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Radioaktivitätsdaten in Umweltmedien

Die Messstelle untersucht seit den 1960er Jahren Lebensmittel, Futtermittel und Umweltproben auf Radioaktivität. Bitte wenden Sie sich für Auskünfte zu den Labordaten der Messstelle an das Funktionspostfach landesmessstelleumweltradioaktivitaetfhh@hu.hamburg.de

Situation und Carry-Over toxischer Spurenstoffe (Futtermittel, Milchtier, Milch)

Ökologischer Landbau - umweltschonend und qualitätsbewusst Ökolandbau in Sachsen-Anhalt Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt Umstellung auf ökologischen Landbau Ökoaktionsplan Sachsen-Anhalt Fördermöglichkeiten für den ökologischen Anbau in Sachsen-Anhalt Förderung der Haltung von Legehennen in mobilen Hühnerställen Das Öko-Kontrollverfahren Rechtliche Grundlagen des Ökolandbaus Öko-Anbauverbände Förderverein Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. Dokumente

Der ökologische Landbau ist eine umweltschonende Form der Landbewirtschaftung. Zu den Grundsätzen der ökologischen Wirtschaftsweise gehören insbesondere: ein möglichst geschlossener Betriebskreislauf (die Tierhaltung ist mit der zur Verfügung stehenden Fläche gekoppelt), eine natürliche Bodenfruchtbarkeit und Artenvielfalt (es werden eigene Wirtschaftsdünger genutzt, Zwischenfrüchte und Feldfutter - insbesondere Hülsenfrüchte - werden angebaut und es gibt weite und abwechslungsreiche Fruchtfolgen), eine tiergerechte Haltung (arteigene Bedürfnisse der Tiere werden bestmöglich berücksichtigt, es wird artgemäß gefüttert, für die Tiere gibt es Einstreu und Auslauf, die Lebendtransportzeiten sind kurz), Ressourcenschutz (durch Verzicht auf chemisch-künstliche Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche Mineraldünger werden Wasser, Luft und Boden geschont), keine gentechnisch veränderten Kulturpflanzen und Tiere, in Folge keine Erzeugnisse mit gentechnisch veränderten Inhaltsstoffen. Bislang werden rund 119.000 Hektar Fläche ökologisch bewirtschaftet, das sind 10,4 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Seit Anfang der neunziger Jahre entscheiden sich immer mehr Betriebe, auf die Erzeugung, die Verarbeitung und den Handel von Öko-Produkten umzusteigen. Aktuell stagniert die Entwicklung jedoch. Nach der vorliegenden Jahresmeldung für 2023 (Stichtag 31.12.2023) waren insgesamt 985 Öko-Unternehmen gemeldet. Davon sind 634 landwirtschaftliche Betriebe (Erzeugerbetriebe). Neben den landwirtschaftlichen Betrieben gibt es in Sachsen-Anhalt 297 Verarbeitungsunternehmen, neun Unternehmen, die Futtermittel, Mischfuttermittel und Futtermittelausgangserzeugnisse aufbereiten sowie 43 Handelsunternehmen und einen Importeur in der Ökobranche. Insgesamt wurden in Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 ca. 119.600 Hektar ökologisch bewirtschaftet. Das sind rund 1.400 Hektar weniger als im Vorjahr. Der Anteil ökologisch wirtschaftender Unternehmen an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Unternehmen des Landes beträgt 15,7 Prozent. Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes umfasst derzeit 10,4 Prozent. Die durchschnittliche Flächenausstattung je Betrieb beträgt in Sachsen-Anhalt rund 187 Hektar. Einen Überblick zur Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt bietet die Koordinierungsstelle ökologische Produktion. Wenn eine Umstellung des landwirtschaftlichen Unternehmens auf ökologischen Landbau in Betracht gezogen wird, ist es ratsam sich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Herausforderungen bei der Umstellung und den praktischen Ökolandbau zu informieren. Es ist empfehlenswert, das Gespräch mit einem erfahrenen Ökoberater zu suchen, um gemeinsam zu prüfen, ob eine Umstellung grundsätzlich möglich ist, welche Maßnahmen getroffen werden müssen und welche Auswirkungen diese auf den Betrieb haben werden. Ist die Entscheidung zur Umstellung gefallen, sollte ein Umstellungsplan für mindestens drei Jahre aufgestellt und ein Kontrollvertrag mit einer privaten, staatlich zugelassenen Kontrollstelle über die Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln des