UBA-Studie weist Weg für treibhausgasneutrales Deutschland Die Treibhausgasemissionen müssen deutlich und zeitnah sinken. Dies zeigt der aktuelle Bericht des Weltklimarats, der heute veröffentlicht wurde. Dies ist aber nur mit sehr ambitionierten Klimaschutzmaßnahmen möglich, die rasch greifen. Käme es in den kommenden zehn Jahren dagegen zu keinen deutlichen Minderungsmaßnahmen, ließen sich die negativen Risiken des Klimawandels kaum abwehren. Notwendig ist ein tiefgreifender technologischer, ökonomischer und institutioneller Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. Wie dieser erfolgen könnte, zeigt die neue Studie „Treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050“ des Umweltbundesamtes. Thomas Holzmann, amtierender Präsident des UBA: „Ein treibhausgasneutrales Deutschland mit einem jährlichen Pro-Kopf-Ausstoß von einer Tonne CO2-Äquivalenten im Jahr 2050, also eine Minderung um 95 Prozent gegenüber 1990, ist nach allen was wir derzeit wissen, möglich.“ Wird die vom Menschen hervorgerufene Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius begrenzt, werden die potenziellen Folgen und Risiken des Klimawandels zwar nicht abzuwenden sein, lassen sich aber einfacher kontrollieren. Bereits eine Anstieg um ein Grad Celsius hat vermutlich kritische Auswirkungen, besonders für die ärmsten Länder der Erde. Je schneller der Ausstoß an Treibhausgasen aber sinkt, desto niedriger sind die gesellschaftlichen Kosten, die durch die möglichen gravierenden Veränderungen des Klimas entstehen können. Dieses Szenario bestätigt der heute veröffentlichte dritten Teil des fünften Weltklimaberichtes zu Vermeidungsstrategien. Eine umfassende und schnelle Emissionsminderung in allen gesellschaftlich relevanten Wirtschafts- und Lebensbereichen hat das UBA für den Industriestandort Deutschland ausführlich in seiner Studie „Treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050“ untersucht. Thomas Holzmann: „Wir wissen, dass weltweit eine Transformationen der Energie- und Produktionssysteme notwendig ist. Mit dieser Studie zeigen wir, dass es prinzipiell technisch machbar ist, auch als Industriestaat wie Deutschland fast treibhausgasneutral zu werden. Wir können im Jahr 2050 mit einer regenerativen Energieversorgung weiter ein leistungsstarker, energieeffizienter Industriesstandort sein.“ Die Energieversorgung – einschließlich Verkehr – ist in Deutschland derzeit für mehr als 80 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. In seinem Szenario für das Jahr 2050 setzt das UBA vor allem auf Wind- und Solarenergie. Keine Zukunft hat dagegen die so genannte Anbaubiomasse. Das UBA empfiehlt stattdessen Biomassen aus Abfall und Reststoffen. Diese stehen nicht in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion. „Neben der Integration erneuerbarer Energien und der Förderung von Technikinnovationen, kommt es kurz- und mittelfristig darauf an, mehr Anreize zur Gebäudesanierung zu schaffen und die Emissionszertifikate zu begrenzen“, so Thomas Holzmann. Das UBA legt in seiner Studie Kriterien für eine dauerhaft umweltfreundliche und sozial gerechte Entwicklung der Energieversorgung zu Grunde. Hierdurch werden Konflikte mit anderen gesellschaftlichen Bereichen vermieden, die Umsetzung und der Dialog mit gesellschaftlichen Gruppen erleichtert. So müssen alle Effekte der Energieversorgung umwelt-, klima- und gesundheitsverträglich sein – Voraussetzungen, die die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid unter der Erde und die Kohle- und Atomenergie nicht erfüllen können. Alle Energiedienstleistungen müssen zudem zu vertretbaren volkswirtschaftlichen Kosten, für jeden bezahlbar und leicht zugänglich zur Verfügung stehen. Dies bedeutet auch, externe Kosten, die bislang die Allgemeinheit trägt, mit in die Berechnung einzubeziehen. Ein prominentes Beispiel sind die Klimawirkungen, die nicht durch die Nutzungskosten der fossilen Rohstoffe abgedeckt sind. Auch der Abbau klimaschädlicher Subventionen für fossile Energieträger sollte daher in Deutschland und international konsequent angegangen werden. Zu einem umfassenden Klimaschutz gehört neben der Minderung von Klimagasen auch die Anpassung an den Klimawandel , um dessen Risiken effektiv zu reduzieren. Darauf wies der Ende März 2014 veröffentlichte zweite Teil des Weltklimaberichtes erneut hin. Das UBA empfiehlt, anspruchsvolle Minderungsziele zu verfolgen und sich gleichzeitig auf die nicht mehr vermeidbaren Klimaänderungen einzustellen. Bund und Länder haben bereits Anpassungsstrategien und Aktionspläne entwickelt und mit der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen begonnen.
