Das Projekt "Bilanz zu Tempo 30 - Expertise ueber die Auswirkungen auf Staedtebau und Verkehr" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Kaiserslautern, Fachgebiet Verkehrswesen durchgeführt. Die Zonengeschwindigkeits-Verordnung vom 19.2.1985, auf deren Grundlage in fast jeder Stadt Tempo 30-Zonen versuchsweise eingefuehrt wurden (insgesamt ueber 5000 Tempo-30 Zonen), laeuft am 31.12.1989 aus. Fuer die Diskussion, welche Regelung danach gelten soll, stellt die Expertise die Auswirkungen von Tempo 30 auf Staedtebau und Verkehr dar. Auf der Basis der ueberwiegend positiven Erfahrungen mit Tempo 30-Zonen wird empfohlen, zumindest die bisherige Zonenregelung in die Strassenverkehrsordnung zu uebernehmen. Darueberhinaus wird empfohlen, anstelle der Zonenregelung innerorts zwei gleichberechtigte Tempolimits einzufuehren: Tempo 50 mit Vorfahrt auf allen Hauptverkehrsstrassen und Tempo 30 mit Rechts-vor-Links auf den uebrigen Strassen. Ausnahmen von dieser Grundregel sind moeglich.
Das Projekt "Foerderung des Umweltverbundes in Nordrhein-Westfalen - Baustein Verbesserung des Fussverkehrs" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, praxisorientierte Handlungsempfehlungen fuer die Verbesserung der Qualitaet der Verkehrsabwicklung des Fussverkehrs aufzuzeigen. Im Vordergrund steht dabei nicht die isolierte Betrachtung von Massnahmen fuer den Fussverkehr, sondern ihre Einordnung in eine Gesamstrategie der Foerderung des Umweltverbundes. Ein wichtiger Ansatzpunkt zur Verbesserung ist in diesem Zusammenhang der Abbau des in den Kommunen noch immer weit verbreiteten Gehwegparkens, das die Nutzbarkeit der Verkehrsflaechen wie auch die Verkehrssicherheit fuer den Fussverkehr deutlich beeintraechtigt. Diesem Problem soll in der Projektarbeit besonderes Augenmerk gewidmet werden. Durch die herausragende Bedeutung des Fussverkehrs bei den Zugangswegen zum oeffentlichen Verkehr soll die Verbesserung der Erreichbarkeit der Haltestellen wie auch die Verkehrssicherheit in ihrem Umfeld in den Mittelpunkt der Betrachtungen gestellt werden. Informationshilfen: Auch hier wird das Hauptaugenmerk auf Informationen und Orientierungshilfen im Zusammenhang mit den Schnittstellen des Umweltverbundes (Umgebungsplan an Haltestellen, leichte Erkennbarkeit von Rad- und OePNV-Infrastruktureinrichtungen usw.) gelegt. Die genannten Schwerpunktbereiche sollen in einzelnen, aufeinanderfolgenden Schritten aufgearbeitet werden. Im Vordergrund der Projektarbeit steht dabei die Entwicklung handlungsorientierter Massnahmenansaetze, die eine rasche Umsetzung in der kommunalen Praxis ermoeglichen. In Zusammenarbeit mit dem Ministerium fuer Stadtentwicklung, Kultur und Sport sollen diese Empfehlungen in die Foerderung des Landes integriert werden.
