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28. Tag gegen den Lärm: SGD Nord im Dialog mit Auszubildenden der Firma Schütz

Feiern im Club, Konzertbesuche, Kopfhörer auf voller Lautstärke: Vieles, was Spaß macht, ist mit Lärm verbunden. Das Problem: Eine hohe Lärmbelastung kann langfristig zur Schwerhörigkeit führen – und die ist nicht heilbar. Anlässlich des 28. Tags gegen den Lärm haben Experten der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord daher Auszubildende der Schütz GmbH & Co. KGaA in Selters über den richtigen Umgang mit Lärm in der Freizeit und im Beruf informiert. Dabei standen spannende Experimente auf dem Plan. Berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit ist nach wie vor eine der häufigsten Berufskrankheiten. Doch nicht nur laute Maschinen können zu Gehörschäden führen, auch die Freizeit spielt bei der Lärmbelastung eine wichtige Rolle. Denn: Das Ohr unterscheidet nicht zwischen verschieden Lärmquellen und Tageszeiten – zu laut ist zu laut. Und da Schwerhörigkeit die Lebensqualität stark einschränken kann und nicht heilbar ist, ist es umso wichtiger, präventiv Lärmschutz und Gesundheitsvorsorge zu betreiben. Genau das war das Ziel des Besuchs der Experten der SGD Nord bei der Firma Schütz in Selters. Denn die SGD Nord ist in ihrer Funktion als Gewerbeaufsicht unter anderem zuständig für das Thema Arbeitsschutz. Im Fokus der Veranstaltung standen jugendliche Auszubildende aus der Metall- und Kunststoffverarbeitung. Wie funktioniert das Gehör? Am Vormittag wurden den Auszubildenden zunächst in einer „Kleinen Physikstunde Akustik“ die Grundlagen des Schalls nähergebracht. Anschließend stand die Funktionsweise des Gehörs im Mittelpunkt, die ein Staatlicher Gewerbearzt der SGD Nord veranschaulichte. In der Lehrwerkstatt ging es dann ans Experimentieren: Lärmquellen aus Freizeit und Beruf wurden einer schalltechnischen Untersuchung unterzogen. Hierbei sprachen Experten und Auszubildende auch über geeignete Maßnahmen zum Schutz des Gehörs. Parallel zu den Vorträgen bestand für die Auszubildenden die Möglichkeit, ihr Gehör audiometrisch untersuchen zu lassen und an einer persönlichen arbeitsmedizinischen Beratung teilzunehmen. Insgesamt bot die Kooperation mit der Firma Schütz eine tolle Möglichkeit für einen konstruktiven Austausch über Lärmrisiken und Lärmprävention. Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich des Arbeitsschutzes sind unter folgendem Link zu finden: www.sgdnord.rlp.de/themen/arbeitsschutz .

Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt führt mit Unterstützung des

Pressemitteilung Nr.: 04/2009 Halle (Saale), 24.04.2009 Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt führt mit Unterstützung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zum diesjährigen „Tag gegen Lärm“ am 29. April 2009 ein Experten-Internet-Chat durch. Am Mittwoch, dem 29.04.2009 von 16.00 - 17.00 Uhr können Sie mit mehre- ren Experten, die professionell mit dem Schutz vor Lärm beschäftigt sind, über Ihre Fragen, Meinungen und Probleme im eigens dafür eingerichteten Exper- ten-Chat-Raum diskutieren. Unter www.lau-st.de gelangen Sie direkt zum Chat. Dort stehen für Sie Lärmexperten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Herr Holger Feuerstake, des Landesverwal- tungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Wolfgang Waltmann sowie des TÜV Nord, Herr Dr. Richard Neuhofer bereit. Das diesjährige Motto des Tages gegen Lärm lautet: Im Mittelpunkt stehen dieses Jahr alle Geräusche, die im täglichen Leben (ob am Arbeitsplatz oder zu Hause) allgegenwärtig sind und vor allem in der eige- nen Wohnung zur Belastung werden können. Neben Verkehrsgeräuschen, deren Reduzierung durch Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ermög- licht werden soll, haben auch Bau-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie der Lärm am Arbeitsplatz eine große Bedeutung für die Erhaltung unserer Lebensquali- tät. Unsere Experten werden mit Ihnen diskutieren und Sie beraten über An- sprechpartner, Gesetze, Verordnungen sowie geltende Mess- und Berech- nungsverfahren für die Erfassung von Geräuschen und Erschütterungen. Das LAU Sachsen-Anhalt unterstützt mit dieser Aktion auch dieses Jahr wie- der die Organisatoren des „Tages gegen Lärm“ der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA). 1/1 Öffentlichkeitsarbeit PRESSEMITTEILUNG Internet-Chat des LAU Sachsen-Anhalt zum „Tag gegen Lärm“ am 29.04.2009 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 Daniela.Kopitziok@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de www.lau-st.de

