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Kompensationsflächenverzeichnis (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage ist die Eingriffsregelung nach § 14 ff Bundesnaturschutzgesetz und § 5 ff Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Verursacher von sogenannten Eingriffen in Natur und Landschaft (erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes) sind verpflichtet diese Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen auszugleichen. Diese Maßnahmen werden in den jeweiligen Genehmigungen (z.B. Plangenehmigungen, Planfeststellungen, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Baugenehmigungen, …) festgesetzt. Im Kompensationsflächenkataster werden die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu Dokumentations- und Kontrollzwecken und zur Vermeidung von Doppelbelegungen flächenmäßig erfasst und beschrieben.

Landschaftsrahmenplan 1998 Altkreis Göttingen (Landkreis Göttingen)

Landschaftsrahmenplan des Altkreises Göttingen von 1998. Als Fachgutachten des Naturschutzes stellt der Landschaftsrahmenplan dar, wie Natur und Landschaft aus der Sicht des Naturschutzes zu bewerten sind und welche Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft ergriffen werden müssen. Die Zielvorstellungen des Landschaftsrahmenplans bieten ein Leitbild, an dem sich künftige Planungen orientieren sollen.

Einfluss von Schalenwild und Jagd auf Entwicklung, Klimaresilienz und Ökosystemleistungen unserer Wälder, Teilvorhaben 2: Monitoring der Waldbodenvegetation und Vegetationsgutachten

Das Risiko eines flächigen Waldverlustes kann nur über die Begründung von Mischwäldern, strukturfördernde Bewirtschaftungsformen und ein besser abgestimmtes Miteinander der für Wald Verantwortlichen reduziert werden. Die von Menschen beeinflussbaren Beeinträchtigungen der Ökosystemstabilität müssen konsequent in Angriff genommen werden. Die betreffenden Elemente werden objektiv erfasst, bewertet und hieraus zielführende Problemlösungen entwickelt. Die an dem Prozess beteiligten Menschen sind über geeignete Kommunikation mitzunehmen. Das bisherige BioWild-Projekt bestätigt, dass nicht habitatangepasste Schalenwildbestände die Entwicklung klimaresilienter Wälder erheblich beeinflussen können. In diesem Projekt werden folgende, von Menschen beeinflussbare Stabilitätsfaktoren bearbeitet: Uni Göttingen: - Weitere Aufnahmen zur Dokumentation der Entwicklung krautiger und holziger Bodenvegetation an den vorhandenen Weisergattern-Paaren. - Entwicklung eines Vegetationsgutachtens zur objektiven Erfassung der krautigen und holzigen Waldvegetation für die Praxis. TU Dresden: - Entwicklung von Deckung und Äsung als wichtige Habitatkomponenten bei verschiedenen Wildeinflüssen. - Überarbeitung der Einteilung der Jagdregime, sowie Einführung situationsangepasster Jagdkonzepte in Teilen der Pilotregionen. - Zusammenhang zwischen Wildverbiss und Insektengesellschaften. - Zeitgemäße 'Leitlinie Wildschäden' für die Praxis. TU München: - Finanzielle Auswirkungen von Wildverbiss auf Waldertrag, Biodiversität, Wasserspende und CO2-Speicherung. - Ableitung des Waldverlustrisikos durch wildbedingte Entmischung. ANW: - Konkreter Wald- und Jagdumbau u.a.in vier Pilotregionen. - Entwicklung und exemplarische Einführung einer zeitgemäßen Jägerausbildung u.a.in den Pilotregionen. - Konzepte und Hilfestellung für ehrenamtliche Vorstände von Jagdgenossenschaften. re:member: - Strategische, moderative und kommunikative Beratung der Projektpartner und professionelle Begleitung der Medienarb (Text abgebrochen)

Einfluss von Schalenwild und Jagd auf Entwicklung, Klimaresilienz und Ökosystemleistungen unserer Wälder, Teilvorhaben 4: Erfassung, Bewertung und Problemlösungen

