Im Erntezulassungsregister (EZR) werden alle Bestände von zugelassenem Ausgangsmaterial und des davon erzeugten Vermehrungsgutes verwaltet.
Das Projekt "Prüfung von Pappelsorten aus anderen EU-Staaten für Kurzumtriebsplantagen (EU-POP)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht durchgeführt. Im Rahmen eines von ASP initiierten EU-weiten Sortenaustausches wurden im Frühjahr 2014 45.000 Stecklinge von 29 Sorten von 9 Züchtungsinstitutionen zur Anlage von 21 Prüffeldern in 12 Ländern verschickt. Auf den bayerischen Prüffeldern gepflanzte, ausländische Pappelsorten sollen unter süddeutschen Standortsbedingungen hinsichtlich ihrer KUP-Eignung bewertet werden. Durch Vergleichsanbauten leistungsfähiger Sorten aus anderen Ländern besteht die Chance, geeignete Sorten für den Anbau in Deutschland zu übernehmen. Beispiel für die KUP-Tauglichkeit ausländischer Sorten ist die belgischen Sorte 'Bakan' die in die bayerischen Sortenempfehlungen aufgenommen wurde. Das Projekt fördert die EU-weite Zusammenarbeit und den grenzüberschreitenden Austausch von KUP-geeigneten Pappelsorten. Durch internationale Arbeitsteilung - Züchtung im Ausland und Sortenprüfung in Deutschland - können schnellere Ergebnisse erzielt und Züchtungskosten eingespart werden. Für Züchter werden die Vermarktungschancen für unter unseren Standortsbedingungen geeignete Sorten auf dem deutschen Markt deutlich verbessert. - Bewertung der Sortenentwicklung auf den Prüffeldern - Laufende Pflege der etablierten Sortenschauen und Prüffelder - Bonitur phänologischer und wachstumskundlicher Merkmale (Anwuchsverhalten, Höhenentwicklung, Vegetationsabschluss, Ausfälle) - Beerntung der Versuchsfelder und sortenweise Ertragsermittlung - Bewertung der Kurzumtriebstauglichkeit der Sorten - Erarbeitung von Sortenempfehlungen bzw. Datengrundlagen für Zulassungsanträge nach FoVG - Genetische Charakterisierung zulassungsfähiger Sorten für Kontrollzwecke, Ergänzung der Sortenkatasters - Ausbau der Kontakte zu ausländischen Projektpartnern bzw. Züchtungseinrichtungen i.S. von Kooperationen (Sicherung weiterer Sorten, Austausch sortenspezifischer Erfahrungen) - Öffentlichkeitsarbeit für KUP mit Schwerpunkt Sortenberatung: Nutzung der Sortenschauen und Prüffelder i.R. von Exkursionen.
Das Projekt "Teilvorhaben 4: Sortenprüfung (Anbaueignung) vorhandener und neu gezüchteter Klone von Schwarz- und Balsampappel im Kurzumtrieb" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht durchgeführt. Vorläufige Zulassung von Pappelklonen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und Entwicklung von Sortenempfehlungen für den Praxisanbau. Prüfung bereits vorhandener und neugezüchteter Pappelklone für Kurzumtriebszwecke sowie Charakterisierung der Wachstumsrhythmen ausgewählter Klone. Schwerpunktmäßig werden die in den 2 Projektphasen etablierten Mutterquartiere im Pflanzgarten des ASP und Klonprüfungen in Lehmbach und Emmendingen hinsichtlich Wuchsleistung (Höhe, BHD, Austriebsverhalten, Pilzbefall) ausgewertet. Die Daten bilden die Grundlage für eine vorläufige Zulassung kurzumtriebsgeeigneter Klone nach dem FoVG in der Kategorie 'geprüft'. Da bei Pappel eine Mindestumtriebs- bzw. Beobachtungszeit von 5 J. für eine vorläufige Zulassung notwendig ist, ist eine weitere Ernte im Winter 2015/16 (SPF 2010) bzw. 2016/17 (SPF 2011) für die Beurteilung der Klonentwicklung erforderlich. Ergänzend werden Charakterisierungen des sortenspezifischen Wachstums (Wuchsrythmen) an ausgewählten Klonen durchgeführt. An praktischen Arbeiten ist die Pflege und 2. Beerntung der Prüffelder Lehmbach und Emmendingen vorgesehen. Darüber hinaus wird die Entwicklung eines im Frühjahr 2014 angelegten Prüffeldes an 2 Standorten bonitiert. Die Klonprüfung mit dem Fokus auf potentiell kurzumtriebstauglichen Altklonen, die in den letzten Projektphasen als 'Klone mit KUP-Potential' eingestuft wurden, soll abgeschlossen werden. Ziel ist die vorläufige Zulassung der besten Sorten in der Kategorie 'geprüft'.
Das Projekt "Forstvermehrungsgutgesetz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Die Einführung des neuen Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG) zum 1. Januar 2003 in Baden-Württemberg erfordert die Neufassung von gesetzlichen Regelungen und Verwaltungsvorschriften (VV) sowie von Verfahrensregelungen. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) ist in Abstimmung mit dem Ministerium Ländlicher Raum (MLR) und in enger Zusammenarbeit mit den Forstdirektionen und der Staatsklenge Nagold bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben beteiligt. Die FVA bearbeitet folgende Aufgaben bzw. sorgt für eine fallweise Zuarbeitung: 1.) Verfahrensregelungen. 2.) Auswahl von Beständen: Auswahl von potenziellen Saatguterntebeständen für die Baumarten Hainbuche, Birke und Robinie als Ergänzung zu den im UFO-Projekt 55-2000.0188 E ausgewählten Beständen sowie - Vorbereitung der Neuzulassung aller Samenplantagen als Kategorie qualifiziert. 3.) Schulung/Information: -) Hilfestellung und Beratung zum FoVG als Dienstleistung für Forstämter u. Saatguterntefirmen. -) Verfahrensschulung FOKUS.
