API src

Found 12 results.

Related terms

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (LM)

Mecklenburg-Vorpommern steht für viele Naturschönheiten und großen Artenreichtum, für eine moderne Landwirtschaft, ländliche Traditionen und gesunde Lebensmittel. Das im Jahr 2006 neu geschaffene Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz setzt eine Politik um, die diese Attribute weiterentwickelt und miteinander verknüpft. Die Agrarwirtschaft hat die Kulturlandschaft und Wirtschaftsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig geprägt. Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft bleiben weiterhin eine tragende Säule für die Stabilität des Landes. Die ländlichen Räume zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern, gehört zu den Zielen des Ministeriums. Hierfür bedarf es einer innovativen, nachhaltigen und Ressourcen schonenden Landbewirtschaftung durch wettbewerbsfähige Betriebe. Einzigartige Naturräume und Landschaften prägen Mecklenburg-Vorpommern und seine in weiten Teilen intakte Natur, die zur hohen Lebensqualität im Land beiträgt. Natur- und Landschaftsschutz ist daher ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld des Ministeriums. Zu seinen Aufgaben gehört auch, bebaute Gebiete zuverlässig vor Hochwasser und Sturmfluten zu schützen. Die Bevölkerung ist mit hochwertigem Trinkwasser zu versorgen, und die Abwässer sind so zu reinigen, dass sich die Qualität der Gewässer weiter verbessert. Darüber hinaus gilt es, die hervorragende Luftqualität zu erhalten. Das Ministerium leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz, indem es die verstärkte Nutzung von Bioenergien fördert. "MV tut gut." - diese Kernaussage der Landesmarketingkampagne bedeutet auch, dass der gesundheitliche Verbraucherschutz und die Lebensmittel- sowie Futtermittelsicherheit bei uns höchsten Standards genügen. Vorsorgender Verbraucherschutz und umfassende Verbraucherinformation sind Aufgaben, die nahezu die ganze Gesellschaft berühren. Es ist spezielle Aufgabe unseres Ministeriums, Maßnahmen zum Verbraucherschutz im Land zu bündeln und zu koordinieren. Die Verbrauchersicherheit, der Schutz der natürlichen Ressourcen, der Tierschutz und die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume sind Zukunftsthemen, die sich maßgeblich in die Gesamtstrategie des Gesundheitslandes Mecklenburg-Vorpommern einfügen.

Teilprojekt 4: Entwicklung von Analyseverfahren zur Toxizitätsanalyse gentechnisch veränderter Pflanzen

Das Projekt "Teilprojekt 4: Entwicklung von Analyseverfahren zur Toxizitätsanalyse gentechnisch veränderter Pflanzen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von PRIMACYT Cell Culture Technology GmbH durchgeführt. Im Rahmen des Wachstumskern-Bündnis soll ein komplettes, Bedarfsangepasstes System für die Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeitsprüfung gentechnisch veränderter Pflanzen entwickelt werden. Mit dem beantragten Vorhaben 'Entwicklung von Analyseverfahren zur Toxizitätsanalyse gentechnisch veränderter Pflanzen' sollen Testsysteme entwickelt und zur Anwendungsreife gebracht werden, mit denen mögliche toxische Wirkungen der GVPs auf den tierischen und den menschlichen Organismus dargestellt werden sollen. Diese Verfahren werden Teile des Themenbereiches Analyse und Bewertung der Lebens- und Futtermittelsicherheit transgener Pflanzen sein. Etablierung und Anpassung serumfreier Rattenhepatozytenkulturen. Etablierung von Cytotoxizitätstests mit in-vitro vorverdautem Ussingkammerextrakten zur Ermittlung der akuten Toxizität. Bestimmung des hepatozellulären Metabolismus der Modellproteine. Fütterungsversuche zur Bestimmung der oralen Toxizität und Ermittlung der (sub)chronischen Toxizität. Etablierung des Bündnisses auf dem Markt der Risikobewertung von Agrobiotechnologien und Erschließung neuer Marktsegmente für HeparCell.

