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Vegetationsstruktur des Grünvolumens 2009

Die vorliegende Vegetationsstruktur des Grünvolumens basiert auf einem Zwischenergebnis aus dem durch das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. (IÖR) erstellten Gutachten "Grünvolumenbestimmung der Stadt Dresden auf der Grundlage von Laserscandaten" vom August 2014. Dieses ist unter dem zugeordneten Dokument einsehbar. Einleitung: Städtisches Grün ist aus stadtökologischer und sozialer Sicht unverzichtbar und erfüllt wichtige Funktionen wie Staubbindung, Temperaturminderung, Winddämpfung oder Grundwasserneubildung. Darüber hinaus bilden öffentliche Grünanlagen Oasen der Ruhe, die der Erholung, Freizeitgestaltung und Kommunikation dienen und wichtige soziale Funktionen erfüllen. Die ökologische Wirksamkeit des städtischen Grüns ist im besonderen Maße von der vorliegenden Vegetionsstruktur abhängig. So besitzt niedrige Vegetation (Rasen und Wiesen) vor allem in den Abend- und Nachtstunden eine abkühlende Wirkung, während hohe Vegetation (mittlere bis große Bäume) vorwiegend am Tag zu einer Absenkung der klimatischen Belastung beiträgt, aber zugleich die Belüftung negativ beeinträchtigen kann. Mittlere Vegetation (Sträucher, Stauden, Hecken und kleine Bäume) verfügt ebenso wie die hohe Vegetation über ein hohes Maß an Staubbindevermögen aus der Luft, während niedrige Vegetation vorwiegend Staub- und Gasteile aus den Niederschlägen bindet und aufgrund der hohen Versickerungsleistung einen großen Anteil zur Grundwasserneubildung beiträgt (siehe auch Metadaten zur Planungshinweiskarte Stadtklima). Hintergrund: Für die Grünvolumenbestimmung war es zwingend erforderlich, Vegetation von anthropogenen Objekten mit einer relevanten Höhe über dem Boden, wie Gebäuden, Laternen, Fahrzeugen etc. zu trennen. Gleichzeitig war für die Anwendung der Kronenformkorrektur (nur auf Laubbäume) und des pauschalen Aufschlages für Rasen und Ackerflächen eine weitere Differenzierung nach Vegetationstypen erforderlich. Folgende Vegetationstypen sollten voneinander getrennt werden: - Laubbaum - Nadelbaum - Sträucher - Rasen - Acker. Datengrundlage/Methodik: Grundlage der Bestimmung der Vegetationsstruktur (als Zwischenergebnis der Grünvolumenbestimmung) sind Laserscandaten, RGBI-Bilddaten sowie Gebäudedaten. Klassifizierung der Vegetationsstruktur des Grünvolumens: - Value 0: vegetationslos => (farblos oder weiß) - Value 1: Laubbaum => (grün) - Value 2: Nadelbaum => (dunkelgrün) - Value 3: Sträucher => (braungrün) - Value 4: Rasen, Wiesen und sonstige niedrige Vegetation => (gelbgrün/hellgrün) - Value 5: Acker => (gelbgrün/hellgrün)

WMS MRH Fachdaten Metropolregion Hamburg

Web Map Service (WMS) mit Geofachdaten aus der Metropolregion Hamburg. Diese Geofachdaten haben unterschiedliche Quellen. Teilweise ist die Geschäftsstelle der Metropolregion für die Herkunft der Daten zuständig. Teilweise wurden die Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammengestellt. Folgende Themen werden abgebildet: * Lieblingsplätze für Aktive * Lieblingslätze am Wasser * Lieblingslätze im Grünen * Ladestandorte für Elektrofahrzeuge * Forschungseinrichtungen * Golfplätze * Hochschulen * Historische Kulturlandschaften * Industriekultur * Naturerlebnisse * Programmkinos * Sportboothäfen * Große Verkehrsprojekte Straße, Schiene und Wasser der dargestellten Daten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung

