Dieser Datensatz enthält die Eckpunkte der Naturschutzgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels mit ihren zugehörigen Koordinaten gemäß den Verordnungen vom 28.09.2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63).
Dieser Datensatz enthält die Maßnahmen in den Naturschutzgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels gemäß den Verordnungen vom 28.09.2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63).
Zuwendung gemäß VV Fördergrundsätze Freizeitfischerei und Fördergrundsätze Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft für das Jahr 2024
Zuwendung gemäß VV Fördergrundsätze Freizeitfischerei und Fördergrundsätze Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft für das Jahr 2023
Downloaddienst für die in den sechs Naturschutzgebietsverordnungen enthaltenen Geoinformationen. Die Verordnungen der Naturschutzgebiete (NSG-VO) in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee wurden am 28.09.2017 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63 veröffentlicht und enthalten Geoinformationen zu Außengrenzen, zu Unterteilungen, zu Eckpunkten mit ihren Koordinaten und zu Maßnahmen. Die Maßnahmen regulieren Freizeitfischerei, Aquakultur, das Ausbringen von Baggergut sowie das Ausbringen gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten in den NSG.
Darstellungsdienst für die in den sechs Naturschutzgebietsverordnungen enthaltenen Geoinformationen. Die Verordnungen der Naturschutzgebiete (NSG-VO) in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee wurden am 28.09.2017 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63 veröffentlicht und enthalten Geoinformationen zu Außengrenzen, zu Unterteilungen, zu Eckpunkten mit ihren Koordinaten und zu Maßnahmen. Die Maßnahmen regulieren Freizeitfischerei, Aquakultur, das Ausbringen von Baggergut sowie das Ausbringen gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten in den NSG.
Berlins natürliche Seen und Fließgewässer entstanden vor rund 10 000 Jahren mit dem Abtauen der Gletscher, die das Gebiet während der Weichsel-Vereisung bedeckten. Es handelt sich demzufolge um geologisch sehr junge Gewässer. Damals umfaßte die autochthone (einheimische) Süßwasserfischfauna Deutschlands nach Thienemann 56 Arten, ausgenommen Wanderfische, die die Binnengewässer nur zur Fortpflanzung aufsuchten. Von diesen wiederum war es 31 Fischarten möglich, die Gewässer des heutigen Landes Berlin zu besiedeln. Sie müssen als ursprüngliche bzw. autochthone Fischfauna Berlins betrachtet werden. Diese unterlag bis in die Gegenwart vielfältigen, z. T. noch anhaltenden Veränderungen. Prägten einst die Flußsysteme von Spree und Havel das Berliner Gewässernetz, so mußte ihre Dynamik zunehmend Stillwasser- und Rückstaubereichen weichen. Der Dammbau zum Betreiben von Mühlen läßt sich bis in das 13. Jahrhundert zurückverfolgen. Neben diesen Mühlendämmen wurden weitere Stauanlagen und Schleusen zur Förderung der Schiffahrt errichtet. Bereits im 17. Jahrhundert begann die Begradigung einzelner Flußabschnitte. Der Kanalbau erreichte Mitte des vorigen Jahrhunderts seinen Höhepunkt. Ab dieser Zeit war es Wanderfischen selbst bei Hochwasser nicht mehr möglich, die hohen Wehranlagen zu überwinden und das Berliner Stadtgebiet zu erreichen. Mit der Stauhaltung gingen wertvolle Lebensraumstrukturen der Fließgewässer und die für viele Fischarten notwendigen Überschwemmungsflächen verloren. Die Strömungsgeschwindigkeit nahm ab, und Ablagerungsprozesse führten zu einer Überlagerung der grobkörnigen Sedimente mit Schlamm. Sauerstoffzehrende Abbauprozesse am Gewässergrund wurden