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Ökologischer Schaden in der Agro-Gentechnik

Das Projekt "Ökologischer Schaden in der Agro-Gentechnik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Ökologie, Fachgebiet Ökosystemkunde , Pflanzenökologie durchgeführt. Laut Artikel 4 der europäischen Freisetzungsrichtlinie (2001/18/EG) und der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel (VO 1829/2003/EG) sowie gemäß nationalem Gentechnikrecht (GenTG) darf die absichtliche Freisetzung oder das Inverkehrbringen von GVO keine schädlichen Auswirkungen auf die in diesen Rechtsquellen genannten Schutzgüter haben. Dabei ist es als problematisch anzusehen, dass in den erwähnten rechtlichen Vorgaben der Schadensbegriff nicht näher definiert wird und konkrete Maßstäbe sowie Kriterien zur Ermittlung schädlicher Auswirkungen auf die Umwelt - sog. 'ökologischer Schäden' - fehlen. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen dieses Vorhabens - aufbauend auf bisherigen F+E-Vorhaben, internationalen Forschungsvorhaben sowie bestehenden Gesetzen und der einschlägigen Fachliteratur - der Schadensbegriff für die Agro-Gentechnik in Bezug auf die aus naturschutzfachlicher Sicht relevanten Schutzgüter definiert. Zudem wird die Operationalisierung des Schadensbegriffs vorbereitet, indem ein methodischer Ansatz für die Auswahl von Bewertungskriterien und die Festlegung von Erheblichkeitsschwellen entwickelt wird. Es wurden aber noch keine konkreten Erheblichkeitsschwellen oder Bewertungskriterien vom Auftragnehmer ermittelt, sondern es wurde der methodische Rahmen für das folgende F+E-Vorhaben 'Operationalisierung des Konzeptes zum Ökologischen Schaden durch GVO' FKZ 805 81 004 (Modul II) abgesteckt. Dabei wurde zwischen den einzelnen relevanten Vollzugsebenen der Agro-Gentechnik unterschieden.

Freisetzung gentechnisch veraenderter Organismen: Recht und Praxis in ausgewaehlten Laendern

Das Projekt "Freisetzung gentechnisch veraenderter Organismen: Recht und Praxis in ausgewaehlten Laendern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Europäische Umweltpolitik durchgeführt. In der EG herrschte lange Zeit ein umweltpolitisch wie technologisch gleichermassen unbefriedigender Zustand: In zwei Laendern war die Freisetzung gentechnisch veraenderter Organismen faktisch verboten, und in mehreren Laendern war die Freisetzung nicht einmal indirekt geregelt. Im Jahre 1988 legte die EG-Kommission praktisch gleichzeitig drei Richtlinienentwuerfe vor. Zwischenzeitlich sind alle drei Richtlinien beschlossen worden. In dieser Situation ist es fuer die Forschungspolitik der Bundesrepublik von Bedeutung, wie andere Laender zwischenzeitlich mit der Gentechnik umgehen. Es wird die Untersuchung der folgenden Fragestellungen vorgeschlagen: - Wie hat sich die Rechtslage bei der Freisetzung gentechnisch veraenderter Organismen (GvO) in den letzten fuenf Jahren entwickelt. - Wie entwickelte sich gegenwaertig die Umsetzung der EG-Freisetzungsrichtlinie. - Wie sieht die Praxis bei der Freisetzung von GvO aus. - Gibt es eine Grundsatzkritik an der Gentechnik (mit welchen Argumenten). Das Institut schlaegt vor, die Untersuchung auf folgende Laender zu beschraenken: F, Gb, I, E, B, DK, NL, A, CH, S und USA.

Kompendium der fuer Freisetzungen relevanten Pflanzen hier: Beta vulgaris

Das Projekt "Kompendium der fuer Freisetzungen relevanten Pflanzen hier: Beta vulgaris" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Berlin, Fachbereich Biologie, Institut für Angewandte Genetik durchgeführt. Das Umweltbundesamt ist Einvernehmensbehoerde bei Antraegen auf Freisetzungen von GVO. Es ist vorgesehen, dass es auch bei Antraegen aus anderen EG-Mitgliedsstaaten beteiligt wird. Um auf zukuenftige Antraege vorbereitet zu sein und um die kurzen Genehmigungsfristen einhalten zu koennen, sollen zu den Pflanzen, fuer die sich ein Interesse an einer Fortsetzung abzeichnet (national und EG-weit), Basisinformationen zu den Ausgangsorganismen gesammelt werden. Die Sammlung soll Daten ueber die Biologie (u.a. Genetik, Physiologie, Bluetenoekologie , Standortbedingungen, Verbreitung, Krankheiten) zusammentragen. Weiterhin sind der Stand der gentechnischen Forschung zu dokumentieren und geeignete Ansprechpartner zu suchen.

