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Landschaftsprogramm Hamburg

Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-173. Änderung, der 1.- 32. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 03/2026 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.

Vipera berus (Linnaeus, 1758) Kreuzotter Reptilien Stark gefährdet

In Deutschland liegen die Verbreitungsschwerpunkte der Kreuzotter in den Moor- und Heidegebieten der Norddeutschen Tiefebene, in den östlichen Mittelgebirgen sowie im südlichen Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb, im südlichen Alpenvorland und im Alpenraum. Große Teile Brandenburgs, Nordrhein-Westfalens, Hessens, Baden-Württembergs sowie Bayerns sind nicht besiedelt. In den Bundesländern Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland fehlt die Kreuzotter vollständig. Die Kreuzotter weist aktuell eine TK25-Q-Rasterfrequenz von 11,90 % (Zeitraum 2000 – 2018) auf und gilt damit als selten. Langfristig ist von einem sehr starken Rückgang auszugehen, der insbesondere durch Prämienzahlungen für getötete Kreuzottern zu Beginn des 20. Jahrhunderts gut dokumentiert ist (Schiemenz 1985, Podloucky 1993). Der sehr starke Negativtrend der Art lässt sich aber auch an den massiven Verlusten an Lebensräumen (z. B. Moore, Heiden) festmachen. Aufgrund der weiter unten aufgeführten, auch in den vergangenen zwei Jahrzehnten wirkenden Gefährdungsursachen wird für den kurzfristigen Bestandstrend eine starke Abnahme angenommen. Die Einschätzung der aktuellen Bestandssituation und der Bestandstrends führt zur Rote-Liste-Kategorie „Vom Aussterben bedroht“. Da es jedoch Teilbestände der Art gibt, die ausreichend gesichert sind, fällt die Kreuzotter in die Kategorie „Stark gefährdet“. Viele Kreuzotterpopulationen sind in ihren Vorkommensgebieten bereits zunehmend von Naturschutzmaßnahmen abhängig. Im Gegensatz zur Roten Liste 2009 wird die aktuelle Bestandssituation der Kreuzotter nicht mehr als mäßig häufig, sondern als selten eingestuft. Trotz der Verschärfung dieses Kriteriums ergibt sich aufgrund der stabilen Teilbestände der Kreuzotter keine Änderung der Rote-Liste-Kategorie gegenüber der Roten Liste 2009. Im Einzelnen handelt es sich um Gefährdungsfaktoren, die entweder den Lebensraum zerstören oder zu hohen Tierverlusten führen: (Erst-)Aufforstung halboffener Lebensräume im Wald (Lichtungen, Windwurfflächen, Wegränder) und angrenzender Flächen; Änderungen in der Forstwirtschaft (Fehlen von Kahlschlägen); Verbuschung bzw. Bewaldung halboffener Lebensräume und lichter Waldstandorte infolge Sukzession; Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzung; Umbruch von Ödland; Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung von Grünlandbrachen; Verlust von Feld-/Wegrainen; Zerstörung von Randzonen; Beseitigung von Habitatstrukturen (Hecken, Totholz, Steinhaufen etc.); Entwässerung und Abtorfung von Hochmooren durch industrielle Torfgewinnung; aus Artenschutzsicht unsachgemäß durchgeführte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen u. a. in Heiden und Mooren (Zeitpunkt und Flächengröße bei Mahd, Plaggen, Brennen, Beweidung, Wiedervernässung, Renaturierungsmaßnahmen in degenerierten Hochmooren); zunehmende Eutrophierung; Habitatfragmentierung und Isolation sowie dadurch bedingte verringerte Habitatfläche der einzelnen Vorkommen.; Verluste durch Tötung bei Mahd von Säumen und Grabenböschungen entlang von Straßen und Wegen, durch Verkehr auf Straßen, Forst- und Wirtschaftswegen; verstärkte Prädation durch gebietsweise erhöhte Wildschweindichten, u. a. begünstigt durch Kirrungen; fehlende junge Braunfrösche als Nahrungsgrundlage für junge Kreuzottern durch Mangel an Laichgewässern; Austrocknen von Mooren durch den Klimawandel und ungünstige Jahreswitterungsverläufe. Folgende Maßnahmen sollten zum Schutz der Kreuzotter umgesetzt werden: Erhaltung und Entwicklung besonnter Freiflächen und Wegsäume in Wäldern; Förderung lichter Waldformen; Offenhalten von Zwergstrauchheiden und Moorrändern, Abbaugruben, südexponierten Dämmen und Böschungen; Erhaltung und Förderung von Kleinstrukturen wie Baumstubben, Totholz-, Reisig-, Steinhaufen oder Steinriegeln als Versteckmöglichkeiten und Winterquartiere; Lebensraumvernetzung durch Pflege und Entwicklung von „Trittsteinen“ und linienförmigen Landschaftsstrukturen wie Wald- und Wegsäumen, Waldschneisen, Gehölzen, Hecken, Ruderalflächen, Stromtrassen; ggf. Querungshilfen an Straßen; zeitliche und flächenmäßige Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der Kreuzotter bei der Pflege und Entwicklung von Heidegebieten und Hochmooren; Einbeziehung des Kreuzotterschutzes bei Verkehrssicherungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Straßen, Schienen und Wasserstraßen sowie bei der Unterhaltung von Gräben auf Moorstandorten; notwendige Mäharbeiten von Randstreifen in Kreuzotter-Habitaten nur unter Einsatz von Freischneidern und Balkenmähern (Schnitthöhe 10 – 15 cm); effektives Wildschweinmanagement; keine Kirrungen; bei Mangel an Kleingewässern Neuanlage von Laichgewässern für Braunfrösche als wichtige Nahrungsgrundlage für junge Kreuzottern; Aufklärungsarbeit.

