Berechnete Feinstaub-Immissionsbelastung (µg/m³) im bebauten Straßenraum für das Bezugsjahr 2010. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Feinstaub im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Die Legende orientiert sich an dem Zusammenhang zwischen dem Feinstaub-Jahresmittelwert und der Überschreitungswahrscheinlichkeit des 35-Tage-Kriteriums. Die Berechnung liegt für mehrere Städte in Niedersachsen vor, z. B. Hannover, Braunschweig, Göttingen, Osnabrück, Hildesheim, Oldenburg.
Berechnete Feinstaub-Immissionsbelastung (µg/m³) im bebauten Straßenraum für das Bezugsjahr 2015. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Feinstaub im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Die Legende orientiert sich an dem Zusammenhang zwischen dem Feinstaub-Jahresmittelwert und der Überschreitungswahrscheinlichkeit des 35-Tage-Kriteriums. Die Berechnung liegt für mehrere Städte in Niedersachsen vor, z. B. Hannover, Braunschweig, Göttingen, Osnabrück, Hildesheim, Oldenburg.
Weg Kernbek - über das Flurstück 560 der Gemarkung Horner Geest (Blohms Park; nördlich und östlich an das „Haus im Blohms Park“ angrenzende Fußwege) - Horner Landstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 128).
Die Verordnung über den Bebauungsplan Hummelsbüttel 14 vom 16. Juni 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 192) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung des niedergelegten Plans gilt die Festsetzung ¿Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Kirche) als Festsetzung "reines Wohngebiet", in der eine eingeschossige Bebauung in offener Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,2 und der Geschoßflächenzahl 0,3 zulässig ist; es sind nur Einzelhäuser zulässig, die nicht mehr als zwei Wohnungen haben dürfen. 2.Für das in Nummer 1 bezeichnete Gebiet gelten nachstehende Anforderungen: 1.Der Abstand der Baugrenzen beträgt zu den Straßenbegrenzungslinien 5 m, zu den übrigen Flurstücksgrenzen 3 m. 2.Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 35 Grad und 45 Grad zulässig; Staffelgeschosse sind ausgeschlossen. 3.Die Firsthöhe darf 9 m über Gehweg nicht überschreiten. 4.Für die Erschließung sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.
Berechnete Stickstoffdioxid-Immissionsbelastung (µg/m³) im bebauten Straßenraum für das Bezugsjahr 2010. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Stickstoffdioxid im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Aufgrund der modelltypischen „Unschärfe“ ist jedoch bereits bei berechneten Werten ab 33 µg/m³ die Überschreitung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes möglich. Die Berechnungen dienen der NO2-Notifizierung (Fristverlängerung).
Berechnete Stickstoffdioxid-Immissionsbelastung (µg/m³) im bebauten Straßenraum für das Prognosejahr 2015. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Stickstoffdioxid im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Aufgrund der modelltypischen „Unschärfe“ ist jedoch bereits bei berechneten Werten ab 33 µg/m³ die Überschreitung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes möglich. Die Berechnungen dienen der NO2-Notifizierung (Fristverlängerung).
Berechnete Stickstoffdioxid-Immissionsbelastung (µg/m³) im bebauten Straßenraum für das Prognosejahr 2015 mit zusätzlichen Maßnahmen. Diese zusätzlichen Maßnahmen wurden notwendig, da nach Prognoseberechnung noch Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen für 2015 zu erwarten waren. Die Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen wurde bis 2015 angestrebt. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Stickstoffdioxid im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Aufgrund der modelltypischen „Unschärfe“ ist jedoch bereits bei berechneten Werten ab 33 µg/m³ die Überschreitung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes möglich. Die Berechnung dient der NO2-Notifizierung (Fristverlängerung). Gilt nur für Göttingen, Hannover und Osnabrück, hier wurden wg. Grenzwertüberschreitungen zusätzliche Maßnahmen im Modell berücksichtigt.
Der Datensatz enthält die Radverkehrsanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg. Da es sich um einen routingfähigen Datensatz handelt, werden nicht nur klassische Radverkehrsanlagen (Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen etc.) erfasst, sondern auch Straßen und Wege, die von Radfahrenden nutzbar sind. Weiterhin werden auch Fußwege erfasst, wenn sie als sogenannte Schiebestrecken Lücken im Radverkehrsnetz füllen. Folgende Attribute werden bereitgestellt: - Status (Betrieb, Temporäre Anlage, …) - Straßenname - Art (Getrennter Geh-/Radweg, Gemeinsamer Geh-/Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Straße mit Mischverkehr bis 30 km/h, Fußgängerzone…) - Klasse (Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraße, Wege in Grünanlagen, Straße mit Mischverkehr, Schiebestrecke, Sonstige) - Zeitliche Beschränkung - Benutzungspflicht - Fahrtrichtung (in Geometrie-Richtung, in beide Richtungen) - Oberfläche (bituminöse Decke, wassergebundene Decke, Kunststein, Naturstein, …) - Breite in m - Hindernis (Durchfahrbarkeit gegeben, Umfahrung möglich, …) - Niveau (bodengleich, Tunnel, …) Die Visualisierung im WMS und somit auch im Geoportal erfolgt anhand des Attributs Klasse. Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, werden die Daten in sieben verschiedene Layer unterteilt, die sich an den Klassen orientieren. Langfristig, z.B. wegen Baumaßnahmen, gesperrte Wege werden nicht im Datensatz veröffentlicht. Sollten Sie Anmerkungen zum Datensatz haben oder Korrekturen melden wollen, schicken Sie diese bitte an radverkehrsnetz@gv.hamburg.de. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Aufgrund der Aktualität des Datensatzes kann keine rechtssichere bzw. tagesaktuelle Aussage getroffen werden.
Bezirk: Altona, Stadtteil: Blankenese, Ortsteil: 222, Planbezirk: Aufhebung des Fußweges zwischen Frenssenstraße und Tinsdaler Kirchenweg
Für die Herstellung von digitalen Orthophotos (DOP) erfolgte bis 2019 im 3-Jahres-Rhythmus ein gesonderter Farbbildflug bei voller Belaubung im Sommer für die Fläche der gesamten Stadt Hamburg (ausgeschlossen sind die Wattenmeerinseln). 2022 wurde das Digitale Orthophoto aus einer Satellitenszene abgeleitet. Bodenauflösung: 0,5m Aufnahmedatum: 03. Juni 2022 [Pléiades 1A/B "© CNES (2022), Distribution Airbus DS"] Die Daten aus dem Jahrgang 2022 werden aufgrund von Lizenzbedingungen nicht öffentlich bereitgestellt.
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