Untersuchungen zur hygienisierenden Wirkung unterschiedlicher Konditionierverfahren für die Mischfutterherstellung in klein- und mittelständischen Unternehmen

Das Projekt "Untersuchungen zur hygienisierenden Wirkung unterschiedlicher Konditionierverfahren für die Mischfutterherstellung in klein- und mittelständischen Unternehmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Internationale Forschungsgemeinschaft Futtermitteltechnik e.V., Forschungsinstitut Futtermitteltechnik durchgeführt. Futtermittelhygiene wird durch den Herstellungsprozess sowie anschließende Konservierung und Lagerung der Fertigprodukte geprägt. Von den verfügbaren Behandlungsverfahren ist die Druckkonditionierung besonders wirksam, allerdings auch kostenintensiv. Für klein- und mittelständische Unternehmen, die entsprechende Investitionen nicht tätigen können, aber dennoch mit hoher Zuverlässigkeit Anforderungen nach verbesserter Produktsicherheit im Sinne eines prioritären Verbraucherschutzes erfüllen müssen, sind deshalb Aussagen zur Wirksamkeit modifizierter, im wesentlichen hydrothermisch arbeitender Verfahren, von besonderem Interesse. Die im Rahmen des vorliegenden Vorhabens durchgeführten Untersuchungen führten zu folgenden Erkenntnissen: 1. Eine homogene Energiekonzentration pro Volumeneinheit Futtermittel wird in Hochleistungsmischern im Chargenbetrieb erreicht. Eine multiple Dampfzuführung wird empfohlen. Die Drehzahl des Mischwerkzeugs ist so zu wählen, dass eine den Mischraum füllende Verteilung gewährleistet ist. Wärmeverluste sind konsequent zu vermeiden. 2. Struktureinflüsse des Futters konnten nur ansatzweise untersucht werden. Es zeichnet sich ab, dass mit zunehmendem Feinanteil das Behandlungsergebnis (Dekontamination) schlechter wird. 3. Im Gegensatz zu der nur Sekunden dauernden Behandlung mittels Druckkonditionierung spielt die Produktfeuchtigkeit im untersuchten Bereich von ca. 11-15 Prozent wegen der Minuten anhaltenden hydrothermischen Beanspruchung offensichtlich keine Rolle. 4. Die Behandlungsintensität wird im Wesentlichen durch die Temperatur geprägt. Mit Bezug auf Salmonellen sind die Dekontaminationsergebnisse für 80 Grad C / 2 min und 70 Grad C / 4 min vergleichbar, hinsichtlich einer gleichzeitig anzustrebenden Reduzierung der Gesamtkeimzahl sind Behandlungstemperaturen kleiner 80 Grad C nicht wirksam genug. Um mögliche konstruktionsbedingte Unzulänglichkeiten auszugleichen, sind Sicherheitszuschläge bezüglich Temperatur und Zeit erforderlich, damit im industriellen Maßstab tragfähige und sichere Ergebnissen erzielt werden. 5. Eine optimierte hydrothermische Behandlungsanlage muss Reinigungs- und Vortemperierungsmöglichkeiten bieten und eine Behandlungstemperatur von mindestens 85- 90 Grad C über einer Behandlungszeit von 5 min für jedes Volumenelement sicherstellen. Dekontaminationsraten von 5 Zehnerpotenzen (Enterobacter/Panthoea) sind dann realisierbar. 6. Eine Anpassung der Behandlungsintensitäten an unterschiedliche Infektionshöhen ist aus verschiedenen Gründen nicht zu empfehlen. 7. Die Verwendung von überhitztem Dampf sichert bei nicht auszuschließenden Wärmeverlusten mindestens Sattdampf und damit die optimale Nutzung der Verdampfungsbzw. Kondensationswärme. Der Feuchtigkeitseintrag wird reduziert. 8. Untersuchungen an einem alternativen Behandlungsverfahren SIRT führten zu konstruktiven Verbesserungen und einer modifizierten Version. 9. Unter Praxisbedingungen durchgeführte Versuche an einem BOA-Kompaktor mit hydrother

Evaluierung vorhandener Daten zu Gesamt- und verfügbaren Stoffgehalten in Böden und in Nahrungs- und Futtermittelpflanzen bezüglich der Prüfwerte der BBodSchV im Pfad Boden-Pflanze

