Generhaltungswälder, -bestände, -gruppen und -einzelbäume dienen der Erhaltung und Nutzung der genetischen Vielfalt der in den Wäldern natürlich vorkommenden oder durch den Menschen eingebrachten Baum- und Straucharten.
Waldgehölze als Forstliche Genressource Seit 1992 arbeitet die Landesforst an dem Programm zur Erfassung, Erhaltung und Vermehrung von heimischen und forstlich wichtigen Waldgehölzarten als Forstliche Genressource. Wesentliche Projekte im Rahmen dieses Programms: SEBASTRA In diesem Rahmen des Landesprogrammes wurde 1992 eine erste Erfassung für die Waldvorkommen von Holzapfel und -birne, Vogelkirsche, Elsbeere, Flatter-, Berg- und Feldulme, Eibe, Stechpalme sowie Wacholder durchgeführt. Forstliche Generhaltungsobjekte 1998 wurde damit begonnen, für die Waldgehölzarten Generhaltungsobjekte auszuweisen. Diese Objekte sollen die genetischen Variationen (Genpool) der Waldgehölze repräsentieren. Die ausgewählten Generhaltungsobjekte werden langfristig erhalten und, bei seltenen Arten, deren Vorkommen gezielt vermehrt. Erfassung von Erntevorkommen wichtiger Straucharten Für die heimischen Straucharten Gemeiner Hasel, Roter Hartriegel, Faulbaum, Rote Heckenkirsche, Schwarzer Holunder, Purgier-Kreuzdorn, Pfaffenhütchen, Schlehe, Gemeiner Schneeball, Gewöhnliche Traubenkirsche sowie Ein- und Zweigriffliger Weißdorn wurde 2001 eine Erfassung von fruktifizierenden Waldvorkommen durchgeführt. Die Bestände sollen zukünftig beerntet werden. Aus dem Saatgut können dann in Baumschulen Pflanzen für Planzungen im Wald und in der offenen Landschaft gezogen werden.
Das Aufgabengebiet der Forstgenetik umfasst die Charakterisierung, Erhaltung und Nutzung von forstlichen Genressourcen. Das Ziel der forstlichen Generhaltung ist die weitgehende Erhaltung und nachhaltige Förderung der genetischen Vielfalt forstlicher Gehölze als wesentliche Voraussetzung für die Anpassungsfähigkeit von Arten und Populationen an sich ständig verändernde Randbedingungen. Die weitgehende Erhaltung genetischer Ressourcen und deren nachhaltige Förderung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Anpassungsfähigkeit von Arten und Populationen an sich ständig verändernde Umweltbedingungen. Die Aufgaben umfassen unter anderen die Erfassung von Populationen und Individuen der zu bearbeitenden Baum- und Straucharten, die Auswahl, Identifikation und Dokumentation der zu erhaltenden Objekte sowie die Durchführung von art- und populationsbezogenen Erhaltungs- und Fördermaßnahmen. Die Nutzung genetischer Ressourcen nach forstlichen Wertvorstellungen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Begründung und das Wachstum stabiler und leistungsfähiger Wälder. Die Nutzung umfasst unter anderem die Auswahl und Zulassung von geeigneten Beständen für die Erzeugung von Forstsaatgut sowie die Auslese von Einzelbäumen für die Anlage von zulassungsfähigen Samenplantagen oder für die vegetative Vermehrung nach mehrjähriger Vergleichsprüfung. Zur Erhaltung, Charakterisierung und Nutzung von forstgenetischen Ressourcen unterhält das Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft eine Vielzahl von Flächen (Versuchsflächen, Samenplantagen, Generhaltungsflächen), die über ganz Sachsen verteilt sind. Versuchsflächen dienen zur Erfassung von morphologischen, phänologischen, quantitativen und qualitativen sowie ökophysiologischen Merkmalen aller ökonomisch und ökologisch wichtigen Baumarten, deren Herkünfte, Nachkommenschaften oder Klone. Samenplantagen werden zum einen mit einer bestimmten Anzahl nach bestimmten Kriterien ausgelesenen Einzelbäumen, zum anderen mit seltenen, isolierten oder an ihrem Standort gefährdeten Einzelbäumen mit dem Ziel der Saatgutproduktion und der Erhaltung der genetischen Ressourcen angelegt. Generhaltungsflächen sind ehemalige Versuchsflächen, die auf Grund der Einzigartigkeit oder Seltenheit des genetischen Materials eine große Bedeutung für die Erhaltung forstgenetischer Ressourcen haben. Die Flächen werden in einer Flächenliste geführt. Diese enthält u. a. folgende Angaben: Name der Baumart, Lage der Fläche, Anlagejahr der Fläche, Größe der Fläche, Art der Fläche, Besitzart. Im Rahmen der forstlichen Generhaltung erfasst der Staatsbetrieb Sachsenfort Bestände, Gruppen und Einzelbäume (Generhaltungsobjekte) von ca. 40 Baumarten und Baumartengruppen flächendeckend und waldbesitzartenübergreifend in Sachsen und weist dies als Wald mit besonderer Generhaltungsfunktion aus. Für Baumarten, die an ihrem natürlichen Standort gefährdet sind, werden Maßnahmen für ihre Evakuierung in weniger gefährdete Gebiet durch die Anlage von Erhaltungsbeständen, Erhaltungssamenplantagen und Klonsammlungen ergriffen. Alle erfassten Generhaltungsobjekte und Erhaltungsanlagen werden unabhängig von ihrer Ausweisung als Wald mit besonderer Generhaltungsfunktion in einer Generhaltungsdatenbank geführt.
Die Datenserie beinhaltet alle flächenhaft erfassten Generhaltungsbestände der Baumarten Aspe, Bergahorn, Bergkiefer, Bergulme, Baumweiden (sonstige), Coloradotanne, Douglasie, Eibe, Eichen (sonstige), Elsbeere, Europäische Lärche, Feldahorn, Feldulme, Fichten (sonstige), Flatterulme, Gemeine Birke, Gemeine Eberesche, Grünerle, Gemeine Esche, Gemeine Fichte, Gemeine Hainbuche, Gemeine Hasel, Gemeine Kiefer, Gemeine Robinie, Gemeine Roßkastanie, Gemeiner Wacholder, Gewöhnliche Traubenkirsche, Hartlaubbaumarten (sonstige), Hemlockstanne, Hybridlärche, Japanische Lärche, Lebensbäume, Moorbirke, Murraykiefer, Nadelbaumarten (sonstige), Nordmannstanne, Omorikafichte, Pappeln, Rotbuche, Roteiche, Roterle, Rumelische Kiefer, Salweide, Schwarzkiefer, Schwarzpappel, Sommerlinde, Spirke, Spitzahorn, Stechfichte, Stieleiche, Scheinzypressen, Tannen (sonstige), Traubeneiche, Vogelkirsche, Weißerle, Weißtanne, Weymouthskiefer, Winterlinde, Weichlaubbaumarten (sonstige), Wildapfel, Wildbirne. Generhaltungsbestände sind ausgewählte Waldgebiete oder Einzelbäume, die für die Erhaltung forstlicher Genressourcen von Bedeutung sind. Zu jedem flächenhaften Bestand oder Einzelobjekt wird die Baumart, die Anzahl der Einzelbäume, das Datum der Datenerhebung und das Jahr der Zulassung für die Generhaltung angegeben. Die Grundlage der digitalen Datenerfassung bilden die Erhebungsunterlagen des Fachreferates zur Dokumentation der Generhaltungsobjekte.