Haushalt entlasten, Umwelt schützen - Umweltbundesamt legt Subventionsbericht vor Umweltschädliche Subventionen kosten den Fiskus gut 48 Milliarden Euro pro Jahr; das entspricht rund einem Fünftel des Bundeshaushaltes. Und die Tendenz ist leider steigend. Fast die Hälfte der Subventionen begünstigt direkt den Verbrauch fossiler Energieträger und macht so Anstrengungen im Klimaschutz teilweise zunichte. „In Zeiten der Rekordverschuldung müssen alle Subventionen auf den Prüfstand. Der Abbau sollte allerdings nicht nach dem Rasenmäherprinzip erfolgen, sondern gezielt bei umweltschädlichen Subventionen ansetzen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Mit der aktuellen Studie gibt das UBA der Finanzpolitik eine Entscheidungsgrundlage an die Hand: „In der Krise besteht die einmalige Chance zum ehrlichen Kassensturz. Umweltschädliche Subventionen belasten den Haushalt zweimal: Heute durch Mehrausgaben und Mindereinnahmen des Staates und morgen durch erhöhte Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umwelt und Gesundheit.“, so Flasbarth. Die Untersuchung des UBA zeigt, dass es im Vergleich zum Jahr 2006 in der Gesamtschau keinen Fortschritt beim Abbau umweltschädlicher Subventionen gab: Die Summe der umweltschädlichen Subventionen stieg von knapp 42 Milliarden im Jahr 2006 auf gut 48 Milliarden im Jahr 2008. Besonders stark stiegen die Subventionen für die Sektoren Energie und Verkehr. Positives gibt es aber auch zu vermelden: Im Bau- und Wohnungswesen gab es einen leichten Rückgang, was auf das schrittweise Auslaufen der Eigenheimzulage zurückzuführen ist. Das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland liegt sogar noch erheblich über den vom UBA ermittelten 48 Milliarden Euro, da die Studie fast ausschließlich Subventionen auf Bundesebene betrachtet. Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene sowie die über den EU-Haushalt laufenden Subventionen fließen nur ansatzweise ein. Die Palette der ökologisch schädlichen Förderungen belastet nahezu alle Umweltgüter: Von Schäden an Wasser, Boden oder Luft, bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und dem Verlust der biologischen Vielfalt. Die Hälfte der umweltschädlichen Subventionen, gut 24 Milliarden Euro, begünstigt direkt fossile Energieträger und konterkariert damit Anstrengungen zum Klimaschutz . Dazu zählen beispielsweise die Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft, der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer für das Produzierende Gewerbe und die Steuerentlastung für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren, die zusammen zu Steuermindereinnahmen von über 5 Milliarden Euro führen. Diese Subventionen senken den Energiepreis und begünstigen dadurch den Energieverbrauch. Sie sollten aus Umwelt- und Klimaschutzsicht abgebaut werden, wobei es Härtefallregelungen für besonders energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen geben sollte. Kurzfristig sollten die Subventionen zumindest an striktere Bedingungen geknüpft werden, zum Beispiel an die Einführung eines Energiemanagementsystems. . Im Sektor Verkehr begünstigt die aktuelle Dienstwagenbesteuerung die private Nutzung eines Dienstwagens gegenüber der Nutzung eines Privatfahrzeugs. Das trägt zu den Umweltbelastungen des Straßenverkehrs bei. Bereits eine moderate Reform könnte jährlich Steuermehreinnahmen von einer halben Milliarde Euro generieren. Der gewerbliche Flugverkehr profitiert seit langem von der Energiesteuerbefreiung für Kerosin. Zudem fällt auf internationalen Flügen keine Mehrwertsteuer an. Insgesamt entgingen dem Staat dadurch im Jahr 2008 Steuereinnahmen von 11,5 Milliarden Euro. Die Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten der Bahn und anderer, umweltfreundlicherer Verkehrsmittel. Mit den 11,5 Milliarden Euro entfiel knapp die Hälfte der umweltschädlichen Verkehrssubventionen auf den Flugverkehr. Hier hält das UBA eine möglichst weiträumige - zumindest EU-weite - Kerosinsteuer sowie mittelfristig die Erhebung einer EU-weiten Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche, grenzüberschreitende Flüge für zielführend. Eine nachhaltige Finanzpolitik sollte die Umweltverträglichkeit als ein zentrales Kriterium bei allen einnahmen- und ausgabenpolitischen Entscheidungen aufnehmen. „Ein systematischer Umwelt-Check bei Subventionen wäre daher sinnvoll“, so UBA-Präsident Flasbarth. Die eingesparten Gelder könnten dringend benötigte Spielräume zur Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben schaffen, etwa für Bildung und den Klimaschutz, oder zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Beim Subventionsabbau steht Deutschland auch international in der Pflicht. Das Kyoto-Protokoll fordert explizit die Abschaffung von Subventionen, welche die Minderung von Treibhausgasen behindern. Im Rahmen der G20-Beschlüsse in Pittsburgh im September 2009 hat sich auch Deutschland dazu verpflichtet, Subventionen für fossile Energieträger mittelfristig auslaufen zu lassen. Dennoch förderte allein der Bund den Steinkohlebergbau im Jahr 2008 direkt mit 1,9 Milliarden Euro. Erhaltungssubventionen für diesen Wirtschaftszweig sind schon aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll, zudem erzeugt der Bergbau gravierende Folgekosten. Dies alles spricht dafür, die Steinkohleförderung stärker und schneller abzubauen als bislang geplant. Die neue, umfassende Studie zu den umweltschädlichen Subventionen erscheint in Kürze. 04.06.2010
Am 10. Juni 2013 veröffentlichte die Internationale Energieagentur (IEA) den Klimareport "Neuentwurf der Energie-Klima-Landkarte" in London. Der IEA-Klimareport schlägt vier konkrete Maßnahmen vor, die Emissionen bis 2020 um acht Prozent gegenüber dem Erwarteten senken soll. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind nach Auffassung der IEA ohne volkswirtschaftliche Zusatzkosten sofort umzusetzen, weil sie auf bestehenden, schon eingeführten Technologien basierten und das Wirtschaftswachstum nicht behinderten. Die vier Maßnahmen sind: Einführung von spezifischen Energieeffizienzmaßnahmen (49% der Emissionseinsparungen);Begrenzung des Baus und der Nutzung ineffizienter Kohlekraftwerke (21%); Minimierung der Methan‐ (CH4‐) Emissionen im Upstream‐Bereich der Öl‐ und Gasförderung (18%); Beschleunigung der (teilweisen) Einstellung von Subventionen für die Nutzung fossiler Brennstoffe (12%). Durch gezielte Energieeffizienzmaßnahmen könnten die globalen energiebezogenen Emissionen 2020 um 1,5 Gt gesenkt werden, was in etwa dem heutigen Niveau Russlands entspricht.