Die Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) bedürfen einer regelmäßigen Überprüfung, um sie an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen. Ziel dieses Forschungsprojekts war die qualitätsgesicherte Zusammenführung von Daten des Bundes und der Länder sowie anderer Institutionen zum Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze in einem länderübergreifenden Datensatz (Aktualisierung der Datenbank -TRANSFER- des Umweltbundesamtes) und deren Auswertung. Als Datengrundlage für die vorliegenden Auswertungen wurden die TRANSFER-Datenbank, weitere relevante Datensätze aus F+E-Projekten des Umweltbundesamtes (UBA) sowie Daten aus einer Abfrage bei den Bundesländern in einer gemeinsamen Datenbank harmonisiert und zusammengeführt. Auf der Basis des aktualisierten Datensatzes können schließlich die bestehenden Prüf- und Maßnahmenwerte überprüft und, falls erforderlich, geändert werden, um den Richtlinien der Lebens- und Futtermittelsicherheit gerecht zu werden. Die in diesem Projekt ausgewerteten anorganischen Stoffe waren Cadmium, Arsen, Blei, Thallium, Quecksilber, Kupfer und Nickel. Bei den organischen Stoffen wurden Hexachlorcyclohexan (HCH), Hexachlorbenzol (HCB), Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT), Benzo(a)pyren, Polychlorierte Dibenzop-dioxine und Dibenzofurane (PCDD/F), Polychlorierte Biphenyle (PCB6), Dioxine-like polychlorierte Biphenyle (dl-PCB) ausgewertet. Auf der Grundlage der aktualisierten Datenbasis wurden im Rahmen der Datenauswertung höchstzulässige kalkulatorische Bodenkonzentrationen über den Boden/Pflanze Transfer und regressionsanalytische Auswertungen berechnet, die dem Bund und den Ländern als Basis für die Ableitung von Prüf- und Maßnahmenwerte im Pfad Boden-Pflanze dienen sollen. Quelle: Forschungsbericht

Evaluierung vorhandener Daten zu Gesamt- und verfügbaren Stoffgehalten in Böden und in Nahrungs- und Futtermittelpflanzen bezüglich der Prüfwerte der BBodSchV im Pfad Boden-Pflanze

Die Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) bedürfen einer regelmäßigen Überprüfung, um sie an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen. Ziel dieses Forschungsprojekts war die qualitätsgesicherte Zusammenführung von Daten des Bundes und der Länder sowie anderer Institutionen zum Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze in einem länderübergreifenden Datensatz (Aktualisierung der Datenbank "TRANSFER" des Umweltbundesamtes) und deren Auswertung. Als Datengrundlage für die vorliegenden Auswertungen wurden die TRANSFER-Datenbank, weitere relevante Datensätze aus F+E-Projekten des Umweltbundesamtes (UBA) sowie Daten aus einer Abfrage bei den Bundesländern in einer gemeinsamen Datenbank harmonisiert und zusammengeführt. Auf der Basis des aktualisierten Datensatzes können schließlich die bestehenden Prüf- und Maßnahmenwerte überprüft und, falls erforderlich, geändert werden, um den Richtlinien der Lebens- und Futtermittelsicherheit gerecht zu werden. Die in diesem Projekt ausgewerteten anorganischen Stoffe waren Cadmium, Arsen, Blei, Thallium, Quecksilber, Kupfer und Nickel. Bei den organischen Stoffen wurden Hexachlorcyclohexan (HCH), Hexachlorbenzol (HCB), Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT), Benzo(a)pyren, Polychlorierte Dibenzopdioxine und Dibenzofurane (PCDD/F), Polychlorierte Biphenyle (PCB6), Dioxine-like polychlorierte Biphenyle (dl-PCB) ausgewertet. Auf der Grundlage der aktualisierten Datenbasis wurden im Rahmen der Datenauswertung höchstzulässige kalkulatorische Bodenkonzentrationen über den Boden/Pflanze Transfer und regressionsanalytische Auswertungen berechnet, die dem Bund und den Ländern als Basis für die Ableitung von Prüf- und Maßnahmenwerte im Pfad Boden-Pflanze dienen sollen. Quelle: Forschungsbericht

EU-Kommissionsvorschläge zur GAP: Vorteile für den Umweltschutz?

