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s/g-g/GEG/gi

Neubau

<p>Neubau - energieeffizient und ökologisch</p><p>So planen Sie Ihren Hausbau möglichst klimafreundlich</p><p><ul><li>Prüfen Sie vorab ehrlich Ihren genauen Wohnbedarf.</li><li>Achten Sie auf möglichst hohe Energieeffizienz (Passivhaus-/ Plusenergiestandard).</li><li>Installieren Sie eine Heizung nur mit erneuerbaren Energien.</li><li>Wählen Sie ökologische Baustoffe und eine Bauweise mit geringem Energieaufwand für die Herstellung (Graue Energie).</li><li>Mit Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle vermeiden Sie Baufehler.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Der Bau eines neuen Hauses ist nicht nur unter persönlichen und finanziellen, sondern auch unter Umweltgesichtspunkten eine der folgenreichsten Konsumentscheidungen.</p><p>Dies betrifft den Rohstoffbedarf und Energieverbrauch für Herstellung der Baustoffe, die dauerhafte Flächenversiegelung insbesondere durch Ein- und Zweifamilienhäuser, aber auch Schadstoffemissionen aus Baustoffen.</p><p>Zudem wird mit der Bauart der Energieverbrauch und damit die Betriebskosten des Hauses für die nächsten Jahrzehnte festgeschrieben. Mit den folgenden Tipps können Sie die Umweltwirkungen eines Neubaus verringern.</p><p><strong>Genauen Wohnbedarf prüfen:</strong> Es klingt selbstverständlich, den genauen Wohnbedarf vor der Bauplanung zu klären. Die Praxis zeigt jedoch, dass bei Neubauten eher "zu groß" als "zu klein" geplant wird. Nicht selten führt das dazu, dass das Baubudget knapp und paradoxerweise am energetischen Standard gespart wird, obwohl gerade dieser zukünftige Kosten fürs Heizen verringert. Aus Umweltsicht gibt es drei wichtige Daumenregeln für die Planung des Wohnbedarfs:</p><p><strong>Am Passivhaus orientieren:</strong> Der Passivhausstandard ist die effizienteste und komfortabelste Bauweise. Er entspricht für Neubauten dem "Stand der Technik" und rechnet sich im Normalfall, wenn er kompetent geplant wird. Sehr gute und wärmebrückenfreie Wärmedämmung von Bodenplatte, Wänden, Dach und Fenstern sowie eine luftdichte Bauweise mit Lüftung und Wärmerückgewinnung minimieren den Energieverbrauch. Das ist langfristig am tragfähigsten und schützt am besten vor steigenden Energiepreisen. Gute Luftqualität und warme Raumoberflächen sorgen für einen hohen Wohnkomfort.</p><p><strong>Von Anfang an nur erneuerbare Energien nutzen:</strong> Fossile Brennstoffe sind nicht zukunftssicher und sollten für Neubauten nicht mehr verwendet werden. Heizen mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/waermepumpe">Wärmepumpe</a> ist zum Standard geworden. Für Mehrfamilienhäuser in dicht bebauten Vierteln kann auch Fernwärme eine gute Lösung sein. Im Einfamilienhaus sollten Sie auf eine Zirkulationsleitung für Warmwasser verzichten, um hohe Wärmeverluste zu vermeiden. Der Komfortverlust bleibt überschaubar, wenn der Grundriss so gestaltet ist, dass kurze Leitungen genügen. Nutzen Sie möglichst das vollständige Dach für die Stromerzeugung mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/photovoltaik">Photovoltaik</a>. Die Mehrkosten für eine leistungsstärkere, d. h. nicht auf den Eigenverbrauch optimierten Anlage sind gering. Mit den Erträgen Ihrer Photovoltaikanlage können Sie Effizienzmaßnahmen gegenfinanzieren. Wenn Sie viel erneuerbare Energien gewinnen und wenig Energie brauchen, erreichen Sie sogar ein "Plusenergiehaus".</p><p><strong>Energie im Lebenszyklus berücksichtigen:</strong> Bei Klimaschutzmaßnahmen geht es nicht nur um den Energieverbrauch des Gebäudes während der Nutzungsphase.