Die Bepreisung von CO2 in angemessener Höhe ist ein zentrales Instrument im Kampf gegen den Klimawandel, allerdings wird derzeit wird nur ein Fünftel der weltweiten Emissionen bepreist. Eine erfolgreiche Bepreisung von CO2-Emissionen in Asien kann den Ländern der Region dabei helfen, ihre Klimaziele kosteneffizient zu erreichen, Investitionen in kohlenstoffarme Alternativen anzustoßen und regionale Klimaschutzmaßnahmen zu fördern. Dieser Bericht umfasst detaillierte Fallstudien zum Potenzial und den institutionellen Voraussetzungen für die Einführung einer CO2-Bepreisung in Indonesien, Vietnam und Pakistan. Er beginnt mit einer Zusammenfassung der übergreifenden Aspekte der Fallstudien, die durch die Anwendung des durch Doda et al. (2021) im Rahmen des Forschungsvorhabens entwickelten analytischen Rahmens identifiziert werden. Obwohl in allen drei Ländern ein starker politischer Wille zur Bepreisung von CO2 vorhanden ist, stellen der Einfluss und der Widerstand von Interessengruppen aus dem öffentlichen und privaten Sektor, die fossile Brennstoffe unterstützen, weiterhin ein Hindernis dar. Aus rechtlicher Sicht verfügen alle drei Länder über vorbildliche Klimagesetze und wichtige energiepolitische Rahmenbedingungen, die der CO2- Bepreisung förderlich sind. Herausforderungen ergeben sich hinsichtlich der politischen Koordinierung im fragmentierten institutionellen Umfeld der Länder und des Risikos internationaler Investitionsschiedsverfahren (ISDS). Die Wirtschafts- und Handelsstruktur der Länder und die Merkmale des Energiemarktes sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, da CO2-Bepreisung ein marktbasiertes Instrument ist, das auf wirtschaftliche Anreize zur Verhaltensänderung setzt. In allen drei Ländern ist der Anteil der Emissionen aus dem Stromsektor hoch und steigt weiter an. Die technischen Kenntnisse und Kapazitäten der Regierung und des privaten Sektors sind ebenfalls wichtig für den Betrieb der Infrastruktur und die Umsetzung der CO2-Bepreisung. Obwohl sich die drei Länder der Fallstudien in unterschiedlichen Stadien der Entwicklung hin zu einer effektiven CO2-Bepreisung befinden, wird MRV übergreifend als die größte technische Herausforderung identifiziert. Abschließend bieten multilaterale Formate externe Anreize für CO2-Bepreisung und erleichtern die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, auch auf internationalen Kohlenstoffmärkten. Alle drei Ländern konnten bereits auf die eine oder andere Weise auf die Unterstützung verschiedener Organisationen und/oder Staaten zurückgreifen. Zu den politischen Empfehlungen des Berichts gehören: die Bepreisung von CO2 mit den laufenden Reformen des Strommarktes abzustimmen; Subventionen für fossile Brennstoffe abzuschaffen und stattdessen erneuerbare Energien gezielt zu unterstützen; frühzeitig mit den relevanten Interessengruppen in Kontakt zu treten, um Widerstände zu verstehen und abzubauen; die multilaterale Zusammenarbeit und den Dialog mit Ländern auszubauen, die schon Erfahrung mit der Einführung von CO2-Bepreisung haben und - in diesem Zusammenhang - den Bedarf nach Aufbau von Kapazitäten zu ermitteln und Unterstützung durch spezielle multilaterale Programme dafür zu erhalten. Quelle: Forschungsbericht
Die derzeitigen Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels reichen bei weitem nicht aus, um das Temperaturziel des Übereinkommens von Paris in Reichweite zu halten. Für die Globale Bestandsaufnahme im Rahmen des Übereinkommens von Paris wird es von entscheidender Bedeutung sein, klare Botschaften zur Verstärkung von Minderungsanstrengungen zu formulieren. Diese Botschaften sollten prägnant sein, spezifische Maßnahmen und Ziele benennen und die Vertragsparteien bei der Aktualisierung und Erweiterung ihrer Maßnahmen unterstützen. Es wird vorgeschlagen, dass die wichtigsten Minderungsmaßnahmen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und -suffizienz, den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und den damit verbundenen Subventionen, Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie, Kreislaufwirtschaft, die Verringerung von Methanemissionen, Maßnahmen im Landsektor und nachhaltige Ernährungssysteme umfassen. Die vorgeschlagenen Minderungsmaßnahmen und -ziele könnten als Schlüsselbotschaften in die Mantelentscheidung der Konferenz der Vertragsparteien aufgenommen werden, die als Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris (CMA) dient. Ziele könnten auch in Erklärungen als Teil der Ergebnisse der globalen Bestandsaufnahme aufgenommen werden. Schließlich könnten in einem technischen Anhang zusätzliche Informationen über wichtige Minderungsmaßnahmen bereitgestellt werden. Die Botschaften zur Minderung müssen sich sowohl auf den Zeithorizont bis 2030 zur Abwendung eines katastrophalen Klimawandels als auch auf den Zeithorizont bis 2035 für neue NDCs beziehen. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Vorbereitung eines Grossversuchs zum Nachweis der sinnvollen Nutzung von C4-Pflanzen als Brennstoff im vorh. Heizwerk Friedland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Activ-Consult GmbH durchgeführt. Die Verwendung von Biomasse - speziell von C4-Pflanzen - zur Energiebereitstellung kann durch die teilweise Substituierung fossiler Brennstoffe einen positiven Beitrag zur Loesung folgender Problemkreise leisten: - Bereitstellung eines alternativen Rohstoffes fuer die Waermeerzeugung und dadurch Verminderung der Verwendung fossiler Brennstoffe - umweltfreundlichere Waermeerzeugung - neue Impulse fuer die Landwirtschaft und Reduzierung der Subventionen - vermindern der Abhaengigkeit von auslaendischen Rohstofflieferanten. Vor dem Start des Grossversuches soll die Wirtschaftlichkeit des gesamten Vorhabens von einem interdisziplinaeren Arbeitsteam mit diesem Projekt allgemein gueltig berechnet werden.
Das Projekt "Überwindung von Hemmnissen bei der Finanzierung von inklusivem grünem Wachstum" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Entwicklungspolitik gGmbH durchgeführt. Investitionen für Wachstum und Entwicklung müssen in Zukunft möglichst grün und nachhaltig sein, um einen noch stärkeren Temperaturanstieg zu vermeiden und die Anpassung an die neuen klimatischen Bedingungen zu ermöglichen. Aus diesem Grund werden in den nächsten Jahren vor allem enorme Investitionen in grüne Infrastruktur in Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern benötigt. Allerdings werden die Staatshaushalte - und somit auch die offiziellen Entwicklungshilfegelder und andere offizielle Finanzmittel (ODA und OOF) - diese Summen nicht aufbringen können. Private und institutionelle Investoren (wie Pensionskassen, Versicherungen und Staatsfonds) hätten das nötige Kapital um eine grüne Transformation zu finanzieren, da sie mehrere Trillionen US-Dollar verwalten und im Gegensatz zu Geschäftsbanken durchaus an langfristigen Investitionen interessiert sind. Nur leider ist das Engagement dieser Investoren für nachhaltige Investitionen insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern verschwindend gering. Die Gründe dafür sind einfach nachzuvollziehen: Aufgrund der noch immer hohen Subventionen für fossile Brennstoffe gelten grüne Investitionen als unnötig und unrentabel. Hinzu kommt, dass diese Investorengruppen die Investitionsrisiken von nachhaltigen Kapitalanlagen als zu hoch empfinden. Eine mögliche Lösung für dieses Dilemma besteht darin, Fehlanreize zu mildern und positive Anreize durch den gezielten Einsatz öffentlicher Mittel zu geben, z.B. durch Strukturierte Fonds oder Garantien. Öffentliche Geber und Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen können so private und institutionelle Investoren motivieren, in grüne Kapitalanlagen zu investieren. Nur leider ist das konkrete Wissen über Möglichkeiten privates und/oder institutionelles Kapital für nachhaltige Investitionen zu mobilisieren bisher recht begrenzt. Dieses Forschungsprojekt untersucht deshalb verschiedene Möglichkeiten die Hemmnisse für die Finanzierung von inklusivem grünem Wachstum zu überwinden. Ein Schwerpunkt der Forschung liegt dabei auf der Begleitung der G20 Dialogue Platform for Inclusive Green Investments durch Hintergrundanalysen zu der Fragestellung, was Regierungen tun können, um effektiv die Mobilisierung von Kapital für grüne Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu unterstützen.
