Die TSR Recycling GmbH & Co. KG (TSR) betreibt im Bereich des Hafens der Stadt Magdeburg, Am Zweigkanal 17c, einen Lager- und Umschlagplatz für Metallschrotte. Geplant ist die Restrukturierung des gesamten Anlagenstandortes mit einer Umschlagsanlage für Eisen- (FE)- und Nichteisenmetalle (NE), sowie einer innovativen Aufbereitungsanalage zur Erzeugung eines neuen Produktes (TSR40). Die geplante Aufbereitungsanlage zur Herstellung des neuen Produktes (TSR40) wird kontinuierlich Werktags von Montag 06:00 bis Samstag 22:00 betrieben. Die Durchsatzleistung des Schredders beträgt ca. 2000 t/d. Die zu verarbeitenden Vormaterialien werden per Schiff, LKW und Bahn angeliefert. Die wesentlichen Inhalte der Änderung sind: -Errichtung einer innovativen Zerkleinerungs- und Separationsstrecke zur Erzeugung eines neuen Produktes (TSR40); - Vergrößerung der Lagerflächen von ca. 37.00 m² auf ca. 70.000 m²; - Erhöhung der Lagermenge von ca. 40.000 t (davon 186 t gefährliche Abfälle) auf 55.000 t nicht gefährliche und 1.200 t gefährliche Abfälle; - Aufnahme zusätzlicher Abfälle; - Erneuerung der Verkehrswege (einschließlich Gleisanlage) und Plätze, darunter die Anpassung von Flächen, auf denen Material gelagert wird, welches besonderen Anforderungen nach wasserhaushaltsrechtlichen Vorschriften genügen muss; - Errichtung eines Büro-/Sozialgebäudes, einschließlich Einstellplätze; - Errichtung eine automatischen Beladevorrichtung für Waggons; - Anpassung der Platzaufteilung innerhalb des Betriebsgeländes; - Instandsetzung der Uferbefestigung; - Sanierung des Altlastenstandortes in Abstimmung mit dem Landesamt für Altlastenfreistellung (LAF); - Entnahme von Wasser Das Betriebsgelände selbst wurde in den zurückliegenden Jahrzehnten intensiv gewerblich genutzt. Hierzu zählt die langjährige Nutzung als Schrottplatz (seit mindestens 1975). Insbesondere in den Jahren vor 1975 haben sich am Standort Kontaminationen im Boden eingestellt, die teils ihren Ursprung in der Nutzung und teils ihren Ursprung durch Migration von Kontaminationen im Umfeld haben. Mit der Neugestaltung des Standortes werden am Standort Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Hierzu wurde ein Sanierungskonzept vorgestellt und mit den zuständigen Ämtern abgestimmt. Die Ergebnisse führen zu einer Sanierungsplanung, welche vorsieht die Oberfläche des Standortes größtmöglich abzudecken, um Niederschlagseinträge in den Boden zu verhindern. Dies hat zur Folge, dass nahezu die gesamte Fläche des Betriebsgrundstückes oberflächenversiegelt werden muss. Der Versiegelungs-grad des am Standort wird somit von ca. 63 % auf ca. 92 % erhöht werden.