Das Amt für Landesplanung erarbeitet räumliche Konzepte für die Gesamtstadt (z.B. Konversionsflächenplan für die Wachsende Stadt) und teilräumliche Planungen. Es ist zuständig für die Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanungen), die Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) nach BauGB einschl. Umweltprüfungen und Erarbeitung zugehöriger städtebaulicher Verträge sowie für die Vorbereitende Landschaftsplanung und Verbindliche Landschaftsplanung (Grünordnungspläne) nach dem HmbNatSchG. Darüber hinaus werden im Amt für Landesplanung städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerbe durchgeführt und Gestaltungskonzepte, Stadtentwicklungsprojekte und landschaftsplanerische Konzepte entwickelt. Das Amt wirkt mit an überregionalen Planungen und Projekten insbesondere im Nord- und Ostseeraum im Rahmen der europäischen grenzüberschreitenden Raumordnung des EU-Förderprogramms Interreg sowie an Modell- und Leitprojekten des Regionalen Entwicklungskonzeptes im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit in der Metropolregion. Wichtige Aufgaben und Ziele sind: Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung, der städtebaulichen Ordnung und der Stadtgestaltung auf der Basis von zukunftsorientierten Konzepten unter Beachtung fachlicher und rechtlicher Grundlagen und Grundsätze sowie auf der Grundlage von politischen Rahmenvorgaben für die Wachsende Stadt Sicherstellung der Flächenversorgung für die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt und zur Realisierung von stadtentwicklungspolitischen Programmen Schaffen von Rechtsgrundlagen für die städtebauliche Entwicklung, Ordnung und Gestaltung in gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen und Nutzungsansprüche Gewährleisten einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung Sichern der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns und Gewährleisten der Berücksichtigung stadtentwicklungsplanerischer und ökologischer Fachinhalte und der Rechtsicherheit der Verfahren in der vorbereitenden und der verbindlichen Landes- und Landschaftsplanung Lösen von flächenbezogenen Problemen der Landes- und Landschaftsplanung mit besonderer Bedeutung für die Region und die regionale Zusammenarbeit Einbringen von übergeordneten landes- und landschaftsplanerischen Vorgaben und Aspekten in die verbindliche bezirkliche Landes- und Landschaftsplanung Konsequentes Fortführen einer ökologischen Vorsorgeplanung und Sicherstellen einer nachhaltigen Stadtentwicklung Grundlagen der Stadtentwicklung Schwerpunkte: Die hier erarbeiteten Grundsätze und auf die Gesamtstadt bezogenen Planungen und Konzepte zu den Funktionen Wohnen, Arbeiten, konsumtive Dienstleistungen, Freizeit und Umwelt sowie die erarbeiteten und anderen Dienststellen zur Verfügung gestellten Basisdaten stellen fachlich fundierte und inhaltlich ausgewogene räumliche Planungen sicher. Grundlagen der Landschaftsplanung Rechtliche und fachinhaltliche Grundlagen und Vorgaben für die vorbereitende und die verbindliche Landschaftsplanung. Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Verwaltung stellen sie wesentliche Vorgaben für die bezirklichen Planungsdienststellen im Sinne der zentralen Steuerung überörtlicher Interessen durch den Senat dar: Ermitteln der Auswirkungen und Risiken von Vorhaben auf den Landschaftsraum, die Umweltmedien und das Landschaftsbild durch differenzierte Standortanalysen und Prüfung von Alternativen Einbringen von Belangen der Landschaftsplanung bei Planungen Dritter und bei Genehmigungsverfahren Themenspezifische Ausarbeitungen der Landschaftsplanung, landschaftsplanerische Grundlagendaten ( wie Freiraumverbundsystem, Neudruck des Landschaftsprogramms, Ausgleichsflächenpotenziale ) Vorbereitende Bauleitplanung Schwerpunkte: Der Flächennutzungsplan ist zusammenfassender, übergeordneter Raumordnungsplan für Hamburg (§ 8 Raumordnungsgesetz) und vorbereitender Bauleitplan (§ 5 BauGB), aus dem die Bebauungspläne zu entwickeln sind. Er wird durch förmliche Änderungsverfahren gemäß BauGB fortgeschrieben. Die vorbereitende Planung für Teilräume dient der Überprüfung der Fortschreibungsbedarfe bzw. -ziele des Flächennutzungsplans, und hilft in Bereichen mit entsprechendem Klärungsbedarf den Maßstabssprung zwischen Flächennutzungsplan (1:20.000) und Bebauungsplänen (1:1.000) zu überwinden. Mit der Standortplanung werden auf Anfrage von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, sowie Investorinnen und Investoren grundsätzliche, zwischen den Behörden abgestimmte Planungsvorschläge zur verträglichen Unterbringung bzw. Verteilung von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Stadtgebiet unterbreitet werden. Ziel ist auch die konsequente Fortführung einer ökologischen Vorsorgeplanung und damit die Sicherstellung einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Aktualisierung und Fortschreibung des Landschaftsprogramms für die Gesamtstadt gem. § 5 HmbNatSchG sowie durch die Aufstellung von Entwicklungsplänen. Verbindliche Bauleitplanung Schwerpunkte: Schaffung von (bodenrechtlich relevantem) Planrecht für die Nutzung von Grundstücken. Das Produkt umfasst die Erstellung von Bebauungsplänen und sonstigen Verordnungen und Vorschriften zur Bodennutzung sowie zur Gestaltung und Nutzung von baulichen Anlagen. Landschaftspläne im engeren Sinne, Grünordnungspläne, landschaftsplanerische Festsetzungen in Bebauungsplänen (Huckepackbebauungspläne), Vorhaben- und Erschließungspläne, sowie alle vorbereitenden Untersuchungen für die genannten Planverfahren(z.B. durch Eingriffsregelung, FHH-Verträglichkeitsprüfung) und Sicherstellung des Rahmens für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch städtebauliche Verträge bzw. Anwendung des Kostenerstattungsgesetzes. Städtebauliche Entwürfe und Projektsteuerung Schwerpunkte: Die Ziele dieses Produktes liegen in der Gewährleistung von funktionalen und räumlich-gestalterischen Qualitäten bei Bebauungs- und Gestaltungsprojekten und in der Koordinierung und Förderung der Realisierung derartiger Projekte.

