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Biogeographische Beziehungen zwischen der Herpetofauna der Komoren und Madagaskars

Das Projekt "Biogeographische Beziehungen zwischen der Herpetofauna der Komoren und Madagaskars" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Zoologische Staatssammlung München, Sektion Herpetologie.Die Reise verfolgt mehrere Ziele: (1.) Klärung der Identität der Froscharten, die bisher von Mayotte nachgewiesen sind (durch Rufanalysen und DNA-Sequenzierungen). Froschlurche sind nach vorherrschender Meinung kaum in der Lage, Meeresbarrieren zu überqueren. Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass die Mayotte-Arten nicht mit den madagassischen Arten identisch sind (also nicht durch menschliche Verschleppung dorthin gelangt sind), wäre dies ein sehr deutliches Indiz für eine frühere Landbrücke zwischen Madagaskar und Mayotte. (2.) Sammeln von Gewebeproben und Belegexemplaren von Reptilien und Amphibien auf den Komoren und in Madagaskar, um die Beziehungen zwischen den Herpetofaunen dieser Gebiete anhand von DNA-Sequenzierungen untersuchen zu können. (3.) Sammeln von Schaumnestern des madagassischen Zwergfrosches (Stumpffia pygmaea), um Jungtiere für eine geplante elektronenmikroskopische Studie über Miniaturisierungsphänomene zu erhalten. Die Jungtiere dieser Art sind mit weniger als 3 mm Länge und nur 0,002 g Gewicht die kleinsten vierfüßigen Wirbeltiere, die jemals gefunden wurden. (4.) Sammeln von Kaulquappen der Art Mantidactylus corvus, die ein komplexes Territorialverhalten mit akustischer Kommunikation (bei Amphibien bisher einzigartig.) zeigen. Das Verhaltensrepertoire dieser Larven, das auch optische Signale mit einschließt, soll im Rahmen einer Diplomarbeit untersucht werden. (5.) Abschließen eines neuen Kooperationsabkommens zwischen der Zoologischen Staatssammlung und der Universität Antananarivo und Schaffung der administrativen Voraussetzungen für den reibungslosen Verlauf zukünftiger Forschungsprojekte.

Die Gattung (Eleutherodactylus) auf dem Guaiquinima-Tafelberg, Venezuela

Das Projekt "Die Gattung (Eleutherodactylus) auf dem Guaiquinima-Tafelberg, Venezuela" wird/wurde ausgeführt durch: Staatliches Museum für Naturkunde Stuttgart, Abteilung Zoologie.

Herpetologie: Systematisch-taxonomische Untersuchungen Froschlurchen des venezolanischen Guaiquinima-Tafelberges - Vor allem Neubeschreibungen von Arten der Gattung 'Eleutherodactylus'

Das Projekt "Herpetologie: Systematisch-taxonomische Untersuchungen Froschlurchen des venezolanischen Guaiquinima-Tafelberges - Vor allem Neubeschreibungen von Arten der Gattung 'Eleutherodactylus'" wird/wurde ausgeführt durch: Staatliches Museum für Naturkunde Stuttgart, Abteilung Zoologie.

Anzeigepflicht für Tiergehege an die Naturschutzbehörden der Landkreise 1. Was sind Tiergehege? 2. Wie und an wen erfolgt die Anzeige? 3. Ausnahmen von der Anzeigepflicht? 4. Wichtiger Hinweis 5. Haltungsgutachten

