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Fachkulissen der KULAP-Naturschutzmaßnahmen in der neuen Förderperiode (ab 2023)

Die freiwilligen KULAP-Maßnahmen sind in der Regel innerhalb von festgelegten Gebieten (Fachkulissen) beantragbar. Im folgenden erfahren Sie bei welchen Maßnahmen ein Antrag an die Fachkulissen des TLUBN gebunden ist, bzw. in welchen Fällen die Förderwürdigkeit auch außerhalb der Fachkulisse bestätigt werden kann. Für den Fall, dass der Umfang der Anträge die finanziellen Möglichkeiten übersteigt, wird anhand von Prioritäten eine Rangfolge der zu bewilligenden Anträge festgelegt. Die Prioritäten sind teilweise als Attribute in dem Datensatz der Maßnahme hinterlegt, aber auch im Folgenden angegeben. Informationen zu den Inhalten der Fördermaßnahmen, wie den Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf der Homepage des TLUBN: https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/landschaftspflege/kulap-vertragsnaturschutz-fuer-landwirte Weitere Informationen zur Agrarförderung und der KULAP-Antragstellung 2022 finden Sie auf der Homepage des TMIL: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/flaechen https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/kulap-2022 Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen und deren Fachkulissen (Stand Mai 2022) Maßnahme R – Rotmilanschutz Anträge auf die Maßnahme Rotmilanschutz müssen innerhalb der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen in EU-Vogelschutzgebieten (SPA); 2. Flächen außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten (SPA). Maßnahme B - mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut Die Maßnahme mehrjährige Blühflächen wird ohne Kulissenbindung angeboten und ist somit thüringenweit beantragbar. Priorisierung: 1. Rebhuhn- und Grauammer-Kulisse des TLUBN, 2. Sonstige Flächen. Maßnahme RA - Ackerrandstreifen / Extensiväcker Anträge auf die Maßnahme RA sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen mit wertvoller Segetalflora; 2. Flächen mit hoher Bedeutung für den Feldvogelschutz; 3. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB (die im Datensatz dargestellte Priorität 3 stellt einen ersten Suchraum dar, in welchem die UNB die Möglichkeit hat, mit Kenntnissen zu aktuellen Art-Vorkommen die Förderwürdigkeit der Fläche zu bestätigen). Maßnahme ST - Schonstreifen / Schonfläche Anträge auf die Maßnahme ST sind an die Kulisse gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die in der Karte dargestellte Fachkulisse des TLUBN stellt nur die 1. Priorität (Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse) bei der Fördermittelvergabe dar. Entsprechend sind die Prioritäten 3 und 4 (Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG sowie Überschwemmungsgebiete) nicht in der Fachkulisse der Maßnahme ST dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer: Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘ und Überschwemmungsgebiete in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Natur und Umwelt‘; ‚Wasser‘. Priorisierung: 1. Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse, 2. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Natura 2000 Bezug, 3. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG im Überschwemmungsgebiet, 4. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG außerhalb Überschwemmungsgebiet, 5. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Insektenschutz. Maßnahme F – Feldhamsterschutz Die drei Maßnahmen zum Feldhamsterschutz sind an die Feldhamsterschutz-Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Hierzu muss die betreffende Fläche als Habitatfläche für den Feldhamster von Bedeutung sein. Priorisierung: 1. ausgewählte Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 2. restliche Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 3. Feldhamster-Verbreitungsgebiete; 4. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB. Maßnahme U - dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Anträge auf die Maßnahme U müssen innerhalb der Kulisse liegen. Die Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG (Teil der Priorität 2) sind nicht in der Fachkulisse dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete, Flächen der FFH- und SPA-Planung; 2. Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG; 3. Sonstige sensible Gebiete. Maßnahme K2 Artenreiches Grünland 8 Kennarten (in Kulissen) Diese Maßnahme Artenreiches Grünland mit 8 Kennarten ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahmen M, W, H – Mahd, Weide und Hüteschafhaltung auf Biotop-Grünland Die KULAP-Biotopgrünlandmaßnahmen sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Die Auswahl der empfohlenen Nutzungsarten erfolgte anhand der vorkommenden Pflanzen- oder Tierarten und der für diese Arten förderlichen Nutzung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7: 1. Biotop-Grünland in FFH-Gebieten; 2. Grünland in Wiesenbrütergebieten; 3. Habitatflächen; 4. Biotopgrünland außerhalb von FFH-Gebieten; 5. Sonstiges Grünland in FFH- Gebieten; 6. Sonstiges Grünland innerhalb NSG, Pflegezonen der BR, FND, GLB und Grünes Band; 7. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB Maßnahme S - Streuobstpflege Diese Maßnahme ist an die Fachkulissen des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahme G - Ganzjahresbeweidung Die Maßnahme Ganzjahresbeweidung ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete; 2. Überschwemmungsgebiete; 3. Grünes Band; 4. Sonstige Zielflächen des Naturschutzes.

