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Anzeigepflicht für Tiergehege an die Naturschutzbehörden der Landkreise 1. Was sind Tiergehege? 2. Wie und an wen erfolgt die Anzeige? 3. Ausnahmen von der Anzeigepflicht? 4. Wichtiger Hinweis 5. Haltungsgutachten

Kurzinformation "Anzeigepflicht Tiergehege" (52 KB, nicht barrierefrei) Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Eine Anzeigepflicht mindestens einen Monat im Voraus gilt für die Errichtung (Neubau) und die Erweiterung (Vergrößerung) sowie die wesentliche Änderung eines Tiergeheges (z.B. die Hinzunahme einer neuen Tierart oder die Vergrößerung der Anzahl der Tiere). Die Anzeigepflicht gilt auch für alle bereits bestehenden Tiergehege sowie für bestehende Tiergehege, für die bei der Errichtung eine gesonderte Genehmigung (z.B. eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Gestattung, eine Eingriffsgenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz) erforderlich war. Die Anzeige des Tiergeheges erfolgt bitte auf dem anliegenden Formular , das an die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu senden ist. Dem ist eine Lageskizze beizufügen. Formular Anzeige Tiergehege (25 KB, nicht barrierefrei) Eine Anzeige wird nicht erforderlich erachtet für: Tiergehege, die eine Grundfläche von insgesamt 50 m² nicht überschreiten und in denen: a. keine besonders geschützten Tiere oder b. Tiere der in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung genannten Arten, die der Meldepflichtbefreiung unterliegen, gehalten werden; Auswilderungsgehege für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, wenn die Tiere nicht länger als einen Monat darin verbleiben; Tiergehege, in denen nicht mehr als fünf Tiere der dem Bundesjagdgesetz unterliegenden Arten Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon oder Wildschwein gehalten werden. Die besonders geschützten Tierarten können unter www.wisia.de ermittelt werden und die von der Meldepflicht befreiten Arten der Anlage 5 BArtSchV -Meldepflichtbefreiung (36 KB, nicht barrierefrei). Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt keine darüber hinaus erforderlichen Genehmigungen wie z. B. die Baugenehmigung, die wasserrechtliche Gestattung, die Eingriffsgenehmigung oder die Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Diese Genehmigungen sind gegebenenfalls gesondert zu beantragen . Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt ebenfalls nicht die Tierbestandsmeldungen für besonders geschützte Tiere. Der Tierbestand ist wie bisher dem CITES-Büro in Steckby zu melden. In Sachsen-Anhalt werden bei der Prüfung von Tiergehegen die folgenden Haltungsgutachten zu Grunde gelegt. Gutachten Brachypelma (55 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Froschlurche (193 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Greifvögel Eulen Altgehege (62 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege (181 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Hornvögel (23 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Altgehege (164 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Neugehege (124 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Korallen Riesenmuscheln (44 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Molche Salamander (163 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Pandinus (56 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Papageien Altgehege (117 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Papageien Neugehege (455 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Reptilien (768 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Säugetiere (extern, 1,9 MB) Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Gutachten Seepferdchen (85 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Sonstige Vögel (139 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Sonstige Vögel Übersetzung (21 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Strauße, Nandus, Emus und Kasuare (extern, 853 KB) Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Gutachten Turakos (22 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Weichfresserarten (54 KB, nicht barrierefrei) Die Bezeichnungen der einzelnen Gutachten und die Anwendung sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Übersicht Anwendung Haltungsgutachten (79 KB, nicht barrierefrei) Stand: Februar 2020 Letzte Aktualisierung: 08.07.2020

NaBiV Heft 170/4: Rote Liste der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Amphibien

Elf Jahre nach dem Erscheinen der Vorgängerfassung von 2009 liegt eine aktualisierte Rote Liste der Amphibien Deutschlands vor. Sie gibt in differenzierter Form Auskunft über unsere wild lebenden Schwanz- und Froschlurche und ihre Gefährdungssituation.