&nbsp; Es ist sinnvoll, den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes zu betrachten. Hierzu gehören neben der Nutzung die Phasen Herstellung, Errichtung, Entsorgung und Wiederverwendung. Die Energie, die in allen Phasen benötigt wird, wird unter dem Begriff Kumulierter Energieaufwand (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=KEA#alphabar">KEA</a>⁠) zusammengefasst. Ihre Entscheidungen machen einen Unterschied:</p><p><strong>Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle fest einplanen:</strong> Empfehlenswert ist eine Baubegleitung, die Fehler in der Bauphase vermeiden kann – und bei besonders effizienten Neubauten auch gefördert wird. Ein Blower-Door-Test weist die angestrebte Luftdichtheit nach oder zeigt, an welchen Stellen nicht sorgfältig genug gearbeitet wurde. Ziel sollte ein Drucktestkennwert n50 kleiner 0,6 1/h sein. Nach Fertigstellung des Gebäudes ist Ihnen ein Energieausweis auszuhändigen. Lassen Sie sich bestätigen, dass die Berechnungen mit der tatsächlichen Bauausführung übereinstimmen. Außerdem geht es um die Frage: Funktioniert das Haus wie gedacht? Überwachen Sie dafür den Energieverbrauch, zum Beispiel mit dem kostenlosen <a href="https://www.energiesparkonto.de/">Energiesparkonto</a>. Stellen Sie eine Abweichung fest, sollten Sie, bei Bedarf mit Energieberater*in, die Ursache suchen und nachbessern (lassen).</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation: </strong>Der Strom- und insbesondere der Heizenergieverbrauch der Gebäude verursacht in Deutschland etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs. Zählt man die Herstellung der Bauprodukte und die Bauphase hinzu, sind Gebäude für etwa 40 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Rund 70 Prozent davon entfallen auf Wohngebäude. Um das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ zu schützen, müssen Neubauten möglichst wenig zu den Treibhausgasemissionen beitragen, also möglichst effizient sein, mit erneuerbaren Energien versorgt und klimafreundlich hergestellt werden. Darüber hinaus gibt es weitere Handlungsfelder für den Umweltschutz im Bereich Bauen und Wohnen: Beispielsweise nahm die Siedlungsfläche 2022 täglich um fast <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/flaeche/siedlungs-verkehrsflaeche#-das-tempo-des-flachen-neuverbrauchs-geht-zuruck%20">37 Hektar</a> (51 Fußballfelder) zu. Mehr als die Hälfte des Abfalls in Deutschland sind <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/abfallaufkommen#bau-abbruch-gewerbe-und-bergbauabfalle">Bau- und Abbruchabfälle</a>.</p><p><strong>Gesetzeslage: </strong>Das Klimaschutzgesetz gibt vor, dass Deutschland 2045 netto keine Treibhausgasemissionen mehr verursachen darf – was auch für Gebäude und ihre Heizungen gilt. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz hat einen CO₂-Preis eingeführt, was Erdgas und Heizöl nach und nach immer teurer machen wird. Zudem wird dieses Gesetz die zulässigen Emissionsmengen begrenzen. Deshalb ist es sinnvoll, ein Haus von Anfang an möglichst effizient zu errichten und mit erneuerbaren Energien zu versorgen.</p><p>Das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html">Gebäudeenergiegesetz</a> (GEG) begrenzt den zulässigen Bedarf an nicht-erneuerbarer ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergie#alphabar">Primärenergie</a>⁠ und die Wärmeverluste durch die Gebäudehülle. Es bestimmt, wann neu installierte Heizungen mindestens welchen Anteil erneuerbarer Energien nutzen müssen. Neubauten müssen auch Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz einhalten, damit sich Räume im Sommer weniger überhitzen. Zur Baufertigstellung ist ein Energieausweis auszustellen, und der Bauherr oder Eigentümer muss der <a href="https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/ErgaenzendeRegelungen/Vollzug/RegelLaender/RegelLaender-node.html">nach Landesrecht zuständigen Behörde</a> in einer Erfüllungserklärung bestätigen, dass die Anforderungen des Gesetzes eingehalten werden.