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Ökokonto Wald

Das Projekt "Ökokonto Wald" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Das Ökokonto als Möglichkeit des naturschutzrechtlichen Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Bauleitplanung findet zunehmende Verbreitung bei Kommunen, Eigentümern und in staatlichen Verwaltungen. Für die Wälder will das Projekt Ökokonto Wald Grundlagen zur fachlichen Anwendung des Ökokontos im Wald erarbeiten. Ausgehend von der Frage, wo wird das Ökokonto bereits heute in Deutschland im Waldbereich angewendet, sollen bestehende und neue Möglichkeiten der Verwendung im Wald aufgezeigt werden. Anwendungsbereiche sind vor allem Natur und Landschaft im Sinne der Naturschutz- und Waldgesetze sowie jene Teile der Erholung in der Waldlandschaft, die in Verbindung mit dem Natur- und Landschaftsschutz stehen. Im Naturschutzbereich vorhandene Ansätze für den Einsatz des Ökokontos werden berücksichtigt und erweitert. Die Grundlagen für das Ökokonto Wald werden mit der Forst- und Planungspraxis entwickelt. Ökokonten für den Wald werden i. d. R. für das Gebiet einer Gemeinde (Stadt) angelegt. Beispiele sind die Ökokonten für die Städte und Gemeinden Calw, Hinterzarten und Walldorf. Für die Anwendung des Ökokontos in den Wäldern gibt es noch wenige Erfahrungen. Die Naturschutzverwaltung (LfU) hat Bewertungsgrundlagen und Vorschläge zur Vergabe von Ökopunkten entwickelt. Für den forstlichen Bereich wurde von der Forstdirektion Freiburg Nord in Verbindung mit dem Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord ein Vorschlag für Ökokontofähige Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet. Diese Grundlagen und Vorschläge sind der Ausgangspunkt für das abteilungsübergreifende Projekt.

Ökonomische Folgen des Freizeitverhaltens im Wald: Grundlagen zur Umsetzung des neuen Waldgesetzes im Kanton Basel-Land - Teilprojekt: Ökonomie

Das Projekt "Ökonomische Folgen des Freizeitverhaltens im Wald: Grundlagen zur Umsetzung des neuen Waldgesetzes im Kanton Basel-Land - Teilprojekt: Ökonomie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Lüneburg, Centre for Sustainability Management (CSM), Professur für Nachhaltigkeitsmanagement durchgeführt. Eine nachhaltige Entwicklung der Wälder erfordert, dass der Forst als naturnahe Lebensgemeinschaft von Pflanzen und Tieren dauerhaft geschützt, seine nachhaltige Nutzung gewährleistet sowie seine Schutz- und Wohlfahrtsfunktion sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang untersucht, beschreibt und bewertet das Forschungsprojekt interdisziplinär die ökologischen, sozialen und ökonomischen Aspekte und Auswirkungen der (Freizeit-)Nutzung stadtnaher Wälder. Im Teilprojekt 'Ökonomie' wird zum einen der Erholungsnutzen der verschiedenen Besuchergruppen, entsprechend den Aktivitäten im Wald, monetär bewertet. Zum anderen werden vorhandene Nutzungskonflikte zwischen den unterschiedlichen Anspruchsgruppen des Waldes untersucht und ebenfalls monetär bewertet. Hieraus werden Folgerungen für das Forstmanagement gezogen. Als Grundlage für das gesamte interdisziplinäre Projekt dient: Bauer, B. (Hrsg.) (1999): Der Allschwiler Wald. Allschwiler Schriften Band 11. Verkehrs- und Kulturverein Allschwil. Wir danken der Stiftung Mensch-Gesellschaft-Umwelt ( MGU), Universität Basel für die finanzielle Unterstützung des Projekts. Die Leitung des Gesamtprojekts lag bei Prof. Dr. B. Baur, Universität Basel. Die Leitung des Teilprojekts 'Ökonomie' hatte Prof. Dr. S. Schaltegger, Universität Lüneburg.