Das Risiko eines flächigen Waldverlustes kann nur über die Begründung von Mischwäldern, strukturfördernde Bewirtschaftungsformen und ein besser abgestimmtes Miteinander der für Wald Verantwortlichen reduziert werden. Die von Menschen beeinflussbaren Beeinträchtigungen der Ökosystemstabilität müssen konsequent in Angriff genommen werden. Die betreffenden Elemente werden objektiv erfasst, bewertet und hieraus zielführende Problemlösungen entwickelt. Die an dem Prozess beteiligten Menschen sind über geeignete Kommunikation mitzunehmen. Das bisherige BioWild-Projekt bestätigt, dass nicht habitatangepasste Schalenwildbestände die Entwicklung klimaresilienter Wälder erheblich beeinflussen können. In diesem Projekt werden folgende, von Menschen beeinflussbare Stabilitätsfaktoren bearbeitet: Uni Göttingen: Weitere Aufnahmen zur Dokumentation der Entwicklung krautiger und holziger Bodenvegetation an den vorhandenen Weisergattern-Paaren. Entwicklung eines Vegetationsgutachtens zur objektiven Erfassung der krautigen und holzigen Waldvegetation für die Praxis. TU Dresden: Entwicklung von Deckung und Äsung als wichtige Habitatkomponenten bei verschiedenen Wildeinflüssen. Überarbeitung der Einteilung der Jagdregime, sowie Einführung situationsangepasster Jagdkonzepte in Teilen der Pilotregionen. Zusammenhang zwischen Wildverbiss und Insektengesellschaften. Zeitgemäße 'Leitlinie Wildschäden' für die Praxis. TU München: Finanzielle Auswirkungen von Wildverbiss auf Waldertrag, Biodiversität, Wasserspende und CO2-Speicherung. Ableitung des Waldverlustrisikos durch wildbedingte Entmischung. ANW: Konkreter Wald- und Jagdumbau u.a.in vier Pilotregionen. Entwicklung und exemplarische Einführung einer zeitgemäßen Jägerausbildung u.a.in den Pilotregionen. Konzepte und Hilfestellung für ehrenamtliche Vorstände von Jagdgenossenschaften. re:member: Strategische, moderative und kommunikative Beratung der Projektpartner und professionelle Begleitung der Medienarbeit.

Einfluss von Schalenwild und Jagd auf Entwicklung, Klimaresilienz und Ökosystemleistungen unserer Wälder, Teilvorhaben 1: Steuerung WiWaldI, Waldumbau und Weiterentwicklung der Jägerausbildung und Jagdgenossenschaften

Das Risiko eines flächigen Waldverlustes kann nur über die Begründung von Mischwäldern, strukturfördernde Bewirtschaftungsformen und ein besser abgestimmtes Miteinander der für Wald Verantwortlichen reduziert werden. Die von Menschen beeinflussbaren Beeinträchtigungen der Ökosystemstabilität müssen konsequent in Angriff genommen werden. Die betreffenden Elemente werden objektiv erfasst, bewertet und hieraus zielführende Problemlösungen entwickelt. Die an dem Prozess beteiligten Menschen sind über geeignete Kommunikation mitzunehmen. Das bisherige BioWild-Projekt bestätigt, dass nicht habitatangepasste Schalenwildbestände die Entwicklung klimaresilienter Wälder erheblich beeinflussen können. In diesem Projekt werden folgende, von Menschen beeinflussbare Stabilitätsfaktoren bearbeitet: Uni Göttingen: Weitere Aufnahmen zur Dokumentation der Entwicklung krautiger und holziger Bodenvegetation an den vorhandenen Weisergattern-Paaren. Entwicklung eines Vegetationsgutachtens zur objektiven Erfassung der krautigen und holzigen Waldvegetation für die Praxis. TU Dresden: Entwicklung von Deckung und Äsung als wichtige Habitatkomponenten bei verschiedenen Wildeinflüssen. Überarbeitung der Einteilung der Jagdregime, sowie Einführung situationsangepasster Jagdkonzepte in Teilen der Pilotregionen. Zusammenhang zwischen Wildverbiss und Insektengesellschaften. Zeitgemäßer 'Katalog Wildeinflussmonitoring' für die Praxis. TU München: Finanzielle Auswirkungen von Wildverbiss auf Waldertrag, Biodiversität, Wasserspende und CO2-Speicherung. Ableitung des Waldverlustrisikos durch wildbedingte Entmischung. ANW: Konkreter Wald- und Jagdumbau u.a.in vier Pilotregionen. Entwicklung und exemplarische Einführung einer zeitgemäßen Jägerausbildung u.a.in den Pilotregionen. Konzepte und Hilfestellung für ehrenamtliche Vorstände von Jagdgenossenschaften. re:member: Strategische, moderative und kommunikative Beratung der Projektpartner und professionelle Begleitung der Medienarbeit.

Integration des 'Geothermal-Hub'-Konzepts in das Wärmeversorgungssystem eines Forschungscampus, Teilvorhaben: Fernwärmetransformationsplan und Systemmodellierung

Landschaftsschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.

Flächennutzungsplan Stadt Bad Lauterberg im Harz (Landkreis Göttingen)

Flächennutzungsplan der Stadt Bad Lauterberg im Harz. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Stadt Bad Lauterberg im Harz. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.

Flächennutzungsplan Stadt Osterode am Harz (Landkreis Göttingen)

Flächennutzungsplan der Stadt Osterode am Harz. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Stadt Osterode am Harz. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.

Flächennutzungsplan Gemeinde Bad Grund (Harz) (Landkreis Göttingen)

Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Grund (Harz). Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Gemeinde Bad Grund (Harz). Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.

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