LEP Umwelt 2004 Vorranggebiete für Freiraumschutz Saarland

Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Freiraumschutz im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt. Die Vorranggebiete für Freiraumschutz (VFS) dienen dem Biotopverbund sowie der Sicherung und Erhaltung zusammenhängender unzerschnittener und unverbauter Landschaftsbestandteile. Die Inanspruchnahme der VFS für Wohn-, Gewerbe- oder Freizeitbebauung und die Errichtung von Windkraftanlagen ist unzulässig. Die Daten basieren auf der Grundlage von Festlegungen aus dem Landschaftsrahmenplan, dem Arten- und Biotopschutzprogramm und dem Gutachten eines integrierten Freiraum- und Nutzungskonzeptes für das Saartal.

LAPRO2009 - Festlegung von Grünzügen

Regionale Grünzüge dienen in der überörtlichen Landschaftsplanung der Sicherung zusammenhängender multifunktionaler Freiräume im Ordnungsraum, insbesondere in der Kernzone des Verdichtungsraumes. Sie tragen zu einem klein räumigen Ausgleich der Umweltbelastungen innerhalb des Ordnungsraumes bei und bündeln die vielfältigen Funktionen des Naturschutzes, des Boden- und Klimaschutzes sowie der Naherholung (insbesondere der Stadtranderholung) auf engem Raum. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 8.8. (Stand: Juni 2009)

LAPRO2009 - Festlegung von Grünzäsuren

Grünzäsuren dienen der Sicherung und Entwicklung kleiner Freiräume zwischen Siedlungen oder Siedlungsbereiche. Innerörtliche Grünzäsuren, die eine besondere siedlungsstrukturelle Bedeutung und lokale Ausgleichsfunktion erfüllen, sollen erhalten bzw. aufgewertet werden. Sofern möglich, sollen die Grünzäsuren die Grünzüge miteinander verbinden. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 8.8. (Stand: Juni 2009)