Die Datenserie beinhaltet alle einzeln erfassten Generhaltungsbestände der Baumarten Aspe, Bergahorn, Bergkiefer, Bergulme, Baumweiden (sonstige), Coloradotanne, Douglasie, Eibe, Eichen (sonstige), Elsbeere, Europäische Lärche, Feldahorn, Feldulme, Fichten (sonstige), Flatterulme, Gemeine Birke, Gemeine Eberesche, Grünerle, Gemeine Esche, Gemeine Fichte, Gemeine Hainbuche, Gemeine Hasel, Gemeine Kiefer, Gemeine Robinie, Gemeine Roßkastanie, Gemeiner Wacholder, Gewöhnliche Traubenkirsche, Hartlaubbaumarten (sonstige), Hemlockstanne, Hybridlärche, Japanische Lärche, Lebensbäume, Moorbirke, Murraykiefer, Nadelbaumarten (sonstige), Nordmannstanne, Omorikafichte, Pappeln, Rotbuche, Roteiche, Roterle, Rumelische Kiefer, Salweide, Schwarzkiefer, Schwarzpappel, Sommerlinde, Spirke, Spitzahorn, Stechfichte, Stieleiche, Scheinzypressen, Tannen (sonstige), Traubeneiche, Vogelkirsche, Weißerle, Weißtanne, Weymouthskiefer, Winterlinde, Weichlaubbaumarten (sonstige), Wildapfel, Wildbirne. Generhaltungsbestände sind ausgewählte Waldgebiete oder Einzelbäume, die für die Erhaltung forstlicher Genressourcen von Bedeutung sind. Zu jedem flächenhaften Bestand oder Einzelobjekt wird die Baumart, die Anzahl der Einzelbäume, das Datum der Datenerhebung und das Jahr der Zulassung für die Generhaltung angegeben. Die Grundlage der digitalen Datenerfassung bilden die Erhebungsunterlagen des Fachreferates zur Dokumentation der Generhaltungsobjekte.
Altersklassenwald (schlagweiser Hochwald): In Mitteleuropa dominierende Betriebsart mit räumlich voneinander getrennten Altersklassen und bestandesweiser Nutzung und Verjüngung. Kennzeichnend ist eine flächige Differenzierung nach Altersklassen (Jungwuchs, Dickung, Stangenholz, Baumholz, Altholz) und eine deutliche Zäsur durch flächigen Verjüngungshieb. In einem A. finden Pflanzen und Tiere wegen der unterschiedlichen Biotopqualität der einzelnen Altersklassen nur in der ihnen zusagenden Altersphase günstige Lebensbedingungen. Wegen der Gleichaltrigkeit innerhalb der Altersklassen finden Schädlinge optimale Lebensbedingungen. Das macht ihn anfällig. Ihm gegenüber steht der → Dauerwald. Altholz: (Alter) Waldbestand, dessen Bäume die Zielstärke erreicht haben und genutzt werden können. Dauerwald: Waldgefüge, in dem trotz forstlicher Nutzung ein geschlossener Bestand ständig erhalten bleibt. Durch Einzelstammentnahme entstehende Lichtungen im Oberstand werden durch Lichtungszuwächse des Mittel- und Unterstandes sofort wieder geschlossen (Plenterbetrieb). Der Begriff Dauerwald erlangte in Brandenburg erstmals in den 20er Jahren große Bedeutung, als A. MÖLLER (1922) als Reaktion auf den Kiefern-Kahlschlagbetrieb den naturnahen Plenterbetrieb propagierte. Seinen Ausdruck fand der Dauerwaldgedanke damals in dem Fläming-Revier Bärenthoren. Dauerwaldvertrag: Im Jahre 1915 geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Kommunalen Zweckverband Groß-Berlin und dem Preußischen Staat über die ehemaligen Domänenforsten in der näheren Umgebung Berlins. Der Zweckverband wurde 1920 in die Einheitsgemeinde Groß-Berlin umgewandelt. Berlin gelangte damit zu einem großen Waldbesitz. Die Bezeichnung Dauerwald steht nicht in Verbindung mit der von Möller (1922) vertretenen naturnahen Bewirtschaftungsform. Sie beinhaltet vielmehr die vertraglich festgeschriebene Verpflichtung des Zweckverbandes bzw. Berlins als Rechtsnachfolger, den Wald nicht als Bauland zu veräußern. FSC, Forest Stewardship Council: Er wurde 1993 in Folge des Umweltgipfels von Rio ins Leben gerufen. Der FSC ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich für eine ökologische und sozial verantwortliche Nutzung der Wälder einsetzt. Die Organisation wird weltweit von Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Interessenvertretern indigener Völker sowie zahlreichen Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft unterstützt. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung weltweit zu leisten. Es werden Standards entwickelt und Mechanismen für die Vermarktung von entsprechend erzeugten Waldprodukten abgeleitet. Wichtigstes Merkmal des FSC ist die Schaffung eines Interessenausgleichs zwischen der Umweltinteressen, sozialen Belangen und wirtschaftlichen Ansprüchen an den Wald. Es werden ökologische Mindeststandards definiert, die garantieren, dass die ökologischen Grundfunktionen des Waldökosystems langfristig gewährleistet werden können; → Naturland. Forsteinrichtung: In periodischen Abständen (10 Jahre) durchgeführte Erfassung des Waldzustandes und Erfolgskontrolle. Verbunden mit der Erfassung wird die mittelfristige Betriebsplanung für den nächsten Einrichtungszeitraum erstellt. Holzproduktion: Sie ist ein wichtiger Zweig der Urproduktion. Die jährliche Nutzung von Holz (Rohholzeinschlag) beträgt in Deutschland ca. 31 Mio. qm (39,3 Mio. 1995), wobei der Zuwachs um einige Mio. höher liegt. Die deutschen Wälder bieten ein nachhaltig nutzbares Potential von jährlich ca. 57 Mio. qm. Hutewälder: Etwa vom Mittelalter an bis weit in die Neuzeit hinein Wälder, in denen weiträumig großkronige alte Eichen und Buchen standen, mit einer Bodendecke aus Gras, Heide oder Heidelbeere. Der Hutewald diente u.a. der Waldweide und der Mastnutzung. Auf Grund eines Hüterechtes musste der Waldeigentümer das Eintreiben von Vieh dulden. Durch den intensiven Vieheintrieb wurden die Wälder aber ihrer natürlichen Regenerationsfähigkeit beraubt, natürliche Verjüngung konnte nicht aufkommen. So verödeten diese Wälder immer mehr. Sie haben noch im 18. Jahrhundert erhebliche Flächen eingenommen. Kyoto-Protokoll: Ist ein internationales Abkommen zum Klimaschutz der UN-Organisation UNFCCC. Es schreibt verbindliche Ziele für die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen fest. Das Protokoll wurde in Kyoto 1997 verabschiedet. Es tritt erst in Kraft, wenn 55 Staaten, welche mehr als 55 % der Kohlendioxid-Emissionen (bezogen auf 1990) verursachen, das Abkommen ratifiziert haben. Deutschland hat das Protokoll am 26. April 2003, alle anderen EU-Staaten am 31. Mai 2003 ratifiziert. Derzeit (Stand 05. September 2003) liegt die Zahl der Staaten, die das Protokoll ratifiziert haben bei 117. Das entspricht etwas über 44 %. Sollte Russland, das für 17,4 % der Emissionen von 1990 verantwortlich war, die Ratifizierung abschließen, wäre die Grenze von 55 % überschritten und das Kyoto Protokoll würde in Kraft treten. Die USA und Australien haben als wichtige Industrienationen das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert. Läuterung: Forstliche Pflegemaßnahme in jungen Waldbeständen zur Stammzahlreduktion, zur Regelung der Konkurrenzsituation und der Baumartenmischung. Es fällt noch kein verwertbares Holz an. Melioration: Bodenmelioration ist allgemein die Bezeichnung für Maßnahmen zur Bodenverbesserung. Im Bereich der ehemaligen Rieselfelder erfolgt dies durch Einarbeitung von mergeligem Lehmboden zur pH-Wert-Stabilisierung und damit Festlegung von Schwermetallen. Naturgemäße Waldwirtschaft: Als Alternative zur schlagweisen Wirtschaft propagiert die n. W. einen naturgemäßen Wald aus standortgerechten Mischbeständen zur bestmöglichen Ausnutzung und gleichzeitigen Pflege des Standortes. Substanzielle Elemente sind: Dauerbestockung mit standortgemäßem Mischwald, Holzproduktion mit hoher Wertschöpfung und reduzierter Arbeitsintensität. Dabei steht der Wunsch nach Stabilität, nach