</p><p>Neubauten, die die gesetzlichen Anforderungen übertreffen, werden im Programm <a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/">Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude</a>&nbsp;mit zinsverbilligten Krediten gefördert. Für Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung steigt der Kredithöchstbetrag und es gelten bessere Förderbedingungen.</p><p>Der Betrieb einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/photovoltaik/photovoltaik-dachanlagen">Photovoltaik-Dachanlage</a> lohnt sich auf Einfamilienhäusern in erster Linie durch den vermiedenen Strombezug ("Eigenverbrauch"). Zusätzlich wird für den überschüssigen Strom, der in das Netz eingespeist wird, eine Vergütung nach dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-gesetz">Erneuerbare-Energien-Gesetz</a> gezahlt. Ein Batteriespeicher lohnt sich nicht in allen Fällen – lassen Sie sich ein Angebot mit und eines ohne Batteriespeicher geben.</p><p>Nach und nach werden wir mit mehr erneuerbaren Energien heizen. Das ist gut für das Klima und auch für Ihren Geldbeutel. Unser Entscheidungsbaum hilft Ihnen durch die Paragraphen des neuen Gebäudeenergiegesetzes, die seit dem 1.1.2024 gelten. (Stand: 10/2024)</p><p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Das Neubaugeschehen ist derzeit rückläufig: während seit 2016 rund 30.000 Wohnungen pro Monat genehmigt wurden, waren es 2023 monatlich noch rund 20.000.1 Schon seit einigen Jahren setzt die deutliche Mehrheit neu errichteter Wohngebäude beim Heizen auf Wärmepumpen. 2022 lag der Anteil bei 70 Prozent, Tendenz steigend.2</p><p>Es gibt eine Reihe von Gebäudestandards: Das <strong>Effizienzhaus</strong> beschreibt förderfähige Häuser. Ein Effizienzhaus 40 bedeutet, dass sein Primärenergiebedarf nur noch 40 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes beträgt, also eines Gebäudes mit gleicher Geometrie, aber im GEG festgelegten energetischen Eigenschaften. Ein <strong>Plusenergiehaus</strong> gewinnt im Jahresverlauf mehr Energie aus erneuerbaren Energien, als es selbst verbraucht. Am effizientesten ist das <strong>Passivhaus</strong>, das einen so geringen Heizwärmebedarf hat, dass die Abwärme der Bewohner*innen und üblicher Haushaltsgeräte zum Heizen ausreicht. Das erreicht es mit kompakter Bauweise, hervorragendem Wärmeschutz, hoher Luftdichtheit und Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Es ist ratsam, effiziente Häuser wie das Passivhaus mit einer speziell angepassten Methode wie dem Passivhaus-Projektierungspaket zu planen, um ausreichend genaue Ergebnisse zu erzielen.</p><p>Auch wenn ein Haus an sich ziemlich viel Geld kostet: Der Blick allein auf die Investitionskosten übersieht die Tatsache, dass ein Haus für Heizung, Betrieb, Instandhaltung usw. jahrzehntelang Geld kostet. Wichtiger als die Investitionskosten sind also die gesamten Lebenszykluskosten. Zusätzlich gibt es auch Möglichkeiten, ohne Verlust an Umweltqualität die Anschaffungskosten zu verringern: Kompakte Kubatur, kleine Wohnfläche oder nahe beieinander liegende Räume mit Wasserbedarf (Bäder und Küche) für kurze (Ab-)Wasserleitungen und Lüftungskanäle. Eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung und die Beseitigung von Wärmebrücken senken die Heizlast und erlauben eine kleinere und günstigere Heizung einzubauen.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Quellen:</strong></p><p>1 Statistisches Bundesamt: <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Bauen/_inhalt.html#sprg229260">Monatlich genehmigte Wohnungen</a></p><p>2 Statistisches Bundesamt: Auswahl <a href="https://www-genesis.destatis.de/genesis//online?operation=table&amp;code=31111-0008&amp;bypass=true&amp;levelindex=0&amp;levelid=1706716056044%20">Wohngebäude</a></p>