Waldwildnis Thüringer Schiefergebirge - Frankenwald

Das Projekt "Waldwildnis Thüringer Schiefergebirge - Frankenwald" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung Naturschutz Thüringen durchgeführt. Der Freistaat Thüringen bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen einer Wildnisentwicklung im Wald. Daher hat sich die Landesregierung im Jahr 2018 zur Herausnahme von mindestens 5 % des Waldes aus der forstlichen Nutzung verpflichtet. Mit diesem Beschluss hat der Freistaat Thüringen ein bundesweit vorbildliches Signal für den Erhalt der Biologischen Vielfalt im Wald gesetzt. Die Stiftung Naturschutz Thüringen (SNT) möchte mit Unterstützung durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) den erfolgreich eingeschlagenen Weg für ein Mehr an Waldwildnis in Thüringen fortsetzen und beantragt daher Bundesmittel aus dem Wildnisfonds für die o.g. Arrondierungsfläche. Der Freistaat Thüringen beabsichtigt, das VKR für vier Flurstücke mit insgesamt 3.444.628 m2 (344,46 ha) im Naturschutzgebiet (NSG) 'Jägersruh - Gemäßgrund - Mulschwitzen' zugunsten der Stiftung Naturschutz Thüringen (SNT) auszuüben. Für ein künftiges Wildnisgebiet kommen davon nach Flurstücksteilung ca. 319 ha in Frage. Mit dem Vorhaben kann ein insgesamt über 1.700 ha großes Wildnisgebiet entstehen, wenn neben der Vorhabensfläche ca. 1.400 ha benachbarte BVVG-Fläche bei einer Übertragung als Nationales Naturerbe im Rahmen einer 4. Tranche in das künftige Wildnisgebiet einfließt. Innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit D48 Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge gibt es bisher kein nur annähernd so großes Gebiet für eine künftig unbeeinflusste natürliche Entwicklung als Wildnisgebiet. In den gesamten Mittelgebirgs-Naturräumen Thüringens gibt es derzeit ebenfalls kein solch großes Gebiet mit einer solchen Zielstellung. Lediglich im Pöllwitzer Wald (an DBU Naturerbe GmbH übertragenes Nationales Naturerbe, 2. Tranche, naturräumliche Haupteinheit D17 Vogtland, Naturraum Ostthüringer Schiefergebirge-Vogtland) steht nach mittel- bis langfristigem Waldumbau die Schaffung eines weiteren Wildnisgebietes auf der Agenda.

Untersuchungen zum Wirkungszusammenhang von Rationalität in der privaten Forstwirtschaft. Eine Fallstudie in der Region Valencia, Spanien

Das Projekt "Untersuchungen zum Wirkungszusammenhang von Rationalität in der privaten Forstwirtschaft. Eine Fallstudie in der Region Valencia, Spanien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Fachrichtung Forstwissenschaften, Institut für Internationale Forst- und Holzwirtschaft, Professur für Tropische und Internationale Forstwirtschaft durchgeführt. In der Comunidad Valenciana nehmen Privatwälder ca. 60 Prozent der Waldfläche des Landes ein. Die forstliche Produktion findet hauptsächlich im Privatwald der Bergregion der Provinz Valencia statt. Indessen ist private Forstwirtschaft in der Comunidad Valenciana aktuell durch zurückgehende Holzproduktion, geringe Rentabilität, verstärktes Aufgeben der Forstwirtschaft, Konkurrenz mit der Landwirtschaft gekennzeichnet. Dieser Prozess wird durch häufige Waldbrände mit bleibenden Schädigungen und der Vernichtung von Wald belastet. Die Erwartungen privater Waldbesitzer in der Bergregion der Provinz Valencia an Funktionen und Leistungen des Waldes sowie forstpolitische Vorgaben auf regionaler als auch auf der Ebene der Europäischen Union verändern sich. Nach der Gründung der Comunidad Valenciana (CV) im Jahre 1985 wurde im Forstgesetz von 1993 die Erhaltung des Waldes und seiner Funktionen durch Waldpflege und -nutzung als vorrangiges Ziel bestimmt. Dem dienen u.a. Maßnahmen, wie Mehrung der staatlichen Waldfläche, verstärkte direkte Bewirtschaftung von Wald sowie die prioritäre Förderung körperschaftlicher Waldwirtschaft (Waldgemeinschaften, Kommunalwald). Die Erarbeitung eines Forstlichen Generalplanes (Plan de Ordenacion Forestal) dient als Richtlinie für die Waldentwicklung. Die Planung gilt als Grundlage für die künftige Forstwirtschaft. Der Generalplan sieht soziale Verpflichtungen sowohl der Privatwaldeigentümer als auch der öffentlichen körperschaftlichen Eigentümer vor. Aus den Durchführungsbestimmungen des Forstgesetzes von Valencia ergibt sich Informationsbedarf über den Privatwald und die Eigentümer, sowohl für die Planung seitens der Forstverwaltung, als auch für weitere Akteure der Forstwirtschaft - Waldbesitzer, Forst- und Holzunternehmer, Forstberater. Die einzelnen Eigentumsformen sowie Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümerkategorien sind bei der Planung, Durchführung, Kontrolle und Finanzierung der Waldbewirtschaftung im Rahmen dieses Planes zu berücksichtigen. Bisher erschöpfen sich die institutionellen Beziehungen der Instanzen der staatlichen Forstverwaltung zur Privatwaldwirtschaft in der Kontrolle des Holzeinschlages und der Einhaltung gesetzlicher Ver- und Gebote. Bei der forstlichen Förderung wird Privatwald kaum berücksichtigt. Aktuelle und anwendungsbereite Informationen über Waldzustand und -behandlung sind in der Forstverwaltung nur über den Staats- und den Kommunalwald durch die Vollzugsmeldungen der Unidad Forestal der Provinz vorhanden. Vorbeugung und Bekämpfung von Walbrand werden in der Comunidad Valenciana staatlicherseits in die Bewirtschaftung des Waldes integriert, vorrangig durch Maßnahmen des technologischen Waldbrand- und Gewässerschutzes. Vorstellungen von Betroffenen oder Akteure, wie Landwirte, Viehzüchter, Waldbesitzer oder NGO's werden in den Programmen zur Waldbrandvorbeugung, Bewirtschaftungsrichtlinien und Projekten nicht berücksichtigt. Der Einfluss soziokultureller und sozioökonomischer Faktore