vorherrschend. Fischarten, die kiesiges, gut mit Sauerstoff versorgtes Substrat bevorzugen, mußten weichen. Für sie fehlten sowohl geeignete Laich- und Lebensräume als auch die Möglichkeit, Ausgleichswanderungen durchzuführen, weshalb die einstige Leitfischart, die Barbe – ein typischer Flußfisch, ausstarb. Der Gewässercharakter wandelte sich von der klassischen Barben- zur Bleiregion . Neben diesen nachhaltigen Beeinträchtigungen durch den Gewässerausbau spielten Einträge aller Art eine erhebliche Rolle. Bereits vor der Jahrhundertwende war die Belastung von Spree und Havel durch industrielle und kommunale Abwässer sowie Fäkalien derart stark, daß häufig Fischsterben auftraten, und die Fischerei ernsthaft beeinträchtigt wurde. Aufgrund der schlechten Sauerstoffverhältnisse an der Wasseroberfläche war es beispielsweise unmöglich, Fische aus der Unterhavel in Booten mit offenen, durchströmten Fischkästen, sog. Drebeln, lebend nach Berlin (heutige Innenstadt) zu transportieren. Auch die städtischen Rieselfelder boten hinsichtlich der Gewässergütesituation nur bedingt Abhilfe. Die genannten anthropogenen Einwirkungen führten zu einer Verarmung der Berliner Fischfauna. Neben der Barbe starben weitere strömungsliebende, an sauerstoffreiches Wasser gebundene Fischarten, wie Bachneunauge und Bachschmerle, in Berliner Gewässern aus. In jüngerer Zeit wurden die oft stark beeinträchtigten Flüsse und Seen mit einer neuen – keiner besseren – Qualität des Abwassers belastet. Großkläranlagen verhinderten den Eintrag groben organischen Materials (Fäkalien u.ä.); trotzdem blieb die Fracht der gelösten Nährstoffe hoch. Gleichzeitig wurden mit der Intensivierung der Landwirtschaft und zunehmender Industrialisierung verstärkt Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Schadmetalle und andere Toxine eingetragen. Besonders Industrieabwässer belasteten die Gewässer zusätzlich durch Abwärme . Eine durch Nährstoffeintrag hervorgerufene bzw. geförderte Eutrophierung begünstigt euryöke (umwelttolerante) Fischarten, deren Bestandsausweitung oftmals das Zurückgehen anspruchsvollerer Arten verdeckt. Die genannten Einflußfaktoren sind zweifellos die bedeutendsten. Damit ist aber die Palette anthropogener Schadwirkungen auf den Fischbestand hiesiger Gewässer noch nicht erschöpft. Gegenwärtig spielt die Freizeitnutzung eine große, ständig zunehmende Rolle. Der durch Motorboote verursachte Wellenschlag sowie das Baden fördern die Erosion der Gewässerufer, indem schützende Pflanzengürtel zerstört werden. Differenzierter zu betrachten ist die Freizeitfischerei . Bei mehrfach genutzten Gewässern (Angeln, Baden, Sportboote etc.) sind die durch Angler verursachten Uferzerstörungen und -verschmutzungen im Verhältnis zu den zahlreichen Badegästen relativ gering. Angler beeinflussen ein Gewässerökosystem in erster Linie durch Eingriffe in die Biozönose in Form von Fischentnahmen und Besatzmaßnahmen . Dabei werden wirtschaftlich wertvolle bzw. für Angler interessante Fischarten einseitig gefördert. Hinzu kommt eine Verfälschung der autochthonen Fischfauna durch Besatz mit nicht einheimischen Arten, wie z. B. Regenbogenforelle und Zwergwels. Sie können Nahrungskonkurrenten, Laichräuber und Freßfeinde sein, auf die sich die heimische Fauna nicht einstellen konnte. Im Verlauf ihrer Entwicklungsgeschichte haben sich die Arten ihrem Lebensraum optimal angepaßt und spezialisiert, um Konkurrenzbeziehungen auszuweichen. Dieser Prozeß führte dazu, daß innerhalb eines Ökosystems die meisten Arten einen relativ abgegrenzten Bereich, eine ökologische Nische haben, den ausschließlich sie optimal nutzen können. Bringt man