Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Kartengrundlagen des Landesentwicklungsplanes Umwelt (2004) und Siedlung (2006) des Saarlandes bereit.:Flächenhafte Darstellung von Vorranggebieten für Freiraumschutz (VFS) im Rahmen des LEP Umwelt 2004.
Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Freiraumschutz im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt. Die Vorranggebiete für Freiraumschutz (VFS) dienen dem Biotopverbund sowie der Sicherung und Erhaltung zusammenhängender unzerschnittener und unverbauter Landschaftsbestandteile. Die Inanspruchnahme der VFS für Wohn-, Gewerbe- oder Freizeitbebauung und die Errichtung von Windkraftanlagen ist unzulässig. Die Daten basieren auf der Grundlage von Festlegungen aus dem Landschaftsrahmenplan, dem Arten- und Biotopschutzprogramm und dem Gutachten eines integrierten Freiraum- und Nutzungskonzeptes für das Saartal.
Regionale Grünzüge dienen in der überörtlichen Landschaftsplanung der Sicherung zusammenhängender multifunktionaler Freiräume im Ordnungsraum, insbesondere in der Kernzone des Verdichtungsraumes. Sie tragen zu einem klein räumigen Ausgleich der Umweltbelastungen innerhalb des Ordnungsraumes bei und bündeln die vielfältigen Funktionen des Naturschutzes, des Boden- und Klimaschutzes sowie der Naherholung (insbesondere der Stadtranderholung) auf engem Raum. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 8.8. (Stand: Juni 2009)
Grünzäsuren dienen der Sicherung und Entwicklung kleiner Freiräume zwischen Siedlungen oder Siedlungsbereiche. Innerörtliche Grünzäsuren, die eine besondere siedlungsstrukturelle Bedeutung und lokale Ausgleichsfunktion erfüllen, sollen erhalten bzw. aufgewertet werden. Sofern möglich, sollen die Grünzäsuren die Grünzüge miteinander verbinden. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 8.8. (Stand: Juni 2009)
Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-164. Änderung, der 1.- 28. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 03/2024 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.
Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-164. Änderung, der 1.- 28. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 03/2024 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Kartengrundlagen des Landesentwicklungsplanes Umwelt (2004) und Siedlung (2006) des Saarlandes bereit.:Flächenhafte Darstellung von Vorranggebieten für Freiraumschutz (VFS) im Rahmen des LEP Umwelt 2004.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Kulturlandschaft,Erholungsvorsorge,Freiraumentwicklung dar.:Regionale Grünzüge dienen in der überörtlichen Landschaftsplanung der Sicherung zusammenhängender multifunktionaler Freiräume im Ordnungsraum, insbesondere in der Kernzone des Verdichtungsraumes. Sie tragen zu einem kleinräumigen Ausgleich der Umweltbelastungen innerhalb des Ordnungsraumes bei und bündeln die vielfältigen Funktionen des Naturschutzes, des Boden- und Klimaschutzes sowie der Naherholung (insbesondere der Stadtranderholung) auf engem Raum. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 8.8
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Kulturlandschaft,Erholungsvorsorge,Freiraumentwicklung dar.:Grünzäsuren dienen der Sicherung und Entwicklung kleiner Freiräume zwischen Siedlungen oder Siedlungsbereiche. Innerörtliche Grünzäsuren, die eine besondere siedlungsstrukturelle Bedeutung und lokale Ausgleichsfunktion erfüllen, sollen erhalten bzw. aufgewertet werden. Sofern möglich, sollen die Grünzäsuren die Grünzüge miteinander verbinden. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 8.8
Flächen sparen, Freiräume gestalten, öffentlichen Verkehr und Radverkehr stärken, Co-Working fördern Stadt und Umland sind trotz administrativer Grenzen eng miteinander verbunden und aufeinander angewiesen: Pendlerinnen und Pendler fahren zur Arbeit in die Stadt, das Umland bietet Wohnraum und Naherholung und ist Lebensmittelpunkt vieler Menschen. Um Wohnen und Arbeiten, Erholung und Mobilität in Stadt und Umland besser zu verflechten, die Lebensqualität zu erhöhen und die Umwelt besser zu schützen, hat das Umweltbundesamt (UBA) ein neues Konzept mit dem Titel „UMLANDSTADT umweltschonend“ vorgelegt. „Bislang wird im Umland von Städten zu viel Fläche verbraucht, Freiräume verschwinden und der Pendelverkehr wird noch stark vom Auto dominiert. Wir brauchen gerade im Stadtumland neue Ansätze für kompaktes und attraktives Wohnen, eine Sicherung der Grün- und Freiräume und einen starken öffentlichen Verkehr“, so UBA-Präsident Dirk Messner. Das Konzept wird im Rahmen des dritten UBA Forums mobil & nachhaltig am 23. November 2021 vorgestellt. Das heute