Rote Liste und Gesamtartenliste der Amphibien (Amphibia) Deutschlands

Elf Jahre nach dem Erscheinen der Vorgängerfassung von 2009 liegt eine aktualisierte Rote Liste der Amphibien Deutschlands vor. Sie gibt in differenzierter Form Auskunft über unsere wild lebenden Schwanz- und Froschlurche und ihre Gefährdungssituation. Dabei werden nicht nur die in ihrem Bestand bedrohten Arten behandelt. Die Gesamtartenliste enthält alle 21 in Deutschland wild lebenden Amphibienarten, von denen 20 bewertet werden. Die Rote Liste der Amphibien geht wie alle Roten Listen über eine reine Inventur und die Beschreibung von Bestandstrends und Rückgangsursachen hinaus. Sie beinhaltet umfassende Artkapi-tel, die neben Erläuterungen zur Gefährdungseinstufung auch Hinweise geben, wie sich die Bestandssituation der einheimischen Amphibien verbessern lässt. Zudem wird die Verantwortlichkeit Deutschlands für die weltweite Erhaltung der Arten eingeschätzt. Die Rote Liste der Amphibien wurde von erfahrenen Experten und Expertinnen der Zoologie, Freilandökologie und Naturschutzbiologie verfasst. Mit ihr liegt Band 4 der Reihe „Rote Liste der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands“ 2020 ff. vor.

EU erkennt Bisphenol A als besonders besorgniserregend an

Studien belegen hormonelle Wirkung auf Fische und Amphibien – UBA prüft weitere Regulierung Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die Entscheidung der EU, die Chemikalie Bisphenol A nun auch aufgrund ihrer hormonellen Wirkungen auf Tiere in der Umwelt als besonders besorgniserregend anzuerkennen. Der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hatte dies im Dezember 2017 entschieden und ist damit einem Vorschlag Deutschlands einstimmig gefolgt. Ab Januar 2018 ist Bisphenol A damit nicht nur wegen seiner schädlichen Wirkung auf den Menschen sondern auch wegen seiner Umwelteigenschaften auf der sogenannten REACH-Kandidatenliste. Der Stoff könnte nun noch weitgehender reguliert werden. Studien hatten gezeigt, dass Bisphenol A bei Fischen und Froschlurchen hormonähnlich wirkt und Fortpflanzung und Entwicklung schädigt. Das UBA wird prüfen, ob und gegebenenfalls welche Verwendungen von Bisphenol A für einen besseren Schutz der Umwelt zusätzlich beschränkt werden müssen. Umzusetzen wäre das durch den europäischen Gesetzgeber. Bisphenol A ist Ausgangsstoff für Polykarbonat-Kunststoffe sowie Epoxidharze und gehört mit 3,8 Millionen Tonnen pro Jahr zu den am meisten produzierten Chemikalien weltweit. Der ⁠ Stoff ⁠ steckt noch in vielen Alltagsprodukten wie Trinkflaschen, Konservendosen, DVDs, Kassenzetteln aus Thermopapier oder Lebensmittelverpackungen und kann über verschiedene Wege in die Umwelt gelangen. Für den Menschen wurde Bisphenol A bereits auf Vorschlag von Frankreich wegen seiner fortpflanzungsschädigenden und hormonellen Wirkung als besonders besorgniserregender Stoff identifiziert und in die sogenannte Kandidatenliste aufgenommen. Stoffe dieser Liste sind Kandidaten für das Zulassungsverfahren unter ⁠ REACH ⁠, welches das langfristige Ziel hat, den Stoff zu ersetzen und die Verwendung von weniger schädlichen Alternativen zu fördern. Im August 2017 hatte das ⁠ UBA ⁠ bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA ein Dossier zur Identifizierung von Bisphenol A als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) für die Umwelt eingereicht. Ziel war, Bisphenol A aufgrund seiner hormonellen Wirkung auf Organismen in der Umwelt als sogenannten „endokrinen Disruptor“ zu identifizieren. Dem folgte der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA im Dezember 2017. Vorausgegangen war eine ausführliche Bewertung der verfügbaren wissenschaftlichen Studien durch das UBA. Diese zeigte, dass Bisphenol A vor allem in Fischen und Amphibien (Froschlurchen) endokrin-vermittelte schädliche Effekte auf die Fortpflanzung und Entwicklung haben kann. Mit der erneuten Aufnahme in die Kandidatenliste müssen nun auch die Wirkungen auf die Umwelt bei weiteren regulatorischen Maßnahmen stärker berücksichtigt werden. Die Verwendung von Bisphenol A in Thermopapier ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes ab 2020 verboten. Hierdurch könnten auch Einträge von Bisphenol A in die Umwelt sinken. Das UBA prüft derzeit ob und wenn ja welche weiteren Verwendungen beschränkt werden müssten, um das Vorkommen in der Umwelt zu reduzieren. Welche Risiken Ersatzstoffe von Bisphenol A für die Umwelt haben, wird derzeit in einem Forschungsprojekt des UBA und durch Bewertungen von EU-Mitgliedstaaten analysiert. Mit der Identifizierung von Bisphenol A als SVHC und der Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste geht eine Informationspflicht innerhalb der Lieferkette einher. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt ein explizites Auskunftsrecht über Vorkommen von SVHC in Erzeugnissen. Die Hersteller, Lieferanten und Händler müssen offenlegen, ob in Erzeugnissen ein besonders besorgniserregender Stoff in einer Konzentration von über 0,1% enthalten ist. Verbraucherinnen und Verbraucher können dazu mit Hilfe der Smartphone-App „Scan4Chem“ des UBA bei Herstellern einfach eine Anfrage stellen – und so deutlich machen, dass sie keine SVHC in Produkten akzeptieren. Auch für die Umwelt lassen sich mögliche Einträge verringern: Alltagsprodukte mit Bisphenol A lassen sich vermeiden, indem man zum Beispiel von Konservendosen (dort kann Bisphenol A in der Innenbeschichtung enthalten sein) und von Plastikbehältern auf Mehrweg-Behälter aus z.B. Glas umsteigt. Bedrucktes Thermopapier wie Kassenzettel oder Fahr- und Eintrittskarten sollten soweit wie möglich über den Restmüll entsorgt werden. Dadurch wird verhindert, dass Bisphenol A über recycelte Papierprodukte wie Toilettenpapier wieder in den Stoffkreislauf und in die Umwelt gelangt.