Das Projekt "Verbesserung der Chancen des nichtmotorisierten Verkehrs in den Kommunen; Bestandsaufnahme der aktuellen Situation des Rad- und Fussgaengerverkehrs und seine Zukunftsaussichten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Planersocietät - Stadtplanung, Verkehrsplanung, Forschung Dr.-Ing. Frehn, Stuhm & Partner, Stadt- und Verkehrsplaner durchgeführt. Der absolute Zuwachs des motorisierten Individualverkehrs in laendlichen und staedtischen Kommunen haelt unvermindert an. 16 Jahre nach Beginn des Modellvorhabens 'Fahrradfreundliche Stadt' soll untersucht werden, welchen gegenwaertigen und zukuenftigen Stellenwert der Rad- und Fussgaengerverkehr in den Kommunen hat und wie gross sein Beitrag zur Umweltentlastung sein kann. Die Untersuchung soll in Kommunen durchgefuehrt werden, die einen repraesentativen Querschnitt in Deutschland widerspiegeln. Das bisher Erreichte und die kuenftigen Erfordernisse fuer eine erfolgreiche Rad- und Fussgaengerverkehrsfoerderung sind herauszuarbeiten. Hierbei sind insbesondere die praktischen Auswirkungen der neuen Richtlinie 'Empfehlungen fuer die Anlage von Hauptverkehrsstrassen' (EAHV '93), 'Empfehlungen fuer Radverkehrsanlagen' (ERA '95) sowie der in 1997 ergangenen Aenderung der StVO (nebst Verwaltungsvorschriften) auf die Infrastruktur fuer Radfahrer und Fussgaenger sowie deren Verhalten im Verkehr zu untersuchen und ggf Vorschlaege fuer die Weiterentwicklung dieser Normen zu geben. Fachliche Begruendung: Die Radverkehrsfoerderung der letzten Jahre hat zwar den Fahrradanteil an der Verkehrsmittelnutzung der Bevoelkerung stabilisiert oder sogar leicht erhoeht, konnte jedoch die staendige Zunahme des Pkw-Verkehrs (Fahrten und Wegelaengen) allenfalls verlangsamen. Weitere Investitionen der Kommunen in die Radwegeinfrastruktur sollten zwar das 'Fahrradklima' verbessern, gleichzeitig verschlechtern sich uU jedoch das 'Fahrradklima' durch die Zunahme des motorisierten Individualverkehrs und die weitere Ausduennung der wohnungsnahen Versorgungsinfrastruktur, die mit einem abnehmenden Fusswegeanteil korrespondiert. Zum Teil erfolgte der Ausbau der Radwege auch zu Lasten der Gehwege. Durch die Aenderung der StVO (und der Verwaltungsvorschriften) wird der Trend, die Radwege zu Lasten der Gehwege auszubauen, uU verstaerkt, was indirekt zu einer weiteren Verstaerkung des Trends zur Pkw-Nutzung fuehren koennte und dem Ziel eines umweltschonenden Stadtverkehrs entgegenwirkt. Die Auswirkungen der og Regelwerke auf die Entwicklung des nichtmotorisierten Verkehrs sind deshalb anhand praktischer Beispiele zu ueberpruefen...
Das Projekt "Grundlagen zur Beruecksichtigung des Aufenthaltes nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Planungsgemeinschaft Verkehr durchgeführt. Die Richtlinien zur Anlage von Strassen geben in ihrem Teil Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (RAS-W 1986) Verfahrensanleitungen zur volkswirtschaftlichen Bewertung von Strassenbaumassnahmen hinsichtlich der Veraenderung der Betriebskosten, der Fahrzeiten, des Unfallgeschehens, der Laermbelastung sowie der Schadstoffbelastung. Aufgabe der Untersuchung war, Grundlagen fuer eine Beruecksichtigung des nichtmotorisierten Verkehrs zu ermitteln, die die RAS-W um Verfahrensanleitungen fuer Nutzenkomponenten von Massnahmen in bebauten Gebieten erweitern sollen. In Strassenraeumen mit unterschiedlichen staedtebaulichen Nutzungsstrukturen wurden die Staerke von Aufenthaltsnutzungen und die Staerke des Fahrrad- und Fussgaengerverkehrs ermittelt. Dominierenden Einfluss auf die Aufenthaltsstaerke haben Geschaefte, in Strassenraeumen mit reinen Wohnnutzungen treten nur niedrige Aufenthaltsstaerken auf. Bei Anwendung der RAS-W sind zur Ermittlung der Zahl betroffener Radfahrer, Fussgaenger und der Aufenthalte Erhebungen zur Staerke des Radfahrer- und Fussgaengerverkehrs durchzufuehren. Die Aufenthaltsstaerke kann ueber einen Regressionsansatz aus der Fussgaengerverkehrsstaerke abgeleitet werden. Zur Erweiterung des Kataloges der Nutzenkomponenten in den RAS-W wird die Bewertung der Trennwirkung und der Flaechen fuer Fussgaenger und Radfahrer vorgeschlagen. Der Kostenansatz fuer die Trennwirkung setzt Zeitkosten einer Fussgaengerstunde und die Zeitverluste von Fussgaengern beim Queren der Fahrbahn an. Fuer Flaechen auf Gehwegen und Radverkehrsanlagen werden Zielbreiten definiert, die Kostenansaetze ergeben sich aus den Kosten zur Herstellung von Verkehrsanlagen dieser Breite.