Berlin ist wie kaum eine andere Metropole von städtischem Grün geprägt. Frei- und Grünräume machen einen großen Teil der Landesfläche aus und tragen maßgeblich zur Attraktivität und Lebensqualität der Hauptstadt bei. In einer wachsenden Stadt gilt es, diese grüne Substanz zu sichern und wo möglich auszubauen. Diesem Ziel stellt sich Berlin mit einem umfassenden Instrumentarium an Planungen und Strategien. Eine wesentliche Säule in diesem Gefüge ist die “Strategie Stadtlandschaft”, die der Berliner Senat im Jahr 2011 beschlossen hat. Die Strategie Stadtlandschaft dient als übergeordnetes, langfristiges Leitbild zur Entwicklung der Berliner Frei- und Grünräume in der wachsenden Stadt. Es betrachtet die Stadt als ein ganzheitliches System, in dem urbane und natürliche Räume miteinander verbunden sind. Diese Strategie liefert die strategische Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung, die biologische Vielfalt, Klimaanpassung und soziokulturelle Bedürfnisse gleichermaßen berücksichtigt. Das Leitbild umfasst drei zentrale Themen: Schöne Stadt, Urbane Natur und Produktive Landschaft. Diese drei Felder verbinden ästhetische Qualität, Biodiversität und konkrete Nutzungen von Freiräumen miteinander und bilden so den gemeinsamen Orientierungsrahmen für Planung, Entwicklung und Rahmensetzungen für die fachgerechte Pflege öffentlicher Grünanlagen. Die “Strategie Stadtlandschaft” und die “Charta für das Berliner Stadtgrün” sind zwei zentrale, sich ergänzende Instrumente, die Berlins grüne Zukunft sichern sollen. Die 2011 vom Senat beschlossene Strategie Stadtlandschaft ist ein übergeordnetes, langfristiges Leitbild zur Entwicklung der Potentiale der Grün- und Freiräume in der wachsenden Stadt, indem sie urbane und natürliche Räume ganzheitlich betrachtet (“natürlich urban produktiv”). Sie liefert die konzeptionelle Grundlage für nachfolgende Planungen und Projekte. Aufbauend auf dieser Strategie und weiteren Planwerken und Programmen (z.B. das Landschaftsprogramm , Stadtentwicklungsplan Klima , Strategie Biologische Vielfalt) wurde die Charta für das Berliner Stadtgrün als eine politische Selbstverpflichtung des Landes Berlin 2020 verabschiedet. Die Charta ist auf Dauer angelegt und soll den Schutz des Stadtgrüns angesichts von wachsendem Flächenkonkurrenzen dauerhaft politisch verankern. Sie wird durch ein Handlungsprogramm ergänzt, das die in der Charta formulierten Ziele in konkrete, messbare Maßnahmen und Projekte für einen definierten Zeitraum übersetzt. Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Strategie Stadtlandschaft liefert die Vision, die Charta für das Berliner Stadtgrün die dauerhafte politische Verpflichtung und das Handlungsprogramm die konkrete Umsetzung, um Berlins Frei- und Grünflächen nachhaltig zu sichern, zu pflegen und weiter zu entwickeln.
Web Feature Service (WFS) zum Thema Freiraumprojekte in der Innenstadt von Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Map Service (WMS) zum Thema Freiraumprojekte in der Innenstadt von Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
amßgebliche Unterlagen, die sich auf die konkrete Ausgestaltung der baulichen Trennung zwischen Geh- und Radweg auf dem Neubau der Schönfließer Brücke, sowie auf die Planung des Anschlussbereichs zur Sonnenburger Straße beziehen. Auf den veröffentlichten Visualisierungen der Behörde erscheint die bauliche Trennung zwischen Geh- und Radweg auf der Brücke so gestaltet, dass sie faktisch als Sitzfläche genutzt werden kann und auf der Webseite steht, dass im Bereich Sonnenburger Straße Aufenthaltsmöglichkeiten gebaut werden sollen. Eine Beantwortung auf formlose Nachfragen zur genauen Planung sind bislang leider nicht erfolgt. Gegenstand dieses Antrags ist daher die Übermittlung der folgenden maßgeblichen Planungs- und Bewertungsunterlagen: 1. Bauliche Trennung zwischen Gehwegen und Radweg auf der Brücke Bitte um Übermittlung von: • Ausführungsplänen • Detailzeichnungen • Querschnitten • Konstruktionsplänen • Materialbeschreibungen • technischen Regelquerschnitten • gestalterischen Erläuterungsberichten aus denen sich die konkrete Ausgestaltung der baulichen Trennung zwischen den Gehwegen und dem Radweg auf der Brücke ergibt, insbesondere: • Höhe • Tiefe • Breite • Neigung • Material • Oberflächengestaltung • konstruktive Ausbildung der baulichen Trennung. 