nun in dieses Ökosystem fremde, d.h. allochthone Arten ein, so ist deren Wirkung vorher oft nicht abzuschätzen. Einheimische Arten können verdrängt werden. Mit ihnen würden im Verlauf der Evolution erworbene, genetisch fixierte Spezialisierungen sowie Anpassungen an hiesige Gewässerverhältnisse verloren gehen. In stark beangelten Gewässern stellt das allgemein übliche Anfüttern zudem einen nicht zu vernachlässigenden Nährstoffeintrag dar. Erste Erhebungen zur Fischfauna Berliner Gewässer vor rund 100 Jahren bieten wertvolle historische Anhaltspunkte, anhand derer die Wirkung der genannten Einflußfaktoren auf die Fischartenzusammensetzung und ihre Veränderung eingeschätzt werden kann. Einzelne Gewässer, vornehmlich im Südosten Berlins, wurden in den 50er Jahren erneut untersucht. Spätere Fischbestandserfassungen konnten aufgrund politischer Grenzen nur noch Teilbereiche Berlins berücksichtigen, weshalb zwei Rote Listen, getrennt für den Ost- und den Westteil der Stadt, erarbeitet wurden (s. Tab. 1). Die unterschiedliche Einstufung der Gefährdung einzelner Arten beruht vornehmlich auf den unterschiedlichen Gewässerverhältnissen in beiden Teilen der Stadt. So überwiegen im Westteil großflächige Flußseen, während der Ostteil über mehr natürliche Fließgewässer verfügt. Folglich weichen die Anzahl der Vorkommen sowie die Bestandsgrößen von Freiwasserbewohnern und Flußfischen in beiden Untersuchungsgebieten z. T. erheblich voneinander ab, was zu einer unterschiedlichen Einschätzung ihrer Gefährdung führte. Nachdem es möglich war, für das gesamte Land Berlin eine Rote Liste zu erstellen, wurden die bisher erhobenen Daten zur Fischbesiedlung zusammengefaßt und ein einheitlicher Bewertungsmaßstab zugrunde gelegt. Die in Tabelle 1 dargestellten, z. T. geringeren Einstufungen einzelner Arten in der neuen Roten Liste sind nicht auf verbesserte Lebensbedingungen zurückzuführen, sondern auf ein größeres Untersuchungsgebiet und eine höhere Anzahl von Befischungen. Im Gegensatz zu früheren Arbeiten wurde fast die doppelte Anzahl von Gewässern beprobt. Dies führte für eine große Zahl von Fischarten zur Feststellung neuer Vorkommen. Auf dieser Grundlage wurde eine neue kommentierte Rote Liste für Berlin erarbeitet (Wolter et al., in Vorbereitung). Gegenwärtig gibt es im Land Berlin mehr als 250 Gewässer, alle mit einer durch den Menschen stark beeinflußten Fischfauna. Kenntnisse über die gegenwärtige Verbreitung und Häufigkeit sowie die wesentlichen existenzgefährdenden Faktoren sind essentielle Voraussetzungen, um Arten- und Biotopschutzmaßnahmen zielgerichtet und mit geeigneten Methoden realisieren zu können. Zur Beurteilung von Gewässern ist die Untersuchung der Fischbestände hilfreich, da sie die Einschätzung der komplexen Einflußfaktoren und deren Langzeitwirkung auf höhere aquatische Organismen ermöglichen kann, ohne diese einzeln betrachten zu müssen. Die vorherrschende Fischfauna ist ein Indiz für den ökologischen Zustand eines Gewässers. Deshalb ist z. B. der Nachweis einer großen Anzahl von Fischarten positiv zu beurteilen, da dies aufgrund ihrer ökologischen Einmischung auf das Vorhandensein vieler verschiedener Lebensräume und damit einer großen Strukturvielfalt hindeutet. Hierbei muß allerdings auch immer die Möglichkeit berücksichtigt werden, daß der vorgefundene Bestand durch Besatzmaßnahmen verfälscht sein kann. Das Vorkommen gefährdeter Fischarten in einem Gewässer kann für seine Beurteilung grundsätzlich positiv gewertet werden, da diese i. d. R. bezüglich der Wasserqualität und der strukturellen Vielfalt des Lebensraumes anspruchsvoller sind als euryöke Arten.
