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s/gam/GCM/gi

Photochemie von wichtigen reaktiven Stickstoffverbindungen in der Mesosphäre/unteren Thermosphäre und Stratosphäre

Starkes Nachtleuchten tritt in der oberen Mesosphäre und der unteren Thermosphäre (MUT) der oberen Erdatmosphäre auf und enthält eine Emissionsschicht, die von angeregtem Stickstoffdioxid (NO2) hervorgerufen wird. Anregungsmechanismen, die zum angeregten Stickstoffdioxid in der MUT und Stratosphäre beitragen, stehen im Mittelpunkt dieses Projekts, da sie nicht gut verstanden sind. Stickstoffdioxid ist auch in der Stratosphäre wichtig, da es zum Ozonabbau beiträgt. Die Photochemie von reaktiven Stickstoffverbindungen (N, NO, NO2) wird in der MUT und der Stratosphäre auf der Grundlage der jetzt verfügbaren globalen Emissionsmessungen analysiert. Für diese Aufgabe wird das MAC-Modell (Multiple Airglow Chemie) erweitert, um Reaktionen mit reaktiven Sauerstoff- und Wasserstoffverbindungen (O(3P), O(1D), O3 und H, OH, HO2) zu berücksichtigen. Berechnungen mittels der aktuellen MAC Version ermöglichen die Berücksichtigung von reaktiven Sauerstoff- und Wasserstoff-verbindungen. Diese Berechnungen wurden auf der Grundlage von in situ Raketenmessungen in der MUT validiert. In Anbetracht früherer Studien zur Untersuchung der Stickstoffdioxid-emissionen wird die Berechnung der Konzentrationen der wichtigsten Repräsentanten von reaktiven Sauerstoff-, Wasserstoff- und Stickstoffverbindungen in der Stratosphäre unter Verwendung der erweiterten Version des MAC-Modells auf der Grundlage neuer Messungen durchgeführt. Reaktionen, die in der erweiterten Version des MAC-Modells berücksichtigt werden, können in ein photochemisches Modul eines GCM (general circulation model) übernommen werden.

Schwerpunktprogramm (SPP) 1158: Antarctic Research with Comparable Investigations in Arctic Sea Ice Areas; Bereich Infrastruktur - Antarktisforschung mit vergleichenden Untersuchungen in arktischen Eisgebieten, Untersuchungen von Änderungen der Klimavariabilität während der letzten 130 000 Jahre basierend auf einem Eisbohrkern von Skytrain Ice Rise, Westantarktis (CliVarSky130)