2. „Anlehnstreifen“ Bitte um Übermittlung sämtlicher Detailpläne, technischer Zeichnungen und Erläuterungen zum vorgesehenen „Anlehnstreifen“, insbesondere zu: • Höhe • Tiefe • Material • Neigung • konstruktiver Ausbildung • planerisch vorgesehener Funktion 3. Aufenthaltsnutzung / Sitzmöglichkeiten – Planerische Berücksichtigung Bitte um Übermittlung sämtlicher vorhandener Unterlagen, Prüfvermerke, Abwägungsdokumente oder fachlichen Stellungnahmen zu folgenden Aspekten: • Wurde geprüft, ob die bauliche Ausgestaltung faktisch Sitzmöglichkeiten schafft oder ausschließt? • Wurde berücksichtigt, dass Sitzgelegenheiten erfahrungsgemäß zu nächtlichen Aufenthalten führen können? • Wurde die Gefahr einer dauerhaften Nutzung als Aufenthalts- oder Partyort planerisch bewertet? • Existiert ein Konzept zur Vermeidung einer Entwicklung zu einem nächtlichen Aufenthaltsort (z. B. Beleuchtungskonzept, gestalterische Maßnahmen, bewusster Verzicht auf Sitzflächen)? • Wurde eine Lärmprognose für die Nachtstunden erstellt? Sofern einzelne dieser Aspekte nicht geprüft oder nicht dokumentiert wurden, bitte ich um entsprechende Mitteilung. 4. Anschlussbereich Sonnenburger Straße Bitte um Übermittlung der aktuellen Planungsunterlagen zum Anschlussbereich der Sonnenburger Straße, insbesondere: • Lagepläne • Gestaltungspläne • Freiraumplanungen • Erläuterungsberichte • Planungsstand (Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung etc.) Soweit vorgesehen, bitte ich um Mitteilung, ob im Anschlussbereich Sitzgelegenheiten oder aufenthaltsgeeignete Flächen geplant sind. 5. Schallimmissionsprognosen – Anschlussbereich Sonnenburger Straße Bitte um Übermittlung sämtlicher vorhandener: • Schallimmissionsprognosen • schalltechnischer Gutachten • Stellungnahmen • interner Vermerke im Hinblick auf: • mögliche nächtliche Nutzung von Sitz- oder Aufenthaltsflächen • mögliche Lärmimmissionen durch Personengruppen • Wechselwirkungen mit bestehenden gastronomischen Betrieben, insbesondere im Hinblick auf den Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen • eine mögliche Kumulation von Lärmquellen (Gastronomie und Aufenthalt im öffentlichen Raum) Falls entsprechende Prognosen oder Bewertungen nicht erstellt wurden, bitte ich um Mitteilung hierüber
Differenzierte Bewertung der Bodenfunktionen Zur Lösung der beiden Aufgaben – differenzierte Bewertung der Bodenfunktionen und Umsetzung der Bodenfunktionsbewertung in Planungshinweise – werden in der Karte 01.13 folgende Überlegungen und Arbeitsschritte umgesetzt: Zunächst werden die Bodenfunktionen ( Karten 01.12.1 bis 01.12.5 ) in ihrer Bedeutung entsprechend den besonderen Bedingungen in Berlin unterschiedlich gewichtet (ausführlich bei Gerstenberg et al., 2007): Archivböden und Böden, die Standorte für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften darstellen, werden wegen ihrer Unwiederbringlichkeit als überaus schützenswert eingestuft. Leistungsfähige Böden in Bezug auf die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt und auf die Puffer- und Filterfunktion sind generell schützenswert; die Bedeutung steigt an den Standorten noch an, wo diese beiden Funktionen zusammen mit hoher Bewertung auftreten. Böden, die eine hohe Ertragsfunktion für Kulturpflanzen aufweisen, sind auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhalten. Damit wird eine Priorisierung bezüglich Bedeutung und Empfindlichkeit der Bodenfunktionen getroffen. Darüber hinaus werden Böden mit deutlichen Potentialen für