Herkunftsgebiete

Das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) bzw. die Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) legt Herkunftsgebiete für alle Baumarten von forstlicher Bedeutung fest, die dem Gesetz unterliegen. Der folgende Text wurde mit geringfügigen Änderungen und Ergänzungen von der Seite "Nationales Inventar" FGRDEU der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE; https://fgrdeu.genres.de/nationales-inventar/herkunftsgebiete/fov-herkunftsgebiets-vo/) übernommen. Das Nationale Inventar ist ein Beitrag zur Umsetzung des "Konzeptes zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland". Ökologischer Hintergrund: Die ökologischen Bedingungen bestimmen die natürliche Verbreitung sowie die Anbaumöglichkeiten der verschiedenen Baumarten und stellen die wichtigsten Selektionsfaktoren dar. Die natürliche Selektion wirkt nicht nur auf autochthone Populationen, sondern auch auf künstlich begründete Bestände aus einheimischen wie fremdländischen Baumarten. Populationen bilden innerhalb von Regionen als Reaktion auf die herrschenden Umweltbedingungen im allgemeinen ähnlichere Merkmale aus als Populationen, die jeweils unter verschiedenen ökologischen Bedingungen wachsen. Als besonders wichtige Merkmale gelten bei den Waldbaumarten Angepasstheit und Anpassungsfähigkeit. Für die großräumige Differenzierung sind insbesondere die klimatischen Bedingungen ausschlaggebend. Neben der großräumigen Differenzierung der Baumarten erfolgt auch eine kleinräumige Anpassung an die lokalen Standortverhältnisse. Bestände aus Gebieten mit ähnlichen ökologischen Bedingungen werden deshalb in Herkunftsgebieten zusammengefasst. Grundzüge der Abgrenzung von Herkunftsgebieten a) Abgrenzung nach ökologischen Bedingungen Horizontale Abgrenzung Die horizontale Abgrenzung von Herkunftsgebieten erfolgt auf der Grundlage von forstlichen Wuchsgebieten und ggf. Wuchsbezirken. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Herkunftsgebiete den ökologischen Anforderungen der gesetzlichen Definition entsprechen. Die forstliche Standortkunde versteht unter Wuchsgebieten Großlandschaften, die sich durch Geomorphologie, Klima, natürliche Waldgesellschaften und Landschaftsgeschichte von anderen unterscheiden. Diese Großlandschaften fallen in der Regel mit denen der Geographen und Pflanzengeographen zusammen. Der Wuchsbezirk ist eine kleinere, regionale Raumeinheit mit möglichst einheitlichem physiographischen Charakter. Bei der Abgrenzung von Wuchsbezirken stehen waldökologische Kriterien im Vordergrund. Die Grenzen der forstlichen Wuchsgebiete wurden im Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze für die Abgrenzung der Herkunftsgebiete einander angeglichen. Vertikale Abgrenzung Bei der Abgrenzung von Herkunftsgebieten wird die horizontale Abgrenzung nach Wuchsgebieten in vertikal stark gegliederten Gebieten durch Berücksichtigung der Höhenstufe ergänzt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Herkunftsgebiete dort, wo die horizontale Abgrenzung nicht ausreicht, den ökologischen Anforderungen der gesetzlichen Definition entsprechen. Die forstliche Standortkunde scheidet aufgrund von Geographie, Klima und natürlichen Waldgesellschaften Höhenstufen aus, um den höhenzonalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Die Lage gleicher Höhenstufen verschiebt sich, klimatisch bedingt, mit abnehmender geographischer Breite (Nord-Süd), mit abnehmender Kontinentalität (Ost-West) und unter dem Einfluss der Massenerhebung nach oben. b) Abgrenzung nach phänotypischen oder genetischen Merkmalen Nach der gesetzlichen Definition ist das Herkunftsgebiet auch hinsichtlich ähnlicher phänotypischer und genetischer Merkmale der Baumarten beschrieben. Diese aus Anbauerfahrungen, Herkunftsversuchen oder genetischen Analysen gewonnenen Ergebnisse wurden zur Abgrenzung der Herkunftsgebiete herangezogen. Über die genetische Differenzierung liegen bei Nadelbaumarten mehr Ergebnisse vor als bei Laubbaumarten. Die Geodatensätze enthalten die digitalen Grenzen und Nummern der Herkunftsgebiete für 16 der einheimischen Baumarten, die dem FoVG unterliegen. Für die beiden als heimisch geltenden Pappel-Arten Schwarz-Pappel (Populus nigra) und Zitter-Pappel (Populus tremula) kann Vermehrungsgut aus dem gesamten Bundesgebiet bezogen werden. Die Grenzen dienen als Anwendungsgrundlage zur Umsetzung des § 40 Abs. 4 BNatSchG im Rahmen von Fördermaßnahmen, Planungen und Vorhaben jeglicher Art, in denen die Ausbringung von Gehölz-Vermehrungsgut (Saatgut, Stecklinge, vorgezogene Gehölze) in die freie Natur eine Rolle spielen.

