Der Datensatz enthält die Bedeutungsräume für den Fußverkehr in Hamburg. Sie sollen die Relevanz von Wegen und Straßen für Zufußgehende visualisieren. Die Daten wurden auf Basis eines Fußwegenetz aus dem Digitalen Landschaftsmodell und verschiedenen Interessensorten (POI) wie ÖPNV-Haltestellen, Einzelhandel oder Schulen berechnet. Jeder POI erhielt einen Einflussbereich und eine Gewichtung von 0 bis 15, wobei die höchste Zahl die größte Bedeutung darstellt, die niedrigsten eine geringe Bedeutung.
Der Datensatz enthält die Einzugsbereiche von Haltestellen des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) im Hamburger Stadtgebiet. Der Einzugsbereich (Realfußwegdistanz) von Fernverkehr, Regionalbahn (RE/RB/AKN), S-Bahn und U-Bahn beträgt 720 m um die Haltestellen, der Einzugsbereich von Bushaltestellen beträgt 480 m um die Haltestellen. Für die zugehörigen Haltestellen ist der Haltestelleneingang bzw. der Bahnsteigzugang maßgeblich. Bei großen Haltestellen gibt es entsprechend z.T. mehrere Haltestellenbereiche je Haltestelle. Der Datensatz enthält zudem verschiedene Attribute, wie z.B. den zugehörigen Haltestellennamen, die HaltestellenID, die Art des Transportmittels, die jeweiligen anfahrenden Liniennummern, die Anzahl der anfahrenden Linien (nur bei den Haltestellen), die Anzahl der Anfahrten pro Tag (nur bei den Haltestellen) und die Anzahl der erschlossenen Einwohner (nur bei den Einzugsbereichen). Der Datensatz wird vom HVV bereitgestellt und jährlich im Laufe des Frühjahrs auf den aktuellen Jahresfahrplan aktualisiert. Quellen für die Auswertung der Einzugsbereiche: Haltestellen des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans Fahrplandaten des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans zugrundeliegendes Fußwegenetz: OSM Aufbereitung aus 2020 zugrundeliegende Einwohnerdaten: Adressdaten aus Melderegister, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Stand 31.12.2021
Das Projekt "Verkehrssicherheits- und Umwelt-Audit: Querungsanlagen im Verlauf der 20 grünen Hauptwege in Berlin" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fuss e.V., Fachverband Fußverkehr Deutschland durchgeführt. Das Projekt - 20 grüne Hauptwege für Berlin - wurde aus dem von Senat und Abgeordnetenhaus 1994 beschlossenen Landschaftsprogramm des Landes Berlin entwickelt. Als 'Hauptwegenetz für Fußgänger' ist es 2006 per Beschluss des Abgeordnetenhauses zum 27. Leitprojekt der Agenda 21 Berlin erklärt worden. Es ist integriert im Stadtentwicklungskonzept Berlin 2020 und im Tourismuskonzept als 'Wander- und Spazierwegenetz' hervorgehoben. Seit 2003 ist der FUSS e.V. und seit 2005 sind FUSS e.V. und BUND Berlin e.V. gemeinsame Projektträger des Bürgerprojektes 'Netzwerk für 20 grüne Hauptwege', ab März 2006 in vertraglicher Kooperation mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Ziel ist es, ein etwa 500 Kilometer langes Wegenetz von Spazierwegen, Promenaden, durchgrünten Straßenräumen und Gehwegen für Alltags- und Freizeitwege der Bürger und Gäste zu schaffen. Alle Bewohner dieser Stadt sollen von ihrer Wohnung einen Anlaufweg von maximal ca. drei Kilometern zu einem dieser Wege haben. Das Wegenetz verbindet verschiedene Landschaftsräume, Parkanlagen und andere Grün- und Freiflächen unter Einbeziehung der Flussufer und der Wege an den zahlreichen Wasserflächen mit den Stadtquartieren. Angebunden werden Spielplätze, Jugendfreizeitstätten, Seniorenwohnhäuser und auch Sehenswürdigkeiten Berlins. Im Verlauf der 20 grünen Hauptwege gibt es ca. 800 bis 900 Stellen, an denen die Nutzerinnen und Nutzer Verkehrsflächen queren müssen. Diese Querungsstellen sind häufig nicht komfortabel oder gar gefährlich und noch häufiger nicht barrierefrei, d.h. sie können von Mobilitätsbehinderten nur mit Mühen oder Hilfen benutzt werden. Da es sich um ein Angebotsnetz handelt, welches zum Ziel hat, in einem sehr starken Maße von Müttern/Vätern mit Kindern/Kinderwagen, älteren Menschen und anderen Mobilitätsbehinderten genutzt zu werden, muss die durchgängige Barierefreiheit einen hohen Stellenwert erhalten. Seit 2008 führt der FUSS e.V. mit Unterstützung durch die Verkehrslenkung Berlin VLB einen Fußgängerverkehrs-Audit mit dem besonderen Schwerpunkt der Sichtbeziehungen zwischen Fußgängern aller Altersgruppen und Kraftfahrern an allen Querungsstellen im Verlaufe der 20 grünen Hauptwege durch. 2008 konnten knapp 30 Prozent des Wegenetzes mit einer Länge von ca. 150 Kilometern untersucht werden. Für das Untersuchungsgebiet wurden ca. 500 Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen formuliert. Für die Gesamtheit der Maßnahmenvorschläge wurde eine erste grobe Kosteneinschätzung angefügt, die einen durchschnittlichen Kostenfaktor von ca. 10.000,- Euro pro Kilometer Wegelänge ergab. 2009 werden die restlichen 70 Prozent untersucht und es werden Maßnahmenkataloge nach Dringlichkeitsstufen, Verwaltungsbezirken oder z.B. für Wegeänderungen erarbeitet. Das Projekt ist durch seine Größenordnung, der Betrachtung von Querungsstellen in Zusammenhang mit einem Fußwegenetz und auch durch die durchgängige Einbeziehung der Barrierefreiheit in Deutschland einmalig.
