Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) stellt im Energieatlas NRW (www.energieatlas.nrw.de) die Standorte der Erneuerbaren Energien, der fossilen Kraftwerke und der Elektrotankstellen in NRW dar. Folgende Energieträger werden dargestellt: Biomasse/Bioenergie, Deponiegas, Grubengas, Klärgas, Photovoltaik Freifläche, Wasserkraft, Windenergie, Windenergieanlagen in Planung, stillgelegte Windenergieanlagen, E-Tankstellen, Braunkohle, Steinkohle, Erdgas, Mineralöl, Müllverbrennungsanlagen, Grubenwasser, Industrielle Abwärme und KWK-relevante Industriestandorte. Die Excel-Tabelle fasst die Standorte aller Energieträger zusammen
Gesundheitliche Belange werden in umweltrelevanten Planungsprozessen, wie der Lärmaktionsplanung, Grün- und Freiraumplanung, aber auch in der Stadt(entwicklungs)planung nicht ausreichend berücksichtigt. Dies liegt unter anderem an der mangelnden Kooperation der Planenden mit Akteuren aus dem Gesundheitssektor. Die im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Deutschen Institut für Urbanistik und mehreren Unterauftragnehmer erstellte Fachbroschüre „Gemeinsam planen für eine gesunde Stadt“ gibt Empfehlungen für die kommunale Praxis, wie gesundheitliche Belange in den Städten stark gemacht werden können. Sie zeigt auf, an welchen Stellen gesundheitliche Belange in die Lärmaktionsplanung, Grün- und Freiraumplanung sowie die Stadt(entwicklungs)planung einfließen und wie die jeweiligen zuständigen Fachämter und Gesundheitsämter besser zusammenwirken können. Veröffentlicht in Broschüren.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) stellt im Energieatlas NRW (www.energieatlas.nrw.de) die Standorte der Erneuerbaren Energien, der fossilen Kraftwerke und der Elektrotankstellen in NRW dar. Folgende Energieträger werden dargestellt: Biomasse/Bioenergie, Deponiegas, Grubengas, Klärgas, Photovoltaik Freifläche, Wasserkraft, Windenergie, Windenergieanlagen in Planung, stillgelegte Windenergieanlagen, E-Tankstellen, Braunkohle, Steinkohle, Erdgas, Mineralöl, Müllverbrennungsanlagen, Grubenwasser, Industrielle Abwärme und KWK-relevante Industriestandorte. Die Excel-Tabelle fasst die Standorte aller Energieträger zusammen
In der kommunalen Praxis werden gesundheitliche Belange in umweltrelevanten Planungsprozessen nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem wird die unterschiedliche Vulnerabilität von Bevölkerungsgruppen gegenüber Umwelteinflüssen bisher in diesen Planungsverfahren kaum beachtet. Vor diesem Hintergrund wurden das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) und mehrere Unterauftragnehmer vom UBA mit der Durchführung des Forschungsprojekts „Kooperative Planungsprozesse zur Stärkung gesundheitlicher Belange“ beauftragt. Am Beispiel der Lärmaktionsplanung, der Grün- und Freiraumplanung sowie der Stadtplanung untersuchte das Projekt, wie die aktive Mitwirkung der Gesundheitsämter bei umweltbezogenen Planungen auf kommunaler Ebene verbessert und integrierte Planungsprozesse gefördert werden können. Die Broschüre "Gemeinsam planen für eine gesunde Stadt“ fasst die Ergebnisse des Vorhabens zusammen und gibt Empfehlungen für die kommunale Praxis. Sie richtet sich an Mitarbeitende in den Kommunalverwaltungen, aber auch an Vertreter*innen aus Kommunalpolitik und andere Stakeholder . Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 01/2023.
In städtischen Gebieten konzentrieren sich gesundheitsrelevante Umweltbelastungen oftmals in sozial benachteiligten Quartieren. Diese Gebiete sind u. a. durch Lärm, Luftschadstoffe und soziale Problemlagen mehrfach belastet. In der kommunalen Praxis werden gesundheitliche Belange in umweltrelevanten Planungsprozessen nicht ausreichend berücksichtigt. Ziel des Forschungsvorhabens die Stärkung gesundheitlicher Belange in umweltrelevanten Planungsprozessen auf kommunaler Ebene. Dieser Zwischenbericht untersucht im Rahmen einer Dokumentenrecherche die Instrumente Lärmaktionsplanung, Grün- und Freiraumplanung sowie integrierte Stadtentwicklungsplanung. Die Auswertung der Dokumente umfasste die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ziele der Instrumente, ihr Potenzial zur Berücksichtigung von gesundheitlichen Belangen sowie thematische Integrationspotenziale zwischen den Planungen. Außerdem wurden kommunale Planungsprozesse und bestehende Kooperationsformen zwischen planenden Verwaltungen analysiert. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 06/2021.