Ökolandbaus eingegangen werden. Im Hinblick auf einzuhaltende Rahmenbedingungen und Vermarktungsabsichten sollte abgewogen werden, ob der Betrieb als EU-Ökobetrieb oder als Mitglied in einem Anbauverband wirtschaften soll. Detaillierte Informationen zur Umstellung auf ökologischen Landbau sind auf der Seite der Koordinierungsstelle ökologische Produktion abrufbar. Um den Ökolandbau in Sachsen-Anhalt zu stärken, hat das damalige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) gemeinsam mit der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau des Landes Sachsen-Anhalt (LLG), den Bio-Verbänden, dem Bauernverband, dem Bauernbund und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft einen Öko-Aktionsplan mit Umsetzungskonzept entwickelt. 2018 wurde ein zeitlich befristeter Kompetenzkreis unter Leitung des Fachreferates im damaligen MULE eingerichtet. Dieser begleitete das Umsetzungskonzept. Die Bearbeitung der im Umsetzungskonzept formulierten Aufgaben erfolgte in vier Arbeitsgruppen (AG): AG 1 "Förderung, Beratung, Agrar-Umwelt-Klimaschutz-Maßnahmen (AUKM)" AG 2 "Umsetzung der Öko-Verordnung" AG 3 "Marketing, Vermarktung, Verbraucheraufklärung" AG 4 "Vernetzung der Forschung (Versuchswesen) und Bildung". Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Betrieben mit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Land Zuwendungen zur Förderung ökologischer Anbauverfahren. Diese Förderung wird in Form einer Flächenprämie bei der Umstellung eines Betriebes auf ökologischen Landbau und bei der Beibehaltung dieser Bewirtschaftungsform nach Abschluss des jeweiligen Förderjahres ausgezahlt. Der Antrag auf Förderung ist rechtzeitig und vollständig bei dem zuständigen ALFF zu stellen. Die Antragsunterlagen dazu sind auf den Seiten zum Elektronischen Agrarantrag zu finden. Außerdem können die ökologisch wirtschaftenden Betriebe die Möglichkeiten der einzelbetrieblichen Förderung für landwirtschaftliche Betriebe nutzen. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für Eier aus der ökologischen Freilandhaltung, vor allem dann, wenn die Produkte aus der Region kommen. Eine Chance für Öko-Betriebe, in diesen Markt einzusteigen, bieten mobile Hühnerställe. Diese besonders artgemäße und umweltschonende Haltungsform für Hühner ist ein großer Gewinn für das Tierwohl in der Eierproduktion. Über das Agrarinvestitionsprogramm (AFP) ist eine Förderung der mobilen Hühnerhaltung möglich. Alle Informationen dazu gibt es im Flyer "Haltung von Legehennen in mobilen Hühnerställen" . Zuständige Behörde für den Vollzug der Öko-Verordnungen in Sachsen-Anhalt ist die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG). Von hier aus nimmt die Koordinierungsstelle ökologische Produktion die grundlegenden Aufgaben des Ökolandbaus landesweit wahr. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Unternehmen wird in Sachsen-Anhalt durch 19 zugelassene private Kontrollstellen geprüft. Eine Kontrollstelle davon (Grünstempel EU-Ökoprüfstelle) hat ihren Sitz im Land. Eine Übersicht zu den in Sachsen-Anhalt tätigen Kontrollstellen ist auf der Internetseite der LLG eingestellt (Koordinierungsstelle ökologische Produktion). Die rechtlichen Grundlagen für den zertifizierten Ökolandbau sind mit Wirkung vom 1.1.2022 in der Verordnung (EU) 2018/848 und den dazu gehörigen Durchführungsregelungen neu aufgestellt. Die Basisverordnung 2018/848 wurde durch zahlreiche delegierte Rechtsakte geändert, berichtigt oder konkretisiert. Eine Übersicht der geltenden Rechtsgrundlagen ist auf der Homepage des BMEL eingestellt. In Sachsen-Anhalt sind die sieben folgenden Öko-Anbauverbände aktiv: Bioland e.V. Demeter e.V. Verbund Ökohöfe e.V. Naturland e.V. Biopark e.V. Biokreis e.V. und Gäa e.V. Mit der Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. gibt es einen Förderverein für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft. Der Verein arbeitet im Interesse aller Erzeuger, Verarbeiter und Vermarkter unabhängig von deren Verbandszugehörigkeit. Mitglied der Biohöfegemeinschaft sind unter anderem Unternehmen aller in Sachsen-Anhalt tätigen Ökoverbände.

