Rising energy prices, poor energy performance of buildings and low incomes can leave households unable to meet their energy needs, adequately heat their homes or pay their energy bills. These households are referred to as energy poor or vulnerable households. However, a standardised definition and robust indicators of energy poverty are currently lacking in Germany. This study therefore addresses the concepts of energy poverty and vulnerability, presents definitions and indicators, and looks at policies and measures to support affected groups. The study emphasises that energy poverty should not be seen as part of general poverty, but as a distinct structural problem. Due to budget constraints or lack of decision-making power, affected households are unable to respond adequately to an increase in fossil fuel prices, for example as a result of CO2 pricing, by investing in energy-efficient refurbishment or renewable heat. To prevent a worsening of social inequalities as a result of the European carbon pricing scheme for buildings and transport (ETS2), the Social Climate Fund will be established at EU level to complement the ETS2. The National Social Climate Plans, due in mid-2025, require EU member states to define energy poverty and vulnerability, develop indicators to identify these groups, and design policies and measures to help these groups transition to climate-friendly technologies. Using a range of indicators, the study concludes that around 3 million households in Germany are vulnerable to rising fossil fuel prices. This represents around 10% of the 30 million households that use fossil fuels for heating. More than 80% of these vulnerable households live in multi-family dwellings and almost all of them are tenants. The study examines different instruments to support vulnerable households and also looks at good practice examples from other countries. Socially differentiated financing of efficiency and decarbonisation measures, similar to the French MaPrimeRénov' programme, could also help those households to invest that have so far hardly benefited from state funding programmes in Germany. Veröffentlicht in Texte | 01/2025.
Rising energy prices, poor energy performance of buildings and low incomes can leave households unable to meet their energy needs, adequately heat their homes or pay their energy bills. These households are referred to as energy poor or vulnerable households. However, a standardised definition and robust indicators of energy poverty are currently lacking in Germany. This study therefore addresses the concepts of energy poverty and vulnerability, presents definitions and indicators, and looks at policies and measures to support affected groups. The study emphasises that energy poverty should not be seen as part of general poverty, but as a distinct structural problem. Due to budget constraints or lack of decision-making power, affected households are unable to respond adequately to an increase in fossil fuel prices, for example as a result of CO2 pricing, by investing in energy-efficient refurbishment or renewable heat.To prevent a worsening of social inequalities as a result of the European carbon pricing scheme for buildings and transport (ETS2), the Social Climate Fund will be established at EU level to complement the ETS2. The National Social Climate Plans, due in mid-2025, require EU member states to define energy poverty and vulnerability, develop indicators to identify these groups, and design policies and measures to help these groups transition to climate-friendly technologies.Using a range of indicators, the study concludes that around 3 million households in Germany are vulnerable to rising fossil fuel prices. This represents around 10% of the 30 million households that use fossil fuels for heating. More than 80% of these vulnerable households live in multi-family dwellings and almost all of them are tenants.The study examines different instruments to support vulnerable households and also looks at good practice examples from other countries. Socially differentiated financing of efficiency and decarbonisation measures, similar to the French MaPrimeRénov' programme, could also help those households to invest that have so far hardly benefited from state funding programmes in Germany.
Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase Erneuerbare Energien vermeiden Treibhausgase. In vielen Bereichen verdrängen sie fossile Energieträger und vermeiden damit Emissionen. Die meisten Emissionen werden durch die erneuerbare Stromerzeugung eingespart, aber auch im Wärme- und Verkehrssektor tragen erneuerbare Energien zum Klimaschutz bei. 2023 wurden so 249 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente vermieden. Die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger führt zu einer Verdrängung fossiler Energien und somit zu einer zunehmenden Vermeidung klimaschädlicher Treibhausgase. Berechnungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass der Einsatz erneuerbarer Energien in den letzten Jahrzehnten so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten konnte. Im Jahr 2023 vermieden erneuerbare Energien 249 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente. Seit dem Jahr 2000 ist dieser Wert auf mehr als das Fünffache gestiegen (siehe Abb. „Vermiedene Treibhausgas -Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien“). Beiträge der verschiedenen Erneuerbaren Energieträger zur Treibhausgasvermeidung Wichtigster Energieträger bei der Vermeidung von Treibhausgas -Emissionen ist die Windenergie. Sie kommt ausschließlich in der Stromerzeugung zum Einsatz. Zweitwichtigster Energieträger ist die Biomasse : Vor allem die erneuerbare Wärmeversorgung, aber auch erneuerbare Kraftstoffe basieren bislang überwiegend auf Bioenergieträgern. Auch in Kraftwerken wird mit Biomasse Strom bzw. mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zusätzlich Wärme erzeugt (siehe Abb. „Vermiedene Treibhausgas-Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien im Jahr 2023“). Stromerzeugung Die erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung leisten mit Abstand den wichtigsten Beitrag bei der Vermeidung von Treibhausgasen. Ihr Anteil beträgt fast 80%. Der Umfang der vermiedenen Emissionen ist in den vergangenen Jahrzehnten fast kontinuierlich gewachsen. Insgesamt zeigt die Entwicklung seit dem Jahr 2010, dass sich der erfolgreiche Ausbau der erneuerbaren Energien besonders im Stromsektor positiv auf die Vermeidung von Treibhausgasen auswirkt: Insbesondere durch die Entwicklung bei der Windenergie und der Photovoltaik werden mittlerweile mehr als 2,5-mal so viele Treibhausgase vermieden wie noch 2010 (siehe Abb. „Stromsektor: Vermiedene Treibhausgas -Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien“). Wärmeerzeugung Im Wärmesektor trägt vor allem die Nutzung fester Biomasse (also vor allem Holz) zur Vermeidung von Treibhausgasen bei (siehe Abb. „Wärmesektor: Vermiedene Treibhausgas -Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien“). Allerdings ist die Bedeutung von fester Biomasse zur Emissionsreduktion zwischen 2010 und 2023 nur leicht angestiegen. Zugenommen hat vor allem die Bedeutung anderer Energieträger wie Solarthermie, Geothermie und insbesondere mittels Wärmepumpen nutzbar gemachte Umweltwärme. Sie machen nun fast 20% der Emissionsvermeidung im Wärmesektor aus. Ausführlichere Informationen zum Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmesektor finden Sie auch im Artikel „ Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme “. Verkehr Biokraftstoffe vermeiden ebenfalls Emissionen im Umfang von mehreren Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (siehe Abb. „Verkehrssektor: Vermiedene Treibhausgas -Emissionen durch die Nutzung biogener Kraftstoffe“). Allerdings bleibt der Verkehrssektor der Bereich mit dem geringsten Anteil an erneuerbaren Energien – und damit auch der Sektor mit der geringsten Emissionsvermeidung. Die Menge vermiedener Treibhausgas-Emissionen geht im Wesentlichen einher mit der Entwicklung des Einsatzes Erneuerbarer Energien im Verkehrssektor (siehe Artikel „Erneuerbare Energie im Verkehr“). Im Jahr 2023 wie schon im Jahr 2010 wird die Vermeidung von Treibhausgasemissionen vor allem Biodiesel und Hydriertem Pflanzenöl (HVO) sowie Bioethanol getragen. Der im Verkehr verwendete Strom aus erneuerbaren Energiequellen wird hier nicht ausgewiesen, da dieser bereits im Stromsektor erfasst wurde (siehe oben). Methodische Hinweise Die Berechnungen zur Emissionsvermeidung durch die Nutzung erneuerbarer Energien basieren auf einer Netto-Betrachtung (Netto-Bilanz). Dabei werden die durch die Endenergiebereitstellung aus erneuerbaren Energien verursachten Emissionen mit denen verrechnet, die durch die Substitution fossiler Energieträger brutto vermieden werden. Vorgelagerte Prozessketten zur Gewinnung und Bereitstellung der Energieträger sowie für die Herstellung und den Betrieb der Anlagen werden dabei weitestgehend mit einbezogen. Die detaillierte Methodik zur Berechnung des Indikators wird in der Publikation „ Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger 2023" beschrieben.
Im VorAB-Projekt wurde im Handlungsfeld Energie ein Demeter-Betrieb dabei unterstützt, sein bestehendes Wärmesystem neu zu denken und sich auf den Weg „weg von fossilen Energien“ zu machen. Dazu wurden neben einer Bestandsaufnahme der aktuellen Wärmetechnologien und Wärmemengen in einem ersten Schritt die vorhandenen hofeigenen Potenziale erfasst und auf ihre Nutzungsmöglichkeiten zur Wärmeerzeugung überprüft. Auf Basis der hofeigenen Potenziale wurden verschiedene Wärmetechnologien identifiziert, die eine Wärmebereitstellung in zentralen oder dezentralen Versorgungsansätzen ermöglichen. Anhand eines ausgewählten Wärmeszenarios wird abschließend dargestellt, wie eine zukünftige regenerative Wärmeversorgung umgesetzt werden kann und welche Chancen und Hemmnisse damit verbunden sind. Die Veröffentlichung finden Sie bei den Publikationen von VorAB oder können Sie hier direkt abrufen.