GehCheck-App: Fußwege selbst checken Mit der GehCheck-App kann jede*r ganz leicht einen Fußverkehrscheck durchführen. Diese Smartphone-App macht den Spaziergang oder den täglichen Fußweg zu einer spannenden Feldanalyse. Gefahrenstellen, Hindernisse und Verbesserungsvorschläge, aber auch Lob für gute Gehwege und Plätze, auf denen man sich wohlfühlt, lassen sich damit festhalten. Alles Erfasste erscheint auf einer Karte im Internet. Was ist ein Fußverkehrscheck? Bei Fußverkehrschecks werden durch Ortsbegehungen und Situationsbeobachtungen auf Wegen, Plätzen und an Querungsstellen Schwachstellen im Fußwegenetz identifiziert. Dies war bisher kaum ohne fachkundige Hilfe und nur mit zahlreichen Checklisten möglich. Mit der GehCheck-App steht den Bürger*innen dafür nun ein kostenfreies und leicht zu bedienendes Smartphone-Tool zur Verfügung. Das Umweltbundesamt förderte die Entwicklung dieser App im Rahmen eines Forschungsprojektes. Die App wird vom FUSS e.V.- Fachverband Fußverkehr Deutschland betrieben. Bürger*innen-Wissenschaft – Citizen Science Bürger*innen tragen mit der GehCheck-App ihr Erfahrungswissen über Unzulänglichkeiten im Fußroutennetz zusammen, die sie in ihrem Umfeld alltäglich erleben. Es werden Faktoren erhoben, die das Sicherheitsgefühl, die städtebauliche Attraktivität, die Aufenthaltsqualität, die Orientierung und die Leichtigkeit des Fußverkehrs beeinflussen. Was kann die App bewirken? Mit diesem Citizen-Science-Tool ergibt sich auf der Karte im Internet mit der Zeit ein umfassendes Bild darüber, an welchen Stellen die Kommunen dem Fußverkehr mehr Aufmerksamkeit schenken sollten und wo es bereits gute Lösungen gibt, an denen sich Planende ein Beispiel nehmen könnten. Die auf der Karte sichtbaren Einträge lassen sich auch nach bestimmten Kriterien auswerten und können für Stadt- und Verkehrsplanungsämter sowie für Stadt- und Verkehrsplanungsbüros von hohem Nutzen sein. Geht doch! Der Fußverkehr als umweltfreundlichste Art der Fortbewegung und bedeutender Teil der aktiven Mobilität sieht sich vielerorts noch immer ungünstigen Bedingungen gegenübergestellt. Einen Baustein zur Verbesserung stellen Fußverkehrschecks dar, mit denen eine erste Analyse der Gegebenheiten für zu Fuß Gehende im Straßenraum durchgeführt werden kann. Das UBA empfiehlt in der Publikation „Geht doch! - Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie“ unter anderem eine verbreitete Durchführung von Fußverkehrschecks.