Interoperabler INSPIRE View-Service: Production And Industrial Facilities / Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz in Brandenburg (WMS-PF-BIMSCHG)

Der interoprable INSPIRE-Viewdienst (WMS) Production and Industrial Facilities gibt einen Überblick über die Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Brandenburg. Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu BImSchG-Betriebsstätten und BImSchG-Anlagen (ohne Anlagenteile). Datenquelle ist das Anlageninformationssystem "LIS-A". Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation "Production and Industrial Facilities" (D2.8.III.8_v3.0) liegen die Inhalte der BImSchG-Anlagen INSPIREkonform vor. Der WMS beinhaltet 2 Layer: "ProductionFacility" (Betriebsstätte) und "ProductionInstallation" (Anlage). Der ProductionFacility-Layer wird gem. INSPIRE-Vorgaben nach Wirstschaftszweigen (BImSchG-Kategorie 1. Ordnung) untergliedert in: - PF.PowerGeneration: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (BImSchG-Kategorie: Nr. 1) - PF.ConstructionMaterialProduction: Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (BImSchG-Kategorie: Nr. 2) - PF.MetalProcessingAndProduction: Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (BImSchG-Kategorie: Nr. 3) - PF.ChemicalProcessing: Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (BImSchG-Kategorie: Nr. 4) - PF.PlasticsManufacturing: Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (BImSchGKategorie: Nr. 5) - PF.WoodAndPaperProcessing: Holz, Zellstoff (BImSchG-Kategorie: Nr. 6) - PF.FoodAndAgriculturalProduction: Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (BImSchG-Kategorie: Nr. 7) - PF.WasteProcessing: Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen(BImSchGKategorie: Nr. 8) - PF.MaterialStorage: Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen(BImSchG-Kategorie: Nr. 9) - PF.OtherProcessing: Sonstige Anlagen (BImSchG-Kategorie: Nr. 10) Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null

Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft und Stickstoffüberschuss

<p>Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft und Stickstoffüberschuss</p><p>Stickstoff ist ein essenzieller Nährstoff für alle Lebewesen. Im Übermaß in die Umwelt eingebrachter Stickstoff führt aber zu enormen Belastungen von Ökosystemen.</p><p>Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft</p><p>Eine Maßzahl für die Stickstoffeinträge in Grundwasser, Oberflächengewässer, Böden und die Luft aus der Landwirtschaft ist der aus der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz ermittelte Stickstoffüberschuss (siehe Abb. „Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche“).</p><p>Die Stickstoff-Gesamtbilanz setzt sich zusammen aus den Komponenten Flächenbilanz (Bilanzierung der Pflanzen- bzw. Bodenproduktion), Stallbilanz (Bilanzierung der tierischen Erzeugung) und der Biogasbilanz (Bilanzierung der Erzeugung von Biogas in landwirtschaftlichen Biogasanlagen). Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz ergibt sich aus der Differenz von Stickstoffzufuhr in und Stickstoffabfuhr aus dem gesamten Sektor Landwirtschaft (siehe Schaubild „Schema der Stickstoff-Gesamtbilanz der Landwirtschaft“). Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ wird vom Institut für Pflanzenbau und Bodenkunde des Julius Kühn-Instituts und dem Umweltbundesamt berechnet und jährlich vom ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMEL#alphabar">BMEL</a>⁠ veröffentlicht (siehe<a href="https://www.bmel-statistik.de/fileadmin/daten/0111260-0000.xlsx">BMEL, Tabellen zur Landwirtschaft, MBT-0111-260-0000</a>).</p><p>Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz ist als mittlerer Überschuss aller landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland zu interpretieren. Regional können sich die Überschüsse jedoch sehr stark unterscheiden. Grund dafür sind vorrangig unterschiedliche Viehbesatzdichten und daraus resultierende Differenzen beim Anfall von Wirtschaftsdünger. Um durch ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Witterung#alphabar">Witterung</a>⁠ und Düngerpreis verursachte jährliche Schwankungen auszugleichen wird ein gleitendes 5-Jahresmittel errechnet.</p><p>___<br>* jährlicher Überschuss bezogen auf das mittlere Jahr des 5-Jahres-Zeitraums (aus gerundeten Jahreswerten berechnet)** 1990: Daten zum Teil unsicher, nur eingeschränkt vergleichbar mit Folgejahren.*** Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, bezogen auf das 5-Jahres-Mittel, d.h. auf den Zeitraum 2028 bis 2032Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 2024, Statistischer Monatsbericht Kap. A Nährstoffbilanzen und Düngemittel, Nährstoffbilanz insgesamt von 1990 bis 2022 (MBT-0111260-0000)Die Ergebnisse der Bilanzierung zeigen einen abnehmenden Trend bei den Stickstoffüberschüssen über die erfasste Zeitreihe (siehe Abb. „Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche“). Im Zeitraum 1992 bis 2020 ist der Stickstoffüberschuss im gleitenden 5-Jahresmittel von 117 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und Jahr (kg N/ha*a) auf 77 kg N/ha*a gesunken. Das entspricht einem jährlichen Rückgang von 1 % sowie einem Rückgang über die Zeit um 34 %. Die Reduktion des Stickstoffüberschusses zu Beginn der 1990er Jahre ist größtenteils auf den Abbau der Tierbestände in den neuen Bundesländern zurückzuführen. Der durchschnittliche Rückgang des Stickstoffüberschusses über die gesamte Zeit von 1992 bis 2020 