Bewertung von Umweltwirkungen bei Freisetzung und Inverkehrbringen von GVO unter Beruecksichtigung von Artenschutz- und Gebietsschutzaspekten

Das Projekt "Bewertung von Umweltwirkungen bei Freisetzung und Inverkehrbringen von GVO unter Beruecksichtigung von Artenschutz- und Gebietsschutzaspekten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bremen - Fachbereich 06 Rechtswissenschaft durchgeführt. Der SRU stellt in seinem Jahresgutachten 1998 erheblichen Forschungsbedarf hinsichtlich oekologischer Wirkungen von GVO fest. Er empfiehlt u.a., Bewertungsmassstaebe des Naturschutzes zu beruecksichtigen. Auch in der Koalitionsvereinbarung wird gefordert, die Sicherheits- und Risikoforschung auf dem Gebiet der Gentechnik zu verstaerken und Freilandversuche und das Inverkehrbringen wegen der langfristigen Auswirkungen des Anbaus transgener Pflanzen in einem Langzeitmonitoring wissenschaftlich zu begleiten. Zur Umsetzung der Empfehlungen des SRU und der Forderungen der Koalitionsvereinbarungen soll eine Fachtagung durchgefuehrt werden. Im Rahmen des Vorhabens sollen fachliche Ueberlappungen zu Fragestellungen des Naturschutzes, die insbesondere in folgenden Bereichen gesehen werden, zur inhaltlichen Vorbereitung der Fachtagung aufgearbeitet werden: - Klaerung der Beruecksichtigung von geschuetzten Arten im Hinblick auf den Gesetzesvollzug (Genehmigung von Freisetzungen und Inverkehrbringen; Bewertung der Einbindung von GVO in die Nahrungskette), - Bewertung der Auskreuzung von Fremdgenen in Populationen der Wildflora und -fauna unter Artenschutzaspekten (u.a. auch Terminatorgene), - Klaerung der Notwenigkeit und Umsetzungsmoeglichkeit von Standorten ohne gentechnisch veraenderte Organismen im Hinblick auf den Arten- und Naturschutz und als Referenzflaechen fuer ein Monitoring, - Klaerung der Notwendigkeit von gesonderten Bestimmungen fuer Schutzgebiete, d.h. Verbot des Ausbringens von GVO in Schutzgebiete (z.B. Naturschutzgebiete, Biosphaerenreservate). Das Vorhaben soll in fachlicher Kooperation zwischen UBA und BfN durchgefuehrt werden. Die genannten Fragestellungen sollen vorbereitet, auf einer Fachtagung vom 27.-29.11.2000 auf der Insel Vilm diskutiert und Handlungsempfehlungen fuer den Bund daraus abgeleitet werden. Die Auswertung soll in einem Tagungsband schriftlich dokumentiert werden.

Kompendium der fuer Freisetzungen relevanten Pflanzen. Hier: Getreide, Solanceae, Leguminosae

Das Projekt "Kompendium der fuer Freisetzungen relevanten Pflanzen. Hier: Getreide, Solanceae, Leguminosae" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Berlin, Fachbereich Biologie, Institut für Angewandte Genetik durchgeführt. Das Umweltbundesamt ist Einvernehmensbehoerde bei Antraegen auf Freisetzungen von GVO. Es ist vorgesehen, dass es auch bei Antraegen aus anderen EG-Mitgliedsstaaten beteiligt wird. Um auf zukuenftige Antraege vorbereitet zu sein und um die kurzen Genehmigungsfristen einhalten zu koennen, sollen zu den Pflanzen, fuer die sich ein Interesse an einer Freisetzung abzeichnet (national und EG-weit) Basisinformationen zu den Ausgangsorganismen gesammelt werden. Die Sammlung soll Daten ueber die Biologie (u.a. Genetik, Physiologie, Bluetenoekologie, Standortbedingungen, Verbreitung, Krankheiten) zusammentragen. Weiterhin ist der Stand der gentechnischen Forschung zu dokumentieren und geeignete Ansprechpartner zu suchen.

