Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, außerhalb geschlossener Ortschaften sind Radwege an Kreisverkehren, Einmündungen und Kreuzungen auch in NRW regelmäßig so weit von der Fahrbahn abgerückt, dass diese nicht mehr zusammengehören und der Radweg nicht mehr an der Vorfahrt der Fahrbahn teilnimmt und ein Zeichen 205 aufgestellt wird. Ich erbitte die Übersendung aller vorhandenen Informationen zu folgenden Themen: - den Auswirkungen obengenannter Konstellation auf die Benutzungspflicht für Fuß- und Radverkehr sowohl am Knotenpunkt als auch auf der Stecke - der Notwendigkeit von Rückführungen auf die Fahrbahn von Fuß- und/oder Radverkehr, sobald der vormals straßenbegleitende Weg zu einem eigenständigen Weg wird - ob der selbe Weg an unterschiedlichen Abschnitten gleichzeitig straßenbegleitend und eigenständig sein kann - den Auswirkungen eines abgesetzten Weges auf den Vorrang des Fußverkehrs beim Abbiegen nach § 9, Abs. 3, S. 3 StVO Das Ministerium kann gerne alternativ und bevorzugt stattdessen auch zu diesen Themen Stellung nehmen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Mit dem neuen Straßenzug „Westumfahrung Bahnhofstraße“ wird eine neue Verbindung zwischen den Straßen An der Wuhlheide und Mahlsdorfer Straße geschaffen, um die verkehrlich stark belastete Bahnhofstraße zu entlasten und damit den Verkehrsfluss für die Straßenbahntrasse, den Busverkehr sowie den Rad- und Fußverkehr deutlich zu verbessern. Das Vorhaben umfasst insbesondere: - den Straßenneubau von der Straße An der Wuhlheide zwischen Rudolf-Rühl-Allee und der Geschäftsstelle des Wirtschaftsrat 1. FC Union e.V., weiter entlang des Stadions „An der Alten Försterei", des Sportkomplexes Hämmerlingstraße und des Stadtforst Wuhlheide -einschließlich Querung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hämmerlingstraße- bis zur Hämmerlingstraße Nord (Abschnitt 1), - die Herstellung eines neuen Knotenpunktes zwischen der Straße „An der Wuhlheide" und der neuen Straßenverbindung im Neubauabschnitt, - den Ausbau beziehungsweise Umbau der Straße Am Bahndamm von der Hämmerlingstraße Nord bis zum Knotenpunkt (KP) mit der Mahlsdorfer Straße/Stellingdamm/Bahnhofstraße (Abschnitt 2), - die Anbindung der Hämmerlingstraße Süd an den Straßenneubauabschnitt in Höhe der EÜ Hämmerlingstraße und die verkehrliche Abbindung der Schubert Straße (Herstellung Wendehammer), - den Neubau des Brückenbauwerks über die „Wuhle" (Gewässer 2. Ordnung) und die Neuordnung von vorhandenen Wegebeziehungen im Bereich des „Wuhlewanderweges Ost", - die bauliche Anpassung vorhandener Straßeneinmündungen von Hämmerlingstraße Nord bis KP Mahlsdorfer Straße/Stellingdamm/Bahnhofstraße sowie den Umbau/Neubau vorhandener Geh- und Radwege sowie Gehwegüberfahrten/Grundstückszufahrten, - den Bau eines Regenwasserkanals, teilweise den Abbruch oder die Umverlegung vorhandener Entwässerungsanlagen (das Retentionsbodenfilterbecken ist nicht Bestandteil dieses Planfeststellungsverfahrens) und die Neu- und Umverlegung von Kabeltrassen/Leitungen, - die Berücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen und die Umsetzung von Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) infolge der Eingriffe in Natur und Landschaft.
WMS (Web Map Service) zu den Bedeutungsräumen für den Fußverkehr in Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger). Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/anzeiger/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.