beruht auf Effizienzgewinnen bei der Stickstoffnutzung (Effizienterer Einsatz von Stickstoff-Düngemitteln, Ertragssteigerungen in der Pflanzenproduktion und höhere Futterverwertung bei Nutztieren). In den Jahren seit 2015 ist der Überschuss besonders stark gesunken. Grund dafür sind neben einer veränderten und wirksameren Gesetzgebung, gesunkene Tierzahlen sowie Dürrejahre und höhere Mineraldüngerpreise und der damit einhergehende verminderte Einsatz von Mineraldüngern.Im Jahr 2016 wurde in derDeutschen Nachhaltigkeitsstrategieder Bundesregierung (BReg 2016) ein Zielwert von 70 kg N/ha*a für das gleitende 5-Jahresmittel von 2028-2032 verankert. Von 2016 bis 2020, also in 4 Jahren, wurde somit bereits etwa dreiviertel der angestrebten Reduktion erreicht.Bewertung der EntwicklungWenn die Stickstoffüberschüsse weiterhin so schnell sinken wie in den letzten Jahren bzw. auf dem aktuellen Niveau bleiben wird das Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie voraussichtlich in den nächsten zwei bis drei Jahren erreicht werden. Für einen umfassenden Schutz von Umwelt und ⁠Klima⁠ ist dies aber noch nicht ausreichend. Die in 2016 in Kraft getretene EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (⁠NEC-Richtlinie⁠) verpflichtet Deutschland bis 2030 dazu 29 % der Ammoniak-Emissionen im Vergleich zum Jahr 2005 zu reduzieren. Bis zum Jahr 2022 wurde hier nur eine Minderung von 18 % erreicht. Da der Sektor Landwirtschaft der größte Verursacher von Ammoniak-Emissionen ist, sind hier also noch weitere Maßnahmen für die Zielerreichung nötig. Aber auch für das Erreichen von weiteren Zielen, wie Nitrat im Grundwasser, Stickstoffeintrag über die Zuflüsse in Nord- und Ostsee und ⁠Eutrophierung⁠ der Ökosysteme wird voraussichtlich das Erreichen des 70 kg-Ziels nicht ausreichen, denn hier kommt es weniger auf den durchschnittlichen nationalen Stickstoffüberschuss, sondern eher auf die regionale Verteilung der Stickstoffüberschüsse an. Einen Überblick über die Verteilung der Überschüsse finden Siehier.Stickstoffzufuhr und Stickstoffabfuhr in der LandwirtschaftDie Stickstoffzufuhr zur landwirtschaftlichen Gesamtbilanz berücksichtigt Mineraldünger, Wirtschaftsdüngerimporte, Kompost und Klärschlamm, atmosphärische Stickstoffdeposition, Stickstoffbindung von Leguminosen, Co-Substrate für die Bioenergieproduktion sowie Futtermittelimporte. Die Stickstoffabfuhr berücksichtigt pflanzliche und tierische Marktprodukte. Im Durchschnitt lag die Stickstoffzufuhr zwischen 1990 und 2022 bei 187 Kilogramm pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und Jahr (kg N/ha*a), mit einem Maximum von 209 kg N/ha*a im Jahr 1990 und einem Minimum von 151 kg N/ha*a im Jahr 2022. Die Zufuhr hat sich bis 2017 kaum verändert. Lediglich in den letzten 5 Jahren gab es einen mittleren Rückgang von 8 kg N/ha*a. Die Stickstoffabfuhr betrug im gesamten Betrachtungszeitraum durchschnittlich 87 kg N/ha*a, mit einem Maximum von 103 kg N/ha*a im Jahr 2014 und einem Minimum von 67 kg N/ha*a im Jahr 1990. Im gleitenden 5-Jahresmittel stieg die Abfuhr von 73 kg N/ha*a im Jahr 1992 auf 88 kg N/ha*a im Jahr 2020 an. Dies entspricht einem Anstieg des über tierische und pflanzliche Produkte abgefahrenen Stickstoffs von etwa 21 %.2022 stammten 44 % der Stickstoffzufuhr der Landwirtschaft aus Mineraldüngern, 25 % aus inländischem Tierfutter sowie 14 % aus Futtermittelimporten. Wirtschaftsdünger und betriebseigene Futtermittel werden in der Flächenbilanz, nicht aber in der Gesamtbilanz berücksichtigt. 