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Karte der oberflächennahen Rohstoffe der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (KOR200) - CC 2334 Rostock

Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschafts­minister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.

EXPO 2000: Präsentation der umweltgerechten Stadt Guestrow im Haus der weltweiten Projekte

Das Projekt "EXPO 2000: Präsentation der umweltgerechten Stadt Guestrow im Haus der weltweiten Projekte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Barlachstadt Güstrow Stadtverwaltung, Stadtentwicklungsamt durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Durch die gesellschaftliche Wende hatte die Stadt Güstrow die Chance, die Stadtentwicklungspolitik neu auszurichten. Der Handlungsdruck zur Gestaltung dieses Prozesses wurde durch den Strukturwandel in der gesamten Wirtschaft, insbesondere in dem strukturschwachen, dünn besiedelten Raum des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, wesentlich verschärft. Zur Bewältigung des Problempotentials wurde die Initiierung eines Agenda 21-Prozesses, zunächst im Zusammenwirken mit dem Umweltministerium M-V, dem Landesamt für Umwelt und Natur M-V und dem B.A.U.M. e.V. angeregt. Die Etablierung des Prozesses wurde dann stufenweise in das Verwaltungshandeln der Kommunen integriert und stetig weiter ausgeprägt. Die breite Einbeziehung und Mobilisierung der Öffentlichkeit zur aktiven Mitgestaltung des Agenda 21-Prozesses bildete dabei den Schwerpunkt. Defizite und Probleme wurden im Zusammenhang mit der regen Einbeziehung der Güstrower Bürger, bei der Integration der regionalen Wirtschaft und bei der Darstellung der Ergebnisse des lokalen Agenda 21-Prozesses als 'weichem Standortvorteil' im Marketingbereich offenkundig. Viele Akteure erkannten in der Beteiligung Güstrows am Bewerbungsverfahren zur Anerkennung als weltweites Projekt der EXPO 2000 unter der Thematik 'Prozess zur Umsetzung einer lokalen Agenda 21 am Beispiel der Umweltgerechten Stadt Güstrow' eine Chance, die o.g. Defizite abzubauen. Aus der Kooperation mit der EXPO 2000 GmbH entwickelte sich noch eine weitere Möglichkeit zur Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit: die Beteiligung an der Präsentation der weltweiten Projekte Deutschlands im Global House in Hannover. Im Rahmen dieser Präsentation bot sich auch die Möglichkeit, das Engagement der DBU zur Unterstützung des Agenda 21-Prozesses der Stadt Güstrow als Beispiel für ein Modell einer kommunalen Umweltvorsorgestrategie hervorzuheben. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Aus dem 1992 begonnenen lokalen Agenda 21-Prozess wurden wesentliche Elemente zur Vermittlung des Prozesses ausgewählt und im EXPO-Konzept der Stadt Güstrow formuliert. Drei Schlüsselprojekte ('Wasser in Güstrow', 'Umweltbildungszentrum' und 'Rahmenplangebiet Nordwest') wurden beispielhaft zur Darstellung der praktischen Umsetzung des Konzeptes ausgewählt. Die Strategie zur Ausgestaltung und stufenweisen Realisierung des EXPO-Konzeptes wurde in einem diskursiven Verfahren mit Akteuren der Region entwickelt. Zur Vernetzung dieser Akteure wurde die EXPO Güstrow AG mit ihren sieben thematisch strukturierten Arbeitsgruppen gebildet. Als Informations- und Management-Zentrale wurde das EXPO-Büro installiert. Im Zusammenwirken mit externen Fachleuten wurde die Zielgruppenanalyse, das Marketingrahmenkonzept und das Präsentationskonzept (PK) erarbeitet. Ende 1997 wurde das Güstrower Projekt als weltweites Projekt der EXPO 2000 registriert. Ende 1999 erfolgte die abschließende Anerkennung. Parallel zu den Aktivitäten in Güstrow

Konzept Wasserver-/entsorgung Güstrow

Das Projekt "Konzept Wasserver-/entsorgung Güstrow" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadtwerke Güstrow GmbH durchgeführt.

Monitoring und Bauleitplanung

Das Projekt "Monitoring und Bauleitplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Mit dem Forschungsvorhaben wurden praktisch tragfähige Wege zur Umsetzung der sich aus § 4c BauGB ergebenden Pflicht zur Überwachung der Umweltauswirkung bei der Durchführung von Bauleitplänen entwickelt. Methodisch basiert die Untersuchung auf der Analyse von etwa 30 Fallbeispielen in sechs Städten/Gemeinden unterschiedlicher Größe. Wegen der erst kurzen Geltungsdauer der gesetzlichen Regelung war es notwendig, die Städte und Gemeinden bei der Entwicklung ihrer Konzeptionen für die Umsetzung der neuen Aufgabe zu begleiten (Begleitforschung), um anhand von exemplarisch ausgewählten Bauleitplänen Möglichkeiten einer anwendungsfreundlichen und kostengünstigen Erfüllung der Monitoringaufgabe aufzuzeigen. Dieser empirische Ansatz wurde ergänzt durch eine modellhafte Konzeptentwicklung. Anhand bestehender Pläne wurden Empfehlungen zur Planung der Maßnahmen zur Überwachung und zu deren Erläuterung im Umweltbericht sowie eine Checkliste erarbeitet, die neben den Fallbeispielen im Anhang des Untersuchungsberichts veröffentlicht sind. Berücksichtigt wurden auch international vorliegende Erfahrungen. Dabei nutzte das Difu seine im Rahmen des Netzwerks europäischer Städtebaurechtler 'Plannet Europe' bestehenden Kontakte, um auch den Stand der Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Bezug auf das Monitoring in den beteiligten Mitgliedsstaaten der EU abzufragen. Ausblick: Derzeit sind keine Anschlussprojekte geplant. Lohnenswert wären Studien zur 'Umwelteffizienz von Monitoringkonzepten' sowie zur 'Bündelung bestehender Umweltmonitoringsysteme'. Fallstudienstädte: München, Krefeld, Gütersloh, Jena, Güstrow und Ostfildern.

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