Auf dem Weg zu Netto Null

Nachdem zur Jahrtausendwende eine tägliche Flächenneuinanspruchnahme von etwa 120 Hektar zu verzeichnen war, lag der Wert für den täglichen Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland im vierjährigen Mittel der Jahre 2021 bis 2024 nach Angaben des Statistischen Bundesamts durchschnittlich bei etwa 50 Hektar. Obgleich eine deutliche Reduzierung erreicht wurde, liegt die Flächenneuinanspruchnahme aktuell noch weit über den Zielwerten für 2030 bzw. 2050. Die Debatte um Flächensparziele und die notwendigen Flächenspar-Aktivitäten zu deren Erreichung wurde in Deutschland maßgeblich durch das „30-ha-Ziel“ (Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 30 Hektar am Tag bis zum Jahr 2020) ausgelöst, das im Jahr 2002 in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie festgeschrieben wurde. Mit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2016 wurde das Ziel angepasst und lautet „durchschnittlich unter 30 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030“. Ergänzt wurde dieser etablierte Kernindikator durch die Indikatoren „Freiraumverlust“ (in m²/je Einwohner) und „Siedlungsdichte“ (Einwohner je Siedlungs- und Verkehrsfläche). Damit erhielt neben der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme die Effizienz der Flächennutzung ein größeres Gewicht, zugleich wurde die Bedeutung des Freiraumschutzes untermauert. Das „Erreichen von Netto-Null Flächenverbrauch“ bis 2050 wurde erstmals im Jahr 2011 im „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ formuliert. Im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung (2016) sieht die Bundesregierung vor, den Flächenverbrauch durch einen Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft bis spätestens 2050 weiter zu reduzieren. In Übereinstimmung mit dem „Fahrplan für ein ressourceneffizientes Europa“ der Europäischen Union ist vorgesehen, den Flächenverbrauch bis dahin auf Netto Null zu senken. Mit der Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2021 wurde das Ziel aufgenommen, bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen, so dass „netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden“. Verschiedene Bundesländer haben die bundespolitischen Flächenziele zum Anlass genommen, eigene quantitative Flächensparziele in Strategien, Koalitionsvereinbarungen oder als Grundsatz der Landesplanung zu verankern. Bislang sind flächenpolitische Mengenziele von Seiten des Bundes und der Länder noch nicht als verbindliche Richtschnur für eine nachhaltige Siedlungspolitik operationalisiert worden. Die Bundesregierung: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, Weiterentwicklung 2021 Die Bundesregierung: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, Neuauflage 2016 Die Bundesregierung: Nationale Strategie für eine nachhaltige Entwicklung , 2002 Die Bundesregierung: Klimaschutzplan 2050 (2016) Europäische Kommission: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa , 2011 Statistisches Bundesamt: Siedlungs- und Verkehrsfläche wächst jeden Tag um 50 Hektar , Zahl der Woche Nr. 03 vom 13. Januar 2026

Bodenfunktionskarte Düsseldorf

Die Bodenfunktionskarte zeigt die Schutzwürdigkeit der Böden über eine 7-stufige Skala von nicht wertvollen bis hin zu sehr wertvollen Böden.

Landesweit bedeutsamer Bereich für... und weitere Planinhalte Landesentwicklungsprogramm 2008 - LEP IV

Folgende Informationen werden in diesem WMS - Dienst dargestellt: Landesweit bedeutsamer Bereich für die Landwirtschaft, landesweit bedeutsamer Bereich für die Forstwirtschaft, landesweit bedeutsamer Bereich für die Rohstoffsicherung, landesweit bedeutsamer Bereich für die Windenergie, landesweit bedeutsamer Bereich für Erholung und Tourismus, landesweit bedeutsamer Bereich für historische Kulturlandschaft, landesweit bedeutsamer Bereich für den Grundwasserschutz, landesweit bedeutsamer Bereich für den Hochwasserschutz, Großräumig bedeutsamer Freiraumschutz, Biotopverbund Kernfläche / Kernzone, Verbindungsfläche Gewässer, Welterbe Oberes Mittelrheintal, Welterbe Limes