Bessere Fußwege in der Stadt stärken Bus und Bahn Ein attraktiver Fußweg zur Haltestelle macht auch die Nutzung von Bus und Bahn attraktiver. Wie Kommunen Fußwege aufwerten können, zeigt ein Leitfaden des Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) anhand von zehn einfach umzusetzenden Maßnahmen. Der Leitfaden wurde im Projekt »Zu Fuß zur Haltestelle« entwickelt, welches vom UBA und Bundesumweltministerium gefördert wird. In der Stadt beginnt fast jede Fahrt mit dem Bus oder der Bahn zu Fuß auf dem Weg zur Haltestelle. Wie dieser Weg gestaltet ist, entscheidet mit darüber, ob der öffentliche Nahverkehr genutzt wird. In unseren Städten sind Fußwege jedoch häufig unzureichend ausgebaut. Sie sind oft zu schmal, mehr Stolperfalle als bequemer Gehweg und schlecht beleuchtet. Dazu kommen zu kurze Grünphasen für den Fußverkehr und zu wenige Möglichkeiten, Straßen bequem und sicher zu überqueren. Was nützt eine gute Haltestelle, wenn der Weg zu ihr voller Hindernisse ist? Um die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger zu verbessern und den öffentlichen Nahverkehr zu stärken, hat der ökologische Verkehrsclub VCD den „Leitfaden für den guten Weg zur Haltestelle“ veröffentlicht. Dieser enthält zehn einfache Maßnahmen, wie Kommunen das Fußwegenetz schnell aufwerten können: Mindestbreiten für Gehwege von 2,5 Metern mehr Fußgängerüberwege und Mittelinseln Beschilderung und Orientierungshilfen eigens für Gehende Umgebungspläne an Haltestellen abgesenkte Bordsteine an Querungen Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum komfortable und originelle Haltestellen Begrünung und Beleuchtung der Wege und Haltestellen Online-Fahrplanauskünfte mit Tür-zu-Tür-Navigation Haltestellen als Mobilitätsstationen, an denen beispielsweise auf ein Leihfahrrad oder Carsharing-Auto umgestiegen werden kann Das durch das UBA und Bundesumweltministerium ( BMU ) geförderte Verbändeprojekt beschäftigt sich mit der Verzahnung von Fußverkehr und dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Im weiteren Projektverlauf werden in mehreren Städten Fußwegechecks und Aktionen durchgeführt, sowie gemeinsam mit den ehrenamtlich Aktiven im VCD versucht, Dialoge mit Gemeinden, anderen Akteurinnen und Akteuren sowie Interessensvertretungen auf kommunaler Ebene zu initiieren. Die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs durch bessere Fußwege soll so einen höheren Stellenwert in der kommunalen Verkehrsplanung und Stadtgestaltung erlangen.
Offenlage - Stadt Breisach am Rhein Navigation: Oben Navigationsbereich oben Navigation: Inhalte Navigation: Zusatzinhalte Navigation: Unten Leben&Arbeiten Breisach am Rhein Leben & Arbeiten » Aktuelles » Bauleitplanung » Offenlage Navigation: Inhalte Offenlage Öffentliche Bekanntmachung Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung Vorentwurf Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Neumatten II“ im Stadtteil Oberrimsingen Der Gemeinderat der Stadt Breisach hat am 19.03.2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB zum Bebauungsplan „Neumatten II“ gefasst. Darauf aufbauend soll nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Träger der öffentlichen Belange nach § 4 (1) BauGB durchgeführt werden. Ziele und Zwecke der Planung Die Stadt Breisach am Rhein beabsichtigt, dass bestehende Gewerbegebiet „Neumatten“ in Oberrimsingen südlich zu erweitern. Ursprünglich war geplant, dass das Baugebiet eine größere Fläche umfasst. Aufgrund der damaligen Beschränkungen durch die Hochwassergefahrenkarte war eine Entwicklung im geplanten Umfang nicht möglich und es wurde eine Planung in zwei Bauabschnitten vorgesehen. Um die immer noch hohe Nachfrage nach Gewerbegrundstücke insbesondere in Ober- und Niederrimsingen decken zu können, wird nun der zweite Bauabschnitt entwickelt. Dadurch werden die Rahmenbedingungen zum Erhalt und Ausbau attraktiver Arbeitsplätze und Sicherung des Wirtschaftsstandorts geschaffen. Hierfür sollen zwischen den Kreisstraßen 4931 und 4932 insgesamt ca. 5,3 ha gewerbliche Bauflächen im Flächennutzungsplan dargestellt und im Bebauungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Neumatten II“ sollen dementsprechend folgende städtebauliche Ziele verfolgt werden: Sicherung und Stärkung von in Oberrimsingen ansässigen Betrieben Befriedigung des dringenden Verlagerungs- und Erweiterungsbedarfs mehrerer bestehender Gewerbebetriebe Schaffung von neuen sowie Erhalt von bestehenden Arbeitsplätzen Einbindung in das Ortsbild Berücksichtigung angrenzender Nutzungen Schaffung einer optimalen verkehrlichen Anbindung Grünordnerische Einbindung Der Planbereich befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Oberrimsingen. Nördlich wird es durch das vorhandene Gewerbegebiet „Neumatten“ begrenzt, östlich und westlich angrenzend befinden sich die Kreisstraße 4931 und 4932. Östlich grenzen ebenfalls örtliche Sportflächen wie auch Mischflächen an. Der Planbereich ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. Die Unterlagen im Vorentwurf werden mit Kurzbeschreibung und Scopingpapier vom 29.08.2024 bis einschließlich 27.09.2024 (Auslegungsfrist) im Rathaus der Stadt Breisach am Rhein, im Flur 2. OG Bauamt, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden. Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://stadt.breisach.de/de/aktuelles/bauleitplanung/offenlage eingesehen werden. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Breisach am Rhein abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail über bauamt@breisach.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Frühzeitige Beteiligung "Neumatten II" - Geltungsbereich Geltungsbereich (png) (324.95 kB) Frühzeitige Beteiligung "Neumatten II" - Kurzbeschreibung Kurzbeschreibung (pdf) (299.81 kB) Frühzeitige Beteiligung "Neumatten II" - Scoping Papier Scoping Papier (pdf) (488.8 kB) Öffentliche Bekanntmachung der STADT BREISACH a. Rh. Öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Waldstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB in Breisach am Rhein Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein hat am 30.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Waldstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf zusammen mit den aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die zukünftige Entwicklung im Plangebiet gesteuert und ein bauplanungsrechtlicher Rahmen geschaffen werden, der zum einen die mögliche Bebauung an geeigneten Stellen erweitert und zum anderen ortstypische und erhaltenswerte Strukturen des Gebietes schützt. Der Planbereich wird begrenzt im Norden durch die Straße „Leopoldschanze“ im Osten durch die vorhandene Wohnbebauung im Süden durch die Straßen „Schwanenstraße“ und „Rheintorstraße“ im Westen durch das Bebauungsplangebiet „Rheinumschlaggelände“. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 30.01.2024. Der Geltungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Der Bebauungsplan „Waldstraße“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung vom 19.02.2024 bis einschließlich 25.03.2024 (Auslegungsfrist) im Rathaus der Stadt Breisach, Münsterplatz 1, 79206 Breisach am Rhein, 2. OG Bauamt, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden. Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Breisach am Rhein unter https://stadt.breisach.de/de/aktuelles/bauleitplanung/offenlage eingesehen werden. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Breisach am Rhein abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail über bauamt@breisach.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Offenlage "Waldstraße" - Planzeichnung Planzeichnung (pdf) (1.02 MB) Offenlage "Waldstraße" - Abgrenzung Geltungsbereich Abgrenzung Geltungsbereich (pdf) (208.67 kB) Offenlage "Waldstraße" - Satzung Satzung (pdf) (109.12 kB) Offenlage "Waldstraße" - Begründung Begründung (pdf) (1.24 MB) Offenlage "Waldstraße" - Bebauungsvorschriften Bebauungsvorschriften (pdf) (292.3 kB) Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Vogesenstraße III“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB in Breisach am Rhein Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein hat am 12.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Vogesenstraße III“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf zusammen mit den aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauland im Anschluss an das vorhandene Baugebiet „Vogesenstraße II“ im nördlichen Bereich von Breisach geschaffen werden. Als Zielstellung soll ein klimagerechtes und flächensparendes Wohnquartier entstehen. Die Planung verfolgt insbesondere folgende Ziele: Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum und ergänzenden Nutzungen; Schaffung von bezahlbarem Wohnraum; Städtebauliche Integration in den räumlichen Kontext; Schaffung eines attraktiven Quartiers mit hohen Wohnqualitäten; Gliederung in Nachbarschaften mit sozialer Durchmischung; Schaffung von privaten und öffentlichen Grünräumen mit hoher Aufenthaltsqualität; Beachtung ökologischer und klimatischer Belange; Beachtung der Prinzipien der Schwammstadt und offene Wasserführung; ökonomische, orientierungsleichte und verkehrsminimierende Erschließung unter Einbindung bestehender Straßen; Attraktives Rad- und Fußwegenetz. Lage und Abgrenzung des Plangebiets Der Planbereich wird im Norden durch die Straße „Christmannsweg“ und „Meisennest“, im Osten durch die Straße „Müllheimer Straße“ und das angrenzende Wohngebiet „Vogesenstraße II“, im Süden durch das Gelände des Bauhofs sowie des Technischen Hilfswerks im Westen durch das angrenzende Gewerbegebiet „Isenberg“ begrenzt. Die Fläche auf der Gemarkung Breisach umfasst eine Größe von ca. 5,75 ha. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 24.10.2023. Der Geltungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Der Bebauungsplan „Vogesenstraße III“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und Umweltbeitrag mit artenschutzrechtlicher Prüfung sowie folgenden Fachgutachten: − Schalltechnische Untersuchung, − Regenwasserkonzept mit Anlagen, − Geotechnischer Bericht vom 02.01.2024 bis einschließlich 06.02.2024 (Auslegungsfrist) im Rathaus der Stadt Breisach, Münsterplatz 1, 79206 Breisach am Rhein, 2. OG Bauamt, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereit gehalten werden. Alle Unterlagen können auf der Homepage der Stadt Breisach am Rhein unter https://stadt.breisach.de/de/aktuelles/bauleitplanung/offenlage eingesehen werden. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen: Umweltbeitrag mit artenschutzrechtlicher Prüfung vom 12.12.2023 (Freiraum- und LandschaftsArchitektur Ralf Wermuth). Diese Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen mit Darstellungen wesentlicher Auswirkungen und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen: 1. Arten/Biotope: Durch die geplante Bebauung sind mittlere bis hohe Auswirkungen durch den relativ großflächigen Verlust von grasreichen, trocken-warmen Ruderalflächen mit mittlerer ökologischer Wertigkeit und einigen, höhlenreichen Einzelbäumen in Siedlungsnähe zu erwarten. Um das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG (Verletzung/Tötung, Störung und Schädigung) zu vermeiden, sind für die Artengruppen Insekten, Reptilien, Vögel und Fledermäuse Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen notwendig. Weiterhin müssen (vorgezogene) Ausgleichmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) vor Baubeginn umgesetzt werden. 2. Geologie und Boden/Fläche: Durch die Planung sind hohe bis sehr hohe Auswirkungen durch Versiegelung von Böden mit hoher bis sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit und den Verlust hochwertiger Ackerflächen zu erwarten. 3. Klima und Luft/Grundwasser: Aufgrund des relativ großflächigen Eingriffs und Versiegelung von Siedlungsflächen sind mittlere bis hohe Auswirkungen auf den Umweltbelang Klima und Luft sowie mittlere Auswirkungen auf den Umweltbelang Grundwasser zu erwarten. 4. Mensch/Wohnen: Während der Bauphase sind durch die zu erwartenden Lärm- und Schadstoffbelastungen geringe Beeinträchtigungen für den Umweltbelang Mensch/Wohnen zu erwarten. 5. Landschafts- und Ortsbild: Im Hinblick auf die Umweltbelange Landschafts- und Ortsbild, landschaftsbezogene Erholung ist mit geringen Beeinträchtigungen durch die Bebauung einer innerstädtischen Freifläche zu rechnen. 6. Kultur- und Sachgüter: Kultur- und Sachgüter sind im Plangebiet nicht bekannt. Es sind keine Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Breisach am Rhein abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail über bauamt@breisach.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Breisach am Rhein, den 18.12.2023 Oliver Rein, Bürgermeister Offenlage "Vogesenstraße III" - Satzungen Satzungen "Vogesenstraße III" (pdf) (552.31 kB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Planzeichnung Planzeichnung "Vogesenstraße III" (pdf) (3.85 MB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Bebauungsvorschriften Bebauungsvorschriften "Vogesenstraße III" (pdf) (1.48 MB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Begründung Begründung "Vogesenstraße III" (pdf) (1.61 MB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Umweltbeitrag Umweltbeitrag "Vogesenstraße III" (pdf) (642.79 kB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Artenschutzrechtliche Prüfung Artenschutzrechtliche Prüfung "Vogesenstraße III" (pdf) (3.54 MB) Offenlage Vogesenstraße III - Dokumentation Nistkästen Dokumentation Nistkästen "Vogesenstraße III" (pdf) (839.16 kB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Ausgleichs- und Entwicklungskonzept Blauwasser Ausgleichs- und Entwicklungskonzept Blauwasser "Vogesenstraße III" (pdf) (3.71 MB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung "Vogesenstraße III" (pdf) (15.45 MB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Regenwasserkonzept Regenwasserkonzept "Vogesenstraße III" (pdf) (1.84 MB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Anhang 1 Regenwasserkonzept - Lageplan Ableitungs- und Versickerungselemente Anhang 1 Regenwasserkonzept - Lageplan Ableitungs- und Versickerungselemente (pdf) (1.77 