Teilprojekt 2: Analyse der Ausbreitungsdynamik

Das Projekt "Teilprojekt 2: Analyse der Ausbreitungsdynamik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Vechta - Lehrstuhl für Landschaftsökologie durchgeführt. Selbstverbreitende künstliche genetische Elemente (self-propagating artificial genetic elements, SPAGE), wie bspw. Gene Drives, besitzen im Vergleich zu bisherigen Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen potenziell eine weitaus größere Wirkmächtigkeit in Raum und Zeit, die auch die Veränderung ganzer Populationen bzw. ihre Eliminierung einschließt. Das Ziel der GeneTip Pilotstudie besteht darin, auf der Basis einer vorläufigen Bestimmung des Expositions- und Gefährdungspotenzials von ausgewählten SPAGE Aussagen zu möglichen Kipppunkten in betroffenen Ökosystemen bzw. sozio-ökologischen Systemen zu generieren und darüber hinaus Hinweise für entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu erarbeiten. Als Arbeitspaket 2 (AP2) trägt die Landschaftsökologie der Universität Vechta eine ökologisch fokussierte Erarbeitung zweier Fallstudien zum GeneTip Verbund bei, um Ansätze zur Identifizierung von Kipppunkt-Dynamiken zu finden und risikoanalytisch zu diskutieren. Diese Analyse von Wirkungs- und Verknüpfungskomponenten wird an dem in Südeuropa landwirtschaftlich bedeutsamen Schädling, der Mittelmeer-Olivenfliege (Bactrocera oleae) und an der Ölfrucht Raps (Brassica napus) als einer in Mitteleuropa wichtigen Haupt-Kulturart durchgeführt. Sowohl bei dem floristischen als auch dem faunistischen Fallbeispiel wird ein Schwerpunkt auf die Charakterisierung von Ausbreitungsprozessen und ihrer Dynamik gelegt. Es werden Modellierungsansätze konzipiert, die typische Ausbreitungsmuster verstehen helfen und die eine Basis für die weitere Erforschung des Themenkomplexes bilden. Das AP2 (Universität Vechta) beteiligt sich an der Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Workshops bzw. Tagung mit den anderen Verbundpartnern sowie am Diskurs während der gesamten Laufzeit des Projekts.

Teilprojekt 2: LangzeiTeilprojekt ersistenz der S. meliloti-Staemme

Das Projekt "Teilprojekt 2: LangzeiTeilprojekt ersistenz der S. meliloti-Staemme" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft Braunschweig-Völkenrode (FAL) durchgeführt. Im Rahmen der bisher einzigen Freilandversuche mit gentechnisch veraenderten Mikroorganismen (GVO) in der Bundesrepublik Deutschland soll fuer eine dreijaehrige Monitoringperiode nach Freisetzung von Luziferasegen markierten Sinorhizobium Melilotistaemmen (beginnend 4 Jahre nach Beimpfung am Standort FAL und 2 Jahre am Standort Strassmoos), das Ueberleben der GVO in Anhaengigkeit von unterschiedlichen Kulturpflanzen erfasst werden. Als moegliche Sanierungsstrategie wird gemeinsam mit dem Verbundpartner (Universitaet Bielefeld) das Konkurrenzverhalten zwischen natuerlichen Smelilotistaemmen und am Freisetzungsstandort FAL etablierten GVO-Staemmen durch Wildtypbeimpfung auf GVO-besiedelten Versuchsparzellen untersucht.