Die Stadt Konstanz beabsichtigt den Bereich des Bahnhofplatzes neu zu gestalten. Dabei sollen alle Anforderungen verkehrlicher, funktionaler und gestalterischer Art Berücksichtigung finden. Gleichzeitig besteht großes Interesse diese vielschichtigen Anforderungen durch den Entwurfsansatz 'Shared Space' oder den der Schweizer 'Begegnungszonen' zu integrieren und damit zu einem überzeugenden funktionalen und gestalterischen Gesamtkonzept zu gelangen. In diesem Zusammenhang wird zunächst eine verkehrliche Analyse durchgeführt. Dabei werden auch die Aspekte des Verkehrsverhaltens bzw. des auftretenden Längs- und Querverkehrs durch Fußgänger und Radfahrer Berücksichtigung finden. Die vorgesehenen Entwurfsprinzipien basieren auf einem Miteinander von Fußgänger-, Rad- und Kfz-Verkehr. Daher ist es für eine Beurteilung zwingend erforderlich für alle Verkehrsteilnehmergruppen entsprechende Daten vorliegen zu haben. Solche Daten sind für den Untersuchungsbereich und die Verkehrsmittel Fußgänger und Radfahrer bis dato nicht verfügbar und werden durch imove im Rahmen einer Verkehrserhebung ermittelt.
Als Teil der damaligen Fußverkehrsstrategie hat das Land Berlin ein Modellprojekt zum Thema Begegnungszonen initiiert. Die Herstellung einer neuen Flächengerechtigkeit im öffentlichen Raum und damit eine Steigerung der Aufenthaltsqualität gerade von Fußgängerinnen und Fußgänger standen im Fokus des Modellprojekts Begegnungszonen. Die Idee war, dass die Nutzerinnen und Nutzer aller Verkehrsmittel sich gleichberechtigt im öffentlichen Straßenland begegnen. Dabei sollte ein besseres Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme nicht angeordnet werden, sondern sich beides aus der Straßengestaltung ergeben. Das Projekt hat dafür mögliche Lösungsansätze entwickelt und diese werden den Bezirken zur Nachahmung empfohlen. Zur Bewertung der Pilotvorhaben wurden Vorher-Nachher-Untersuchungen durchgeführt. Ausschlaggebend für die Bewertung waren unter anderem Verkehrsfluss, Geschwindigkeitsverhalten, Unfallsituation und Akzeptanz. Zudem wurden die Auswirkungen für den Fuß- und Radverkehr, den ÖPNV und den Kfz-Verkehr erfasst. Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende konnten sowohl ihre Erfahrungen mit dem umgestalteten Straßenraum als auch ihre Vorstellungen zu Anpassungen einbringen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat zwei Begegnungszonen umgesetzt – Maaßenstraße (dauerhaft) und Bergmannstraße (temporär). Derzeit wird ein Abschlussdokument erarbeitet, das bis Ende 2020 vorliegen wird. In dieses fließen die Ergebnisse und Erfahrungen aus den beiden Pilotvorhaben ein, die durch die Begleituntersuchungen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gewonnen werden konnten. Die Umgestaltung der Maaßenstraße als stadtweit erste Begegnungszone wurde Ende 2015 abgeschlossen. Es wurden u.a. Maßnahmen zur Verlangsamung des fließenden Verkehrs sowie zur Erhöhung der Sicherheit, der Aufenthaltsqualität und der Barrierefreiheit umgesetzt. Die durchgeführten verkehrlichen Untersuchungen zeigen, dass die wesentlichen Planungsziele erreicht wurden. Das sind vor allem die Senkung der Kfz-Verkehrsmenge Reduzierung der Kfz-Fahrgeschwindigkeit Vermeidung von Konflikten auf dem Gehweg Erhöhung der Attraktivität für Fußgängerinnen und Fußgänger Erhöhung der Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger Vergrößerung der Aufenthaltsflächen Eine weitere Evaluierung aus der Sicht von Menschen mit Behinderungen hat festgestellt, dass die Begegnungszone von den meisten Befragten grundsätzlich begrüßt wird, die reduzierte Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs positiv bewertet wird, das langsame Fahren das Queren erleichtert und die Hörqualität der schwerhörigen Befragten steigert, die Aufenthaltsqualität hoch ist, das Platzangebot zum Sitzen begrüßt wird und die barrierefreie Gestaltung der Knotenpunkte und Querungsstellen positiv wahrgenommen wird. Ergänzend wurde die Straßenraumgestaltung in der Maaßenstraße von einem Landschaftsarchitekturbüro untersucht und bewertet. Der Bezirk hat sich dazu entschlossen, das erfolgreiche Projekt mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt weiterzuverfolgen. Unter dem Titel “Neues Miteinander in der Bergmannstraße” lief bis Ende 2016 eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung zur “Begegnungszone Bergmannstraße”. Im Ergebnis dieses Beteiligungsprozesses wünschten sich die Bürgerinnen und Bürger die Durchführung einer Testphase