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Der Nationale Emissionshandel

<p> <p>Der nationale Emissionshandel (nEHS) ist in Deutschland seit 2021 ein zentrales Klimaschutzinstrument, um die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu reduzieren. Er bepreist Kohlendioxid-Emissionen aus Brennstoffen in den Bereichen außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1).</p> </p><p>Der nationale Emissionshandel (nEHS) ist in Deutschland seit 2021 ein zentrales Klimaschutzinstrument, um die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu reduzieren. Er bepreist Kohlendioxid-Emissionen aus Brennstoffen in den Bereichen außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1).</p><p> Emissionssituation im nationalen Emissionshandel <p>Seit seiner Einführung 2021 erfasst der nationale Emissionshandel (nEHS) Brennstoffemissionen, die nicht vom Europäischen Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) abgedeckt werden. Dies betrifft insbesondere die Sektoren Wärme und Verkehr, seit 2024 werden auch Abfallverbrennungsanlagen erfasst. 2028 wird der nEHS in den Europäischen Emissionshandel für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2) überführt. Die damit verbundene Lenkungswirkung hin zu emissionsarmen Alternativen im Wärme- und Verkehrsbereich leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite&nbsp;<a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nEHS-verstehen/nehs-verstehen_node.html">nEHS verstehen</a> der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Die DEHSt ist die zuständige Behörde für die Umsetzung des nEHS.</p> <p>Im Jahr 2024 betrugen die Emissionen im nEHS nach <a href="https://nehs-register.dehst.de/coreweb/info/reporting/compliance/list.action?token=I9ID5O55FDSRHYRR8HS9QOQL782QKFFN">Daten des nEHS-Registers</a> ca. 294,8 Millionen Tonnen CO2&nbsp;(Mio. t CO2). Werden die erstmals 2024 erfassten Emissionen aus Abfallverbrennungsanlagen herausgerechnet, lagen die Emissionen bei ca. 281,6 Mio. t CO2&nbsp;und sind damit verglichen mit dem Vorjahr nahezu unverändert.&nbsp;</p> <p>Werden die Emissionen mit dem Verlauf der Emissionsobergrenze bzw. dem Cap verglichen, ist für das Berichtsjahr 2024 erstmals eine deutliche Überschreitung des Caps zu verzeichnen (siehe Abb. „Verlauf des nEHS-Caps für 2021 bis 2026 im Vergleich zu den Emissionen“).&nbsp;Die Überschreitung des Caps ist im nEHS dadurch möglich, dass&nbsp;während der Festpreisphase die angebotene Menge an nationalen Emissionszertifikaten (nEZ) in den Verkaufsterminen nicht beschränkt ist. Ein nEZ entspricht dabei einer Tonne CO2 (siehe hierzu auch&nbsp;<a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nEHS-verstehen/nehs-verstehen_artikel.html?nn=284536#doc284546bodyText4">Wie wird das Mengenziel der Treibhausgasemissionen bestimmt?</a>).</p> <p>Das 2024 erheblich gewachsene Defizit im nEHS spiegelt sich auch in den deutschen Emissionen wider, die unter dem europäischen Klimaschutzgesetz (Effort Sharing Regulation – ESR) reguliert werden. Von diesen deckt der nEHS einen Großteil (knapp 75 Prozent) ab. Ausweislich der&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/ergebnisse_kompakt_2025_2_auflage.pdf">aktuellen Projektionen des UBA</a> wird das deutsche Defizit im Rahmen der ESR in den folgenden Jahren immer größer, sodass Deutschland seine ESR-Ziele bis 2030 deutlich zu verfehlen droht. Um Ausgleichszahlungen an andere EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden, sind wirkungsvolle Minderungsmaßahmen in den Sektoren Gebäude und Verkehr dringend erforderlich. Der EU-ETS 2 und die Einnahmen aus dem nEHS spielen hierbei eine maßgebliche Rolle. 2024 beliefen sich die Erlöse aus dem nEHS auf rund 13 Milliarden Euro, die vollständig in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung geflossen sind und dort eine Vielzahl an Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen (siehe unten im Abschnitt zu Verkauf und Abgabe nationaler Emissionszertifikate).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-05-21.png"> </a> <strong> Verlauf des nEHS-Caps für 2021 bis 2026 im Vergleich zu den abgabepflichtigen Emissionen </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (42,60 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (30,80 kB)</a></li> </ul> </p><p> Einordnung in die Gesamtemissionssituation in Deutschland <p>Bei Betrachtung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/finale-daten-fuer-2024-emissionen-um-drei-prozent">deutschen Gesamtemissionen</a> (2024 circa 650 Mio. t CO2-Äq) deckt der nEHS rund 45 Prozent ab. Der Anteil der Emissionen der deutschen Anlagen im EU-ETS 1 lag bei ca. 42 Prozent (siehe Abb. „Gesamtemissionen in Deutschland 2023 und 2024 und Anteile der beiden Emissionshandelssysteme (EU-ETS 1 und nEHS“). Insgesamt unterlagen damit im Jahr 2024 etwa 87 Prozent der deutschen Gesamtemissionen einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/co2">CO2</a>- Bepreisung durch den EU-ETS 1 oder den nEHS. Nicht erfasst sind insbesondere die nicht brennstoffbedingten Emissionen der Landwirtschaft, die vorwiegend durch Tierhaltung (Methanemissionen) und Stickstoffdüngung der Böden (Lachgasemissionen) entstehen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-05-21.png"> </a> <strong> Gesamtemissionen in Deutschland 2023 und 2024 und Anteile der beiden Emissionshandelssysteme </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (50,45 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (34,85 kB)</a></li> </ul> </p><p> Verkauf und Abgabe nationaler Emissionszertifikate <p>Im nEHS ist der Preis der nationalen Emissionszertifikate (nEZ) in den ersten Jahren von 2021 bis 2025 festgelegt (2021 lag der Preis bei 25 Euro und bis 2025 stieg er schrittweise auf 55 Euro). Im Jahr 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro, der einen Übergang zur freien Preisbildung im Europäischen Emissionshandelssystem 2 (EU-ETS 2) darstellt.</p> <p>Im Jahr 2024 wurden an der von der European Energy Exchange (EEX) betriebenen Verkaufsplattform insgesamt knapp 295 Millionen nationale Emissionszertifikate (nEZ) im Gesamtwert von über 13 Milliarden Euro veräußert. 2023 lag die Gesamtverkaufs­menge bei rund 358 Millionen nEZ im Gesamtwert von über 10,7 Milliarden Euro (siehe&nbsp;<a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/Auswertungen-Berichte/auswertungen-berichte_node.html#doc284354bodyText5">Verkaufsberichte</a> der DEHSt&nbsp;und Abb. „Erlöse durch den Verkauf von nationalen Emissionszertifikaten in den Jahren 2023 bis 2025“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-05-21.png"> </a> <strong> Erlöse durch den Verkauf von nEZ in den Jahren 2022 bis 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (43,62 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (28,09 kB)</a></li> </ul> </p><p> Überblick Verantwortliche und Emissionen <p>Rechtsgrundlage für den nEHS ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Dieses verpflichtet die sogenannten BEHG-Verantwortlichen, wie zum Beispiel Gaslieferanten, über die von ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffmengen und -emissionen zu berichten und in entsprechender Höhe nationale Emissionszertifikate (nEZ) abzugeben. Im Berichtsjahr 2024 gab es rund 2.000 BEHG-Verantwortliche.&nbsp;</p> <p>In folgender Abbildung (siehe Abb. „Vergleich Anzahl BEHG-Verantwortliche nach Größenklassen mit Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2024“) ist zu sehen, dass der nEHS eine große Gruppe an Unternehmen mit einem jeweils geringen Umfang in Verkehr gebrachter CO2-Emissionen abdeckt. Hier handelt es sich zum Beispiel um kleinere Energieversorgungsunternehmen. Auf der anderen Seite deckt der nEHS eine verhältnismäßig kleine Gruppe mit jeweils sehr hohen Emissionen ab, die in Summe für einen Großteil der nEHS-Emissionen verantwortlich sind. So sind die zehn größten BEHG-Verantwortlichen mit rund 132 Millionen Tonnen CO2 für fast die Hälfte (45 Prozent) der abgabepflichtigen Emissionen im nEHS im Jahr 2024 verantwortlich. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um große Unternehmen der Mineralölbranche, die in der Regel Raffinerien betreiben und sehr hohe Brennstoffmengen in Verkehr bringen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-05-21.png"> </a> <strong> Vergleich Anzahl BEHG-Verantwortliche nach Größenklassen mit Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle (88041 Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (44,44 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (31,55 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

GTS Bulletin: SAEU30 EDZW - Surface data (details are described in the abstract)

The SAEU30 TTAAii Data Designators decode as: T1 (S): Surface data T1T2 (SA): Aviation routine reports A1A2 (EU): Europe (The bulletin collects reports from stations: LGAT;ATHINAI AP HELLINIKON;EFHK;HELSINKI VANTAA ;EGCC;MANCHESTER ;ESMS;MALMOE STURUP ;EKCH;COPENHAGEN KASTRUP ;EGSS;LONDON STANSTED ;EBBR;BRUSSELS ;ENFB;STATFJORD B;LGTS;THESSALONIKI MACEDONIA INT ;LGEL;ELEFSIS ;LOWW;VIENNA INT ;EGKK;LONDON GATWICK ;EGPK;GLASGOW PRESTWICK ;EGLL;LONDON HEATHROW ;ESSA;STOCKHOLM-ARLANDA ;ESGG;GOTHENBURG-LANDVETTER ;) (Remarks from Volume-C: COMPILATION FOR REGIONAL EXCHANGE)

Grünlandumbruch