MB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Anhang 2 Regenwasserkonzept - Vorgaben Bebauungsplan Anhang 2 Regenwasserkonzept - Vorgaben Bebauungsplan (pdf) (1.18 MB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Anhang Regenwasserkonzept - Einzugsgebiete, Fließrichtungen und Mulden Anhang Regenwasserkonzept - Einzugsgebiete, Fließrichtungen und Mulden (pdf) (1.87 MB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Anhang Regenwasserkonzept - Muldentiefen Anhang Regenwasserkonzept - Muldentiefen (pdf) (1.33 MB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Anhang Regenwasserkonzept -Bemessungstabellen Anhang Regenwasserkonzept -Bemessungstabellen (pdf) (1.37 MB) Offenlage "Vogesenstraße III" - Geotechnischer Bericht Geotechnischer Bericht "Vogesenstraße III" (pdf) (4.81 MB) Navigation: Zusatzinhalte Suche Schnell zum Ziel Abfallkalender Ansprechpartner Bürgerbewegung für Inklusion Stadtanzeiger Stellenangebote Veranstaltungen Öffentl. Bekanntmachungen Stadtverwaltung Breisach am Rhein Münsterplatz 1 79206 Breisach am Rhein Telefon07667 / 832 - 0 Fax07667 / 832 - 900 E-Mailinfo@breisach.de Öffnungszeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag - Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr Oder nach vorheriger Terminvereinbarung. Bürgerservice: Montag - Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Mittwoch: 14:00 Uhr – 17:00 Uhr --------------------------------------------------------------------- IBAN: Sparkasse Staufen-Breisach: DE83 6805 2328 0006 0001 37 Volksbank Breisgau-Markgräflerland eG: DE95 6806 1505 0000 5885 04 Top ^ Navigation: Oben Navigationsbereich oben Navigation: Inhalte Navigation: Zusatzinhalte Navigation: Unten
Mit System zum kommunalen Klimaschutz Der European Energy Award (eea) - Das Instrument zur Umsetzung von Energieeffizienz und Klimaschutz in Kommunen - 1. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt – Gebäude Energie Technologie 23./24. Oktober 2013, Umweltbundesamt Dessau 1. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt, 23./24.10.2013, Dessau 1 Nachhaltige Energie- und Klimaschutzpolitik 1. Was ist der European Energy Award (eea)? 2. Der eea-Prozess und die Instrumente 3. Beispiele – was tun Kommunen 4. Kosten und Förderung 5. Nutzen des eea für die kommunale Arbeit 1. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt, 23./24.10.2013, Dessau 2 Aufgaben - Themen: nachhaltige Energie- und Klimaschutzpolitik Energieberatung Klimaschutzkonzept Gebäudemanagement Energiewende Nullenergiestandard Blockheizkraftwerk ILEK Gebäudesanierung Hausmeisterschulung Windkraft Energieautarke/ Bioenergie Region Fernwärmenetze jetzt? Wärmepumpe Bürger – privateUnd Haushalte Energiemix Contractingverträge Rad- und Fußwegenetze Bauleitplanung ÖPNV 1. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt, 23./24.10.2013, Dessau Solarkollektoren Mikrogasnetze Straßenbeleuchtung Gemeinsame Gewerbegebiete Ökoprofit smart metering Demographie Unternehmerstammtische 3
Um eine deutliche Lärmreduzierung zu erreichen, sind meistens mehrere Maßnahmen erforderlich. Daher sind Konzepte erforderlich, die sich aus verschiedenen Maßnahmen zusammensetzen und verschiedene Potenziale nutzen. Möglich sind planerische, verkehrliche, technische, bauliche, gestalterische und organisatorische Maßnahmen. Bei der Entwicklung sollten vorrangig Maßnahmen an den in der Lärmanalyse ermittelten Lärmschwerpunkten erfolgen, also dort, wo viele Menschen von starkem Lärm betroffen sind. Im Folgenden wird überwiegend auf Maßnahmen an Straßen eingegangen, da dort die höchsten Lärmbelastungen vorliegen, ein hohes Lärmminderungspotential vorhanden ist und hier am ehesten kommunale Handlungsmöglichkeiten bestehen. An erster Stelle sollte versucht werden, die Entstehung von Lärm von vornherein zu vermeiden . Dies kann im Straßenverkehr durch Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Öffentlicher Personennahverkehr - ÖPNV, Rad, Fuß) erreicht werden. Dazu sind der ÖPNV zu fördern und ein attraktives Rad- und Fußwegenetz (Radfahrstreifen / Schutzstreifen, Fahrrad-Abstellanlagen, Bike + Ride, Wegweisung, Querungshilfen an Hauptstraßen) aufzubauen. Begleitend sollten günstige siedlungsstrukturelle Rahmenbedingungen umgesetzt werden, wie z. B. der Erhalt und die Schaffung einer hohen Nutzungsmischung und -dichte in der Stadt sowie dezentrale Einkaufsmöglichkeiten in Wohngebieten. Dies kann durch Restriktionen beim Straßenverkehr, wie z. B. durch Parkraumbewirtschaftung, unterstützt werden. Ein solcher Ansatz setzt eine integrierte Siedlungs- und Verkehrsplanung voraus, die über längere Zeit kontinuierlich betrieben und umgesetzt wird. An zweiter Stelle steht die Verminderung von bestehenden