Umweltsenatorin Ute Bonde, BSR-Chefin Stephanie Otto, Berlins Handwerkspräsidentin Carola Zarth und Linn Quante von der gemeinnützigen Stiftung anstiftung haben am 24. Juli im Meistersaal der Handwerkskammer das neue Reparaturnetzwerk „repami“ vorgestellt. Auf der Online-Plattform finden Berlinerinnen und Berliner einen einfachen Zugang zu gewerblichen Reparaturbetrieben und ehrenamtlichen Reparaturcafés. Unter dem Motto „Reparieren statt Wegwerfen“ können sie so die Lebensdauer ihrer Gebrauchsgegenstände verlängern. Damit leisten die Projektbeteiligten Berliner Stadtreinigung (BSR), Handwerkskammer Berlin und Stiftung anstiftung in Zusammenarbeit mit dem BUND Berlin einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung sowie zur Ressourcenschonung. Gefördert wird das Netzwerk Qualitätsreparatur „repami“ vom Land Berlin. In den kommenden Monaten wollen die Projektbeteiligten weitere innovative Konzepte zur Förderung von Reparaturen entwickeln und verschiedene Maßnahmen wie öffentlichkeitswirksame Kampagnen, Veranstaltungen und Vernetzungstreffen umsetzen. Ziel ist es, möglichst viele qualifizierte Mitglieder für das Netzwerk „repami“ zu gewinnen und das positive Image des Themas Reparatur weiter zu steigern. repami: Online-Plattform Die Berliner Fan Zone zur EURO 2024 hat durch ein umfassendes Mehrwegkonzept fast zwei Millionen Einweg-Verpackungen eingespart. Dies führte zu 15-mal weniger Abfall im Vergleich zu ähnlichen Großveranstaltungen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zeichnete dieses umweltfreundliche Engagement im Rahmen des Projekts „Mehrweg. Mach mit!“ aus. Dank des Klimaschutzkonzepts des Berliner Senats wurden Getränke und Speisen ausschließlich in Mehrweggeschirr ausgegeben, wodurch 24 Tonnen Müll und über 100 Tonnen CO 2 vermieden wurden. Die Senatsumweltverwaltung hatte die Senatsverwaltung für Inneres und Sport tatkräftig bei der Entwicklung des Leitbildes und des Konzeptes für integrierten Klimaschutz für die Fan Zonen unterstützt. Das Konzept, das einheitliche Mehrwegsysteme und effektive Logistik umfasste, soll als Vorbild für künftige Großveranstaltungen dienen. DUH: Pressemitteilung Auszeichnung Fan Zonen SenMVKU: VwVBU-Leistungsblatt 24 Großveranstaltungen SenMVKU/BSR: Leitfaden „Abfallarme Großveranstaltungen“ Vom 21. Oktober bis 24. November finden in Berlin die ersten Zero-Waste-Aktionswochen statt. Die Aktionswochen machen Berliner Akteure und deren Angebote sichtbar und schaffen Bewusstsein für die Themen rund um Zero Waste, Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und zirkuläres Wirtschaften. Alle Organisationen, Unternehmen, Initiativen und Projekte, die (Fach-)Veranstaltungen, Aktionen, Workshops, Online-Seminare, Kiezspaziergänge, u.v.m. anbieten, sind aufgerufen mitzumachen. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Zero-Waste-Agentur: Zero-Waste-Aktionswochen Berliner Akteure arbeiten unter Leitung der Zero Waste Agentur (ZWA) gemeinsam an dem Ziel, Berlin zur Zero-Waste-Hauptstadt zu machen. Die ZWA konzentriert sich in diesem Jahr thematisch unter anderem auf die Themen „Abfallarme Veranstaltungen“ und „Zero Waste in den Berliner Bezirken“. In spezifischen Arbeitsgruppen, sogenannten Task Forces. arbeiten hier zum einen Teilnehmende aus Event-Veranstaltern und -Locations als auch Berliner NGOs, Abfallentsorgern und Berliner Initiativen zusammen fokussiert an den Themen Mehrweg auf Veranstaltungen und Kommunikation zur Sensibilisierung zu Ressourcenschonung. Und im Bereich Bezirke sind Vertreterinnen und Vertreter aus den Bezirken aktiv dabei. Zero-Waste-Agentur: Task Forces Die Baubranche ist für ca. 54% des deutschen Abfallaufkommens und ca. 40% der CO 2 -Emissionen verantwortlich. Um die nationalen und europäischen Klimaschutzziele und eine Kreislaufwirtschaft bis 2050 zu realisieren, ist insbesondere die Bauwirtschaft gefordert. Das Seminar bietet einen Einstieg in die Frage “Wie geht zirkuläres Bauen schon heute?” und beschäftigt sich mit den Grundlagen der zirkulären Planung, dem Einsatz von wiederverwendeten Bauteilen und konkreten Ansatzpunkten für die Transformation der Baubranche. Dies wird anhand von Praxisbeispielen beleuchtet und am Pilotprojekt ‚Urban Mining Hub‘ – Berlins erstem Umschlagplatz für gebrauchte Bauteile – illustriert. Das Seminar am 9. Oktober 2024 findet digital von 17-19 Uhr statt und ist auf Grund einer Förderung der Senatsverwaltung MVKU für in Berlin im Bereich Planung und Bau Tätige kostenfrei. Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Concular: Weiterführende Seminar-Informationen Der Bausektor verursacht große Mengen CO 2 -Emissionen mit erheblichen ökologischen Auswirkungen. Daher ist der Gebäuderückbau essenziell, um das Ziel der Ressourcenschonung zu erreichen. Für eine erfolgreiche Rückgewinnung von Wertstoffen im Rückbau hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Dialogprozess mit Expertinnen und Experten aus der Bau-, Abfall- und Entsorgungsbranche einen Leitfaden für den Rückbau entwickelt. Der Leitfaden gibt konkrete Hilfestellungen und Schritt- für Schritt Hinweise für den Zeitplan, Rollen und den rechtlichen Rahmen. Zudem zeigt er Vorteile in Bezug auf Kosten, Planung und Rechtliches auf und enthält Dokumentenvorlagen für konkrete Projekte. Der Leitfaden ist ein unterstützendes Tool und Hilfsmittel zur Umsetzung der Vorgaben von Leistungsblatt 35 VwVBU. Zur Weiterentwicklung werden nun „Testerinnen und Tester“ aus der Praxis gesucht, welche sich hier melden können: Umweltvertr.Beschaffung@senmvku.berlin.de SenMVKU: Pressemitteilung Rückbauleitfaden SenMVKU: Leitfaden – Wiederverwendung und Recycling von Baustoffen und Bauteilen Ein Projekt der GRÜNE LIGA Berlin zur Einführung von Mehrwegalternativen auf Wochenmärkten ist gestartet. Ziel ist es, durch Wissensvermittlung, Beratung und den Einsatz einer mobilen Spülstation die Nutzung von Einwegverpackungen für Lebensmittel zu reduzieren. Marktbetreibende, Caterer und Lebensmittelhändler werden vernetzt, beraten und über ökologische sowie ökonomische Vorteile von Mehrwegsystemen informiert. Eine Infokampagne soll Besucherinnen und Besucher für verpackungsarmen Einkauf sensibilisieren. Zudem werden an speziellen Markttagen Mehrweglösungen erprobt, die später in ein umfassendes Konzept für Wochenmärkte einfließen sollen. Das Projekt wird von der Stiftung Naturschutz Berlin aus Mitteln des Förderfonds Trenntstadt Berlin gefördert und läuft noch bis September 2026. Weitere Informationen über das Projekt und Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie unter dem folgenden Link: GRÜNE LIGA Berlin: Mehrweg auf Wochenmärkten Am 23. August 2024 lud die Organisation Cradle to Cradle (C2C) Akteurinnen und Akteure aus Politik, Umweltorganisationen und der Eventbranche auf den Flughafen Tempelhof ein, um darüber zu sprechen, wie Kulturveranstaltungen hin zu mehr Nachhaltigkeit gestaltet werden können. Der Summit war der Auftakt für drei Konzerte von Die Ärzte. Die Teilnehmenden erlebten interessante Diskussionen und Einblicke in die Umsetzung zirkulärer Lösungen bei Veranstaltungsproduktionen, Mobilität, Catering und Energieversorgung. Bei Führungen über das Konzertgelände konnten die umgesetzten Maßnahmen vor Ort besichtigt werden. So wurde ausschließlich veganer/vegetarischer Imbiss angeboten. Getränke und Speisen wurden pfandfrei in Mehrweg serviert, das Geschirr anschließend an Wertstoffinseln eingesammelt. Die Konzertbesucherinnen und Besucher konnten ein Bier verkosten, das aus Brotresten von Bäckereien hergestellt worden war. C2C: Pressemitteilung C2C: Labor Tempelhof Die Jury Umweltzeichen hat ein neues Umweltzeichen Blauer Engel für Veranstaltungen beschlossen. Das Umweltzeichen soll Ressourcenschonung und die Einsparung von Treibhausgasemissionen fördern. Konferenzen sowie kulturelle Veranstaltungen können das Umweltzeichen erhalten und damit werben, wenn sie hohe Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards einhalten. Angesichts der vielfältigen Veranstaltungsbranche sind die möglichen Umweltauswirkungen unterschiedlich, jedoch spielen die Bereiche Mobilität, Gastronomie, Energieverbrauch in den Veranstaltungsorten sowie Aspekte der Kreislaufwirtschaft eine zentrale Rolle für die Vergabe des Umweltzeichens. Zur Förderung von Zero Waste enthalten die Vergabekriterien die Vermeidung von Lebensmittelabfällen sowie die verpflichtende Nutzung von Mehrwegbecher. Blauer Engel: Pressemitteilung Blauer Engel: Umweltzeichen Veranstaltungen Die Transferale ist ein Transfer- und Wissenschaftsfestival, organisiert von fünf Berliner Hochschulen für Angewandte Wissenschaften im Rahmen des Projekts „Zukunft findet Stadt“. Vom 25. bis 27. September 2024 werden im silent green Kulturquartier aktuelle Forschungsergebnisse und Projekte aus den Bereichen Klima, Nachhaltigkeit, Gesundheit und Resilienz vorgestellt. Auch Themen wie Upcycling, zirkuläres Bauen und der Farbeimerkreislauf stehen auf dem Programm. „Zukunft findet statt“: Transferale 2024