<p> <p>Grünland (Wiesen und Weiden) sind ökologisch wertvolle Flächen in der Agrarlandschaft und Bestandteil einer multifunktionalen Landwirtschaft. Als Dauergrünland gelten Wiesen und Weiden, die mehr als fünf Jahre nicht als Acker genutzt wurden. Der Flächenanteil hat seit Anfang der 1990er Jahre abgenommen. Der Verlust wurde gestoppt, jedoch muss Dauergrünland erhalten werden, damit das so bleibt.</p> </p><p>Grünland (Wiesen und Weiden) sind ökologisch wertvolle Flächen in der Agrarlandschaft und Bestandteil einer multifunktionalen Landwirtschaft. Als Dauergrünland gelten Wiesen und Weiden, die mehr als fünf Jahre nicht als Acker genutzt wurden. Der Flächenanteil hat seit Anfang der 1990er Jahre abgenommen. Der Verlust wurde gestoppt, jedoch muss Dauergrünland erhalten werden, damit das so bleibt.</p><p> Entwicklung des Grünlandflächenanteils <p>Grünlandflächen wie Mäh- und Streuwiesen sowie Weiden werden intensiv oder extensiv zur Nahrungs- und Futtermittelherstellung sowie zur Biomassegewinnung für die Energieerzeugung bewirtschaftet und sind wichtig für den Naturschutz. Die Abbildung „Gesamtfläche von Dauergrünland und Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche“&nbsp;zeigt den Rückgang des Dauergrünlands absolut und als Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) in Deutschland. Während 1991 noch über 5,3 Millionen Hektar (Mio. ha), beziehungsweise 31,1 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche als Dauergrünland bewirtschaftet wurden, waren es 2025 rund 4,7 Mio. ha bzw. 28,5 %.</p> <p>Bis 2013 gingen in Deutschland erhebliche Dauergrünlandflächen durch Umbruch in Ackerland verloren. Seit 2014 ist der Anteil des Dauergrünlands an der landwirtschaftlich genutzten Fläche wieder leicht angestiegen bzw. weitgehend stabil. Die Ursachen des Flächenverlusts bestehen jedoch weiterhin. Neben Nutzungsintensivierung und Flächenkonkurrenz gehen jährlich landwirtschaftliche Flächen, insbesondere durch Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, verloren. Der Erhalt des Dauergrünlands bleibt daher weiterhin von hoher Bedeutung.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DE_Indikator_AGRI-02_Gruenlandflaeche_2026-07-01.png"> </a> <strong> Gesamtfläche von Dauergrünland und Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche </strong> Quelle: BMEL / Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE_Indikator_AGRI-02_Gruenlandflaeche_2026-07-01.pdf">Diagramm als PDF (318,52 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE-EN_Indikator_AGRI-02_Gruenlandflaeche_2026-07-01.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (43,62 kB)</a></li> </ul> </p><p> Ökologische Bedeutung des Grünlands <p>Das Grünland erfüllt vielfältige Funktionen in der Agrarlandschaft. Es bietet Möglichkeiten für Freizeit und Erholung und hat einen hohen ästhetischen Naturwert. Auf Grünlandstandorten kommen über die Hälfte aller in Deutschland beobachteten Tier- und Pflanzenarten vor. Damit haben sie große Bedeutung für den Artenschutz und den Erhalt der Artenvielfalt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>). Extensiv bewirtschaftetes Grünland mit&nbsp;nährstoffarmen Böden&nbsp;ist ein wichtiger Lebensraum&nbsp;für artenreiche, seltene Pflanzengesellschaften und daran angepasste, zum Teil gefährdete Tierarten.&nbsp;Rund 40 % aller in Deutschland gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen kommen im Grünland vor&nbsp;(<a href="https://bfn.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/1661/file/Schrift670.pdf">BfN 2023</a>).</p> <p>Dauergrünlandflächen sind wichtig für den Boden- und Gewässerschutz und leisten einen wichtigen Beitrag zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Wegen der ganzjährigen Vegetation ist der Boden im Grünland gegenüber Austrocknung und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erosion">Erosion</a> durch Wind und Wasser geschützt und verfügt über besonders hohe Humusgehalte sowie eine hohe Wasserspeicherkapazität. Aufgrund der guten Aggregatstabilität des Humus und des hohen Makroporenanteils des Bodens neigen Grünlandstandorte weniger zu Verschlämmungen. Der Erhalt und die Ausdehnung von Dauergrünland in empfindlichen Lagen, wie landwirtschaftlich genutzten Hangbereichen oder Überschwemmungsgebieten, schützt den Boden vor Abschwemmung. Das Niederschlagswasser kann auch bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/starkregen">Starkregen</a> gut versickern. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Klimaverhältnisse mit extremen Witterungsereignissen wichtig. Der Humusanteil des Bodens speichert Kohlenstoff (der damit der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entzogen wird), dient als Kohlenstoffsenke und schützt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>.</p> <p>Im Randbereich von Gewässern übernimmt Grünland zudem Pufferfunktionen, verhindert den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen und trägt so zum Schutz der Oberflächengewässer und zum Trinkwasserschutz bei. Ein Umbruch des Grünlands zu Ackerflächen belastet die Hydro- und Atmosphäre, da er mit dem Humusabbau verstärkt Nitrat (NO3-), Lachgas (N2O) und Kohlendioxid (CO2) freigesetzt werden.&nbsp;</p> </p><p> Schutz des Grünlands <p>Seit 2015 ist die Umwandlung des Grünlands durch die Greening-Regelungen beschränkt. Außerdem greifen für den Schutz von Dauergrünland auch nationale ordnungsrechtliche Regelungen wie z.B. das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz und landesrechtliche Regelungen zum Schutz des Dauergrünlands. Der Verlust des Grünlands konnte damit weitestgehend gestoppt werden. Auch in der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik, die 2023 startete, wird der Erhalt des Grünlands in der sogenannten Konditionalität geregelt und ist damit Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen. Die Regelungen zum Erhalt des Dauergrünlands werden unter GLÖZ 1 fortgeführt. Demnach besteht für die Umwandlung von Dauergrünland eine Genehmigungspflicht und ist nur bei gleichzeitiger Neuanlage von Dauergrünland auf Ackerland möglich. Dies ist zwar generell zu begrüßen, allerdings ist zu bedenken, dass eine Umwandlung von Dauergrünland wesentlich schneller und mehr CO2 freisetzt, als durch Neuanlage gebunden werden kann (<a href="https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1111/j.1365-2486.2011.02408.x">Poeplau et al. 2011</a>). Außerdem gibt es Ausnahmeregelungen, die z.B. für den Zeitpunkt der Einsaat und die Größe der umzubrechenden Flächen gelten. Einige Bundesländer (z.B. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg) haben zudem landesrechtliche Regelungen zum Umbruch von Grünland erlassen. In diesen Bundesländern ist jede Umwandlung von Dauergrünland in Acker grundsätzlich verboten. Verstöße gegen dieses Verbot sind Ordnungswidrigkeiten, allerdings sind Ausnahmen und Befreiungen möglich. Ausschließlich für sensibles Dauergrünland auf sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/natura-2000">Natura-2000</a>-Flächen in FFH-Gebieten (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/flora">Flora</a>-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fauna">Fauna</a>-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/habitat">Habitat</a>-Gebieten) gilt ein absolutes Umwandlungs- und Pflugverbot.</p> <p>Der Schutz von Dauergrünland ist eine wichtige Maßnahme für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> und den Erhalt der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>. In den bisherigen Vorschlägen zur GAP nach 2027 bleiben <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Umweltziele zwar Bestandteil der Agrarpolitik, die vorgesehene stärkere nationale Flexibilität und die Betonung freiwilliger Maßnahmen lassen jedoch offen, ob der bisherige Schutzstandard langfristig abnehmen, erhalten oder verbessert wird. Ein wirksamer Erhalt des Dauergrünlands wird daher auch künftig von der konkreten Ausgestaltung auf EU- und Mitgliedstaatenebene abhängen.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Nitratkulisse

Zur Erfüllung des Ziels der Düngeverordnung des Bundes vom 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305), zuletzt geändert am 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), die den ressourcenschonenden Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes vorsieht, ist am 30.11.2022 die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) in Kraft getreten. Damit ist auf Grundlage der novellierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten (AVV GeA; in Kraft getreten am 17.08.2022) zum 30.11.2022 eine neue Gebietskulisse zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat in Kraft getreten, um den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft in diesen belasteten Gebieten zu senken. Mit der Neufassung der AVV GeA wird die von der Europäischen Kommission bemängelte Vorgehensweise bei der Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie geändert und weiter vereinheitlicht. Landwirtschaftliche Flächen sind nach der novellierten AVV GeA als mit Nitrat belastetes Gebiet auszuweisen, wenn sie innerhalb eines mit Nitrat belasteten Grundwasserkörpers nach Grundwasserverordnung liegen und zugleich die Flächen innerhalb der interpolierten Grenzwerte des SIMIK+ Verfahrens bzw. im angrenzenden Einzugsgebiet von Trinkwasser- oder Heilquellenentnahmestellen liegen und einen Flächenanteil von mindestens 20 % an dem ermittelten Gebiet besitzen. Die ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen sind die Referenzparzellen entsprechend der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in der jeweils gültigen Fassung. Innerhalb dieser Kulisse müssen zusätzliche bzw. ergänzende Anforderungen nach DüV und ThürDüV umgesetzt werden. Die Zuschnitte der Referenzparzellen werden jährlich zum 01.02. angepasst und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht. Änderungen von Zuschnitten der Referenzparzellen zwischen den Stichtagen wirken sich somit erst ab dem folgenden 01.02. auf die Attributierung aus.