Rechtlicher und politischer Rahmen einer zukunftsorientierten nachhaltigen Forstwirtschaft in Bayern - Pilotprojekt (ST104)

Das Projekt "Rechtlicher und politischer Rahmen einer zukunftsorientierten nachhaltigen Forstwirtschaft in Bayern - Pilotprojekt (ST104)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Fachgebiet Raumordnung und Umweltrecht durchgeführt. Ziel ist es, in Form einer Vorstudie die forstlich relevanten Regelungen des Umweltrechts einzugrenzen sowie eine Evaluation des maßgeblichen forst- und umweltpolitischen Diskurses vorzunehmen. Der Umfang und die Regelungsintensität umweltgesetzlicher Vorschriften steigt seit Jahren kontinuierlich an. Die Forstwirtschaft hat sich gegenwärtig nicht mehr nur mit den Anforderungen der Waldgesetze zu befassen, auch andere Regelwerke des öffentlichen Umweltrechts, z.B. das Naturschutz-, Wasser- und Bodenschutzrecht sowie das gesamte Recht der Projekt- und Programmplanung stellen Leitvorgaben für die Bewirtschaftung der Wälder auf. Vor diesem Hintergrund gibt der Bericht zunächst einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Rechtssetzung der Europäischen Gemeinschaft. Es werden die Anforderungen und forstlich bedeutsamen Inhalte der Fauna-Habitat-Richtlinie, der Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen von Plänen und Programmen (Plan-UVP-Richtlinie) sowie der Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (so genannte Wasserrechts-Rahmenrichtlinie) dargestellt. Hieran schließt sich eine Kurzkommentierung der wichtigsten nationalen Rechtsetzungsaktivitäten im Bereich des forstlich relevanten Umweltrechts an, wie sie sich aus dem unlängst in Kraft getretenen neuen Bundesnaturschutzgesetz, dem im Jahr 2001 novellierten Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie dem im März 2002 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ergeben. Obwohl das geltende Umweltrecht in der Vergangenheit häufig den Abschluss politischer Diskussionsprozesse bildete, die zu einer Vielzahl von weltweiten, europäischen und nationalen Übereinkommen und Programmen führten, hat sich die forstwissenschaftliche Forschung bislang weder mit den Inhalten noch mit den bedeutsamen Wechselwirkungen zwischen umwelt- und forstpolitischem Diskurs auf der einen sowie der verbindlichen rechtlichen Normierung zur Umsetzung des politischen Rahmens auf der anderen Seite befasst. Um dem abzuhelfen, gibt der Bericht einen Überblick über die wichtigsten internationalen Übereinkommen und Programme zum Schutz der Wälder und zur Förderung einer nachhaltigen Forstwirtschaft. Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die Biodiversitäts-Konvention, das UM-Waldforum, der Gesamteuropäische Prozess zum Schutz der Wälder, das Konzept der Nationalen Forstprogramme sowie die auf EU-Ebene zu beobachtenden forstpolitischen Aktivitäten. Aus diesen und aus weiteren prognostizierbaren Entwicklungen werden Handlungsempfehlungen für eine pro-aktive Forstpolitik abgeleitet, die sich u. a. auf den Aufbau eines langfristigen Monitoring-Programms, die gezielte Verknüpfung von Bewirtschaftungsanforderungen in europäischen Schutzgebieten mit der Zertifizierung forstlichen Managements sowie die Schaffung neuer bzw. den Ausbau bestehender Fördersysteme beziehen.