stoffliche Bealstungen (z. B. Rieselfelder) bezüglich der Regelungs- und Filter- und Pufferfunktion aus der Bewertung herausgenommen, da sie eine mögliche Belastungsquelle für das Grundwasser darstellen. Zur Bewertung der Böden hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit werden 4 Schutzkategorien gebildet; diese zeigen eine Staffelung vom höchsten bis zum geringen Schutzstatus, woraus Konsequenzen für Handlungshinweise und -empfehlungen bei Eingriffen in den Boden durch Planungen und Bauvorhaben abgeleitet werden können. Die Schutzbedürftigkeit der Böden wird in vier Bodenschutzkategorien differenziert: Tabu (Unzulässigkeitsbereich), Vorrang 1 (Besonders schutzwürdige Böden), Vorrang 2 (Sehr schutzwürdige Böden) und Vorrang 3 (Schutzwürdige Böden). Der Begriff „Vorrang“ bezieht sich zunächst auf das Fachgebiet des Bodenschutzes und ist hier nicht zu verwechseln mit dem Vorrangbegriff der (zwischen den Belangen abgewogenen) Raumordnung. Da der Betrachtungsgegenstand die gesamte Fläche des Landes Berlins umfasst, soll mit dem Begriff „Vorrang“ die Bedeutung einer Fläche im Berliner Maßstab aus Sicht des Bodenschutzes ausgewiesen werden. Die nicht ausgewiesene Stadtfläche zählt zum „Unerheblichkeitsbereich“. Wie bei allen Umweltatlaskarten des Bereiches Boden (Ausnahme Versiegelung) beziehen sich die dargesteltlen Informationen und Bewertungen auf den unversiegelten Teil des Bodens. Da das Ausmass der Versiegelung jedoch von großer Bedeutung ist, wird der Versiegelungsgrad nicht nur in der Sachdatenanzeige dargestellt, sondern die farbliche Darstellung der Schutzkategorie nimmt in ihrer Farbintensität mit dem Verseigelungsgrad in drei Stufen ab. Als Stufen wurden hier die Grenzen von 5 und 30 % Versiegelung gewählt: Bis 5 % kann praktisch von einer unversiegelten Fläche gesprochen werden, die nur durch einzelne Bauten, Wege o.ä. unterbrochen wird. Hierzu zählen Wälder, Äcker und Grünland. In der mittleren Kategorie dominieren Kleingärten, Einzelhausbebauung, Parkanlagen und sonstige Freiflächen, die auch noch naturnahe Böden aufweisen können. Mehr als 30 % Versiegelung weisen vor allem Wohn- und Gewerbegebiete sowie Verkehrsflächen auf, die meist keine natürlichen Bodengesellschaften mehr erkennen lassen. Tabu (Unzulässigkeitsbereich) Die Tabuflächen leiten sich ab aus hohen Bewertungen für die „Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften“ und/oder für die „Archivfunktion für die Naturgeschichte“. Diese Kategorie weist den höchsten Schutzstatus auf und umfasst lediglich ca. 5 % der bewerteten Fläche. Die Kategorie wird mit Blick auf mögliche Planungen als Unzulässigkeitsbereich bezeichnet, da die Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzenarten kaum und die Archivfunktion für die Naturgeschichte gar nicht wiederherstellbar sind (SMETTAN & LITZ 2006). Daher können hier Projekte oder Vorhaben, die mit Eingriffen in den Boden verbunden sind, aus Sicht des Bodenschutzes grundsätzlich keine Zulässigkeit erlangen. Der Terminus „Tabu“ hat keine (planungs-)rechtliche Dimension, sondern soll die besondere Bedeutung dieser Flächen aus fachlicher Sicht des Bodenschutzes unterstreichen. Vorrang 1 (Besonders schützwürdige Böden) Die Kategorie Vorrang 1 leitet sich aus mehreren Bewertungsmöglichkeiten ab: Die „ Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften “ und gleichfalls die Archivfunktion für die Naturgeschichte sind mittel, oder die Ertragsfunktion für Kulturpflanzen ist hoch, oder die “ Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt ” und gleichfalls die “ Puffer- und Filterfunktion ” sind hoch bewertet worden. Die Mehrheit der Flächen in dieser Schutzkategorie wurde wegen der Lebensraum- und Archivfunktion dort eingeordnet, ein kleinerer Teil wegen der Regelungs- bzw.und Puffer- und Filterfunktion und nur ganz wenige Flächen wegen der Ertragsfunktion für Kulturpflanzen. Bei der Flächenkategorie „Vorrang 