Projekt sorgt für Schutz der Gelbbauchunken in Bayern

"Allen Unkenrufen zum Trotz" - der Name ist Programm für ein Projekt, das die Verbesserung der Lebensbedingungen der bundesweit stark gefährdeten Gelbbauchunke zum Ziel hat. Die Auftaktveranstaltung fand am 24. Januar 2017 im oberbayerischen Freising statt. Das Bundesumweltministerium fördert das Projekt in den nächsten fünf Jahren mit insgesamt fast 495.000 Euro im Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) begleitet das Projekt fachlich. Die Gelbbauchunke ist selbst in ihren Hauptverbreitungsgebieten in Bayern gefährdet. Das Projekt beinhaltet für alle bayerischen Kernareale der Unke verschiedene Maßnahmen zum Schutz der kleinen Froschlurche. Dazu gehört unter anderem das Schaffen von neuen Verbreitungskorridoren, um der zunehmenden Isolation der Tiere entgegen zu wirken. Zudem wird das Angebot an Laichplätzen durch das regelmäßige Anlegen neuer Kleingewässer als kurzzeitige Lebensräume erhöht. Ein wesentlicher Projektbestandteil ist dabei die Kooperation mit den Beteiligten aus Land- und Forstwirtschaft. Die Gefährdung der Gelbbauchunken resultiert aus dem fortschreitenden Verlust von nur zeitweilig Wasser führenden Klein- und Kleinstgewässern wie zum Beispiel kleine flache Tümpel oder Pfützen in Traktorspuren, welche die Gelbbauchunken zur Eiablage benötigen. Ein weiteres Problem ist die zunehmende Zerschneidung der Landschaft durch Verkehrswege und andere Infrastruktur, wodurch die Lebensräume verschiedener Populationen immer stärker voneinander getrennt werden.