voller dauernder Ausschöpfung der Produktionskräfte unter Wahrung des Waldinnenklimas im Vordergrund. Diesen Zielen sollen dienen: Modifizierung der bestandsweisen Wirtschaft zu mehr Ungleichaltrigkeit und Stufigkeit des Waldgefüges und an der Wertentwicklung der Einzelbäume orientierte Nutzung über die ganze Fläche. Verzicht auf Kahlschläge und Verschiebung des zeitlichen Nacheinanders von Ernte und Kultur zugunsten eines gleichzeitigen Miteinanders. Verlegung der Verjüngung unter den Schirm der Altbäume. Förderung des Mischwaldgedankens. Stetigkeit der Waldpflege durch häufigere Wiederkehr der Pflegeeingriffe. Bei der n. W. schützt der Wald seinen eigenen Standort, hat eine artenreiche Flora und Fauna und ist damit insgesamt widerstandsfähiger gegen Schäden. Die kleinflächige Mischung und der ungleichaltrige Aufbau machen gleichzeitig einzelstammweise Nutzung, Pflege und Verjüngung möglich. Durch n. W. ist eine Kontinuität des Ökosystems Wald einschließlich der Stoffkreisläufe auf kleinster Fläche gewährleistet, werden die Funktionen des Waldes dauernd erfüllt, wird Naturverjüngung und damit die Erhaltung der forstlichen Genressourcen gewährleistet. Um stabile und gesunde Wälder auf Bundesebene bemüht sich schon seit 50 Jahren die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW). Als europaweite Arbeitsgemeinschaft wurde Pro Silva gegründet. Naturland: Der Naturland-Verband hat 1996 mit großen Naturschutzorganisationen wie Greenpeace, dem BUND und Robin Wood seine Richtlinien für eine ökologische Waldnutzung entwickelt. Einige deutsche Städte wie z.B. der Lübecker-, Göttinger- und Hannoversche Stadtwald haben sich entschieden, neben den anspruchsvollen FSC-Richtlinien (→ FSC) auch die ergänzenden Anforderungen des Naturland-Zertifikates zu akzeptieren. Auch das Land Berlin verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Richtlinien. Unvereinbar mit einer ökologischen Waldnutzung sind insbesondere: Kahlschläge Anpflanzungen von Monokulturen Ansiedlung von nicht heimischen sowie gentechnisch veränderten Baumarten Einsatz von Giften, Mineraldüngern, Gülle, Klärschlämmen Bearbeiten oder Verdichten des Bodens Flächiges Abräumen oder Verbrennen von Biomasse Entwässerung von Feuchtgebieten Störende Arbeiten während ökologisch sensibler Jahreszeiten Fütterung von Wildtieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Zertifizierung sind darüber hinaus die so genannten Referenzflächen, auf denen die Waldbewirtschaftung eingestellt und der Wald seiner natürlichen Entwicklung überlassen wird. Daraus können wiederum Rückschlüsse für die sinnvollste Art der Bewirtschaftung im übrigen Wald abgeleitet werden. In den Berliner Wäldern werden die genannten Anforderungen bereits seit vielen Jahren zum großen Teil erfüllt. Natürliche Waldgesellschaft: Je nach Standort haben sich ohne Einwirkung des Menschen unterschiedliche nat. Waldgesellschaften gebildet, d.h. Waldtypen, die an das spezielle Klima und Boden angepasst sind. Die verschiedenen nat. W. werden aufgrund ihrer sehr ähnlichen Kombinationen der Charakterarten ausgeschieden. Unter bestimmten Standortbedingungen kann sich nur eine bestimmte Kombination von Pflanzengesellschaften ansiedeln und halten. Im Berliner Raum dominieren die Eichen-Hainbuchenwälder, bodensauren Eichenwälder, Eichen-Kiefernwälder und Kiefernwälder trockenwarmer Standorte. Neophyten: Gezielt gepflanzte oder zufällig eingeschleppte Pflanzen aus weit entfernten Lebensräumen oder anderen Kontinenten, die nicht Bestandteil der natürlich vorkommenden Artenzusammensetzung sind. N. können einheimische Pflanzen auch verdrängen, wie z. B. die Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina) (→ Spätblühende Traubenkirsche) und die Schneebeere (Symphoricarpos albus). In Brandenburg ist besonders die Robinie problematisch. Sie dringt in Magerrasen ein und verändert deren Lebensgemeinschaften durch Beschattung und Stickstoffanreicherung. Ordnungsgemäße Forstwirtschaft: „Ordnungsgemäße Forstwirtschaft” beschreibt die sich aus der Summe aller gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald ergebenden Mindestanforderungskriterien an die multifunktionale Forstwirtschaft, also neben den naturschutzfachlichen Anforderungen auch Anforderungen zur Gewährleistung der Erholungsfunktion, ressourcenökonomische Anforderungen oder Anforderungen des Waldschutzes usw. (Institut für Forstpolitik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Forschungsauftrag durch das Bundesamt für Naturschutz) Provenienzen: Eine autochthone oder nicht autochthone Population von Bäumen, die an einem bestimmten, abgegrenzten Ort wächst und bestimmte charakteristische und genetisch fixierte Eigenschaften aufweist. Die P. wird mit dem Namen des Ortes belegt, z.B. Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben. Referenzflächen: Für den wiederkehrenden Vergleich mit den bewirtschafteten Flächen werden unbewirtschaftete Referenzflächen ausgewiesen, welche die wichtigsten Bestandestypen des Waldbetriebes repräsentieren. Ziel ist es, lokale und standörtliche Informationen über die natürliche Waldentwicklung und damit für die ökologische Waldnutzung zu erhalten. Reparationshiebe: Nach dem 1. und 2. Weltkrieg tätigten die Alliierten Einschläge in den deutschen Wäldern, überproportional im Staatswald, die als Reparationsleistungen gedacht waren. Dabei wurden die Grundsätze der Nachhaltigkeit nicht beachtet. Der erkennbare Raubbau führte – nach 1945 zusammen mit den UNRRA-Hieben (Brennholzhiebe u.a. zur Versorgung der über 1 Mio. „Displaced Persons“ und anderer notleidender Personenkreise in Deutschland) durch die United Nations Reconstruction and Rehabilitation Administration – zu Bürgerprotesten und schließlich auch zur Gründung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Schlussgrad, Beschirmungsgrad: Bezeichnung für das Maß an Überschirmung (Überdeckung) des Waldbodens durch die Kronen aller Bestockungsglieder eines Bestandes. Spätblühende Traubenkirsche (lat. Prunus serotina): Aus Nordamerika stammende Gehölzart. Einführungszeit in Deutschland 1685 zunächst als Zierbaum in Gärten und Parks, in Berlin – Brandenburg erst in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, von 1900 bis ca. 1950 auch planmäßige forstliche Anbauten zur Standortverbesserung . Sie wird in Berlin aus ökologischen und waldbaulichen Gründen seit 1986 durch Rodung aus den Beständen verdrängt, damit sich die heimischen Wälder natürlich entwickeln können. Standortkartierung: Methode, bei der alle für das Waldwachstum wichtigen natürlichen und ökologischen Bedingungen als Grundlage für eine standortgerechte leistungsfähige Waldwirtschaft erhoben werden. Darauf aufbauend wird eine Beschreibung und kartenmäßige Darstellung von Standorttypen, bzw. Standorteinheiten angefertigt. Das sind forstökologische Grundeinheiten mit annähernd gleichen waldbaulichen Möglichkeiten und Gefährdungen sowie mit einer annähernd gleichen Ertragsfähigkeit. Die S. dient in erster Linie als Grundlage für die Baumartenwahl und die Bestimmung des Bestandesaufbaus. Totholz: Stehende und liegende Bäume oder Teile davon, die abgestorben sind. Totholz entsteht u.a. in überreifen Naturwäldern aber auch durch Krankheit (z.B. Insekten- und Pilzbefall), durch Wind- und Schneebruch und Feuer. Sich zersetzendes Holz wird von einer großen Menge von Pilzen (darunter viele gefährdete