Management natuerlicher Ressourcen unter den Bedingungen eines veraenderten Property-Rights-Regimes in Malawi

Das Projekt "Management natuerlicher Ressourcen unter den Bedingungen eines veraenderten Property-Rights-Regimes in Malawi" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bochum, Institut für Entwicklungsforschung und Entwicklungspolitik durchgeführt. Wirkungen der neuen gesetzlichen Grundlagen in den Bereichen Fischerei, Waldwirtschaft und Nationalpark-Management auf das lokale Ressourcenmanagement, den Ressourcenbestand und das soziale Gefuege. Vorgehensweise: Theorie der Property Rights; Konzept der Verwundbarkeit (Blaikie et al.; Bohle/Watts). Untersuchungsdesign: Trend, Zeitreihe; Querschnitt.

Umweltgeschichte: Der Wald im Konflikt - Kriminalität zwischen Wissenschaft, Bürokratie und ländlicher Lebenswelt - Waldfrevel in Bayern 1800-1860

Das Projekt "Umweltgeschichte: Der Wald im Konflikt - Kriminalität zwischen Wissenschaft, Bürokratie und ländlicher Lebenswelt - Waldfrevel in Bayern 1800-1860" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Institut für Zoologie und Anthropologie, Abteilung für historische Anthropologie und Humanökologie durchgeführt. Die Zielsetzung des Projektes ist es, Prozesse und Verhaltensweisen sichtbar zu machen, die sich im Spannungsfeld zwischen der Etablierung einer wissenschaftsbasierten Forstwirtschaft, einer modernen Justizverwaltung und den Akteuren einer ländlichen Gesellschaft im Übergang zur Moderne ergaben. Eine wichtige These ist, dass es sich bei dem Wandel vom frühneuzeitlichen Multifunktionswald zum modernen Holzproduktionswald keineswegs um die radikale Durchsetzung eines monostrukturellen Programms handelte, das je nach Standpunkt die Rettung des Waldes vor der vollständigen 'Devastation' oder die Unterdrückung der ländlichen Schichten im Modernisierungsprozessbedeutete. Weder wurde das Programm der Forstaufklärung schnell und radikal umgesetzt, noch blieb es vor erheblicher Modifikation gefeit, die zum großen Teil auf das aktive Handeln der ländlichen Akteure zurückzuführen ist. Waldgeschichte ist aus dieser Perspektive nicht primär Prozess- oder Strukturgeschichte sondern eine Geschichte der Aushandlung zwischen gesellschaftlichen Akteuren. Im Zentrum der Arbeit steht also die Frage: Wie zeigten neue wissenschaftliche Konzepte, die in der Aufklärung entstanden, aber auch ein neuer zentralisierter und rationalisierter Zugriff auf die natürliche Ressource Wald in der Alltagswelt ländlicher Bevölkerungsschichten Wirkung? Wie wurde das Modell des modernen Waldes rezipiert und was bedeuteten das Handeln und die Praktiken, der Frevel der ländlichen Bevölkerung, für die Implementierung dieses Modells? Was bedeuteten Waldprivatisierungen, Waldrechtsablösungen und ein entstehender regionaler Brennstoffmarkt für die ländliche Lebenswelt? Verwaltungsakten, Suppliken und Verhörprotokolle geben Einblicke in einen Prozess der Aushandlung von Reform, der teils gewalttätig teils zäh verhandelt verlief. Die forst- und verwaltungswissenschaftliche Publizistik wie auch die Parlamentsdebatten über die Forstgesetze und die ethnologischen Beschreibungen der Landbevölkerung zeigen die gesamtgesellschaftlichen Diskurse, mit denen dieser Prozess verwoben war.