Lurch des Jahres 2014 ist die Gelbbauchunke

Am 21. November 2013 wurde von der Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) der Lurch des Jahres 2014 vorgestellt. Durch die Wahl der Gelbbauchunke (Bombina va- riegata) zum Lurch des Jahres 2014 möchten die DGHT und ihre Kooperationspartner auf eine außergewöhnliche und zugleich höchst bedrohte Tierart aufmerksam machen. Eine Amphibienart mit zwei Seiten, die durch die dezente Tarnfärbung ihrer Oberseite einerseits als graue Maus erscheint, andererseits aber durch die plakative Warnfärbung der Unterseite unser auffallendster Froschlurch ist.

Froschlurch des Jahres 2012 ist die Erdkröte

Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) hat die Erdkröte (Bufo bufo) zur Froschlurch des Jahres 2012 gekürt.

Natura 2000 Sommer - Ferien - Einladung zum Wandern und Radeln durch das Naturschutzgebiet ?Alter Stolberg und Heimkehle im Südharz? ? auf den Spuren seltener und schützenswerter Pflanzen und Tiere

Der Dichter Johann Peter Hebel hat einst gesagt: ?Wir müssen nicht glauben, dass alle Wunder der Natur nur in anderen Ländern und Weltteilen seien. Sie sind überall. Aber diejenigen, die uns umgeben, achten wir nicht, weil wir sie von Kindheit an und täglich sehen.? Und auch Goethe wusste schon ?Warum in die Ferne schweifen, sieh, das Gute liegt so nah!?. Beide Dichter warben damit für das Erkunden von Naturschätzen vor der eigenen Haustür. Diesen Gedanken möchte das Landesverwaltungsamt als Obere Naturschutzbehörde aufgreifen und den Bürgerinnen und Bürgern die Natura 2000 ? Schutzgebiete Sachsen-Anhalts näher bekannt machen.Um sich auf die Spur nach seltenen Tieren und Lebensraumtypen zu begeben, muss man nicht in exotische Gebiete reisen. Einen Schritt vor die Haustür und eine Wanderung im nahe gelegenen Schutzgebiet ?Alter Stolberg und Heimkehle im Südharz? reicht aus, um sich eine Priese Urlaubsfeeling und Exotik zu holen.  Das mit 88 ha zu den kleineren Natura 2000-Gebieten zählende FFH-Gebiet besteht aus drei Teilflächen und beinhaltet den Nord- und Ostabfall des Alten Stolberges im Zechsteingürtel des ?Südlichen Harzrandes?. Die Landschaft dort ist durch eine variable Karstmorphologie, wie z. B. Erdfälle, Dolinen, Ponore, Runsen und Quellköpfen gekennzeichnet. Eines der bedeutsamsten Elemente stellt die ca. 2 km lange und bis zu 22 m hohe Höhle ?Heimkehle? dar. Der nicht für Besucher zugängliche Teil stellt ein Beispiel für den in Sachsen-Anhalt seltenen Lebensraumtyp ?Touristisch nicht erschlossene Höhlen? dar und gehört zu den wohl bedeutendsten Fledermausquartieren im Harz und in Mitteldeutschland. So kommen dort z. B. das Große Mausohr (Myotis myotis), die Mops- und die Bechsteinfledermaus (Barbastella barbastellus, Myotis bechsteinii), das Braune und Graue Langohr (Plecotus auritus, P. austriacus) sowie die Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) vor. Auf den Hügelkuppen findet sich eine floristisch sehr interessante Waldformation ? der Orchideen-Buchenwald. Im Unterwuchs des Waldes gedeihen zahlreiche Orchideenarten wie das Weiße und das Rote Waldvögelein (Cephalanthera damasonium, C. rubra) sowie mehrere Sitterarten, darunter die Breitblättrige Stendelwurz (Epipactis helleborine).Schattige Schluchtwälder, sonnige Bäche und der zum Gebiet zählende Schlossteich bieten vielen Amphibien einen Lebensraum. Neben Feuersalamander (Salamandra salamandra) und Kammmolch (Triturus cristatus) konnte hier auch die Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans) nachgewiesen werden. Diese Tiere legen Ihre Eier nicht wie andere Froschlurche im Gewässer ab. Das Männchen übernimmt die frisch abgelegte Laichschnur und trägt sie am Hinterleib, um die Beine gewickelt, für etwa 20 bis 50 Tage. Erst kurz vor dem Schlupf der Kaulquappen bringt das Männchen den Laich zum Wasser. Durch dieses Verhalten fallen weniger Eier Fraßfeinden zum Opfer.    