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Karte der oberflächennahen Rohstoffe der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (KOR200) - CC 4710 Münster

Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschafts­minister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.

Monitoring zum NRW-Programm '1000 Fenster für die Lerche'

Das Projekt "Monitoring zum NRW-Programm '1000 Fenster für die Lerche'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dachverband Biologischer Stationen in NRW durchgeführt. Das landesweite Programm 1000 Fenster für die Lerche wurde am 11. Mai 2009 offiziell von Minister Eckhard Uhlenberg gestartet und wird organisatorisch von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft betreut. Die Bezirksregierungen sind als auszahlende Stellen für die Überprüfung der Maßnahmen verantwortlich. In den Kreisen Gütersloh, Herford, Soest und in der Stadt Bielefeld wurden die jeweiligen Biologischen Stationen als Ansprechpartner für die interessierten Landwirten benannt. Durch die Anlage von so genannten Lerchenfenstern, also kleinen, nicht eingesäten Lücken in Wintergetreideschlägen, soll der dramatische Rückgang der gefährdeten Feldlerche - und anderer Feldvogelarten - aufgehalten werden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wurde bereits in Großbritannien und der Schweiz untersucht, allerdings sind die Ergebnisse der dortigen Studien auf Grund unterschiedlicher landschaftlicher Gegebenheiten nicht ohne weiteres auf die Situation in der nordrhein-westfälischen Kulturlandschaft übertragbar. Aus diesem Grund soll das Projekt in den kommenden Jahren durch eine Evaluierung begleitet werden. Mit Erlass vom 15.04.2009 beauftragt das MUNLV das LANUV, ein begleitendes Stichprobenmonitoring durchzuführen. In NRW sind es insbesondere die Biologischen Stationen, die neben notwendigen Kenntnissen der Vogelkartierung langjährige Ortskenntnisse aufweisen und über Kontakte zur Landwirtschaft verfügen. Deshalb sollen sie das Lerchenfenster-Monitoring durchführen. Da in den Kreisen Gütersloh und Soest schon seit einigen Jahren Lerchenfenster angelegt wurden und in diesem Jahr auch Verträge nach dem landesweiten Programm abgeschlossen werden, ist die Berücksichtigung dieser Gebiete besonders zweckdienlich. Um die Aussagekraft der Ergebnisse zu erhöhen, sollen zusätzlich Stationen aus den Naturräumen des Münsterlandes (Coesfeld) und des Rheinlandes (Düren) einbezogen werden. Für das Monitoring sind zwei sich ergänzende methodische Ansätze vorgesehen. Zum Einen soll durch Vergleichsuntersuchungen von Maßnahmenflächen mit Nicht-Maßnahmenflächen (Säule 1) die Wirkung der Maßnahme in den unterschiedlichen Naturräumen überprüft werden. Die Wirkung auf andere Feldvögel, wie z.B. Rebhuhn, Schafstelze oder Goldammer, kann ohne deutlichen Zusatzaufwand mit dem vorgeschlagenen Monitoring untersucht werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen auch in das bundesweite Projekt 1000 Äcker für die Feldlerche des Naturschutzbund Deutschland (NABU) und des Deutschen Bauernverbandes (DBV) einfließen. Zum Anderen soll ein Bestands-Monitoring auf größeren Probeflächen (Säule 2) durchgeführt werden. Ziel dieses Ansatzes ist die Untersuchung der Bestandsentwicklung der Feldlerchen auf Flächen in ausgewählten Gebieten, in denen bereits im größeren Umfang Maßnahmen durchgeführt werden. In den Kreisen Gütersloh und Soest liegen bereits mehrjährige Daten aus laufenden Schutzprojekten für die Feldlerche vor. (gekürzt)

Mikroschadstoffelimination mittels granulierter Aktivkohle im Ablauf der Kläranlage Gütersloh-Putzhagen

