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Evaluierung von Fischschutz- und Fischabstiegsmaßnahmen für die Umsetzung des WHG § 35

Das Projekt "Evaluierung von Fischschutz- und Fischabstiegsmaßnahmen für die Umsetzung des WHG § 35" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Gewässerökologie und Fischereibiologie durchgeführt. Für das Erreichen der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie sind in fast allen Fließgewässersystemen Deutschlands Maßnahmen zur Herstellung der flussauf- und flussabwärts gerichteten Durchgängigkeit für Fische erforderlich, um die anthropogen bedingten Defizite in der longitudinalen Passierbarkeit zu reduzieren. Die Errichtung von Fischaufstiegsanlagen an Wehren und sonstigen Wanderhindernissen sowie die Installation von Fischschutz- und Fischabstiegssystemen insbesondere an Wasserkraftanlagen sind hierbei von zentraler Bedeutung. In diesem Zusammenhang besteht die dringende Notwendigkeit, den Fischschutz und Fischabstieg nach dem derzeitigen Stand des Wissens auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen. Dafür sind methodische Ansätze erforderlich, die valide und reproduzierbare Daten liefern um einen Vergleich der Effizienz unterschiedlicher Fischschutz- und Abstiegskonzepte zu gewährleisten und Empfehlungen für Vorzugslösungen zu ermöglichen. Mit der 'Arbeitshilfe zur standörtlichen Evaluierung des Fischschutzes und Fischabstieges'(SCHMALZ et al. 2015) sind diese methodischen Ansätze verfügbar. Deren Praxistauglichkeit wird im vorliegen-den Projekt durch die exemplarische Untersuchung eines Pilotstandorts überprüft. Bei dem Pilotstandort handelt es sich um die Wasserkraftanlage Rappenberghalde im Neckar bei Tübingen. Neben einem ß-rack nach den Vorgaben von EBEL, GLUCH & KEHL (2015) zum Fischschutz gibt es eine Bypasskonstruktion mit Einstiegsmöglichkeiten über die gesamte Wassersäule. Bei der Untersuchung sollen 19 der 20 in der 'Arbeitshilfe zur standörtlichen Evaluierung des Fisch-schutzes und Fischabstieges' (SCHMALZ et al. 2015) enthaltenen Zielparameter durch die Kombination verschiedener Untersuchungsmethoden quantifiziert werden. Neben der Einschätzung der Wirksamkeit des Fischschutz- und Abstiegskonzeptes am Standort Rappenberghalde, wird die Untersuchungsmethodik hinsichtlich der Durchführbarkeit und resultierenden Datenqualität einer kritischen Prüfung unterzogen.

Low-Cost Funktionskontrolle fuer kleine thermische Solaranlagen

Das Projekt "Low-Cost Funktionskontrolle fuer kleine thermische Solaranlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von SUNSET-Energietechnik GmbH durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Nachdem im Bereich solarthermischer Anlagen Niveau und Zuverlässigkeit der Produkte und Komponenten den industriellen Standard erreicht haben, richtet sich das Augenmerk der Entwicklungsarbeit zunehmend auf die Systemoptimierung. Diese kann jedoch nur erfolgen, wenn es Kontrollmöglichkeiten der Anlagenfunktion gibt. Durch den Einsatz solcher Funktionskontrollen können nicht nur Mängel der Anlage schnell erkannt und beseitigt werden, es lässt sich u. U. auch der tatsächliche Energieertrag der Anlage erfassen. Ausgehend von einem bereits vorhandenen, selbst entwickeltem Datenloggersystem soll ein kompaktes Gerät entwickelt werden, das alle Voraussetzungen für eine Funktions- und Ertragskontrolle in solarthermischen Anlagen erfüllt. Dies sind z. B. Betriebszustandsanzeige, Kontrolle aller wichtigen Systemparameter mit Meldung bei Über- oder Unterschreiten vorgegebener Grenzwerte sowie im Fehlerfall. Fehlermeldungen sind so spezifisch wie möglich zu halten, um eine möglichst einfache Überprüfung der Anlagenfunktion zu gewährleisten. Neben der Ertragsbestimmung kann ein Vergleich mit Referenzwerten erfolgen, um starke Leistungsminderungen schon im Ansatz zu erkennen. Fazit: Als größtes und ernstzunehmendes Problem stellt sich die Frage nach der weiteren Förderung; nach dem aktuellen Stand der Dinge ist eine Befreiung von der Mehrwertsteuer geplant, ohne weitere Auflagen. Dies bedeutet, der bisherige 'Zwang' für eine Funktionskontrolle, so sinnvoll sie auch sein mag, entfällt in Zukunft. Dadurch werden der vor ca. 1,5 Jahren erstellten Wirtschaftlichkeitsberechnung die Grundlagen entzogen. Wir sind derzeit dabei, weitere Einsatzfelder für die Geräte zu finden, um die notwendigen Absatzzahlen zu erreichen. Wir orientieren uns momentan in die Bereiche Energieerfassung und -management sowie Betriebsüberwachung mit Stör-(fern)-meldung für diverse Anlagentypen.