Die Geburtshelferkröte ist in Deutschland im zentralen Mittelgebirgsraum vertreten und kommt in Sachsen-Anhalt somit nur im Harz und Harzvorland vor. Sie bevorzugt wärmebegünstigte, jedoch zugleich bodenfeuchte Verstecke wie z. B. Steinhaufen und Erdlöcher. Als wertvolle Biotope dieses FFH-Gebietes sind neben Schlucht- und Hangmischwälder vor allem die Auwälder zu nennen. Sie haben sich entlang der Thyra und des Krebsbaches entwickelt, sind flussbegleitend und setzen sich hauptsächlich aus Erlen und Eschen zusammen. Außerdem stellen sie einen natürlichen Hochwasser- und Überflutungsschutz dar, sind jedoch gefährdet durch Veränderungen in der Überflutungsdynamik. Im FFH-Gebiet ?Alter Stolberg und Heimkehle im Südharz? befindet sich zudem das Naturschutzgebiet ?Alter Stolberg und Grasburger Wiesen?. ?Wir hoffen sie sind neugierig geworden, denn wir können hier einen Lebensraum mit seinem typischen Arteninventar erleben, wie er in Sachsen-Anhalt selten geworden ist. Also machen sie sich mit ihren Lieben auf und kommen sie vorbei zu einem erholsamen Spaziergang in diesem wunderbaren, spannenden Landstrich.?, erklärt der Leiter der Oberen Naturschutzbehörde im Landesverwaltungsamt, Dr. Uwe Thalmann, selbst Pflanzenexperte und passionierter Wanderer. ?Wichtig ist uns, dass die Bürgerinnen und Bürger vertraut gemacht werden mit den Naturschätzen, die uns umgeben, die teilweise bedroht sind und geschützt werden müssen. Denn man kann nur mit den Dingen sorgsam umgehen oder für deren Schutz kämpfen, wenn man diese kennt.?, so Thalmann weiter.      FFH-GebietAlter Stolberg und Heimkehle im SüdharzInfoboxGipskarstlandschaften im Südharz mit prägenden Gipsmassiven und Karsterscheinungen.Gebietsnummer:     FFH0100LSA    Größe des Gebietes: 88 haAusgewählte Lebensraumtypen:- Touristisch nicht erschlossene Höhlen (8310)- Waldmeister-Buchenwald (9130)- Orchideen-Buchenwald (9150)- Schlucht- und Hangmischwälder (9180*)- Erlen-Eschenwälder (91E0*)    Ausgewählte Arten:- Großes Mausohr - Mopsfledermaus- Bechsteinfledermaus- Hirschkäfer    - Schlingnatter- Kammmolch- GeburtshelferkröteHintergrundWarum Naturschutz, warum Natura 2000?Warum verwenden wir weltweit viel Kraft, Emotionen und auch Geld, um unsere Natur zu schützen? Weil der Naturschutz nicht selbstverständlich ist. Natürlich zerstört niemand mutwillig seine Umwelt, dennoch unterliegen wir oftmals Entscheidungszwängen und auch -notwendigkeiten, die dazu beitragen, dass unsere Umwelt sich verändert ? auch zum Negativen. Wir brauchen Industrieansiedlungen, wir wollen ein modernes Straßennetz, um unsere Flexibilität zu gewährleisten, wir brauchen Arbeitsplätze ? all das sind nachvollziehbare und richtige Willensbekundungen, aus deren Umsetzung sich oftmals heftige Naturschutzkonflikte ergeben. Im Ringen um die Schaffung von Arbeitsplätzen o. ä. sind wir dann schnell bereit, auf Kosten der Natur Kompromisse einzugehen, zumal sich die negativen Auswirkungen erst viele Jahre später zeigen. Deshalb braucht es gewisse Regularien, gesetzliche Vorschriften und Richtlinien, die auch in Zukunft eine Artenvielfalt und Schutz der Umwelt mit Augenmaß gewährleisten. Nicht zuletzt ist der Mensch abhängig von funktionierenden Ökosystemen, der Naturschutz dient dadurch unmittelbar der Sicherung unserer Existenz auf diesem Planeten.Natura 2000 schützt Arten und LebensräumeVor diesem Hintergrund haben sich alle europäischen Länder zusammengetan und ein Netz an Schutzgebieten