Gesundheitliche Belange werden in umweltrelevanten Planungsprozessen, wie der Lärmaktionsplanung, Grün- und Freiraumplanung, aber auch in der Stadt(entwicklungs)planung nicht ausreichend berücksichtigt. Dies liegt unter anderem an der mangelnden Kooperation der Planenden mit Akteuren aus dem Gesundheitssektor. Die im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Deutschen Institut für Urbanistik und mehreren Unterauftragnehmer erstellte Fachbroschüre "Gemeinsam planen für eine gesunde Stadt" gibt Empfehlungen für die kommunale Praxis, wie gesundheitliche Belange in den Städten stark gemacht werden können. Sie zeigt auf, an welchen Stellen gesundheitliche Belange in die Lärmaktionsplanung, Grün- und Freiraumplanung sowie die Stadt(entwicklungs)planung einfließen und wie die jeweiligen zuständigen Fachämter und Gesundheitsämter besser zusammenwirken können. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Die positiven bioklimatischen Wirkungen städtischer Grün- und Freiräume, verbunden mit ihren gesundheitlichen Wohlfahrtswirkungen, bilden wichtige Ansatzpunkte für die Anpassung von Städten an die Herausforderungen des Klimawandels und für die Erhaltung städtischer Umwelt- und Lebensqualität. Vor diesem Hintergrund förderte das Bundesamt für Naturschutz ein F+E-Vorhaben, in dessen Mittelpunkt folgende Fragen standen: (1) Welchen Beitrag leisten städtische Grün- und Freiräume zur Anpassung von Städten an die Folgen des Klimawandels? (2) Wie kann die Umsetzung naturschutzfachlicher und freiraumplanerischer Zielstellungen in der Stadtentwicklung im Hinblick auf den Klimawandel verbessert werden? Ausgehend von Stadtbiotoptypen wurden für den städtischen Raum 57 Stadtvegetationsstrukturtypen identifiziert und hinsichtlich ihrer Vegetationsparameter beschrieben. Auf dieser Datengrundlage wurden auf teil- und gesamtstädtischer Ebene mit den Programmen ENVI-Met und HIRVAC-2D Modellierungen zu klimatischen Wirkungen durchgeführt. Die daraus abgeleiteten flächenbezogenen Aussagen zu klimatischen Ausgleichsfunktionen von unterschiedlichen städtischen Vegetationsstrukturen sind in Steckbriefe für einzelne Stadtvegetationsstrukturtypen eingeflossen. Diese enthalten weiterhin eine Darstellung der spezifischen Vegetationsstrukturen und Aussagen zu ihren Biodiversitätspotenzialen. Aufbauend auf vorliegenden Kenntnissen zu Funktionen und Wohlfahrtswirkungen von Stadtgrün und auf den im Projekt durchgeführten Modellierungen wurden Planungsempfehlungen zur Ausgestaltung von urbanen Freiräumen und Freiraumsystemen abgeleitet. Die Auswertung politischer und gesetzlicher Ziele zeigten Synergien und Zielkonflikte für die städtische Freiraumplanung auf. Basierend auf der Analyse der Potenziale und Defizite der Instrumente des Naturschutzes und der Raumordnung für die Umsetzung freiraumplanerischer Anpassungsmaßnahmen wurden Empfehlungen für die Anwendung des planerischen Instrumentariums formuliert.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt wurde zum 04.05.2017 der § 13b neu in das Baugesetzbuch eingeführt. Die Einführung des § 13b BauGB hatte zum Ziel, der starken Dynamik im Wohnungsmarkt vor allem in den wachsenden Groß- und Universitätsstädten entgegenzuwirken. In diesem Bericht wird anhand einer qualitativen Stichprobenunteruntersuchung (Stand: Juni 2019) von 250 Planungsfällen aus 242 Gemeinden und einer darauf aufbauenden anonymen Online-Befragung dieser anwendenden Gemeinden untersucht, wie die Gemeinden die Vereinfachungen nutzen und welche Planungsergebnisse erreicht werden. Tatsächlich werden Verfahren auf Basis von § 13b BauGB vor allem von kleineren, vielfach ländlich geprägten Gemeinden genutzt, die Bauvorhaben in kleinem Maßstab verfolgen. Die Planungen begründen überwiegend kleine Bauvorhaben mit meist geringer Dichte und verstärken so die Neuinanspruchnahme von siedlungsnahen Freiflächen in besonderem Maße. Das Verfahren nach § 13b BauGB wird vor allem von kleinen Gemeindeverwaltungen mit begrenzten Personalkapazitäten genutzt und als Vereinfachung der verfahrensmäßigen und materiellen Anforderungen gesehen. Die vom Gesetzgeber mit der Einführung des § 13b BauGB