Biotoptypen 2024

Karte „Biotoptypen 2024“ Im Ergebnis liegen für über 80.000 Biotope Informationen vor. Zusammengefasst in 12 Klassen der wichtigsten Biotoptypen ergibt sich für Berlin folgendes Bild: In der Tabelle sind sowohl die Flächengrößen der verschiedenen Klassen für die vorherige Version der Biotoptypenkarte als auch der aktualisierten Version 2024 aufgeführt. Bei der Interpretation der Änderung muss immer bedacht werden, dass die Erfassungsmethoden sich teilweise unterschieden haben. So wurden für die Biotoptypenkarte 2013 auf dem Großteil des Stadtgebiets Biotope aus Fachdatensätzen abgleitet (Sekundärdaten), während in der Biotoptypenkarte 2024 für alle Gebiete ohne vorliegende terrestrische Kartierungen eine Luftbildinterpretation durchgeführt wurde. Geringfügige Änderungen können auf diese verschiedenen Erfassungsmethoden zurückgeführt werden. In der Klasse der Fließ- und Standgewässer ist beispielswiese davon auszugehen, dass es real keine großen Änderungen der Gewässerfläche gab, diese jedoch in der Biotoptypenkarte 2024 exakter abgegrenzt wurde. Es wurde z.B. darauf geachtet, dass auch Kleinstgewässer als Flächenbiotope abgegrenzt werden, um eine möglichst vollständige Kulisse der Standgewässer zu erhalten. Weiterhin können auch spezielle Kartierregeln zu einem Wechsel zwischen den Klassen führen ohne eine tatsächliche Änderung des Biotops. So wurden für die Biotoptypenkarte 2024 beispielsweise Verkehrsbegleitgrünflächen ohne Gehölzbewuchs als Ruderale Wiese (05113) erfasst, während derartige Flächen in der Biotoptypenkarte 2013 häufiger als Ruderalflur in der Klasse 03 erfasst wurde. Andere Entwicklungen lassen sich auf eine erwartbare Entwicklung der Landnutzung zurückführen. Die Flächengröße der bebauten Gebiete (Klasse 12) ist z.B. um etwa 1.400 ha gestiegen, während der Anteil der Grün- und Freiflächen (Klasse 10) und der der Anthropogenen Rohbodenstandorte und Ruderalfluren (Klasse 03) gesunken ist. Neue Bebauung entsteht demnach oft auf Ruderalflächen oder zuvor begrünten Freiflächen des Siedlungsbereiches. Auffällig ist eine relativ starke Abnahme der Fläche der Rohbodenstandorte und Ruderalfluren (Klasse 03) um etwa 640 ha. Dies lässt sich neben der bereits erwähnten Neubebauung auch auf eine Sukzession auf diesen Flächen zurückführen. Demnach entwickeln sich Ruderalgesellschaften bei fortschreitender Sukzession durch Verbuschung und Bewuchs in Biotope der Gruppe Gebüsche, Baumreihen und Baumgruppen (Klasse 07), die mit einem Zuwachs von etwa 1.400 ha deutlich in der Flächengröße gestiegen ist. Karte „Gesetzlich geschützte Biotope 2024“ Moore, Sümpfe, Röhrichte, Seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte, Verlandungsbereiche stehender Gewässer, offene Binnendünen, Zwergstrauchheiden, Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Kiefern-Eichenwälder, Eichen-Buchenwälder, Eichen-Hainbuchenwälder, Mager- und