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Untersuchungen zu Wald- und Landschaftsfunktionen als Grundlage fuer die Einbindung der forstlichen Rahmenplanung in die regionale multifunktionale Landnutzungsplanung

Waldfunktionenkartierung

Die Waldfunktionenkartierung erfasst und dokumentiert die besondere, über das normale Maß hinausgehende Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Sie stellt eine Grundlage für die Erhaltung und funktionengerechte Bewirtschaftung des Waldes dar. Die Nutzfunktionen der Wälder werden in der Waldfunktionenkartierung nicht erfasst und bleiben davon unberührt bestehen. Die Darstellung der Ergebnisse dieser Stichtagsinventur erfolgt in Form der Waldfunktionenkarte, die als thematische Karte Bestandteil des Forstkartenwerkes Sachsens ist. Die Waldfunktionenkarte enthält keine Planungselemente. Erfasst werden die über das normale Maß hinausgehenden Waldfunktionen. Sie umfassen die Themenbereiche: Boden, Wasser, Luft, Natur, Landschaft, Kultur und Erholung. Dabei erfolgt eine Gliederung der Waldfunktionen nach rechtlichen Gesichtspunkten: -Waldfunktionen mit gesetzlich vorgegebenem Schutzstatus, wobei diese Kraft Gesetz bestehen können (z. B. Bodenschutzwald, Geschütztes Biotop, Kulturdenkmal) oder förmlich festgesetzt werden (z. B. Naturschutzgebiet, Anlagenschutzwald, Wasserschutzgebiet, Lärmschutzwald, Naturwaldzelle, Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet, Denkmalschutzgebiet, Erholungswald etc.) -Waldfunktionen ohne speziellen Schutzstatus (Wald mit "besonderer" Funktion, z. B. Wald mit besonderer Boden-, Wasser-, Klima-, Biotop-, Denkmalschutzfunktion oder Erholungsfunktion). Die Waldfunktionenkartierung ist wesentliche Grundlage für die Forstliche Rahmenplanung. Die Grundsätze und das Verfahren zur Erfassung der besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes im Freistaat Sachsen wurden veröffentlicht (Staatsbetrieb Sachsenforst 2010: Waldfunktionenkartierung).

Optimierung von Betriebsinventuren auf Kontrollstichprobenbasis

Verfahren zur Betriebsinventur auf Kontrollstichprobenbasis werden in gemischten, mehrschichtigen Waeldern durchgefuehrt und die Ergebnisse der Inventuren als Datengrundlage zur Betriebsplanung herangezogen. Die Inventurergebnisse werden in die herkoemmliche, auf dem Altersklassenprinzip beruhende Forsteinrichtung integriert und das Forsteinrichtungsverfahren modifiziert.

Obere Forstbehörde

Sachsenforst ist zuständig für: -die Bewirtschaftung und Verwaltung des Staatswaldes des Freistaates Sachsen, -die forsttechnische Betriebsleitung und den Revierdienst im Körperschaftswald, Beratung, Betreuung und forsttechnische Hilfe im Privatwald, -die Durchführung forstlicher Förderungsmaßnahmen, -die forstliche Rahmenplanung und sonstige Fachplanungen für die Forstwirtschaft, -die Durchführung von Standorterkundungen, Waldfunktionskartierungen u. a., -die Durchführung praxisbezogener Versuchs- und Forschungsaufgaben auf dem Gebiet der Forstwirtschaft, -die Erarbeitung und laufende Fortschreibung der Waldbiotopkartierung im Zusammenwirken mit dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, -die Waldpädagogik, -die Aufgaben eines Amtes für Großschutzgebiete nach dem Sächsischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege mit der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, Biosphärenreservatsverwaltung Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft und Naturschutzgebietsverwaltung Königsbrücker Heide/ Gohrischheide, Elbniederterrasse Zeithain, -die Fachaufsicht über die unteren Forstbehörden als obere Forstbehörde.