Rechtliche Grundlagen Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung Delegierte EU-Richtlinie 2021/1226 EU-Richtlinie 2020/367 - Methoden zur Bewertung gesundheitlicher Auswirkungen von Umgebungslärm Verordnung (EU) 2019/1243 Verordnung (EU) 2019/1010 - Angleichung der Berichtserstattungspflichten EU-Richtlinie 2015/996 - Anwendung einheitlicher Berechnungsverfahren nach 34. BImSchV Verordnung (EG) 1137/2008

Im Juni 2002 verabschiedete das Europäische Parlament die EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Die Richtlinie betrifft den Umgebungslärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land oder in der Umgebung von Schulgebäuden und Krankenhäusern ausgesetzt sind. Den Umgebungslärm im Sinne der Richtlinie verursachen vor allem Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr sowie Industriegebiete in Ballungsräumen. Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte durch den sechsten Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( BImSchG ) und die 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ( 34. BImSchV - Verordnung über die Lärmkartierung). Weitere lärmrelevante Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz sind nachfolgend aufgeführt: 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung 24. BImSchV - Schallschutzmaßnahmenverordnung 32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Mit der Sechsten Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ( Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm ), die ihre Grundlage im § 48 BImSchG findet, wird dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche Rechnung getragen. Sie findet Anwendung, wenn Lärm von einem Gewerbe bzw. Industrieanlagen ausgeht. Eine Übersicht zu weiteren Regelungen und Gesetzlichkeiten u.a. zu den Themenfeldern Bau, Luftverkehrslärm, Nachbarschaftslärm, Sport- und Freizeitlärm sind der Internetseite des Umweltbundesamtes zu entnehmen. Letzte Aktualisierung: 11.02.2022

Beurteilung und Minderung der Lärmauswirkungen durch Freizeitlärm in Städten

Das Spektrum an Outdoor-Freizeitaktivitäten wird immer vielfältiger. Damit verbunden ist jedoch Lärm, der wiederum das Ruhebedürfnis anderer Menschen stört. In diesem Forschungsprojekt wurden deshalb die Lärmauswirkungen durch Freizeitlärm in Städten analysiert. Hierzu wurden 15 Standorte mit typischen Freizeitaktivitäten in verschiedenen Städten untersucht. Das Forschungsprojekt zeigt, dass Freizeitlärm in Deutschland nicht einheitlich geregelt ist und zu Lärmbeschwerden führen kann. In dem Abschlussbericht zu dem Forschungsprojekt werden daher konkrete Handlungsoptionen zur Vermeidung und Bewältigung von Konflikten durch Freizeitlärm aufgezeigt. Veröffentlicht in Texte | 68/2024.

Beurteilung und Minderung der Lärmauswirkungen durch Freizeitlärm in Städten

Gerade in Städten finden Freizeitaktivitäten oft in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung statt. Während die einen ihre Freizeit nutzen, fühlen sich andere in ihrer Ruhe gestört. Der Handlungsleitfaden hilft, Lärm als ernstzunehmendes Problem zu verstehen, das die physische und psychische Gesundheit beeinträchtigen kann. Er sensibilisiert alle Betroffenen für das Thema Lärm im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen und -anlagen. Er zeigt zuständigen Behörden sowie Veranstalter*innen mögliche Maßnahmen und konkrete Handlungsoptionen zur Vermeidung von Konflikten. Schließlich stellt er eine Checkliste für die Lärmkonfliktvermeidung bei Freizeitveranstaltungen zur Verfügung. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Beurteilung und Minderung der Lärmauswirkungen durch Freizeitlärm in Städten