EU-Kommissionsvorschläge zur GAP: Vorteile für den Umweltschutz? Artenschwund, Klimawandel, Gewässerbelastung: Unsere Landwirtschaft ist mitverantwortlich. Gleichzeitig wird sie massiv mit öffentlichen Geldern unterstützt. Sinnvoll sind diese Subventionen, wenn sie zum nötigen Umweltschutz in der Landwirtschaft beitragen. Ob die von der EU-Kommission vorgelegten Reformvorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 das leisten, ist fraglich. Die Reformvorschläge der EU-Kommission für die GAP nach 2020 Alle sieben Jahre wird die Gemeinsame Agrarpolitik an die sich verändernden Herausforderungen und gesellschaftlichen Erwartungen angepasst. Im Jahr 2020 steht die nächste GAP-Reform an. Die Europäische Kommission hat am 29.11.2017 in der Mitteilung „The Future of Food and Farming“ erste Vorschläge zur Weiterentwicklung der GAP nach 2020 vorgelegt. Grundlegende Reformen der bisherigen Subventionspolitik sind allerdings nicht vorgesehen: Kein Ausstieg aus pauschalen Flächenprämien: Der Kommissionsvorschlag hält an der bisherigen 2-Säulenstruktur mit flächengebundenen Direktzahlungen fest. Nach wie vor sollen als Einkommensunterstützung pauschale Flächenprämien an Landwirtinnen und Landwirte ausgezahlt werden. Angeregt wird eine obligatorische Kappung und Degression der Direktzahlungen, um kleine und mittlere Betriebe stärker zu unterstützen. So bewertet das ⁠ UBA ⁠ den Vorschlag: Die pauschalen Flächenprämien sind nicht ausreichend gesellschaftlich zu rechtfertigen. Daran hat auch die Einführung verbindlicher (Umwelt-)Mindeststandards durch Cross-Compliance (GAP-Reform 2003) und Greening (GAP-Refom 2013) wenig geändert. Die von der Kommission nun angeregte obligatorische Kappung und Degression der Zahlungen bedeutet keinen automatischen Mehrwert für den Umweltschutz. Auch diese Maßnahmen können nicht verhindern, dass ein Gutteil der Flächenprämien über Pachtzahlungen an große, teils branchenfremde Landeigentümerinnen und -eigentümer durchgereicht wird. Das UBA empfiehlt daher, dass die EU-Kommission einen Fahrplan für den vollständigen Ausstieg aus den flächengebundenen Direktzahlungen und für den Einstieg in die zielgerichtete Entlohnung für  Gemeinwohlleistungen vorlegt, die über das gesetzliche Mindestmaß hinaus gehen. Mehr Umwelt-, ⁠ Klima ⁠- und Tierschutz sollte sich auch für Betriebe in landwirtschaftlichen Intensivregionen spürbar finanziell lohnen und auch kleinen und mittleren Betrieben neue, attraktive Einkommensperspektiven schaffen. Nationale GAP-Strategiepläne: Die EU-Kommission will den Mitgliedsstaaten mehr Verantwortung für die Agrarpolitik übertragen und nimmt insbesondere Abstand von europaweit einheitlichen Umweltauflagen. Stattdessen will sich die EU-Kommission künftig darauf beschränken, die grundlegenden Ziele und Parameter der europäischen Agrarpolitik festzulegen. Jeder EU-Mitgliedsstaat soll daraufhin einen nationalen „GAP-Strategieplan“ vorlegen, der sowohl Maßnahmen der ersten, als auch der zweiten Säule umfasst. Aus einem gemeinsamen Maßnahmenbündel können sich die Mitgliedsstaaten auf nationaler oder regionaler Ebene jene Optionen aussuchen, die sie bevorzugen, um die auf EU-Ebene festgelegten Ziele zu erreichen. So bewertet das UBA den Vorschlag : Der Vorstoß der Kommission, die EU-Agrarpolitik zu vereinfachen und den Mitgliedsstaaten größere Entscheidungsspielräume einzuräumen, birgt Chancen, aber auch große Risiken für die Umwelt. Das Greening, d.h. die Auflagenbindung der Direktzahlungen an europaweit einheitliche Umweltschutzmaßnahmen, ist gescheitert – dieser Tatsache trägt auch die Kommission mit ihrem nationalen Ansatz Rechnung. Grundsätzlich ist es richtig, die zur Verfügung stehenden Mittel stärker als bisher in zielgerichtete Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zu investieren, die auf die jeweiligen nationalen und regionalen Herausforderungen zugeschnitten sind. Wenn die Mitgliedsstaaten selbstständig über die Förderbedingungen der europäischen Agrarbeihilfen entscheiden können, besteht allerdings die große Gefahr, dass sich im Agrarumweltschutz der niedrigste Standard durchsetzt (race-to-the-bottom). Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es nicht ausreicht, auf EU-Ebene nur allgemeine Zielvorgaben zu machen und die konkrete Ausgestaltung der Agrarförderung den einzelnen Mitgliedsstaaten zu überlassen: Die deutsche Bundesregierung hat während der Förderperiode 2014-2020 die bestehenden Gestaltungsspielräume zur Stärkung des Agrarumwelt- und Klimaschutzes im Rahmen der GAP bei weitem nicht genutzt. Dies gilt v.a. für die Umverteilung von Finanzmitteln aus der ersten in die zweite Säule, für die Gewichtung ökologischer Vorrangflächen und eine ehrgeizige Kofinanzierung von freiwilligen Vertragsnaturschutzmaßnahmen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, in der GAP nach 2020 starke finanzielle Anreize für ambitionierte nationale Agrarumweltschutzziele zu schaffen. Zwischen den EU-Mitgliedsstaaten sollte ein Wettbewerb um die ehrgeizigsten Umweltschutzziele entstehen, die mit einem entsprechend hohen nationalen GAP-Budget honoriert werden. Fazit Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union muss endlich die Voraussetzungen für eine umwelt- und tierwohlgerechte Landwirtschaft in Europa schaffen und gleichzeitig Landwirtinnen und Landwirten einen auskömmlichen Lebensunterhalt ermöglichen. Diese Ziele können nur erreicht werden, wenn alle Beihilfen für landwirtschaftliche Tätigkeiten, ohne klar erkennbaren gesellschaftlichen Mehrwert, konsequent gestrichen werden. Stattdessen sollte die GAP wirtschaftlich attraktive Anreize für zielgerichtete Umwelt-, Klima-, und Tierschutzleistungen und für die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume setzen. Hintergrund Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) steht unter gewaltigem Veränderungsdruck: Obwohl heute fast 40 Prozent des gesamten EU-Budgets in die Agrarförderung fließen, trägt die Landwirtschaft maßgeblich zur Umweltverschmutzung, zum Artenschwund und zum ⁠ Klimawandel ⁠ bei. Statt die zur Verfügung stehenden öffentlichen Gelder zielorientiert für mehr Umweltschutz und Tierwohl auszugeben, werden sie weitgehend pauschal an die bewirtschaftete Fläche der Betriebe gekoppelt. Dieses „Gießkannenprinzip“ hat zur Folge, dass die Flächenausstattung der landwirtschaftlichen Betriebe, nicht aber ihre Leistungen für Umwelt und Gesellschaft über die Höhe der betrieblichen Subventionsansprüche entscheidet. Die GAP-Reform nach 2020 könnte daran etwas ändern, indem sie für umweltschonende Betriebe eine ökonomische Perspektive schafft. Gegenwärtig ist die EU-Agrarförderung auf zwei Säulen verteilt: Aus der ersten Säule werden vor allem die von der Produktion entkoppelten, flächengebundenen Direktzahlungen finanziert. Das bedeutet, dass landwirtschaftliche Betriebe Anspruch auf eine pauschale Prämie je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche haben. Im Durchschnitt machen Direktzahlungen etwa 40 Prozent der betrieblichen Einkommen in Deutschland aus. Für die erste Säule stehen Deutschland von 2014 bis 2020 jährlich rund 4,85 Milliarden Euro zur Verfügung. Gekoppelt sind diese Gelder nur an die Einhaltung von Mindeststandards in den Bereichen Umweltschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz. Die zweite Säule umfasst gezielte Förderprogramme für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung . Dazu zählen unter anderem freiwillige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), die Förderung des ökologischen Landbaus und Ausgleichszulagen für naturbedingt benachteiligte Gebiete. Maßnahmen der zweiten Säule können also zielorientiert zum Umweltschutz beitragen. Allerdings stehen für die zweite Säule in Deutschland zwischen 2014 und 2020 jährlich nur rund 1,35 Milliarden Euro zur Verfügung, die zudem mit weiteren nationalen Mitteln von Bund, Ländern und Kommunen kofinanziert werden müssen.