Vorkommensgebiete

Vorkommens- und Herkunftsgebiete gebietseigener Gehölze, hier: B) Vorkommensgebiete: Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der A) ökologischen Grundeinheiten, auf deren Basis sich die Herkunftsgebiete für Forstgehölze nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) herleiten und B) die Vorkommensgebiete von gebietseigenen Gehölzen, die nicht dem FoVG unterliegen. Bei Arten die dem FoVG unterliegen (A) empfiehlt sich zur Auslegung des Begriffs der Herkunftsgebiete eine Orientierung anhand der Hinweise im „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze“ (BMU 2012). Für Forstarten mit mehr als sechs Herkunftsgebieten soll die dargestellte Einteilung für gebietseigene Gehölze (B) gelten, während für Forstarten mit weniger als sechs Herkunftsgebieten die Herkunftsgebiete nach FoVG gelten sollen. Siehe dazu auch https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/bot-artenschutz/gebietseigene-gehoelze/ Die Vorkommensgebiete (B) stellen eine Aggregation der ökologischen Grundeinheiten dar, die der Konkretisierung und Anwendung der als gebietseigen geltenden Gehölze dienen, die nicht dem FoVG unterliegen. Die Grenzen dienen als Anwendungsgrundlage zur Umsetzung des § 40 Abs. 4 BNatSchG im Rahmen von Fördermaßnahmen, Planungen und Vorhaben jeglicher Art, in denen die Ausbringung von Gehölz-Vermehrungsgut (Saatgut, Stecklinge, vorgezogene Gehölze) in die freie Natur eine Rolle spielen.