Die Westantarktis ist eine der Regionen der Erde, die am sensibelsten auf den aktuellen Klimawandel reagiert. Ein Zusammenbruch dieses Eisschildes in einem wärmeren Klima würde dramatische Folgen für den globalen Meeresspiegelanstieg haben. Dabei spielt nicht nur der Anstieg der globalen Mitteltemperatur eine Rolle, sondern in gleichem Maße auch Veränderungen der Klimavariabilität. Diese Veränderungen können das labile westantarktische System an Kipppunkte bringen, die wiederum zu unwiderruflichen eisdynamischen Prozessen führen. Um diese zum Teil abrupten Veränderungen in Zukunft besser einschätzen zu können, müssen diesbezügliche Modellprojektionen auf einer soliden Datenbasis stehen. Paläoklimatische Zeitreihen, in diesem Fall aus Eisbohrkernen, bieten solch eine Datengrundlage. Besonders interessant sind hierbei Zeitreihen, die zurückreichen in das letzte Glazial, oder idealerweise in die davorliegende letzte natürliche Warmzeit (ca. 110 000 - 130 000 Jahre vor heute). Solche langen Zeitreihen aus der Westantarktis sind allerdings bisher nur spärlich vorhanden. Im Rahmen des WACSWAIN Projekts (WArm Climate Stability of the West-Antarctic Ice sheet in the last iNterglacial) wurde kürzlich ein neuer Eiskern auf Skytrain Ice Rise gebohrt, der einen Zeitraum bis 126 000 Jahre vor heute abdeckt. Umfassende kontinuierliche Datensätze der stabilen Wasserisotope, der chemischen Spurenstoffe und der physikalischen Parameter wurden im Rahmen von WACSWAIN erhoben und stehen nun für weitere Analysen zur Verfügung. Außerdem wurden zum ersten Mal parallel zu den kontinuierlichen Messungen ausschnittweise Abschnitte des Kerns mit der ultra-hochauflösenden Methode der Laser Ablation (LA-ICP-MS) auf ihren Spurenstoffgehalt untersucht. Dies erlaubt die Analyse von Veränderungen in bisher nicht verfügbarer Detailliertheit. Das Ziel des hier vorgestellten Projektes ist es diese hochaufgelösten Signale zusammen mit den kontinuierlichen zu nutzen, um die Veränderungen der Klimavariabilität in dieser Region der Westantarktis in beispielloser Genauigkeit für den letzten glazialen Zyklus statistisch zu analysieren. Ein besonderer Fokus wird dabei auf Phasen mit abrupten Änderungen in den Temperatur- und Eisbedeckungsproxies, wie zum Beispiel einem signifikanten Anstieg der marinen Ionenkonzentration und der Wasserisotope im frühen Holozän, liegen. Die statistischen Analysen der vergangenen Klimavariabilität (Varianz, Amplitude, Skalierungsfaktoren) werden im Folgenden genutzt, um die aktuell zu beobachtenden Veränderungen in der Westantarktis besser verstehen zu können. Dies wird zusätzlich unterstützt durch das Testen der wissenschaftlichen Hypothesen über die Ursachen der Veränderungen mittels spezifischer, isotopengetriebener globaler Zirkulationsmodelle, sowie chemischer Transportmodelle atmosphärischer Spurenstoffe. Dieses Projekt wird somit einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der westantarktischen Klimasystems in der Vergangenheit und Zukunft leisten.

Klimatrends und Modelevaluation mittels Radio-Okkultation

Der Nachweis des anthropogenen Klimawandels erfordert hochqualitative Beobachtungsdaten der Erdatmosphäre. Eine besondere Herausforderung ist in diesem Zusammenhang die Erforschung der oberen Troposphäre und unteren Stratosphäre (engl. UTLS), eine Region die sensibel auf Klimaänderungen reagiert. Unterschiedliche Temperaturtrends von verschiedenen Datensätzen waren Gegenstand zahlreicher Diskussionen und eine Annäherung wurde erst kürzlich erzielt. Neu homogenisierte Radiosondendaten sowie Satellitendaten der Advanced/Microwave Sounding Unit (MSU/AMSU) zeigen nun fundamentale Übereinstimmung bezüglich einer Erwärmung der Troposphäre und einer Abkühlung der Stratosphäre, konsistent mit Oberflächen- und Klimamodelltrends. Grundlegende Unsicherheiten bestehen jedoch nach wie vor bezüglich der Stärke von Trends in der freien Atmosphäre. In diesem Zusammenhang bietet die Radio-Okkultation (RO) neue Möglichkeiten mittels unabhängiger und sehr genauer Beobachtungen in der UTLS mit globaler Bedeckung, Allwettertauglichkeit, Langzeitstabilität und Homogenität. RO Daten basieren auf Zeitmessung mit hochgenauen Atomuhren gebunden an die internationale Definition der Sekunde und können daher als absolute Klimareferenzdaten angesehen werden. Klimaparameter werden mit hoher vertikaler Auflösung und hoher Genauigkeit gewonnen. Beobachtungs- und Abtastfehler sind gut definiert. RO Klimatologien für Brechungswinkel, Refraktivität, geopotentielle Höhe, Temperatur, und spezifische Feuchte sind als Indikatoren einer Klimaänderung sehr gut geeignet. Da die RO Zeitreihe noch relativ kurz ist, konnte deren Langzeiteignung bis jetzt noch nicht demonstriert werden. Von einer mind. 10 Jahre langen Zeitreihe im Jahr 2011 erwartet man sich jedoch detektierbare Trends. Hauptziel des Projektes TRENDEVAL sind die Untersuchung und Bewertung von Klimatrends in der UTLS basierend auf einer neuen RO Klimazeitreihe sowie Detektion und Ursachenzuweisung eines Klimasignals und die Evaluierung von Klimamodellen. Ein Vergleich von RO Klimatologien, die von den fünf führenden internationalen RO Prozessierungszentren zur Verfügung gestellt werden, wird durchgeführt um strukturelle Unsicherheiten im Datensatz zu quantifizieren und die Qualität und Reproduzierbarkeit von Ergebnissen zu bewerten. Der so erstellte RO Klimadatensatz inklusive vollständiger Fehlercharakterisierung wird mit konventionellen Atmosphärenbeobachtungen - aktuellen Radiosonden- und MSU/AMSU Datensätzen - verglichen um offene Fragen bezüglich UTLS Trends zu klären. Der Nachweis eines Klimaänderungssignals unter Berücksichtigung der atmosphärischen Variabilität wird mit der 'optimal fingerprinting' Methode durchgeführt. Die Ursachenzuweisung von anthropogenem und natürlichem Klimawandel wird auch zur Modellevaluierung verwendet. Schwerpunkt der Evaluierung ist die Untersuchung von Wasserdampf und Temperaturgradienten der tropischen oberen Troposphäre in Klimamodellen verglichen mit RO Daten. usw.