Minderung des Klimawandels – Was notwendig und möglich ist Mit dem 3.Teil des 6. IPCC-Sachstandsberichts wurden die Fortschritte in der Begrenzung globaler Treibhausgas-Emissionen und des Spektrums an Minderungs- und Handlungsoptionen in allen Sektoren bewertet. Ohne eine rasche politische Umsetzung ist das globale Temperaturziel von 1,5°C bis 2100 nicht mehr erreichbar. Ambitionierter Klimaschutz ist zudem die Voraussetzung für gelingende Klimaanpassung. Anfang April wurde der dritte Teil des 6. Sachstandsberichts (AR 6) des Weltklimarats der Vereinten Nationen, „Intergovernmental Panel on Climate Change“ ( IPCC ), veröffentlicht. Etwa 18.000 wissenschaftliche Studien wurden ausgewertet, um den AR 5 aus den Jahren 2013/14 zu aktualisieren. Eine zentrale Erkenntnis des IPCC-Berichts ist, dass derzeit noch die Möglichkeit besteht, die globale Erwärmung langfristig auf 1,5°C zu begrenzen. Das CO 2 -Budget, das uns dafür noch verbleibt, ist aber angesichts der aktuellen, internationalen Klimapolitik kaum noch einzuhalten. Ein wichtiger Hebel für den Klimaschutz ist nachhaltige Entwicklung: Die reichsten 10% der Privataushalte verursachen bis zu 45% der Treibhausgas -Emissionen weltweit. Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass Minderungsansätze auf der Nachfrageseite, Naturschutz und nachhaltige Systemtransformationen immense Emissionsminderungen ermöglichen. Wir müssen entscheiden, ob wir auf unsichere zukünftige Technologien vertrauen oder mit den verfügbaren Mitteln einen ambitionierten und nachhaltigen Klimaschutz umsetzen. Zentrale Botschaft des IPCC Berichtes Die wohl wichtigste Botschaft des IPCC Berichtes ist, dass es technisch und ökonomisch nach wie vor möglich ist, die globale Erwärmung entsprechend des Pariser Klimaabkommens auf 1,5°C bis 2100 zu begrenzen (siehe Abb. 1). Dafür sind allerdings eine sofortige globale Trendwende sowie tiefgreifende Treibhausgas (THG)-Minderungen in allen Weltregionen und allen Sektoren nötig– d.h. in Energiesystemen, in Städten, in Land- und Forstwirtschaft, in der Landnutzung , bei Gebäuden, im Verkehr und in der Industrie –. Besonders kostengünstige und nachhaltige Technologien sind im Energiesektor verfügbar, allen voran Solar- und Windenergie (siehe Abb. 2). Sofortige und mit dem Pariser Abkommen kompatible Klimaschutzmaßnahmen würden auch das globale BIP-Wachstum nur geringfügig verringern. Dabei sind die so potentiell vermiedenen Schäden durch den Klimawandel noch gar nicht berücksichtigt, genauso wenig, wie die vermiedenen Anpassungskosten. Damit bietet der dritte Teil des 6. IPCC-Sachstandsberichts mit dem Titel „Mitigation of Climate Change“ („Minderung des Klimawandels“) eine international abgestimmte und objektive Grundlage für wissenschaftsbasierte politische Entscheidungen im Klimaschutz . Der Bericht analysiert die verschiedenen Optionen auch im Kontext der nachhaltigen Entwicklung. Globale THG-Emissionen modellierter Pfade und prognostizierte Emissionsergebnisse aus kurzfristigen politischen Bewertungen für 2030. Übersetzt und verändert nach IPCC, 2022: Summary for Policymakers, Figure SPM.4. In: Climate Change 2022: Mitigation of Climate Change. Contribution of Working Group III to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Die aktuellen Nationalen Minderungspläne (NDCs) führen zu einer globalen Erwärmung von 2,8°C (2,1°C-3,4°C) bis 2100. Der Bericht zeigt eine Umsetzungslücke, eine Emissions- (bzw. Ambitions-)Lücke und indirekt damit auch eine Glaubwürdigkeitslücke. Um unter einer Erderwärmung von 1,5°C zu bleiben, müssen die Emissionen ihren Scheitelpunkt vor 2025 erreicht haben und 2030 gegenüber 2019 um 43% gemindert werden. Um unter einer Erderwärmung von 2°C zu bleiben, müssen die Emissionen ihren Scheitelpunkt ebenfalls vor 2025 erreicht haben und 2030 gegenüber 2019 um 27% gemindert werden. Die Kernaussagen des IPCC-Berichts Die THG-Emissionen sind seit 2010 mit etwa 1,3% pro Jahr langsamer angestiegen als im vorherigen Jahrzehnt (2,1% pro Jahr); damit sind sie aber noch immer höher als jemals zuvor in der Geschichte der Menschheit. Zunehmende wirtschaftliche Aktivitäten in allen Sektoren übertreffen die wachsenden Klimaschutzmaßnahmen. Die Wahrscheinlichkeit in den Szenarien-Ensembles, 1,5°C globale Erwärmung langfristig zu überschreiten, ist damit größer als noch im IPCC 1,5°-Sonderbericht von 2018. Die historischen kumulativen Netto-CO 2 -Emissionen zwischen 1850 und 2019 belaufen sich auf etwa vier Fünftel des gesamten Kohlenstoffbudgets (zentraler Schätzwert etwa 2900 Gt CO 2 ), um die globale Erwärmung mit einer 50%-igen Wahrscheinlichkeit auf 1,5°C zu begrenzen. Das nach 2019 noch verbleibende CO 2 -Budget beträgt ca. 510 Gt CO 2 890 Gt CO 2 bei 1,5°C- bzw. 2°C-Pfaden. Allerdings übersteigen schon allein die bestehenden und derzeit geplanten Infrastrukturen für fossile Energie bereits das globale CO 2 -Budget für 1,5°C. Mit den bei der UNFCCC bis 11.10.2021 eingereichten NDCs für 2030 wird eine globale Erwärmung von 2,1°C-3,4°C bis 2100 erwartet. Das bedeutet, je geringer die Reduktion von THG-Emissionen ausfällt, desto stärker werden die Klimarisiken für Menschen und Ökosysteme. Damit die Anpassung an den Klimawandel gelingen kann, ist ein möglichst ambitionierter Klimaschutz notwendig. Unterschiedliche THG-Emissionen pro Kopf spiegeln die Einkommensungleichheiten in den Weltregionen und zwischen den Privathaushalten wider. Die 10% reichsten Privathaushalte weltweit, von denen sich etwa zwei Drittel in entwickelten Ländern befinden, tragen 34-45% zu den globalen THG-Emissionen