Zuwendung gemäß VV Fördergrundsätze Freizeitfischerei und Fördergrundsätze Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft für das Jahr 2022
Zuwendung gemäß VV Fördergrundsätze Freizeitfischerei und Fördergrundsätze Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft
Alle Schülerinnen und Schüler sollen in ihren Schulen gute Bedingungen vorfinden die sicher stellen, dass sie ihre Schulzeit erfolgreich absolvieren können ? unabhängig auch von der finanziellen Lage der Kommune, in der sie die Schule besuchen. Um hier die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, wurde bundesweit ein Programm zur Förderung der Schulinfrastruktur vereinbart, das in Sachsen-Anhalt vom Landesverwaltungsamt betreut wird. Präsident Pleye dazu: ?Um finanzschwache Kommunen bei der notwendigen Verbesserung der Schulinfrastruktur zu unterstützen, stehen aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern im Land Sachsen-Anhalt rund 116,4 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung, die in die Schulstandorte des Landes investiert werden können.?Diese zur Verfügung stehenden Mittel wurden entsprechend der Schülerzahlen auf 113 Kommunen im Land verteilt. Die erhalten für Investitionen in die Schulinfrastruktur eine Förderung mit bis zu 90 %, mindestens 10% der Investitionskosten müssen die Schulträger selbst aufbringen. Gefördert werden Baumaßnahmen an öffentlichen und privaten Schulen. Grundlage für die Vergabe der Fördermittel ist eine vom zuständigen Gremium (Stadtrat, Gemeinderat, Kreistag) beschlossenen Prioritätenliste. Innerhalb der vorgegebenen Budgets entscheiden die Schulträger selbst, in welche Schulen investiert werden soll. Die Frist für die Antragstellung endete am 31.12.2019. Insgesamt liegen aus Sachsen-Anhalt 215 Anträge vor, davon sind 135 Anträge (63 %) in der letzten Dezemberwoche 2019 beim Landesverwaltungsamt eingegangen. ?Bis auf wenige Ausnahmen wurden die zur Verfügung stehenden Mittel vollumfänglich beantragt. Mit der Umsetzung der Förderrichtlinie sind Investitionen in die Schulinfrastruktur des Landes in einer Gesamthöhe von fast 200 Mio. Euro verbunden. So nutzen die Landkreise als Schulträger die Möglichkeiten dieses Förderprogramms, um größere Bauprojekte umsetzen zu können.?, so Pleye weiter.Für Magdeburg liegen 10 Anträge vor, drei davon wurden bereits bewilligt. Insgesamt sollen Investitionen in Höhe von 16,1 Mio. Euro getätigt werden, 12,1 Mio. Euro Fördermittel stehen dafür zur Verfügung.Die Landeshauptstadt Magdeburg hat in der Prioritätensetzung die Fördermittel für drei öffentliche Schulen beantragt: so werden u. a. erforderliche Unterrichträume und Fachkabinette an der Gemeinschaftsschule G. W. Leibnitz/ IGS R. Hildebrandt errichtet und die Schulen des 2. Bildungsweges in der Brandenburger Str. komplett saniert. Darüber hinaus erhält die Grundschule Westerhüsen eine neue, eigene Sporthalle. Bislang mussten die Kinder zum Sportunterricht in die Sporthalle der Sekundarschule gebracht werden. Auch die privaten Schulen in der Landeshauptstadt Magdeburg profitieren von der Möglichkeit der Förderung: für kleinere und größere Projekte stehen den sieben Schulen in freier Trägerschaft über 1 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung. ?Alle vorliegenden Anträge werden zurzeit baufachlich und verwaltungsrechtlich geprüft und anschließend schnellstmöglich bearbeitet und entscheiden.? so der Präsident Thomas Pleye. Ein weiteres Förderprogramm, das im vergangenen Jahr gestartet ist und vom Landesverwaltungsamt betreut wird, ist das Programm ?DigitalPakt Schule?. Es wurde zwischen dem Bund und den Bundesländern am 16.05.2019 vereinbart und ist am 1. Oktober 2019 gestartet. Hier können noch Anträge bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden. Für das Land Sachsen-Anhalt stehen 137.582.000 Euro für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur zur Verfügung.Davon fließen:? 79,1% des Gesamtbudgets (108.862.690) Euro in öffentliche Schulen,? 0,9 %, (1.145.346 Euro) in Schulen in Trägerschaft des Landes,? 9,4 % (12.996.499 Euro) in Schulen in freier Trägerschaft (private Schulen),? 5 % (6.879.100 Euro) in landesweite Maßnahmen (z. B. Lehrerfort- und Weiterbildung),? 5 % (6.879.100 Euro) in länderübergreifende Maßnahmen,? 