Die Vorhabenträgerin, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, hat beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) für das Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem EnWG gestellt. Das zum Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes SH gehörende AfPE ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständig. Diese Entscheidung erfolgt mittels eines Planfeststellungsbeschlusses. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der Vorhabenträgerin und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Projekt, für das nach Ziff. 19.2.1 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen wäre. Die ETL 180 gehört jedoch zu den Vorhaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 i.V.m. Nr. 1.3 der Anlage des LNGG, für die gemäß § 4 LNGG unter bestimmten Voraussetzungen das UVPG nicht anzuwenden ist. Die Planfeststellungsbehörde sieht die in § 4 LNGG und Art. 2 Abs. 4 der UVP-Richtlinie genannten Voraussetzungen eines Ausnahmefalls zur Abwendung einer Krise der Gasversorgung für dieses Vorhaben als erfüllt an, so dass die Regelungen des UVPG nicht anzuwenden sind. Die Vorhabenträgerin hat bereits angekündigt, im Laufe des Planfeststellungsverfahrens einen Antrag auf Zulassung eines vorzeitigen Baubeginns gemäß § 44c EnWG zu stellen, der nach derzeitigem, insofern noch vorläufigen Planungsstand voraussichtlich insbesondere folgende Vorhabenteile umfassen wird: Gehölzeinschlag, Anbringen von Fledermauskästen, Anbringen von Nistkästen für Brutvögel, Aufstellung Amphibienzäune, Ausbau/Ertüchtigung von Zuwegungen, Beweissicherung von Straßen und Wegen, Vergrämungsmaßnahmen (z.B. durch Aufstellen von Vergrämungsstäben, intensives Mähen, Abzug von Mutterboden), Setzen von Grundwassermesspegeln, Analytik des Grundwassers (aus Grundwasserpegeln) im Trassenbereich sowie von Oberflächengewässern, Durchführung Beweissicherungsmaßnahmen, HDD-Bohrungen (insbesondere längere Querungen), Mikrotunnel. Anmerkungen hierzu wird die Planfeststellungsbehörde ebenfalls innerhalb der unten als Einwendungsfrist genannten Zeitspanne (bis 01.08.2022) entgegennehmen. Das Gesamtvorhaben hat die Anbindung der am Standort Brunsbüttel geplanten LNG-Kapazitäten an das Gasfernleitungsnetz zum Gegenstand. Das Vorhaben umfasst in seinem 1. Abschnitt die Verlegung der o. g. Leitung vom geplanten landgebundenen LNG-Terminal in Brunsbüttel bis zu der Anbindestelle an die Bestandsleitungen des Gasfernleitungsnetzes östlich von Haseldorf, die Errichtung aller für den Betrieb erforderlichen ober- und untertägigen Anlagen sowie den Betrieb der Leitung und der zugehörigen Nebenanlagen. Dazu gehören insbesondere • die Gasleitung mit einer Länge von ca. 54 km und einem Nenndurchmesser von 800 mm (DN 800) mit den zugehörigen Kommunikationskabeln, • die Station Brunsbüttel (inkl. mobile Molchstation) mit den zugehörigen Erdkabeln für die Stromversorgung, • die Station Haseldorf (inkl. mobile Molchstation) mit den zugehörigen Erdkabeln für die Stromversorgung, • die drei Schieberplätze Beidenfleth, Horst und Kurzenmoor mit den zugehörigen Erdkabeln für die Stromversorgung, • die erforderlichen Anodenfelder, Schilder- und Messpfähle mit den zugehörigen Erdkabeln für die Stromversorgung sowie Tiefenerder, • die erforderlichen Schutzstreifen sowie Wegerechte für die dauerhafte Unterhaltung der über- und untertägigen Anlagen. Der Antrag umfasst ebenfalls die bauzeitlich erforderlichen Anlagen, insbesondere • Arbeitsstreifen mit einer Regelbreite von ca. 35 m (Ausnahmen: 40 m in Be-reichen tiefer Grüppen sowie max. 21 m in ökologisch sensiblen Bereichen), • bauzeitliche Zufahrten über vorhandene und teilweise zu befestigende Straßen und Wege