3 % des Stickstoffs wurden über den Luftpfad eingetragen (⁠Deposition⁠ aus Verkehrsabgasen und Verbrennungsanlagen) und 2 % stammte aus Kofermenten für die Biogasproduktion. 10 % sind der biologischen Stickstofffixierung von Leguminosen (zum Beispiel Klee oder Erbsen) anzurechnen, die Luftstickstoff in erheblichem Maße binden. Etwa 1 % der Stickstoffzufuhr stammte aus Saat- und Pflanzgut.Die Stickstoffabfuhr fand zu 32 % über Fleisch, Schlachtabfälle und sonstige Tierprodukte und zu 68 % über pflanzliche Marktprodukte statt.Umweltwirkungen der StickstoffüberschüsseÜberschüssiger Stickstoff aus landwirtschaftlichen Quellen gelangt als Nitrat in Grund- und Oberflächengewässer und als Ammoniak und Lachgas in die Luft. Lachgas trägt als hochwirksames ⁠Treibhausgas⁠ zur Klimaerwärmung bei. Der Eintrag von Nitrat und Ammoniak in Land- oder Wasser-Ökosysteme kann weitreichende Auswirkungen auf den Naturhaushalt haben. Diese sind unter anderemIm Mittel der Jahre 2012 bis 2016 wurden rund 480 Kilotonnen Stickstoff pro Jahr in die deutschen Oberflächengewässer eingetragen (siehe„Einträge von Nähr- und Schadstoffen in die Oberflächengewässer“). Durchschnittlich stammten in diesem Zeitraum 74 % dieser Einträge aus landwirtschaftlich genutzten Flächen.Die DüngeverordnungDieDüngeverordnungdefiniert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie ist wesentlicher Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung derEU-Nitratrichtlinie. Nach der Düngeverordnung dürfen Landwirtinnen und Landwirte Pflanzen nur entsprechend ihres Nährstoffbedarfs düngen. Die Düngeverordnung wurde 2017 und 2020 novelliert um Strafzahlungen als Folge des Urteils des EuGHs gegen Deutschland wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie zu verhindern. Dieses Ziel wurde vorerst erreicht. Die kurzfristige Wirkung der Maßnahmen der novellierten Düngeverordnung werden aktuell im Rahmen eines Effizienzmonitorings geprüft, um die mit Nitrat belasteten und von ⁠Eutrophierung⁠ betroffenen Gebiete zu identifizieren und eine schnelle Nachsteuerung von Maßnahmen in diesen Gebieten zu erreichen. Informationen zu den Novellierungen finden Siehier.Weitere Maßnahmen zur Verringerung der ÜberschüsseUm das Ziel der Bundesregierung zum Stickstoffüberschuss und der damit untrennbar verbundenen Umweltziele zu Nitrat im Grundwasser, ⁠Eutrophierung⁠ von Ökosystemen sowie Oberflächengewässern und zu Emissionen von Luftschadstoffen zu erreichen, muss die Gesamtstickstoffzufuhr in der Landwirtschaft verringert und der eingesetzte Stickstoff effizienter genutzt werden. Die Voraussetzung dafür ist das Schließen des Stickstoffkreislaufs. Dafür müssen Maßnahmen umgesetzt werden, die dazu führen, dass die Anwendung von Mineraldünger reduziert wird, importierte Futtermittel durch heimische ersetzt werden und die Anzahl von Nutztieren reduziert wird. Zudem muss die Effizienz der Stickstoffnutzung durch weitere Optimierungen des betrieblichen Nährstoffmanagements, wie standortangepasste Bewirtschaftungsmaßnahmen, geeignete Nutzpflanzensorten und passende, vielfältige Fruchtfolgen verbessert werden. Dabei ist am Ende nicht nur die Verringerung der durchschnittlichen Überschüsse entscheidend, sondern auch die Verteilung der Nährstoffe in die Fläche, denn nur so können die genannten Umweltziele erreicht werden. Um diese Verteilung zu erreichen müssen große Tierbestände reduziert und die Tiere gleichmäßiger auf die gesamte landwirtschaftliche Fläche verteilt werden.