bei. Für 1,5°C-Pfade müssen die globalen CO 2 -Emissionen gegenüber 2019 um 48% bis 2030 und um 80% bis 2040 sinken sowie bis Anfang der 2050er Jahre in allen Sektoren und Regionen auf Netto-Null Emissionen abfallen (Netto-Null CO 2 bedeutet, dass alle durch Menschen verursachten CO 2 -Emissionen im gleichen Zeitraum über CO 2 -Entnahmemaßnahmen wieder aus der Atmosphäre entfernt werden). Entscheidende Maßnahmen sind die Transformation des Energiesystems, das Beenden von Subventionen für fossile Brennstoffe, Emissionsreduktionen im Industrie- und Gebäudesektor – u.a. durch kompaktere Bebauung – sowie die Schaffung von CO 2 -Senken durch Grün- und Wasserflächen, der Ausbau der Niedrigemissionstechnologien im Verkehrssektor und nachfrageseitige Minderungsoptionen im Land- und Forstsektor. Klimaschutz geht idealerweise Hand in Hand mit der Anpassung an den Klimawandel: Ausweitung von Grün- und Wasserflächen in Großstädten beispielsweise steigert zusätzlich die Lebensqualität, indem der Wärmeinseleffekt in Städten reduziert wird; ein nachhaltiger Waldumbau kann Schäden durch Extremereignisse wie Stürme oder Hitzeperioden verringern. Lösungsansätze auf der Nachfrageseite, z.B. im Verkehrs- und Gebäudesektor sowie im Ernährungssystem, könnten 40-70% zur Emissionsreduzierung bis 2050 beitragen. Sie sind außerdem mit der Verbesserung des grundlegenden Wohlergehens für alle vereinbar (z.B. durch gesündere Ernährung). In fast allen 1,5-2°C Szenarien wird die Entnahme von CO 2 aus der Atmosphäre ( Carbon Dioxide Removal , CDR) und ein teilweise beträchtlicher Umfang an Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS ) angenommen. Die Einführung von CDR und CCS in großem Maßstab stößt jedoch auf erhebliche Machbarkeits- und Nachhaltigkeitsprobleme und ist in absehbarer Zukunft äußerst kostenintensiv (siehe Abb. 2). Die einzigen weit verbreiteten CDR-Optionen bestehen derzeit in der Stärkung natürlicher Senken (z. B. durch Wiederaufforstung, Agroforstwirtschaft und verbesserte Waldbewirtschaftung). Die Höhe negativer Emissionen – und damit unsere Abhängigkeit von unsicheren oder wenig nachhaltigen CDR-Optionen – variiert in den Modellrechnungen jedoch stark. Insgesamt gilt: Je größer und früher die Emissionsminderungen, desto kleiner der Bedarf an CDR-Optionen. Für den Klimaschutz sind erhebliche Investitionen notwendig. Für 2°C Erwärmung liegt der Investitionsbedarf gemittelt über die Dekade von 2020-2030 um den Faktor drei bis sechs höher als das derzeit vorhandene Niveau. Eine beschleunigte finanzielle Unterstützung der Entwicklungsländer durch Industrieländer und andere, auch private Quellen, ist ein entscheidender Faktor für die Verstärkung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen, v.a. für einkommensschwache gefährdete Regionen. Die Investitionen aus öffentlicher und privater Hand in fossile Energien sind immer noch höher als die Investitionen in Klimaschutz und Anpassung. Die kostengünstigsten Minderungsoptionen mit dem größten Klimaschutzpotential sind Solar- und Windenergie (siehe Abb. 2). Investitionen in fossile Ressourcen oder Infrastrukturen sind zudem mit Verlustrisiken ( stranded assets ) verbunden. Allein schon die zu erwartenden wirtschaftlichen Vorteile sind bei 2°C-Pfaden größer als die Minderungskosten. Minderungsmaßnahmen für 2⁰C-Pfade verlangsamen das globale BIP-Wachstum nur sehr wenig (im Jahre 2050 wäre das globale BIP um 1,3-2,7% kleiner als durch das theoretisch erwartete Wachstum auf mehr als 200%), wobei hier vermiedene Klimawandel-Schäden und vermiedene Anpassungsmaßnahmen sowie Zusatznutzen von Klimaschutz noch gar nicht berücksichtigt sind. Potentieller Beitrag zur Nettoemissionsminderung im Jahr 2030 beispielhaft für verschiedene Bereiche des Energiesektors (sichtbar anhand der Balkenlänge, angegeben in Gigatonnen CO2-Äquivalent pro Jahr) sowie bilanzierte Kosten einzelner Optionen (sichtbar anhand der rötlichen Farbabstufung, angegeben in US-Dollar je Tonne CO2-Äquivalent). Der lange Weg von der Erstellung bis zur Verabschiedung des IPCC-Berichts Über drei Jahre hatte ein Kernteam von 278 Autor*innen aus 65 Ländern mehr als 18.000 wissenschaftliche Studien ausgewertet und daraufhin den Bericht erstellt. Dieser wurde im Rahmen von drei Begutachtungsrunden durch Expert*innen und Regierungen evaluiert. Zur Verabschiedung des Gesamtberichts diskutierten Delegationen der 195 IPCC -Mitgliedsstaaten Satz für Satz die ca. 60-seitige Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger*innen ( Summary for Policymakers, SPM) mit anwesenden Autor*innen. Das Plenum verabschiedete nach 2-wöchigen Beratungen am 04.04.2022 die SPM und damit auch den 3675 Seiten starken Gesamtbericht. Allerdings verzögerte sich die Verabschiedung des Berichtes um drei Tage, da wenige Delegationen mit zahlreichen und sich teilweise wiederholenden Interventionen sehr viel Redezeit beanspruchten. Dadurch ergab sich vor allem für sehr kleine (teils 1-köpfige) Delegationen aufgrund durchgängiger Sitzungen am Ende ein deutlicher Nachteil innerhalb der Verhandlungen gegenüber personenstarken Delegationen. Fazit zu Teil III des 6. IPCC-Berichts Wegen der formellen Zustimmung aller IPCC -Mitgliedsländer haben die Berichte in der internationalen und nationalen Klimapolitik politisch ein großes Gewicht. Einige Klimaschutzszenarien verlassen sich auf eine bisher äußerst kostenintensive und unsichere groß-skalige Anwendung von CCS und CDR. Damit erhöhen sie bereits heute die Gefahr, dass umfassende THG-Minderungen mit heute verfügbaren Minderungsoptionen zugunsten