Lärmemissionen . Hier bestehen Möglichkeiten durch z. B. die Sanierung von schadhaften Asphaltbelägen, den Einbau leiserer Fahrbahnbeläge, die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und die Verstetigung des Verkehrsflusses. Eine weitere Möglichkeit der Lärmreduzierung für die betroffenen Anwohner besteht in der Verlagerung und Bündelung von Emissionen . Die Bündelung von Verkehren auf den Hauptachsen führt zu verkehrlichen Entlastungen im Nebennetz und somit zur dortigen Lärmreduzierung. Dies kann z. B. durch die Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche, Tempo-30-Zonen, temporäre Fahrverbote, Einbahnstraßen, Abbiegeverbote und bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung erreicht werden. Gesondert ist auch der Lkw-Verkehr zu betrachten und insbesondere nachts die Verlagerung in weniger sensible Bereiche zu fördern. Grundsätzlich ist jedoch immer zu überprüfen, welche Auswirkungen am übrigen Straßennetz entstehen, insbesondere an den höher belasteten Hauptstrecken. Bieten die genannten Maßnahmen keine ausreichende Pegelminderung, so kommen weitere Möglichkeiten in Form von Schallabschirmungen auf dem Schallausbreitungswege in Frage. Hierzu zählen städtebauliche Maßnahmen wie z. B. die Schließung von Baulücken und die Schaffung von abschirmenden Gebäudestrukturen, aber auch der Bau von Schallschutzwänden, -wällen, Tunneln oder Trögen. Diese Maßnahmen werden im innerstädtischen Bereich oft durch den erforderlichen Platzbedarf (Wälle) oder die zahlreichen einmündenden Straßen und Ein- und Ausfahrten begrenzt. Darüber hinaus können städtebauliche Sichtachsen unterbrochen und das Stadtbild stark beeinträchtigt werden. Durch den Einbau von Schallschutzfenstern kann in den betroffenen Räumen und Wohnungen eine erhebliche Reduzierung der Lärmbelastung erreicht werden. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Außenbereiche (Balkon, Terrasse, Garten) weiterhin verlärmt werden. Daher sollte der Einbau von Schallschutzfenstern nur als letzte Möglichkeit der Lärmminderung im Wohnbereich genutzt werden. An dieser Stelle sei noch einmal auf die Bedeutung der Mitwirkung verwiesen. Die Bürgerinnen und Bürger können als betroffene Experten vor Ort wichtige Informationen für eine gute Lärmaktionsplanung liefern. Da sich einige Lärmquellen und auch die Wirkungen von bestimmten Maßnahmen mit der strategischen Lärmkartierung auf Grund ihrer Berechnungsvorgaben nicht abbilden lassen, sind Hinweise aus der Bevölkerung unabdingbar.
Die Förderung des Umweltverbundes ist ein wesentlicher Maßnahmenkomplex zur langfristigen und nachhaltigen Reduzierung der Lärmimmissionen durch die Vermeidung von KFZ-Fahrten. Neben der Schaffung durchgehender, attraktiver und sicherer Radverkehrsanlagen sowie der Sicherstellung der Freizügigkeit, Barrierefreiheit und Querungssicherheit für den Fußverkehr hat die Förderung des Öffentlichen Verkehrs einen hohen Stellenwert. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmenansätze erfolgversprechend: Nachfolgend werden diese Ansätze näher beschrieben. Die Förderung des Radverkehrs und die damit angestrebte Verlagerung von KFZ-Fahrten zum Radverkehr sind maßgeblich von der Existenz nutzerfreundlicher Radverkehrsanlagen abhängig. Neben ausreichenden baulichen Gegebenheiten und den Sicherheitsanforderungen entsprechender Markierung und Beschilderung ist es auch wichtig, ein fahrradfreundliches Klima zu schaffen. Hierzu kann die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs (ÖV) und Öffentlichkeitsarbeit beitragen. Aber auch die Bereitstellung von ausreichenden Fahrradabstellanlagen an Bahn- und Bushaltestellen oder in den Einkaufsbereichen können zu einer verstärkten Fahrradnutzung beitragen und so den motorisierten Individualverkehr einschließlich der damit verbundenen negativen Umweltauswirkungen reduzieren. Ein gutes Beispiel dafür sind Fahrradparkhäuser, die wettergeschützte und überdachte Abstellplätze bieten und an die oftmals ein Reparaturservice und ein Fahrradverleih angegliedert ist. Rastation in Münster Eine weitere Möglichkeit, den Radverkehr gezielt zu fördern ist die Ausweisung von Fahrradstraßen. Dies bietet sich auf Strecken an, die stark vom Fahrradverkehr genutzt werden. Auf diesen Straßen hat der Radverkehr Vorrang und anderer Fahrzeugverkehr dar. Eine weitere Möglichkeit den Radverkehr gezielt zu fördern ist die Ausweisung von Fahrradstraßen. Dies bietet sich auf Strecken an, die stark vom Fahrradverkehr genutzt werden. Auf diesen Straßen hat der Radverkehr Vorrang und anderer Fahrzeugverkehr darf nur nach entsprechender Beschilderung (Anlieger) ausnahmsweise diese Straßen mitbenutzen. Ein Beispiel hierfür ist die 2009 ausgewiesene „Wellnessroute“ in