Die Verordnung über den Bebauungsplan Hummelsbüttel 14 vom 16. Juni 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 192) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung des niedergelegten Plans gilt die Festsetzung ¿Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Kirche) als Festsetzung "reines Wohngebiet", in der eine eingeschossige Bebauung in offener Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,2 und der Geschoßflächenzahl 0,3 zulässig ist; es sind nur Einzelhäuser zulässig, die nicht mehr als zwei Wohnungen haben dürfen. 2.Für das in Nummer 1 bezeichnete Gebiet gelten nachstehende Anforderungen: 1.Der Abstand der Baugrenzen beträgt zu den Straßenbegrenzungslinien 5 m, zu den übrigen Flurstücksgrenzen 3 m. 2.Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 35 Grad und 45 Grad zulässig; Staffelgeschosse sind ausgeschlossen. 3.Die Firsthöhe darf 9 m über Gehweg nicht überschreiten. 4.Für die Erschließung sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.
Weg Kernbek - über das Flurstück 560 der Gemarkung Horner Geest (Blohms Park; nördlich und östlich an das „Haus im Blohms Park“ angrenzende Fußwege) - Horner Landstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 128).
Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.
Die Fußverkehrsstrategie der Landeshauptstadt Dresden (V1338/21) wurde am 25. Juni 2022 durch den Stadtrat beschlossen. Ziel dieser Strategie ist es, den Fußverkehr zu fördern und dessen Bedeutung durch qualitativ hochwertige Fußverkehrsanlagen und attraktiv gestaltete öffentliche Räume zu steigern sowie die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs sind, zu erhöhen. Sie beinhaltet u.a. das Fachkonzept zur Anlage neuer (straßenbegleitender) Gehwege. Bei den neuen Gehwegen handelt es sich um Gehwege, die an einer Straße entweder auf beiden Seiten oder auf einer Seite noch nicht vorhanden sind und je nach Lage und Voraussetzungen ergänzt werden sollen. Die Maßnahmen des Konzeptes sind einer von vier Prioritäten zugeordnet. Entsprechend ihrer Priorisierung sollen die Maßnahmen der Priorität 1 bis 3 nach und nach umgesetzt werden. Die Maßnahmen der Priorität 4 wurden im Beteiligungsprozess benannt, hier sieht die Stadtverwaltung derzeit jedoch keinen Handlungsbedarf. Bereits realisierte Maßnahmen des Konzeptes sind ebenso dargestellt.
Der Bebauungsplan Hohenfelde 9 für den Geltungsbereich zwischen Ifflandstraße, dem Fußweg zwischen Ifflandstraße und Mühlendamm, Mühlendamm und Schröderstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 416) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Ifflandstraße - Nordgrenze des Flurstücks 1205 der Gemarkung Hohenfelde - Mühlendamm - Schröderstraße.
Die Fußverkehrsstrategie der Landeshauptstadt Dresden (V1338/21) wurde am 25. Juni 2022 durch den Stadtrat beschlossen. Ziel dieser Strategie ist es, den Fußverkehr zu fördern und dessen Bedeutung durch qualitativ hochwertige Fußverkehrsanlagen und attraktiv gestaltete öffentliche Räume zu steigern sowie die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs sind, zu erhöhen. Sie beinhaltet u.a. das Fachkonzept zur Anlage neuer (straßenbegleitender) Gehwege. Bei den neuen Gehwegen handelt es sich um Gehwege, die an einer Straße entweder auf beiden Seiten oder auf einer Seite noch nicht vorhanden sind und je nach Lage und Voraussetzungen ergänzt werden sollen. Die Maßnahmen des Konzeptes sind einer von vier Prioritäten zugeordnet. Entsprechend ihrer Priorisierung sollen die Maßnahmen der Priorität 1 bis 3 nach und nach umgesetzt werden. Die Maßnahmen der Priorität 4 wurden im Beteiligungsprozess benannt, hier sieht die Stadtverwaltung derzeit jedoch keinen Handlungsbedarf. Bereits realisierte Maßnahmen des Konzeptes sind ebenso dargestellt.
Die Fußverkehrsstrategie der Landeshauptstadt Dresden (V1338/21) wurde am 25. Juni 2022 durch den Stadtrat beschlossen. Ziel dieser Strategie ist es, den Fußverkehr zu fördern und dessen Bedeutung durch qualitativ hochwertige Fußverkehrsanlagen und attraktiv gestaltete öffentliche Räume zu steigern sowie die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs sind, zu erhöhen. Sie beinhaltet u.a. das Fachkonzept zur Anlage neuer (straßenbegleitender) Gehwege. Bei den neuen Gehwegen handelt es sich um Gehwege, die an einer Straße entweder auf beiden Seiten oder auf einer Seite noch nicht vorhanden sind und je nach Lage und Voraussetzungen ergänzt werden sollen. Die Maßnahmen des Konzeptes sind einer von vier Prioritäten zugeordnet. Entsprechend ihrer Priorisierung sollen die Maßnahmen der Priorität 1 bis 3 nach und nach umgesetzt werden. Die Maßnahmen der Priorität 4 wurden im Beteiligungsprozess benannt, hier sieht die Stadtverwaltung derzeit jedoch keinen Handlungsbedarf. Bereits realisierte Maßnahmen des Konzeptes sind ebenso dargestellt.
Bezirk: Altona, Stadtteil: Blankenese, Ortsteil: 222, Planbezirk: Aufhebung des Fußweges zwischen Frenssenstraße und Tinsdaler Kirchenweg
Stolpersteine sind kleine Messing-Gedenktafeln, in der Größe eines Pflastersteins. Mit ihnen erinnert der Künstler Gunter Demnig an das Schicksal der Menschen, die in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt, ermordet, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden. Die Stolpersteine sind vor den letzten frei gewählten Wohnhäusern der NS-Opfer in das Pflaster des Gehweges eingelassen und enthalten den Name, den Jahrgang und das Schicksal der betreffenden Person. Inzwischen liegen Stolpersteine in über 500 Orten Deutschlands und in mehreren Ländern Europas. Seit 2009 gedenkt auch Dresden mit Stolpersteinen seiner verfolgten Mitbürger. Weitere "Stolpersteine" werden folgen.
Stolpersteine sind kleine Messing-Gedenktafeln, in der Größe eines Pflastersteins. Mit ihnen erinnert der Künstler Gunter Demnig an das Schicksal der Menschen, die in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt, ermordet, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden. Die Stolpersteine sind vor den letzten frei gewählten Wohnhäusern der NS-Opfer in das Pflaster des Gehweges eingelassen und enthalten den Name, den Jahrgang und das Schicksal der betreffenden Person. Inzwischen liegen Stolpersteine in über 500 Orten Deutschlands und in mehreren Ländern Europas. Seit 2009 gedenkt auch Dresden mit Stolpersteinen seiner verfolgten Mitbürger. Weitere "Stolpersteine" werden folgen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 103 |
| Europa | 8 |
| Kommune | 39 |
| Land | 405 |
| Weitere | 69 |
| Wissenschaft | 12 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 3 |
| Förderprogramm | 67 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 5 |
| Software | 1 |
| Text | 219 |
| Umweltprüfung | 209 |
| unbekannt | 68 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 411 |
| Offen | 151 |
| Unbekannt | 10 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 563 |
| Englisch | 22 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 20 |
| Bild | 7 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 215 |
| Keine | 155 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 6 |
| Webdienst | 33 |
| Webseite | 234 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 154 |
| Lebewesen und Lebensräume | 572 |
| Luft | 174 |
| Mensch und Umwelt | 572 |
| Wasser | 159 |
| Weitere | 572 |