0,6 % (819.265 Euro) in Schulen für Pflegeberufe (ab dem 1.1.2020).Diese Verteilung entspricht der Förderung für Aufwendungen je Schüler/Schülerin in Höhe von 507 Euro.Die höchste Förderung bekommt die Stadt Halle (Saale) ? über 13,5 Mio. Euro ?, da die Stadt die höchste Schülerzahl im Land aufweist. Aber auch kleinere Bildungseinrichtungen, insbesondere von freien Trägern der anerkannten Ersatzschulen profitieren vom Förderprogramm. So bekommt das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk als gemeinnützige Schulträger GmbH für die ?kleinste Schule? im Land mit nur 24 Schülern, die in Wittenberg zu Pflegefachkräften ausgebildet werden, 12.190 Euro. Die Edith-Stein-Stiftung als privater Schulträger mit der höchsten Schülerzahl kann mit mehr als 1,6 Mio. Euro rechnen. In Trägerschaft der Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg befinden sich vier Grundschulen (Magdeburg, Halle, Oschersleben, Haldensleben), eine Sekundarschule (Halle) und drei Gymnasien (Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau).Im Rahmen des vorgegebenen Budgets entscheiden die Schulträger eigenverantwortlich, in welche Schulstandorte in welchem Umfang investiert werden soll.Damit überall die notwendigen Voraussetzungen für den sinnvollen Einsatz moderner Digitaltechnik vorhanden sind, stellt das Land Sachsen-Anhalt bis Ende 2023 allen Schulen im Land ? aus Landesmitteln finanziert ? einen Glasfaseranschluss im Rahmen des Projektes ?Schulen ans Netz? zur Verfügung und trägt bis Ende 2023 die Betriebskosten dafür.Mit Hilfe der Fördermittel aus dem DigitalPakt können insbesondere Anzeige- und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte, schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets als mobile Endgeräte angeschafft, aber auch digitale Lehr-Lern-Infrastrukturen wie Lern- und Kommunikationsplattformen, Portale usw. geschaffen werden.Die förderfähigen Investitionen werden mit 90% (Fördersatz) gefördert, mindestens 10% müssen die Schulträger an Eigenmitteln aufbringen.Für die Umsetzung des Programms sind das Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde und die Landesstelle LINDIUS beim Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerfortbildung als beratende Stelle zuständig. Alle erforderlichen Informationen und Formulare für die Antragstellung sind auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes, Stichwort DigitalPakt veröffentlicht.Um eine nachhaltige positive Wirkung zu erzielen, erfolgt die Förderung entsprechend der Vorgabe des Bundes ausschließlich konzeptbezogen, d. h. keine Förderung erfolgt ohne Qualifizierung des Lehrpersonals und ohne pädagogisches Konzept, denn kein Medium allein erzeugt gute Bildung. Zurzeit sind die Schulen gemeinsam mit den Schulträgern in Erarbeitung bzw. Aktualisierung solcher Konzepte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Budgets.Die gegenwärtige Aufgabe der Bewilligungsbehörde besteht in der Beratung der potenziellen Zuwendungsempfänger hinsichtlich der Gestaltung der medienpädagogischen oder technischen Konzepte sowie hinsichtlich der möglichen Fördergegenstände. Die Anträge müssen bis zum 30.6.2021 gestellt werden. Bis dato liegt noch kein vollständiger, prüffähiger Antrag vor.Fördermittelvergabe Landesverwaltungsamt 2019: Das Landesverwaltungsamt ist neben der Investitionsbank (IB) die wichtigste Fördermittelbehörde des Landes. Im vergangenen Jahr wurde ein Bewirtschaftungsvolumen von rund 1,7 Mrd. Euro bearbeitet. 533,1 Mio. Euro davon wurden als Fördermittel ausgereicht. Dabei werden eine Vielzahl von Förderprogrammen von ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in 16 Referaten des Landesverwaltungsamtes bearbeitet. Insgesamt sind zurzeit genau 1506 Bedienstete in 35 Referaten im Amt beschäftigt. Fördermittelausgabe in Euro 2019 in Mio. 2018 in Mio. Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport 18,6 16,5 Brand- und Katastrophenschutz 8,6 3,7 Integration 6,5 6,5 ESF Förderung (ESF ? Europäischer Sozialfonds) 50,5 50,5 Kultur, Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken 58,3 53,0 Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe 6,0 7,2 Städte- und Wohnungsbauförderung, Schulbauförderung 99,5 90,8 Verkehrswesen 48,5 24,7 Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz 0,3 0,2 Wasser 18,8 13,4 Abwasserentsorgung, Trinkwasserversorgung 16,2 16,2 Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung 8,2 7,3 Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit 8,4 11,0 Landesjugendamt - Kinder und Jugend 7,3 6,0 Landesjugendamt - Familie und Frauen 10,5 10,0 Gesundheitswesen 51,0 45,2 Energieförderung 0,2 Hochwasserhilfen 115,6 135,9 gesamt 533,1 498,1 Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Origin | Count |
---|---|
Bund | 33 |
Land | 30 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 19 |
Text | 15 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 19 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 24 |
offen | 31 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 55 |
Englisch | 5 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Bild | 1 |
Datei | 2 |
Dokument | 7 |
Keine | 41 |
Webdienst | 4 |
Webseite | 9 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 38 |
Lebewesen & Lebensräume | 56 |
Luft | 25 |
Mensch & Umwelt | 56 |
Wasser | 56 |
Weitere | 50 |