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Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4b): Kernflächen naturnahe Wälder

Der Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Kernflächen Wald Naturnah aus dem Verbund der naturnahen Waldlebensräume. Die Kernflächen der naturnahen Wälder bestehen ausschließlich aus Waldtypen mit einer hohen Bedeutung für den Biotopschutz sowie damit einhergehend für den Artenschutz, während die sonstigen Wälder im Biotopverbund (s. Datensatz „Sonstiger Wald) eine Funktion für den Artenschutz, speziell für hochmobile Großsäuger (Wildkatze, Luchs, Rothirsch), besitzen. Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4b): Sonstige Wälder

Der Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Sonstigen Wälder aus dem Verbund der Waldlebensräume für Arten mit großem Raumanspruch, die eine Funktion für den Artenschutz, speziell für hochmobile Großsäuger (Wildkatze, Luchs, Rothirsch), besitzen, während die Kernflächen Wald Naturnah aus dem Verbund der naturnahen Waldlebensräume eine hohe Bedeutung für den Biotopschutz sowie damit einhergehend für den Artenschutz haben (s. Datensatz „Wald Kernflächen“). Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © GeoBasis-DE/LGLN 2021, © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Jagdbericht

Jagdbericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern Durch die Oberste Jagdbehörde wird jährlich ein Jagdbericht für das abgelaufene Jagdjahr (01.04. bis 31.03. des Folgejahres) erstellt. Bei Interesse kann er bei der Obersten Jagdbehörde (s. Auskunftsadresse) bezogen oder für einen begrenzten Zeitraum aus dem Internet (www.wald-mv.de) herunter geladen werden. Seit dem Jagdjahr 1992/93 wird für das Land Mecklenburg-Vorpommern jährlich ein Jagdbericht erstellt, der sich aus Statistiken und erläuternden Texten zusammensetzt. Die Basis für die statistischen Darstellungen bilden im Wesentlichen die von den unteren Jagdbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte) und den Forstämtern zu den Jagdbezirken erfassten Daten. So werden z.B. die jährlichen Jagdstrecken und deren Veränderung im Vergleich zu den Vorjahren sowie die Wildschadenssituation, einschließlich der Wildschadensausgleichskasse als Besonderheit Mecklenburg-Vorpommerns, dargestellt. Aus der Entwicklung der Streckenzahlen für die einzelnen jagdbaren Tierarten werden Rückschlüsse auf die Größe der jeweiligen Populationen gezogen. Die daraus ableitbaren speziellen Erkenntnisse und damit verbundene Probleme, wie z. B. Wildschadensumfang oder das Auftreten von Wildseuchen, werden für die einzelnen Arten diskutiert. Weiterhin werden in dem Bericht Informationen zu den Jagdscheininhabern, den Jägerprüfungen, sowie der Jagdhundehaltung gegeben. In einigen Jagdberichten werden durchgeführte jagdwissenschaftliche Untersuchungen dargestellt, wie z. B. für das Damwild, den Rotfuchs, den Feldhasen, den Baummarder oder den Marderhund.

INSPIRE BW Verteilung der Arten Luchsnachweise

INSPIRE Datensatz der Luchsnachweise in Baden-Württemberg. Die Karte zeigt die besetzten Zellen des letzten abgeschlossenen Monitoringjahres (das Monitoringjahr beginnt am 01.05 und endet am 30.04 des Folgejahres, der Abschluss findet i.d.R. im Dezember des Folgejahres statt). Der erste sichere Nachweis eines Luchses in Baden-Württemberg gelang im Jahr 2000. Die gefüllten 10 x 10 km Rasterzellen wurden nach den Monitoringstandards des BfN als "besetzt" markiert (entweder 1x C1 oder 2x C2 nach SCALP-Kriterien) und beziehen sich immer auf das Monitoringjahr, welches am 01.05 beginnt und am 30.04 des Folgejahres endet. Als C1 Nachweis gelten tot aufgefundene Luchse, Foto- oder Videodokumentation, eingefangene Tiere und genetische Nachweise. Ebenso können ausgewertete Telemetriedaten nach den Monitoringstandards des BfN als C1 Nachweis zählen. Als C2 Nachweis gelten von erfahrenen Personen überprüfte Hinweise wie Risse von Nutz- und Wildtieren oder Spuren. Sowohl aus Gründen der Sensibilität der Tiere als auch aufgrund der großen Streifgebiete werden die Nachweise nur mit einer Auflösung von 10 x 10 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen von externen Personen.