Waldmehrungsplanung

Zwischen 2000 und 2004 wurde durch die Sächsische Landesanstalt für Forsten bzw. durch das Landesforstpräsidium eine landesweite Waldmehrungsplanungen erarbeitet. Die Waldmehrungsplanung ist eine forstliche Fachplanung und somit Teil der Forstlichen Rahmenplanung. Ziel ist es, sowohl den Behörden als auch Planungsträgern fachlich fundierte Informationen zu potenziellen Waldmehrungsflächen bereitzustellen. Die Ergebnisse sind Vorschläge im Sinne einer Angebotsplanung. Auf den ausgewiesenen Flächen ist die Neubegründung von Wald unter Berücksichtigung konkurrierender und übergeordneter Raumansprüche aus forstfachlicher Sicht besonders notwendig oder wünschenswert. Das Verfahren war durch folgende Schritte charakterisiert: - Definition von regionalen Planungszielen als Leitbilder für die Waldmehrung - Einbeziehen von Behörden und Institutionen im ländlichen Raum (z. B. untere Naturschutzbehörde, regionale Planungsstelle, Bergbehörde, Landwirtschaftsbehörde) - Information der Öffentlichkeit -Information und Befragung repräsentativer Landnutzer und Flächeneigentümer - Erstellung von digitalen Positiv- und Negativkarten als Erläuterungskarten (Maßstab 1:25.000); Grundlage sind übergeordnete Planungen (Regional-, Braunkohlepläne etc.), Fachplanungen (Agrarstrukturelle Vor-, Entwicklungsplanungen, Pflege- und Entwicklungspläne für Schutzgebiete etc.), kommunale Planungen (Flächennutzungspläne etc.) und forstliche Planungen sowie Daten (historische Waldflächenentwicklung etc.). - Planentwurf und Flächenbegang mit dem örtlich zuständigen Revierleiter - Erstellung von digitalen Planungskarten (Maßstab 1:10.000), Datenbank und Erläuterungsbericht - Bereitstellung der Daten für Träger öffentlicher Belange

Forstliche Rahmenplanung

Die Forstliche Rahmenplanung als besitzübergreifende und umfassende forstliche Fachplanung stellt die Verbindung zwischen der forstlichen Planung und den Zielen der Raumordnung sowie Landesplanung her. Forstliche Rahmenpläne können insbesondere als Landeswaldprogramm und als den Erfordernissen angepasste räumliche und sachliche Teilpläne aufgestellt werden. Die darin eingeschlossenen Teilaufgaben beinhalten: - Erarbeitung forstlicher Rahmenpläne mit entsprechendem Raumbezug - Stellungnahmen im Bereich Landes-/Regionalplanung - Forstliche Beiträge zur Landschaftsplanung und -gestaltung - Durchführung der Waldmehrungsplanung - Erarbeitung von Beiträgen zu Fachplanungen und Strukturprogrammen anderer Planungsträger

Raumordnung/Walderhaltung

Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen den Vollzug des Sächsischen Waldgesetzes sowie die Tätigkeit der Oberen Forstbehörde als Träger öffentlicher Belange (TÖB). Folgende Themen werden u. a. bearbeitet: - Waldumwandlungen und Waldumwandlungserklärungen (soweit Obere Forstbehörde zuständig) - Erstellung/Fortführung von Waldbilanzen (z. B. Umwandlungsverzeichnisse) - Erarbeitung von Stellungnahmen als TÖB bei Genehmigungsverfahren nach Bundes-/Landesrecht (soweit Obere Forstbehörde zuständig) - Forstliche Rahmenplanung - Waldfunktionenkartierung