unsicherer zukünftiger Technologien abgeschwächt werden (sogenannte Mitigation Deterrence). Für eine nachhaltige Entwicklung ist nun jedoch ein beschleunigter und sozial wie global gerechter Klimaschutz entscheidend. Weltweit verbesserte Rahmenbedingungen wie politische und regulatorische Instrumente, internationale Zusammenarbeit, Marktinstrumente (z.B. CO 2 -Bepreisung), Investitionen, Innovationen, Technologietransfer, Kapazitätsaufbau sowie klimafreundliche Lebensstile bieten hingegen eine Grundlage, um System-Transformationen im Einklang mit nachhaltiger Entwicklung zu verbessern. Armutsbekämpfung und eine gesicherte Energieversorgung können damit ohne signifikante Emissionssteigerungen erreicht werden. Die wichtigsten Optionen liegen dabei in der Nutzung von Sonnenenergie und Windkraft, sowie im Mobilitäts-, Gebäude- und Ernährungs-Sektor, aber auch besonders im Schutz von Ökosystemen (vor allem Schutz der globalen Wälder und Moore). Neu im Bericht ist unter anderem der Fokus auf energie- und emissionssparendes Verhalten in Unternehmen und im Alltag. Dabei wird betont, dass Klimaschutz keine Bürde sein muss, sondern auch zu mehr Lebensqualität führen kann. Zudem verdeutlicht der Bericht den Zusammenhang zwischen Klimaschutz, nachhaltiger Entwicklung und der Anpassung an den Klimawandel . Autor*innen: Mathias Ulrich, Larissa Kleiner, Tobias Herzfeld, Jens Tambke, Achim Daschkeit, Frederik Pischke
IPCC-Bericht: Sofortige globale Trendwende nötig Der Sechste Sachstandsbericht des Weltklimarats IPCC liegt nun vollständig vor. Demnach ist es nach wie vor möglich, die globale Erwärmung auf 1,5°C bis 2100 zu begrenzen. Dafür sind allerdings eine sofortige globale Trendwende sowie tiefgreifende Treibhausgas-Minderungen in allen Weltregionen und allen Sektoren nötig. Bei Beibehaltung der aktuellen Politik und der aktuellen Maßnahmen weltweit steigen die Treibhausgasemissionen demnach auch in Zukunft weiter an (siehe Abbildung 1 am Ende des Texts). Allerdings zeigt der Bericht auch, dass es technologisch und ökonomisch nach wie vor möglich wäre, die langfristige globale Erwärmung entsprechend des Pariser Klimaabkommens von 2019 auf 1,5°C bis 2100 zu begrenzen. Dafür sind allerdings eine sofortige globale Trendwende sowie tiefgreifende Treibhausgas -Minderungen in allen Weltregionen und allen Sektoren nötig (d.h. in Energiesystemen, Städten, Land- und Forstwirtschaft, Landnutzung , Gebäuden, Verkehr und Industrie). Besonders kostengünstige und nachhaltige Technologien sind im Energiesektor verfügbar, allen voran Solar- und Windenergie (siehe Abbildung 2 am Textende). Einige Klimaschutzszenarien des 6. IPCC Sachstandberichtes verlassen sich auf eine äußerst kostenintensive und unsichere groß-skalige Anwendung von Geoengineering-Technologien wie CCS (Carbon Capture and Storage, Abscheidung und Speicherung von CO₂) und CDR (Carbon Dioxide Removal, dauerhaftes Entfernen von CO₂ aus der Atmosphäre ). Dies ist aus Sicht des Umweltbundesamts äußerst riskant, denn so erhöht sich bereits heute die Gefahr, dass umfassende Treibhausgas-Minderungen mit verfügbaren Minderungsoptionen im Vertrauen auf unsichere zukünftige Technologien unterlassen werden (sogenannte Mitigation Deterrence). Weltweit verbesserte Rahmenbedingungen wie politische und regulatorische Instrumente, internationale Zusammenarbeit, Marktinstrumente (z.B. CO₂-Bepreisung), Investitionen, Innovationen, Technologietransfer, Aufbau von Know-How sowie klimafreundliche Lebensstile bieten Möglichkeiten, um die notwendigen System-Transformationen im Einklang mit nachhaltiger Entwicklung und globaler Gerechtigkeit zu gestalten. Armutsbekämpfung und eine gesicherte Energieversorgung könnten ohne signifikante Emissionssteigerungen erreicht werden. Die allerwichtigsten Optionen liegen dabei in der Nutzung von Sonnenenergie und Windkraft sowie im Mobilitäts-, Gebäude- und Ernährungs-Sektor, aber auch besonders im Schutz der Ökosysteme (vor allem Schutz der globalen Wälder und Moore). WMO -Klimabericht vom 9. Mai 2022 Das neueste Klima -Update der UN -Weltwetterorganisation (WMO) zeigt, dass die globale Jahresdurchschnittstemperatur mit 50%iger Wahrscheinlichkeit bereits in den nächsten fünf Jahren die Marke von 1,5 °C mindestens einmal überschreiten wird. Daraus folgt zwar nicht, dass die 1,5 °C-Grenze ab diesem Zeitpunkt kontinuierlich überschritten wird, in den Folgejahren kann der Durchschnittswert auch wieder niedriger ausfallen. Allerdings geht der Bericht davon aus, dass Überschreitungen der 1,5 °C-Marke mit der Zeit immer wahrscheinlicher werden und die globalen Temperaturen weiter ansteigen. Das jährliche Update der Weltwetterorganisation WMO nutzt das Fachwissen international anerkannter Klimawissenschaftler und die besten Vorhersagesysteme führender Klimazentren auf der ganzen Welt. Mehr Informationen (englisch): https://public.wmo.int/en/media/press-release/wmo-update-5050-chance-of-global-temperature-temporarily-reaching-15%C2%B0c-threshold Die Kernaussagen des IPCC-Berichts Die THG-Emissionen sind seit 2010 mit etwa 1,3% pro Jahr zwar langsamer angestiegen als im vorherigen Jahrzehnt (2,1% pro Jahr); damit sind sie aber noch immer höher als jemals zuvor in der Geschichte der Menschheit. Zunehmende wirtschaftliche Aktivitäten in allen Sektoren führen weiterhin zu mehr Emissionen, trotz zunehmender Klimaschutzmaßnahmen. Das Risiko, 1,5°C globale Erwärmung langfristig zu überschreiten, ist damit größer als noch im 1,5°-Sonderbericht von 2018. Die historischen kumulativen Netto-CO₂-Emissionen zwischen 1850 und 2019 belaufen