sowie temporär herzustellende Wege ins Baufeld, • Umschlagplätze. Geplant ist eine in der Erde verlegte Rohrleitung mit einer Regelverlegetiefe von 1,20 m Erdüberdeckung bzw. 1 m Mindestüberdeckung), die überwiegend in offener Grabenbauweise errichtet werden soll. Dabei werden zahlreiche Gewässer und Verkehrswege gequert. Inhalt und Lage der genannten sowie ggf. nicht ausdrücklich erwähnter Maßnahmenteile sind aus den Planunterlagen ersichtlich. Das Vorhaben erstreckt sich auf Gebiete der Gemeinde Brunsbüttel im Kreis Dithmarschen, der Gemeinden Büttel, Landscheide, Sankt Margarethen, Nortorf, Dammfleth, Beidenfleth, Hodorf, Bahrenfleth, Neuenbrook, Krempe, Grevenkop, Süderau, Sommerland, Horst (Holstein), Kiebitzreihe und Altenmoor im Kreis Steinburg sowie der Gemeinden Raa-Besenbek, Seester, Groß Nordende, Uetersen, Neuendeich, Moorrege, Haselau, Haseldorf, Hetlingen und Heist im Kreis Pinneberg. Weder die Errichtung und der Betrieb von LNG-Terminals in Brunsbüttel noch dafür vorgesehene Hafenausbauten sind Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens, sondern jene Anlagen unterliegen gesonderten Zulassungsverfahren. Gleiches gilt für den geplanten 2. Abschnitt des Gesamtvorhabens in Gestalt der Anbindung des in Brunsbüttel geplanten Standortes einer schwimmenden LNG-Anlage (Floating Storage and Regasification Unit – FSRU) an das Gasfernleitungsnetz über eine etwa 2 km lange Verbindungsleitung zwischen der ETL 180 (1. Abschnitt) und der ETL 185, mittels derer die FSRU kurzfristig an das Verteilnetz angeschlossen wird. Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 22.03.2023 (Az.: AfPE L - 667-PFV Erdgas LNG Brunsbüttel-Hetlingen) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) die Pläne für das o.g. Bauvorhaben festgestellt. Die festgestellten Unterlagen können auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden. Im Zuge der nun begonnenen Bauausführung und der dabei durchgeführten Abstimmung und Planung hat die Vorhabenträgerin neue Erkenntnisse gewonnen, die eine Anpassung der festgestellten Planung erfordern. Mit Schreiben vom 17.04.2023 hat sie daher beim AfPE eine Planänderung vor Fertigstellung gem. § 43d EnWG i. V. m. § 76 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die beantragte Planänderung umfasst die folgenden Maßnahmen: 1. Verlängerung des Mikrotunnels 03 (Gemarkung Altenmoor) 2. Anpassung von Arbeitsbereichen entlang der gesamten Baustelle 3. Durchführung von Entlastungsbohrungen für zwei Unterquerungen mittels Horizontalspülbohrverfahren (HDD 2/Gemarkung St. Margarethen und HDD 6/Gemarkung Grevenkop) 4. Änderung der Gebäude für Technik an den Stationen Beidenfleth, Horst, Kurzenmoor und Haseldorf 5. Errichtung einer zusätzlichen Tiefenanode (Gemarkung Bahrenfleth) 6. Änderung Zuwegung Scheedeweg und Errichtung einer temporären Behelfsbrücke über die Deichwettern (Gemarkung Kurzenmoor) 7. Eingriffsermittlung für die zusätzlichen bau- und anlagenbedingten Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes. Eine genaue Beschreibung der Änderungsmaßnahmen können Sie den eingereichten Planänderungsunterlagen entnehmen, die Ihnen auf dieser Internetseite zum Download zur Verfügung stehen. Mit dem Änderungsbescheid vom 05.05.2023 sowie dem Planänderungsbeschluss vom 17.05.2023 (Az.: AfPE L - 667-PFV Erdgas LNG Brunsbüttel-Hetlingen) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) die geänderten Pläne für das o.g. Bauvorhaben festgestellt. Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Pasteurallee 1, 30655 Hannover, hat mit Schreiben vom 11.08.2023 eine weitere Änderung der mit Beschluss vom 22.03.2023 festgestellten Pläne beantragt. Die beantragte Planänderung umfasst Anpassungen im Rahmen der Wasserhaltungsmaßnahmen (insb. Änderungen der Wasserentnahmemengen und der Einleitmengen), Umtrassierung der Leitung und Änderung von Fremdleitungsquerungen im Bereich von km 5+070 bis 5+210 (Gemeinde Landscheide). Mit dem Planänderungsbeschluss vom 08.09.2023 (Az.: AfPE L - 667-PFV Erdgas LNG Brunsbüttel-Hetlingen) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) die geänderten Pläne für das o.g. Bauvorhaben festgestellt. Die Unterlagen können auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden.