Abteilung 5 Obere Forst- und Jagdgebehörde, Naturschutz im Wald

Durch die obere Forst- und Jagdbehörde erfolgt die Bearbeitung forstpolitischer und umweltrelevanter Aufgaben zur Umsetzung des Sächsischen Waldgesetzes sowie die Mitwirkung bei der Durchführung anderer den Wald berührender Gesetze in ihrem Zuständigkeitsbereich. Sie nimmt die Aufgaben als Fachaufsichtsbehörde für die unteren Forst- und Jagdbehörden wahr. Der oberen Forst- und Jagdbehörde obliegt die Erarbeitung und Laufendhaltung Forstlicher Rahmenpläne, der Waldfunktionenkartierung und der Biotopkartierung im Wald. Alle Informationen werden ausgewertet und als digitale Daten anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Die obere Forst- und Jagdbehörde ist weiterhin zuständig für die Bearbeitung grundsätzlicher Angelegenheiten des Naturschutzes im Wald insbesondere zur Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie der EU. Privaten und kommunalen Waldbesitzern werden auf der Grundlage bestehender Förderrichtlinien durch die zentrale Bewilligungsstelle der oberen Forst- und Jagdbehörde Fördermittel im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt. Die fachliche Koordination der Beratung und Betreuung des Privat- und Körperschaftswaldes erfolgt in der oberen Forst- und Jagdbehörde.

Waldfunktionenkartierung Mecklenburg-Vorpommern (WFK)

Darstellung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes als Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung (§§ 8 und 9 Landeswaldgesetz M-V) Die Wälder in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen vielfältige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Aufgabe der Waldfunktionenkartierung ist die flächenmäßige Darstellung besonderer Waldfunktionen. Sie erfasst die Funktionen der Wälder für den Umwelt- und Naturschutz, für Erholung und Kultur sowie für den Ressourcenschutz. Es werden sowohl rechtsförmlich ausgewiesene Flächen berücksichtigt als auch diejenigen Bereiche, die ohne formale Bindung besonders wichtige Funktionen erfüllen.

Waldfunktionenkartierung für Mecklenburg-Vorpommern

Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes als Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung (§ 9 Landeswaldgesetz M-V) Die Wälder in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen vielfältige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Aufgabe der Waldfunktionenkartierung ist die flächenmäßige Darstellung besonderer Waldfunktionen. Sie erfasst die Funktionen der Wälder für den Umwelt- und Naturschutz, für Erholung und Kultur sowie für den Ressourcenschutz. Es werden sowohl rechtsförmlich ausgewiesene Flächen berücksichtigt als auch diejenigen Bereiche, die ohne formale Bindung besonders wichtige Funktionen erfüllen. Die Waldfunktionenkartierung informiert die Öffentlichkeit, Waldbesitzer, Verwaltungen und Planungsträger über Wälder mit hervorgehobenen Schutz- und Erholungsfunktionen. Sie stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage der Forstbehörden dar, insbesondere: - bei forstbehördlichen Entscheidungen (z. B. bei der Genehmigung von Kahlschlägen, Waldumwandlungen und Neuaufforstungen), - bei Planungen für Waldflächen; Träger öffentlicher Vorhaben haben die Waldfunktionen angemessen zu berücksichtigen, - bei der Information aller Waldbesitzer über besondere Funktionen ihrer Wälder, damit diese bei der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung berücksichtigt werden können, - als wesentlicher Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung, - bei der Ausweisung von Schutz- und Erholungswäldern nach § 21 bzw. § 22 Landeswaldgesetz M-V, - bei der Ausrichtung forstlicher Förderprogramme (z. B. Waldumbau). In den vergangenen Jahren haben sich die Ansprüche der Gesellschaft an den Wald stark gewandelt. Neue Erkenntnisse über seine Leistungen - insbesondere in den Bereichen Natur- und Artenschutz, Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden, Tourismusentwicklung, Klimaschutz - sowie Fortschritte in der GIS -Technologie und ein verbesserter Datenbestand erforderten eine Neubearbeitung der bestehenden Waldfunktionenkartierung von 1995/96.

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