Rattengift schädigt Fische und reichert sich in der Umwelt an

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt, Bundesanstalt für Gewässerkunde und Bayerischem Landesamt für Umwelt Neue UBA-Studie zeigt: Rattenmanagement muss nachhaltiger werden Zahlreiche Fische aus deutschen Flüssen sind mit Rattengift belastet. Welche Folgen das für die Gesundheit der Fische hat, wurde in einer aufwendigen Laborstudie im Auftrag des Umweltbundesamtes erstmalig untersucht. Das Ergebnis: Bereits bei Konzentrationen, die in der Leber wildlebender Fische gemessen wurden, zeigen sich schwerwiegende Symptome wie Blutgerinnungsstörungen, Blutungen und Blutarmut. Eine Untersuchung von Fischottern zeigt zudem, dass sich diese Gifte in der Umwelt anreichern. Wasserdichte Köderschutzstationen sind verfügbar und können verhindern, dass Giftköder in Gewässer gelangen. Stadtratten sind ein weltweites Phänomen. Wie viele es sind, weiß niemand. Mancherorts nehmen Meldungen über Rattensichtungen zu, während sie in anderen Städten zurückgehen oder konstant niedrig sind. Klar ist, die Größe der Rattenpopulation wird von der verfügbaren Nahrung bestimmt. In der Stadt ernähren sich Ratten vor allem von Speiseresten im Müll, Kompostabfällen oder Tierfutter. Eine wachsende Stadtbevölkerung, Klimaerwärmung und Urbanisierung sorgen zusätzlich für rattenfreundliche Städte. Um die Gesundheit der Stadtbevölkerung zu schützen und Schäden an der Infrastruktur zu vermeiden, setzen einige Kommunen auf Vorbeugung durch Aufklärung, Instandsetzung von Gebäuden und der Kanalisation sowie Maßnahmen wie rattensichere Müllbehälter. Viele Kommunen reagieren aber vor allem mit dem Einsatz von Rattengift, sogenannten Rodentiziden. Häufig eingesetzte Rodentizide sind fortpflanzungsschädigend, sehr schlecht abbaubar in der Umwelt und reichern sich in Lebewesen an. Nach geltendem EU-Recht können diese Schädlingsbekämpfungsmittel in Ausnahmefällen für begrenzte Dauer trotzdem erlaubt werden. In der Praxis werden mit Rattengift versetzte Fraßköder beispielsweise in der Kanalisation aber auch in der Nähe von Gewässern ausgebracht, wo die Tiere gehäuft anzutreffen sind. Bei Kontakt mit Wasser lösen sich die Giftköder auf und die darin enthaltenen Wirkstoffe gelangen in den Wasserkreislauf. Obwohl in den Ködern nur geringe Mengen dieser sehr giftigen Wirkstoffe enthalten sind, findet man sie weiträumig in einer Vielzahl von Wildtieren, etwa in Rotkehlchen, Spitzmäusen, Rotmilanen und Füchsen. Rückstände dieser Wirkstoffe wurden aber auch in wildlebenden Fischen beispielsweise aus der Donau, dem Rhein, der Mosel und der Elbe entdeckt. In einem Forschungsvorhaben der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU Bayern) im Auftrag des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) wurden die Auswirkungen dieser Rattengift-Rückstände auf die Fischgesundheit unter kontrollierten Bedingungen im Labor untersucht. Wie bei Ratten und Mäusen führt das Rattengift auch bei Fischen zeitverzögert zu einer Hemmung der Blutgerinnung, Blutanämie, inneren und äußeren Blutungen und schließlich zum Tod. Dies zeigten experimentelle Langzeitversuche mit Regenbogenforellen, denen der Wirkstoff Brodifacoum verabreicht wurde. Der in vielen gängigen Rattengiften enthaltene Biozid-Wirkstoff reichert sich in der Leber an. In wildlebenden Fischen wurden Brodifacoum-Konzentrationen nachgewiesen, die im Laborversuch zu einer messbaren Blutgerinnungshemmung, Einblutungen und bei einzelnen Fischen sogar zum Tod führten. Die Forschenden untersuchten zudem Leberproben von Fischottern, die dem Straßenverkehr zum Opfer fielen. Auch darin wurden die zur Rattenbekämpfung eingesetzten Antikoagulanzien gefunden, teils in Konzentrationen, die deutlich höher waren, als die in untersuchten wildlebenden Fischen. Die in Deutschland streng geschützten Fischotter stehen am Ende der Nahrungskette in Gewässern und ernähren sich überwiegend von Fisch. Die nachgewiesenen Wirkstoffkonzentrationen zeigen, dass es tatsächlich zu einer Anreicherung entlang der Nahrungskette kommt. Eine Aufnahme der Wirkstoffe über ihre Nahrung liegt daher nahe. Auch in Leberproben von Kormoranen und Gänsesägern, zwei fischfressenden Wasservögeln, konnten die Forschenden Rodentizide nachweisen, was den Rückschluss untermauert, dass die gefundenen Wirkstoffe letztlich von einer Belastung der Gewässer herrühren. Derzeit findet EU-weit die Bewertung von Anträgen auf Verlängerung von Zulassungen für Rodentizide statt. Dabei erfolgt eine umfassende Neubewertung der bestehenden Zulassungen unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und neuer Leitfäden. Die für die Zulassung von Biozidprodukten zuständigen Behörden haben striktere Maßnahmen zum Gewässerschutz angekündigt. Wasserdichte Köderschutzstationen sind verfügbar und werden von vielen Kommunen bereits eingesetzt. Sie verhindern den Kontakt von Giftködern mit Wasser, auch bei ⁠ Starkregen ⁠ und einer Vollflutung der Kanalisation. Ab dem Jahr 2026 soll ihr Einsatz in der Kanalisation und in Uferbereichen verpflichtend sein. Angesichts der sehr bedenklichen Eigenschaften der Rodentizide, ihrer weiträumigen Verbreitung in der Umwelt und ihren Auswirkungen auf die Tierwelt muss das kommunale Rattenmanagement insgesamt nachhaltiger und ganzheitlicher werden. Die chemische Bekämpfung von Ratten, die sich schnell fortpflanzen können, stellt nach Auffassung der aktuellen Forschung ohnehin keine nachhaltige Maßnahme zur dauerhaften Reduktion einer Rattenpopulation in der Stadt dar. Langfristig effektiver ist es, den Tieren die Nahrungsquellen und Nistmöglichkeiten zu entziehen. Und gerade wenn es darum geht, einen Befall mit Ratten und Mäusen zu vermeiden, kann die breite Öffentlichkeit eine entscheidende Rolle spielen. Stadtbevölkerung und -verwaltung müssen gemeinsam sicherstellen, dass Lebensmittelreste in rattensicheren Mülleimern entsorgt und wilde Müllablagerungen beseitigt werden, Wildtierfütterungen möglichst unterbleiben, Zugänge zu Gebäuden für die Nagetiere verschlossen werden und Speisereste in der Biotonne entsorgt werden und nicht in der Toilette oder auf dem Komposthaufen landen. Durch ein koordiniertes Vorgehen der Stadtverwaltung und ein bewusstes Verhalten der Stadtbevölkerung im Umgang mit Müll können alle dazu beitragen, das Rattenvorkommen einzudämmen und den Einsatz von umweltschädlichem Rattengift auf das notwendige Minimum zu begrenzen. Die Forschungsergebnisse wurden in mehreren wissenschaftlichen Fachartikeln veröffentlicht und liegen nun in deutscher Sprache in zusammengefasster Form als Abschlussbericht vor.