Das Projekt "Mikroschadstoffelimination mittels granulierter Aktivkohle im Ablauf der Kläranlage Gütersloh-Putzhagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Gütersloh, Fachbereich Tiefbau durchgeführt. Auf der Kläranlage Putzhagen der Stadt Gütersloh wurden großtechnische Untersuchungen zur Elimination von Spurenstoffen mittels granulierter Aktivkohle (GAK) als vierte Reinigungsstufe durchgeführt. Nachdem sich das Verfahren in einer ersten Projektphase von 12 Monaten als ein effizientes und für den Praxisbetrieb geeignetes Eliminationsverfahren erwiesen hat, wurde eine zweite Phase angeschlossen mit dem Ziel, durch verfahrenstechnische Optimierung eine hohe Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Zwei von insgesamt neun vorhandenen Flockungsfiltern wurden zu Großadsorbern mit granulierter Aktivkohle umgebaut. In Projektphase 2 wurde ein Adsorber mit frischer Aktivkohle gefüllt, der zweite mit dem gleichen Produkt, das zuvor bereits in Projektphase 1 im Einsatz war und nach Erschöpfung reaktiviert wurde. Im Parallelbetrieb konnte so die Auswirkung der Reaktivierung auf die Reinigungsleistung untersuchet werden. Nach einem weiteren 12-monatigen Betrieb ohne eine einzige Betriebsstörung erzielten die Großadsorber ein Filtratvolumen von 12.700 Bettvolumina (BVT). Selbst nach dieser langen Standzeit fand für eine Reihe an Spurenstoffen immer noch eine Elimination von über 80 % statt. Für alle Mikroverunreinigungen ergab das Reaktivat die gleiche Adsorptionsleistung wie die Frischkohle. Insbesondere für den Stoff Diclofenac wurden Bettvolumina ermittelt, die höher liegen als bei bisherigen Erfahrungen mit einer GAK-Anlage. Da die Reaktivierung der GAK mit keinerlei Leistungseinbußen verbunden war, kann durch die Verwendung von Reaktivat ein deutlicher Kostenvorteil im Vergleich zur Verwendung frischer GAK erzielt werden. Ein optimal gewählter zeitversetzter Betrieb von mehreren GAK-Filtern führt zu einer längeren Standzeit der Adsorber und somit zu einer weiteren Kostenreduzierung. Je nach Anzahl der Filter und den gewählten Grenzkriterien für die Reaktivierung der GAK liegen die Betriebskosten zwischen 0,031 und 0,043 €/m3 Abwasser. Auch die der Adsorptionsstufe vorangestellte Flockungsfiltration hat zur Leistungssteigerung der GAK beigetragen, da die Spülzyklen für die GAK-Filter erheblich ausgedehnt werden konnten. Außerdem kann mit dieser Verfahrenskombination der geforderte Grenzwert für Phosphat von 0,7 mg/l im Kläranlagenablauf sicher eingehalten werden. Das Potenzial hinsichtlich einer sehr weitgehenden Phosphorelimination dürfte für Kläranlagenbetreiber auch vor dem Hintergrund der möglichen Verschärfung zukünftiger Phosphat-Anforderungen besonders interessant sein.

Monitoring und Bauleitplanung

Das Projekt "Monitoring und Bauleitplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Mit dem Forschungsvorhaben wurden praktisch tragfähige Wege zur Umsetzung der sich aus § 4c BauGB ergebenden Pflicht zur Überwachung der Umweltauswirkung bei der Durchführung von Bauleitplänen entwickelt. Methodisch basiert die Untersuchung auf der Analyse von etwa 30 Fallbeispielen in sechs Städten/Gemeinden unterschiedlicher Größe. Wegen der erst kurzen Geltungsdauer der gesetzlichen Regelung war es notwendig, die Städte und Gemeinden bei der Entwicklung ihrer Konzeptionen für die Umsetzung der neuen Aufgabe zu begleiten (Begleitforschung), um anhand von exemplarisch ausgewählten Bauleitplänen Möglichkeiten einer anwendungsfreundlichen und kostengünstigen Erfüllung der Monitoringaufgabe aufzuzeigen. Dieser empirische Ansatz wurde ergänzt durch eine modellhafte Konzeptentwicklung. Anhand bestehender Pläne wurden Empfehlungen zur Planung der Maßnahmen zur Überwachung und zu deren Erläuterung im Umweltbericht sowie eine Checkliste erarbeitet, die neben den Fallbeispielen im Anhang des Untersuchungsberichts veröffentlicht sind. Berücksichtigt wurden auch international vorliegende Erfahrungen. Dabei nutzte das Difu seine im Rahmen des Netzwerks europäischer Städtebaurechtler 'Plannet Europe' bestehenden Kontakte, um auch den Stand der Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Bezug auf das Monitoring in den beteiligten Mitgliedsstaaten der EU abzufragen. Ausblick: Derzeit sind keine Anschlussprojekte geplant. Lohnenswert wären Studien zur 'Umwelteffizienz von Monitoringkonzepten' sowie zur 'Bündelung bestehender Umweltmonitoringsysteme'. Fallstudienstädte: München, Krefeld, Gütersloh, Jena, Güstrow und Ostfildern.

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