1“ sollten aus Bodenschutzsicht Eingriffe prioritär vermieden werden. Vorrang 2 (Sehr schutzwürdige Böden) Die Kategorie Vorrang 2 leitet sich ab aus hoher Bewertung für die “ Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt ” oder für die “ Puffer- und Filterfunktion ”. Die Abschwächung des Schutzstatus zum Vorrang 1 ergibt sich durch eine deutlich geringere Anzahl betroffener Bodenfunktionen. Es reicht, dass nur ein Kriterium (entweder Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt oder Puffer- und Filterfunktion) als hoch bewertet wird. Vorrang 3 (Schutzwürdige Böden) Die Kategorie Vorrang 3 leitet sich ab aus mittleren Bewertungen für die „ Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt “ und gleichzeitig für die „ Puffer- und Filterfunktion “. Die Klasse mit der schwächsten Schutzkategorie stellt den größten Flächenteil unter den Schutzkategorien (vgl. Abb. 5). Unerheblichkeitsbereich (Böden ohne besondere Anforderungen) Die restlichen Böden (29.118 ha) werden in einer eigenen Kategorie „Böden ohne besondere Anforderungen an den Bodenschutz“ dargestellt. Im Unerheblichkeitsbereich gelten die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen des Bodenschutzes (BUNDES-BODENSCHUTZGESETZ 1998, BUNDES-BODENSCHUTZ- UND ALTLASTENVERORDNUNG 1999, BERLINER BODENSCHUTZGESETZ 2004, BAUGB 2004). Hinweise zur Umsetzung in der Planungspraxis Die Planungshinweise sind die aus Bodenschutzsicht relevanten Anforderungen und Maßgaben für die einzelnen Kategorien des Bodenschutzes. Sie beziehen sich auf die Ebene der Bauleitplanung , lassen sich inhaltlich sinngemäß aber auf andere raumwirksame Planungen oder Vorhaben übertragen. Die Darstellung erfolgt aus methodischen Gründen in der Karte selbst nur in sehr allgemeiner Form in der Legende. Detaillierte Informationen sind für jede Einzelfläche in der Sachdatenazeige für die Karte über das Geoportal Berlin verfügbar. Die gewählten Termini wie Vermeidung, Ausgleich, Unzulässigkeit sind nicht als Rechtsbegriffe zu verstehen, sondern stellen fachliche Maßgaben des Bodenschutzes dar. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang, dass sich die bewerteten Bodenfunktionen ausschließlich auf die unversiegelten Anteile der Blöcke beziehen. In der Sachdatenanzeige wird die Bodenschutzkategorie, die der Beurteilung zugrunde liegende Bodengesellschaft und Flächennutzung, die Bewertung der fünf einzelnen Bodenfunktionen (aus der Karte 01.12 ) sowie der Versiegelungsgrad angezeigt. Von zentralem Interesse ist jedoch die Tabelle Planungsanforderungen, die ebenfalls für jede Fläche individiuell angezeigt werden kann. Aufbau und Inhalt der Tabelle Planungsanforderungen : Zeile 1 nennt die Bodenschutzkategorie und gibt den Grad der Schutzwürdigkeit aus Bodenschutzsicht an. Zeile 2 gibt die Gründe für die Einstufung in Kurzform wieder (vgl. hierzu „Methoden Punkt 1“). Die Aussagen in den weiteren Zeilen begründen sich jeweils durch diese wertgebenden Bodenfunktionen. Zeile 3 nennt das bodenschutzfachliche generelle Ziel . Zeile 4 beurteilt aus Bodenschutzsicht aufzustellende oder zu ändernde Bebauungspläne . Zeile 5 zeigt detailliert die grundsätzlich anzustrebenden Vermeidungs- und Minderungsschritte auf. Auf eine Unterscheidung zwischen Vermeidung und Minderung wurde verzichtet, da eine Zuordnung im gestellten Kontext je nach Akteurssicht anders entschieden wird. Im Kern kommt es auf die Verhinderung von Eingriffen in schutzwürdige Böden und nicht auf die sprachliche Feinabstufung der Begriffe an. Zeile 6 gibt Vorschläge für einen (möglichst) funktionsbezogenen Ausgleich . Hierbei werden zunächst solche Anforderungen benannt, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs bedingt festsetzbar sind. Zeile 7 enthält z.T. weitere Maßnahmen , die aus Bodenschutzsicht zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen sinnvoll sind. Zeile 8 enthält sonstige Hinweise oder Erläuterungen.