Abundance and biomass of zooplankton collected in front of the Danube Delta in May and September 1979

The Gurile Dunarii 1979 dataset contains zooplankton data collected in May and September 1979 in 13 station allong 3 transect in front of the Danube Delta (45°05' – 44°45'N, 30°02'– 29°27'E). Zooplankton sampling was undertaken at 13 stations where samples were collected using a Juday closing net in the 0-10, 10-20, 20-30, 30-40 and 40-50m layer (depending also on the water masses). The dataset includes samples analysed for mesozooplankton species composition and abundance. Sampling volume was estimated by multiplying the mouth area with the wire length. Taxon-specific mesozooplankton abundance was count under microscope. Total abundance is the sum of the counted individuals. Total biomass Fodder, Rotifera , Ctenophora and Noctiluca was estimated using a tabel with wet weight for each species an stage.

Measures for food and animal feed

Measures for food and animal feed Volume 3 of the Loose-leaf collection on protective measures for radiological emergencies (in German) Measures for food and animal feed (PDF, 3 MB, File does not meet accessibility standards.) State of 2025.07.18

Akzidentelle Elemente in der Tierernaehrung (Fluor, Blei, Arsen, Chrom)

Erforschung der Hemmung der tierischen Leistung durch die angegebenen Stoffe.

Verwertung von Schlachttierblut

Schlachttierblut wird entweder umweltbelastend, garnicht oder unter Wert in der Tiernahrung verwertet. In geringem Umfang erfolgt eine Trennung in Plasma und Blutkoerperchenkonzentrat. Plasma dient als Lebensmittelzusatz. Das Konzentrat enthaelt ca. zwei Drittel des Bluteiweisses, es kann aber aus Farb- und Geschmacksgruenden nicht direkt als Lebensmittelzusatz verwendet werden. Es soll eine grosstechnisch verwendbare Methode zur Aufarbeitung des Blutkoerperchenkonzentrats erarbeitet werden, die eine Verwendbarkeit des darin enthaltenen Eiweisses als Lebensmittelzusatz erlaubt.

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