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Solarkataster NRW: Freiflächenphotovoltaik - Privilegierte Flächen nach §35 Abs. 1 Satz 8 b) BauGB

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW (www.solarkataster.nrw.de). Der vorliegende Datensatz enthält die Infrastrukturbereiche, die für die Freiflächenphotovoltaik nach §35 Abs. 1 Satz 8 b) BauGB privilegiert sind. Dargestellt sind die 200 m Randstreifen an Autobahnen sowie an zweigleisigen Schienenwegen des übergeordneten Netztes (inkl. S-Bahnen). Die Flächen wurden anhand der landesweit vorliegenden ATKIS-Daten für einen ersten Überblick abgeleitet. Die Flächen müssen immer vor Ort durch die Planungsämter der Städte und Gemeinden abschließend hinsichtlich ihrer Privilegierung beurteilt werden. In einem Datensatz sind die Flächen mit den "Suchflächen für Freiflächen-PV" (https://open.nrw/dataset/505ab5dd-2c05-4f8f-a324-22e7f23e4191 ) verschnitten worden.

Solarkataster NRW: Freiflächenphotovoltaik - Förderkulisse nach EEG 2023 (historisch)

Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW. Dort sind für ganz Nordrhein-Westfalen die Flächen dargestellt, die nach dem Erneuerbare Energien Gesetz 2023 für eine Ausschreibung nach EEG2023 §37 für Freiflächensolaranlagen grundsätzlich in Frage kommen (www.solarkataster.nrw.de). Von diesen Flächen wurden noch keine Teile durch Ausschlussbereiche entfernt. Die Kulisse gliedert sich – anders als nach dem alten EEG - in Flächen für „normale“ Freiflächensolaranlagen (EEG2023 §37 Abs. 1 Nr. 2), wie beispielsweise auf Randstreifen von Autobahn- und Schienenwegen, Halden und Deponien und landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten, und „besondere“ Freiflächensolaranlagen (EEG2023 §37 Abs. 1 Nr. 3), wie beispielsweise auf einer Überdachung über Parkplätzen oder als Agri-Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Acker- und Grünlandflächen außerhalb der benachteiligten Gebiete. Datengrundlagen sind das ATKIS-BASIS-DLM sowie die Kulisse der benachteiligten Gebiete.

Solarkataster NRW: Freiflächenphotovoltaik - Förderkulisse nach EEG 2024/05

Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW. Dort sind für ganz Nordrhein-Westfalen die Flächen dargestellt, die nach dem Erneuerbare Energien Gesetz mit Stand 2024/05 für eine Ausschreibung nach §37 für Freiflächensolaranlagen grundsätzlich in Frage kommen (www.solarkataster.nrw.de). Die Kulisse gliedert sich – anders als nach dem alten EEG - in Flächen für „normale“ Freiflächensolaranlagen (EEG2024/05 §37 Abs. 1 Nr. 2), wie beispielsweise auf Randstreifen von Autobahn- und Schienenwegen, Halden und Deponien und landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten, und „besondere“ Freiflächensolaranlagen (EEG2024/05 §37 Abs. 1 Nr. 3), wie beispielsweise auf einer Überdachung über Parkplätzen oder als Agri-Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Acker- und Grünlandflächen außerhalb der benachteiligten Gebiete. Datengrundlagen sind das ATKIS-BASIS-DLM sowie die Kulisse der benachteiligten Gebiete. Die Flächenkulisse wurde mit der Kulisse der „Suchflächen für Freiflächen-PV“ (https://open.nrw/dataset/505ab5dd-2c05-4f8f-a324-22e7f23e4191) verschnitten.

Solarkataster NRW: Freiflächenphotovoltaik: Flächenkulisse nach LEP für raumbedeutsame Anlagen

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW. Im Mai 2024 ist die zweite Änderung des LEP in Kraft getreten, wodurch die Möglichkeiten der Solarenergienutzung im Freiraum neu geregelt wurden. Die hier dargestellte Karte bildet die im LEP ausgewiesene Flächenkulisse für raumbedeutsame Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Freiflächen-PV) ab. Die Flächen wurden anhand der landesweit vorliegenden Daten des Amtlich Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS) und der Regionalplandaten für einen ersten Überblick abgeleitet. Die Flächen müssen immer vor Ort durch die Planungsämter der Städte und Gemeinden abschließend hinsichtlich ihrer Eignung beurteilt werden. In der beigefügten Methodik wird die Erstellung der Karte detailliert erklärt.

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