Forstsaatgutbestände aller Baumarten

Die Datenserie beinhaltet die gemäß der Definition des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG) flächenhaft erfassten Forstsaatgutbestände der Baumarten Bergahorn [Acer pseudoplatanus L.], Douglasie [Pseudotsuga menziesii (Mirb.) Franco], Esche [Fraxinus excelsior L.], Esskastanie [Castanea sativa Mill.], Europäische Lärche [Larix decidua Mill.], Gemeine Fichte [Picea abies (L.) Karst.], Gemeine Kiefer [Pinus sylvestris L.], Große Küstentanne [Abies grandis Lindl.], Hainbuche [Carpinus betulus L.], Hybridlärche [Larix x eurolepis Henry], Japanische Lärche [Larix kaempferi (Lamb.) Carr.], Moorbirke [Betula pubescens Ehrh.], Pappel (alle Arten und künstlichen Hybriden) [Populus spp.], Rotbuche [Fagus sylvatica L.], Roteiche [Quercus rubra L.], Roterle [Alnus glutinosa (L.) Gaertn.], Sandbirke [Betula pendula Roth], Schwarzkiefer [Pinus nigra Arnold], Sommerlinde [Tilia platyphyllos Scop.], Spitzahorn [Acer platanoides L.], Stieleiche [Quercus robur L.], Traubeneiche [Quercus petraea (Mattuschka) Liebl.], Vogelkirsche (außer zur Verwendung im Obstbau) [Prunus avium L.], Weißtanne [Abies alba Mill.], Winterlinde [Tilia cordata Mill.]. Forstsaatgutbestände sind ausgewählte und offiziell zugelassene Waldflächen oder Samenplantagen, die für die Erzeugung von forstlichem Saatgut (Forstvermehrungsgut) geeignet sind. Zu jedem Bestand wird neben der eindeutigen Identifizierungsnummer, das Jahr der Zulassung bzw. Ersterfassung, die Zulassungsstelle, die Baumart nach FoVG mit Herkunftsgebiet sowie die Kategorie des Forstvermehrungsgutes (Ausgewählt, Qualifiziert, Geprüft, Quellengesichert) angegeben.

Teilprojekt 2

Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Amt für Waldgenetik (AWG) durchgeführt. Holz ist ein wichtiger nachwachsender Rohstoff, der den Vorzug hat, CO2 zu speichern. Mit dem Verbundvorhaben werden die Grundlagen für eine nachhaltige Versorgung des Marktes mit hochwertigem Forstvermehrungsgut gelegt. Dieses Vermehrungsgut muss eine adäquate genetische Diversität aufweisen, um unter den Bedingungen des Klimawandels ein produktives Wachstum in stabilen und anpassungsfähigen Beständen zu gewährleisten. Neben der Steigerung der Wuchsleistung (Erhöhung der CO2-Bindung) wird auch eine Qualitätsverbesserung verfolgt. Dies ist die Voraussetzung, dass das Holz ein- oder mehrmalig stofflich genutzt wird, bevor es der energetischen Nutzung zugeführt wird (Kaskadennutzung). Auf Grundlage einer gemeinschaftlichen, Institutionen-übergreifenden Auswertung langjähriger Versuche kann dieses Ziel erreicht werden. Solche Auswertungen liefern wertvolle Hinweise zur Überarbeitung der Herkunftsempfehlungen und zur Ausweisung von Verwendungszonen. Sie bilden eine wichtige Grundlage für die Plusbaumauswahl und die sich anschließende Vermehrung zur späteren Anlage von Samenplantagen. Über ein aufzubauendes Internetportal werden die erzielten Informationen an Waldbesitzer, forstliche Unternehmer, Entscheidungsträger und Multiplikatoren weitergeben. Durch den hohen Grad der Vernetzung der Partner im Verbundvorhaben werden Synergien und die noch verbliebenen Kapazitäten im Bereich Forstpflanzenzüchtung in Deutschland effektiv genutzt. Im Teilprojekt wird die Baumart Bergahorn koordinierend bearbeitet (inkl. gemeinsame Auswertung der Versuchsdaten). Für Douglasie, Fichte, Kiefer, Lärche und Bergahorn werden Plusbäume in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ausgesucht und vermehrt. Für Douglasie wird eine Nachkommenschaftsprüfung für Samenplantagen und Bestände eingeleitet. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt sind begleitende genetische Untersuchungen an Plusbäumen und Beständen bei Bergahorn, Douglasie und Eiche.

