Basin, Arctic Ocean; Frontiers in Earth Science; 2016; DOI=10.3389/feart.2016.00091 Rüdiger Lutz, Dieter Franke, Kai Berglar, Ingo Heyde, Bernd Schreckenberger, Peter Klitzke, Wolfram H. Geissler; Evidence for mantle exhumation since the early evolution of the slow-spreading Gakkel Ridge, Arctic Ocean; Journal of Geodynamics; 2018; https://doi.org/10.1016/j.jog.2018.01.014 Philipp Weniger, Martin Blumenberg, Kai Berglar, Axel Ehrhardt, Peter Klitzke, Martin Krüger, Rüdiger Lutz; Origin of near-surface hydrocarbon gases bound in northern Barents Sea sediments; Marine and Petroleum Geology; 2019 https://doi.org/10.1016/j.marpetgeo.2018.12.036 P. Klitzke, D. Franke, A. Ehrhardt, R. Lutz, L. Reinhardt, I. Heyde, J.I. Faleide; The paleozoic evolution of the Olga Basin region, northern Barents Sea – a link to the timanian orogeny; G-cubed, 20 (2) (2019); 10.1029/2018GC007814 Rüdiger Lutz, Peter Klitzke, Philipp Weniger, Martin Blumenberg, Dieter Franke, Lutz Reinhardt, Axel Ehrhardt, Kai Berglar; Basin and petroleum systems modelling in the northern Norwegian Barents Sea; Marine and Petroleum Geology; 2021; https://doi.org/10.1016/j.marpetgeo.2021.105128. Franke, D., Klitzke, P., Barckhausen, U., Berglar, K., Berndt, C., Damm, V., Dannowski, A., Ehrhardt, A., Engels, M., Funck, T., Geissler, W., Schnabel, M., Thorwart, M. & Trinhammer, P. (2019): Polyphase Magmatism During the Formation of the Northern East Greenland Continental Margin. - Tectonics, 38, 8: 2961–2982, DOI: 10.1029/2019tc005552.

§ 1 Geltungsbereich

§ 1 Geltungsbereich (1) Schiffe, die aus Seegebieten seewärts der Grenze des deutschen Küstenmeeres kommend die inneren Gewässer der Bundesrepublik Deutschland anlaufen, aus diesen auslaufen oder in diesen verkehren, haben zur Verhütung, Entdeckung, Überwachung und Verringerung von Verschmutzungen der Meeresumwelt durch Schiffe sowie zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs und zur Verhütung von Unfällen die in der Anlage genannten Bedingungen für das An- und Auslaufen einzuhalten. (2) Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat die Anlage nach ihrer Verkündung mindestens einmal jährlich in deutscher Sprache und einer englischen Übersetzung in den "Nachrichten für Seefahrer" bekannt zu machen. (3) Diese Verordnung gilt nicht für Schiffe, die zu hoheitlichen Zwecken eingesetzt sind und nicht Handelszwecken dienen, insbesondere Dienstschiffe und Forschungsschiffe, sowie Schiffe im Lotsenversetzdienst, mit Ausnahme der Nummern 3.1 und 8 der Anlage für Kriegsschiffe anderer Staaten und sonstige staatliche Schiffe, die nicht zu Handelszwecken eingesetzt werden, für Traditionsschiffe, deren Rumpflänge 45 Meter nicht übersteigt, für Sportfahrzeuge, die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind und deren Rumpflänge 45 Meter nicht übersteigt. (4) Diese Verordnung gilt ferner nicht für Bunker auf Schiffen unter 1 000 BRZ , Bordvorräte und Schiffsausrüstungen. Stand: 27. Oktober 2021

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