Schutzkulisse der Moor- und Anmoorböden

Die Schutzkulisse der Moor- und Anmoorböden dient zum Vollzug des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (DGLG) und zur Anwendung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union in Bezug auf den Standard GLÖZ 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Mooren). Die Karte der Moor- und Anmoorböden zeigt Flächen nach DGLG § 3 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 und 7 sowie nach dem GLÖZ 2 Standard der GAP als orientierende Darstellung. Sie dient der Landwirtschaftsverwaltung beim Vollzug der Regelungen und gibt den Landwirtinnen und Landwirten Auskunft über die zur Prüfung der Anträge verwendeten Unterlagen. Für die Zugehörigkeit zur Kulisse der Moor- und Anmoorböden gelten folgende Mindestanforderungen: Im Boden bis 40cm unter Flur gibt es eine mindestens 10cm mächtige Schicht mit mindestens 15% Humus. Diese Prozentzahl entspricht den bodenkundlichen Kriterien für einen anmoorigen Boden, für Moorböden werden 30% Humus in einer Mächtigkeit von 30cm gefordert. Dabei ist zu beachten, dass sich die humusreiche Schicht entsprechend der Definition nicht zwingend an der Geländeoberfläche befinden muss. Die Karte wurde aus vorhandenen Informationsgrundlagen abgeleitet und durch Beprobung und Laboranalytik abgesichert. Es wird nicht nach Anmoor und Moor und auch nicht nach der Mächtigkeit der humosen Schichten differenziert. Es werden zusammenhängende Flächen >2 ha dargestellt. Ausnahmen gelten für inhaltlich zusammengehörige Flächen, die durch topographische Elemente wie Straßen und Fließgewässer voneinander getrennt vorliegen. Bei ihnen muss die Summe der Einzelflächen >2 ha sein. Die Karte ist nicht auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche beschränkt sondern zeigt die Moore und Anmoore über alle Nutzungsarten.