Erste Ergebnisse der Wärmeplanung (2024)

Berlin muss wie alle Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zum 30.06.2026 einen Wärmeplan vorlegen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt als planungsverantwortliche Stelle hat die Möglichkeit der „Eignungsprüfung und verkürzten Wärmeplanung“ nach §14 Wärmeplanungsgesetz genutzt, um bereits vor 2026 erste Ergebnisse der Wärmeplanung aufzuzeigen. Die verkürzte Wärmeplanung identifiziert Gebiete der dezentralen Versorgung: Hier ist ein Fernwärmenetz unwahrscheinlich, das heißt jedes Gebäude wird sich voraussichtlich auch zukünftig selbst mit Wärme versorgen. Sie können anhand der interaktiven Karte mit Adresssuche herausfinden, ob ein Gebäude in einem Gebiet der dezentralen Versorgung nach verkürzter Wärmeplanung liegt. Dort erfahren Sie auch, ob die Nutzung von Geothermie, also Erdwärme, in dem jeweiligen Gebiet generell erlaubt ist oder nicht. Die verkürzte Wärmeplanung identifiziert nach Prüfung verschiedener relevanter Kriterien Gebiete, die sich nicht für eine Versorgung über ein Fernwärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen. Bei der Prüfung werden Merkmale wie zum Beispiel die Bebauungsdichte und die Wärmedichte auf Baublockebene berücksichtigt. Die verkürzte Wärmeplanung stellt Ihnen die Information bereit, ob sich ein Gebäude in einem Gebiet befindet, in dem mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit einem Anschluss an ein Fernwärmenetz zu rechnen ist. Es ist davon auszugehen, dass hier jedes Gebäude voraussichtlich auch zukünftig eine eigene Wärmeerzeugungsanlage benötigen wird, wobei die Möglichkeit der Versorgung mit Wasserstoff nicht in Betracht gezogen werden sollte. Der Bund und das Land Berlin informieren zum Thema Gebäudeenergiegesetz (GEG) unter folgenden Links: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin

Erneuerbare Wärmeversorgung im vermieteten Gebäudebestand

Die Studie untersucht die Rechtslage nach der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2023 zum Tausch von Heizungsanlagen in Mietgebäuden, einschließlich des Umstiegs auf gewerbliche Wärmelieferungen (z.B. Fernwärme). Dabei werden rechtliche und wirtschaftliche Hindernisse für die Umsetzung der Vorgabe analysiert, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbare Wärme einbauen (§ 71 GEG). Ziel der erarbeiteten Vorschläge ist es, die Umsetzung der 65 %-Erneuerbaren-Wärme-Vorgabe zu erleichtern. Vermieter für die Umsetzung zu motivieren, Mieter vor übermäßigen Belastungen zu schützen. Besonders werden Änderungen bei der Modernisierungsumlage für Fälle des Heizungsaustauschs sowie Reformvorschläge für die Regelung von Wärmelieferungen erarbeitet, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Quartier für Quartier - Alternativen zum Erdgas und die Zukunft der Gasverteilnetze im Rahmen der kommunalen Wärmewende, Teilvorhaben: Regulatorische Analyse der Umsetzung der Wärmewende im Quartier