vorgestellte Konzept enthält Vorschläge, wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Mobilität im Umland umweltschonender werden können und zeigt, wie sich diese Themen künftig besser verknüpfen lassen. „Wir brauchen einen Perspektivwechsel auf das Umland. Es ist das Scharnier zwischen Stadt und Land und Lebensmittelpunkt von Millionen Menschen. Und weil sich dieses Umland dynamisch entwickelt, sollte die Verbesserung der Umwelt- und Lebensqualität dabei nicht unter die Räder geraten“, so Dirk Messner. Im Zentrum des UBA -Konzeptes steht die planerische, räumliche und organisatorische Verflechtung von Wohnen, Arbeiten, Erholung und Mobilität, die sich an den tatsächlichen räumlichen Beziehungen orientiert statt an administrativen Grenzen. Dafür empfiehlt das UBA, die Regionalplanung zu stärken, um Siedlungs- und Freiraumstrukturen auf überörtlicher Ebene besser zu steuern und den Umweltbelangen mehr Gewicht zu geben. Dazu kann die enge Verknüpfung mit Fachplanungen wie Verkehrs-, Lärmminderungs- und Landschaftsplanung beitragen. Über die formale Regionalplanung hinaus unterstützt ein informelles Regionalmanagement die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und weiteren Akteuren, um gemeinsame Ziele und Leitbilder zu identifizieren. Das UBA schlägt weiter vor, die Wohnflächenentwicklung zwischen Kernstädten und ihrem Umland interkommunal abzustimmen. Der Außenbereich , d. h. Freiräume außerhalb bestehender Siedlungen, sollte konsequent von Bebauung freigehalten werden. „Angesichts des politischen Ziels, 400.000 Wohnungen pro Jahr zu bauen, brauchen wir dringend neue Bilder für attraktives und kompaktes Wohnen im Stadtumland, um die Ziele der Bundesregierung zum Umweltschutz durch Flächensparen zu erreichen“, empfiehlt Dirk Messner. „Hierzu müssen wir die Rahmenbedingungen so ändern, dass im Umland flächen-, klima- und ressourcenschonend gebaut wird. Daher sollte der § 13b BauGB wieder abgeschafft werden, weil er kaum bezahlbaren Wohnraum in Ballungsräumen schafft, dafür aber weitere Zersiedelung fördert“. Nach der derzeitigen Regelung dürfen Kommunen ohne Umweltprüfung und ohne naturschutzrechtlichen Ausgleich neue Baugebiete für Wohnzwecke im Außenbereich mit einer Grundfläche von bis zu 10.000 Quadratmetern angrenzend an bebaute Ortsteile ausweisen. Durch die konsequente Eindämmung von Flächenverbrauch und Zersiedelung der Landschaft, so der Vorschlag des UBA, können große zusammenhängende stadtregionale Freiräume mit ihren vielfältigen Funktionen für Erholung, Klimaanpassung und Biodiversität erhalten werden. Das UBA schlägt vor, die Frei- und Grünräume vom Quartier bis ins Umland zu vernetzen und mit Fuß- und Radwegen zu verknüpfen. So könnten Umland und Kernstädte mit grünen Wegen verbunden werden, die gleichzeitig der Erholung und der aktiven Mobilität dienen. Der Verkehrswende in der UMLANDSTADT kommt im UBA-Konzept eine zentrale Rolle zu. Ein starker öffentlicher Verkehr (ÖV), kombiniert mit Radschnellwegen, verbindet dabei das Umland mit der Kernstadt. Dafür braucht es mehr und besseren ÖV, der dauerhaft und nachhaltig finanziert wird. Der verbleibende motorisierte Individualverkehr soll auf Elektromobilität umgestellt werden, wozu der Aufbau einer Ladeinfrastruktur nötig ist, die auch das Umland vollständig abdeckt. Das UBA empfiehlt weiterhin, mobiles Arbeiten durch Home-Office oder Co-Working-Angebote im Umland zu ermöglichen. „Wir müssen nicht nur zu Corona-Zeiten die Möglichkeiten der Digitalisierung besser nutzen, um Pendelbeziehungen zu reduzieren und aus Schlafstädten wieder belebte Orte zu machen“, betont Dirk Messner. Ein konkreter Vorschlag zur Belebung von Ortskernen und Verbesserung der Lebensqualität in der UMLANDSTADT ist der „MobilpunktPLUS“. Dieser Ansatz verknüpft Angebote des Umweltverbunds mit sozialer Infrastruktur, Nahversorgung und Co-Working-Angeboten und bringt so viele Alltagsfunktionen an einem Ort zusammen. „So können die Menschen bequem zwischen Bahn, Bus, Rad oder Carsharing umsteigen, einen kleinen Einkauf erledigen, ein Paket abholen oder einen Sportkurs besuchen“, so Dirk Messner.
Origin | Count |
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Bund | 63 |
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Zivilgesellschaft | 2 |
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Ereignis | 1 |
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License | Count |
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Webseite | 36 |
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Lebewesen & Lebensräume | 94 |
Luft | 43 |
Mensch & Umwelt | 94 |
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