Für die effizientere Umsetzung von Schwammstadtprojekten haben die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die Grün Berlin GmbH, die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und die Berliner Wasserbetriebe die Blau-grüne Allianz gebildet. Die Kooperation mit den drei landeseigenen Unternehmen für nachhaltige Stadtentwicklung, Landesimmobilien sowie Wasser und Abwasser soll von der Planung über die Finanzierung bis zum Bau und Betrieb klimastabile Projekte umsetzen, die auch für die Bezirke und weitere Akteure beispielhaft sein können. Die von der Berliner Senatsumweltverwaltung angeregte Kooperation wurde heute in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt formell ins Leben gerufen, nachdem in vorbereitenden Workshops Ziele, Verantwortlichkeiten und erste gemeinsame Projekte verhandelt worden sind. Während Berlin bereits seit 2018 für Neubauten mit der Vorgabe der Regenwasserbewirtschaftung auf jedem Grundstück selbst bundesweit Maßstäbe setzt, soll nun auch der schwammstadtgerechte Umbau des Berliner Bestands forciert werden – beispielgebend auf landeseigenen Arealen und grundstücksübergreifend. Dafür haben sich die in Berlin für Entwicklung, Bau und Betrieb urbaner Freiräume und Infrastrukturen zuständige Grün Berlin GmbH, die für mehr als 5.000 landeseigene Immobilien verantwortliche BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und die Berliner Wasserbetriebe als Bewirtschafter des Berliner Wasserkreislaufes zusammengeschlossen. Blaue (für Wasser) und grüne (für bewachsene Flächen) Infrastruktur ermöglicht Wasserspeicherung und Grundwasserneubildung, stärkt die Artenvielfalt, mildert die Folgen von Klimaextremen und macht insbesondere Städte lebenswerter. Sie steht im Gegensatz zur rein technisch bestimmten grauen Infrastruktur. Dabei schützen blau-grüne Infrastrukturen nicht nur Mensch und Natur, sondern sind auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zwingend erforderlich. Einerseits geht es um die Minimierung der enormen Kosten, die durch den Klimawandel entstehen. Im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung gilt es zudem, die Ressource Regenwasser effizient zu nutzen. Erste gemeinsame Vorhaben sollen etwa die Neugestaltung des Platzes der Luftbrücke, das Rathaus- und Marx-Engels-Forum mit dem Roten Rathaus, das Kulturforum mit der Philharmonie und der Park am Gleisdreieck mit dem Technikmuseum sein, bei denen schwammstadtgerechte und grundstücksübergreifende Elemente eine wesentliche Rolle einnehmen werden. „Klimaanpassungsmaßnahmen sind Daseinsvorsorge“, erklärt Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt . „Eine Vorbildrolle des öffentlichen Sektors ist hier essenziell. Die beteiligten Partner in der blau-grünen Allianz legen dafür das Fundament.“ „Unsere DNA ist grün-blau. Für uns ist die Klimaresilienz integraler Teil bei der Planung und Realisierung öffentlicher Freiräume in der wachsenden Stadt“, ergänzt Grün Berlin-Geschäftsführer Christoph Schmidt .„Gemeinsam werden wir schneller und effizienter ins Bauen kommen – für mehr Lebensqualität, soziale Integration, ökologische Vielfalt und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.“ „Die nachhaltige bauliche Entwicklung und Bewirtschaftung der Berliner Landesimmobilien liegt im Fokus unserer Arbeit, bei der wir unter anderem die Entsiegelung von Flächen, die Speicherung von Regenwasser und die Begrünung von Gebäuden fördern“, sagt BIM-Geschäftsführer Dr. Matthias Hardinghaus , der auf erfolgreich gestartete Pilotprojekte wie in Wilmersdorf verweist, wo das Regenwasser des Gebäudes in der Württembergischen Straße 6 für die Bewässerung des benachbarten Preußenparks genutzt werden soll. „Jeder Tropfen des Regenwassers, der nicht über die Kanalisation und dann über unsere Flüsse abfließt, ist mehrfach nützlich“, sagt Wasserbetriebe-Vorstand Frank Bruckmann . „Denn er nutzt unserem Stadtgrün, dem Grundwasser und vermeidet an anderen Stellen Investitionen in Infrastruktur.“ Zudem, so Bruckmann, sei es vielversprechend, dass die Partner einen gemeinsamen Anteil zum Schwammstadt-Umbau beitragen können. Die landeseigenen Unternehmen Grün Berlin, BIM Berliner Immobilienmanagement und Berliner Wasserbetriebe verfolgen im Hinblick auf die Klimaanpassung sich ergänzende Ziele. Mit dem Zusammenschluss zur Blau-grünen Allianz schaffen die drei landeseigenen Unternehmen im Schulterschluss mit der Verwaltung neben der noch effizienteren und effektiveren Umsetzung von Schwammstadt-Projekten auch die Voraussetzung für die Erhöhung der Anzahl von blau-grünen Infrastrukturprojekten insgesamt. Grün Berlin ist als landeseigenes Unternehmen zuverlässiger Partner der Verwaltung und der Bezirke für eine wirtschaftlich zukunftsgerichtete, soziale und klimaangepasste Stadtentwicklung. Grün Berlin entwickelt, baut und betreibt sichere und nachhaltige Infrastrukturen, urbane Freiräume, öffentliche Bauten und innovative Mobilitäts- und Verkehrslösungen. Mehr Informationen auf gruen-berlin.de . Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH ist Berlins Immobiliendienstleisterin und für die Bewertung, Sanierung, Bewirtschaftung und Optimierung von über 5.000 landeseigenen Immobilien zuständig. Durch Entsiegelung, Dachbegrünung oder Wasserspeicherung setzt die BIM bei ihren Sanierungen konsequent Maßnahmen im Sinne der Schwammstadt um. Die Berliner Wasserbetriebe und ihre 4.751 Beschäftigten versorgen 3,8 Mio. Menschen mit bestem Trinkwasser und reinigen das Abwasser von 4,7 Mio. Einwohnern der Metropolenregion. Auch fast 18.800 Kilometer lange Rohr- und Kanalnetze beschreiben Deutschlands größtes integriertes Wasserver- und Entsorgungsunternehmen. Mit innovativen Technologien schützen die Wasserbetriebe den Wasserkreislauf und versorgen Berlin aus eigenen Grundwasserressourcen. Investitionen i. H. v. mehr als 400 Mio. €/a sichern diese Leistung. Kontakt Grün Berlin Grün Berlin GmbH Pressestelle Tel.: 030 700 906 186 E-Mail: pressestelle@gruen-berlin.de Kontakt BIM BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Pressestelle Tel.: 030 – 90166 1113 E-Mail: presse@bim-berlin.de Kontakt Berliner Wasserbetriebe Pressestelle Tel.: 030 – 8644 6864 E-Mail: presse@bwb.de
Das Forschungsprojekt verknüpft die Stärkung der aktiven Mobilität mit der nachhaltigen Sicherung und ökologischen Qualifizierung von Freiräumen im Umland der Städte. Interdisziplinäre Lösungswege aus guten Beispielen und Ergebnisse einer Workshopreihe mit Fachleuten aus den Bereichen Freiraumplanung und aktive Mobilität wurden zusammengetragen. Die Auswertung identifizierte empfehlenswerte Kooperationsformen, Erfolgsfaktoren und übertragbare Praxis-Beispiele aus vielen Bundesländern. Der Abschlussbericht und eine Fachbroschüre liefern wertvolle Orientierungshilfen für die Planung und Umsetzung von gemeinsamen Projekten der aktiven Mobilität und Freiraumaufwertung im stadtregionalen Kontext.
DWD (Deutscher Wetterdienst) (Hrsg.) 1981 – 1990: Bodenwettermeldungen für den Europäischen Wetterbericht 1981-1990, Mitteltemperaturen, Offenbach. Horbert, M. 1992: Das Stadtklima, Deutscher Rat für Landespflege, 61, S. 64 – 73. Horbert, M., Kirchgeorg, A., von Stülpnagel, A. 1983: Ergebnisse stadtklimatischer Untersuchungen als Beitrag zur Freiraumplanung, Hrsg.: Umweltbundesamt Berlin, Texte 18/83, Berlin. Horbert, M., Kirchgeorg, A., von Stülpnagel, A. 1984: On the Method for Charting the Climate of an Entire Large Urban Area, in: Energy and Buildings, 7, S. 109 – 116. Institut für Meteorologie der Freien Universität Berlin (Hrsg.) 1981 – 1990: Beilagen zur Berliner Wetterkarte, 1981 – 1990, Mitteltemperaturen, Berlin. Riemer, K.-H. 1971: Neue Durchschnitts- und Extremwerte von Berlin-Dahlem (Teil IV) “Mittlere Windverhältnisse”, in: Beilagen zur Berliner Wetterkarte 69/71, Hrsg.: Institut für Meteorologie der Technischen Universität Berlin, SO 18/71, Berlin. Stoffregen, H. 2000: Aktualisierung der Fachdaten Klima des Informationssystems Stadt und Umwelt, Abschlußbericht, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Berlin, unveröffentlicht. Stülpnagel, A. von 1987: Klimatische Veränderungen in Ballungsgebieten unter besonderer Berücksichtigung der Ausgleichswirkung von Grünflächen, dargestellt am Beispiel von Berlin-West, Diss. am Fachbereich 14 der Technischen Universität Berlin, Berlin. Vogenbeck, A. 2000: Thermische und hygrische Auswirkungen der Neubebauung im Bereich des Großen Tiergarten, Diplom-Arbeit am Institut für Ökologie, Fachgebiet Bioklimatologie der TU Berlin, Berlin, unveröffentlicht. Walter, H.; Lieth, H. 1964: Klimadiagramm – Weltatlas, 2. Lieferung, VEB Gustav Fischer Verlag, Jena, 1964. Karten SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 1985, Karte 04.02 Langjähriges Mittel der Lufttemperatur in 2 m Höhe (1961 – 1980), 1:50 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1993: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 1993, Karte 04.02 Langjähriges Mittel der Lufttemperatur in 2 m Höhe (1961 – 1980), 1:50 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1993a: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 1993, Karte 04. Oberflächentemperaturen bei Tag und Nacht, 1:85 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1993b: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 1993, Karte 04.04 Temperatur- und Feuchteverhältnisse in mäßig austauscharmen Strahlungsnächten, 1:125 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) Abt. III 1993c: Ökologische Planungsgrundlagen Berlin, Arbeitskarte Baudichte, 1 : 50 000, unveröffentlicht. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) Abt. III 1993d: Ökologische Planungsgrundlagen, Arbeitskarte Klimawirksame Stadtstrukturtypen, 1 : 50 000, unveröffentlicht. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) Abt. III 1993e: Ökologische Planungsgrundlagen, Arbeitskarte Mittel der Lufttemperatur 1991/92 in 2 m Höhe, 1 : 50 000, unveröffentlicht. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1993f: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 1993, Karte 04.02 Langjähriges Mittel der Lufttemperatur in 2 m Höhe (1961 – 1990), 1:50 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) Abt. III 1995a: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen, 1 : 50 000. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) Abt. III 1995b: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Karte 06.02 Bestand an Grün- und Freiflächen, 1 : 50 000. Digitale Karten SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2001a: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 2001, Karte 04.04 Temperatur- und Feuchteverhältnisse in mäßig austauscharmen Strahlungsnächten, 1:125 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/klima/temperatur-und-feuchteverhaeltnisse/2000/karten/index.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2001b: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 2001, Karte 04.06 Oberflächentemperaturen bei Tag und Nacht, 1:85 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/klima/oberflaechentemperatur/2000/karten/index.php
Das Grünflächeninformationssystem (GRIS) Berlin ist ein IT-Fachverfahren der bezirklichen Grünflächenämter und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), Referat Freiraumplanung und Stadtgrün. Das GRIS Berlin besteht aus folgenden Modulen: “GFM-Komponente” (Sachdatenbank zum Grünflächen-, Baum- und Spielplatzkataster, Kalkulation des Pflegeaufwandes), “GIS-Komponente” (Geografisches Informationssystem GIS), “Bestandsstatistiken” (Jahresauswertungen / Statistiken) Mit dem GRIS Berlin wird einerseits das Grünflächenmanagement unter betriebswirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten unterstützt, andererseits werden mit diesem Fachverfahren die Daten- und die Informationsbereitstellung für Planungs- und Auskunftszwecke verwaltungsintern und gegenüber der Öffentlichkeit gewährleistet. Die Entwicklung des Berliner GRIS begann zu Beginn der 1990er Jahre mit der Einführung von “GAIA”. Ende der 1990er Jahre folgte die Entwicklung der GIS-Fachschale “YADE GBKat” und im Jahr 2001 konnte mit der umfangreichen Erweiterung des Internetauftritts “Stadtgrün” auch eine “Internet-/Intranetauskunft” bereitgestellt werden. Mitte der 2010er Jahre wurden im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen GRIS Berlin (s.u.) auch zahlreiche Statistiken zum Grünflächen- und Baumbestand integriert. Nach einem über 15-jährigen Einsatz der Berliner GRIS-Module erfolgte in den 2010er Jahren eine grundlegende technische und fachlich-inhaltliche Weiterentwicklung des GRIS Berlin. Kern dieser Weiterentwicklung war die Einführung einer neuen, verstärkt Prozess-orientierten GRIS-Datenbankanwendung. Ziel war (und ist) insbesondere eine langfristige Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung in der Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des Grünflächenmanagements – einschließlich einer bezirksübergreifenden Vereinheitlichung und Qualifizierung der Arbeits- und Prozeßabläufe sowie der Pflegestandards. Nachdem sich die Berliner Stadtgrünverwaltung bereits im Jahr 2011 nach einer EU-weiten Ausschreibung im August für die Lösung “pit-Kommunal” der Fa. IP SYSCON GmbH als neue Grünflächenmanagement (GFM) – Anwendung entschieden hat, erfolgte Ende 2012 auch bei der GIS-Komponente die Entscheidung für eine Lösung aus dem Hause der IP SYSCON GmbH. Die neue GIS-Komponente des GRIS Berlin wird auf Basis der ArcGIS-Produktplattform auf drei verschiedenen Arbeitsplatztypen zur Verfügung gestellt: für Desktop-, WEB- und mobile Arbeitsplätze. Die schrittweise Produktivsetzung der ersten Ausbaustufe des neuen GRIS in allen 12 Bezirken wurde im Juli 2014 abgeschlossen. In dieser ersten Stufe wurden alle bereits im alten GRIS verfügbaren Funktionalitäten durch das neue GRIS abgelöst. In diesem Rahmen erfolgten auch die Anpassungen der neuen GRIS-Komponenten an die