Technische Aspekte

Unter Nahwärme verstehen wir eine Wärmeversorgung über Wärmenetze, die kurze Distanzen überbrücken und außerhalb der etablierten Berliner Fernwärmenetze (vgl. Karte „Fernwärmenetze“ im Energieatlas Berlin) bestehen oder in Zukunft realisiert werden. Der Begriff Nahwärme wird zwar häufig gebraucht, lässt sich aber nicht durch klare technische oder juristische Kriterien von der Fernwärme abgrenzen. Diese Form der Wärmeversorgung bietet insbesondere in urbanen, dicht bebauten Siedlungsstrukturen Vorteile, da durch den Anschluss an ein Wärmenetz nicht für jedes Einzelgebäude eine individuelle Lösung gefunden werden muss, die die gesetzlichen Anforderungen an neue Heizungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 erfüllt. Beim Anschluss an ein Wärmenetz ist der Betreiber des Netzes verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an dieses Wärmenetz zu gewährleisten. Ein weiterer Vorteil von Nahwärmenetzen besteht darin, dass lokal verfügbare erneuerbare Wärmequellen wie zum Beispiel Erdwärme oder Abwärme aus Abwasser durch sie nutzbar gemacht werden können. In unserem interaktiven Leitfaden wird unterschieden zwischen Niedertemperatur-Nahwärmenetzen und kalten Nahwärmenetzen. Unter Niedertemperatur-Nahwärmenetzen verstehen wir ein System zur Versorgung von Gebäuden mit thermischer Energie zu Heizzwecken, zur Warmwasserbereitung oder der Bereitstellung von Prozesswärme. In einem Niedertemperatur-Nahwärmenetz wird die Wärme i.d.R. über eine zentrale Heizzentrale bereitgestellt und dann über ein isoliertes Rohrsystem in Form von erwärmtem Wasser zu den Wärmeverbrauchern transportiert. Teilweise sind mehrere unterschiedliche Wärmeerzeuger und auch Speichersysteme eingebunden. Von kalter Nahwärme sprechen wir, wenn die Betriebstemperatur auf dem Temperaturniveau der genutzten Umwelt- oder Abwärmequelle liegt, das heißt im Temperaturbereich 5–35 °C. In den Gebäuden sind dezentral Wärmepumpen verbaut, welche anstatt Luft das Netz als Wärmequelle nutzen und das Temperaturniveau je nach individuellen Bedarf zum Heizen und für die Warmwasserversorgung anheben. Bild: dgdimension / Depositphoto.com Konventionelle Nahwärmenetze Informationen zu konventionellen Wärmenetzen, die in der Regel über Verbrennungstechnologie gespeist und mit Vorlauftemperaturen von über 70 °C betrieben werden. Weitere Informationen Bild: caifas / Depositphoto.com Niedertemperatur-Nahwärmenetze Informationen zu Low-Ex- oder Niedertemperatur-Wärmenetzen, die häufig unterschiedliche erneuerbare Quellen einbinden und deren Vorlauftemperaturen zwischen 50 und 70 °C liegen. Weitere Informationen Bild: AL-creativ / Depositphoto.com Kalte Nahwärmenetze Informationen zu sogenannten Kalten Wärmenetzen, die Umweltwärme, wie beispielsweise Erdwärme oder Wärme aus Abwasser auf ihrem vorhandenen Temperaturniveau in die Gebäude transportiert. Ihre Vorlauftemperaturen liegen typischerweise unter 25 °C. Weitere Informationen Bild: Toniflap / Depositphoto.com Erneuerbare Wärme Informationen zu den Möglichkeiten, Abwärme oder erneuerbaren Energien wie Solarthermie, Geothermie oder Biomasse zur Wärmeeinspeisung in Nahwärmenetzen zu nutzen. Weitere Informationen

Geologisches 3D-Modell Planungsregion 10 2002

Projektname: Geowissenschaftliche Landesaufnahme in der Planungsregion 10 Ingolstadt Projektlaufzeit: 1.3.2001 - 31.8.2002 Finanzierung: Allgemeiner Umweltfonds der Bayerischen Staatsregierung Level of Detail: Regionsmodell, LOD2 Allgemein: Das 3D-Strukturmodell wurde im Rahmen des Projekts Hydrogeologische Landesaufnahme erstellt. Es umfasst 23 aus Bohrungen, Profilschnitten und geologischer Karte abgeleitete Schichtoberflächen bzw. -Basisflächen (Surfaces), 11 Störungsflächen in Form eines Störungsnetzwerkes sowie die Geländeoberkante und unterscheidet 24 lithostratigrafische Einheiten. Die ursprüngliche Nomenklatur der Elemente und Einheiten wurde teilweise an die aktuelle Nomenklatur des LfU angepasst.