Großpilze), Käfern (für mehr als die Hälfte aller Arten ist Holz die Lebensgrundlage), Holzwespen, Wildbienen, Ameisen und einer Reihe weiterer Tierarten bewohnt. Totholz trägt ganz entscheidend zur Erhaltung der Artenvielfalt im Wald bei. Verjüngung: Begründung eines neuen Waldbestandes durch Natur- oder Kunstverjüngung. Bei der Naturverjüngung sorgt der Bestand selbst durch Samenausstreuung in der Nähe stehender Mutterbäume oder durch vegetative Vermehrung für den Nachwuchs. Das spart Arbeit und Kosten. Bei der Kunstverjüngung werden auf einer bestimmten Fläche die gewünschten Baumarten durch Saat oder Pflanzung nachgezogen. Waldaufbauformen: Der Aufbau des Waldes hat je nach Betriebsart unterschiedliche Formen. Der Niederwald ist gleichaltrig, einschichtig und gemischt. Der Mittelwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und einzel- bis gruppenweise gemischt. Der schlagweise Hochwald ist gleichaltrig bis ungleichaltrig, ein- oder mehrschichtig und stufig aufgebaut, als Reinbestand oder einzel- bis gruppenweise gemischt. Der Plenterwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und stufig aufgebaut, einzel- bis gruppenweise gemischt. Waldbiotopkartierung: Kartierung von Biotopen, wie z.B. Beständen mit seltenen einheimischen Tier- und Pflanzenarten, Lebensgemeinschaften, ehemaligen Hutewäldern, Naturwaldrelikten, besonderen Naturgebilden und Bodendenkmalen, aber auch Bruch-, Schlucht -, Moorrand- und Trockenwäldern sowie Sukzessionsflächen. Ziel einer Waldbiotopkartierung ist die naturraumbezogene Erfassung und Beurteilung des ökologischen Zustandes und des Naturschutzwertes von Biotopen in Waldgebieten, um damit die Grundlage für eine Abstimmung zwischen den ökologischen Bedingungen der Wälder und den vielfältigen Zielen einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu schaffen. Zwei Arten der W. werden unterschieden: 1. die flächendeckende und 2. die selektive. Z-Baum, Zukunftsbaum, Auslesebaum: Ein besonders ausgesuchter und gut gewachsener Baum, der hinsichtlich Wachstum, Stabilität, Erscheinungsform und Gesundheitszustand gute Massen- und Wertleistung verspricht, d.h. den Zielvorstellungen des Waldbaues weitgehend nachkommt. Ein Z-Baum wird durch die Wegnahme von Konkurrenzbäumen, die sein Wachstum einengen, gefördert. Zertifizierung: Die Versuche einer umweltorientierten, von den Verbrauchern anerkannten Kennzeichnung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft und der nachhaltigen Forstwirtschaft. Sie beruhen auf dem UNCED-Kongress in Rio de Janeiro (1992) und auf ihre Folgekonferenzen. Dort haben die teilnehmenden Staaten das Ziel bejaht, einheitliche Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder festzulegen. 1993 wurden in Helsinki, bzw. 1998 in Lissabon, von allen westeuropäischen Industriestaaten „Allgemeine Richtlinien für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder“ und „Allgemeine Richtlinien zur Erhaltung der biologischen Vielfalt“ verabschiedet. Dabei wird die Nachhaltigkeit sowohl aus der Sicht der Holzproduktion, der Vielfalt der Waldnatur als auch der Nutzung der Wälder unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten betrachtet. In Deutschland gab es 1996 vier Ansätze für Zertifizierungs-Systeme: Die weltweit operierende Normierungsinstitution ISO mit den Standards ISO 9000 u. ISO 14000. Der Forest Stewardship Council FSC in Mexico setzt Mindeststandards fest, die schon bei Erteilung erfüllt sein müssen. Greenpeace erarbeitete 1995 auf Erfahrungen im Stadtwald Lübeck aufbauend ein Konzept mit einer Liste verbotener Maßnahmen. Der Nabu hat 1996 das Gütesiegel eco-timber vorgestellt. Die wichtigsten internationalen Initiativen sind: „Rainforest Alliance“ „Scientific Certification Systems“ “Soil Association“ „Lembaga Ecolabelling“ “Initiative Tropenwald“ und „Forest Stewardship Council“. Zielstärkennutzung: Mindestdurchmesser, an dem die Endnutzung der verschiedenen Baumarten im naturnahen Betrieb einsetzen darf. Diese Regelung ersetzt in Berlin seit 1992 die bis dahin gültigen festen Umtriebszeiten.
Altersklassenwald (schlagweiser Hochwald): In Mitteleuropa dominierende Betriebsart mit räumlich voneinander getrennten Altersklassen und bestandesweiser Nutzung und Verjüngung. Kennzeichnend sind eine flächige Differenzierung nach Altersklassen (Jungwuchs, Dickung, Stangenholz, Baumholz, Altholz) und eine deutliche Zäsur durch flächigen Verjüngungshieb. In einem Altersklassenwald finden Pflanzen und Tiere wegen der unterschiedlichen Biotopqualität der einzelnen Altersklassen nur in der ihnen zusagenden Altersphase günstige Lebensbedingungen. Wegen der Gleichaltrigkeit innerhalb der Altersklassen finden Schädlinge optimale Lebensbedingungen. Das macht ihn anfällig. Ihm gegenüber steht der → Dauerwald. Altholz: (Alter) Waldbestand, dessen Bäume die Zielstärke erreicht haben und genutzt werden können. Dauerwald: Waldgefüge, in dem trotz forstlicher Nutzung ein geschlossener Bestand ständig erhalten bleibt. Durch Einzelstammentnahme entstehende Lichtungen im Oberstand werden durch Lichtungszuwächse des Mittel- und Unterstandes sofort wieder geschlossen (Plenterbetrieb). Der Begriff Dauerwald erlangte in Brandenburg erstmals in den 20er Jahren große Bedeutung, als A. Möller (1922) als Reaktion auf den Kiefern-Kahlschlagbetrieb den naturnahen Plenterbetrieb propagierte. Seinen Ausdruck fand der Dauerwaldgedanke damals in dem Fläming-Revier Bärenthoren. Dauerwaldvertrag: Im Jahre 1915 geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Kommunalen Zweckverband Groß-Berlin und dem Preußischen Staat über die ehemaligen Domänenforsten in der näheren Umgebung Berlins. Der Zweckverband wurde 1920 in die Einheitsgemeinde Groß-Berlin umgewandelt. Berlin gelangte damit zu einem großen Waldbesitz. Die Bezeichnung Dauerwald steht nicht in Verbindung mit der von Möller (1922) vertretenen naturnahen Bewirtschaftungsform. Sie beinhaltet vielmehr die vertraglich festgeschriebene Verpflichtung des Zweckverbandes bzw. Berlins als Rechtsnachfolger, den Wald nicht als Bauland zu veräußern. FSC, Forest Stewardship Council: Er wurde 1993 in Folge des Umweltgipfels von Rio ins Leben gerufen. Der FSC ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich für eine ökologische und sozial verantwortliche Nutzung der Wälder einsetzt. Die Organisation wird weltweit von Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Interessenvertretern indigener Völker sowie zahlreichen Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft unterstützt. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung weltweit zu leisten. Es werden Standards entwickelt und Mechanismen für die Vermarktung von entsprechend erzeugten Waldprodukten abgeleitet. Wichtigstes Merkmal des FSC ist die Schaffung eines Interessenausgleichs zwischen den Umweltinteressen, sozialen Belangen und wirtschaftlichen Ansprüchen an den Wald. Es werden ökologische Mindeststandards definiert, die garantieren, dass die ökologischen Grundfunktionen des Waldökosystems langfristig gewährleistet werden können; → Naturland. Forsteinrichtung: In periodischen Abständen (10 Jahre) durchgeführte Erfassung des Waldzustandes und Erfolgskontrolle. Verbunden mit der Erfassung wird die mittelfristige Betriebsplanung für den nächsten Einrichtungszeitraum erstellt. Holzproduktion: Sie ist ein wichtiger Zweig der Urproduktion. Die jährliche Nutzung von Holz (Rohholzeinschlag) beträgt in Deutschland ca. 31 Mio. qm (39,3 Mio. 1995), wobei der Zuwachs um einige Mio. höher liegt. Die deutschen Wälder bieten ein nachhaltig nutzbares Potential von jährlich ca. 57 Mio. qm. Hutewälder: Etwa vom Mittelalter an bis weit in die Neuzeit hinein Wälder, in denen weiträumig großkronige alte Eichen und Buchen standen, mit einer Bodendecke aus Gras, Heide oder Heidelbeere. Der Hutewald diente u.a. der Waldweide und der Mastnutzung. Auf Grund eines Hüterechtes musste der Waldeigentümer das Eintreiben von Vieh dulden. Durch den intensiven Vieheintrieb wurden die Wälder aber ihrer natürlichen Regenerationsfähigkeit beraubt, natürliche Verjüngung konnte nicht aufkommen. So verödeten diese Wälder immer mehr. Sie haben noch im 18. Jahrhundert erhebliche Flächen eingenommen. Läuterung: Forstliche Pflegemaßnahme in jungen Waldbeständen zur Stammzahlreduktion, zur Regelung der Konkurrenzsituation und der Baumartenmischung. Es fällt noch kein verwertbares Holz an. Melioration: Bodenmelioration ist allgemein die Bezeichnung für Maßnahmen zur Bodenverbesserung. Im Bereich der ehemaligen Rieselfelder erfolgt dies durch Einarbeitung von mergeligem Lehmboden zur pH-Wert-Stabilisierung und damit Festlegung von Schwermetallen. Naturgemäße Waldwirtschaft: Als Alternative zur schlagweisen Wirtschaft propagiert die n. W. einen naturgemäßen Wald aus standortgerechten Mischbeständen zur bestmöglichen Ausnutzung und gleichzeitigen Pflege des Standortes. Substanzielle Elemente sind: Dauerbestockung mit standortgemäßem Mischwald, Holzproduktion mit hoher Wertschöpfung und reduzierter Arbeitsintensität. Dabei steht der Wunsch nach Stabilität, nach voller dauernder Ausschöpfung der Produktionskräfte unter Wahrung des Waldinnenklimas im Vordergrund. Diesen Zielen sollen dienen: Modifizierung der bestandsweisen Wirtschaft zu mehr Ungleichaltrigkeit und Stufigkeit des Waldgefüges und an der Wertentwicklung der Einzelbäume orientierte Nutzung über die ganze Fläche. Verzicht auf Kahlschläge und Verschiebung des zeitlichen Nacheinanders von Ernte und Kultur zugunsten eines gleichzeitigen Miteinanders. Verlegung der Verjüngung unter dem Schirm der Altbäume. Förderung des Mischwaldgedankens. Stetigkeit der Waldpflege durch häufigere Wiederkehr der Pflegeeingriffe. Bei der n. W. schützt der Wald seinen eigenen Standort, hat eine artenreiche Flora und Fauna und ist damit insgesamt widerstandsfähiger gegen Schäden. Die kleinflächige Mischung und der ungleichaltrige Aufbau machen gleichzeitig einzelstammweise Nutzung, Pflege und Verjüngung möglich. Durch n. W. ist eine Kontinuität des Ökosystems Wald einschließlich der Stoffkreisläufe auf kleinster Fläche gewährleistet, werden die Funktionen des Waldes dauernd erfüllt, wird Naturverjüngung und damit die Erhaltung der forstlichen Genressourcen gewährleistet. Um stabile und gesunde Wälder auf Bundesebene bemüht sich schon seit 50 Jahren die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW). Als europaweite Arbeitsgemeinschaft wurde Pro Silva gegründet. Naturland: Der Naturland-Verband hat 1996 mit großen Naturschutzorganisationen wie Greenpeace, dem BUND und Robin Wood seine Richtlinien für eine ökologische Waldnutzung entwickelt. Einige deutsche Städte wie z.B. der Lübecker-, Göttinger- und Hannoversche Stadtwald haben sich entschieden, neben den anspruchsvollen FSC-Richtlinien (→ FSC) auch die ergänzenden Anforderungen des Naturland-Zertifikates zu akzeptieren. Auch das Land Berlin verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Richtlinien. Unvereinbar mit einer ökologischen Waldnutzung sind insbesondere: Kahlschläge Anpflanzungen von Monokulturen Ansiedlung von nicht heimischen sowie gentechnisch veränderten Baumarten Einsatz von Giften, Mineraldüngern, Gülle, Klärschlämmen Bearbeiten oder Verdichten des Bodens Flächiges Abräumen oder Verbrennen von Biomasse Entwässerung von Feuchtgebieten Störende Arbeiten während ökologisch sensibler Jahreszeiten Fütterung von Wildtieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Zertifizierung sind darüber hinaus die so genannten Referenzflächen, auf denen die Waldbewirtschaftung eingestellt und der Wald seiner natürlichen Entwicklung überlassen wird. Daraus können wiederum Rückschlüsse für die sinnvollste Art der Bewirtschaftung im übrigen Wald abgeleitet werden. In den Berliner Wäldern werden die genannten Anforderungen bereits seit vielen Jahren zum großen Teil erfüllt. Natürliche Waldgesellschaft: Je nach Standort haben sich ohne Einwirkung des Menschen unterschiedliche nat. Waldgesellschaften gebildet, d.h. Waldtypen, die an das spezielle Klima und Boden angepasst sind. Die verschiedenen nat. W. werden aufgrund ihrer sehr ähnlichen Kombinationen der Charakterarten ausgeschieden. Unter bestimmten Standortbedingungen kann sich nur eine bestimmte Kombination von Pflanzengesellschaften ansiedeln und halten. Im Berliner Raum dominieren die Eichen-Hainbuchenwälder, bodensauren Eichenwälder, Eichen-Kiefernwälder und Kiefernwälder trockenwarmer Standorte. Neophyten: Gezielt gepflanzte oder zufällig eingeschleppte Pflanzen aus weit entfernten Lebensräumen oder anderen Kontinenten, die nicht Bestandteil der natürlich vorkommenden Artenzusammensetzung sind. N. können einheimische Pflanzen auch verdrängen, wie z. B. die Spätblühende Traubenkirsche (_Prunus serotina_) (→ Spätblühende Traubenkirsche) und die Schneebeere (_Symphoricarpos albus_). In Brandenburg ist besonders die Robinie problematisch. Sie dringt in Magerrasen ein und verändert deren Lebensgemeinschaften durch Beschattung und Stickstoffanreicherung. Ordnungsgemäße Forstwirtschaft: „Ordnungsgemäße Forstwirtschaft" beschreibt die sich aus der Summe aller gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald ergebenden Mindestanforderungskriterien an die multifunktionale Forstwirtschaft, also neben den naturschutzfachlichen Anforderungen auch Anforderungen zur Gewährleistung der Erholungsfunktion, ressourcenökonomische Anforderungen oder Anforderungen des Waldschutzes usw. (Winkel 2006). Provenienzen: Eine autochthone oder nicht autochthone Population von Bäumen, die an einem bestimmten, abgegrenzten Ort wächst und bestimmte charakteristische und genetisch fixierte Eigenschaften aufweist. Die P. wird mit dem Namen des Ortes belegt, z.B. Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben. Referenzflächen: Für den wiederkehrenden Vergleich mit den bewirtschafteten Flächen werden unbewirtschaftete Referenzflächen ausgewiesen, welche die wichtigsten Bestandestypen des Waldbetriebes repräsentieren. Ziel ist es, lokale und standörtliche Informationen über die natürliche Waldentwicklung und damit für die ökologische Waldnutzung zu erhalten. Reparationshiebe: Nach dem 1. und 2. Weltkrieg tätigten die Alliierten Einschläge in den deutschen Wäldern, überproportional im Staatswald, die als Reparationsleistungen gedacht waren. Dabei wurden die Grundsätze der Nachhaltigkeit nicht beachtet. Der erkennbare Raubbau führte - nach 1945 zusammen mit den UNRRA-Hieben (Brennholzhiebe u.a. zur Versorgung der über 1 Mio. „Displaced Persons" und anderer notleidender Personenkreise in Deutschland) durch die United Nations Reconstruction and Rehabilitation Administration - zu Bürgerprotesten und schließlich auch zur Gründung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Schlussgrad, Beschirmungsgrad: Bezeichnung für das Maß an Überschirmung (Überdeckung) des Waldbodens durch die Kronen aller Bestockungsglieder eines Bestandes. Spätblühende Traubenkirsche (*lat. _Prunus serotina_) :* Aus Nordamerika stammende Gehölzart. Einführungszeit in Deutschland 1685 zunächst als Zierbaum in Gärten und Parks, in Berlin - Brandenburg erst in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, von 1900 bis ca. 1950 auch planmäßige forstliche Anbauten zur Standortverbesserung . Sie wird in Berlin aus ökologischen und waldbaulichen Gründen seit 1986 durch Rodung aus den Beständen verdrängt, damit sich die heimischen Wälder natürlich entwickeln können. Standortkartierung: Methode, bei der alle für das Waldwachstum wichtigen natürlichen und ökologischen Bedingungen als Grundlage für eine standortgerechte leistungsfähige Waldwirtschaft erhoben werden. Darauf aufbauend wird eine Beschreibung und kartenmäßige Darstellung von Standorttypen, bzw. Standorteinheiten angefertigt. Das sind forstökologische Grundeinheiten mit annähernd gleichen waldbaulichen Möglichkeiten und Gefährdungen sowie mit einer annähernd gleichen Ertragsfähigkeit. Die S. dient in erster Linie als Grundlage für die Baumartenwahl und die Bestimmung des Bestandesaufbaus. Totholz: Stehende und liegende Bäume oder Teile davon, die abgestorben sind. Totholz entsteht u.a. in überreifen Naturwäldern, aber auch durch Krankheit (z.B. Insekten- und Pilzbefall), durch Wind- und Schneebruch und Feuer. Sich zersetzendes Holz wird von einer großen Menge von Pilzen (darunter viele gefährdete Großpilze), Käfern (für mehr als die Hälfte aller Arten ist Holz die Lebensgrundlage), Holzwespen, Wildbienen, Ameisen und einer Reihe weiterer Tierarten bewohnt. Totholz trägt ganz entscheidend zur Erhaltung der Artenvielfalt im Wald bei. Umtriebszeit: Mit Umtriebszeit bezeichnet der Forstwirt die durchschnittliche Dauer von der Begründung eines Waldes bis hin zu seiner Ernte. Diese ist je nach Baumart und Standort unterschiedlich. Verjüngung: Begründung eines neuen Waldbestandes durch Natur- oder Kunstverjüngung. Bei der Naturverjüngung sorgt der Bestand selbst durch Samenausstreuung in der Nähe stehender Mutterbäume oder durch vegetative Vermehrung für den Nachwuchs. Das spart Arbeit und Kosten. Bei der Kunstverjüngung werden auf einer bestimmten Fläche die gewünschten Baumarten durch Saat oder Pflanzung nachgezogen. Waldaufbauformen: Der Aufbau des Waldes hat je nach Betriebsart unterschiedliche Formen. Der Niederwald ist gleichaltrig, einschichtig und gemischt. Der Mittelwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und einzel- bis gruppenweise gemischt. Der schlagweise Hochwald ist gleichaltrig bis ungleichaltrig, ein- oder mehrschichtig und stufig aufgebaut, als Reinbestand oder einzel- bis gruppenweise gemischt. Der Plenterwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und stufig aufgebaut, einzel- bis gruppenweise gemischt. Waldbiotopkartierung: Kartierung von Biotopen, wie z.B. Beständen mit seltenen einheimischen Tier- und Pflanzenarten, Lebensgemeinschaften, ehemaligen Hutewäldern, Naturwaldrelikten, besonderen Naturgebilden und Bodendenkmalen, aber auch Bruch-, Schlucht -, Moorrand- und Trockenwäldern sowie Sukzessionsflächen. Ziel einer Waldbiotopkartierung ist die naturraumbezogene Erfassung und Beurteilung des ökologischen Zustandes und des Naturschutzwertes von Biotopen in Waldgebieten, um damit die Grundlage für eine Abstimmung zwischen den ökologischen Bedingungen der Wälder und den vielfältigen Zielen einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu schaffen. Zwei Arten der W. werden unterschieden: 1. die flächendeckende und 2. die selektive. Z-Baum, Zukunftsbaum, Auslesebaum: Ein besonders ausgesuchter und gut gewachsener Baum, der hinsichtlich Wachstum, Stabilität, Erscheinungsform und Gesundheitszustand gute Massen- und Wertleistung verspricht, d.h. den Zielvorstellungen des Waldbaues weitgehend nachkommt. Ein Z-Baum wird durch die Wegnahme von Konkurrenzbäumen, die sein Wachstum einengen, gefördert. Zertifizierung: Nachweissystem für eine umweltorientierte, von den Verbrauchern anerkannte Kennzeichnung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Sie beruhen auf dem UNCED-Kongress in Rio de Janeiro (1992) und auf ihre Folgekonferenzen. Dort haben die teilnehmenden Staaten das Ziel bejaht, einheitliche Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder festzulegen. 1993 wurden in Helsinki, bzw. 1998 in Lissabon, von allen westeuropäischen Industriestaaten „Allgemeine Richtlinien für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder" und „Allgemeine Richtlinien zur Erhaltung der biologische Vielfalt" verabschiedet. Dabei wird die Nachhaltigkeit sowohl aus der Sicht der Holzproduktion, der Vielfalt der Waldnatur als auch der Nutzung der Wälder unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten betrachtet. Die Berliner Wälder sind seit Juni 2002 nach den Kriterien von FSC-Forest Stewardship Council und Naturland zertifiziert. Zielstärkennutzung: Mindestdurchmesser, an dem die Endnutzung der verschiedenen Baumarten im naturnahen Betrieb einsetzen darf. Diese Regelung ersetzt in Berlin seit 1992 die bis dahin gültigen festen Umtriebszeiten. Bezeichnungen der vorhandenen Baumarten Kürzel Wissenschaftlich Deutsch Englisch AHS Acer Ahorn Maple AS Populus tremula Aspe Common Aspen BPA Populus balsamifera Balsampappel Balsam Poplar SBW Salix Baumweiden Willow BAH Acer pseudoplatanus Bergahorn Sycamore Maple BRU Ulmus glabra Bergrüster Wych Elm BIS Betula Birke Birch Blö Blöße bareness BWE Salix fragilis Bruchweide Crack Willow BUS Fagus Buche Beech DGS Pseudotsuga menziesii Douglasie Douglas Fir EB Sorbus aucuparia Eberesche Rowan EIB Taxus baccata Eibe Yew Ei Quercus x Eiche Oak ELS Sorbus torminalis Elsbeere Wild Service Tree ESS Fraxinus Esche Ash EAH Acer negundo Eschenblättriger Ahorn Ashleaf Maple EK Castanea sativa Eßkastanie Sweet Chestnut ELA Larix decidua Europäische Lärche European Larch SPA Populus nigra Europäische Schwarzpappel Black Poplar FAH Acer campestre Feldahorn Field Maple FRU Ulmus minor Feldrüster Field Elm WRU Ulmus laevis Flatterrüster European White Elm GBI Betula pendula Gemeine Birke Silver Birch GES Fraxinus excelsior Gemeine Esche Common Ash GFI Picea abies Gemeine Fichte Norway Spruce GKI Pinus sylvestris Gemeine Kiefer Scots Pine GSB Symphoricarpos albus Gemeine Schneebeere Common Snowberry GTK Prunus padus Gewöhnliche Traubenkirsche Bird Cherry WER Alnus incana Grauerle Grey Alder GPA Populus canescens Graupappel Grey Poplar HBU Carpinus betulus Hainbuche Common Hornbeam HAS Corylus Hasel Hazel JLA Larix kaempferi Japanische Lärche Japanese Larch KTA Abies grandis Küstentanne Grand Fir MEH Sorbus Mehlbeere Whitebeam MBI Betula pubescens Moorbirke Moor Birch PAS Populus Pappel Poplar RO Robinia pseudoacacia Robinie Black Locust RKA Aesculus hippocastanum Roßkastanie Horse-chestnut RBU Fagus sylvatica Rotbuche European Beech REI Quercus rubra Roteiche Northern Red Oak RER Alnus glutinosa Roterle Common Alder RUS Ulmus Rüster Elm SKI Pinus nigra Schwarzkiefer Black Pine WWE Salix alba Silberweide White Willow SLI Tilia platyphyllos Sommerlinde Large-leaved Lime EIS Quercus sonstige Eichen other Oaks FIS Picea sonstige Fichten other Spruces HLS Sonstige Hartlaubbaumarten other Sclerophyll KIS Pinus sonstige Kiefern other Pines NHS Sonstige Nadelbaumarten other Conifers TAS Abies Sonstige Tanne other Firs WLS Sonstige Weichlaubbaumarten other Softwoods STK Prunus serotina Spätblühende Traubenkirsche Black Cherry SPE Sorbus domestica Speierling Service Tree SAH Acer platanoides Spitzahorn Norway Maple SEI Quercus robur Stieleiche English Oak TEI Quercus petraea Traubeneiche Sessile Oak VKB Prunus avium Vogelkirsche (-baum) Wild Cherry WTA Abies alba Weißtanne European Silver Fir WKI Pinus strobus Weymouthskiefer Eastern White Pine WLI Tilia cordata Winterlinde Small-leaved Lime