Trockenrasen, Feuchtwiesen, Frischwiesen, Kies-, Sand- und Mergelgruben, Feldhecken, Obstgehölze in der freien Landschaft und Trockenmauern sind in Berlin gesetzlich geschützte Biotope . Sie sind die bedeutendsten aber gleichzeitig auch die gefährdetsten Biotoptypen. In der Karte „gesetzlich geschützte Biotope 2024“ werden die Biotope dargestellt, die nach fachlicher Einschätzung des Kartierers/der Kartiererin unter den gesetzlichen Schutz gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit §28 des NatSchGBln fallen. Ob diese gutachterliche Bewertung tatsächlich anzuwenden ist, bedarf allerdings der Entscheidung durch die örtlich zuständige Naturschutzbehörde. Wenn eine eindeutige Feststellung des Schutzstatus bei der Kartierung nicht möglich war, z.B. bei Flächen, die nur im Luftbild kartiert wurden, wird der potentielle, jedoch nicht gesicherte Schutzstatus beim Attribut „Gesetzlicher Schutz“ durch eine 2 gekennzeichnet. Einer Fläche mit eindeutigem Schutzstatus wird eine 1 zugeordnet. Karte „Lebensraumtypen (FFH-Richtlinie) 2024“ Die Karte „Lebensraumtypen (FFH-Richtlinie) 2024“ zeigt alle Biotope, die nach fachlicher Einschätzung auf Grundlage des “Handbuches zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie” (Ssymank u.a. 1998) bzw. des “Katalogs der natürlichen Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie in Brandenburg” (LUA 2002) einem FFH-Lebensraumtyp (LRT) entsprechen oder einem Komplex mit einem LRT zuzurechnen sind. Als LRT-Komplexe werden Biotoptypen bezeichnet, die mit den eigentlichen FFH-Lebensraumtypen in Zusammenhang (Komplexen) einen Lebensraum bilden aber nicht die erforderliche Qualität aufweisen. Ziel ist es die Komplexe zu Lebensraumtypen zu verbessern, daher unterliegen diese ebenfalls den Zielen der FFH-Richtlinie. Dargestellte Lebensraumtypen wurden grundsätzlich terrestrisch kartiert, eine Zuorndung aus dem Luftbild erfolgte nicht. Karte „Kartiermethode 2024“ Die Besonderheit der vorliegenden Biotoptypenkarte besteht darin, dass zur Erfassung der Biotoptypen unterschiedliche Methoden zur Anwendung kamen (siehe auch Kapitel „“Methodik“). Nur auf einem Teil des Stadtgebietes erfolgte eine Neuerfassung der Biotope durch Luftbildinterpretation, während auf einem anderen Teil terrestrische Kartierungen seit 2015 übernommen wurden und auf einem dritten Teil ältere Kartierungen aus der Biotoptypenkarte 2013 übernommen und aktualisiert wurden. Dies führt dazu, dass das Ergebnis der Kartierung sich hinsichtlich Genauigkeit und Differenzierung der Auskartierung auf Grund der unterschiedlichen Erfassungsmethoden unterscheidet. In der Karte werden die Kategorien Luftbildkartierung, terrestrische Kartierung und Primärdaten aus der Biotoptypenkarte 2013 (im Luftbild überprüft) unterschieden.