sich auf etwa vier Fünftel (also 80%) des gesamten Kohlenstoffbudgets (zentraler Schätzwert etwa 2900 Gt CO₂), um die globale Erwärmung mit einer 50%igen Wahrscheinlichkeit auf 1,5°C zu begrenzen. Das nach 2019 noch verbleibende globale CO₂-Budget beträgt ca. 510 Gt CO₂ für 1,5°-Pfade bzw. 890 Gt CO₂ für 2°-Pfaden. Allerdings übersteigen schon allein die Emissionen aus der bestehenden und derzeit geplanten Infrastruktur für fossile Energien bereits das globale CO₂-Budget für 1,5°C. Mit den bei der UN-Klimarahmenkonvention ( UNFCCC ) bis 11.10.2021 eingereichten nationalen Minderungsplänen (NDCs) für 2030 wird eine globale Erwärmung von 2,1°C bis 3,4°C bis 2100 erwartet. Unterschiedliche THG-Emissionen pro Kopf spiegeln die Einkommensungleichheiten in den Weltregionen und zwischen Privathaushalten wider. Die 10 % reichsten Privathaushalte, von denen sich etwa zwei Drittel in entwickelten Ländern befinden, tragen 34% bis 45% zu den THG-Emissionen bei. Für 1,5°C-Pfade müssen die globalen CO₂-Emissionen gegenüber 2019 um 48% bis 2030 und um 80% bis 2040 sinken und bis Anfang der 2050er Jahre in allen Sektoren und Regionen auf Netto-Null Emissionen abfallen (Netto-Null CO2 bedeutet, dass alle durch Menschen verursachten CO₂-Emissionen im gleichen Zeitraum durch technologische, biologische und/oder geochemische Reduktionsmaßnahmen wieder aus der Atmosphäre entfernt werden müssen und somit die CO₂-Bilanz der Menschheit netto, d.h. nach den Abzügen durch natürliche und künstliche Senken, Null beträgt). Entscheidende Maßnahmen sind die Transformation des Energiesystems hin zu einem Anteil von 100% an Erneuerbaren Energien, das Beenden von Subventionen für fossile Brennstoffe, Emissionsreduktionen im Industrie- und Gebäudesektor, u.a. durch kompaktere Bebauung, und Schaffung von CO₂-Senken durch Grün- und Wasserflächen, der Ausbau der Niedrigemissionstechnologien im Verkehrssektor und nachfrageseitige Minderungsoptionen im Land- und Forstsektor (insbesondere durch Verminderung des Fleischkonsums). Nachfrageseitige Lösungsansätze, z.B. im Verkehrs- und Gebäudesektor sowie im Ernährungssystem, könnten 40-70% zur Emissionsreduzierung bis 2050 beitragen. Sie sind außerdem mit der Verbesserung der Lebensqualität für alle vereinbar (z.B. durch gesündere Ernährung). In den meisten 1,5-2°C Szenarien wird die Entnahme von CO₂ aus der Atmosphäre (Carbon Dioxide Removal, CDR) und ein teilweise beträchtlicher Umfang an Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS) angenommen. Die Einführung von CDR und CCS in großem Maßstab stößt jedoch auf erhebliche Machbarkeits- und Nachhaltigkeitsprobleme und ist in absehbarer Zukunft äußerst kostenintensiv (siehe Abb. 2). Aufgrund der Hauptsätze der Thermodynamik sind die energetischen Kosten auch praktisch nicht reduzierbar. Die einzigen weit verbreiteten CDR-Optionen bestehen derzeit in der Stärkung natürlicher Senken (z. B. durch Wiederaufforstung, Agroforstwirtschaft und verbesserte Waldbewirtschaftung). Die modellierte Höhe von negativen Emissionen – und damit unsere Abhängigkeit von unsicheren oder wenig nachhaltigen CDR-Optionen - variiert stark in den Modellen. Insgesamt gilt: Je größer und früher die Emissionsminderungen, desto kleiner der Bedarf an CDR-Optionen. Für den Klimaschutz sind erhebliche Investitionen notwendig: Für 2 °C Erwärmung liegt der Investitionsbedarf gemittelt über die Dekade von 2020-2030 um den Faktor drei bis sechs höher als das derzeit vorhandene Niveau. Eine beschleunigte finanzielle Unterstützung der Entwicklungsländer durch Industrieländer und andere, auch private Quellen ist ein entscheidender Faktor für die Verstärkung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen, v.a. für einkommensschwache gefährdete Regionen. Die Investitionen aus öffentlicher und privater Hand in fossile Energien sind immer noch höher als die Investitionen in Klimaschutz und Anpassung. Die kostengünstigsten Minderungsoptionen mit dem größten Klimaschutzpotential sind Solar- und Windenergie (siehe Abb. 2). Investitionen in fossile Ressourcen oder Infrastrukturen sind zudem mit großen Verlustrisiken (stranded assets) verbunden. Allein schon die zu erwartenden wirtschaftlichen Vorteile sind bei 2°C-Pfaden größer als die Minderungskosten. Minderungsmaßnahmen für 2⁰C-Pfade verlangsamen das globale Wirtschaftswachstum nur sehr geringfügig: Im Jahre 2050 wäre das globale Bruttosozialprodukt um 1,3-2,7% kleiner als durch das theoretisch erwartete Wachstum auf mehr als 200%. Anders formuliert: Die reale Weltwirtschaft im Jahre 2050 wäre etwa so groß wie die theoretische im Jahr 2049 in einer hypothetischen Welt ohne Klimawandel . Bei diesen Berechnungen sind die vermiedenen Kosten und Verluste ausvermiedenen Klimawandel-Schäden und vermiedenen Anpassungsmaßnahmen sowie der Zusatznutzen von Klimaschutz noch gar nicht berücksichtigt. Der dritte und letzte Teil des Sechsten Sachstandsberichtes des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC ) mit dem Titel „Mitigation of Climate Change“ („Minderung des Klimawandels“) wurde im April 2022 veröffentlicht. Damit liegt nun eine umfassende wissenschaftliche Bewertung der Fortschritte in der Begrenzung globaler Treibhausgasemissionen und des Spektrums an verfügbaren Minderungs- und Handlungsoptionen in allen Sektoren vor. Wegen der formellen Zustimmung aller IPCC-Mitgliedsländer haben die Berichte in der internationalen und nationalen Klimapolitik politisch ein großes Gewicht. Der Bericht zum Nachlesen (englisch): https://www.ipcc.ch/report/sixth-assessment-report-working-group-3/ .