Das Spektrum an Outdoor-Freizeitaktivitäten wird immer vielfältiger. Damit verbunden ist jedoch Lärm, der wiederum das Ruhebedürfnis anderer Menschen stört. In diesem Forschungsprojekt wurden deshalb die Lärmauswirkungen durch Freizeitlärm in Städten analysiert. Hierzu wurden 15 Standorte mit typischen Freizeitaktivitäten in verschiedenen Städten untersucht. Das Forschungsprojekt zeigt, dass Freizeitlärm in Deutschland nicht einheitlich geregelt ist und zu Lärmbeschwerden führen kann. In dem Abschlussbericht zu dem Forschungsprojekt werden daher konkrete Handlungsoptionen zur Vermeidung und Bewältigung von Konflikten durch Freizeitlärm aufgezeigt.

Beurteilung und Minderung der Lärmauswirkungen durch Freizeitlärm in Städten

Gerade in Städten finden Freizeitaktivitäten oft in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung statt. Während die einen ihre Freizeit nutzen, fühlen sich andere in ihrer Ruhe gestört. Der Handlungsleitfaden hilft, Lärm als ernstzunehmendes Problem zu verstehen, das die physische und psychische Gesundheit beeinträchtigen kann. Er sensibilisiert alle Betroffenen für das Thema Lärm im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen und -anlagen. Er zeigt zuständigen Behörden sowie Veranstalter*innen mögliche Maßnahmen und konkrete Handlungsoptionen zur Vermeidung von Konflikten. Schließlich stellt er eine Checkliste für die Lärmkonfliktvermeidung bei Freizeitveranstaltungen zur Verfügung.

Fachkolloquien Weitere Veranstaltungen

22.01.2015 Bestimmung des konvektiven Unwetterpotentials am Beispiel von Thüringen Einladung DWD-Bericht (pdf-Datei 3,4 MB) 26.02.2015 Die Notifizierung von Untersuchungsstellen im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich des Landes Sachsen-Anhalt Einladung Vortrag (pdf-Datei 2,8 MB) 25.06.2015 Aktuelle Fragen der Luftqualität in Innenräumen Einladung Vortra g (pdf-Datei 15 MB) 27.08.2015 Pflanzen und Tiere in Sachsen-Anhalt - ein Kompendium der Biodiversität Einladung Vortrag (pdf-Datei 5,8 MB) 24.09.2015 Verhalten und Wirkung von Nanomaterialien auf Mensch und Umwelt Einladung Vortrag (pdf-Datei 1,4 MB) 29.10.2015 Sport- und Freizeitlärm Einladung 26.11.2015 FeReSA - Aktuelles zur stofflichen Belastung des Regenwasserabflusses Einladung Vorträge 25.11.2015 Klimatagung des LAU: "Klimaanalyse Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 1951 - 2014" (Achtung: Tagungsort: Landesverwaltungsamt) Einladung (pdf-Datei 134 KB) Vorträge

Beurteilung und Minderung der Lärmauswirkungen durch Freizeitlärm in Städten

Das Projekt "Beurteilung und Minderung der Lärmauswirkungen durch Freizeitlärm in Städten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Möhler + Partner Ingenieure AG.Lärm durch Freizeitaktivitäten ist in vielen Städten und Gemeinden ein erhebliches Problem. Das Spektrum an Outdoor-Freizeitaktivitäten wird immer vielfältiger. So gibt es z. B. diverse Open-Air-Veranstaltungen, Gaststätten mit Musik, Festplätze, Märkte. Es wird Skatebord gefahren, Fußball auf Bolzplätzen gespielt und vieles mehr. Damit verbunden ist jedoch Lärm, der wiederum das Ruhebürfnis anderer Menschen stört. Auch die aktuelle Entwicklung der zunehmenden Verdichtung des Wohnraums, insbesondere in Ballungsräumen, führt zu geringeren Abständen zwischen Wohnen und Freizeitnutzung. Wohnungsnahe Erholungsgebiete, in denen man 'zur Ruhe kommt', sind ein wichtiges Qualitätsmerkmal von dicht besiedelten Städten. Bund, Städte und Gemeinden sind daher bestrebt, die negativen Begleiterscheinungen von Freizeitaktivitäten, wie z. B. Lärm, möglichst zu vermeiden. Den Städten und Gemeinden sowie Planungsbehörden und Gewerbetreibenden fehlt jedoch häufig das Know-How, wie Lärmkonflikte dauerhaft vermieden und ein verträgliches Nebeneinander zwischen der Ausübung von Freizeitaktivitäten und dem Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohnern Rechnung tragen werden kann. Das Forschungsvorhaben identifiziert und bewertet die Lärmkonflikte durch Freizeitaktivitäten in Städten und fasst in Form eines Leitfadens für die genannten Akteure die Erfahrungen und Möglichkeiten zur Lärmminderung adressatengerecht zusammen.