Vorsorge gegen nichtstoffliche Bodenbelastungen

Das BBodSchG stellt im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes praktisch kein eigenes Instrumentarium zur Durchsetzung der im Gesetz genannten Ziele zur Verfügung. Bodenschutzrecht ist soweit nur subsidiär, d. h. es werden zwar Ziele benannt, aber zu deren Durchsetzung greifen andere gesetzliche Regelwerke. Das BBodSchG erzielt nur dann direkte Wirksamkeit, wenn andere, in § 3 BBodSchG genannte Fachgesetze nicht greifen. Andere Fachaufgaben spielen deswegen eine wichtige Rolle für den Bodenschutz. Vorsorgender Bodenschutz ist deswegen gerade beim nichtstofflichen Bodenschutz eine fach-, behörden- und medienübergreifende Aufgabe, deren Umsetzung vor allem an die flächenbezogenen Planungen hohe Ansprüche stellt. Die Fachaufgabe beinhaltet für die Bodenschutzbehörde vor allem Planung und Koordination; insbesondere soll das staatliche Handeln im Hinblick auf eine stärkere Gewichtung des Bodenschutzes optimiert werden. Da die nichtstofflichen Belastungen der Böden vielfältig sind, gibt es auch viele verschiedene Möglichkeiten, vorsorgend tätig zu werden. Die Hauptbelastung in Städten für den Boden ist ganz eindeutig die Flächeninanspruchnahme und die Versiegelung , denen man insbesondere mit folgenden Maßnahmen entgegentreten kann: Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sollten vorrangig Brachen nutzbar gemacht werden (Flächenrecycling), bevor neue land- und forstwirtschaftlich oder kleingärtnerisch genutzte Flächen für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden. Auch sollte auf die Sicherung bzw. funktionale Wiederherstellung der Freiräume in ihrer Bedeutung für funktionsfähige Böden, für den Wasserhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt sowie für das Klima hingearbeitet werden. Belange des Bodenschutzes müssen umfassender in der Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) berücksichtigt werden. Insgesamt müssen Stadtentwicklungsprozesse, Umweltfolgen, rechtliche und administrative Rahmenbedingungen und langfristige Raumnutzungs- und Umweltvorsorgeaufgaben unter der Maßgabe einer nachhaltigen Entwicklung thematisiert werden. Eine weitere Maßnahme ist die Entsiegelung , die durchgeführt wird, um eine Renaturierung des Bodens zu bewirken und biologische Lebensräume wieder herzustellen. Entsiegelungsmaßnahmen stehen als Klimaanpassungsmaßnahmen verstärkt im Fokus der Aufmerksamkeit der Fachleute und der Öffentlichkeit. Aus Sicht des Bodenschutzes erfüllen Entsiegelungsmaßnahmen allerdings ihre Aufgabe zur Klimaanpassung erst dann nachhaltig, wenn nach dem Rückbau der Versiegelung standorttypische Bodenmaterialien eingebaut und natürliche Bodenfunktionen fachgerecht wiederhergestellt werden. Auf dieser Grundlage werden klimawirksame Flächen mit naturnahen Böden bereitgestellt, die sich für eine klimaangepasste Biotopentwicklung eignen und einen wertvollen Beitrag und einen nachhaltigen Nutzen für den Naturhaushalt und das Mikroklima in der Stadt im Sinne der Klimaanpassung leisten. Bild: Geoportal Berlin Vorsorgender Bodenschutz in der Bauleitplanung Dieses Instrument der Planungshinweise zum Bodenschutz dient vor allem dem Schutz seltener und in ihrer Funktionalität besonders schützenswerter Böden in der Bauleitplanung. Weitere Informationen Arbeitshilfen für Entsiegelungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen einer durchwurzelbaren Bodenschicht Entsiegelungsmaßnahmen sind in der Regel mit hohen Kosten verbunden. Eine Kostenschätzung kann helfen, die Planung der Entsiegelung zu konkretisieren. Für die Wiederherstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht und der natürlichen Bodenfunktionen sowie der Nutzungsfunktion nach einer Entsiegelung werden Arbeitsmaterialien für die Praxis bereitgestellt. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Entsiegelungspotenziale in Berlin Dieses Projekt verfolgt das Ziel, eine aktive Verbesserung der Berliner Bodenqualität zu erreichen, indem versiegelte ungenutzte Flächen erfasst werden, die im Ausgleich dauerhaft entsiegelt werden können, wenn an anderer Stelle Böden z. B. durch den Bau von Gebäuden und Straßen versiegelt werden. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Versiegelung und Flächenverbrauch Unter dem Begriff Flächenverbrauch wird das Wachstum der Städte bzw. die zunehmende Zersiedelung der Landschaft, insbesondere zu Lasten von Forst- und Landwirtschaftsflächen verstanden. Flächeninanspruchnahme und Versiegelung sind wesentliche Größen bei der Bewertung des vorsorgenden Bodenschutz. Weitere Informationen

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