Kurzinformation "Anzeigepflicht Tiergehege" (52 KB, nicht barrierefrei) Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Eine Anzeigepflicht mindestens einen Monat im Voraus gilt für die Errichtung (Neubau) und die Erweiterung (Vergrößerung) sowie die wesentliche Änderung eines Tiergeheges (z.B. die Hinzunahme einer neuen Tierart oder die Vergrößerung der Anzahl der Tiere). Die Anzeigepflicht gilt auch für alle bereits bestehenden Tiergehege sowie für bestehende Tiergehege, für die bei der Errichtung eine gesonderte Genehmigung (z.B. eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Gestattung, eine Eingriffsgenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz) erforderlich war. Die Anzeige des Tiergeheges erfolgt bitte auf dem anliegenden Formular , das an die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu senden ist. Dem ist eine Lageskizze beizufügen. Formular Anzeige Tiergehege (25 KB, nicht barrierefrei) Eine Anzeige wird nicht erforderlich erachtet für: Tiergehege, die eine Grundfläche von insgesamt 50 m² nicht überschreiten und in denen: a. keine besonders geschützten Tiere oder b. Tiere der in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung genannten Arten, die der Meldepflichtbefreiung unterliegen, gehalten werden; Auswilderungsgehege für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, wenn die Tiere nicht länger als einen Monat darin verbleiben; Tiergehege, in denen nicht mehr als fünf Tiere der dem Bundesjagdgesetz unterliegenden Arten Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon oder Wildschwein gehalten werden. Die besonders geschützten Tierarten können unter www.wisia.de ermittelt werden und die von der Meldepflicht befreiten Arten der Anlage 5 BArtSchV -Meldepflichtbefreiung (36 KB, nicht barrierefrei). Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt keine darüber hinaus erforderlichen Genehmigungen wie z. B. die Baugenehmigung, die wasserrechtliche Gestattung, die Eingriffsgenehmigung oder die Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Diese Genehmigungen sind gegebenenfalls gesondert zu beantragen . Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt ebenfalls nicht die Tierbestandsmeldungen für besonders geschützte Tiere. Der Tierbestand ist wie bisher dem CITES-Büro in Steckby zu melden. In Sachsen-Anhalt werden bei der Prüfung von Tiergehegen die folgenden Haltungsgutachten zu Grunde gelegt. Gutachten Brachypelma (55 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Froschlurche (193 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Greifvögel Eulen Altgehege (62 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege (181 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Hornvögel (23 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Altgehege (164 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Neugehege (124 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Korallen Riesenmuscheln (44 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Molche Salamander (163 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Pandinus (56 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Papageien Altgehege (117 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Papageien Neugehege (455 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Reptilien (768 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Säugetiere (extern, 1,9 MB) Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Gutachten Seepferdchen (85 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Sonstige Vögel (139 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Sonstige Vögel Übersetzung (21 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Strauße, Nandus, Emus und Kasuare (extern, 853 KB) Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Gutachten Turakos (22 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Weichfresserarten (54 KB, nicht barrierefrei) Die Bezeichnungen der einzelnen Gutachten und die Anwendung sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Übersicht Anwendung Haltungsgutachten (79 KB, nicht barrierefrei) Stand: Februar 2020 zurück zu "Anforderungen an die Halter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 08.07.2020

Rote Liste und Gesamtartenliste der Amphibien (Amphibia) Deutschlands

Elf Jahre nach dem Erscheinen der Vorgängerfassung von 2009 liegt eine aktualisierte Rote Liste der Amphibien Deutschlands vor. Sie gibt in differenzierter Form Auskunft über unsere wild lebenden Schwanz- und Froschlurche und ihre Gefährdungssituation. Dabei werden nicht nur die in ihrem Bestand bedrohten Arten behandelt. Die Gesamtartenliste enthält alle 21 in Deutschland wild lebenden Amphibienarten, von denen 20 bewertet werden. Die Rote Liste der Amphibien geht wie alle Roten Listen über eine reine Inventur und die Beschreibung von Bestandstrends und Rückgangsursachen hinaus. Sie beinhaltet umfassende Artkapi-tel, die neben Erläuterungen zur Gefährdungseinstufung auch Hinweise geben, wie sich die Bestandssituation der einheimischen Amphibien verbessern lässt. Zudem wird die Verantwortlichkeit Deutschlands für die weltweite Erhaltung der Arten eingeschätzt. Die Rote Liste der Amphibien wurde von erfahrenen Experten und Expertinnen der Zoologie, Freilandökologie und Naturschutzbiologie verfasst. Mit ihr liegt Band 4 der Reihe „Rote Liste der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands“ 2020 ff. vor.

