Weg Kernbek - über das Flurstück 560 der Gemarkung Horner Geest (Blohms Park; nördlich und östlich an das „Haus im Blohms Park“ angrenzende Fußwege) - Horner Landstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 128).
Die Verordnung über den Bebauungsplan Hummelsbüttel 14 vom 16. Juni 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 192) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung des niedergelegten Plans gilt die Festsetzung ¿Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Kirche) als Festsetzung "reines Wohngebiet", in der eine eingeschossige Bebauung in offener Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,2 und der Geschoßflächenzahl 0,3 zulässig ist; es sind nur Einzelhäuser zulässig, die nicht mehr als zwei Wohnungen haben dürfen. 2.Für das in Nummer 1 bezeichnete Gebiet gelten nachstehende Anforderungen: 1.Der Abstand der Baugrenzen beträgt zu den Straßenbegrenzungslinien 5 m, zu den übrigen Flurstücksgrenzen 3 m. 2.Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 35 Grad und 45 Grad zulässig; Staffelgeschosse sind ausgeschlossen. 3.Die Firsthöhe darf 9 m über Gehweg nicht überschreiten. 4.Für die Erschließung sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.
Bebauungsplan
Bezirk: Altona, Stadtteil: Blankenese, Ortsteil: 222, Planbezirk: Aufhebung des Fußweges zwischen Frenssenstraße und Tinsdaler Kirchenweg
Der Bebauungsplan Hohenfelde 9 für den Geltungsbereich zwischen Ifflandstraße, dem Fußweg zwischen Ifflandstraße und Mühlendamm, Mühlendamm und Schröderstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 416) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Ifflandstraße - Nordgrenze des Flurstücks 1205 der Gemarkung Hohenfelde - Mühlendamm - Schröderstraße.
Für die Herstellung von digitalen Orthophotos (DOP) erfolgte bis 2019 im 3-Jahres-Rhythmus ein gesonderter Farbbildflug bei voller Belaubung im Sommer für die Fläche der gesamten Stadt Hamburg (ausgeschlossen sind die Wattenmeerinseln). 2022 wurde das Digitale Orthophoto aus einer Satellitenszene abgeleitet. Bodenauflösung: 0,5m Aufnahmedatum: 03. Juni 2022 [Pléiades 1A/B "© CNES (2022), Distribution Airbus DS"] Die Daten aus dem Jahrgang 2022 werden aufgrund von Lizenzbedingungen nicht öffentlich bereitgestellt.
Aktuelle Information: Im Jahr 2023 fand keine Luftbildbefliegung statt. Das Digitale Orthophoto 2023 wurde daher aus mehreren Satellitenszenen abgeleitet. Satellitensystem: WorldView-3 Aufnahmezeitpunkte: 02/23; HH Altengamme: 09/23 GSD: 0,30 m prozessiert auf 0,15 m Das Digitale Orthophoto 2023 unterliegt Lizenzbedingungen und steht nicht zum Download zur Verfügung. [Maxar Products. Dynamic Product © 2023 Maxar Technologies.] DOP Erläuterung: Aus den Luftbildern werden mosaikierte und georeferenzierte, farbige digitale Orthophotos (RGBI) mit unterschiedlichen Auflösungen und Kachelgrößen hergestellt. Orthophotos sind auf Grundlage eines digitalen Geländemodells geometrisch entzerrte Aufnahmen, die das Aussehen eines Luftbildes mit den geometrischen Eigenschaften einer Karte vereinen. Weil sie auch in digitaler Form vorliegen, können sie in unterschiedlichen Maßstäben ausgegeben und wie eine Karte benutzt werden. Objekte, die sich unmittelbar auf der Erdoberfläche befinden, werden lagerichtig dargestellt. Objekte, die über das Niveau der Erdoberfläche hinausragen werden bedingt durch das Herstellungsverfahrens für digitale Orthophotos mitunter nicht lagerichtig wieder gegeben. Besonders geeignet als räumlich exakte, bildhafte Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit oder als Hintergrundinformation für raumbezogene fachspezifische Daten für Fachinformationssysteme sowie für Raumplanungen aller Art. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und -bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation. RGB (Red Green Blue): Die Bandkombination aus Rot, Grün und Blau bildet die menschliche Farbwahrnehmung nach. Gesunde Vegetation wird grün, urbane Flächen werden weiß / grau und Wasserflächen werden, abhängig der Trübung, blau dargestellt. CIR (Color Infrared): Die Bandkombination aus nahem Infrarot, Rot und Grün hebt die Vegetation hervor. Diese reflektiert aufgrund des Chlorophyllgehalts der Pflanzen im nahen Infrarotbereich besonders stark und wird rötlich dargestellt. Urbane Flächen erscheinen cyan-blau / grau und Wasserflächen dunkelblau.