Weltklimakonferenz: Wie wird der globale Klimaschutz finanziert? Am 11. November 2024 startet die diesjährige Weltklimakonferenz COP29 in Baku (Aserbaidschan). Schwerpunktthemen sind die Klimafinanzierung sowie Fortschritte bei der Umsetzung ambitionierten Klimaschutzes. Auch UBA-Fachleute sind Teil der deutschen Delegation und unterstützen die Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen. Die Weltklimakonferenz ist das jährliche Treffen der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ( UN ), die sogenannte "Conference of the Parties" (COP). Die diesjährige und insgesamt 29. Weltklimakonferenz (COP29) steht im Zeichen der Klimafinanzierung. Verabschiedet werden soll ein neues Ziel für die Klimafinanzierung, das New Collective Quantified Goal (NCQG). Hinter diesem Verhandlungspunkt verbirgt sich die Frage, wie Länder bei der Finanzierung ihrer Klimaschutzanstrengungen und der nötigen Anpassung an den Klimawandel mithilfe des NCQG unterstützt werden können. Fest steht: Weitaus höhere Finanzmittel als die bisher beschlossenen 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr werden benötigt. Die wichtigsten Verhandlungspunkte zur Klimafinanzierung Die Bedarfe in Entwicklungsländern an Klimafinanzierung sind enorm. Die nötigen Investitionen können nur zum geringen Teil durch öffentliche Klimafinanzierung bereitgestellt werden. Die Umlenkung von Finanzströmen auch aus dem Privatsektor ist essenziell. Öffentliche Mittel und geeignete Rahmenbedingungen sind wichtig, um öffentliche und private Investitionen in erheblichem Umfang zu katalysieren und dem Klimaschutz nicht zuwiderzulaufen (zum Beispiel Ende der Subventionen von fossilen Energieträgern). Die Welt hat sich seit dem Beschluss der UN-Klimarahmenkonvention im Jahr 1992 und der darin festgelegten Einteilung von Staaten in Industrieländer und Entwicklungsländer (Annexe der Klimarahmenkonvention) verändert. Mehr Länder sind inzwischen in der Lage, finanzielle Beiträge zu leisten, wie wir an der bereits bestehenden Unterstützung durch beispielsweise China sehen. Die Vorverhandlungen zum NCQG gestalten sich schwierig. Offene Verhandlungspunkte sind unter anderem die Höhe der Geldmittel , die Industrieländer bereitstellen und mobilisieren; die Geberbasis , also welche Länder beitragen; und die Geldquellen , das heißt öffentliche Zuschüsse, (bezuschusste) Kredite und Mittel aus der Privatwirtschaft. Des Weiteren sind Fragen zum Zugang zu Mitteln (Access), Dauer (Time Frame) und Review-Zeitpunkten des NCQG umstritten. Ein ausgewogenes Ergebnis für das Klimafinanzierungsziel ist wichtig, um Vertrauen unter den Vertragsstaaten zu schaffen und ambitionierte Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Mehr Anstrengungen zur Reduzierung von Treibhausgasen nötig Mehr Anstrengungen sind angesichts mangelnder Fortschritte bei der Reduzierung globaler Treibhausgasemissionen dringend nötig: Im Jahr 2023 wurden weltweit Treibhausgase mit einer Klimawirkung von 57,1 Gigatonnen Kohlendioxid emittiert, so der neueste Emissions Gap Report des UN-Umweltprogramms ( UNEP EGR 2024 ). Mit einem Anstieg von 1,3 Prozent gegenüber 2022 ist das ein neuer Höchststand globaler Emissionen. Die Ausgangssituation bezüglich der globalen Anstrengungen zur Minderung von Treibhausgasen hat sich somit seit der COP28 im vergangenen Jahr in Dubai nicht verbessert. Die COP28 setzte hier ein starkes Signal mit konkreten Zielmarken zu erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in Energiesystemen, Stopp der Entwaldung und zur Förderung von Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Lebensstilen. Doch die Beschlüsse allein bewirken keine Ambitionssteigerung, sie müssen auch umgesetzt werden. Auch die Verhandlungen auf der Nebenorgansitzung der COP in Bonn im Juni dieses Jahres (SB 60) haben gezeigt, dass es schwer wird, auf der COP29 ein ambitioniertes Signal zur Minderung von Treibhausgasen zu erreichen. Neue Klimaschutzpläne müssen auf 1,5-Grad-Ziel ausgerichtet sein Auf der COP28 wurden zudem ambitionierte Ziele für die neuen nationalen Klimaschutzpläne ( Nationally Determined Contributions, NDCs ) gesetzt, die alle Vertragsstaaten bis Februar 2025 vorzulegen haben: Es wurde beschlossen, dass die neuen Klimaschutzpläne der Vertragsstaaten auf das im Übereinkommen von Paris festgehaltene Ziel ausgerichtet sein sollen, die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen. Die neuen Ziele sollen eine deutlich höhere Ambition als die bestehenden Ziele haben, alle Treibhausgase, Sektoren und die gesamte Wirtschaft umfassen und ein absolutes Emissionsminderungsziel beschreiben. Die neuen NDCs müssen außerdem aufzeigen, wie die auf der COP28 formulierten Ziele in die Praxis umgesetzt werden. Im Energiesektor bedeutet dies beispielsweise, dass eine Verdreifachung der Kapazitäten für erneuerbare Energien und eine Verdoppelung der Energieeffizienz bis 2030 global erreicht werden müssen. Entscheidend ist außerdem eine Abkehr von fossilen Brennstoffen. Ein auf 1,5 °C ausgerichtetes NDC sollte ausdrücklich auf die Erschließung neuer Kohle-, Öl- und Gasproduktion verzichten und bestehende Produktionen herunterfahren. Außerdem sollte die Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe glaubwürdig in den NDCs dargestellt werden. Die Investition in ambitionierte nationale Klimaschutzpläne und deren Umsetzung sind entscheidende Verhandlungspunkte auf dem Weg über die COP29 zur COP30 in Belém (Brasilien) im kommenden Jahr. Ambitionierte Verhandlungen zu den neuen NDCs auf der COP29 würden außerdem ein starkes Signal an Wirtschaft und Investoren senden und somit helfen, die nötigen Investitionen anzustoßen. UBA an COP-Verhandlungen beteiligt Die COP29 findet ab dem 11. November 2024 in Baku, Aserbaidschan statt. Geplantes Ende ist der 22. November 2024. Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Dirk Messner, und weitere Fachleute des UBA sind Teil der deutschen Delegation, unterstützen die deutsche Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen und führen zudem selbst Veranstaltungen vor Ort durch. Im Speziellen beteiligen sie sich an Verhandlungen zu NDCs, zur Umsetzung der im letzten Jahr abgeschlossenen globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake), zu Wissenschaft, Landwirtschaft, ACE (Action for Climate Empowerment), Transparenz und Ambitionssteigerung.