Minister Sven Schulze: „Die Vorschläge stärken unsere Wettbewerbsfähigkeit, aber es müssen auch konkrete Maßnahmen folgen.“

Magdeburg. Anlässlich der heutigen Vorstellung des Strategiepapieres „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ durch EU-Agrarkommissar Christophe Hansen äußert sich Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze positiv, fordert jedoch zugleich eine konsequente Umsetzung der angekündigten Maßnahmen sowie eine gerechtere Verteilung der Agrarfördermittel. „Die neue Vision der EU-Kommission stellt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirte in den Fokus und erkennt die Landwirtschaft als strategischen Sektor an. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Betriebe in Sachsen-Anhalt und ganz Europa“, so Minister Sven Schulze. Ernährungssouveränität als Ziel Ein zentraler Punkt des Strategiepapieres ist die Stärkung der Ernährungssouveränität. Minister Sven Schulze begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich: „Europa muss bei der Lebensmittelversorgung unabhängiger werden. Eine starke, eigenständige Landwirtschaft sichert unsere Versorgung und stärkt unsere Betriebe.“ Minister Sven Schulze unterstützt zudem die Pläne, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 weiterzuentwickeln. Ziel sei es, die Landwirtschaft so auszurichten, dass sie aktiv zur Ernährungssicherheit, zur wirtschaftlichen Stabilität der Branche sowie zum Umwelt- und Klimaschutz beiträgt. „Dabei muss jedoch die Balance zwischen klaren Regeln und gezielten Anreizen stimmen“, so Minister Sven Schulze. Weniger Bürokratie, mehr Praxisbezug Minister Sven Schulze fordert eine konsequente und praxisnahe Umsetzung der angekündigten Vereinfachungen. „Unsere Landwirte brauchen klare, verständliche Regeln und weniger bürokratischen Aufwand. Sie sollen sich auf ihre Arbeit auf dem Feld und im Stall konzentrieren können – nicht auf komplizierte Formulare und Verwaltungsaufgaben“, betont Minister Sven Schulze. Er betont, dass die geplanten Schritte zur Vereinfachung der GAP und zur Entbürokratisierung für die Landwirte in der täglichen Arbeit spürbar werden müssen. „Es reicht nicht, nur Ankündigungen zu machen. Die Vereinfachungen müssen in der Praxis ankommen und unsere Betriebe wirklich entlasten“, fordert Minister Sven Schulze. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Unterstützung für Junglandwirte Minister Sven Schulze lobt auch die Pläne der EU-Kommission, die europäische Landwirtschaft im internationalen Handel zu stärken und fairen sowie nachhaltigen Wettbewerb zu fördern. „Unsere Landwirte stehen im globalen Wettbewerb. Es ist gut, dass die EU auf gleiche Standards für europäische und importierte Produkte setzt“, betont Minister Sven Schulze. Besonders positiv bewertet Minister Sven Schulze die Strategien zur Förderung des Generationswechsels und zur Unterstützung junger Landwirte. „Junge Menschen müssen in der Landwirtschaft lohnende Perspektiven sehen. Sie sind die Zukunft der Branche und sichern die langfristige Versorgung mit Lebensmitteln. Dafür sind gezielte Förderprogramme notwendig, die den Einstieg erleichtern und Innovationen fördern“, erklärt Minister Sven Schulze. Technologischer Fortschritt als Chance Um diese Zukunftsperspektiven weiter zu stärken, setzt Minister Sven Schulze auf technologische Innovation. Er sieht in der digitalen Transformation, in Künstlicher Intelligenz (KI) und in neuen Züchtungstechniken wichtige Schlüsseltechnologien, um die Landwirtschaft leistungsfähiger und nachhaltiger zu gestalten. „Innovation ist der Schlüssel, um die Produktivität zu steigern und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Mit modernen Technologien können wir effizienter wirtschaften und auf die Herausforderungen der Zukunft reagieren“, erklärt Minister Sven Schulze. Kritik an Bevorzugung kleiner Betriebe Neben vielen positiven Impulse im Strategiepapier, äußert Minister Sven Schulze aber auch Kritik. Besonders die geplante gezielte Förderung kleiner und mittlerer Betriebe sowie die vorgesehene Degression bei den Direktzahlungen bewertet er kritisch. „Aber alle Betriebe – unabhängig von ihrer Größe – leisten einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherung und müssen gleichwertig gefördert werden. Die geplante Degression ist ein falsches Signal und benachteiligt größere Betriebe, die gerade in Ostdeutschland wichtige Arbeitgeber und Stabilitätsanker in ländlichen Regionen sind“, betont Minister Sven Schulze. Appell für eine ausgewogene und praxisnahe Agrarpolitik Minister Sven Schulze appelliert an die EU-Kommission, eine ausgewogene und praxisnahe Agrarpolitik zu gestalten. „Die Vision der Kommission geht in die richtige Richtung, aber es bleibt noch viel zu tun. Wichtig ist, dass unsere Landwirte eine wirtschaftliche Perspektive behalten, die Bürokratie abgebaut wird und alle Betriebe – unabhängig von ihrer Größe – fair behandelt werden. Jeder Hektar zählt!“ Gute Zusammenarbeit mit der EU-Kommission Minister Sven Schulze hebt die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit EU-Agrarkommissar Christophe Hansen hervor. „Wir stehen in einem vertrauensvollen Dialog auf Augenhöhe. Ich schätze die klare Vision und die lösungsorientierte Herangehensweise von Christophe Hansen“, erklärt Minister Sven Schulze. Bereits im Februar hatte Minister Sven Schulze bei einem Treffen mit EU-Agrarkommissar Hansen und Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Interessen und Anliegen der ostdeutschen Bundesländer zur GAP ab 2028 deutlich gemacht. Dabei setzte er sich insbesondere für eine gerechte Förderung und den Abbau von Bürokratie ein. „Dieser Austausch ist wichtig, um unsere Positionen frühzeitig einzubringen und gemeinsam an einer zukunftsorientierten Agrarpolitik zu arbeiten“, betont Minister Sven Schulze abschließend.