Impuls- und Energieflüsse in Gegenwart von oberflächenaktiven Substanzen

Unsere Motivation basiert auf der Tatsache, dass bei schwachen bis mäßigen Windgeschwindigkeiten die gekoppelten viskosen Luft-Wasser-Schichten auf beiden Seiten der Mikroschickt an der Wasseroberfläche (surface microlayer, SML) den Großteil der Windspannung tragen, die wiederum stark von den Oberflächenwellen moduliert wird. Dynamische Prozesse auf Skalen von Millimetern bis wenigen Zentimetern werden durch den Windstress angetrieben und sind von zentraler Bedeutung für ein tiefes Verständnis der SML-Dynamik und der Austauschprozesse zwischen Ozean und Atmosphäre. Wenn monomolekulare Oberflächenfilme an der Meeresoberfläche (marine Monolayers) die (mehrschichtige/ Mikrometer-) SML bedecken, dämpfen sie kleinskalige Oberflächenwellen, wodurch diese Austauschprozesse beeinflusst werden. Während die allgemeine Wirkung von Monolayern auf die kleinskalige Oberflächenrauheit, auf den Windstress und auf Gasflüsse grundsätzlich bekannt ist, fehlt es noch an Wissen über ihren Einfluss auf Prozesse, die auf sehr kleinen Längenskalen in der Größenordnung von Millimetern und darunter ablaufen. Im Teilprojekt 2.2 der Forschungsgruppe BASS werden wir diese Lücke durch eine Reihe von Laborexperimenten am Windwellenkanal der Universität Hamburg schließen, in denen modernste Beobachtungstechniken einen bisher nicht erreichten Einblick in kleinskalige Dynamiken innerhalb der SML und ihrer unmittelbare Umgebung liefern werden. Die Relevanz für die Forschungsgruppe BASS ergibt sich aus der Untersuchung von Transport-, Akkumulations- und Austauschprozessen innerhalb der SML, die hauptsächlich von kleinskaligen Dynamiken an der Meeresoberfläche getrieben werden und somit von ihnen abhängen. Um diese Prozesse zu verstehen, ist eine gründliche Kenntnis der kleinräumigen Oberflächenwellen- und oberflächennahen Strömungsfelder sowie der Turbulenzmuster sowohl ober- als auch unterhalb der (dynamischen) Wasseroberfläche erforderlich. Ihre Untersuchung erfordert Messungen auf räumlichen Skalen im Millimeterbereich und darunter, sowie Experimente unter kontrollierten (Wind- und Wellen-) Bedingungen, die nur in Laboreinrichtungen wie dem Windwellenkanal der Universität Hamburg möglich sind. Innerhalb dieses Teilprojekts werden wir kleinräumige (cm bis sub-mm) physikalische Prozesse an der rauen Luft-Wasser-Grenzfläche untersuchen, die von anderen Teilprojekten untersuchte Austauschprozesse modulieren und kontrollieren, und die durch monomolekulare Oberflächenfilme verändert werden, die häufig in Küstengewässern anzutreffen sind.

LSG Mittlere Elbe/Mittelelbe LSG Mittlere Elbe Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Hinweis zur Bezeichnung der LSG Mittelelbe / Mittlere Elbe (PDF) Das LSG „Mittlere Elbe“ nimmt weite Flächen des Elbetals zwischen Seegrehna westlich der Lutherstadt Wittenberg bis hin nach Plötzky östlich von Schönebeck ein. Auch das Muldetal von der Mündung des Flusses in die Elbe bis nach Raguhn nördlich von Wolfen gehört zu diesem LSG. Schwerpunktmäßig schließt es die Überflutungsauen ein, greift aber darüber hinaus auf Flächen landseitig der Deiche und auch auf die begleitenden Niederterrassen bis hin zu den sich anschließenden pleistozänen Hochflächen über. Das LSG erstreckt sich von Osten nach Westen über etwa 60 km im Elbetal und von Norden nach Süden über 20 km im Muldetal. Im Osten und Nordwesten schließen sich zwei, nunmehr getrennte Teilgebiete des LSG „Mittelelbe“ an das LSG „Mittlere Elbe“ an. Im Osten erfaßt das Gebiet die Überflutungsauen der Elbe bis auf die Höhe Klöden und im Nordwesten weite, auch eingedeichte Auen bis in den Südosten der Stadt Magdeburg. Die LSG repräsentieren die Landschaftseinheit Dessauer Elbetal. Teile liegen in den Landschaftseinheiten Muldetal, Dübener Heide, Roßlau-Wittenberger Vorfläming, Mosigkauer Heide, Unteres Saaletal, Köthener Ackerland und Zerbster Ackerland. Im Bereich der LSG münden folgende größere Fließgewässer in die Elbe: linksseitig Fließgraben, Mulde und Saale sowie rechtsseitig Schwarze Elster, Zahna, Olbitzbach, Rossel und Nuthe. Die Auenlandschaft an Elbe, Mulde und Saale ist zweigeteilt. Landseitig, also vor dem Hochwasser durch die Deiche geschützt, liegt die Ackeraue und erstrecken sich die Siedlungsgebiete. Dem Betrachter der Landschaft wird oft gar nicht bewußt, daß er sich in einer Aue befindet. Nur alte Hochwassermarken an Häusern weisen darauf hin, daß hier früher noch die Hochfluten des Flusses wirkten. Die weite offene Landschaft wird wie in allen anderen Ackergebieten von Großschlägen beherrscht. Allein das dichte Netz von Gräben und Vorflutern, einzelne alte Eichen, die charakteristische Landmarken bilden, oder Reste von artenreicher Auenvegetation in Senken oder in Niederungen weisen auf die ursprüngliche oder historische Landschaft hin. Auch die verbliebenen Altwasser und Reste der Auenwälder lassen den früheren Charakter der Aue erahnen. Im Bereich ehemaliger Überflutungsgebiete, die infolge Eindeichung heute nicht mehr vom Hochwasser überflutet werden, die aber durch ihre tiefe Lage sehr grundwassernah und infolge der geringen Vorflut überstauungsgefährdet sind wie beispielsweise das Wulfener Bruch bei Köthen, bestimmen offene Grünland-Acker-Gebiete das Landschaftsbild. Anders dagegen wasserseitig, dort wo das Hochwasser noch mehr oder weniger regelmäßig die Landschaft beeinflußt. Hier weiten sich die Auenwiesen und Auenwälder aus. Altwasser und Flutrinnen prägen das Bild der Landschaft. Die LSG sind durch einen hohen Waldanteil gekennzeichnet. Es besteht ein kleinräumiger Wechsel von Wald- und Wiesenflächen. Die Waldränder sind in der Regel nicht geradlinig, sondern ganz den historischen Zufälligkeiten überlassen, bogig und unregelmäßig, so daß eine besondere Harmonie diese Landschaft kennzeichnet. Die flußnahen Wiesenflächen zeigen ein ausgeprägtes Mikrorelief, das die Flächen belebt. Flutrinnen durchschneiden die Aue. Durch ihre Vielfalt sind die Altwasser von besonderem Reiz. Die Überflutungsauen im Landkreis Wittenberg haben im Verhältnis einen sehr geringen Waldanteil. Hier beherrschen weite Wiesenniederungen mit einzelnen Gehölzgruppen und Baumreihen die Aue. Dort, wo jahrhundertealte Solitäreichen die Landschaft beherrschen, wird der Betrachter an die Geschichte dieser Bäume, die aus den mittelalterlichen Wäldern stammen, erinnert. Etwa 500 Eichen mit einem Alter von über 400 Jahren gibt es zwischen Dessau und Wörlitz. Die Solitärbaumwiesen zwischen Dessau und Wörlitz sind aber insgesamt von etwa 25 000 Eichen, aber auch Flatter-Ulmen und anderen Baumarten bestanden und prägen den Parkcharakter dieser Landschaft. Das Gartenreich zwischen Dessau und Wörlitz mit seinen Landschaftsgärten bietet dem Besucher ein besonderes landschaftliches Erlebnis. Eingebettet in die Eichenwiesen durchziehen Alleen die Landschaft, weite Sichten überbrücken die Räume und weisen zu neuen Zielen. Kleinere