Katrin Eder: „Debatte um Heizungsgesetz ist reiner Populismus“

Rheinland-pfälzische Energie- und Klimaschutzminister Katrin Eder zur aktuellen Debatte um das Heizungsgesetz „Es muss endlich Schluss sein mit der Verunsicherung von Betrieben sowie Bürgerinnen und Bürgern. 2025 hat erstmals die Anzahl der installierten Wärmepumpen die Zahl der installierten Gasheizungen überschritten. Eine Entwicklung, die auch für die Erreichung der rheinland-pfälzischen Klimaziele bedeutsam ist. Insgesamt hat die Debatte um das Heizungsgesetz dazu geführt, dass die Bürgerinnen und Bürger sich bei der Umstellung ihrer Heizsysteme zurückhalten. Dennoch hat die attraktive, einkommensbezogene Förderung einen Positivtrend bei den Wärmepumpen ausgelöst. Diese Entwicklung darf jetzt nicht durch neue Verunsicherung mit Blick auf das geltende Gebäudeenergiegesetz aufs Spiel gesetzt werden. Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger brauchen endlich Verlässlichkeit. Das GEG basiert im Übrigen auf einem Vorläufergesetz, das bereits in den 70er Jahren erlassen wurde. Die Forderung, es nun abzuschaffen, ist reiner Populismus.“

Vorträge und Präsentationen der Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 19. Landesnetzwerktreffen "Energie und Kommune" 2025 in Halberstadt 18. Landesnetzwerktreffen "Energie und Kommune" 2024 in Stendal 17. Landesnetzwerktreffen "Energie und Kommune" 2023 in Hundisburg 16. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2022 in Halle (Saale) 15. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2021 in Magdeburg 14. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2021 - digital 13. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2021 - erstmals digital 12. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2020 in Wernigerode 11. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2019 in Magdeburg 10. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2018 in Burg 9. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2017 in Staßfurt 8. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2017 in der Lutherstadt Wittenberg 7. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2016 in Merseburg 6. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2016 Schönebeck (Elbe) 5. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2015 in Dessau-Roßlau 4. Landesnetzwerktreffen "Energie &Kommune" 2015 in Magdeburg 3. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2014 in Wernigerode 2. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2014 in Halle (Saale) 1. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2014 Magdeburg