verbundenen Zielsetzungen, substanziell neues Wohnbauland zur Minderung der bestehenden Wohnungsnot in wachsenden Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten zu schaffen, werden jedoch nicht erreicht. Überdies sind die Verfahren mit teilweise umfangreichen Eingriffen in den Naturhaushalt verbunden, u. a. durch die Inanspruchnahme strukturreicher und ökologisch hochwertiger Ortsrandstrukturen. In den Verfahren werden wesentliche Elemente zur Sicherung der materiellen und prozessualen Qualität der Bebauungsplanung mit dem Verzicht auf Umweltprüfung und Eingriffsregelung außer Kraft gesetzt. Sofern Untersuchungen zur Ermittlung von Abwägungsmaterial durchgeführt werden, basiert dies einerseits auf fachrechtlichen Vorgaben oder dient der nachbarschützenden Konfliktvermeidung. Die Autoren der Studie empfehlen, von einer Verlängerung und Verstetigung des § 13b BauGB dringend abzusehen. Quelle: Forschungsbericht
Natur in der Stadt steigert die Lebensqualität, sorgt für ein gesünderes Arbeits- und Wohnumfeld und gewährleistet ausreichend Erholung für Alle. Gerade für den wenig mobilen Teil der Bevölkerung, wie Kinder, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen, ist es wichtig, ausreichend attraktive Natur und Erholungsflächen in direkter Erreichbarkeit vor der eigenen Haustür zu haben. Doch nicht nur als Erholungsfläche sind die innerstädtischen Grünflächen für die Menschen von hohem Wert - sie leisten darüber hinaus einen entscheidenden Beitrag als Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, zur Verbesserung des Mikroklimas und des unmittelbaren Wohnumfeldes in Städten. Naturschutz darf also nicht an der Stadtgrenze enden. Die Ergebnisse des o.g. FuE-Vorhabens sind im vorliegenden Band dokumentiert und werden durch einen praxisorientierten Leitfaden zum Bewegungsraummanagement ergänzt. Auf der Basis einer bundesweiten Befragung bei Städten und Gemeinden und der Auswertung bereits umgesetzter Beispiele wurde ein Bewegungsraummanagement (BEMA) entwickelt. Mit Hilfe dieses BEMA werden die Kommunen dabei unterstützt, ihre vorhandenen Kommunikations- und Organisationsstrukturen optimal für die Planung von zukunftsfähigen siedlungsnahen Freiflächen für Erholung und Naturschutz einzusetzen.
Die Identifizierung und Darstellung von Herangehensweisen für eine Stärkung gesundheitlicher Belange in der Lärmaktionsplanung, der Grün- und Freiraumplanung, der Bauleitplanung und der integrierten Stadt(teil)entwicklungsplanung auf kommunaler Ebene standen im Mittelpunkt der Untersuchungen. Dabei richtete sich das Augenmerk sowohl auf die fachliche Integration gesundheitlicher Belange als auch auf das kooperative Verwaltungshandeln unter aktivem Einbezug der Gesundheitsämter. Betrachtet wurden auch die gesundheitsrelevanten thematischen Schnittstellen zwischen den Planungen. Besonderes Augenmerk lag auf der planerischen Berücksichtigung gesundheitlicher Belange in städtischen Teilräumen, die im Hinblick auf Umwelt, Gesundheit und soziale Lage mehrfach belastetet sind. In einer Dokumentenrecherche und -analyse, in telefonischen Interviews, in kommunalen Fallstudien und in einem Fokusgruppen-Prozess wurden der Status quo der Berücksichtigung gesundheitlicher Belange in der Planung analysiert und Handlungsoptionen für deren stärkere Verankerung in den betreffenden Planungen bzw. Planungsprozessen herausgearbeitet. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf der Rolle der Gesundheitsämter. Die Untersuchungsergebnisse mündeten einerseits in planungsbezogene Darstellungen zu den gesundheitsbezogenen Potenzialen der einzelnen Planungsinstrumente und der aktiven Mitwirkungsmöglichkeiten der Gesundheitsämter. Andererseits wurden sechs übergreifende Handlungsempfehlungen für die wirksame Implementierung gesundheitlicher Belange in den Planungen in den Kommunen abgeleitet. Die Ergebnisse des Vorhabens wurden in einer praxistauglichen Veröffentlichung zusammengefasst, die sich an Mitarbeitende in den Kommunalverwaltungen, aber auch an Vertreter*innen aus Kommunalpolitik und andere Stake-holder richtet. Quelle: Forschungsbericht
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