Seit April neue Regelungen bei Direktzahlungen EU-Kommission erhöht  Verantwortung des Betriebsinhabers

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 048/08 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 048/08 Magdeburg, den 21. April 2008 Seit April neue Regelungen bei Direktzahlungen EU-Kommission erhöht  Verantwortung des Betriebsinhabers Magdeburg . Seit 1. April gelten neue Regelungen für Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Flächen. Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (Direktzahlungen) werden von der EU nur noch dann gewährt, wenn die Flächen im gesamten Kalenderjahr beihilfefähig sind. Diese Flächen müssen deshalb ganzjährig als Acker- oder Dauergrünland genutzt werden. Damit ist der Landwirt, der die Direktzahlungen erhält, dafür verantwortlich, dass die Anforderungen von Cross Compliance zur Einhaltung bestimmter Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz auf den landwirtschaftlichen Flächen in der gesamten Zeit erfüllt werden. Wie das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt heute mitgeteilt hat, stellte die EU-Kommission damit Änderungen durch den Wegfall des so genannten 10-Monat-Zeitraums gemäß Art. 44 Abs. 2 der genannten Verordnung klar. Mit dieser Neuregelung haftet nicht mehr unmittelbar der Verursacher. Das trifft insbesondere für die Fälle zu, bei denen ein Betriebsinhaber Landwirtschaftsflächen abgibt oder übernimmt. Deshalb sollten privatrechtliche Regelungen bei Übergabe bzw. Übernahme erfolgen, um die Beihilfefähigkeit zu sichern. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Agrarministerkonferenz fordert Änderungen bei der Umsetzung von Cross Compliance/Wernicke: EU-Kontrollen müssen praktikabel sein

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 147/06 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 147/06 Magdeburg, den 29. September 2006 Agrarministerkonferenz fordert Änderungen bei der Umsetzung von Cross Compliance/Wernicke: EU-Kontrollen müssen praktikabel sein Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke hat sich heute auf der Agrarministerkonferenz in Deidesheim (Rheinland Pfalz) dafür eingesetzt, die Kontrollen der so genannten Cross-Compliance-Auflagen zu vereinfachen. Auf Antrag Sachsen-Anhalts ist deshalb die Bundesregierung aufgefordert worden, sich gegenüber der EU für eine Vereinfachung bei der Kontrollpraxis einzusetzen. ¿Die ausufernde Bürokratie bei den laufenden Kontrollverfahren muss schnellstens rückgängig gemacht werden. Das ist auf politischer Ebene in den entsprechenden Gremien der EU zu thematisieren¿, so Wernicke. Die Bundesregierung soll sich zudem dafür einsetzen, dass die bisherigen Prüfungen als Präventivkontrollen gewertet werden. Wernicke verweist darauf, dass beim Cross Compliance die Direktzahlungen der EU an die Landwirte mit der Einhaltung von Standards u.a. im Umweltschutz, in der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit verknüpft werden. ¿Doch die Kontrollen zur Umsetzung müssen für die Landwirte und Verwaltungen zumutbar bleiben und dürfen nicht in Bürokratie ausarten.¿ Die Ergebnisse der ersten EU-Kontrollen in Baden-Württemberg und Niedersachsen haben gezeigt, dass die Kontrollen an sich schon überfrachtet sind und neu hinzukommende Anforderungen den Nachweis der EU-konformen Umsetzung wesentlich erschweren, so Wernicke. Mit dem im Jahre 2005 eingeführten neuen System zur Gewährung von Direktzahlungen an landwirtschaftliche Unternehmen werden die Zahlungen an die Einhaltung von zahlreichen Fachrechtsvorschriften geknüpft. Danach können Verstöße gegen das Fachrecht neben den bisher möglichen rechtlichen Konsequenzen in Form von Bußgeldern nunmehr auch zu Kürzungen bei den EU-Ausgleichszahlungen führen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Reform der gemeinsamen Agrarpolitik Informationsveranstaltungen für Landwirte