Architekturen wie Sitze, Landhäuser, Wachhäuser auf den Deichen, aber auch Zweckbauten in den Orten und Kirchen schmücken die Landschaft. Flußtäler boten von jeher gute Voraussetzungen für den Aufenthalt des beziehungsweise die Besiedlung durch den Menschen. Die Auen boten Wasser, Wild und Fische, Holz und später Weideflächen und anderes mehr. Dabei erfolgte die Besiedlung nicht in den Auen selbst, sondern auf hochwasserfreien Niederterrassen, Dünen und auf den Hochufern der Urstromtalränder. Für die Anwesenheit des Menschen im Mittelelbegebiet gibt es über 200 000 Jahre alte Funde von Feuersteinabschlägen und einem Faustkeil. Erst kürzlich wurden bei Gewässerausbauarbeiten am Kühnauer See tausende solcher Feuersteinabschläge gefunden. Die ersten ortsfesten Spuren einer Besiedlung wurden aus der mittleren Steinzeit, vor etwa 8 000 Jahren, nachgewiesen. Aus den nachfolgenden Zeiträumen bis zum Einsetzen schriftlicher Überlieferungen fanden sich in unterschiedlicher räumlicher und zeitlicher Dichte immer wieder Fundstellen. Die vor- und frühgeschichtliche Besiedlung besitzt in den einzelnen Teilen der Landschaftsschutzgebiete eine unterschiedliche Geschichte. Die jungsteinzeitlichen Siedlungen im Teilgebiet zwischen Magdeburg und Pretzien konzentrierten sich auf das Gebiet zwischen Wahlitz, Gommern und dem bereits außerhalb der Grenzen des LSG befindlichen Menz, wo an einzelnen Wohnplätzen Siedlungskontinuität bis in die Kaiserzeit nachgewiesen werden konnte. Mit Ausnahme der Glockenbecherkultur sind alle jungsteinzeitlichen Kulturen vertreten, wobei die Stichbandkeramikkultur die älteste bislang nachgewiesene Kultur auf dem Gebiet darstellt. Anstelle der Baalberger und der Schnurkeramikkultur trifft man hier die Tiefstichkeramik- und die Einzelgrabkultur an. Bei Wahlitz wurden zudem Siedlungen der Rössener und der Schönfelder Kultur mit Hausbefunden nachgewiesen. Die mittlere Bronzezeit wird unter anderem durch ein Grabhügelfeld bei Menz vertreten, das archäologisch untersucht wurde und interessante Informationen zu Kult und Ritus lieferte. Danach befanden sich unter einem Hügel ein Totenhaus sowie ein von einer Bruchsteinmauer umschlossenes Grab, von dem ein gepflasterter Steg zu einer Grabgrube führte, die eine zerstückelte Leiche mit zertrümmertem Schädel aufwies. Vor der Aufhügelung wurde ein Totenfeuer abgebrannt. Ein weiterer Hügel barg zuunterst Bestattungen der Kugelamphorenkultur, der stratigrafisch solche der frühen und der mittleren Bronzezeit, dann der Hausurnenkultur der älteren Eisenzeit folgten. Außerhalb schlossen sich an die Hügel weitere Gräber der älteren Eisenzeit an, von denen eines eine Hausurne enthielt, sowie Gräber der Jastorfkultur der jüngeren Eisenzeit. Begräbnisplätze der römischen Kaiserzeit befanden sich bei Wahlitz und Gommern. Bei Gommern wurde zudem das Grab eines germanischen Fürsten gefunden. Aus Cracau stammen Grubenhausbefunde aus der römischen Kaiserzeit sowie aus dem Mittelalter, als dieses Gebiet von den Slawen besiedelt war. Im Jahre 948 wurden Pechau und Gommern als zum Gau Morzane gehörig genannt. Unter Erzbischof Wichmann wurden Landstriche durch Entwässerung urbar gemacht. Wie das Beispiel der Wüstung Poppendorf bei Magdeburg-Cracau lehrt, war diesen Bemühungen aber nicht immer dauerhafter Erfolg beschert. Die Wüstung wurde im Jahre 1164 durch Bauern aus dem Paderborner Gebiet wiederbelebt. Die Siedlung konnte sich jedoch aufgrund der häufigen Überschwemmung der Felder nicht lange halten und wurde abermals wüst. Im Teilgebiet zwischen Schönebeck und Glinde sind am südlichen Ufer der Elbe innerhalb des LSG nur eine Handvoll Fundstellen der Jungsteinzeit, der Eisenzeit sowie ein Gräberfeld der Kaiserzeit bekannt. Die eigentliche Besiedlung fand südlich der Straße von Schönebeck nach Barby statt. Östlich von Pömmelte reichte sie bis an den Rand eines verlandeten Baches heran. Dort entdeckte man aus der Luft eine befestigte Siedlung der Trichterbecherkultur, eine Palisadenanlage und ein heute verschwundenes Grabhügelfeld der Spätbronze-/Früheisenzeit sowie eine große Befestigung, deren Datierung (in die römische Kaiserzeit oder ins Frühmittelalter) noch nicht geklärt ist. Im Hochmittelalter befand sich dort das Dorf Bosene, das wüst fiel. Aus der Luft ließ sich bei Schönebeck eine ausgedehnte Siedlung der ältesten Ackerbauern, der Linienbandkeramikkultur, ausfindig machen. Während des Mittelalters übte der Ort Glinde die Funktion eines Burgwards aus, dessen Ministeriale auf einer Turmhügelburg residierten. Eine zweite Befestigung dieser Art konnte nicht weit davon entfernt bei Pömmelte aus der Luft entdeckt werden. Größere Bedeutung erlangte die Burg bei Ranies, deren ehemaliger Standort zwar bekannt war, deren Form aber erst wieder durch die Luftbildarchäologie zu erkennen war. Sie liegt heute dem Burghügel von Glinde gegenüber auf der rechten Seite der Elbe, befand sich im Mittelalter aber auf deren linker Seite. Im Teilgebiet zwischen Pretzien und Griebo reihen sich die Siedlungsstellen wie Perlen an einer Schnur dicht entlang der Niederterrasse der Elbe aneinander. Die Besiedlung setzte hier während der frühen Jungsteinzeit ein und blieb bis in die jüngere Kaiserzeit konstant. Siedlungskonzentrationen lassen sich vor allem in der Umgebung von Dornburg und Gödnitz ausmachen. Auf der Linie Gödnitz-Flötz-Walternienburg-Kämeritz-Badetz-Steckby-Steutz-Rietzmeck-Brambach-Rosslau-Klieken-Coswig-Griebo folgen die Siedlungen exakt dem durch die Grenze des LSG umrissenen Bereich. Die Siedlungskette markiert gleichzeitig die Linie, ab der sich vor Hochwasser geschützt siedeln ließ, während in der Aue die Elbe stetig ihren Lauf wechselte. Ehemals vorhandene Siedlungen wurden dort vom Hochwasser überflutet oder sogar infolge von Laufänderungen weggeschwemmt und lassen sich dadurch archäologisch nicht mehr fassen. Dennoch ist mit einer Besiedlung unmittelbarer am Wasser vor allem in warmtrockenen Perioden der Klimageschichte zu rechnen. So fanden sich bei Steutz Gräber der jüngeren Bronzezeit im Überschwemmungsgebiet der Elbe, und es kamen in der Elbe Bronzegegenstände in Höhe der Saalemündung zum Vorschein, die von Grabfunden stammen könnten. Allein schon aus der Jungsteinzeit lassen sich auf dem schmalen Streifen östlich von Pretzien bis Walternienburg und zwischen der bezeichneten Linie und der Eisenbahn Zerbst-Gommern über 60 Fundstellen identifizieren, von denen während der Bronze- und Eisenzeit sowie der römischen Kaiserzeit fast 40 Wohnplätze konstant besiedelt blieben. Die meisten Siedlungen der Jungsteinzeit stammen aus deren mittlerer und jüngerer Periode und gehören meist der Kugelamphoren- und Schönfelderkultur an, während die älteren Kulturen der Linienband- und der Stichbandkeramik mit nur drei Fundstellen geringer repräsentiert sind. In der mittleren Jungsteinzeit ist eine Reihe von Großsteingräbern errichtet worden, von denen sich nur noch das von Gehrden, wo ehemals drei