Straßenverkehrslärm in Grün- und Freiflächen 1992

Das Grundgeräusch in deutschen Großstädten wird heute überwiegend durch Verkehrslärm bestimmt. Demgemäß wird von den Bundesbürgern bei Umfragen zur Lärmbelästigung durch unterschiedliche Geräuschquellen häufig der Straßenlärm an erster Stelle genannt. Belastungen durch Lärm im Wohn- und Arbeitsbereich sind offenkundig. Doch auch in der Freizeit, in der sich die Menschen erholen wollen, beeinträchtigt der Lärm das Wohlbefinden. Viele Park- und Grünanlagen, aber auch große Teile der Naherholungsgebiete sind so verlärmt, dass sie für ruhige Erholungsnutzung stark eingeschränkt sind. In den letzten Jahren sind zwar mittels technischer Neuerungen die Fahrgeräusche der einzelnen Kraftfahrzeuge leicht zurückgegangen, doch ist durch die steigende Anzahl und die Zunahme der Geschwindigkeit der Autos der Lärm insgesamt gestiegen. Neben dem Lärm von Kraftfahrzeugen, Bahn und Flugzeugen treten auch Lärmbelastungen durch Industrie, Gewerbe und Bautätigkeit auf. Hinzu kommen Nachbarschaftslärm (z.B. Geräusche von Haushalts- und Musikgeräten und Rasenmähern) sowie Lärm bei Sport- und Freizeitbetätigungen und -veranstaltungen. Die Stärke der Belästigung durch die verschiedenen Geräuschquellen wurde vom Umweltbundesamt untersucht (vgl. Abb. 1). Als Lärm bezeichnet man Schallereignisse , die von der überwiegenden Zahl der Menschen als störend eingestuft werden. Schallereignisse sind Luftdruckschwankungen mit einem Wechsel von 20 bis 20 000 Hz, die durch das menschliche Ohr wahrgenommen werden können. Die Wahrnehmbarkeit von Schallereignissen durch das menschliche Ohr reicht von der Hörschwelle mit einem Effektivwert der Luftdruckschwankungen von 0,00002 Pascal (0,0002 µbar) bis zur Schmerzschwelle mit einem Effektivwert von 20 Pascal (= 200 µbar). Um eine dem menschlichen Vorstellungsvermögen gemäße Skalierung zu erhalten, wird der Schalldruck in einem logarithmischen Maßstab als Schalldruckpegel mit der Einheit Dezibel (dB) angegeben. In dieser Werteskala reicht der genannte Wahrnehmbarkeitsbereich des menschlichen Ohres von 0 bis 120 dB. Die Lautstärkewahrnehmung des Menschen wird bestimmt durch das Zusammenspiel von physikalischem Schalldruckpegel (0 bis 120 dB) und der Frequenz (20 bis 20 000 Hz). Die größte Empfindlichkeit besitzt das menschliche Ohr im mittleren Bereich zwischen 1 000 und 4 000 Hz. Diesem Umstand trägt die mit A-Bewertung benannte Frequenzbewertung Rechnung. Geräusche tiefer (20 bis 1 000 Hz) und hoher (4 000 bis 20 000 Hz) Frequenzlagen werden bei der Ermittlung des sogenannten A-Schallpegels mit einer geringeren Gewichtung als mittlere Frequenzen berücksichtigt. A-Schalldruckpegel werden in Dezibel (A) – dB(A) – angegeben. Die bei verschiedenen Geräuschquellen auftretenden typischen A-Schallpegel sind in Abbildung 2 dargestellt. Die Störwirkung von Geräuschen wird subjektiv sehr unterschiedlich bewertet. So kann ein open air Popkonzert mit einem Schalldruckpegel von 100 dB(A) in der ersten Reihe vom Konzertbesucher als angenehm und in 1 000 m Entfernung mit einem Schalldruckpegel von 60 dB(A) von einem Anwohner als störend empfunden werden. Unfreiwillig mitgehörte, störende Geräusche sind Lärm. Verkehrsbedingte Geräusche werden durch die Mehrzahl der Bevölkerung als