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Saatgutbestände

Waldflächen die der Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut dienen. Verwendung des forstlichen Saatgutes für Aufforstung der Waldflächen ist nur mit dem Saatgut aus den nach Forstvermehrungsgutgesetz zugelassenen Saatgutbeständen erlaubt

Herkunftsgebiete

Forstliche Herkunftsgebiete für Klassifizierung des forstlichen Saatgutes auf Grundlage des Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)

Forstsaatgutbestände aller Baumarten

Die Datenserie beinhaltet die gemäß der Definition des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG) flächenhaft erfassten Forstsaatgutbestände der Baumarten Bergahorn [Acer pseudoplatanus L.], Douglasie [Pseudotsuga menziesii (Mirb.) Franco], Esche [Fraxinus excelsior L.], Esskastanie [Castanea sativa Mill.], Europäische Lärche [Larix decidua Mill.], Gemeine Fichte [Picea abies (L.) Karst.], Gemeine Kiefer [Pinus sylvestris L.], Große Küstentanne [Abies grandis Lindl.], Hainbuche [Carpinus betulus L.], Hybridlärche [Larix x eurolepis Henry], Japanische Lärche [Larix kaempferi (Lamb.) Carr.], Moorbirke [Betula pubescens Ehrh.], Pappel (alle Arten und künstlichen Hybriden) [Populus spp.], Rotbuche [Fagus sylvatica L.], Roteiche [Quercus rubra L.], Roterle [Alnus glutinosa (L.) Gaertn.], Sandbirke [Betula pendula Roth], Schwarzkiefer [Pinus nigra Arnold], Sommerlinde [Tilia platyphyllos Scop.], Spitzahorn [Acer platanoides L.], Stieleiche [Quercus robur L.], Traubeneiche [Quercus petraea (Mattuschka) Liebl.], Vogelkirsche (außer zur Verwendung im Obstbau) [Prunus avium L.], Weißtanne [Abies alba Mill.], Winterlinde [Tilia cordata Mill.]. Forstsaatgutbestände sind ausgewählte und offiziell zugelassene Waldflächen oder Samenplantagen, die für die Erzeugung von forstlichem Saatgut (Forstvermehrungsgut) geeignet sind. Zu jedem Bestand wird neben der eindeutigen Identifizierungsnummer, das Jahr der Zulassung bzw. Ersterfassung, die Zulassungsstelle, die Baumart nach FoVG mit Herkunftsgebiet sowie die Kategorie des Forstvermehrungsgutes (Ausgewählt, Qualifiziert, Geprüft, Quellengesichert) angegeben.

Teilvorhaben 4: Sortenprüfung (Anbaueignung) vorhandener und neu gezüchteter Klone von Schwarz- und Balsampappel

Das Projekt "Teilvorhaben 4: Sortenprüfung (Anbaueignung) vorhandener und neu gezüchteter Klone von Schwarz- und Balsampappel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht durchgeführt. Ziel des Projekts ist die Bewertung von Pappelsorten (vorwiegend Altsorten, aber auch ausgewählter Neuzüchtungen), die in Projektphase I gesammelt und gesichtet wurden hinsichtlich ihrer Kurzumtriebstauglichkeit. Die Bonitierung der Entwicklung in Sortenprüffeldern, Vorprüfungen und Mutter quartieren ist Grundlage für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Sorten. Die Sorten werden anhand einer Bewertungsmatrix klassifiziert. Erfolgversprechende Sorten kommen in ein Zulassungsverfahren nach FoVG und werden in die Liste empfohlener Sorten aufgenommen. Zusätzlich erfolgt eine Charakterisierung ausgewählter Sorten hinsichtlich - des Wachstumsverlaufs während der Vegetationsperiode. Klone mit vergleichbaren Wuchsrythmen ermöglichen einen Anbau in Mischung und gewährleisten eine höhere Betriebssicherheit. - der Stockausschlagfähigkeit nach Rückschnittmaßnahmen. Starke Verbuschung bedeutet Erhöhung des Rindenanteils (Qualitätsminderung des Hackguts) sowie höhere Erntekosten. In Versuchsfeldern fallen vereinzelt innerhalb eines Klons Pflanzen durch überdurchschnittliche Wuchsleistungen auf. Durch Vergleichsabsteckungen und ggf. genetische Sequenzierung soll festgestellt werden, ob hier ggf. Mutationen vorliegen die zum Entstehen neuer Sorten beitragen.

Programm zu den Forstlichen Genressourcen der Forstverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Waldgehölze als Forstliche Genressource Seit 1992 arbeitet die Landesforst an dem Programm zur Erfassung, Erhaltung und Vermehrung von heimischen und forstlich wichtigen Waldgehölzarten als Forstliche Genressource. Wesentliche Projekte im Rahmen dieses Programms: SEBASTRA In diesem Rahmen des Landesprogrammes wurde 1992 eine erste Erfassung für die Waldvorkommen von Holzapfel und -birne, Vogelkirsche, Elsbeere, Flatter-, Berg- und Feldulme, Eibe, Stechpalme sowie Wacholder durchgeführt. Forstliche Generhaltungsobjekte 1998 wurde damit begonnen, für die Waldgehölzarten Generhaltungsobjekte auszuweisen. Diese Objekte sollen die genetischen Variationen (Genpool) der Waldgehölze repräsentieren. Die ausgewählten Generhaltungsobjekte werden langfristig erhalten und, bei seltenen Arten, deren Vorkommen gezielt vermehrt. Erfassung von Erntevorkommen wichtiger Straucharten Für die heimischen Straucharten Gemeiner Hasel, Roter Hartriegel, Faulbaum, Rote Heckenkirsche, Schwarzer Holunder, Purgier-Kreuzdorn, Pfaffenhütchen, Schlehe, Gemeiner Schneeball, Gewöhnliche Traubenkirsche sowie Ein- und Zweigriffliger Weißdorn wurde 2001 eine Erfassung von fruktifizierenden Waldvorkommen durchgeführt. Die Bestände sollen zukünftig beerntet werden. Aus dem Saatgut können dann in Baumschulen Pflanzen für Planzungen im Wald und in der offenen Landschaft gezogen werden.

Evaluierung der ausgewählten Saatgutbestände in Niedersachsen

Das Projekt "Evaluierung der ausgewählten Saatgutbestände in Niedersachsen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt durchgeführt. Die Abteilung Waldgenressourcen wurde vom Niedersächsischen Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Zulassungsstelle gemäß des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG) mit der Durchführung des Projektes beauftragt. Die rund 2000 nach dem FoVG zugelassenen Saatgutbestände in Niedersachsen sollen über alle Eigentumsarten hinweg anhand der Wüchsigkeit, Vitalität und Qualität überprüft und bewertet werden. Die Bestände werden zudem kartenmäßig erfasst und digitalisiert. Als Ergebnis sollen der Zulassungsstelle Empfehlungen zur Aberkennung nicht mehr geeigneter Bestände gegeben werden. Aus der Verteilung der zugelassenen Bestände nach Baumart, Herkunfts- und Wuchsgebieten soll auf Lücken in der landesweiten räumlichen Verteilung der zugelassenen Bestände und auf die Notwendigkeit für Neuzulassungen geschlossen werden. Besonders im Privat- und Kommunalwald werden bei der Bereisung der bereits zugelassenen Bestände weitere Bestände gesichtet und bei Eignung, für eine Anerkennung als ausgewählte Saatgutbestände empfohlen.

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