Das Projekt "Teilvorhaben 2: Züchtung und genetische Charakterisierung sowie Potentialabschätzung bei Weiß- und Zitter-Pappeln sowie Robinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Institut für Forstgenetik durchgeführt. Gesamtziel des Vorhabens ist es, die Basis von speziell für die Biomasseerzeugung in kurzen Umtriebszeiten (5-20 Jahre) geeignetem Ausgangsmaterial bei Pappeln der Sektion Populus zu erweitern. Das Projekt FastWOOD 3 baut auf die Arbeiten in den Projekten FastWOOD und FastWOOD 2 auf. Neben konventionellen Züchtungsansätzen werden auch weiterhin neue Methoden (z. B. Erzeugung von Triploiden und intersektionellen Hybriden) genutzt. Einen weiteren wichtigen Aspekt stellen Arbeiten zur Resistenz gegenüber Schädlingen und Krankheiten dar. Die Identität vorhandener und neu erzeugter Klone und Nachkommenschaften soll geprüft und genetisch charakterisiert werden. Für die Robinie sollen weitere Bestände und Plusbäume selektiert und in Prüfversuchen auf verschiedenen Flächen getestet werden. Letztendlich soll die Zulassung von Vermehrungsgut nach Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) erfolgen, welches für die Erzeugung von Biomasse in kurzen Umtriebszeiten geeignet ist. 1. Auslese und Erhalt von Zuchtmaterial, Bearbeitung von bestehenden Nachkommenschaftsprüfungen 2. Fortführung der Kreuzungsarbeiten und Anlage von Nachkommenschaftsprüfungen 3. Resistenzprüfung bei Pappeln der Sektion Populus 4. Vermehrung und Prüfung aussichtsreicher Weiden- und Pappelklone 5. Erzeugung, Testung von leistungsstarken, trockentoleranten Pappeln unterschiedlicher Ploidiestufen 6. Nachkommenschafts- und Klonprüfung bei Robinie 7. Molekulare Identifizierung züchtungsrelevanter Pappelarten 8. Marker-gestützte Selektion 9. Selektion Insekten-toleranter Genotypen.
Das Projekt "Teilvorhaben 1: Evaluierung, Züchtung, genetische Charakterisierung sowie Leistungs-, Resistenz- und Anbauprüfung von Schwarz- und Balsampappeln und Weiden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt durchgeführt. Ziel des Teilvorhabens ist es, für die Biomasseproduktion im Kurzumtrieb geeignete Schwarz- und Balsampappeln- sowie Weiden-Sorten zu züchten. Einerseits werden dafür auf älteren Versuchsflächen stehende, bislang nicht geprüfte Kreuzungsnachkommen auf ihre Eignung für die Biomasseproduktion getestet. Andererseits werden inter- und intraspezifische Kreuzungen zur Erzeugung geeigneter Sorten durchgeführt. Eine Charakterisierung der Sorten erfolgt mittels Mikrosatelliten zur Klonidentifizierung. Die Arbeitsplanung setzt sich aus folgenden Schwerpunkten zusammen: - Bearbeitete Arten: Schwarz- und Balsampappel, Weiden; - Selektion von Klonen aus dem vorhandenen Züchtungsmaterial einschließlich Identitätsprüfung; - Auswahl von Elternbäumen für die Neuzüchtung; - Kontrollierte Kreuzungen; - Erzeugung triploider Genotypen; - Charakterisierung des neu gezüchteten Materials mit Mikrosatelliten; - Prüfung der Resistenz gegen Pappelblattrost; - Anlage von Sortenprüfungen; - Morphologische Charakterisierung. Im Rahmen des Vorhabens sollen für die Biomasseproduktion im kurzen Umtrieb geeignete Schwarz- und Balsampappelklone nach den Vorschriften des FoVG zugelassen und an die Praxis abgegeben werden. Bei den Weiden soll für die Selektion und Prüfung analog verfahren werden.
Das Projekt "Teilvorhaben 4: Sortenprüfung (Anbaueignung) vorhandener und neu gezüchteter Klone von Schwarz- und Balsampappel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht durchgeführt. Sortenprüfung (Anbaueignung) vorhandener oder neu gezüchteter Pappelklone zur energetischen Verwertung (Energiewald): - Erfassung vorhandener Altklone auf alten Pappelversuchsflächen mit Zuarbeit durch FVA Baden Württemberg - Ernte von Altbäumen - Stecklingsgewinnung - Beschaffung ausgewählter ausländischer Klone - Auspflanzung in Mutterquartieren - Anlage von Prüffeldern - Genetische Charakterisierung der Klone - Auswertung der Wuchsentwicklung 2008/09 Erfassung alter Versuchsflächen, Gewinnung von Steckholzmaterial, Absteckung Pflege v. Mutterquartieren 2009 Bonitierung der Aufwüchse im Mutterquartier, Genetische Charakterisierung, Pflege v. Mutterquartieren 2010 Anlage von Sortenprüffeldern Pflege von Prüffeldern; Klonbonitierung 2011 Abschlussbericht Ergebnisse: Vorprüfung von Klonen als Grundlage für künftige Sortenempfehlungen nach FoVG (geprüftes Vermehrungsgut)