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 015/06 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 015/06 Magdeburg, den 30. Januar 2006 Reform der gemeinsamen Agrarpolitik Informationsveranstaltungen für Landwirte Die Anforderung an die Landwirte hinsichtlich Pflanzenschutz, Tierkennzeichnung, Umweltstandards, Lebens- und Futtermittelhygiene u.a. steigen weiter. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt organisiert deshalb wieder zu Jahresbeginn regionale Informationsveranstaltungen für die Landwirte. Themen sind auch Antragstellung bei Cross Compliance, Handel mit Zahlungsansprüchen, sowie Stilllegungsflächen und Anbau von Obst, Gemüse, Kartoffeln, Zuckerrüben und Sonderkulturen. Termin Region Ort Beginn 31.01.06 Mitte ¿ MD Haldensleben LLFG Bornsche Str. 48 09:00 Uhr 31.01.06 Mitte ¿ HBS Halberstadt Große Ringstraße Heine Tagungszentrum 13:30 Uhr 01.02.06 Anhalt Bernburg/ Strenzfeld LLFG Strenzfelder Allee 22 09:00 Uhr 02.02.06 Süd - HAL Quenstedt Kulturhaus "Zum Greml" Welbslebener Str. 3 09:30 Uhr 02.02.06 Süd - WSF Kleinjena Gaststätte "Grünes Tal" (direkt am Bahnübergang B180 Naumburg Freyburg) 13:30 Uhr 04.02.06 Altmark ¿ SDL Iden LLFG Lindenstr. 18 09:30 Uhr 14.02.06 Altmark ¿ SAW Winterfeld Gasthof "Wieseneck" 09:30 Uhr 16.02.06 Anhalt Cobbelsdorf Kartoffelgasthaus Hauptstr. 18 09:30 Uhr 16.02.06 Altmark - JL Hohenseeden Altes Kulturhaus (Ortsmitte) 13:30 Uhr Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Landwirte müssen auch 2010 Cross Compliance beachten Aktuelle Informationsbroschüre erschienen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 033/10 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 033/10 Magdeburg, den 24. Februar 2010 Landwirte müssen auch 2010 Cross Compliance beachten Aktuelle Informationsbroschüre erschienen Magdeburg. Landwirte, die im Jahr 2010 bestimmte EU-Zahlungen in Sachsen-Anhalt erhalten wollen, müssen auch im laufenden Jahr die sogenannten anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) einhalten. Darauf weist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hin. Zu den Verpflichtungen gehören einerseits die insgesamt 18 Fachrechtsregelungen in den Bereichen Umwelt, Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz als sogenannte Grundanforderungen an die Betriebsführung. Andererseits sind spezielle Vorgaben zur Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand wie die Erhaltung der organischen Substanz, der Erosionsschutz, die Pflege aus der Erzeugung genommener Flächen, die Erhaltung von Landschaftselementen und neu ab 2010 auch die Einhaltung der Genehmigungsverfahren zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen zu beachten. Ein dritter Schwerpunkt ist die Verpflichtung, das Dauergrünland zu erhalten. Eine Informationsbroschüre erläutert den Landwirten in verständlicher Form, welche Anforderungen im Einzelnen zu beachten sind. Die Informationen können ab sofort auf der Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt unter www.mlu.sachsen-anhalt.de auf den Seiten ¿Themen A-Z¿ unter der Rubrik ¿Agrarreform¿ und dem Stichwort ¿Cross Compliance¿ abgerufen werden. Die Broschüre wird allen Landwirten auch auf der Antrags-CD voraussichtlich Ende März 2010 zur Verfügung gestellt. Mit der Veröffentlichung im Internet sowie der Zustellung per Antrags-CD kommt Sachsen-Anhalt seiner Informationspflicht entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 nach. Weitere Auskünfte erteilen die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF). Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

1 2