Seminarthema 2023Inhaltsschwerpunkte Teilnehmerplätze Kurslänge Datum (in Tagen) 1 16.03.2023 OrtZielgruppeDozentenBemerkungen ST1Erkennung und Management von Habitatbäumen im WaldNaturschutzfachliche Bedeutung von Habitatbäumen; Habitatbaumkonzepte als Bestandteil der "Retention Forestry"; Merkmale von Habitatbäumen am Beispiel des Marteloskops Hofbieber10 bis 20HessenForst Forstamt Hofbieber, hessiche Rhön (Hessen) Witzenhausen (Hessen)RL, FAL, FNDr. Jonas Hagge, Dr. Peter Meyer, Dr. Andreas Mölder, N.N.10:00 - 16:30 Uhr, Selbstverpflegung, ca. 3 Stunden Exkursion; gemeinsamer Lehrgang für alle Partnerländer der NW-FVA ST2Waldgräser - Bestimmung und ÖkologieGräserexkursion, Einführung in Bestimmungshilfen, Kennenlernen von Gräserarten, Indikatorfunktion und Waldbindung von Gräsern10 bis 20106.06.2023 RL, FAL, FNDr. Marcus Schmidt, Katja Lorenz, Nico Mosel, Anna Nehrkorn,reine Outdoorveranstaltung (10:00-16:30 Uhr), Selbstverpflegung; gemeinsamer Lehrgang für alle Partnerländer der NW-FVA ST3Renaturierung von WaldmoorenWaldmoorexkursion, Vorstellung unterschiedlicher Moortypen, Renaturierung und Management von Waldmooren, Untersuchungsergebnisse der NW-FVA zum Themenbereich10 bis 20120.06.2023Solling (Niedersachsen)RL, FAL, FNDr. Marcus Schmidt, Maria Aljes, Philipp Küchler, Dr. Marcus Schmidtreine Outdoorveranstaltung (10:00-16:30 Uhr), Gummistiefel notwendig, Selbstverpflegung; gemeinsamer Lehrgang für alle Partnerländer der NW- FVA ST4Hutewälder - Nutzungsgeschichte und Biodiversität10 bis 20ST5Aktuelle Fragen des Waldbaus 2023Hutewaldexkursion, Charakteristika und Artenspektrum, Nutzungsgeschichte und Habitatkontinuität, Erhaltung und Wiederherstellung Natürliche Waldentwicklung und Waldumbau nach Kalamitäten; Konkurrenzsteuerung; Anpassung waldbaulicher Maßnahmen an geänderte Klimabedingungen; Baumartenwahl110.10.2023Weserbergland (Niedersachsen)RL, FAL, FNDr. Marcus Schmidt, Dr. Andreas Mölder50 (LZW + andere Teilnehmende)108.05.2023Forstamt LetzlingenRL, FAL, Dr. Thomas Böckmann und weitere Funktionsstelleninhaber*in Mitarbeiter*innen der NW-FVA nen; Behördenmitarbeiter*inne n mit forstl. Aufgabenreine Outdoorveranstaltung (10:00-16:30 Uhr), Selbstverpflegung; gemeinsamer Lehrgang für alle Partnerländer der NW-FVA Achtung! Terminänderung ST5Aktuelle Fragen des Waldbaus 2023Natürliche Waldentwicklung und Waldumbau nach Kalamitäten; Konkurrenzsteuerung; Anpassung waldbaulicher Maßnahmen an geänderte Klimabedingungen; Baumartenwahl50 (nur LFB)109.05.2023Forstamt LetzlingenRL, FAL, Dr. Thomas Böckmann und weitere Funktionsstelleninhaber*in Mitarbeiter*innen der NW-FVA nen (nur LFB)Achtung! Terminänderung ST5Aktuelle Fragen des Waldbaus 2023 (nur bei Bedarf)Natürliche Waldentwicklung und Waldumbau nach Kalamitäten; Konkurrenzsteuerung; Anpassung waldbaulicher Maßnahmen an geänderte Klimabedingungen; Baumartenwahl50112.05.2023 (nur bei Bedarf)Forstamt LetzlingenRL, FAL, Dr. Thomas Böckmann und weitere Funktionsstelleninhaber*in Mitarbeiter*innen der NW-FVA nen; Behördenmitarbeiter*inne n mit forstl. AufgabenFindet nur bei Bedarf statt, falls sich am 08. und 09.05. jeweils mehr als 50 Teilnehmer:innen anmelden sollten. Achtung! Terminänderung ST6Erhaltung und Nutzung forstlicher Genressourcen verständliche Auffrischung fachlicher Grundlagen der Forstgenetik; im Revier Erkennen von Ressourcen (Plusbäume) im Forstrevier; Anlage und Behandlung von Samenplantagen; Erntezulassungsregister als Hilfsmittel im Revier bei der Verjüngungsplanung;Möglichkeiten der Zusammenarbeit auf diesem Gebiet mit der NW-FVA (Nutzung von Dienstleistungen)10115.06.2023FBZ MöckernRL, FAL, InteressierteMatthias Paul, Samuel Schleich, Meinolf Lau09:00-15:00 Uhr ST7Neue Herkunftsempfehlungen für Sachsen- AnhaltQualifizierte Nutzung der Herkunftsempfehlungen für Sachsen- Anhalt; Einordnung der HKE in den Zusammenhang Verjüngungsplanung, Fruktifikation der Hauptbaumarten und Pflanzenbeschaffung; administrative Grundlagen; sichere Anwendung der Digital- und Textversion als wichtiges Hilfsmittel bei der Pflanzenbeschaffung; Saatgutaufkommen und -bedarf30122.03.2023Haus des Waldes, FAL, Hundisburg Behördenvertreter*innenFrank Schuffenhauer, Dr. Martin Hofmann, Dr. André Hardtke, Dr. Katharina Volmer, Dr. Aki Höltken, Martha Töppe10:00-14:45 Uhr ST8Wasser- und Kohlenstoffhaushalt von Wäldern im KlimawandelDer Klimawandel wird den Wasser- und Kohlenstoffhaushalt von Wäldern nachhaltig verändern - Grundlagen zum Klimawandel sowie Wasser- und Kohlenstoffhaushalt von Wäldern werden vorgestellt und die Folgen für die Wälder in Sachsen-Anhalt werden diskutiert. Welche Rolle spielt der Bodenwasserspeicher für die Wasseversorgung der Wälder? Trockenstressindikatoren - Grundlage für die klimaangepasste Waldbauplanung. Vorstellung der webbasierten Baumartenempfehlungen für Sachsen-Anhalt25122.06.2023Gemeindesaal Quarnebeck, KlötzeDr. Henning Meesenburg, Johannes 09:00-16:00 Uhr, vormittags Vorträge, nachmittags Sutmöller, Dr. Felix Heitkamp, Ralf-Volker Exkursion Nagel FAL und RL LFB und LZW, Interessierte
Fortbildungen Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt HINWEIS: Die Anmeldung zu Veranstaltungen der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt ist bei der jeweils für Fortbildung zuständigen personalführenden Stelle der nachgeordneten Behörde bzw. des MWL vorzunehmen. Diese Stelle meldet die Teilnehmenden (Name, Vorname, Dienststelle) per Mail an die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt. Seminarthema 2023Inhaltsschwerpunkte Teilnehmerplätze Kurslänge Datum (in Tagen) 1 16.03.2023 OrtZielgruppeDozentenBemerkungen ST1Erkennung und Management von Habitatbäumen im WaldNaturschutzfachliche Bedeutung von Habitatbäumen; Habitatbaumkonzepte als Bestandteil der "Retention Forestry"; Merkmale von Habitatbäumen am Beispiel des Marteloskops Hofbieber10 bis 20HessenForst Forstamt Hofbieber, hessiche Rhön (Hessen) Witzenhausen (Hessen)RL, FAL, FNDr. Jonas Hagge, Dr. Peter Meyer, Dr. Andreas Mölder, N.N.10:00 - 16:30 Uhr, Selbstverpflegung, ca. 3 Stunden Exkursion; gemeinsamer Lehrgang für alle Partnerländer der NW-FVA ST2Waldgräser - Bestimmung und ÖkologieGräserexkursion, Einführung in Bestimmungshilfen, Kennenlernen von Gräserarten, Indikatorfunktion und Waldbindung von Gräsern10 bis 20106.06.2023 RL, FAL, FNDr. Marcus Schmidt, Katja Lorenz, Nico Mosel, Anna Nehrkorn,reine Outdoorveranstaltung (10:00-16:30 Uhr), Selbstverpflegung; gemeinsamer Lehrgang für alle Partnerländer der NW-FVA ST3Renaturierung von WaldmoorenWaldmoorexkursion, Vorstellung unterschiedlicher Moortypen, Renaturierung und Management von Waldmooren, Untersuchungsergebnisse der NW-FVA zum Themenbereich10 bis 20120.06.2023Solling (Niedersachsen)RL, FAL, FNDr. Marcus Schmidt, Maria Aljes, Philipp reine Outdoorveranstaltung (10:00-16:30 Uhr), Küchler, Dr. Marcus