Ergebnisse der COP29: Kleine Schritte, große Ziele Die Ergebnisse der Weltklimakonferenz in Baku (COP29) haben vor Ort und weltweit Enttäuschung ausgelöst. Trotzdem haben sie einen Beitrag zum internationalen Klimaschutzprozess geleistet. Dies ist unter den gegenwärtigen geopolitischen Bedingungen nicht selbstverständlich. Es ist tatsächlich ein großer Makel der COP29, dass die Kompromiss-Formulierung von Dubai (COP28) zum Übergang weg von fossilen Energieträgern („transitioning away from fossil fuels“) in Baku nicht in den Abschlussdokumenten enthalten ist. Dennoch kann der Beschluss zur Klimafinanzierung, der 35 Stunden nach dem eigentlichen Konferenzende gefasst wurde, zumindest als Etappenerfolg des multilateralen Klimaschutzes verstanden werden. Ein weiteres zentrales Ergebnis der COP29: Die Umsetzung des Übereinkommens von Paris (ÜvP) wurde trotz einiger Widerstände nicht gestoppt und bestehende Ziele für den Klimaschutz wurden nicht abgeschwächt. In den kommenden Jahren muss dieser Prozess dringend intensiviert und beschleunigt werden, um das 1,5-°C-Ziel von Paris weiterhin in Reichweite zuhalten. Erste Schritte zu mehr Klimafinanzierung Von großer Bedeutung ist die Einigung auf ein Klimafinanzierungsziel ( New Collective Quantified Goal, NCQG ): Bis zum Jahr 2035 sollen die Beiträge aus den Staatshaushalten der Länder, die kumulativ sehr hohe Treibhausgasemissionen zu verantworten haben, auf 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr anwachsen. Dies entspricht nicht dem Bedarf der Entwicklungsländer für die Klimafinanzierung, der laut Berechnungen des zuständigen Ausschusses für Finanzen weit höher liegt. Aber es ist ein wichtiger Einstieg in einen Prozess, der die Klimafinanzierung in den nächsten 10 Jahre intensivieren kann. Schwellenländer werden motiviert, freiwillige Beiträge zum NCQG zu leisten. Auch die Beiträge aller Länder für Klimaaktivitäten, die durch Entwicklungsbanken geleistet werden, können mit eingerechnet werden. Über die 300 Milliarden US-Dollar hinaus werden sämtliche Akteure, also auch die Privatwirtschaft, aufgefordert, Mittel in Höhe von 1,3 Billionen US-Dollar pro Jahr ab 2035 beizutragen. Die Umsetzung dieser Forderung soll in einer „Roadmap“ bis zur nächsten COP in Brasilien konkretisiert werden. Hier muss erreicht werden, dass bisherige Investitionen und Subventionen für fossile Energien zum Klimaschutz umgelenkt werden, insbesondere in erneuerbare Energien. Diese Umlenkung von Finanzströmen wurde bereits in Artikel 2.1c im Übereinkommen von Paris beschlossen. Bislang haben die meisten Staaten auf der Welt diesen Artikel jedoch de facto ignoriert. Neuer juristischer Rahmen für globalen Emissionshandel Von besonderer Relevanz für das nächste Jahrzehnt sind auch die konkreten Baku-Entscheidungen zu globalen CO 2 -Emissionshandelsmärkten, die im Artikel 6 des Übereinkommens von Paris beschlossen wurden. Die neuen Regeln sollen die Umweltintegrität, also die ökologische Nachhaltigkeit des Handels von Emissionsminderungen zwischen Staaten, sicherstellen. Somit erhalten Gutschriften aus Klimaschutzprojekten nun einen juristischen Rahmen. Mit den in Baku beschlossenen Leitlinien müssen ab jetzt konkrete Methodologien entwickelt werden, die die Umweltintegrität der Artikel-6-Projekte garantieren können und Doppelzählungen oder Betrug verhindern. Das UBA am Verhandlungstisch Ebenfalls wichtige Verhandlungsthemen der COP29, bei denen auch UBA-Mitarbeitende