Freizeitkarten 1 : 50 000

Die Freizeitkarten im Maßstab 1 : 50.000 werden durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV, Herausgeber) in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Naturpark im Landesamt für Umwelt (LfU, Redaktion) und der LGB (Kartographie, Layout und Druck) herausgegeben. Der Naturpark Hoher Fläming war der Erste, zu dem eine grundlegend überarbeitete Freizeitkarte erschienen ist. Die Karten beinhalten Wander- und Radwege, sowie vielfältige touristische Informationen zur Freizeitgestaltung für Wanderer und Erholungssuchende. Auf der Rückseite befinden sich textliche Erläuterungen zum Wandergebiet, zur Natur und Landschaft und zur Geschichte ausgewählter Städte und Ortschaften. Des Weiteren beinhaltet die Rückseite Angaben zu Sehenswürdigkeiten, wichtige Adressen, einen Nahverkehrsplan und einen Detailplan zu einzelnen Städten im Wandergebiet. Die Karten können beim Landesamt für Umwelt oder über die LGB bezogen werden.

Sport Area Management System - GIS-gestützte Besucherlenkung in Schutzgebieten

Das Projekt "Sport Area Management System - GIS-gestützte Besucherlenkung in Schutzgebieten" wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche Sporthochschule Köln - Institut für Natursport und Ökologie.Durch die zunehmende Ausdifferenzierung vieler Sportarten und die Veränderungen im Freizeitverhalten stellt die Sportraumnutzung komplexe Ansprüche an die Landschaftsstrukturen. Hiermit können vielschichtige Belastungen verbunden sein, sodass es in der Regel nicht ausreicht, nur die Auswirkungen einer einzelnen Sportnutzung zu betrachten. Vielmehr sind Ansätze nötig, die die Mehrfachnutzung von Räumen angemessen berücksichtigen und die Anforderungen des Sports und des Naturschutzes optimieren. Für die Bewertung und Planung von Sporterlebnisräumen sind somit neue Methoden zur Erhebung der ökologischen Konfliktpotenziale und zur Ableitung von Maßnahmen und Zielvorstellungen nötig. Von besonderer Relevanz ist hierbei die Größe der Bezugsebene, wobei sich eine Aufteilung in zwei Maßstabsebenen als praktikabel erwiesen hat. Es handelt sich zum einen um Natursporträume, die Landschaftsregionen mit einer Ausdehnung von bis zu mehreren tausend km2 (z.B. das Bundesland Baden-Württemberg) umfassen können. Sie bilden die übergeordnete räumliche Bezugsebene, innerhalb derer ein abgestimmtes Vorgehen bezüglich eines definierten Zieles (z.B. Sporttourismuskonzeption) notwendig ist. Am anderen Ende der Skala findet sich die lokale Bezugsebene. Hierbei handelt es sich um einzelne Natursportstätten, in denen konkrete Einzelmaßnahmen betrachtet werden. Wichtig ist, dass alle Maßnahmen auf lokaler Ebene immer auch mit den Planungen auf der übergeordneten Maßstabsebene abzustimmen sind. Zur Beschreibung der skalenabhängigen Lenkungsmöglichkeiten wird im Rahmen einer nachhaltigen Sportraumentwicklung der Begriff Sport Area Management System (SAMS) eingeführt. Darunter werden die verschiedenen Komponenten einer sporttouristischen Aktivitätslenkung verstanden. Hierbei gilt das als Sportraummanagement bezeichnete Segment für Natursporträume (regionale Maßstabsebene). Es beinhaltet Lenkungsmaßnahmen und Kommunikationsmethoden. Wichtigster Bestandteil bei den Lenkungsmaßnahmen ist eine regionale Gebietsentwicklungskonzeption. Ein abgestimmter Dialogprozess in jeder Phase des Planungsprozesses mit Beteiligung aller Interessensvertreter führt zu einer hohen Akzeptanz der Planungen im Raum. Während die Planungen auf regionaler Ebene zentral gesteuert werden, obliegt es der Initiative einzelner Gemeinden oder Personen(gruppen), die übergeordneten Planungen auf der lokalen Ebene umzusetzen. Um diese Bemühungen zu unterstützen, hat sich die Durchführung von Modellprojekten bewährt. Hierbei werden exemplarisch für verschiedene Themenbereiche an Einzelstandorten konkrete Maßnahmen initiiert, die als Impulsgeber für die Umsetzung im gesamten Gebiet dienen. Ein Monitoringprogramm ist Bestandteil des Sport Area Management System. Für die Gewinnung und Aufbereitung naturräumlicher Daten, deren Bewertung, Verknüpfung und die Umsetzung in die planerische Praxis ist die Anwendung Geographischer Informationssysteme (GIS) unabdingbar.

