Das Projekt "Das Gebot sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden im Staedtebaurecht - Ansaetze zur inhaltlichen Konkretisierung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Augsburg, Juristische Fakultät, Institut für Umweltrecht durchgeführt. Die Dissertation untersucht die rechtliche Bedeutung der sogenannten Bodenschutzklausel des Paragraph 1 Abs.5 S.3 BauGB. Der Verfasser interpretiert die Bestimmung als Optimierungsgebot mit der Folge, dass Freiflaechen nur im unbedingt erforderlichen Mass fuer bauliche Nutzungen zur Verfuegung gestellt werden duerfen.