Monitoring und Entwicklung von Versorgemassnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochtyrium salamandrivorans (Bsal) im Freiland, Teilvorhaben Universität Trier

Das Projekt "Monitoring und Entwicklung von Versorgemassnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochtyrium salamandrivorans (Bsal) im Freiland, Teilvorhaben Universität Trier" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Trier, Fach Biogeographie.Der wohl aus Asien stammende Hautpilz Batrachochytrium salamandrivorans ist höchst wahrscheinlich durch den weltweiten Tierhandel nach Mitteleuropa gelangt, wo er 2013 erstmals von belgischen Wissenschaftlern beschrieben wurde. Inzwischen hat sich das Pathogen in einem fast 20.000 km2 großen Gebiet in Mitteleuropa ausgebreitet, welches (bisher) Teile der Niederlande, Belgiens und Deutschlands umfasst und in welchem der Pilz neben dem Feuersalamander auch Molche befällt. Die Ausbreitung der sogenannten 'Salamanderpest' in Deutschland und die langfristigen Folgen werden derzeit in einem FuE-Projekt des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Zusammenarbeit mit den Universitäten Trier und Braunschweig sowie den Biologischen Stationen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren erforscht. Das Vorhaben mit dem Titel 'Monitoring und Entwicklung von Vorsorgemaßnamen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochytrium salamandrivorans ('Bsal') im Freiland' ist zum 1. Januar 2018 gestartet und läuft bis zum Jahresende 2020. Ziel des FuE-Projektes ist es, zu bestimmen wie, wo und in welcher Schnelligkeit sich der Hautpilz bei Feuersalamandern im Freiland ausbreitet, um eine erste Gefährdungsbeurteilung heimischer Feuersalamander-Populationen und weiterer betroffener Amphibienarten abgeben zu können. Zudem sollen Maßnahmen erarbeitet werden, um eine weitere Verbreitung des Erregers in wildlebenden Beständen von Amphibien zu verhindern. Die Projektumsetzung erfolgt durch intensive Freilandarbeit in der Eifel, bei welcher insbesondere Schwanz- aber auch Froschlurche mittels Hautabstrichen beprobt und mit molekulargenetischer Methodik im Labor auf eine Infektion untersucht werden. Zudem werden ausgewählte Populationen des Feuersalamanders (als die Art, die am sensibelsten reagiert) über ihre Larvenzahlen langjährig beobachtet. Die Grundidee hinter dem Larvenmonitoring erklärt sich wie folgt: Kommt es zu einem raschen Aussterben oder starken Rückgang einer Adult-Population, werden in der Folge auch keine oder kaum mehr Larven gefunden. Im Einzelfall gilt es dann zu prüfen, ob eine Infektion der Adult-Population mit dem Hautpilz die Ursache ist. Nicht zuletzt wird durch das Nachgehen bundesweiter Verdachtsfälle der Kenntnisstand zur Verbreitung des Pathogens in Deutschland erweitert.

NaBiV Heft 170/4: Rote Liste der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Amphibien

Elf Jahre nach dem Erscheinen der Vorgängerfassung von 2009 liegt eine aktualisierte Rote Liste der Amphibien Deutschlands vor. Sie gibt in differenzierter Form Auskunft über unsere wild lebenden Schwanz- und Froschlurche und ihre Gefährdungssituation.

Monitoring und Entwicklung von Versorgemassnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochtyrium salamandrivorans (Bsal) im Freiland, Teilvorhaben Biologische Station im Kreis Düren e.V