gestanden haben, erhalten hat. Die Gräber von Dannigkow, zwei von Dornburg, eins von Prödel und eins von Leitzkau wurden dagegen nach 1800 vermutlich im Zuge der Separation zerstört. Belege für die wirtschaftliche Situation dieser Gegend liefern die Bronzehortfunde von Gödnitz und Walternienburg. Luftbildbefunde von ringförmigen Gräben deuten darauf hin, daß ein Teil der Bestattungen ehedem unter Grabhügeln lag. Während der frühen Eisenzeit gehörte die Gegend zum Siedlungsgebiet der Hausurnenkultur. Belege dafür bieten die Hausurne von Leps und die Gesichtsurne von Brambach-Rietzmeck. Bei Coswig ließen sich neben Siedlungen und Grabhügeln der Spätbronze- und Früheisenzeit auch die zugehörigen Felder und Wege ausmachen. Dieses Gebiet weist auch aus der römischen Kaiserzeit bedeutende Siedlungs- und Grabfunde auf, darunter eine sogenannte Fensterurne, bei der in den Tonkörper Scherben römischer Gläser eingelassen sind. Im Frühmittelalter bildete die Elbe zeitweilig die Grenze zwischen Slawen und Franken. So wurden an ihren Ufern zunächst von den Slawen und später von den Deutschen zwischen Pretzien und Walternienburg Burgen angelegt. Während die Besiedlung im Rosenburger Winkel vergleichsweise spärlich war, zeichnet sich im Teilgebiet um Barby und Aken bis Dessau eine dichte Besiedlung und eine Siedlungskontinuität seit der Linienbandkeramik ab. Bei Barby ist sogar die Gaterslebener Gruppe bezeugt, die bisher nur von wenigen Fundstellen bekannt ist. Auch die Glockenbecherkultur ist dort vertreten. Im Gebiet zwischen Diebzig und Dessau wurden die Sanddünen in den Elbeniederungen als Siedlungsstandorte aufgesucht. Die ältesten Spuren gehen dort in die Mittelsteinzeit zurück, in der die Menschen die Sanddünen als Aufenthaltsorte für die Jagd und den Fischfang in den Elbeauen nutzten. Während der Jungsteinzeit sind Siedlungen im Bereich der Aue nur für die Vertreter der Kugelamphorenkultur belegt, die als Rinderhirten die Wiesen und Auenwälder nutzten. Eine dichtere Besiedlung fand erst in der jüngeren Bronzezeit statt. Die Gründe müssen darin gesucht werden, daß die Siedler damals ihre Wirtschaftsweise stärker auf die Tierhaltung verlagert hatten. Ein Bronzehortfund vom Burgwall Kühnau sowie Importkeramik aus dem Mittelrheingebiet deuten auf die wirtschaftliche Bedeutung des Raumes hin. Auch während der frühen Eisenzeit spielte dieses Gebiet eine wichtige Rolle. So fanden sich in Dessau drei und in Großkühnau zwei Hausurnen, die als Begräbnisstätten hervorragender Persönlichkeiten dienten, und die, zusammen mit den acht Urnen aus den südlich an das LSG angrenzenden Wulfen, mehr als 20% des Gesamtbestandes an Hausurnen in Mitteldeutschland bilden. Für die jüngere Eisenzeit sind auch einzelne Siedlungen in den Auen selbst belegt, was auf warmtrockenes Klima in den letzten Jahrhunderten v. Chr. schließen läßt. Römische Kaiserzeit und Völkerwanderungszeit sind nur durch spärliche Nachweise belegt. Zur Zeit der slawischen Besiedlung, die hier Ende des 6. Jahrhundert einsetzte, bestand bei Großkühnau eine Burg. Sie bildete den administrativen Mittelpunkt für die im Umkreis liegenden Dörfer. Im 10. Jahrhundert wurde sie in das deutsche Burgensystem an der Reichsgrenze eingebunden. Besonders die Burgenkette zwischen Rosenburg und Aken bezeugt die strategische Bedeutung des im 10. Jahrhundert zum Gau Serimunt gehörigen Gebiets als Grenze zu den nördlich der Elbe siedelnden Slawen. Sollte Rosenburg mit der 839 von Franken eroberten Resigesburg gleichzusetzen sein (man liest hier auch Kesigesburg und verbindet diese deshalb mit Cösitz), dann wurde das Gebiet vom Stamm der Coledizier bewohnt. Versuche, im Rosenburger Winkel die von Überflutungen betroffenen Auen für die Landwirtschaft zu gewinnen, waren auf Dauer nicht vom Erfolg gekrönt, wie die Zahl der bereits im 14. und 15. Jahrhundert aufgegebenen Dörfer erkennen läßt. Erst der Deichbau garantierte hier eine sichere Landwirtschaft. Die Terrassenränder nördlich der Elbe zwischen Griebo und der Elster-Mündung wurden erstmals von den mittelsteinzeitlichen Jägern und Sammlern aufgesucht. Während der Jungsteinzeit sowie der älteren Bronzezeit blieben sie unbesiedelt, da die Verbreitung neolithischer Kulturen an der Mulde endete. Die Besiedlung setzte hier erst in der jüngeren Bronzezeit ein und blieb von da an konstant. Am stärksten war die Besiedlung während der Jungbronze- und Eisenzeit bei Coswig und zwischen Apollensdorf und Elster und dünnte östlich davon stark aus. Doch blieb eine lose Verbindungskette bestehen, die den Raum um Coswig und Wittenberg mit dem ostelbischen Gebiet zwischen Jessen und Prettin verband, in dem sich eine extrem dichte Besiedlung abzeichnete. Zwischen Pratau und Bleddin blieb die Besiedlung locker. Kulturell ist das Gebiet in der Jungbronzezeit der Lausitzer Kultur und in der Früheisenzeit der aus dieser hervorgegangenen Billendorfer Kultur zuzurechnen, deren Verbreitung bis zur Mulde reichte. Einzelne Grabhügel deuten darauf hin, daß die Brandgräber aus der Bronze- und Eisenzeit früher überhügelt waren. Eine aus der Luft entdeckte Befestigung bei Dabrun bildete während der Spätbronze- und Früheisenzeit den Mittelpunkt der Besiedlung in diesem Gebiet. Die Bedeutung des Raumes südlich der Elbe im 10. Jahrhundert (Nennung 1004) wird durch eine Burgenkette angezeigt, die bei Seegrehna (urbs Grodisti) beginnt und sich über Pratau (urbs Broth) und Rakith (urbs Rochutini) bis nach Trebitz (urbs Triebaz) zieht. Aus slawischer Zeit stammt eine Burganlage, die bei Rakith-Bietegast aus der Luft entdeckt werden konnte und als Vorort gedeutet werden darf. Mit der Zunahme der Besiedlung im frühen Mittelalter vom 8. - 12. Jahrhundert wirkte sich der menschliche Einfluß auf die Landschaft deutlicher aus. Durch die durch menschliche Tätigkeit geförderte Erosion und nachfolgende Ablagerung von Auenlehm bildete sich aus Weichholzauen und Eichen-Eschen-Hartholzauen der anspruchsvolle, an Feld-Ahorn, Feld-Ulmen und Winter-Linden reiche Hartholzauenwald. Zugleich wurden Auenwälder gerodet. Die Nutzung der Wälder erfolgte durch ungeregelten Niederwaldbetrieb, auch Waldweide wurde umfänglich betrieben. Vor allem durch die Ansiedlung der im Wasserbau erfahrenen Holländer und Flamen wurde im 12. und 13. Jahrhundert der Bau von Mühlgräben und Wassermühlen gefördert, um den zunehmend höheren Getreideertrag aus den neu gewonnenen Ackerflächen außerhalb der Auenlandschaft verarbeiten zu können. Erinnert sei an den Mühlenstreit in Dessau 1275. Erste Deichbauten und die Anlage von Entwässerungsgräben trugen zur Ausdehnung von Nutzflächen und damit zur Reduzierung der Waldfläche in der Aue bei. Wüstungsphasen und Kriege unterbrachen diese Entwicklungen. Es gab Zeiten des Bevölkerungsrückgangs und damit der Regenerierung der Aue und solche des Bevölkerungswachstums mit verstärkter Nutzung. Nach dem Niedergang im Dreißigjährigen Krieg setzte im 17. und 18. Jahrhundert eine Phase intensiver Landerschließung