geschaffen, das sich durch ganz Europa zieht und die Schönheit und Vielfalt unserer Natur sichert. Das Projekt trägt den Namen ?Natura 2000? und kann als  bisher weltweit einmalig bezeichnet werden. Dabei haben sich alle Länder darauf verständigt, eine bestimmte Anzahl von Gebieten, die besondere Biotope darstellen oder besonders schützenswerten Arten eine Heimat bieten, als Natura 2000-Gebiete zu melden und auszuweisen. In diesen Gebieten besteht das so genannte ?Verschlechterungsverbot?. Das heißt, der gegenwärtige Zustand des Gebietes ist zu erhalten und darf sich nicht verschlechtern. Das Betreiben von Landwirtschaft, Fischerei oder Forstwirtschaft bleibt selbstverständlich weiterhin möglich. Grundlage für die Entscheidung, welche Gebiete als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen werden, sind die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie), die schützenswerte Lebensraumtypen und die darin enthaltenen Tiere und Pflanzen bezeichnet. Auch Sachsen-Anhalt ist in dieses Netzwerk eingebunden und hat bisher 32 Vogelschutzgebiete und 266 FFH-Gebiete als Natura 2000-Gebiete gemeldet. Derzeit sind 8 Vogelschutzgebiete und 45 FFH-Gebiete vollständig sichergestellt. Das Ausweisungsverfahren für die bislang noch nicht nationalrechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete mittels einer landesweit gültigen Verordnung ist derzeit in Arbeit.Das AusweisungsverfahrenRechtliche Grundlage für das Ausweisungsverfahren bilden die EU-Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz: FFH-RL) und die EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, kurz: VS-RL). Aus den Anforderungen dieser Richtlinien ergibt sich die unmittelbare Verpflichtung der Mitgliedsstaaten der EU, Natura 2000-Gebiete als besondere Schutzgebiete nationalrechtlich hinreichend zu sichern.Durch einen Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt wurde das Landesverwaltungsamt aufgefordert, bis Ende 2018 ein Ausweisungsverfahren für die bisher noch nicht nationalrechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete durchzuführen. Derzeit erfolgt eine dem eigentlichen öffentlichen Beteiligungsverfahren vorgelagerte Einbeziehung von Verbänden der Nutzergruppen, Eigentümervertretern und Landkreisen sowie Kommunen. Weitere Informationen zu Schutzgebieten sowie zu Natura 2000 und dem Ausweisungsverfahren finden Sie unter:www.lvwa.sachsen-anhalt.de/projekte/natura-2000oder bei facebook: www.facebook.com/natura2000lsa Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Lurch des Jahres 2008 ist der Laubfrosch

2008 ist ein weiterer Froschlurch, der Laubfrosch ausgewählt worden. Damit reagierte der DGHT auf das von der Weltnaturschutzorganisation IUCN und dem Weltzooverband WAZA ausgerufene internationale Jahr des Frosches (Year of the Frog). Der Laubfrosch (Hyla arborea) ist die bekannteste Froschart in Mitteleuropa und die einzige Baum bewohnende Amphibienart Europas. Die Gefährdungsursachen für den Laubfrosch reichen von der direkten Zerstörung der arteigenen Land- und Wasserlebensräume über indirekte Beeinträchtigungen der Laichgewässer.

Lurch des Jahres 2007 ist die Knoblauchkröte

Froschlurch des Jahres ist die Knoblauchkröte (Pelobates fuscus). Den größten Teil des Jahres ist sie hauptsächlich nachtaktiv und tagsüber im Erdboden vergraben. Durch die versteckte Lebensweise ist sie vielen nur dem Namen nach bekannt. Die Knoblauchkröte steht auf der Roten Liste Deutschlands in der Kategorie „stark gefährdet“. Ihr Bestand ist durch die unterschiedlichsten Beeinträchtigungen und Gefährdungen in ihren Wasser- und Landlebensräumen bedroht.

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