Schmidt Gummistiefel notwendig, Selbstverpflegung; gemeinsamer Lehrgang für alle Partnerländer der NW-FVA ST4Hutewälder - Nutzungsgeschichte und Biodiversität10 bis 20ST5Aktuelle Fragen des Waldbaus 2023Hutewaldexkursion, Charakteristika und Artenspektrum, Nutzungsgeschichte und Habitatkontinuität, Erhaltung und Wiederherstellung Natürliche Waldentwicklung und Waldumbau nach Kalamitäten; Konkurrenzsteuerung; Anpassung waldbaulicher Maßnahmen an geänderte Klimabedingungen; Baumartenwahl110.10.2023Weserbergland (Niedersachsen)RL, FAL, FN50109.05.2023Forstamt LetzlingenST5Aktuelle Fragen des Waldbaus 2023Natürliche Waldentwicklung und Waldumbau nach Kalamitäten; Konkurrenzsteuerung; Anpassung waldbaulicher Maßnahmen an geänderte Klimabedingungen; Baumartenwahl50110.05.2023Forstamt LetzlingenRL, FAL, Dr. Thomas Böckmann und weitere Funktionsstelleninhaber*in Mitarbeiter*innen der NW-FVA nen (nur LFB)ST5Aktuelle Fragen des Waldbaus 2023 (nur bei Bedarf)Natürliche Waldentwicklung und Waldumbau nach Kalamitäten; Konkurrenzsteuerung; Anpassung waldbaulicher Maßnahmen an geänderte Klimabedingungen; Baumartenwahl50111.05.2023 (nur bei Bedarf)Forstamt LetzlingenRL, FAL, Dr. Thomas Böckmann und weitere Funktionsstelleninhaber*in Mitarbeiter*innen der NW-FVA nen; Behördenmitarbeiter*inne n mit forstl. AufgabenST6Erhaltung und Nutzung forstlicher Genressourcen im Revierverständliche Auffrischung fachlicher Grundlagen der Forstgenetik; Erkennen von Ressourcen (Plusbäume) im Forstrevier; Anlage und Behandlung von Samenplantagen; Erntezulassungsregister als Hilfsmittel im Revier bei der Verjüngungsplanung;Möglichkeiten der Zusammenarbeit auf diesem Gebiet mit der NW-FVA (Nutzung von Dienstleistungen)10115.06.2023FBZ MöckernRL, FAL, InteressierteST7Neue Herkunftsempfehlungen für Sachsen- AnhaltQualifizierte Nutzung der Herkunftsempfehlungen für Sachsen- Anhalt; Einordnung der HKE in den Zusammenhang Verjüngungsplanung, Fruktifikation der Hauptbaumarten und Pflanzenbeschaffung; administrative Grundlagen; sichere Anwendung der Digital- und Textversion als wichtiges Hilfsmittel bei der Pflanzenbeschaffung; Saatgutaufkommen und -bedarf30122.03.2023Haus des Waldes, FAL, Hundisburg Behördenvertreter*innen Dr. Marcus Schmidt, Dr. Andreas Mölder reine Outdoorveranstaltung (10:00-16:30 Uhr), Selbstverpflegung; gemeinsamer Lehrgang für alle Partnerländer der NW-FVA Dr. Thomas Böckmann und weitere RL, FAL, Funktionsstelleninhaber*in Mitarbeiter*innen der NW-FVA nen; Behördenmitarbeiter*inne n mit forstl. Aufgaben nur bei Bedarf, falls es mehr Interessierte gibt, als am 09. und 10.05. teilnehmen können Matthias Paul, Samuel Schleich, Meinolf 09:00-15:00 Uhr Lau Frank Schuffenhauer, Dr. Martin Hofmann, Dr. André Hardtke, Dr. Katharina Volmer, Dr. Aki Höltken, Martha Töppe 10:00-14:45 Uhr ST8 Wasser- und Kohlenstoffhaushalt von Wäldern im Klimawandel Der Klimawandel wird den Wasser- und Kohlenstoffhaushalt von Wäldern nachhaltig verändern - Grundlagen zum Klimawandel sowie Wasser- und Kohlenstoffhaushalt von Wäldern werden vorgestellt und die Folgen für die Wälder in Sachsen-Anhalt werden diskutiert. Welche Rolle spielt der Bodenwasserspeicher für die Wasseversorgung der Wälder? Trockenstressindikatoren - Grundlage für die klimaangepasste Waldbauplanung. Vorstellung der webbasierten Baumartenempfehlungen für Sachsen-Anhalt 25 1 22.06.2023 Gemeindesaal Quarnebeck, Klötze FAL und RL LFB und LZW, Interessierte Dr. Henning Meesenburg, Johannes 09:00-16:00 Uhr, vormittags Vorträge, nachmittags Sutmöller, Dr. Felix Heitkamp, Ralf-Volker Exkursion Nagel
Der folgende Text wurde mit geringfügigen Änderungen und Ergänzungen von der Seite „Nationales Inventar“ FGRDEU der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE; https://fgrdeu.genres.de/nationales-inventar/herkunftsgebiete/fov-herkunftsgebiets-vo/) übernommen. Das Nationale Inventar ist ein Beitrag zur Umsetzung des "Konzeptes zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland". Als Grundlage für die horizontale Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete werden flächendeckend für das gesamte Bundesgebiet 46 "ökologische Grundeinheiten" ausgewiesen. Die ökologischen Grundeinheiten werden aus einem, meist aber aus mehreren Wuchsgebieten und ggf. aus Wuchsbezirken gebildet. Die ökologische Grundeinheit ist der kleinste Baustein zur Beschreibung der horizontalen Abgrenzung eines Herkunftsgebietes. Die Wuchsgebiete und Wuchsbezirke für das frühere Bundesgebiet wurden aus der Veröffentlichung "Forstliche Wuchsgebiete und Wuchsbezirke in der Bundesrepublik Deutschland" des Arbeitskreises Standortskartierung in der Arbeitsgemeinschaft Forsteinrichtung, Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup, 1985, übernommen. Die Wuchsgebiete in den neuen Ländern, außer Thüringen, beruhen auf der Veröffentlichung von Kopp und Schwanecke "Raumgliederung im Forst. Forstliche Wuchsgebiete der ostdeutschen Bundesländer", Der Wald 1991, Heft 11. Diese Wuchsgebietseinteilungen wurden durch die neuen Länder z.T. fortentwickelt. Die Abgrenzung der Wuchsgebiete in Thüringen wurde in den Mitteilungen der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, Gotha, Heft 3/1993, veröffentlicht. Die Grenzen der ökologischen Grundeinheiten werden in der "Übersicht über ökologische Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete" der FoVHgV bestimmt und bezeichnet. Jede ökologische Grundeinheit ist mit einer Nummer versehen. Eine Kurzbezeichnung der ökologischen Grundeinheiten existiert nicht, sondern die Grenzen werden nach geographischen und verwaltungstechnischen Abgrenzungen – anhand fester Infrastrukturlinien (Straßen, Bahnlinien, Flüsse/Kanäle, Staats-/Landesgrenzen) – verbal beschrieben. Zur Vereinfachung werden geringe Abweichungen von den Grenzen der Wuchsgebiete in Kauf genommen. Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der ökologischen Grundeinheiten, auf deren Basis sich die Herkunftsgebiete für Forstgehölze nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) herleiten. Bei Arten die dem FoVG unterliegen empfiehlt sich zur Auslegung des Begriffs der Vorkommensgebiete eine Orientierung anhand der Hinweise im „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze“ (BMU 2012). Für Forstarten mit mehr als sechs Herkunftsgebieten soll die dargestellte Einteilung (Vorkommensgebiete) für gebietseigene Gehölze gelten, während für Forstarten mit weniger als sechs Herkunftsgebieten die Herkunftsgebiete nach FoVG gelten sollen. Siehe dazu auch https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/bot-artenschutz/gebietseigene-gehoelze/ . Die Grenzen dienen als Anwendungsgrundlage zur Umsetzung des § 40 Abs. 4 BNatSchG im Rahmen von Fördermaßnahmen, Planungen und Vorhaben jeglicher Art, in denen die Ausbringung von Gehölz-Vermehrungsgut (Saatgut, Stecklinge, vorgezogene Gehölze) in die freie Natur eine Rolle spielen.
Origin | Count |
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Bund | 104 |
Land | 69 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 41 |
Text | 2 |
unbekannt | 67 |
License | Count |
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geschlossen | 5 |
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unbekannt | 60 |
Language | Count |
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Deutsch | 108 |
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