INSPIRE HH Bodenbedeckung ALKIS

Dieser Datensatz stellt die Bodenbedeckung der Freien und Hansestadt Hamburg aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) im INSPIRE Zielmodell dar.

GLOEZ2_Kulisse - GLÖZ 2 Kulisse - Feuchtgebiete und Moore

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der GLOEZ2 Kulisse "Mindestschutz für Feuchtgebiete und Moore" des Saarlandes dar.:GLÖZ 2 Kulisse "Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren" nach GAPKondV.

Gebiete innerhalb der Nitratkulisse kleiner 550 mm langjähriges Niederschlagsmittel

Zur Erfüllung des Ziels der Düngeverordnung (DüV) des Bundes vom 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305), zuletzt geändert am 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), die den ressourcenschonenden Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes vorsieht, ist am 30.11.2022 die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) in Kraft getreten. In Thüringen ist eine Gebietskulisse zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat (Nitratkulisse) ausgewiesen um den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft in diesen belasteten Gebieten zu senken. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 7 DüV dürfen in diesen Gebieten Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff im Falle des Anbaus von Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 01.02. nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut und nicht vor dem 15.01. umgebrochen wurde. Davon ausgenommen sind Flächen, auf denen Kulturen nach dem 01.10. geerntet werden und Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 mm beträgt. Die ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen mit einem langjährigen mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm sind die Referenzparzellen entsprechend der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in der jeweils gültigen Fassung, die durch den Feldblock identifiziert werden. Landwirtschaftliche Flächen, die zu mindestens der Hälfte ihrer Fläche in dem vom Deutschen Wetterdienst ausgewiesenem Gebiet liegen, bilden die Gebiete mit langjährigem mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm. Die Gebiete basieren auf der Bereitstellung des 30-jährigen Mittels (1991-2020) zum langjährigem mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm. Diese behalten voraussichtlich für das aktuelle Jahrzehnt ihre Gültigkeit. Die Ausweisung dieser Gebietskulisse ist an die Nitratkulisse gebunden und wird nur für die betroffenen Feldblöcke angegeben. Die Geodaten der betroffenen Referenzparzellen werden jährlich zum 01.02. berechnet und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht.