Teilprojekt 4

Das Projekt "Teilprojekt 4" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Institut für Forstgenetik durchgeführt. Holz ist ein wichtiger nachwachsender Rohstoff, der den Vorzug hat, CO2 zu speichern. Mit dem Verbundvorhaben werden die Grundlagen für eine nachhaltige Versorgung des Marktes mit hochwertigem Forstvermehrungsgut gelegt. Dieses Vermehrungsgut muss eine adäquate genetische Diversität haben, um unter den Bedingungen des Klimawandels ein produktives Wachstum in stabilen und anpassungsfähigen Beständen zu gewährleisten. Neben der Steigerung der Wuchsleistung (Erhöhung der CO2-Bindung) wird auch eine Qualitätsverbesserung verfolgt. Dies ist die Voraussetzung, dass das Holz ein- oder mehrmalig stofflich genutzt wird, bevor es der energetischen Nutzung zugeführt wird (Kaskadennutzung). Auf Grundlage einer gemeinschaftlichen, institutionen-übergreifenden Auswertung langjähriger Versuchsflächen kann dieses Ziel erreicht werden. Solche Auswertungen liefern wertvolle Hinweise zur Überarbeitung der Herkunftsempfehlungen und zur Ausweisung von Verwendungszonen. Sie bilden eine wichtige Grundlage für die Plusbaumauswahl und die sich anschließende Vermehrung zur späteren Anlage von Samenplantagen. Über ein aufzubauendes Internetportal werden die erzielten Informationen an Waldbesitzer, forstliche Unternehmer, Entscheidungsträger und Multiplikatoren weitergeben. Durch den hohen Grad der Vernetzung der Partner im Verbundvorhaben werden Synergien und die noch verbliebenen Kapazitäten im Bereich Forstpflanzenzüchtung effektiv genutzt. Im Teilprojekt werden die Baumarten Douglaise und Kiefer koordinierend bearbeitet (inkl. gemeinsame Auswertung der Versuchsdaten). Für Douglasie, Fichte, Kiefer, Lärche, Eiche und Berg-Ahorn werden Plusbäume in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie auf Versuchsflächen des Thünen-Instituts ausgesucht und vermehrt. Für Kiefer wird eine Einzelbaum-Nachkommenschaftsprüfung eingeleitet. Ein Arbeitsschwerpunkt sind begleitende genetische Untersuchungen von Erntebeständen und Samenplantagen sowie dem Saatgut bei Douglasie.

Teilprojekt 1

Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt durchgeführt. Holz ist ein wichtiger nachwachsender Rohstoff, der den Vorzug hat, CO2 zu speichern. Mit dem Verbundvorhaben werden die Grundlagen für eine nachhaltige Versorgung des Marktes mit höherwertigem Forstvermehrungsgut gelegt. Dieses Vermehrungsgut erfordert eine adäquate genetische Diversität, um unter den Bedingungen des Klimawandels ein produktives Wachstum in stabilen und anpassungsfähigen Beständen zu ermöglichen. Neben der Steigerung der Wuchsleistung (Erhöhung der CO2 -Bindung) wird auch eine Qualitätserhöhung verfolgt. Dieses ist die Voraussetzung, dass das Holz ein- oder mehrmalig stofflich genutzt wird, bevor es der energetischen Nutzung zugeführt wird (Kaskadennutzung). Auf Grundlage einer gemeinschaftlichen, Institutionen-übergreifenden Auswertung der langjährigen Versuche kann weiteres höherwertiges Fortvermehrungsgut zugelassen werden. Die Auswertung liefert wertvolle Hinweise zur Überarbeitung der Herkunftsempfehlungen und zur Ausweisung von Verwendungszonen. Sie bildet eine wichtige Grundlage für die Plusbaumauswahl und die sich anschließende Vermehrung zur späteren Anlage von Samenplantagen. Durch genetische Untersuchungen werden Informationen zur genetischen Struktur und damit zur Anpassungsfähigkeit, durch Resistenzuntersuchungen Informationen zur Widerstandsfähigkeit bereitgestellt. Über ein aufzubauendes Internetportal werden die erzielten Informationen an Waldbesitzer, forstliche Unternehmer, Entscheidungsträger und Multiplikatoren weitergeben. Durch den hohen Grad der Vernetzung der Partner im Verbundvorhaben werden Synergien und die noch verbliebenen Kapazitäten im Bereich Forstpflanzenzüchtung effektiv genutzt. Neben der Koordination des Verbundvorhabens werden die Baumarten Gemeine Fichte, Stiel-Eiche und Trauben-Eiche koordiniert sowie bereits vorhandene Versuchsdaten ausgewertet. In den Ländern HE, NI, NW, ST und SH werden Plusbäume ausgewählt und vermehrt. Ein Beerntungskonzept für die Eichen wird erarbeitet und neue Samenplantagen werden aufgebaut.