Das Projekt "Monitoring und Entwicklung von Versorgemassnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochtyrium salamandrivorans (Bsal) im Freiland, Teilvorhaben Biologische Station im Kreis Düren e.V" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Biologische Station im Kreis Düren e.V..Der wohl aus Asien stammende Hautpilz Batrachochytrium salamandrivorans ist höchst wahrscheinlich durch den weltweiten Tierhandel nach Mitteleuropa gelangt, wo er 2013 erstmals von belgischen Wissenschaftlern beschrieben wurde. Inzwischen hat sich das Pathogen in einem fast 20.000 km2 großen Gebiet in Mitteleuropa ausgebreitet, welches (bisher) Teile der Niederlande, Belgiens und Deutschlands umfasst und in welchem der Pilz neben dem Feuersalamander auch Molche befällt. Die Ausbreitung der sogenannten 'Salamanderpest' in Deutschland und die langfristigen Folgen werden derzeit in einem FuE-Projekt des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Zusammenarbeit mit den Universitäten Trier und Braunschweig sowie den Biologischen Stationen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren erforscht. Das Vorhaben mit dem Titel 'Monitoring und Entwicklung von Vorsorgemaßnamen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochytrium salamandrivorans ('Bsal') im Freiland' ist zum 1. Januar 2018 gestartet und läuft bis zum Jahresende 2020. Ziel des FuE-Projektes ist es, zu bestimmen wie, wo und in welcher Schnelligkeit sich der Hautpilz bei Feuersalamandern im Freiland ausbreitet, um eine erste Gefährdungsbeurteilung heimischer Feuersalamander-Populationen und weiterer betroffener Amphibienarten abgeben zu können. Zudem sollen Maßnahmen erarbeitet werden, um eine weitere Verbreitung des Erregers in wildlebenden Beständen von Amphibien zu verhindern. Die Projektumsetzung erfolgt durch intensive Freilandarbeit in der Eifel, bei welcher insbesondere Schwanz- aber auch Froschlurche mittels Hautabstrichen beprobt und mit molekulargenetischer Methodik im Labor auf eine Infektion untersucht werden. Zudem werden ausgewählte Populationen des Feuersalamanders (als die Art, die am sensibelsten reagiert) über ihre Larvenzahlen langjährig beobachtet. Die Grundidee hinter dem Larvenmonitoring erklärt sich wie folgt: Kommt es zu einem raschen Aussterben oder starken Rückgang einer Adult-Population, werden in der Folge auch keine oder kaum mehr Larven gefunden. Im Einzelfall gilt es dann zu prüfen, ob eine Infektion der Adult-Population mit dem Hautpilz die Ursache ist. Nicht zuletzt wird durch das Nachgehen bundesweiter Verdachtsfälle der Kenntnisstand zur Verbreitung des Pathogens in Deutschland erweitert.

Monitoring und Entwicklung von Versorgemassnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochtyrium salamandrivorans (Bsal) im Freiland, Teilvorhaben Biologische Station StädteRegion Aachen e.V

Das Projekt "Monitoring und Entwicklung von Versorgemassnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochtyrium salamandrivorans (Bsal) im Freiland, Teilvorhaben Biologische Station StädteRegion Aachen e.V" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Biologische Station StädteRegion Aachen e.V..Der wohl aus Asien stammende Hautpilz Batrachochytrium salamandrivorans ist höchst wahrscheinlich durch den weltweiten Tierhandel nach Mitteleuropa gelangt, wo er 2013 erstmals von belgischen Wissenschaftlern beschrieben wurde. Inzwischen hat sich das Pathogen in einem fast 20.000 km2 großen Gebiet in Mitteleuropa ausgebreitet, welches (bisher) Teile der Niederlande, Belgiens und Deutschlands umfasst und in welchem der Pilz neben dem Feuersalamander auch Molche befällt. Die Ausbreitung der sogenannten 'Salamanderpest' in Deutschland und die langfristigen Folgen werden derzeit in einem FuE-Projekt des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Zusammenarbeit mit den Universitäten Trier und Braunschweig sowie den Biologischen Stationen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren erforscht. Das Vorhaben mit dem Titel 'Monitoring und Entwicklung von Vorsorgemaßnamen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochytrium salamandrivorans ('Bsal') im Freiland' ist zum 1. Januar 2018 gestartet und läuft bis zum Jahresende 2020. Ziel des FuE-Projektes ist es, zu bestimmen wie, wo und in welcher Schnelligkeit sich der Hautpilz bei Feuersalamandern im Freiland ausbreitet, um eine erste Gefährdungsbeurteilung heimischer Feuersalamander-Populationen und weiterer betroffener Amphibienarten abgeben zu können. Zudem sollen Maßnahmen erarbeitet werden, um eine weitere Verbreitung des Erregers in wildlebenden Beständen von Amphibien zu verhindern. Die Projektumsetzung erfolgt durch intensive Freilandarbeit in der Eifel, bei welcher insbesondere Schwanz- aber auch Froschlurche mittels Hautabstrichen beprobt und mit molekulargenetischer Methodik im Labor auf eine Infektion untersucht werden. Zudem werden ausgewählte Populationen des Feuersalamanders (als die Art, die am sensibelsten reagiert) über ihre Larvenzahlen langjährig beobachtet. Die Grundidee hinter dem Larvenmonitoring erklärt sich wie folgt: Kommt es zu einem raschen Aussterben oder starken Rückgang einer Adult-Population, werden in der Folge auch keine oder kaum mehr Larven gefunden. Im Einzelfall gilt es dann zu prüfen, ob eine Infektion der Adult-Population mit dem Hautpilz die Ursache ist. Nicht zuletzt wird durch das Nachgehen bundesweiter Verdachtsfälle der Kenntnisstand zur Verbreitung des Pathogens in Deutschland erweitert.