vor der endgültigen Umgestaltung der Bergmannstraße zwischen der Einmündung Am Tempelhofer Berg und der Kreuzung Friesenstraße / Zossener Straße. Im Bereich Bergmannstraße Nr. 99 und Nr. 11 wurden sogenannte Parklets aufgestellt. Diese Parklets erweiterten den Gehweg auf einer Länge von jeweils zwei Pkw-Parkplätzen und verfügten über Bänke, Hocker sowie einen Stehtisch. Anschließend konnten die Erfahrungen der Anwohner*innen durch eine Befragung erhoben werden. Die wichtigsten Ergebnisse enthält der Bericht “Auswertung der qualifizierten Parklet-Befragung”. Die Umsetzung einer Testphase war das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung. Auf Basis des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg und als Ergebnis des Beteiligungsprozesses wurden die Planungen im Sommer 2018 abgeschlossen. Mitte Oktober 2018 begannen die Arbeiten im Auftrag des Bezirkes. Die Aufenthaltsmodule, die Neuordnung des ruhenden sowie des Wirtschaftsverkehrs und ein erweitertes Angebot an Fahrradabstellanlagen dienten der Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Einrichtung einer Tempo 20-Zone und die Reduzierung der nutzbaren Fahrbahnbreite für den fließenden Verkehr sollten zur Verkehrsberuhigung beitragen. Mit der Einrichtung zusätzlicher, mit taktilen Elementen ausgestatteten Querungsmöglichkeiten sollte die Barrierefreiheit verbessert werden. Nähere Informationen sind hier zu finden: Auf Grundlage eines BVV-Beschlusses wurde die Testphase im Herbst 2019, vor Ablauf der einjährigen Laufzeit, beendet. Während der Testphase der Begegnungszone Bergmannstraße wurden mehrere Veranstaltungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Sowohl der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg als auch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt haben dabei deutlich gemacht, dass die Testphase als ergebnisoffener Prozess zu verstehen ist. Vor diesem Hintergrund wurde die Beteiligung nicht nur als Dialog- sondern auch als Arbeitsprozess geführt, um mit Interessierten Lösungsansätze für die Gestaltung der Bergmannstraße zu erarbeiten. Im Fokus standen das Ziel, den Fußgängerinnen und Fußgänger mehr Raum zu verschaffen, die sichere Führung des Radverkehrs und ausreichend dimensionierte Gehwegflächen und Querungsangebote für den Fußverkehr. Bis zur Entscheidung über die zukünftige Gestaltung der Bergmannstraße hat der Bezirk Zwischennutzungen beschlossen, darunter zusätzliche Ladezonen und Abstellanlagen für Fahrräder. Bevor der Bezirk über weitere Umgestaltungsmaßnahmen in der Bergmannstraße entscheidet, soll eine öffentliche Ausstellung den Abschluss der Testphase bilden. Modellprojekt Bergmannkiez
Einladende barrierefreie Fußwege tragen zur Attraktivität des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) bei. Studien der Norwegian University of Science and Technology zeigen u.a., dass 70 % der Eindrücke eines ÖV-Weges auf den dazugehörigen Fußwegetappen von oder zur Haltestelle gesammelt werden. Eine attraktive Fußverkehrsinfrastruktur motiviert Menschen dazu, bis zu 70% längere Wege zur Haltestelle in Kauf zu nehmen. Diese Erkenntnisse sind aber noch nicht in der Breite der Akteurslandschaft des ÖV in Deutschland realisiert bzw. berücksichtigt worden. In 3-5 möglichst heterogenen Kommunen bzw. Quartieren sollen deshalb in diesem Projekt Erhebungen zur Attraktivität von Fußverkehrsinfrastruktur auf Zu- und Abwegen zu Haltestellen durchgeführt werden. Überdies sollen eine Reihe von Expert*innen befragt werden. Die Ergebnisse werden mit der ÖV-Akteurslandschaft diskutiert, auf der Basis bereits vorliegender Erkenntnisse weiterentwickelt (Infografiken, Veröffentlichungen etc.) und den Entscheidungsträger*innen in Kommunen und Ländern vorgestellt. Die entscheidenden Hebel, die der Bund für die Umsetzung besitzt, sollen dabei ebenfalls dargestellt werden. Das Vorhaben soll Ergebnisse EU-weit und international präsentieren und diskutieren.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 140 |
| Land | 137 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 80 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Software | 1 |
| Text | 152 |
| Umweltprüfung | 9 |
| unbekannt | 37 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 180 |
| offen | 99 |
| unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 276 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 98 |
| Lebewesen und Lebensräume | 253 |
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| Weitere | 196 |