spezifischen Berliner Anforderungen. Ein wichtiger Baustein im GRIS Berlin sind die mobilen Lösungen für die Unterstützung der Baum- und Spielplatzkontrollen (Verkehrssicherheit) und der Betriebsdatenerfassung. Aktuell erfolgt die schrittweise Umstellung dieser Apps auf die neue technologische Basis der IP SYSCON GmbH – auf Spielplatz MQ, Baum MQ und BDE MQ. In einer zweiten Realisierungsstufe wurden seit Mitte 2015 vorher im GRIS Berlin noch nicht vorhandene Funktionalitäten zur Auftragsverwaltung und zur Erfassung der Daten aus der Grünflächenpflege (Betriebsdatenerfassung) realisiert. Seit Ende 2016 sind diese Funktionalitäten im GRIS Berlin implementiert und werden seitdem im Rahmen eines sog. Probeechtbetriebes in der täglichen Praxis eingesetzt und wo nötig noch verbessert. Seit Januar 2018 erfolgt in diesem Rahmen (Probeechtbetrieb) die Betriebsdatenerfassung für die rund 65 hochwertigen Berliner Grünanlagen. Im Rahmen der täglichen Arbeit mit dem GRIS Berlin erfolgen ständig Anpassungen für eine fachlich bessere Funktionalität. Auch bisher mit div. Kleinstanwendungen verwaltete Daten werden – sofern sinnvoll – Stück für Stück mit der zugehörigen Bearbeitungs- und Auswertungsfunktionalität ins GRIS Berlin übernommen. So wurden beispielweise Ende der 2010er Jahre die Sach- und GIS-Daten zu den Berliner Kleingartenanlagen und Friedhöfen einschließlich der Kleingarten- und Friedhofsentwicklungsplanungen ins GRIS Berlin überführt. Im Jahr 2023 erfolgte die Übernahme von Daten und Funktionen zur Spielplatzversorgungsanalyse ins GRIS Berlin. Auch die Funktionalität zur Wert- und Schadensermittlung bei Gehölzen/Bäumen nach der Methode KOCH und eine einfache Fahrzeugverwaltung wurden in den letzten Jahren implementiert. Ein weiterer momentan schwerpunktmäßig bearbeiteter Funktionsbereich des GRIS Berlin ist die Pflegeplanung und Auftragsbearbeitung und hier insbesondere die Unterstützung der Grünflächenämter bei der Erarbeitung und Umsetzung qualifizierter, an differenzierten Nutzungs- und Pflegezielen ausgerichteten anlagenspezifischen Pflegeplänen. Dieser Anpassungs-/Entwicklungsprozess erfolgt in enger Abstimmung mit dem Projekt „Handbuch Gute Pflege (HGP)“ und den damit u.a. deklarierten Pflegezielen und -standards für die Berliner Grünflächen. Unter den Folgenden Links können weiterführende Informationen zu Funktionalität und Struktur der Module des Grünflächeninformationssystems Berlin abgerufen werden: Bild: IP SYSCON GFM-Komponente "pit-Kommunal" (Datenbankanwendung) In den bezirklichen Grünflächenämtern wird bereits seit Mitte der 1990er Jahre zur Verwaltung der Sachdaten zum Berliner Stadtgrün (öffentliche Grünflächen) eine an die spezifischen Berliner Anforderungen angepasste Datenbanksoftware eingesetzt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU GIS-Komponente Neben der Sachdatenbank "pit-Kommunal" (die sog. GFM-Komponente) ist das GIS die zweite wesentliche Komponente des in den bezirklichen Grünflächenämtern und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) eingesetzten Grünflächeninformationssystems (GRIS) Berlin. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Bestandsstatistiken Die in der Senatsverwaltung (SenMVKU) benötigten statistischen Daten der Arbeitsgebiete Grünflächenstatistik, Straßenbäume, Kleingartenwesen und Friedhofswesen wurden im alten Berliner GRIS in einer separaten MS-Access-Anwendung für Berlin zusammengeführt, aggregiert und ausgewertet. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin / Grünanlagenbestand Berlin Karten online Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ermöglicht mit dem Internetauftritt "Stadtgrün" einen online-Zugriff auf digitale Karten der Berliner Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe, Kriegsgräber, Kleingärten sowie zum Baumbestand. Weitere Informationen Internetseite der GALK Leitfaden “Grünflächenmanagementsysteme”
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 85 |
| Kommune | 17 |
| Land | 63 |
| Weitere | 4 |
| Wirtschaft | 11 |
| Wissenschaft | 27 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 67 |
| Text | 52 |
| Umweltprüfung | 5 |
| unbekannt | 16 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 63 |
| Offen | 77 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 140 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 2 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 20 |
| Keine | 69 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 58 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 59 |
| Lebewesen und Lebensräume | 129 |
| Luft | 57 |
| Mensch und Umwelt | 141 |
| Wasser | 52 |
| Weitere | 140 |