Die TSR Recycling GmbH & Co. KG (TSR) betreibt im Bereich des Hafens der Stadt Magdeburg einen Lager- und Umschlagplatz für Metallschrotte. Die mit Binnenschifffahrt, Schwerlasttransport oder Schienenverkehr angelieferten Ausgangsstoffe werden in der Anlage größtenteils mittels mobiler Maschinentechnik mechanisch behandelt, aufbereitet und umgeschlagen sowie am Standort für die weitere Verwertung sortiert. Aufgrund der erwarteten zukünftigen Entwicklung und Verwendung von Energiespeichermodulen für mobile Anwendungen, insbesondere für die E-Mobilität, ist die Errichtung und der Betrieb eines RE-Mobility-Centers auf dem Betriebsgelände der TSR geplant. Das RE-Mobility-Center dient grundlegend der Demontage und dem Recycling von Lithiumbatterien und -modulen mitsamt deren Komponenten. Das mehrstufige Verfahren soll dazu für eine Behandlungskapazität von 100 t/d ausgelegt werden. Neben der Behandlung von Energiespeichern aus Elektromobilen sollen damit u. a. auch komplette Elektrokleinstfahrzeuge, E-Fahrräder, Leichtfahrzeuge sowie die darin verbauten Generatoren und Elektromotoren verwertet werden. Vorgesehene ist eine Annahme von bis zu 36.500 t Batterien, 1.500 t elektrobetriebene Kleinstfahrzeuge und 1.500 t Elektromotoren und Generatoren von Geschäfts- und Privatkunden im Jahr. Bei den behandelten Batterien und Bauteilen kann es sich entweder um Abfall oder Produkte gemäß REACH-Verordnung klassierte Stoffe handeln, die entsprechend das gesamte Verfahren oder lediglich einzelne Prozessschritte durchlaufen. Für das Vorhaben sollen die am Standort vorhandenen Gebäude z.B. zur Installation der Betriebseinheiten, Unterbringung der Büro- und Sozialräume genutzt werden. Zur Lagerung von Input- und Output-Stoffen, vor allem von Lithiumbatterien und -modulen, soll die Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle in Leichtbau-weise auf bereits überbauten Flächen erfolgen. Die beanspruchten Bereiche, einschließlich der Verkehrswege am Standort, sollen entsprechend den Anforderungen zur sicheren Handhabung und Lagerung der behandelten Materialien und als Rückstellflächen für die verwendeten Technologien erneuert oder instandgesetzt werden. Die Gesamtlagerkapazität der bestehenden Anlage und die Fläche der Lagereinrichtungen sollen mit der Umsetzung des Vorhabens beibehalten werden. Ebenso ist keine Veränderung der Abläufe zur Behandlung von Metallschrott sowie des jährlichen Durchsatzes von maximal 240.000 t/a vorgesehen.
Die Energiezentrale 4.0 Bersenbrück GmbH i.G., Zur Burg 6, 49593 Bersenbrück, hat mit Schreiben vom 11. 6. 2021 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 BImSchG in der derzeit geltenden Fassung zur Errichtung und zum Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage für Erdgas (BHKW) beantragt. Standort der Anlage ist das Grundstück an der Straße Am TÜV in 49593 Bersenbrück, Gemarkung Ahausen, Flur 8, Flurstücke 224, 220/3, 215/5. Wesentliche Antragsgegenstände sind eine Verbrennungsmotoranlage (BHKW) für Erdgas, bestehend aus zwei Verbrennungsmotoren mit insgesamt 19,818 MW FWL, ein Umschlagplatz für Motoröl und ein Warmwasserspeicher mit einem Volumen von 2.400 m³.