Forstgenetik

Das Aufgabengebiet der Forstgenetik umfasst die Charakterisierung, Erhaltung und Nutzung von forstlichen Genressourcen. Das Ziel der forstlichen Generhaltung ist die weitgehende Erhaltung und nachhaltige Förderung der genetischen Vielfalt forstlicher Gehölze als wesentliche Voraussetzung für die Anpassungsfähigkeit von Arten und Populationen an sich ständig verändernde Randbedingungen. Die weitgehende Erhaltung genetischer Ressourcen und deren nachhaltige Förderung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Anpassungsfähigkeit von Arten und Populationen an sich ständig verändernde Umweltbedingungen. Die Aufgaben umfassen unter anderen die Erfassung von Populationen und Individuen der zu bearbeitenden Baum- und Straucharten, die Auswahl, Identifikation und Dokumentation der zu erhaltenden Objekte sowie die Durchführung von art- und populationsbezogenen Erhaltungs- und Fördermaßnahmen. Die Nutzung genetischer Ressourcen nach forstlichen Wertvorstellungen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Begründung und das Wachstum stabiler und leistungsfähiger Wälder. Die Nutzung umfasst unter anderem die Auswahl und Zulassung von geeigneten Beständen für die Erzeugung von Forstsaatgut sowie die Auslese von Einzelbäumen für die Anlage von zulassungsfähigen Samenplantagen oder für die vegetative Vermehrung nach mehrjähriger Vergleichsprüfung. Zur Erhaltung, Charakterisierung und Nutzung von forstgenetischen Ressourcen unterhält das Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft eine Vielzahl von Flächen (Versuchsflächen, Samenplantagen, Generhaltungsflächen), die über ganz Sachsen verteilt sind. Versuchsflächen dienen zur Erfassung von morphologischen, phänologischen, quantitativen und qualitativen sowie ökophysiologischen Merkmalen aller ökonomisch und ökologisch wichtigen Baumarten, deren Herkünfte, Nachkommenschaften oder Klone. Samenplantagen werden zum einen mit einer bestimmten Anzahl nach bestimmten Kriterien ausgelesenen Einzelbäumen, zum anderen mit seltenen, isolierten oder an ihrem Standort gefährdeten Einzelbäumen mit dem Ziel der Saatgutproduktion und der Erhaltung der genetischen Ressourcen angelegt. Generhaltungsflächen sind ehemalige Versuchsflächen, die auf Grund der Einzigartigkeit oder Seltenheit des genetischen Materials eine große Bedeutung für die Erhaltung forstgenetischer Ressourcen haben. Die Flächen werden in einer Flächenliste geführt. Diese enthält u. a. folgende Angaben: Name der Baumart, Lage der Fläche, Anlagejahr der Fläche, Größe der Fläche, Art der Fläche, Besitzart. Im Rahmen der forstlichen Generhaltung erfasst der Staatsbetrieb Sachsenfort Bestände, Gruppen und Einzelbäume (Generhaltungsobjekte) von ca. 40 Baumarten und Baumartengruppen flächendeckend und waldbesitzartenübergreifend in Sachsen und weist dies als Wald mit besonderer Generhaltungsfunktion aus. Für Baumarten, die an ihrem natürlichen Standort gefährdet sind, werden Maßnahmen für ihre Evakuierung in weniger gefährdete Gebiet durch die Anlage von Erhaltungsbeständen, Erhaltungssamenplantagen und Klonsammlungen ergriffen. Alle erfassten Generhaltungsobjekte und Erhaltungsanlagen werden unabhängig von ihrer Ausweisung als Wald mit besonderer Generhaltungsfunktion in einer Generhaltungsdatenbank geführt.

Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes

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