Nitratkulisse

Zur Erfüllung des Ziels der Düngeverordnung des Bundes vom 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305), zuletzt geändert am 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), die den ressourcenschonenden Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes vorsieht, ist am 30.11.2022 die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) in Kraft getreten. Damit ist auf Grundlage der novellierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten (AVV GeA; in Kraft getreten am 17.08.2022) zum 30.11.2022 eine neue Gebietskulisse zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat in Kraft getreten, um den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft in diesen belasteten Gebieten zu senken. Mit der Neufassung der AVV GeA wird die von der Europäischen Kommission bemängelte Vorgehensweise bei der Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie geändert und weiter vereinheitlicht. Landwirtschaftliche Flächen sind nach der novellierten AVV GeA als mit Nitrat belastetes Gebiet auszuweisen, wenn sie innerhalb eines mit Nitrat belasteten Grundwasserkörpers nach Grundwasserverordnung liegen und zugleich die Flächen innerhalb der interpolierten Grenzwerte des SIMIK+ Verfahrens bzw. im angrenzenden Einzugsgebiet von Trinkwasser- oder Heilquellenentnahmestellen liegen und einen Flächenanteil von mindestens 20 % an dem ermittelten Gebiet besitzen. Die ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen sind die Referenzparzellen entsprechend der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in der jeweils gültigen Fassung. Innerhalb dieser Kulisse müssen zusätzliche bzw. ergänzende Anforderungen nach DüV und ThürDüV umgesetzt werden. Die Zuschnitte der Referenzparzellen werden jährlich zum 01.02. angepasst und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht. Änderungen von Zuschnitten der Referenzparzellen zwischen den Stichtagen wirken sich somit erst ab dem folgenden 01.02. auf die Attributierung aus.

Phosphatkulisse

Zur Erfüllung des Ziels der Düngeverordnung des Bundes vom 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305), zuletzt geändert am 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), die den ressourcenschonenden Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes vorsieht, ist am 30.11.2022 die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) in Kraft getreten. Damit wurde auf Grundlage der novellierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA; in Kraft getreten am 17.08.2022) zum 30.11.2022 eine neue Gebietskulisse zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Phosphat ausgewiesen, um den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft in diesen belasteten Gebieten zu senken. Mit der Neufassung der AVV GeA wird die von der Europäischen Kommission bemängelte Vorgehensweise bei der Ausweisung von eutrophierten Gebieten zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie geändert und weiter vereinheitlicht. Danach werden landwirtschaftliche Flächen als eutrophierte Gebiete ausgewiesen, wenn sie innerhalb eines Einzugs- oder Teileinzugsgebietes von Oberflächenwasserkörpern liegen, in dem der allgemein-physikalisch-chemische und biologische Zustand schlechter als in die Klasse guter ökologischer Zustand oder gutes ökologisches Potential eingestuft wird und zugleich der Gesamtphosphoreintrag zu mehr als einem Fünftel auf landwirtschaftliche Quellen zurückgeführt werden kann sowie der Grenzwert der jeweiligen Ökoregion überschritten wird. Für Referenzparzellen, die mit mindestens 20 % ihrer Fläche innerhalb des eutrophierten Gebietes liegen, müssen zusätzliche Bewirtschaftungsanforderungen nach ThürDüV umgesetzt werden. Die ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen sind die Referenzparzellen entsprechend der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in der jeweils gültigen Fassung. Die Zuschnitte der Referenzparzellen werden jährlich zum 01.02. angepasst und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht. Änderungen von Zuschnitten der Referenzparzellen zwischen den Stichtagen wirken sich somit erst ab dem folgenden 01.02. auf die Attributierung aus.

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