beitrugen: die Vorbereitung von ambitionierten Klimaschutzbeiträgen der einzelnen Staaten ( sogenannte NDC ), die Emissionsberichterstattung, klimawissenschaftliche Themen, Landwirtschaft , die Überprüfung der Fortschritte der Weltgemeinschaft beim Klimaschutz (2. Global Stocktake , 7. IPCC -Sachstandsbericht und 3. Periodic Review), die Vermeidung von Methanemissionen in der Abfallwirtschaft sowie die Verbindung zwischen Meeresschutz, Klimawandel und Klimaschutz (der sog. „Ocean-Climate Nexus“ ). Neue nationale Klimaschutzpläne müssen an Paris-Zielen ausgerichtet sein In den nächsten 11 Monaten stehen die neuen nationalen Klimaschutzziele und -pläne aller Vertragsstaaten im Mittelpunkt: Diese sogenannten „Nationally Determined Contributions“ (NDC), also die Beiträge einzelner Länder zum internationalen Klimaschutz, müssen bis zur COP30 in Brasilien vorgelegt werden. Laut Übereinkommen von Paris müssen die NDCs auf das Ergebnis der globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake) der COP28 in Dubai eingehen. Diese forderte unter anderem eine Ausrichtung auf das 1,5-°C-Ziel des Übereinkommens von Paris, eine Abkehr von fossilen Energien und bis 2030 die Verdreifachung der installierten Kapazitäten an erneuerbaren Energien und die Verdopplung der Energieeffizienz-Steigerungsrate. Brasilien und die Vereinigten Arabischen Emirate legten ihre NDCs zur COP29 vor. Das brasilianische NDC beinhaltet Emissionsreduktionen von 59 Prozent bis zu 67 Prozent im Jahr 2035 gegenüber 2005. Das NDC der Vereinigten Arabischen Emirate strebt eine Emissionsreduktion von 47 Prozent bis 2035 gegenüber 2019 an. Großbritannien kündigte für das Zieljahr 2035 eine 81-prozentige Senkung der Treibhausgase gegenüber 1990 an. In verschiedenen Veranstaltungen während der COP29 wurde immer wieder die Forderung betont, die NDCs an einem 1,5°-C-kompatiblen Pfad auszurichten. Dazu gehörte auch die Forderung an den globalen Norden, die mit ambitionierten Zielen verbundenen Klimaschutzmaßnahmen in armen Ländern kozufinanzieren. Der Mangel an Ehrgeiz der bisher gültigen NDCs mit Enddatum 2030 ist gewaltig: Ihre Umsetzung würde immer noch eine 2,8 °C wärmere Welt bis zum Ende des Jahrhunderts bedeuten. Internationaler Klimaschutz ohne die USA? Von zentraler Bedeutung für den internationalen Klimaschutz auf dem Weg zur COP30 in Brasilien sind insbesondere die neuen NDCs der G20-Staaten, die insgesamt für über 80 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Die bisherigen Signale der kommenden neuen US-Regierung unter Donald Trump lassen jedoch höhere Emissionen und einen erneuten Ausstieg der USA aus dem Übereinkommen von Paris befürchten. Im schlimmsten Fall könnten die USA sogar aus der UN -Klimarahmenkonvention austreten. Vor diesem Hintergrund sollte die EU zusammen mit China eine Führungsrolle im internationalen Klimaschutz übernehmen, um die übrigen G20-Staaten ebenfalls zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zu bewegen. Auf dem Weg zur COP30 Die COP29 hat es, trotz großer Widerstände und geopolitischer Herausforderungen geschafft, die Ziele von Paris zu bekräftigen und kleine Schritte zu gehen, die diese Ziele in Reichweite halten. Diese Schritte müssen auf dem Weg zur nächsten COP30 in Brasilien, bei der es vor allem um die neuen nationalen Klimaschutzpläne sowie die Rolle der Natur beim Klimaschutz gehen wird, im Sinne eines globalen 1,5-°C-Pfads größer und gezielter werden.