ein. Wiederum unter holländischem Einfluß wurden Schloß, Park und Stadt Oranienbaum (von 1683 an) errichtet, Deichbauten (1707-1738) und Entwässerungsmaßnahmen wie der Kapengraben (1706-1708), durchgeführt. Nach preußischem Vorbild wurden Siedlungen angelegt. Ein besonderer wirtschaftlicher Aufschwung war mit der Entstehung des Gartenreiches zwischen Dessau und Wörlitz in der 2. Hälfte des 18. Jahrhundert verbunden. Durch den Ausbau der Elbe zu einer Schiffahrtsstraße und den weiteren Ausbau der Hauptdeichsysteme wurde ein besonders nachhaltiger Einfluß auf die Auenlandschaft genommen. Diese Maßnahmen ermöglichten die weitere Erschließung von Ackerland durch Rodung von Wäldern in der Aue und vor allem das Wachstum der Siedlungsflächen im Zuge der Industrialisierung nach 1871. Gleichfalls entwickelte sich die moderne Forstwirtschaft, die aus den Nieder- und Mittelwäldern der Aue den Eichen-Hochwald schuf und zur Sicherung der Waldflächen beitrug. Im 20. Jahrhunderte setze sich die Urbanisierung in der Aue fort. Zunehmend weiteten sich Siedlungsflächen aus, wurde die Aue von Verkehrstrassen zerschnitten. Die Verschmutzung der Flüsse folgte dem Aufbau der chemischen Industrie, die als Folge des II. Weltkrieges und der industriellen Entwicklung zu Zeiten der DDR besonders umweltschädigend wirkte. Zugleich setzten aber im 20. Jahrhundert die Bemühungen um Heimatschutz, Naturschutz, Landschaftspflege und später Umweltschutz ein. Durch die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten konnten wertvolle Flächen gesichert werden. Ein deutlicher Rückgang der Umweltverschmutzung wurde erst nach der Schließung vieler Industriebetriebe und nach der Sanierung beziehungsweise den Neubau von Klärwerken ab 1990 erreicht. Zugleich wurden aber in diesem Zeitraum erhebliche Auenflächen für Siedlungs-, Industrie-, Gewerbe- sowie Straßenbau beansprucht. Die Muldeauen im Überflutungsgebiet wurden durch die Abwässer der chemischen Industrie in Bitterfeld und Wolfen stark mit Schwermetallen und organischen Verbindungen kontaminiert, so daß heute selbst eine landwirtschaftliche Nutzung der Grünländer nicht mehr möglich ist. Auf diesen Flächen wird sich eine Waldentwicklung vollziehen. Das Urstromtal der Elbe zwischen der Lutherstadt Wittenberg und Gommern ist im Untergrund durch den saxonischen Bruchschollenbau und morphologisch durch die Endmoränen des Warthestadiums der Saalekaltzeit geprägt. Die Endmoränen sind die südlichen Ausläufer des Flämings und lagern im Norden außerhalb des LSG. Östlich Wittenberg befindet sich die Elbetalglazialwanne, die mit quartären klastischen Sedimenten bis zu einer Tiefe von mehr als 100 m gefüllt ist. Sie stellt die bedeutendste elsterglaziale Destruktionsstruktur für Mitteldeutschland dar. Westlich Wittenberg bis Gommern quert die Elbe eine Grundgebirgshochlage, die Halle-Wittenberger-Scholle, deren methamorphe Gesteine südlich Gommern zu Tage treten. Von Wittenberg stromabwärts fallen bei Coswig die steilen Nordufer auf. Hierbei handelt es sich um Erosionsanschnitte von glazifluviatilen Sanderbildungen des Warthestadiums der Saalekaltzeit. Erste, wahrscheinlich frühholozäne Dünenbildungen treten am Südufer nördlich Wörlitz, zum Beispiel Wilder Berg, auf. Die oligozänen Sande der Mulde-Elbe-Niederung werden von einem zirka 20 m mächtigen quartären Sedimentkörper überlagert. Der an der Oberfläche anstehende fluviatile Kies, Sand und Schluff wurde zwischen Vockerode und Ziebigk durch Mulde und Elbe während des Holozäns in die Niederterrasse der Weichselkaltzeit eingelagert. Am Südufer zwischen Ziebigk und Aken, aber auch vereinzelt am Nordufer, befinden sich auf der Niederterrasse von Ost nach West streichende, mehrere Kilometer lange holozäne Dünenzüge. Westlich Ziebigk geht im tieferen Untergrund die Halle-Wittenberger-Scholle in die Flechtingen-Roßlauer-Scholle über. Im Bereich der Saalemündung südöstlich von Barby setzt sich dieser geologische Aufbau der Elbe-Niederung fort, wobei die Mächtigkeit der Niederterrasse nach Nordwesten allmählich abnimmt. Die Hauptdünenbildungen befinden sich am nordöstlichen Ufer und erreichen ihren Höhepunkt in den 17 m hohen Dünen der Fuchsberge südlich Gommern. Südwestlich von Gommern treten in Steinbrüchen unterkarbonische, hell-dunkelgraue Quarzite, der Gommernquarzit, und schwarze, quarzitische Schiefer zu Tage. An einer tektonischen Störung, die die Flechtingen-Roßlauer-Scholle nach Süden begrenzt, ist die Weferlingen-Schönebecker Scholle abgesunken. Südwestlich Plötzky bilden die Sedimente des Unteren Buntsandsteins den Festgesteinsuntergrund. Sie werden durch mächtige tertiäre Lockersedimente überlagert. In diese ist südwestlich der Linie Schönebeck-Westerhusen der Kieskörper der Weichsel-Niederterrasse eingelagert. Sie zeichnet sich gegen die holozänen Sedimente des Elbetales durch eine deutlich hervortretende Geländekante aus. Den holozänen Sedimenten, die eine bis zu 6 km breite Aue bilden, sitzen im Raum Randau holozäne Dünesande auf. Die Auensedimente wurden durch Flußlaufverlagerungen ständig umgelagert und fraktioniert sedimentiert. Im Mäander, der typischen Laufform des Tieflandflusses, erodiert der Fluß am Mäanderscheitel und sedimentiert im Mäanderbogen. Damit werden Prallhang und Gleithang unterschieden. Durch die strömungsabhängige Sedimentation des Flusses bauen sich im Mäanderbogen mächtige Kiesdome auf. Durch diese Erosions- und Sedimentationsprozesse verlagert sich der natürliche Fluß ständig seitwärts in seinem Tal. Dabei vergrößert sich der Mäander und damit seine Laufstrecke fortwährend. Diese Vergrößerung verläuft so lange, bis der Fluß an seinen Mäanderschenkeln durchbricht und seinen Lauf verkürzt. Aber auch in der Folge von Hochwassern kann es zu Flußlaufverlagerungen kommen. Daraus ergibt sich ein dynamischer Prozeß in der Aue, der fortwährend Standorte zerstört und neue aufbaut. Der Fluß pflügt, bildhaft gesprochen, seine Aue um. Diese natürlichen dynamischen Prozesse wurden durch den Ausbau des Flusses seit dem beginnenden 19. Jahrhundert unterbrochen. Das Bett des Flusses wurde festgelegt. Das hat zur Folge, daß sich die Erosionskraft des Flusses nicht in der Seitenerosion, sondern nunmehr in der Tiefenerosion umsetzt. Deshalb gräbt sich der Fluß in seine Aue ein und senkt damit das Grundwasser ab. Das LSG charakterisiert die Bodenregion der Flußlandschaften im Mittellauf der Elbe. Es erfaßt großflächig die Auen und in den Randbereichen der Auen sowie auf Inseln die mit der Aue verbundenen Niederterrassen. Die Auenlandschaften sind durch die Verbreitung der Auensedimente definiert. Geringe Höhenunterschiede begrabener und jüngster Terrassen, der Altwasserläufe und Hochflutrinnen, der Fußrinne sowie ”Inseln” der Hochflächen und Niederterrassen in der Aue mit angelagerten Dünen gliedern das Bodenmosaik durch unterschiedliche Grundwasserbeeinflussung und Bodensubstrate. In Auenlehmen sind in Abhängigkeit vom Grundwasserstand Vegas und