Langzeitversuche mit freigesetzten, gentechnisch veränderten Sinorhizobium meliloti-Stämmen - Teilprojekt 1: Verhalten der S. meliloti-Stämme im Boden

Das Projekt "Langzeitversuche mit freigesetzten, gentechnisch veränderten Sinorhizobium meliloti-Stämmen - Teilprojekt 1: Verhalten der S. meliloti-Stämme im Boden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bielefeld, Lehrstuhl für Genetik durchgeführt. Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in die Umwelt erfordert eine vorsorgliche Analyse möglicher ökologischer Risiken. Zur Erhebung von Basisdaten einer Freisetzung von GVO wurden die leuchtmarkierten S. meliloti-Stämme LI (RecA-) und L33 (RecA+) an zwei Standorten in Deutschland Freigesetzt und das Verhalten der Bodenbakterien in ihres natürlichen Habitat über mehrere Jahre verfolgt. Ein wesentlicher Aspekt waren dabei Analysen zur Sanierung der Böden mittels der in der landwirtschaftlichen Praxis üblichen Methoden wie der Behandlung mit dem Herbizid Glufosinat. Die Leuchtmarkierung erlaubte die zweifelsfreie und sensitive Identifizierung der freigesetzten Stämme und ermöglichte so das Studium ihres Verhaltens im Boden. Die Untersuchungen ergaben, dass die freigesetzten Stämme an beiden Standorten von der endogenen S. meliloti Population verdrängt wurden. Eine horizontale Verbreitung der GVO bei Abwesenheit der Wirtspflanze Luzerne wurde nicht beobachtet. Das vorgeschlagene Containment-Konzept, die Verwendung RecA-defekter Stämme, konnte im Freiland nicht demonstriert werden. Auf den nicht beimpften Parzellen konnten allerdings nur der RecA-intakte Stamm L33, nicht jedoch der RecA-defekte Stamm L1 nachgewiesen werden. Die recA-Mutation beeinträchtigt also die Ausbreitung dieses Stammes. Die Behandlung des Bodens mit dem Herbizid Glufosinat erwies sich als effektive Sanierungsmassnahme.

Teilprojekt 3: Folgewirkungen und Regulationsbedarf

Das Projekt "Teilprojekt 3: Folgewirkungen und Regulationsbedarf" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TestBioTech e.V. durchgeführt. Selbstverbreitende künstliche genetische Elemente (self-propagating artificial genetic elements, SPAGE), wie bspw. Gene Drives, besitzen im Vergleich zu bisherigen Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen potenziell eine weitaus größere Wirkmächtigkeit in Raum und Zeit, die auch die Veränderung ganzer Populationen bzw. ihre Eliminierung einschließt. Das Ziel der Pilotstudie besteht darin, auf der Basis einer vorläufigen Bestimmung des Expositions- und Gefährdungspotenzials von ausgewählten SPAGE Aussagen zu möglichen Kipppunkten in betroffenen Ökosystemen bzw. sozio-ökologischen Systemen zu generieren und darüber hinaus Hinweise für entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu erarbeiten. Im Zentrum der Arbeiten von TestBio Tech stehen Bewertungen bzgl. Umweltrisiken und deren sozioökonomische Folgen von SPAGE. Die Umweltrisiken und sozioökonomischen Auswirkungen werden sowohl auf einer abstrakteren Systemebene (Ökosysteme, Agrarökosysteme bzw. sozio-ökologische Systeme) als auch exemplarisch am Anbau von Raps und dem Beispiel des Olivenanbaus und der ökologischen Landwirtschaft im Mittelmeerraum untersucht. Herausgearbeitet werden besonders sensible Bereiche und mögliche Kipp-Punkte, die die sozio-ökologischen Systeme unumkehrbar in eine bestimmte Richtung lenken können. Es werden Vorschläge für Maßnahmen zur Risikominimierung ausgearbeitet. Zudem ist TestBio Tech für die Organisationen und Durchführung der Workshops verantwortlich, bei denen die verschiedenen Stakeholder und Experten zusammengeführt werden. Über die gesamte Dauer des Projekts beteiligen sich die Mitwirkenden am Diskurs innerhalb des Vorhabens.

Standortregister für anbau gentechnisch veränderter Pflanzen

Das Standortregister über die Freisetzung und den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthält Informationen zu den in Deutschland vorkommenden Freisetzungs- und Anbauflächen von gentechnisch veränderten Pflanzen. Jeder, der GVOs freisetzt oder anbaut, ist verpflichtet, dies dem Standortregister mitzuteilen. Weiter Informationen finden sich auf der Internetseite des BVLVerweise.

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