In Deutschland ist die Wasserversorgung eine Pflichtaufgabe der öffentlichen Hand. Die Verantwortung und Zuständigkeit liegt bei den Kommunen, die zur Erfüllung dieser Aufgabe verschiedene Organisations- und Rechtsformen nutzen können. Für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung entnahm die öffentliche Wasserversorgung ca. 5,1 Mrd. Kubikmeter Wasser. Dabei sind die Grundwasservorkommen die wichtigste Trinkwasserquelle. In den öffentlichen Kläranlagen wurden gut 10 Mrd. Kubikmeter Abwasser behandelt, nahezu vollständig durch biologische Abwasserbehandlung. Die Abwassermenge setzt sich annähernd zu gleichen Teilen aus Schmutzwasser und Niederschlags- bzw. Fremdwasser zusammen. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Die Aufgabenstellung umfasst die Erstellung eines Leitfadens für Kommunen zur Sanierung der Abwasserkanalisation unter ganzheitlicher Betrachtung des Einzugsgebietes und des Gesamtsystems Kanalisation und Kläranlage. Der Leitfaden richtet sich an kommunale und private Abwasserbeseitigungspflichtige, die eine Kanalsanierung planen und gibt ihnen Empfehlungen, die den gesamten Prozess der Kanalinspektion und -Sanierung umfassen. Undichtigkeiten in Kanalsystemen können zum Eindringen von Fremdwasser in die Kanalisation und somit zu einer Mehrbelastung des Abwassernetzes und der Abwasserbehandlungsanlagen führen. Austretendes Abwasser belastet die Umwelt und stellt eine Gefahr für Boden und Grundwasser dar. Der überwiegende Teil der vorgefundenen Kanalschäden wäre aus heutiger Sicht vermeidbar gewesen. Um Abwasseranlagen langfristig betreiben zu können, müssen die Betreiber auf moderne, sowohl risikobasierte als auch zuverlässigkeitsorientierte Instandhaltungskonzepte setzen. Für Bau, Betrieb, Instandhaltung und Sanierung muss der Kanalnetzbetreiber zum einen über die notwendige Fachkompetenz seines eigenen oder externen Personals verfügen; zum anderen muss ein ausreichender Datenbestand über das Kanalnetz vorliegen. Alle Maßnahmen müssen im Rahmen eines eigenen Abwasserkonzeptes geplant und ausgeführt werden. Dabei sollten die Netzbetreiber auch zusätzliche Aspekte, wie die Mitnutzung ihrer Infrastrukturanlage durch Wärmegewinnung aus Abwasser oder Kabelverlegung im Kanal und Notwendigkeiten des Überflutungsschutzes betrachten. Für ein nachhaltiges Planen, Bauen und Betreiben ist Voraussetzung, dass bereits bei Auswertung und Erstellung eines Sanierungskonzeptes, Ausschreibung und Vergabe qualitätssichernde Maßnahmen berücksichtigt werden. Eine fachkompetente Überwachung und Ausführung der Baumaßnahmen trägt dazu bei, die zur Verfügung stehenden Ressourcen effizient und umweltgerecht einzusetzen und somit Bauwerke und Anlagen langfristig zu nutzen. Um die Akzeptanz von Sanierungsmaßnahmen am Kanalnetz zu verbessern, ist es sinnvoll, über eine breit gefächerte Öffentlichkeitsarbeit den Bürger zu beteiligen und gegebenenfalls bei notwendigen Maßnahmen an der Grundstücksentwässerung den Eigentümer zu unterstützen. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Handlungsempfehlung zum Umgang mit Fremdwasser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Abwasserberatung NRW e.V. durchgeführt. Stufe 1: Recherche zum Stand der Technik, zu den rechtlichen Randbedingungen und zu den unterschiedlichen Möglichkeiten der Sanierung bei der Fremdwasserproblematik; Stufe 2: Fachliche und programmtechnische Umsetzung der Handlungsempfehlung.