Hinweis: Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.
Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 39471208 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_S. Sie befindet sich in Baruth, Hauptstr., neben Haus Nr. 104, UF (auf dem Gehweg, nahe Gartenzaun). Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: ? - Baruth. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 1 (weitgehend unbedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: keine Angabe. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_DA_3. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 2005 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 56.85 m Geländehöhe: 57.00 m Filteroberkante: 49.85 m Filterunterkante: 47.85 m Sohle (letzte Einmessung): 47.9 m Sohle bei Ausbau: 47.85 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Neugraben- Fischbek 20 vom 18. Juni 1968 mit der Änderung vom 28. Oktober 1975 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1968 Seite 172, 1975 Seite 188) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Zweiten Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 20" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Nummer 2 erhält folgende Fassung: "2. Soweit im Bebauungsplan keine hinteren Baugrenzen festgesetzt sind, beträgt die Bebauungstiefe, mit Ausnahme der mit "A" bis "F" bezeichneten Flächen, 25 m, gemessen von der vorderen Baugrenze. Für die mit "B" und "E" bezeichneten Flächen wird eine rückwärtige Baugrenze im Abstand von 35 m, gemessen von der vorderen Baugrenze, festgesetzt. Auf der mit "B" bezeichneten Fläche wird auf dem rückwärtigen Grundstücksteil des Flurstücks 1766 der Gemarkung Fischbek ein Baukörper mit einer Größe von 9 m x 12 m in einem Abstand von 5 m von der Straßenlinie Heidrand festgesetzt. Auf der mit "E" bezeichneten Fläche werden die rückwärtigen vorhandenen Gebäude auf dem Flurstück 2102 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 60 m2 und auf dem Flurstück 2083 mit einer Grundfläche von 100 m2 als Höchstmaß festgesetzt. Auf der mit "F" bezeichneten Fläche sind die Flurstücke 5688 und 5004 der Gemarkung Fischbek in einem Bereich mit einem Abstand von 90 m gemessen von der Straßenbegrenzungslinie Moisburger Weg und 85 m gemessen von der westlichen Grenze des Änderungsbereichs mit Ausnahme des vorhandenen Gebäudes auf dem Flurstück 5004 mit einer Grundfläche von 70 m2 von jeglicher Bebauung freizuhalten. Innerhalb der mit "H" bezeichneten Fläche werden das vorhandene Gebäude auf dem Flurstück 2140 und das rückwärtige Gebäude auf dem Flurstück 2139 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 150 m2, das vorhandene Gebäude auf dem Flurstück 2142 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 160 m2 sowie die vorhandenen Gebäude auf den Flurstücken 2093 und 2094 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 200 m2 als Höchstmaß festgesetzt." 2.2 Es wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die mit "A" bis "H" bezeichneten Flächen gilt: 4.1 Die mit "G" bezeichnete, für den Straßenverkehr gewidmete Fläche (Flurstück 4964, Moisburger Hang) wird entsprechend dem Bestand als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 4.2 Auf den Grundstücken sind je Grundstück ein großkroniger oder zwei kleinkronige Bäume zu pflanzen. 4.3 Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleibt; je angefangene 25 cm Stammumfang ist ein neuer Baum zu pflanzen. 4.4 Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standort-gerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen bzw. zu unterhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen. 4.5 Außerhalb von öffentlichen Straßen Verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen, Nebenanlagen, Geh- und Fahrwege sowie Stellplätze im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig. 4.6 Das von Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstücken zur Versickerung zu bringen. 4.7 Auf den privaten Grundstücken sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. 4.8 Dächer von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen."
Origin | Count |
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Bund | 148 |
Land | 524 |
Zivilgesellschaft | 2 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 60 |
Gesetzestext | 1 |
Messwerte | 3 |
Software | 1 |
Text | 347 |
Umweltprüfung | 186 |
unbekannt | 64 |
License | Count |
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geschlossen | 538 |
offen | 112 |
unbekannt | 11 |
Language | Count |
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Deutsch | 654 |
Englisch | 22 |
Resource type | Count |
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Archiv | 20 |
Bild | 7 |
Datei | 1 |
Dokument | 192 |
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Webdienst | 31 |
Webseite | 233 |
Topic | Count |
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Boden | 203 |
Lebewesen & Lebensräume | 661 |
Luft | 267 |
Mensch & Umwelt | 661 |
Wasser | 195 |
Weitere | 569 |