Deutsch-ukrainisches UNESCO-Forschungsprojekt 'Transformationsprozesse in der Dnister-Region (Westukraine)' - 3. Phase: Transfer und Umsetzung in die Landnutzungsplanung - Entwicklung von Konzepten nachhaltiger und naturschutzgerechter Waldnutzung aus vegetationskundlich-waldbaulicher Sicht

Das Projekt "Deutsch-ukrainisches UNESCO-Forschungsprojekt 'Transformationsprozesse in der Dnister-Region (Westukraine)' - 3. Phase: Transfer und Umsetzung in die Landnutzungsplanung - Entwicklung von Konzepten nachhaltiger und naturschutzgerechter Waldnutzung aus vegetationskundlich-waldbaulicher Sicht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Allgemeine Ökologie und Umweltschutz, Professur für Biodiversität und Naturschutz durchgeführt. Ausgehend von der aktuellen Nutzung der Wald- und Forstökosysteme sollen in diesem Teilprojekt Leitbilder zur nachhaltigen Landnutzung unter Beachtung der Multifunktionalität des Waldes für das Untersuchungsgebiet erarbeitet werden. Darauf aufbauend erfolgt eine naturschutzfachliche Bewertung der untersuchten Bestände unter Beachtung verschiedener Nutzungsformen und Bewirtschafter. Daran schließt sich die Aufstellung von Konzepten zur Umsetzung einer naturverträglichen und nachhaltigen Landnutzung für die Wälder der Staatlichen Forstvereinigung 'Lwiwlis' an. Auf Grundlage der gewonnenen Ergebnisse sollen in Zusammenarbeit mit anderen Teilprojekten sowie Vertretern der Forstvereinigung 'Lwiwlis' Konzepte zu einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung erarbeitet werden. Um eine Umsetzung der Konzepte in die Praxis zu gewährleisten, ist eine Berücksichtigung der forstwirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen vor Ort, d.h. die Beachtung der ukrainischen Waldpolitik, des Waldgesetzes, der Behandlungsprinzipien für Wälder der Wassereinzugsgebiete, des Moratoriums zur Durchführung von Kahlschlägen in Tannen-Buchen-Wäldern der Karpatenregion sowie des nationalen Programms über den Schutz der Biodiversität erforderlich.

Die Forstverwaltung und Organisation in Nassau von 1803-1866

Das Projekt "Die Forstverwaltung und Organisation in Nassau von 1803-1866" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Forstwissenschaftliche Fakultät, Institut für Forstpolitik, Arbeitsbereich Forstgeschichte durchgeführt. Darstellung der Vielzahl von nebeneinander gueltigen Forstorganisationen der zahlreichen Landesstellen von 1803 bis 1816 und der einheitlichen gesetzlichen Basis nach 1816. Analyse des Einflusses des Liberalismus und der Zeit der Revolution 1848 1852 auf die Forstorganisation und Forstgesetzgebung. Schilderung der Auswirkungen der preussischen Besetzung und anschliessenden Annexion auf das nassauische Forstorganisationsgesetz.

Teilvorhaben 4: Sortenprüfung (Anbaueignung) vorhandener und neu gezüchteter Klone von Schwarz- und Balsampappel

Das Projekt "Teilvorhaben 4: Sortenprüfung (Anbaueignung) vorhandener und neu gezüchteter Klone von Schwarz- und Balsampappel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht durchgeführt. Sortenprüfung (Anbaueignung) vorhandener oder neu gezüchteter Pappelklone zur energetischen Verwertung (Energiewald): - Erfassung vorhandener Altklone auf alten Pappelversuchsflächen mit Zuarbeit durch FVA Baden Württemberg - Ernte von Altbäumen - Stecklingsgewinnung - Beschaffung ausgewählter ausländischer Klone - Auspflanzung in Mutterquartieren - Anlage von Prüffeldern - Genetische Charakterisierung der Klone - Auswertung der Wuchsentwicklung 2008/09 Erfassung alter Versuchsflächen, Gewinnung von Steckholzmaterial, Absteckung Pflege v. Mutterquartieren 2009 Bonitierung der Aufwüchse im Mutterquartier, Genetische Charakterisierung, Pflege v. Mutterquartieren 2010 Anlage von Sortenprüffeldern Pflege von Prüffeldern; Klonbonitierung 2011 Abschlussbericht Ergebnisse: Vorprüfung von Klonen als Grundlage für künftige Sortenempfehlungen nach FoVG (geprüftes Vermehrungsgut)

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