Funktionskontrolle die Fischaufstiegshilfe am Wehr 'Stadtmühle' in der Stepenitz in Perleberg

Das Projekt "Funktionskontrolle die Fischaufstiegshilfe am Wehr 'Stadtmühle' in der Stepenitz in Perleberg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Binnenfischerei e.V., Potsdam-Sacrow durchgeführt. Bewertung mittels Kontrollreuse (Standzeit 24x24 Stunden), - Fischbestandserfassungen ober- und unterhalb der Wehranlagen und Literaturstudie. - Fischaufstiegshilfe ist prinzipiell funktionstüchtig (Nachweis von 16 Fischarten, 335 Individuen, Größenklassen 0 45cm - und andere Flussneunaugen), Hauptproblem: Verstopfung durch Treibgut, - Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Funktion.

Umsetzung der Transponder-Technologie am Beispiel der Funktionsüberprüfung von Fischwegen

Das Projekt "Umsetzung der Transponder-Technologie am Beispiel der Funktionsüberprüfung von Fischwegen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für angewandte Ökologie Kirtorf durchgeführt. Unter Anwendung einer neuen Markierungsmethode wurde eine vollautomatische Station zur Kontrolle von Fischwegen entwickelt und erstmalig erfolgreich unter Freilandbedingungen eingesetzt. Das System besteht aus einem 12 mm langen Micro-Transponder, der unter die Haut von Fischen injiziert wird. Er traegt einen 10-stelligen alphanumerischen Code, der durch Induktion von einem Lesegeraet aktiviert und registriert wird. In Fischwegen installierte Lesegeraete kontrollieren so den Aufstieg von Fischen. Hierdurch koennen wertvolle Informationen zur Funktionsfaehigkeit derartiger Anlagen gewonnen und ggf Massnahmen zur oekotechnischen Optimierung durchgefuehrt werden.

Umweltbauabnahme (UBA)

Das Projekt "Umweltbauabnahme (UBA)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kaden und Partner AG durchgeführt. Zu den Aufgaben der Bauabnahme gehört auch die Beurteilung, ob die Umwelt Anliegen erfüllt sind und das Bauwerk abgenommen werden darf. In der SN UBB (SN 640 610a) wird die Abnahme nur unzureichend geregelt. Weil zudem zum Thema Bauabnahme im Umweltbereich mit der Ausführungs- und Funktionskontrolle bis jetzt nur wenige Erfahrungen gesammelt wurden und keine Berichte oder Anleitungen existieren, ist noch vieles zu klären. Anhand Literaturrecherchen soll aufgezeigt werden, welche Instrumente im deutschsprachigen Raum bereits existieren und Verwendung finden. Danach soll mittels gezielter Befragungen von Fachleuten aus Bundesämtern, Kantonalen Ämtern, Ingenieur- und Planungsbüros und Privaten die Bedürfnisse und Vorstellungen evaluiert werden. Ein Pilotprojekt soll gestartet werden. Die Erfahrungen werden im Schlussbericht festgehalten und sollen aufzeigen, welche Schwerpunkte in einer später zu ergänzenden oder neu zu erstellenden Norm zu berücksichtigen sind.

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