Das Projekt "Erstellung eines Konzeptes zur Umgestaltung der Gewässer II - Ordnung im Einzugsgebiet des Landwehrbaches für die Stadt Herne" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dahlem - Beratende Ingenieure GmbH & Co Wasserwirtschaft KG durchgeführt. Die Ruhrgebietsstadt Herne hat dieses Forschungsvorhaben initiiert, damit neue Wege bei der Umgestaltung von Gewässern in urbanen Gebieten beschritten werden, und entsprechende Arbeitspunkte formuliert. Beim Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wurde eine Zuwendung für das Pilotvorhaben beantragt. Die Gewährung der Zuwendung in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erfolgte durch die Bezirksregierung Arnsberg. Das Vorhaben wurde von Dahlem Beratende Ingenieure (Essen) unter Mitwirkung des Büros Landschaft Planen und Bauen (Dortmund) bearbeitet. In zahlreichen Städten und Gemeinden im Bundesgebiet existieren Siedlungsbereiche, die in den Auen kleinster bis mittlerer Fließgewässer historisch gewachsen sind. Oft war die städtebauliche Entwicklung nicht mit den Ansprüchen des Fliessgewässers vereinbar. Aus diesem Grund wurden Gewässer vielerorts in die Kanalisation geleitet. Dort können sie heute einerseits als Fremdwasser Probleme bereiten und fehlen andererseits im lokalen natürlichen Wasserhaushalt. Im Hinblick auf die ökologische Verbesserung solcher Gewässer greift das in Nordrhein-Westfalen angewendete Werkzeug KNEF (Konzept zur naturnahen Entwicklung von Fliessgewässern) nicht mehr. Für die Gewässerumgestaltung in urbanen Gebieten müssen neue Denkansätze verfolgt werden. Die Stadt Herne war sich dieser Verantwortung bewusst hat dieses mit Landesmitteln geförderte Forschungsvorhaben ins Leben gerufen. Am Beispiel von Fliessgewässern in Herne wurde eine Methodik entwickelt, um Einzugsgebiete systematisch darauf zu untersuchen, wie Gewässer vom Kanalnetz abgekoppelt und in potentielle neue Trassen gelenkt werden können. Der Einsatz von geografischen Informationssystemen spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Eine Grundlage für die methodische Untersuchung ist die Analyse der Gewässereinzugsgebiete mit einem hydrologischen Niederschlag-Abfluss-Modell. Gleichzeitig muss die Strukturgüte der offenen Gewässerläufe kartiert werden. Als neues Instrument wird die rechnerische Fließweganalyse eingeführt, mit deren Hilfe sehr gute Erkenntnisse über die Geländemorphologie im Einzugsgebiet gewonnen werden. Auf die gezielte Herleitung von lokalen Planungskorridoren folgt eine verfeinerte Raumanalyse, deren Ergebnis potentielle Linien für eine neue Gewässerführung darstellen. Im Rahmen einer Ortsbegehung und einer konzeptionellen Planung mit ersten Kostenansätzen werden weitere Beurteilungskriterien erhoben. Eine abschließende Bewertungsmatrix unterstützt die Entscheidungsfindung für den weiteren Planungsprozess.
Das Projekt "Das Kompakt-Trennsystem (Machbarkeitsstudie)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen, Lehrstuhl und Institut für Siedlungswasserwirtschaft durchgeführt. Ziel der Machbarkeitsstudie ist die Überprüfung der Konzeption des Kompakt-Trennsystems. Bei einem Kompakt-Trennsystem wird ein herkömmlicher Kanal durch ein horizontales Trennelement in zwei Kammern geteilt. In der oberen Regenwasserkammer fließt das Niederschlagswasser und in der unteren Schmutzwasserkammer das Schmutzwasser ab. Als Einsatzorte wären die Umrüstung eines bestehenden Mischwasserkanals zum Trennsystem oder der Neubau als mögliche Alternative zum konventionellen Trennsystem denkbar. Für die Bereiche Planung, Bau, Betrieb und Sanierung sind mögliche Besonderheiten aufzuzeigen und Lösungen zu entwickeln. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beurteilung der Praxistauglichkeit des Kompakt-Trennsystems. Hierzu werden Netzbetreiber, Wasserwirtschaftverbände und Herstellerfirmen befragt. Abschließend wird die Konzeption des Kompakt-Trennsystems auch unter ökonomischen Gesichtspunkten bewertet. Das Konzept des Kompakt-Trennsystems sieht nach WILLEMS (2002) eine hydraulisch getrennte Ableitung von Schmutz- und Regenwasser in einem gemeinsamen Kanal vor. Anfallendes Fremdwasser kann zusammen mit dem Regenwasser abgeleitet werden. Durch die Trennung des Kanalquerschnittes in zwei Abflusskammern können Schmutz- und Regenwasser wie im Trennsystem getrennt abgeleitet und der Kläranlage zugeführt werden. Das nicht behandlungsbedürftige