Friedrichshafen. Ausweisung Fahrradstraße – Beispiel Schmidtstraße in Friedrichshafen Der Fußverkehr ist, ähnlich wie der Radverkehr, insbesondere an Hauptverkehrsstraßen auf sichere Wegeverbindungen und Querungen angewiesen. Daher kann er nachhaltig durch eine Verbesserung der bestehenden Fußverkehrsanlagen gefördert werden. Fußgängerquerungen können durch die Errichtung von Querungshilfen wie Mittelinseln und Lichtsignalanlagen und mit Hilfe von Umgestaltungsmaßnahmen im Straßenraum gesichert werden. Begleitende Geschwindigkeitsreduzierungen für den Kraftfahrzeugverkehr mindern die Geräuschemissionen und tragen zur Verkehrssicherheit bei. Qualitativ hochwertige Oberflächen und abgesenkte, aber noch wahrnehmbare Bordsteinkanten gewährleisten die Barrierefreiheit für behinderte und alte Menschen und führen zu einer Angebotsverbesserung. Des Weiteren sollte das Fußwegenetz besonders engmaschig sein und auch kurze direkte Wege ermöglichen, die mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbar sind. Auch die Schulwegsicherung ist ein Element zur Förderung des Fußgänger- und Radverkehrs. Dazu gehören definierte Schulwegpläne mit empfohlenen Schulwegrouten und verkehrsregelnden sowie baulichen Maßnahmen zum Schutz der Kinder im Straßenraum. Es beinhaltet aber auch Maßnahmen der Verkehrserziehung und Verkehrsüberwachung. Somit lassen sich Bring- und Holdienste mit dem Pkw für Kurzstrecken vermeiden. Eine besondere Form der Straßenraumgestaltung stellt der sogenannte „Shared Space“ dar. Durch fehlende Verkehrszeichen, Signalanlagen und Fahrbahnmarkierungen wird ein Verkehrsraum geschaffen, in dem alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt werden. Nur durch gegenseitiges Rücksichtnahme und das Rechts-vor-Links-Gebot wird eine Verkehrssituation erzeugt, in der sich alle Verkehrsteilnehmer untereinander durch Blickkontakt abstimmen müssen. Der nicht mehr vom KFZ-Verkehr dominierte Straßenraum wird so für Fußgänger und Radfahrer attraktiver. Mit dem ÖPNV sollten nicht nur die Wohngebiete an die Innenstadt angebunden werden, sondern auch alle größeren Einkaufs- und Freizeiteinrichtungen sowie Gewerbezentren in Stadtrandlage. Damit besteht die Möglichkeit, die auf die Ortsrandbereiche ausgerichteten KFZ-Fahrten auf den öffentlichen Verkehr zu verlagern. Ein attraktives ÖPNV-Angebot basiert unter anderem auf kurzen Fahrzeiten mit wenigen verkehrsbedingten Halten. Hierfür können separate Busfahrstreifen angelegt werden, von deren Benutzung der motorisierte Individualverkehr ausgenommen ist. An den Ampelkreuzungen kann eine ÖPNV-Beeinflussung integriert werden, so dass die Grünphasen gedehnt bzw. beschleunigt geschaltet werden, sobald sich ein ÖPNV-Fahrzeug nähert. Hierbei entsteht jedoch ein Zielkonflikt mit der Verstetigung des KFZ-Verkehrsflusses durch eine „Grüne Welle“. Diesbezüglich wird eine Einzelfallabwägung notwendig. Behindertengerechte Haltestelle in Hamburg-Altona Die Vorrangstellung des ÖPNV kann außerdem mit gestalterischen Mitteln wie attraktiven Umsteigepunkten unterstrichen werden. Anzeigen der ÖPNV-Abfahrtzeiten in der Innenstadt bieten sowohl dem ÖPNV-Nutzer und ÖPNV-Betreiber, als auch den Gewerbetreibenden bzw. dem Einzelhandel Vorteile. Im Stadtbild präsente Informationen eines attraktiven ÖPNV-Angebotes können dazu beitragen Vorurteile von Autofahrern gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln zu überwinden. Fahrgäste können den Zugang zum öffentlichen Verkehr besser planen und verbringen die gegebenenfalls anfallende Wartezeit anstatt im Haltestellenbereich eher in den Einzelhandelseinrichtungen, Cafés und Restaurants. Die Verknüpfung der Verkehrsmittel untereinander ist vor allem für zentrumsferne Gebiete mit im Vergleich zu zentralen Bereichen geringeren ÖV-Erschließungsqualitäten von Bedeutung. Zu- und Abgangswege zum öffentlichen Verkehrsmittel werden in der Regel zu Fuß zurückgelegt. Zur Erweiterung des Einzugsbereiches des öffentlichen Verkehrs sollten Verknüpfungen zu anderen Verkehrsmitteln an den Haltestellen hergestellt werden. Mit Fahrradabstellanlagen an Bus- und Bahnhaltestellen und der Verknüpfung mit Angeboten wie Fahrradverleih und Carsharing können zudem neue Nutzergruppen für den öffentlichen Verkehr erschlossen werden. Ein weiteres Beispiel zur Verknüpfung der Angebote liefert Stuttgart, dort wird ab 2013 die „Mobilitäts- und Servicekarte“ ausgegeben. Sie soll einen vereinfachten und kombinierten Zugang zu verschiedenen alternativen Verkehrsmitteln liefern. Dazu gehören Bahnen und Busse, Leihfahrräder und Carsharing-Angebote. Die Angebote sollen in den nächsten Jahren ausgebaut werden und durch Anreizsysteme gefördert werden. Verknüpfungspunkt Bahnhof Wuppertal-Barmen