Monitoring von Wildtierarten

Die FVA ist vom Land Baden-Württemberg mit dem Monitoring seltener, waldgebundener Tierarten wie Auerhuhn, Luchs, Wildkatze, Wolf u.a. beauftragt. Fortlaufend werden Hinweise über diese Tierarten über das Netzwerk der Wildtierbeauftragten in den Landkreisen an die FVA gemeldet und dokumentiert. Über dieses vorwiegend passive Monitoring-System ist es bei aktuellem Vorkommen dieser Tiere möglich, erneute Auftreten, Wanderbewegungen, Nutztierübergriffe, Wildunfallschwerpunkte und weitere Ereignisse zu erfassen. Das Monitoring gilt als wissenschaftliche Basis und Voraussetzung um Fragen rund um das Management von JWMG - Tierarten, sowie als Grundlage für die FFH- Berichtserstellung.

Aufbau eines dauerhaften Wildmonitoringnetzwerkes durch die Jäger im Freistaat Sachsen - Netzwerk: Wildtierbeauftragte in Sachsen

Jäger sind durch ihre fachlichen Kenntnisse, ihre gleichmäßige, räumliche Verteilung und ihren regelmäßigen Aufenthalt im Revier prädestiniert, eine wichtige Rolle im Monitoring von Wildtieren zu übernehmen. Für ein geeignetes, effektives Wildtiermonitoring durch die Jäger im Freistaat Sachsen ist es nötig, dass ehrenamtliche Monitoringverantwortliche ('Wildtierbeauftragte') gefunden und geschult werden, um als Zentral-/Anlaufstelle zur Verfügung zu stehen. Es werden ähnliche Strukturen, wie sie bereits im sächsischen Luchsmonitoring (www.luchs-sachsen.de) existieren, entstehen. Der Aufbau dieses Netzwerkes erfolgt durch die Arbeitsgruppe 'Wildtierforschung' an der Professur für Forstzoologie der TU Dresden. Hierfür wird im Frühjahr 2013 eine zweitägige Schulung durchgeführt, in der wichtige Dinge zum Monitoring der Schwerpunktarten (Wolf, Luchs, Wildkatze, Fischotter, Baummarder, Iltis, Marderhund, Waschbär und Mink) sowie Monitoringgrundlagen (z.B. Dokumentation von Nachweisen, Fotofallen- und Lockstockeinsatz) vermittelt werden.

Wildtierinformationssystem der Länder Deutschlands (WILD)

Das bundesweite Monitoringprogramm WILD wurde auf der Grundlage einheitlich angewandter Methoden als dauerhafter Baustein der ökologischen Umweltbeobachtung eingerichtet. Die Erarbeitung einer reproduzierbaren und zuverlässigen Datenbasis für wissenschaftliche Forschung zielt darauf ab, Strategien zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von Tierpopulationen zu entwickeln. Bestandsdichten und -entwicklungen im Zusammenhang mit relevanten populationsökologischen Daten werden für Feldhase, Rotfuchs, Dachs, Rebhuhn und Rabenkrähe erfasst und dargestellt. Diese Darstellungen dienen als Informationsbasis für jagdpolitische und naturschutzrelevante Entscheidungen in Deutschland. Insbesondere der Einfluss der Jagd auf die Populationsentwicklung dieser Spezies soll abgeschätzt und die Erfüllung oder Nichterfüllung des Anspruches auf Nachhaltigkeit zukünftig eindeutig dokumentiert werden. Die Daten sollen zudem als Grundlage zukünftiger Roten Listen Verwendung finden. Die Datenerhebung erfolgt zum einen methodisch in ausgewählten Referenzgebieten, zum anderen durch möglichst flächendeckende Einschätzungen. Hierbei ist WILD in Niedersachsen eng an die WTE angebunden. Die Aufgabenbereiche des IWFo als einen von drei WILD -Zentren für Deutschland sind die Mitarbeit in der Projektkonzeption und -koordination sowie die Betreuung der Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Hessen.