Gley-Vegas dominant. Es sind braune, humus- und nährstoffreiche Lehmböden mit Grundwassermerkmalen unter 8 dm beziehungsweise zwischen 8 und 4 dm unter der Geländeoberfläche. Die grundwasserbestimmten Gleye sind in tiefergelegenen Geländepositionen zu finden. Sie sind häufig in Bodenprofilen mit geringmächtigen Auenlehmdecken oder in sandigen Auensubstraten anzutreffen. Flußabwärts von Breitenhagen kommen Auentone vor, in denen Pseudogley-Vegas und Pelosol-Tschernitzen ausgebildet sind. In Hochflutrinnen und Altwasserarmen sind Gleye, Humusgleye und humusreiche Gleye typisch. Bei Kühren kommen im Bereich der Taube Anmoorgleye vor. Auf den Dünen dominieren Regosole bis Podsole und auf den meist sandigen Hochflächeninseln Acker-Braunerden, podsolige Braunerden bis Braunerde-Podsole und Gley-Braunerden. Die Niederterrassenlandschaften sind durch Geschiebedecksand, Flugsand oder holozän umgelagerten Sand über Niederungssand gekennzeichnet. Gleye aus Sand sind die typischen Böden. In den höhergelegenen, grundwasserferneren Bereichen sind Gley-Braunerden bzw. unter Wald auch Podsol-Gley-Braunerden und Gley-Podsole ausgebildet. Die Entwässerungsbahnen, Altwasserrinnen und Dünen weisen das gleiche Bodenformeninventar wie die entsprechenden Bereiche der Auen auf. In der Aue strömt das Grundwasser von den Niederterrassen auf den Fluß zu. Bei Mittelwasser stellt sich dabei ein konstantes Gefälle vom Auenrand zum Fluß hin ein. Bei Niedrigwasser senkt sich nun in Flußnähe der Grundwasserspiegel erheblich ab, während er bei Hochwasser zunächst flußnah ansteigt. Zugleich staut sich bei Hochwasser das zuströmende Grundwasser an, so daß es auch zunehmend in den flußferneren Bereichen zum Anstieg des Grundwassers kommt. Auf diese Weise wechseln in einer Flußaue ständig die Grundwasserverhältnisse. Diese Dynamik bei strömendem Grundwasser, der Wechsel von Niedrigwasser und Hochwasser bis zur Ausuferung des Flusses mit gewaltigen Überflutungen der Aue, kennzeichnen das hydrologische Regime der Aue. Die LSG lassen sich zwei unterschiedlichen Klimagebieten zuordnen, im Westen dem stark maritim beeinflußten und im Osten dem stark kontinental beeinflußten Binnentiefland. Ihr Grenzbereich liegt etwa zwischen Coswig und Roßlau. Bezüglich der mittleren Lufttemperatur unterscheidet sich das langgestreckte Gebiet kaum. Sie liegt bei etwa 18 o C bis 19 o C. Größere West-Ost-Unterschiede zeigen die mittleren Lufttemperaturen im Januar, wobei der Bereich nördlich der Saalemündung mit 0 o C bis 1 o C bevorteilt ist. Ähnlich verhalten sich die Jahresmittel der Lufttemperaturen. Sie betragen mehr als 9,1 o C im westlichen und 8,6 o C bis 9,0 o C im östlichen Bereich. Ebenso verläuft die 500 mm-Isohyete im Bereich der Saalemündung, das heißt die mittleren Niederschlagssummen liegen elbabwärts (in westlicher Richtung) unter 500 mm und elbaufwärts (in östlicher Richtung) über 500 mm. Im östlichen Bereich erreichen die Jahresniederschläge sogar bis 600 mm. Lokalklimatisch spielen erhöhte Luftfeuchtigkeit, Talnebel und relativ windgeschützte Lagen in den Flußniederungen eine Rolle. Bedingt durch das niederschlagsarme und warme Klima wird die Flora der LSG durch südlich und östlich verbreitete Arten gekennzeichnet. Südliche Arten sind unter anderem Stattliches Knabenkraut, Hügelmeier oder Südliche Sumpfkresse, aber auch Auenwaldbaumarten wie Feld-Ahorn und Feld-Ulme. Floristische Besonderheiten der Auenwälder sind Märzenbecher und Wiener Blaustern. Diese Arten haben hier ihre nördliche Verbreitungsgrenze in Mitteleuropa. Auch Zerstreutblütiges Vergißmeinnicht und Süße Wolfsmilch stammen aus südlichen Florengebieten. Insbesondere auf den trockenen Dünen siedeln in Trockenrasen Arten der ost- und südosteuropäischen Steppen und Waldsteppen. Dazu gehören unter anderem Steppen-Königskerze, Berg-Haarstrang, Goldhaar-Aster, Feld-Mannstreu, Ohrlöffel-Leimkraut, Niederliegender Ehrenpreis und Ähriger Ehrenpreis. Ein südlich-alpines Element ist das Alpen-Vermeinkraut. Zartes Brillenschötchen und Mauer-Felsenblümchen sind südlich-montane Arten. Eine subatlantisch verbreitete Art tritt mit dem Flügel-Ginster am südlichen Rand des Elbetales auf, deren nördlichstes Teilareal sich im Dessauer Raum befindet. In den Feuchtwiesen der Auen findet man als östlich verbreitete Arten Brenndolde, Glänzende Wiesenraute, Sibirische Schwertlilie, Gräben-Veilchen, Hohes Veilchen, Kleinblütiges Schaumkraut und Österreichische Sumpfkresse. Charakteristisch für die großen Flußauen ist das Vorkommen sogenannter Stromtalpflanzen. Die Verbreitung dieser Arten folgt den Flüssen, da ihre Samen und Früchte durch fließendes Wasser transportiert werden. Die im Mittelelbegebiet anzutreffenden Sippen der Stromtalpflanzen stammen meist aus dem süd- und südosteuropäischen Raum. Zu ihnen gehören nicht nur Wasserpflanzen, sondern auch Arten von Auenwäldern, Uferstaudenfluren und feuchten Säumen. Typische Vertreter dieser Gruppe sind Fluß-Kreuzkraut, Aufrechte Waldrebe, Pappel-Seide, Sumpf-Wolfsmilch, Langblättriger Blauweiderich, Gelbe Wiesenraute, Taubenkropf, Hallers Schaumkresse, Katzenschwanz und Banater Segge. Krebsschere, Schwimmfarn, Wassernuß und Kleines Nixkraut sind sommerwärmeliebende Stromtalpflanzen der Auengewässer. Die letztgenannte Art hat im Mittelelbegebiet ihr einziges zusammenhängendes Vorkommen in Ostdeutschland. Auf schlammigen Stellen der Altwasserränder und Flußufer siedeln die lokal häufigen Arten Braunes Zyperngras, Schlammling, Rote Schuppenmiere, Sumpf-Quendel und Sumpf-Ruhrkraut. Seltener sind Hirschsprung, Acker-Gipskraut und Flügelsamige Schuppenmiere. Die natürliche Vegetation in den Auen wird von Weich- und Hartholzauenwäldern, Wasser- und Verlandungsvegetation der Altwasser und Flutrinnen, einjährigen und mehrjährigen Ufer- und Staudenfluren der Flüsse sowie Eichen-Hainbuchen- und Stieleichen-Birkenwäldern auf den angrenzenden Niederterrassen und Dünen gebildet. Auf den steilen Hängen des Urstromtales wachsen natürlicherweise Hainbuchen-Ulmenwälder. Auf frischen Rutschungen und Abbrüchen sind hier die natürlichen Standorte der Trockenrasen und wärmeliebenden Staudenfluren zu suchen. Die Hartholzauenwälder treten in vier Ausbildungen auf. Auf den feuchtesten Standorten stockt die Rohrglanzgras-Ausbildung, ihr folgt die typische Ausbildung. Die trockeneren Auenstandorte werden von der sehr artenreichen Linden-Ausbildung und in dem Übergang zu den Eichen-Hainbuchen-Wäldern von der Hainbuchen-Ausbildung eingenommen. Die Weichholzauenwälder aus Weiden- und Pappel-Arten sind weitgehend gerodet und in Grünland umgewandelt worden. Galerieartig ziehen sich aber Bestände entlang der Flüsse. Die charakteristische Schwarz-Pappel ist bereits so selten geworden, daß sie als vom Aussterben bedroht eingeschätzt wird. Durch die Rodung der Wälder, Weidenutzung und Mahd konnte sich in der Überflutungsaue vor allem die Grünlandvegetation als charakteristische Halbkulturformation entwickeln. Die Wiesen