Regen- und Fremdwasser kann in einen Vorfluter eingeleitet werden. Die Trennung der Abwasserkammern im Kanal wird durch den Einbau eines horizontalen Trennelementes erreicht. In der größeren oberen Kammer soll das Regenwasser und in der unteren kleinen Kammer das Schmutzwasser abgeleitet werden. Auf diese Weise kann bei einem undichten Trennelement das Schmutzwasser nicht in die Regenwasserkammer und auf diesem Weg in die Gewässer gelangen. Eine Verdünnung des Schmutzwassers durch Regenwasser und ein erhöhtes Fremdwasseraufkommen ist allerdings nicht auszuschließen. Bei der Gestaltung des Trennelementes stehen hydraulische Aspekte im Vordergrund. Soll das Trennelement nachträglich in einen bestehenden Mischwasserkanal eingebaut werden, wird bei Mischwasserkanälen mit einer Nennweite größer DN 1.100 das plattenartige Trennelement von Hand in den Kanal eingebaut. Bei geringeren Nennweiten wird als Trennelement ein Schmutzwasserrohr aus Kunststoff mit aufgeschweißter, gewölbter Sohle für die Regenwasserkammer gewählt. Dieses Kompaktelement kann im Reliningverfahren in den bestehenden Kanal eingebracht werden; der entstehende Zwickelraum wird mit Dämmer verfüllt. Die Mindestnennweite für die Umrüstung eines Mischwasserkanals in ein KTS beträgt aus bautechnischen Gründen DN 800. Durch den Einbau des Trennelementes und Inliners erfolgt eine jedoch eine deutliche Querschnittsreduzierung, so dass hierdurch unter hydraulischen Aspekten ein Einsatz des KTS erst ab einer Nennweite des umzurüstenden Mischwasserkanals von DN 1.400 möglich wird. Bei dem Einbau des Trennelementes muss eine absolut flüssigkeitsdichte Abdichtung
Das Projekt "Erkennung, Vermeidung und Bewertung von Fremdwasser in kommunalen Kläranlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft durchgeführt. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wird ein Leitfaden für Betreiber, Planer und Behörden zum Umgang mit Fremdwasser erarbeitet. Dabei werden die finanziellen und ökologischen Folgen eines erhöhten Fremdwasserabflusses u.a. mit Hilfe von Simulationsrechnungen dargestellt. Weiter werden Methoden aufgezeigt, die ein einfaches Erkennen von Fremdwasser ermöglichen. Dazu erfolgen praktische Untersuchungen verschiedener Methoden. Zur Vermeidung von hohen Fremdwasserabflüssen werden Handlungsempfehlungen gegeben. Um die Nutzung von Gebäuden nicht zu gefährden, besteht vor allem beim Mischsystem Forschungsbedarf um neue technische Wege zur Ableitung von Drainagewasser zu finden. Die Handlungsempfehlungen werden anhand von praktischen Fallbeispielen aufgezeigt.
Das Projekt "Bewertung von Flussgebieten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Emschergenossenschaft durchgeführt. In dem Projekt sollen Flusseinzugsgebiete von der Quelle bis zur Mündung unter anderem anhand der folgenden Einflussfaktoren, aufbauend auf den fünf Säulen der Siedlungswasserwirtschaft (Sicherheit, Kundenservice, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Qualität) bewertet werden, so dass diese deutschland-/ und europaweit verglichen werden können: - Gewässergüte (Qualitätsziele, u. a. Selbstreinigungsfähigkeit) - Gewässerstrukturgüte (Morphologie des Gewässers u. a.) - Risiko (Hochwasser, Überschwemmungsgebiete) - Sicherheit (auch: Nachhaltigkeit), beinhaltet u. a. Grundwasserhaushalt, Natur insgesamt, Vernässung der Gebäude und somit Fremdwasser - Freizeit und Erholung (Angebote, Potenziale) - Siedlungsentwicklung - Klima (bspw. Bayern: 'Klimafaktor'), u. a. zur Berücksichtigung des CO2-Ausstoßes - sozioökonomische Rahmenbedingungen, z. B. aufbauend auf der wirtschaftlichen Analyse gemäß WRRL - Beurteilung der 'Unverhältnismäßigkeit' der Kosten möglicher Maßnahmenbündel.
Die Herstellung des Gremminer Sees mit Zulauf und Ablauf erfolgt durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV). Mit der Flutung des Restloches durch Fremdwasser (Muldewasser) und Grundwassereigenaufgang wurde am 12.01.2000 begonnen. Die Flutung des Tagebaurestloches wurde inzwischen beendet. Die LMBV beabsichtigt, die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zu beantragen und erarbeitete dafür einen Planänderungsantrag. Auf Basis der fortgeschriebenen hydrogeologischen Modellierung werden ein geänderter mittlerer Endwasserstand von +77,7 m NHN (anstatt +78,6 m NHN) und zusätzlich ein Niedrigwasserstand von +75,6 m NHN sowie eine Schwankungslamelle des Seewasserstandes beantragt.