Die Firma Stadtwerke Frankfurt (Oder), Am Hohen Feld 4 in 15236 Frankfurt (Oder) beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Am Hohen Feld 4 in 15236 Frankfurt (Oder) in der Gemarkung Frankfurt (Oder), Flur 106, Flurstück 181 ein Heizkraftwerk (HKW) wesentlich zu ändern. Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Einleitung von Niederschlagwasser in Gewässer. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen: - die Errichtung von fünf erdgasbetriebenen Gasmotoren mit Wärmenutzungs- und Abgasreinigungseinheiten (mit 50 MW thermischer Gesamtleistung), - die Errichtung eines Heißwassererzeugers mit Wärmenutzungs- und Abgasreinigungseinheiten, - zwei dreizügige Abgasschornsteine ca. 35 m hoch, - Rohrleitungsanlage und Pumpen zur Sammlung und Abführung der erzeugten Wärme, - Startlufterzeugung und -verteilung, - Tankanlagen für Schmieröl/Altöl und Harnstofflösung mit Umschlagplatz, - Niederspannungsverteilung und -installationen, Überwachungs-, Steuer– und Sicherheitseinrichtungen, - haustechnische Nebenanlagen, - Wärmespeicher mit Bauhöhe von 28 m. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Januar 2022 vorgesehen. Die Genehmigung für das Vorhaben wesentliche Änderung eines Heizkraftwerkes in 15236 Frankfurt (Oder) wurde erteilt.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat im Mobilitätsbeirat die Referentenentwürfe für zwei neue Abschnitte des Berliner Mobilitätsgesetzes vorgelegt: für die Themen „Neue Mobilität“ und „Wirtschaftsverkehr“. Das Gesetz, das mit dem planerischen Vorrang für den Umweltverbund aus Bahn-, Bus-, Rad- und Fußverkehr deutschlandweit einzigartig ist, soll durch diese beiden Bausteine ergänzt werden. Damit wird eine nochmals erweiterte rechtliche Grundlage für die Mobilitätswende geschaffen, indem nun auch die Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs und die Potenziale Neuer Mobilität im Zusammenspiel mit dem Umweltverbund geregelt werden. Der Referentenentwurf definiert dabei klare Ziele und stärkt die Strukturen für eine moderne, stadtverträgliche Verkehrspolitik – dazu gehören die Einrichtung einer Berliner „Austauschplattform Wirtschaftsverkehr“ inklusive einer koordinierenden Ansprechperson, die Einrichtung einer öffentlichen Datenplattform, verbesserte Grundlagen für Planung und Steuerung sowie eine systematische Bedarfs- und Netzplanung. Die drei übergeordneten Ziele beim Wirtschaftsverkehr sind die Sicherung notwendiger Flächen etwa für den Warenumschlag, die Reduktion von Emissionen durch Verlagerung auf klima- und umweltfreundliche Verkehrsträger oder Antriebe sowie die stadtverträgliche Optimierung von Liefer- und Ladeprozessen durch Bündelung und zeitliche Flexibilisierung. Bestehende Infrastrukturanlagen der Schiene sowie Wasserstraßen sollen erhalten oder reaktiviert, Umschlagplätze für neue Quartiere von vornherein eingeplant werden. Liefer- und Ladezonen erhalten Vorrang vor der Einrichtung sonstiger Parkplätze, für Großraum- und Schwertransporte soll ein Routennetz festgelegt werden. Zu den Zielen beim Thema Neue Mobilität gehören die Verringerung motorisierten Individualverkehrs, etwa durch Flächenumverteilung zugunsten des Umweltverbunds, aber auch mehr Flächeneffizienz bei der Ausgestaltung von Mobilitätsangeboten. Für neue Quartiere ist die Erreichbarkeit mit dem Umweltverbund von Anfang an sicherzustellen. Die Parkraumbewirtschaftung soll nicht nur ausgeweitet, sondern auch digitalisiert werden. Der Referentenentwurf wurde in einem aufwändigen Beteiligungs- und Diskussionsverfahren mit dem Mobilitätsbeirat erarbeitet, dem Mobilitätsverbände, Bezirke, betroffene Senatsverwaltungen und Fraktionsvertreter*innen angehören. Der Mobilitätsbeirat hat nun im Rahmen der Verbändebeteiligung die Gelegenheit, Stellung zu dem Gesetzesentwurf zu nehmen. Danach folgen das offizielle Mitzeichnungsverfahren und die Beschlussfassung im Senat. Im Frühjahr 2021 soll die Gesetzesnovelle im Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Die ersten drei Abschnitte des Mobilitätsgesetzes – Allgemeine Ziele, ÖPNV und Radverkehr – sind bereits im Juli 2018 in Kraft getreten, der vierte Teil zum Fußverkehr wird derzeit noch im Abgeordnetenhaus beraten.