störend und damit als Lärm eingestuft. Lärm wird nach heutigem Erkenntnisstand als Risikofaktor betrachtet, der sich nachteilig auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden des Menschen auswirken kann. Allein und im Zusammenwirken mit anderen Belastungsgrößen kann Lärm gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen. Folgende Wirkungen können unterschieden werden: Verminderung der Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit Herabsetzung der Beobachtungsfähigkeit Beeinträchtigung von Schlaf und Erholung Überreizung des Nervensystems Bluthochdruck Herz-Kreislauf-Beschwerden Schädigung des Hörvermögens. Die im Alltag auftretenden Geräusche sind häufig großen Schwankungen ausgesetzt. Ihre Belästigungsstärke wird durch den Beurteilungspegel beschrieben. Der Beurteilungspegel wird durch einen Mittelwert, den Mittelungspegel, bestimmt. Dieser wird in einem etwas komplizierten Umrechnungsverfahren berechnet, in dem die Lautstärke (Schalldruckpegel) der auftretenden Geräusche und die jeweilige Zeitdauer ihrer Einwirkung in ein Verhältnis mit der Zeitdauer des Beurteilungszeitraums gesetzt werden, z.B. die 16 Stunden am Tag von 6.00 bis 22.00 Uhr, die Nachtzeit von 22.00 bis 6.00 Uhr. Beim Straßenverkehrslärm ist der Mittelungspegel meist identisch mit dem Beurteilungspegel. An ampelgeregelten Kreuzungen und Einmündungen ergibt sich der Beurteilungspegel durch einen Zuschlag auf den Mittelungspegel, wodurch die besondere Lästigkeit der Brems- und Anfahrgeräusche berücksichtigt wird. Der Beurteilungspegel ist ein Maß für die durchschnittliche Langzeitbelastung. Er beschreibt ein (theoretisches) Dauergeräusch von konstanter Lautstärke, das – tritt es real auf – das gleiche Maß an Belästigung hervorruft, wie die realen unterschiedlich lauten Geräusche bei ihrem zeitlich verteilten Einwirken über den gleichen Zeitraum. Mit diesem Wert sind in der städtebaulichen Planung anzustrebende Zielwerte oder in der Gesetzgebung fixierte Grenzwerte zu vergleichen. Änderungen in der Verkehrsstärke führen zu Änderungen der Beurteilungspegel. Die Beeinflussung sowie die Beurteilung dieser Änderung durch den Menschen sind in Tabelle 1 dargestellt. Bei der städtebaulichen Planung sind nach der DIN 18005 vom Mai 1987 für die Lärmbelastung schalltechnische Orientierungswerte angegeben. Der angegebene Wert für Grün- und Freiflächen lautet (tags und nachts) und ist mit den in der Karte dargestellten Beurteilungspegeln zu vergleichen. In dem Gutachten “Studie der ökologischen und stadtverträglichen Belastbarkeit der Berliner Innenstadt durch den Kfz-Verkehr” wurden 1991 folgende Werte für Erholungszonen empfohlen: Die Lärmschutzverordnung der Schweiz sieht für Erholungszonen folgende Werte vor: Der gemäß DIN 18005 für Grün- und Freiflächen anzustrebende Orientierungswert von 55 dB(A) wird mit Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung begründet. Danach treten bis zu diesem Schalldruckpegel kaum vegetative Reaktionen und keine körperlichen Schäden auf. Auch die psychischen und sozialen Beeinträchtigungen liegen in einem akzeptablen Rahmen. Bei normaler Sprechweise ist für Gesprächspartner mit 2 m Abstand eine zufriedenstellende Sprachverständlichkeit gegeben.

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