Folgestudie: Monitoring von Hörschwellenverschiebungen bei Jugendlichen in Bayern im Rahmen einer Kohortenstudie (OHRKAN II)

Das Projekt "Folgestudie: Monitoring von Hörschwellenverschiebungen bei Jugendlichen in Bayern im Rahmen einer Kohortenstudie (OHRKAN II)" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.Musik ist eine der wichtigsten Freizeitbeschäftigungen bei Jugendlichen. Da die Musik jedoch lange und laut gehört wird, sind Hörschäden als Folge nicht auszuschließen. In der 1. Studie wurden in Regensburg 2.149 Jugendliche der 9. Jahrgangsstufe zu der Nutzung von tragbaren Musikabspielgeräten (z.B. MP3-;Player) und zu anderen Lärmbelastungen befragt. Gleich-zeitig wurden die Jugendlichen in der HNO-;Klinik der Universität Regensburg audiologisch untersucht, um das noch fast unbelastete Hörvermögen zu erfassen. Die Erkenntnisse aus der Studie sollen dazu dienen, die Bedeutung von Freizeitlärmbelastungen für das Gehör von jungen Menschen abzuschätzen und ggfs. Zielgruppen für Präventionsmaßnahmen zu identifizieren. Ziel der beantragten Kohortenstudie II ist, das OHRKAN-Kolletiv über die kommenden 10 Jahre weiter zu verfolgen. Um zukünftige Hörschäden in dem Kollektiv feststellen zu können, sollen dieselben Jugendlichen erneut nach 5 und 10 Jahren mit denselben sensitiven Methoden untersucht werden. Parallel sollen in kürzeren Abständen, wie jetzt in der Studie II, von jeweils 2,5 Jahren aktualisierte Angaben zu Freizeitlärmbelastungen und anderen Einflussfaktoren erhoben werden. Der Erfolg einer solchen Kohortenstudie ist wesentlich davon abhängig, dass von dem ursprünglich rekrutierten Kollektiv ein hoher Anteil an den Folgeerhebungen teilnimmt.

Naturpark Barnim, Wanderkarte 1 : 50 000

Im Zusammenwirken mit den Verwaltungen der Großschutzgebiete, mit Kreisverwaltungen, Kreiswegemeistern sowie Fremdenverkehrseinrichtungen werden Topographische Freizeitkarten 1 : 50 000 im Sonderblattschnitt mit Wanderwegen sowie weiteren Informationen zur Freizeitgestaltung hauptsächlich von Großschutzgebieten im Land Brandenburg herausgegeben. Auf der Rückseite sind textliche Erläuterungen zum Wandergebiet, Angaben zum öffentlichen Nahverkehr, wichtige Adressen und bei Bedarf auch Stadtführer. Die Karten Naturpark Westhavelland Nord und Süd sind auch als Set im Preis reduziert erhältlich.