Der Rheinhafen Koblenz-Wallersheim dient als Umschlagplatz für eine vielzahl von Gütern auf alle relevanten Verkehrsträger (Wasser, Schiene, Straße) und ist daher für den Handel sehr bedeutsam. Die Ufer des Hafenbeckens mit den Verladeufern und der Einfahrt sind mit rückverankerten Stahlspundwänden gesichert, die mittlerweile erhebliche Korrosionsschäden aufweisen, sodass eine Sanierung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit dringend notwendig ist, damit der Betrieb des Hafens weiter aufrecht erhalten werden kann.
Gute Luft zum Atmen ist eine wesentliche Grundlage für die Erhaltung der Gesundheit. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ist in Nordrhein-Westfalen sowohl für das Messnetz zur Luftqualität als auch für die Ermittlung der Belastungsanteile der einzelnen Schadstoffquellen zuständig. Um einen Überblick über die einzelnen Emissionsquellen zu bekommen, wurden landesweite Emissionskataster aufgelegt, die für Nordrhein-Westfalen vom LANUV gepflegt werden. Die erfassten Emissionen der unterschiedlichen Quellen werden u. a. dazu verwendet, um die Anteile der verschiedenen Verursachergruppen an der Immissionsbelastung per Modellrechnung zu ermitteln. Mit den Ergebnissen lassen sich Maßnahmenkonzepte entwickeln, die gezielt bei den Verursachern zur Emissionsminderung führen. Auch für die Binnenschifffahrt in Nordrhein-Westfalen ist bereits ein Emissionskataster vorhanden, dessen Datengrundlage nun im Rahmen des europäischen CLINSH-Projektes deutlich verbessert wurde. Die Emissionen der in den Häfen liegenden Schiffe und des Hafenbetriebes wurden bisher nur pauschal aus Frachtstatistiken über den Güterumschlag abgeleitet. Daten zum eigentlichen Schiffsverkehr in den Häfen wie Anzahl der Schiffe, Liegeorte und Liegezeiten konnten nicht erfasst werden. Das LANUV hat im Rahmen des CLINSH-Projektes eine Methodik zur besseren Erfassung der Emissionen der liegenden Schiffe entwickelt, die eine realitätsnähere Berechnung der Emissionen an Stickoxiden und Feinstaub ermöglicht, die durch die Stromversorgung der Schiffe entstehen. Hierbei wurden die Anzahl der die Häfen anlaufenden Schiffe, deren Liegezeiten und die Emissionsfaktoren der an Bord befindlichen Stromgeneratoren in die Emissionsberechnungen einbezogen. Damit können erstmals auch Fragestellungen zu Emissionen und deren Wirkungen in einzelnen Hafenbereichen oder an einzelnen Liegeplätzen. z.B. für die stadtnahen Anleger der Flusskreuzfahrtschiffe beantwortet werden. Das Verfahren ist grundsätzlich auch für andere Binnenhäfen oder Liegeplätze von Binnenschiffen anwendbar. Es ermöglicht eine sehr viel realistischere Erhebung der Schiffsemissionen und deren Einfluss auf die Luftqualität. Fachbericht 115 | LANUV 2021 Fachbericht 123 | LANUV 2022 Fachbericht 126 | LANUV 2022 Fachbericht 127 | LANUV 2022 Fachbericht 102 | LANUV 2020 Fachbericht 122 | LANUV 2021
Prozess zum Warenumschlag (Hafen): Verladen von importierter Steinkohle aus den USA (mit Überseeschiff transportiert, Entfernung nach #1) in einem Seehafen in Deutschland zum inländischen Weitertransport Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-fossil-Kohle gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2015 Lebensdauer: 20a Leistung: 1MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Brennstoffe-fossil-Kohle
Origin | Count |
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Bund | 118 |
Land | 12 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 52 |
Text | 71 |
Umweltprüfung | 7 |
License | Count |
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geschlossen | 13 |
offen | 52 |
unbekannt | 65 |
Language | Count |
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Deutsch | 129 |
Englisch | 3 |
Resource type | Count |
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Archiv | 63 |
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Keine | 41 |
Webseite | 22 |
Topic | Count |
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Boden | 73 |
Lebewesen & Lebensräume | 59 |
Luft | 53 |
Mensch & Umwelt | 114 |
Wasser | 28 |
Weitere | 130 |