In Deutschland ist die Wasserversorgung eine Pflichtaufgabe der öffentlichen Hand. Die Verantwortung und Zuständigkeit liegt bei den Kommunen, die zur Erfüllung dieser Aufgabe verschiedene Organisations- und Rechtsformen nutzen können. Für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung entnahm die öffentliche Wasserversorgung ca. 5,1 Mrd. Kubikmeter Wasser. Dabei sind die Grundwasservorkommen die wichtigste Trinkwasserquelle. In den öffentlichen Kläranlagen wurden gut 10 Mrd. Kubikmeter Abwasser behandelt, nahezu vollständig durch biologische Abwasserbehandlung. Die Abwassermenge setzt sich annähernd zu gleichen Teilen aus Schmutzwasser und Niederschlags- bzw. Fremdwasser zusammen.
Das Projekt "Fremdwassersanierung eines Trennsystems in Simmerath-Lammersdorf unter Einbeziehung der Anschlusskanäle und Grundleitungen - Phasen I und II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gemeinde Simmerath durchgeführt. Anlass: Der Ortsteil liegt im Trinkwassereinzugsgebiet und wird im Trennsystem entwässert. Die Schmutzwasserkanäle leiteten insbesondere bei Regenwetter einen hohen Fremdwasseranteil ab. Dadurch kam es zum Einstau im Netz sowie teilweise zur Entlastung in den Bach, der in die Talsperre fließt. Die Gemeinde war bereits seit über 10 Jahren tätig: Untersuchen/Sanieren des gemeindlichen Kanalnetzes und Beseitigen der Fehlanschlüsse. Dies verbesserte das Fremdwasserproblem nur unwesentlich. Vermutet wurde ein Eindringen des Fremdwassers in das Kanalsystem von den Grundstücken, z. B. über undichte Anschlusskanäle und Grundleitungen sowie Drainagen. Phasen: Phase I: Zustandserfassung der Anschlusskanäle und Grundleitungen im Schmutzwassernetz durch TV-Inspektion und Dichtheitsprüfungen, Zustandsbewertung sowie Erstellen eines Sanierungskonzeptes und einer Grundstücksdatenbank. Phase II: Umsetzung des Sanierungskonzeptes für öffentliche und private Kanalnetze, Wirksamkeitskontrollen. Ziele: Ziel 1: dauerhafte Fremdwasserreduzierung durch Umsetzung des ganzheitlichen Sanierungskonzeptes für die öffentlichen Kanäle und alle privaten Anschlusskanäle und Grundleitungen. Dabei wurde die Gemeinde federführend tätig (Ausschreibung, Beauftragung, Überwachung, Abrechnung mit Grundstückseigentümern). Ziel 2: Dokumentation, dass die Umsetzung eines ganzheitlichen Konzeptes auch in kleineren Kommunen möglich ist. Die Umsetzung ganzheitlicher und nachhaltiger Konzepte ist personell, finanziell, technisch aufwändig. Sie setzt eine intensive und überzeugende Öffentlichkeitsarbeit, laufende Beratung der Bürger und Ansprechbarkeit der Projektbeteiligten voraus. Ziel 3: Auswertung und Aufbereitung des Prozesses zur Wirksamkeitsüberprüfung. Durch detailliertes Dokumentieren, Auswerten und Zusammenstellen der Prozessschritte können Gemeinde/Wasserbehörden die Wirksamkeit verfolgen. Ergebnisse. Phase I: Die öffentliche Kanalisation ist in gutem Zustand. Vereinzelte Schäden wurden mit Schlauchinlinern, Part-Linern und Hutprofilen saniert. Innerhalb der privaten erdverlegten Kanalisation wurden vielfach sichtbare Schäden oder der Anschluss von Drainagen festgestellt. Phase II: Eine Fremdwassereliminierung ist nur erreichbar, wenn sämtliche Leitungen und Schächte dicht sind. Nur mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit ist eine hohe Beteiligung der Grundstückseigentümer (89,8 Prozent) zu erreichen. Die Grundstückseigentümer, die sich nicht hat der Gemeinschaftsmaßnahme beteiligt haben, mussten sämtliche Arbeiten (Angebotsanfragen, Sanierung und Nachweis der Dichtheit) eigenverantwortlich durchführen. Diese Grundstücke haben keine Förderung erhalten. Alle Grundstückseigentümer mussten einen vollständigen Dichtheitsnachweis für das gesamte Schmutzwasserleitungsnetz vorlegen. Vorgehensweise und Ergebnisse sind für andere Kommunen bei der Lösung der Fremdwasserprobleme nutzbar.
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