Naturpark Hoher Fläming, Wanderkarte 1 : 50 000

Im Zusammenwirken mit den Verwaltungen der Großschutzgebiete, mit Kreisverwaltungen, Kreiswegemeistern sowie Fremdenverkehrseinrichtungen werden Topographische Freizeitkarten 1 : 50 000 im Sonderblattschnitt mit Wanderwegen sowie weiteren Informationen zur Freizeitgestaltung hauptsächlich von Großschutzgebieten im Land Brandenburg herausgegeben. Auf der Rückseite sind textliche Erläuterungen zum Wandergebiet, Angaben zum öffentlichen Nahverkehr, wichtige Adressen und bei Bedarf auch Stadtführer. Die Karten Naturpark Westhavelland Nord und Süd sind auch als Set im Preis reduziert erhältlich.

Naturpark Nuthe-Nieplitz, Wanderkarte 1 : 50 000

Im Zusammenwirken mit den Verwaltungen der Großschutzgebiete, mit Kreisverwaltungen, Kreiswegemeistern sowie Fremdenverkehrseinrichtungen werden Topographische Freizeitkarten 1 : 50 000 im Sonderblattschnitt mit Wanderwegen sowie weiteren Informationen zur Freizeitgestaltung hauptsächlich von Großschutzgebieten im Land Brandenburg herausgegeben. Auf der Rückseite sind textliche Erläuterungen zum Wandergebiet, Angaben zum öffentlichen Nahverkehr, wichtige Adressen und bei Bedarf auch Stadtführer. Die Karten Naturpark Westhavelland Nord und Süd sind auch als Set im Preis reduziert erhältlich.

Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Zwenkau/Cospuden

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue Zwenkau und Cospuden Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 08.06.2006 Inhalt: * Am 28.02.1997 wurde durch die Verbandsversammlung mit Beschluss Nr. II/VV 10/04d/ 1997 die gemeinsame Fortschreibung des verbindlichen Braunkohlenplans Tagebau Zwenkau und des Braunkohlenplans als Sanierungsrahmenplan Tagebau Cospuden beschlossen. * Die Tagebaue Cospuden und Zwenkau selbst wurden während ihrer Betriebszeit als unabhängig voneinander laufende und räumlich getrennte Abbaubereiche betrieben. Es bestanden jedoch bedeutsame und enge Nachbarschaftsbeziehungen mit einigen technologischen Schnittstellen. Diese Schnittstellen lagen insbesondere in der Überlagerung der Grundwasserabsenkungsbereiche sowie des Verkippungs- und Förderregimes. So wurden die gesamten Abraummassen des Tagebaus Cospuden im Tagebaubereich Zwenkau verkippt bzw. zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche eingesetzt. Im Rahmen der Sanierung beider Tagebaue wurden weitere technologische Verknüpfungen notwendig. * Eine gemeinsame Fortschreibung beseitigte die bestehende, vielfältige räumliche und sachliche Abgrenzungs- und Schnittstellenproblematik. * Mit Beschluss Nr. IV/VV 06/02b/2006 wurde der fortgeschriebene Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Zwenkau/Cospuden als Satzung durch die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Westsachsen am 16.03.2006 festgestellt. Nach Einreichung des Braunkohlenplans zur Genehmigung mit Schreiben vom 22.03.2006 wurde mit Datum vom 05.05.2006 durch die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde die Genehmigung erteilt. * Das Sanierungsgebiet soll als Bestandteil des "Leipziger Neuseenlands" nachhaltig zu einem wertvollen und vielfältig nutzbaren Lebens- und Landschaftsraum mit den Kernbereichen Zwenkauer und Cospudener See entwickelt werden. * Im Bereich Cospuden sind die bergbaulichen Sanierungsarbeiten und die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche nahezu abgeschlossen. Das Restloch ist wassergefüllt, hat bereits seit dem Jahr 2000 den konzipierten Endwasserspiegel von + 110,0 m NN erreicht und wird bereits öffentlich genutzt. Der Endwasserspiegel und die bereits erreichten limnologischen Verhältnisse im Seewasserkörper werden derzeit durch die Einleitung von Wasser aus dem Entwässerungsbetrieb des aktiven Braunkohlentagebaus Profen der MIBRAG mbH gestützt. Schwerpunkte der Wiedernutzbarmachung bilden die Komplettierung des Wegesystems, die Wiederherstellung eines ausgeglichenen, sich weitgehend selbst regulierenden Gebietswasserhaushalts mit dem natürlichen Wiederanstieg des Grundwassers und die Ableitung zukünftig anfallenden Überschusswassers des Cospudener Sees sowie der Ertüchtigung bzw. Herstellung dafür notwendiger Fließgewässer. * Der Tagebau Zwenkau wurde als letzter Sanierungstagebau der LMBV mbH im mitteldeutschen Revier im Jahr 1999 außer Betrieb genommen. Bis zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme wurde der Tagebau zur Braunkohlengewinnung zur Sicherung der Kohlelieferungen zum Kraftwerk Lippendorf (alt) durch die MIBRAG mbH auf Basis eines Pachtverhältnisses betrieben. Noch im Zuge der Restauskohlung des Tagebaus wurde das Betriebsregime an Erfordernisse der nachfolgenden Sanierungsarbeiten angepasst. Aufgrund des Förderbrückeneinsatzes entstanden während des Betriebs erhebliche Wiedernutzbarmachungsdefizite, insbesondere in Form von Brückenkippenarealen und offenen Hohlformen. Am 30.09.1999 verließ der letzte Kohlezug den Tagebau Zwenkau. * Die notwendigen Sanierungsarbeiten werden in Verantwortung der LMBV mbH durchgeführt. Der Rückbau der bergtechnischen Anlagen und Tagebaugroßgeräte und die Wiedernutzbarmachung der Kippenflächen sind nahezu abgeschlossen. Die regionalen Anstrengungen um den Erhalt der Abraumförderbrücke F 45 als technisches Denkmal und Zeitzeuge des mitteldeutschen Braunkohlenbergbaus waren nicht erfolgreich. Lediglich ein technisches Modell im Aussichtspavillon am Kap Zwenkau/Stadt Zwenkau erinnert an das technische Denkmal. * Die im Plangebiet aufgestellten raumordnerischen Ziele und Grundsätze sollen die Entwicklung einer vielfältig nutzbaren, gestalterisch akzeptanzfähigen und weitgehend nachsorgefreien Bergbaufolgelandschaft als einen eigenständigen Landschaftsraum mit überregionaler touristischer Bedeutung gewährleisten und eine miteinander verträgliche Gestaltung der Belange von Hochwasserschutz, Freizeit und Erholung, Natur und Landschaft und Waldmehrung mit klarer Funktionstrennung zwischen intensiv genutzten und störempfindlichen Bereichen sicherstellen. * Im Einzelnen sind folgende Entwicklungsschwerpunkte zu benennen: o Nutzung des Zwenkauer Sees als Speicherbecken als Bestandteil der Gesamtkonzeption des vorbeugenden Hochwasserschutzes an der Weißen Elster, o Gewährleistung eines wirksamen Landschafts-, Natur- und Artenschutzes in den besonders wertvollen Auenbereichen der Weißen Elster und in den Sukzessionsarealen sowie deren räumliche und funktionale Vernetzung mit Landschaftselementen im Sanierungsgebiet und im übrigen unverritzten Umfeld unter besonderer Beachtung der im Plangebiet befindlichen FHH-Gebiete Nr. 50E "Leipziger Auensystem" und Nr. 218 "Elsteraue südlich Zwenkau" sowie der SPA-Gebiete "Leipziger Auwald" und "Elsteraue bei Groitzsch", o Schaffung eines zusammenhängenden, reich strukturierten Waldgebiets durch die systematische Erhöhung des Waldanteils und den Schutz des vorhandenen Waldes, o Sicherung der vorhandenen Sport-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen in den Bereichen Cospudener See (Landschaftspark Nordufer, Zöbigker Winkel) und am Standort des Freizeitparks Belantis sowie die Entwicklung entsprechender Angebote am Zwenkauer See (' Nordufer und Kap Zwenkau), o Schaffung eines touristischen Gewässerverbunds zwischen dem Zwenkauer und dem Cospudener See mit Anbindung an das Stadtgebiet Leipzig über die bestehende Schleuse am Nordstrand des Cospudener Sees, o Verkehrsanbindung und innere Erschließung des Sanierungsgebiets durch die Realisierung großräumiger Verbindungen (A 72), die bedarfsgerechte verkehrstechnische Erschließung der Erholungsbereiche, die Wiederherstellung devastierter bzw. unterbrochener historischer Wegebeziehungen sowie die Schaffung eines vielseitig nutzbaren Rad- und Wanderwegenetzes mit Einbindung in das überregionale und regionale Verkehrs- und -wegenetz.

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