Energiebedingte Emissionen von Klimagasen und Luftschadstoffen Als energiebedingte Emissionen bezeichnet man die Freisetzung von Treibhausgasen und Luftschadstoffen, die bei der Umwandlung von Energieträgern etwa in Strom und Wärme entstehen. Sie machten im Jahr 2022 etwa 85 % der deutschen Treibhausgas-Emissionen aus. Die Emissionen sind seit 1990 leicht rückläufig. Hauptverursacher der energiebedingten Treibhausgas-Emissionen ist die Energiewirtschaft. "Energiebedingte Emissionen" Überall, wo fossile Energieträger wie Kohle, Erdgas oder Mineralöl in elektrische oder thermische Energie (Strom- und Wärmeproduktion) umgewandelt werden, werden sogenannte „energiebedingte Emissionen“ freigesetzt. Bei diesen handelt es sich sowohl um Treibhausgase – hauptsächlich Kohlendioxid (CO 2 ) – als auch um sogenannte klassische Luftschadstoffe. Das Verbrennen von fester, flüssiger oder gasförmiger Biomasse wird gemäß internationalen Bilanzierungsvorgaben als CO 2 -neutral bewertet. Andere dabei freigesetzte klassische Luftschadstoffe, wie zum Beispiel Stickoxide, werden jedoch bilanziert. Im Verkehrsbereich entstehen energiebedingte Emissionen durch Abgase aus Verbrennungsmotoren. Darüber hinaus entstehen energiebedingt auch sogenannte diffuse Emissionen, zum Beispiel durch die Freisetzung von Grubengas aus stillgelegten Bergwerken. Entwicklung der energiebedingten Treibhausgas-Emissionen Die energiebedingten Emissionen machten im Jahr 2022 etwa 85 % der deutschen Treibhausgas -Emissionen aus. Hauptverursacher war mit 39 % der energiebedingten Treibhausgas-Emissionen die Energiewirtschaft, also vor allem die öffentliche Strom- und Wärmeerzeugung in Kraftwerken sowie Raffinerien (siehe Abb. „Energiebedingte Treibhausgas-Emissionen“). Die von der Energiewirtschaft ausgestoßene Menge an Treibhausgasen ist seit 1990 in der Tendenz rückläufig. Teilweise gibt es vorübergehend besonders starke Einbrüche, wie etwa im Jahr der Wirtschaftskrise 2009 oder im von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2020. Der Anteil des Sektors Verkehr lag 2021 bei 23,3 % (darunter allein der Straßenverkehr 22,5 %), Industrie bei 18 %, private Haushalte bei 13 % und der Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungssektor bei 4 %. Die energiebedingten Treibhausgas-Emissionen bestehen zu 98 % aus Kohlendioxid (CO 2 ). Methan (CH 4 ) und Lachgas (N 2 O) machen den Rest aus (CO 2 -Äquivalente). Methan wird zum Großteil aus sogenannten diffusen Quellen freigesetzt, vor allem bei der Kohleförderung als Grubengas. Energiebedingte Lachgas-Emissionen entstehen durch Verbrennungsprozesse. Die diffusen Emissionen sanken seit 1990. Hauptquelle der diffusen Emissionen war der Ausstoß von Methan aus Kohlegruben. Die Förderung von Kohle ging seit 1990 deutlich zurück, Grubengas wurde verstärkt aufgefangen und energetisch genutzt. Energiebedingte Kohlendioxid-Emissionen durch Stromerzeugung Die Emissionen von Kohlendioxid (CO 2 ) aus der deutschen Stromerzeugung gingen seit dem Jahr 1990 im langjährigen Trend zurück (siehe Abb. „Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommixes“ im nächsten Abschnitt). Die Gründe hierfür liegen vor allem in der Stilllegung emissionsintensiver Braunkohlenkraftwerke in den 1990er Jahren und dem Rückgang der Stromerzeugung aus Braun- und Steinkohle in den vergangenen Jahren. Der Anteil des erzeugten Stroms aus emissionsärmeren Kraftwerken etwa auf Basis erneuerbarer Energieträger oder Erdgas ist in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Auch der Austausch der Kraftwerkstechnik in alten, weniger effizienten Kohlekraftwerken durch effizientere Technik mit einem höheren Wirkungsgrad trug zum Rückgang der CO 2 -Emissionen bei (siehe Abb. „Kohlendioxid-Emissionen der fossilen Stromerzeugung“). Der starke Ausbau der erneuerbaren Energien schlug sich zunächst nur eingeschränkt im Trend der CO 2 -Emissionen nieder, da die Erzeugung von Strom aus fossilen Energiequellen nicht im gleichen Maße zurückging, wie der Ausbau erfolgte. Seit dem Beschluss des Ausstiegs aus der Kernenergie im Jahr 2011 spielte Kernenergie eine immer geringere Rolle. Auch Steinkohle-Kraftwerke hatten als Mittellast-Kraftwerke und aufgrund relativ hoher Brennstoffkosten einen sinkenden Marktanteil. Gleichzeitig stieg die Stromerzeugung aus Erdgas deutlich an. Vor allem Braunkohle-Kraftwerke konnten verhältnismäßig preiswert Strom produzieren. Gleichzeitig wurde immer mehr erneuerbarer Strom erzeugt. Dies führte zu einem bedeutenden Anstieg des Stromhandelssaldos. Durch den Rückgang an Kraftwerkskapazität auf Basis von Kohlen seit dem Jahr 2018 sanken die Bruttostromerzeugung und damit auch die Kohlendioxid-Emissionen der Stromerzeugung jedoch deutlich (Ausführlicher zur Struktur der Stromerzeugung siehe Artikel „ Erneuerbare und konventionelle Stromerzeugung “). Im Jahr 2020 gingen die CO 2 -Emissionen der Stromerzeugung besonders stark zurück durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. In den Jahren 2021 und 2022 stiegen die Emissionen wieder an und lagen zuletzt wieder auf dem niedrigen Niveau des Jahres 2019. Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommixes Die spezifischen Emissionen (Emissionsfaktoren) des Strommixes geben an, wie viel Treibhausgase und insbesondere CO 2 insgesamt pro Kilowattstunde Strom, die in Deutschland verbraucht wird, ausgestoßen werden. (siehe Abb. „Spezifische Treibhausgas -Emissionen des deutschen Strommixes“). Der Emissionsfaktor für die Summe der Treibhausgasemissionen wird mit Vorketten ausgewiesen, der für CO 2 -Emissionen ohne. Das Umweltbundesamt veröffentlicht die entsprechenden Daten und die Methodik der Berechnung in der jährlich aktualisierten Publikation „ Entwicklung der spezifischen Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommix in den Jahren 1990 - 2022 “. Starker Rückgang weiterer „klassischer“ energiebedingter Luftschadstoffe Neben Treibhausgasen werden energiebedingt auch weitere Luftschadstoffe emittiert. Zu ihnen gehören Stickoxide (NO x ), Schwefeldioxid (SO 2 ), Flüchtige Organische Verbindungen ( NMVOC ), Ammoniak (NH 3 ) und Staub bzw. Feinstaub ( PM10 ). Während die energiebedingten Treibhausgas -Emissionen seit 1990 nur leicht zurückgingen, wurden die „klassischen“ Luftschadstoffe – bis auf Ammoniak (NH 3 ) – stark vermindert (siehe Tab. „Energiebedingte Luftschadstoff-Emissionen“). Den größten Rückgang verzeichnet Schwefeldioxid (etwa 95 %). In der jüngsten Entwicklung hat sich der abnehmende Trend bei Luftschadstoffen deutlich abgeschwächt. Auswirkungen energiebedingter Emissionen Energiebedingte Emissionen beeinträchtigen die Umwelt in vielfältiger Weise. An erster Stelle ist die globale Erwärmung zu nennen. Werden fossile Brennstoffe gewonnen und verbrannt, so führt dies zu einer starken Freisetzung der Treibhausgase Kohlendioxid (CO 2 ) und Methan (CH 4 ), die wiederum hauptverantwortlich für den Treibhauseffekt sind. Weitere erhebliche Umweltbelastungen werden durch die „klassischen Luftschadstoffe“ verursacht. Die Folgen sind Luftverschmutzung durch Feinstaub (PM 10 , PM 2,5 ), Staub und Kohlenmonoxid (CO), Versauerung , unter anderem durch Schwefeldioxid (SO 2 ), Stickstoffoxide (NO x ) und Ammoniak (NH 3 ). Außerdem entsteht durch Vorläufersubstanzen wie flüchtige organische Verbindungen ( VOC ) und Stickstoffoxide gesundheitsschädliches bodennahes Ozon (O 3 ).
Der Bericht befasst sich mit der Frage „Wie kann eine klima- und sozialverträgliche Bereitstellung von angemessenem Wohnraum für alle gelingen?“. Zunächst werden maßgebliche Trends beim Wohnen vorgestellt und deren Implikationen für eine sozial- und klimaverträgliche Bereitstellung von Wohnraum abgeleitet. Außerdem werden die vier Teilfragen untersucht: (i) Ist Wohnraum in Deutschland ausreichend verfügbar? (ii) Ist Wohnen in Deutschland klima- und umweltfreundlich? (iii) Ist der Wohnraum in Deutschland (für alle) angemessen? (iv) Ist Wohnen in Deutschland (für alle) bezahlbar? Anschließend wird das bestehende Politikinstrumentarium im Bereich Bauen und Wohnen beschrieben, kursorisch bewertet und es werden Konflikte zwischen sozialen und ökologischen Zielen herausgearbeitet. Es wird auf mehr als 20 umwelt-, wohnungs- und sozialpolitische, sowie auf stadtplanerische Instrumente eingegangen. Für jedes Instrument wird die Wirkung auf ausgewählte Wirkkategorien eingeschätzt: Für die Umweltwirkung auf den Verbrauch fossiler Energien und die Höhe der Emissionen, auf den Flächenverbrauch und die Biodiversität , auf den Ressourcenschutz; für die sozialen Wirkungen auf die Verfügbarkeit von Wohnraum, die Kosten-belastung, die Verteilungswirkung, sowie die Angemessenheit bezüglich der Größe und des Zustands/der Ausstattung. Aus dem Status quo werden Defizite und Handlungsansätze für eine Bereitstellung von ausreichendem klima- und sozialverträglichem sowie angemessenem Wohnraum abgeleitet sowie weitere Forschungs- und Entwicklungsbedarfe formuliert. Veröffentlicht in Texte | 44/2024.