„Auf dem 19. Treffen des Landesnetzwerks „Energie und Kommune“ am 19. November in Halberstadt drehte sich alles um die Frage „Wie können Kommunen Energie und Kosten sparen?“. Von aktuellen gesetzlichen Regelungen, über das Unterstützungsangebot der Landesenergieagentur bis hin zu nachahmenswerten Praxisbespielen, konnten die ca. 80 Teilnehmer neue Eindrücke gewinnen und mit den Referenten ins Gespräch kommen.“ Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Rund 70 Bürgermeister, Amtsleiter, Vertreter von Energieversorgungsunternehmen, Klimaschutz und Energiemanager folgten am 13. November 2024 der Einladung der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) in die Hansestadt Stendal zum 18. Treffen des Landesnetzwerkes „Energie und Kommune“. Anlass für die diesjährige Themensetzung war die Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, welche zum 1. Juli 2024 in Kraft trat. Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Am 23. November 2023 fand auf Schloss Hundisburg das 17. Treffen des Landesnetzwerks „Energie und Kommune“ der LENA statt. Themenschwerpunkt war die Frage, welche Herausforderungen und Aufgaben hinsichtlich einiger gesetzlicher Neuerungen zukünftig auf die Kommunen im Land zukommen. Rund 130 Bürgermeister, Bauamtsleiter, Klimaschutzmanager, Verwaltungsmitarbeiter sowie Vertreterinnen und Vertreter aus kommunalen Unternehmen, Stadtwerken und der Wohnungs­wirtschaft diskutierten in diesem Zusammenhang gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der LENA, wie die vom Bund beschlossene kommu­nale Wärmeplanung in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll. Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten am Mittwoch, den 9. November 2022, das mittlerweile 16. von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) organisierte Treffen des Landesnetzwerks „Energie & Kommune“. Die hohe Anzahl an Akteuren aus dem kommunalen Umfeld, die gestern nach Halle (Saale) gekommen sind, verdeutlicht einmal mehr den großen Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung. Denn genau dieses Thema stand an diesem Tag im Mittelpunkt des Geschehens. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 16. November 2021 kamen rund 70 Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Unternehmen im kommunalen Umfeld sowie aus der öffentlichen Verwaltung zum 15. Treffen des Landesnetzwerks "Energie & Kommune" in Magdeburg zusammen. Unter dem Titel "ENERGIEWENDE IST MEHR(WERT)" stand die kommunale Partizipation an Energieprojekten im Mittelpunkt der Veranstaltung. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) nutzte das nunmehr 14. Treffen des Landesnetzwerks "Energie und Kommune" am 27. Mai 2021, um Kommunen auf die Chancen und Stolpersteine kommunaler Energieausschreibungen aufmerksam zu machen, die im Zuge der anstehenden Mehrbelastungen durch die CO 2 -Bepreisung immer mehr an Bedeutung gewinnen. Mehr als 40 Vertreterinnen und Vertreter aus Sachsen-Anhalts Kommunen haben das Angebot gern angenommen, sich aktiv in die Diskussion eingebracht und die Ausführungen der Referenten mit großem Interesse verfolgt. Als Hauptreferentin der Online-Veranstaltung erläuterte Katrin Anders von der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, einem Unternehmen der kommunalen Spitzenverbände und Kooperationspartner des Städte- und Gemeindebundes, den Ablauf von kommunalen Energievergaben in einzelne Schritten, häufig auftretende Fehler sowie aktuelle Entwicklungen und Veränderungen der geltenden Regelungen. Den Vortrag der Referentin bieten wir Ihnen hier zum Download an: Rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten am 17. März 2021 mit großer Spannung den Vortrag von Rechtsanwalt Christoph Engel, Kanzlei Schweizer Legal. Im Mittelpunkt der Ausführungen stand die Frage, ob und wie Kommunen im Land Erneuerbare Energien stärker selbst nutzen können. Grundlage dafür bildete eine von der LENA in Auftrag gegebene anwaltliche Stellungnahme, die zur Klärung der für Kommunen geltenden juristischen Fragestellungen beitragen soll. Inwieweit lassen sich z.B. Dachflächenpotentiale der kommunalen Liegenschaften für die Errichtung von PV-Anlagen nutzen und der damit erzeugte Strom beispielsweise im eigenen Rathaus verbrauchen? Die wichtigsten Ergebnisse aus der Stellungnahme und den anschließenden Fragen der Teilnehmenden bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 8. Oktober 2020 fand das 12. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" mit dem Thema "Aus drei wird eins - Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)" in Wernigerode statt. Mehr als 80 Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, der Landesverwaltung, den kommunalen Unternehmen sowie aus Politik und Wissenschaft aus ganz Sachsen-Anhalt informierten sich zum aktuellen Stand der neuen gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus wurde das GEG auch aus dem Blickwinkel der kommunalen Unternehmen, des kommunalen Wohnungsbaus und der Fachingenieure beleuchtet. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 14. November 2019 fand das 11. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" unter dem Thema "Klar zur (Wärme-)Wende? - Kommunen auf dem Weg zur nachhaltigen Wärmeversorgung" in Magdeburg statt. Zusammen mit unserem Kooperationspartner, dem Verband kommunaler Unternehmen Sachsen-Anhalt (VKU), konnten wir 75 Gästen und Netzwerkpartnern ein abwechslungsreiches Programm bieten Die Präsentationen der Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 31. Mai 2018 fand in Burg (bei Magdeburg) das 10. Landesnetzwerktreffen "Energie und Komme" mit den Schwerpunktthemen "Straßenbeleuchtung, E-​Mobility und kommunale Abwasserwirtschaft: Aktionsfelder für eine erfolgreiche Kommune" statt. Präsentationen zum Download: Über 40 Teilnehmer diskutierten am 30. November 2017 auf dem 9. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" im Salzlandtheater in Staßfurt zum Thema "Effizienz mit Einspargarantie: Energieeinspar-​Contracting in der Kommune" und tauschten ihre Erfahrungen hierzu aus. Vorträge zum Download: Das 8. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" fand am 27. April 2017 unter dem Motto "Klimaschutz = Kostensenkung" in den Räumen der LEUCOREA in der Lutherstadt Wittenberg statt. Vorträge der Referenten zum Download: Mehr als 50 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland entfallen auf Wärme. Das bedeutet: Die Energiewende entscheidet sich im Wärmebereich. Kommunen sind dabei Schlüsselakteure. Wo sie auf dem Weg zur Wärmewende stehen, was sie hemmt und antreibt, war Thema des 7. Landesnetzwerktreffens "Energie & Kommune" am 20. Oktober 2016 im Schlossgartensalon zu Merseburg. Die Vorträge der Fachreferenten können Sie hier herunterladen: Wie kommunales Energiemanagement eingesetzt werden kann, um Energieeffizienz- und Kosteneinsparpotenziale in Verwaltungen und kommunalen Einrichtungen zu erschließen, war Thema des 6. Landesnetzwerktreffens "Energie & Kommune" am 21. April 2016 in Schönebeck (Elbe). Die Vorträge der Fachreferenten bieten wir Ihnen hier kostenfrei zum Download an: Unter dem Motto "Energieeinsparcontracting - Eine Chance für knappe Kassen?!" fand das 5. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" am 19. November 2015 Im Kornhaus Dessau statt. Die Vorträge der Fachreferenten können Sie hier herunterladen: Das 4. Landesnetzwerktreffen "Energie &Kommune" fand am 28. Mai 2015 im Katharinenturm in Magdeburg statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) mit dem Fokus auf kommunale Gebäude und die Verantwortung der Kommunen im Prozess der Umsetzung. Die Vorträge der Fachreferenten können Sie hier herunterladen: Das 3. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" fand am 3. Dezember 2014 im Rathaus Wernigerode  zum Thema "Energieeffiziente Betriebsführung von Heizungs-​ und Lüftungsanlagen" statt. Hier erhelten Sie die Vorträge der Referenten zum Download: Das 2. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" fand am 8. Juli 2014 in Halle (Saale) statt. Ziel der Veranstaltung war es Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen aus ganz Sachsen-Anhalt dafür zu sensibilisieren, jede Neuanschaffung im Gesamtpaket zu betrachten. Die Vorträge der Referenten können hier heruntergeladen werden: Die Auftaktveranstaltung des Landesnetzwerks "Energie & Kommune" fand am 21. Mai 2014 zum Thema "Energieeffiziente Straßen- und Gebäudebeleuchtung in Kommunen" im Haus des Handwerks in Magdeburg statt. Die Vorträge stehen hier zum Download bereit:

Erneuerbare Wärmeversorgung im vermieteten Gebäudebestand

Die Studie untersucht die Rechtslage nach der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2023 zum Tausch von Heizungsanlagen in Mietgebäuden, einschließlich des Umstiegs auf gewerbliche Wärmelieferungen (z.B. Fernwärme). Dabei werden rechtliche und wirtschaftliche Hindernisse für die Umsetzung der Vorgabe analysiert, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbare Wärme einbauen (§ 71 GEG). Ziel der erarbeiteten Vorschläge ist es, die Umsetzung der 65 %-Erneuerbaren-Wärme-Vorgabe zu erleichtern. Vermieter für die Umsetzung zu motivieren, Mieter vor übermäßigen Belastungen zu schützen. Besonders werden Änderungen bei der Modernisierungsumlage für Fälle des Heizungsaustauschs sowie Reformvorschläge für die Regelung von Wärmelieferungen erarbeitet, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Veröffentlicht in Texte | 10/2025.

Forum Speicherkraftwerke im Rahmen der energy decentral 2024 und Seminarserie Erfolgreiche Praxis Speicherkraftwerke und Wärmenetze

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