Koordinierung des Monitorings von Luchs und Wildkatze als Arten der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) im Freistaat Sachsen

Der Luchs ist eine Art des Anhangs II bzw. IV der FFH-Richtlinie. Demnach muss der EU-Kommission in regelmäßigen Abständen über den Erhaltungszustand der Art berichtet werden. Um eine repräsentative Datenerhebung zu Vorkommen, Verbreitung und Arealnutzung des Luchses im Freistaat Sachsen realisieren zu können, wurde ein ehrenamtliches Kartierernetz zur Erfassung aller diesbezüglichen Hinweise aufgebaut. Zusätzlich zu diesem passiven Monitoring erfolgt ein aktives Monitoring mit Hilfe von Fotofallen in den potentiellen Vorkommensgebieten Sachsen.

Monitoring des Luchses (Lynx lynx) als Art der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) im Freistaat Sachsen

Oberlausitzer Bergland, der Sächsischen Schweiz, dem Erzgebirge und dem Vogtland hinterlässt das 'Pinselohr in unregelmäßigen Abständen seine Spuren. Als Art der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, muss der EU-Kommission regelmäßig über den Erhaltungszustand von Luchspopulationen berichtet werden. Hierfür ist ein koordiniertes Monitoring unentbehrlich. Gleichzeitig unterliegt der Luchs in Sachsen dem Jagdrecht, und damit der Hegeverpflichtung der Jagdausübungsberechtigten. Er hat als streng geschützte Art keine Jagdzeit. Mit dem Ziel eines passiven Luchs-Monitorings wurden deshalb in den oben genannten potenziellen Verbreitungsgebieten Sachsens im Frühjahr 2008 etwa 40 ehrenamtlich tätige Personen aus Jagd-, Forst- und Naturschutzkreisen als 'Luchs-Erfasser ausgebildet (Liste der Erfasser siehe www.luchs-sachsen.de). Dabei gilt es, zufällig gefundene Nachweise, wie Sichtbeobachtungen, Spuren, Kot- oder Haarfunde zu überprüfen und mittels eines Erhebungsbogens zu dokumentieren. Aufgabe der Luchs-Erfasser ist es auch, entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung nachzugehen. Zusätzlich wird im Winter 2009/2010 erstmals großräumig ein aktives Monitoring durchgeführt. Für dieses sogenannte opportunistische Fotofallen-Monitoring wurden acht Einsatzgebiete in Süsdachsen ausgewählt. Hierbei kommen 12 digitale Infrarot-Fotofallen vom Typ RM 45 der Firma RECONYX zur Anwendung. Die so zusammengetragenen Nachweise werden an der TU Dresden - Prof. für Forstzoologie gesammelt und an die zentrale Datenbank des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie weiter gegeben. Darüber hinaus soll die Sammlung umfangreicher Informationen Grundlagen für ein angepasstes Luchs-Management schaffen, um potenziellen Interessenskonflikten frühzeitig entgegenwirken zu können. Träger des Luchs-Monitorings ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Unterstützt wird das Projekt durch die Oberste Jagdbehörde des Freistaates und den Landesjagdverband Sachsen e.V.. Koordinierung, Schulung der Luchs-Erfasser und wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens obliegen der Professur für Forstzoologie der TU Dresden mit Sitz in Tharandt. Um das Vorhaben von wissenschaftlicher Seite zu unterstützen, begann im Herbst 2008 eine Masterarbeit an der Professur für Forstzoologie/Tharandt. Da vor allem im Vogtland auch aktuelle Hinweise auf die Art vorliegen, soll in dieser Untersuchung das Vorkommen des Luchses im Vogtland anhand eines Lockstock- und Fotofallen- Monitorings sowie gezielter Abspüraktionen dokumentiert werden. Die Studie wird aus Mitteln der Jagdabgabe des Freistaates gefördert. U.s.w.

Vorkommen und Verbreitung des kleinen Fuchsbandwurmes in der Rotfuchspopulation in Niedersachsen

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