Monitoring und Entwicklung von Versorgemassnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochtyrium salamandrivorans (Bsal) im Freiland, Teilvorhaben TU Braunschweig

Das Projekt "Monitoring und Entwicklung von Versorgemassnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochtyrium salamandrivorans (Bsal) im Freiland, Teilvorhaben TU Braunschweig" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Braunschweig, Zoologisches Institut.Der wohl aus Asien stammende Hautpilz Batrachochytrium salamandrivorans ist höchst wahrscheinlich durch den weltweiten Tierhandel nach Mitteleuropa gelangt, wo er 2013 erstmals von belgischen Wissenschaftlern beschrieben wurde. Inzwischen hat sich das Pathogen in einem fast 20.000 km2 großen Gebiet in Mitteleuropa ausgebreitet, welches (bisher) Teile der Niederlande, Belgiens und Deutschlands umfasst und in welchem der Pilz neben dem Feuersalamander auch Molche befällt. Die Ausbreitung der sogenannten 'Salamanderpest' in Deutschland und die langfristigen Folgen werden derzeit in einem FuE-Projekt des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Zusammenarbeit mit den Universitäten Trier und Braunschweig sowie den Biologischen Stationen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren erforscht. Das Vorhaben mit dem Titel 'Monitoring und Entwicklung von Vorsorgemaßnamen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochytrium salamandrivorans ('Bsal') im Freiland' ist zum 1. Januar 2018 gestartet und läuft bis zum Jahresende 2020. Ziel des FuE-Projektes ist es, zu bestimmen wie, wo und in welcher Schnelligkeit sich der Hautpilz bei Feuersalamandern im Freiland ausbreitet, um eine erste Gefährdungsbeurteilung heimischer Feuersalamander-Populationen und weiterer betroffener Amphibienarten abgeben zu können. Zudem sollen Maßnahmen erarbeitet werden, um eine weitere Verbreitung des Erregers in wildlebenden Beständen von Amphibien zu verhindern. Die Projektumsetzung erfolgt durch intensive Freilandarbeit in der Eifel, bei welcher insbesondere Schwanz- aber auch Froschlurche mittels Hautabstrichen beprobt und mit molekulargenetischer Methodik im Labor auf eine Infektion untersucht werden. Zudem werden ausgewählte Populationen des Feuersalamanders (als die Art, die am sensibelsten reagiert) über ihre Larvenzahlen langjährig beobachtet. Die Grundidee hinter dem Larvenmonitoring erklärt sich wie folgt: Kommt es zu einem raschen Aussterben oder starken Rückgang einer Adult-Population, werden in der Folge auch keine oder kaum mehr Larven gefunden. Im Einzelfall gilt es dann zu prüfen, ob eine Infektion der Adult-Population mit dem Hautpilz die Ursache ist. Nicht zuletzt wird durch das Nachgehen bundesweiter Verdachtsfälle der Kenntnisstand zur Verbreitung des Pathogens in Deutschland erweitert.

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