Die Wärmewende im Gebäudebereich bildet den größten Hebel der Energiewende. Ohne den Ausstieg aus den fossilen Energien bei der Wärmeversorgung sind die Klimaschutzziele nicht zu erreichen. Für Berlin bietet der verstärkte Ausbau von Nahwärmenetzen in Bestandsgebieten eine große Chance, den Umstieg auf 100% erneuerbare Energie dauerhaft wirtschaftlich tragfähig und versorgungssicher zu gestalten. In unterschiedlichen Geschäftsmodellen eröffnet sich die Möglichkeit von Mitbestimmung und Teilhabe durch die Wärmenutzenden. Hier finden Sie Informationen zu den organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten, die bei der Gestaltung, Planung und Umsetzung eines Nahwärmenetzes im Land Berlin eine Rolle spielen. Der Leitfaden wurde im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt durch die Berliner Energieagentur im Rahmen der Servicestelle energetische Quartiersentwicklung erarbeitet. Bild: tkemot / depositphotos.com Organisatorische Aspekte An dieser Stelle bekommen Sie Informationen zum Ablauf von Nahwärmeprojekten und Hinweise, worauf einzelne Zielgruppen in den unterschiedlichen Phasen von Nahwärmeprojekten achten sollten. Weitere Informationen Bild: © Ashkan Nasirkhani - Fotolia.com Technische Aspekte Hier finden Sie Erläuterung zu konventionellen, Niedertemperatur- und kalten Nahwärmenetzen sowie zu den verschiedenen Möglichkeiten, Wärme aus erneuerbaren Quellen zu nutzen. Weitere Informationen Bild: etiamos - deposit Wirtschaftliche Aspekte Über diesen Link gelangen Sie zu einer Darstellung möglicher Geschäftsmodelle für Nahwärmelösungen. Sie finden auch Informationen zu Kosten sowie Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. Weitere Informationen
Vorläufige Fassung vom 04.09.2024 754 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung Erl. des MWU vom 8. Januar 2024 – 31-46813-9 1. 1.1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen Zuwendungszweck 1.1.1 Für Vorhaben, die nach dieser Richtlinie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden, ist der Zuwendungszweck, Treibhaus- gasemissionen durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, die Vermeidung der Nutzung fossiler Energie und die Senkung des Energieverbrauchs zu reduzieren. Dies soll durch Maßnahmen der Sektorenkopplung erreicht werden, wobei die Energiesektoren Strom, Wärme und Gas miteinander verbunden werden und der Anteil erneuerbarer Energien in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr im Gesamtsystem erhöht wird. Durch eine intelligente Kopplung energieeffizienter Technologien können Synergieeffekte zwi- schen den Sektoren genutzt und die Integration der erneuerbaren Energien verbessert wer- den. 1.1.2 Für Vorhaben, die nach dieser Richtlinie mit Mitteln aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) gefördert werden, ist der Zuwendungszweck die klimaneutrale Transformation der bisher fossil geprägten Rohstoff- und Energieversorgung industrieller Prozesse. Für im Mitteldeutschen Revier des Landes Sachsen-Anhalt ansässige Unternehmen sollen die infra- strukturellen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Ener- giequellen geschaffen werden. Wasserstoff soll für die Nutzung als Prozesswärme oder als Rohstoff für die Herstellung von Folgeprodukten zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist hierbei eine klimaneutrale Transformation des Industriestandortes Mitteldeutsches Revier des Landes Sachsen-Anhalt auf der Basis weitgehend geschlossener Wertschöpfungsketten. 1.2 Rechtsgrundlagen Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für Maßnahmen gemäß Nummer 1.1 zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme auf der Grundlage a) der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regi- onale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und 1 Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instru- ment für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159; L 261 vom 22.7.2021, S. 58; L 450 vom 16.12.2021, S. 158; L 241 vom 19.9.2022, S. 16; L 65 vom 2.3.2023, S. 59), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2024/795 (ABl. L, 2024/795, 29.2.2024), sowie der hierzu von der Europäischen Kommission erlassenen Delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen, b) der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsi- onsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60; L 13 vom 20.1.2022, S. 74), geändert durch Verordnung (EU) 2024/795 (ABl. L, 2024/795, 29.2.2024), sowie der hierzu von der Europäischen Kommission erlassenen Delegierten Verordnungen und Durchfüh- rungsverordnungen, c) der Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 1; L 421 vom 26.11.2021, S. 74), d) der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwen- dung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABI. L 187 vom 26.6.2014, S. 1; L 283 vom 27.9.2014, S. 65), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/1315 (ABI. L 167 vom 30.6.2023, S. 1), e) der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. April 1991 (GVBI. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. April 2023 (GVBI. LSA S. 201, 204), f) der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO, RdErl. des MF vom 1. Februar 2001, MBI. LSA S. 241, zuletzt geändert durch RdErl. vom 21. Februar 2024, MBI. LSA S. 310, in der jeweils geltenden Fassung), g) des Zuwendungsrechtsergänzungserlasses (RdErl. des MF vom 6. Juni 2016, MBI. LSA S. 383, zuletzt geändert durch RdErl. vom 28. September 2022, MBl. LSA S. 510, in der jeweils geltenden Fassung), h)des EFRE/JTF - Programms 2021–2027 Sachsen-Anhalt und i)der Erlasse der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF für die Förderperiode 2021 bis 2027. 1.3 Zuwendungsanspruch 2 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde ent- scheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 2. 2.1 Gegenstand der Förderung Im Rahmen von Vorhaben, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.1 zuzu- ordnen sind, werden investive Maßnahmen gefördert, die der Übertragung von erneuerbar erzeugtem Strom in die Energiesektoren Wärme und Gas dienen. Erneuerbare Energien sol- len auf diese Weise in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr zum Zwecke der Senkung von Treibhausgasemissionen verfügbar gemacht und deren Nut- zung ermöglicht werden. 2.2 Im Rahmen von Vorhaben, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.2 zuzu- ordnen sind, werden investive Maßnahmen zur Erzeugung, zur Speicherung, zum Transport und zur Verteilung von aus erneuerbaren Energiequellen produzierten grünen Wasserstoff ge- fördert, welche die Bereitstellung grünen Wasserstoffs als Prozesswärme sowie als Rohstoff für Folgeprodukte (zum Beispiel Ammoniak und Methanol) ermöglichen. 2.3 Projekte, die den Zuwendungszwecken in Nummer 1.1 und den näher definierten För- dergegenständen in den Nummern 2.1 und 2.2 entsprechen, sind grundsätzlich förderfähig, soweit sich aus dieser Richtlinie keine Einschränkungen ergeben. 2.3.1 Förderfähige Bereiche, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.1 zuzuordnen sind, sind insbesondere: a) Power-to-Gas-Anlagen (Wasserstofferzeugung) einschließlich der erforderlichen peri- pheren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstel- lung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse und b) Power-to-Heat-Anlagen (Wärme aus Strom) einschließlich der erforderlichen periphe- ren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstellung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse. In Kombination mit Vorhaben gemäß Nummer 2.3.1 Buchst. a sind Anlagen zum Transport, zur stationären Speicherung und der unternehmensinternen Nutzung von grünem Wasserstoff förderfähig. 2.3.2 Förderfähige Bereiche, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.2 zuzuordnen sind, sind beispielsweise: a)Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff, b)Anlagen zur stationären Speicherung von Wasserstoff oder 3
Der Bericht befasst sich mit der Frage „Wie kann eine klima- und sozialverträgliche Bereitstellung von angemessenem Wohnraum für alle gelingen?“. Zunächst werden maßgebliche Trends beim Wohnen vorgestellt und deren Implikationen für eine sozial- und klimaverträgliche Bereitstellung von Wohnraum abgeleitet. Außerdem werden die vier Teilfragen untersucht: (i) Ist Wohnraum in Deutschland ausreichend verfügbar? (ii) Ist Wohnen in Deutschland klima- und umweltfreundlich? (iii) Ist der Wohnraum in Deutschland (für alle) angemessen? (iv) Ist Wohnen in Deutschland (für alle) bezahlbar? Anschließend wird das bestehende Politikinstrumentarium im Bereich Bauen und Wohnen beschrieben, kursorisch bewertet und es werden Konflikte zwischen sozialen und ökologischen Zielen herausgearbeitet. Es wird auf mehr als 20 umwelt-, wohnungs- und sozialpolitische, sowie auf stadtplanerische Instrumente eingegangen. Für jedes Instrument wird die Wirkung auf ausgewählte Wirkkategorien eingeschätzt: Für die Umweltwirkung auf den Verbrauch fossiler Energien und die Höhe der Emissionen, auf den Flächenverbrauch und die Biodiversität, auf den Ressourcenschutz; für die sozialen Wirkungen auf die Verfügbarkeit von Wohnraum, die Kosten-belastung, die Verteilungswirkung, sowie die Angemessenheit bezüglich der Größe und des Zustands/der Ausstattung. Aus dem Status quo werden Defizite und Handlungsansätze für eine Bereitstellung von ausreichendem klima- und sozialverträglichem sowie angemessenem Wohnraum abgeleitet sowie weitere Forschungs- und Entwicklungsbedarfe formuliert.
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