werden von artenarmen Quecken-Fuchsschwanz-Rasen auf flußnahen Flächen, den überaus artenreichen Brenndolden-Rasenschmielen- und Mädesüß-Hahnenfuß-Wiesen und auch Labkraut-Fuchsschwanzwiesen vertreten. Hinzu kommen Flutrasen und Rohrglanzgras-Wiesen sowie im Übergang zu den Halbtrockenrasen Pechnelken-Rotschwingel-Wiesen. Die Wasservegetation ist durch Laichkrautgesellschaften, Schwimmblatt- und Wasserschwebergesellschaften vertreten. Die Röhrichte und Riede bauen sich aus Gemeinem Schilf, Teich-Simse, den Rohrkolbenarten, Teich-Schachtelhalm, Großem Schwaden, Schlank-Segge, Ufer-Segge oder Rohr-Glanzgras auf. Die Trockenrasen auf den Dünen sind insbesondere dem überaus artenreichen Ohrlöffel-Schwingel-Rasen oder dem Nelken-Strandnelken-Rasen zuzuordnen. Im Übergang von den Rasen zu den Wäldern treten xerotherme Staudenfluren und Gebüsche auf. Leitart der Tierwelt des Mittelelbegebietes ist der Biber, der hier sein Hauptverbreitungsgebiet hat. Mehr als 40 weitere Säugetierarten besiedeln die Aue. Hingewiesen sei auf die Kleinsäuger wie Zwergmaus, Zwergspitzmaus und Wasserspitzmaus. Unter den Fledermäusen sind der Große Abendsegler und die Wasserfledermaus die charakteristischen Arten. Von den Vögeln wurden bisher über 280 Arten nachgewiesen, darunter etwa 135 Brutvogelarten. Typisch für die Auenwälder sind Mittelspecht, Kleiber und Pirol. Sehr seltene Waldbewohner sind Schwarzstorch und Kranich. Die Auen sind ein wichtiges Nahrungshabitat des Weißstorchs. Der Graureiher hat mehrere Kolonien, und seit 1987 brütet auch der Kormoran wieder im Gebiet. Die Altwasser sind Lebensraum zahlreicher Wasservögel. Zu nennen sind Stockente, Tafelente, Graugans, Höckerschwan, Bleßhuhn, Haubentaucher sowie Zwergtaucher. Selten sind Rothalstaucher und Schwarzhalstaucher. In Kolonien brütet die Lachmöwe. In den Röhrichten treten selten Große Rohrdommel und Zwergrohrdommel auf. Regelmäßiger anzutreffen sind Teichrohrsänger und Rohrammer, selten dagegen Schlagschwirl, Rohrschwirl und Drosselrohrsänger. Auf den Sandbänken, insbesondere der unteren Mulde, brüten Flußregenpfeifer und Flußuferläufer. Bemerkenswert ist auch die hohe Dichte an Greifvögeln. Mäusebussard, Rot- und Schwarzmilan, Habicht und Sperber, Rohrweihe, aber auch Turmfalke und Baumfalke kommen vor. Einzelvorkommen von Seeadler und Schreiadler in den LSG sind belegt. Der Fischadler ist seit 1998 Brutvogel in der Muldeaue. In den Wiesenauen bei Wittenberg und Wulfen brütet noch der Große Brachvogel. Daneben sind Kiebitz, Bekassine sowie selten der Wachtelkönig heimisch. Die Vorkommen der Uferschnepfe sind wohl erloschen. Braun- und Schwarzkehlchen sowie Wiesenpieper besiedeln ebenfalls die Wiesenlandschaften. In Gebüschen mit angrenzendem Offenland sind Sperbergrasmücke, Rotrückenwürger und Raubwürger anzutreffen. Charaktervogel der Waldränder, Gebüsche, Gehölze und Parks ist die Nachtigall. Auf den mit Solitärbäumen bestandenen Wiesen fällt die hohe Dichte des Baumpiepers auf. Das Mittelelbegebiet hat weiterhin eine große Bedeutung als Zug-Rastraum für ziehende Wasservögel. Zu beobachten sind dann Krickenten, Reiherenten, Schellenten, Löffelenten, Spießenten, Pfeifenten, Schnatterenten und Bergenten. Hinzu kommen Gänsesäger und Zwergsäger, Singschwäne, Zwergschwäne und Saat- und Bleßgänse. Der Seeadler überwintert regelmäßig im Gebiet. Als Durchzügler mit mitunter auch längerer Verweildauer besuchen Fischadler, Wiesenweihe, Kornweihe, Grünschenkel und andere Wasserläufer und Strandläufer das Gebiet. Seltener sind zum Beispiel Doppelschnepfe, Zwergschnepfe oder Regenbrachvogel. Von den Kriechtieren ist die Ringelnatter ein charakteristischer und häufiger Vertreter. Besonders kennzeichnen die Vorkommen von Laubfrosch und Rotbauchunke die artenreiche Lurchfauna. In Elbe, Mulde und Saale leben über 20 Fischarten, darunter die kennzeichnenden Fließwasserarten Döbel, Hasel, Aland, Rapfen, Ukelei, aber auch Aal, Gründling, Blei, Zope, Quappe und Flußbarsch. In den Altwassern sind Bitterling, Schlammpeitzger, Karausche und Steinbeißer besonders erwähnenswert. Die Fauna der Wirbellosen ist überaus artenreich. Hingewiesen werden kann nur auf wenige Arten wie die auffälligen Großkäfer Eichenbock und Hirschkäfer, die Libellen Südliche Mosaikjungfer, Grüne Mosaikjungfer, Glänzende Binsenjungfer und Asiatische Keiljungfer. Unter den Heuschrecken ist für das Elbegebiet beispielsweise das Auftreten der Gestreiften Zartschrecke kennzeichnend. Überaus wertvoll sind die Vorkommen der wohl ältesten rezenten Tierformen Kiemenfuß und Schuppenschwanz in Temporärgewässern der Überflutungsaue. Hervorzuheben ist auch der stabile Bestand an Fluß- und Teichmuschel. Die LSG sollen zur Sicherung der Kulturlandschaft an der Mittleren Elbe dienen. Dabei kommt es insbesondere darauf an, die Verteilung der Grünland- und Waldgebiete zu erhalten und deren extensive Nutzung beziehungsweise naturnahe Bewirtschaftung zu sichern. In den westlichen Teilen des LSG „Mittlere Elbe“ zwischen der Mulde und der Saalemündung wird auf eine Erweiterung der Auenwaldfläche orientiert. Insbesondere sollen auch die nicht auengerechten Hybridpappelbestände in Auenwald umgewandelt werden. Besondere Förderung sollen Wildobstbäume und andere seltenere Gehölze wie Feld-Ahorn oder Feld-Ulme erfahren. Mit Hilfe des Vertragsnaturschutzes sollen die Landwirte in Schwerpunktbereichen in ihrem Bemühen unterstützt werden, den Artenreichtum der Auenwiesen durch extensive Grünlandnutzung zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen. Ganz besondere Bemühungen sind zur Sanierung und Sicherung der Altwasser notwendig. Infolge des Ausbaus der Flüsse entstehen heute keine weiteren neuen Altwasser mehr und die bestehenden verlanden zunehmend durch die Eutrophierung und gehen als wichtige Lebensräume der Auen verloren. Viele Fließgewässer im LSG sind renaturierungsbedürftig. Ihre ökologische Durchgängigkeit wäre wiederherzustellen und ihre Unterhaltung extensiv zu betreiben. Großer Anstrengungen bedarf es, um den weiteren Ausbau der Flüsse zu begrenzen. Dabei wird davon ausgegangen, daß ein Ausbau der Mulde nicht erfolgen darf, und die zukünftige Schiffbarkeit der Elbe und Saale so zu modifizieren ist, daß keine nachteiligen ökologischen Auswirkungen auf die Aue zu befürchten sind und insbesondere die weitere Eintiefung der Elbe aufgehalten und möglichst rückgängig gemacht wird. Durch die Rücksetzung von Deichen wird angestrebt, die Überflutungsflächen zu vergrößern, wo dies sinnvoll und möglich ist. Diese Maßnahme dient der Renaturierung der Aue, hat aber meist nur lokale Wirkung für den Hochwasserschutz. In enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege wird das Dessau-Wörlitzer Gartenreich gepflegt und rekonstruiert. Dazu sind Industrie- und Gewerbeentwicklungen in der historischen Landschaft besonders kritisch zu hinterfragen und geeignete touristische und gewerbliche Entwicklungen unter Nutzung der vorhandenen Substanz zu fördern. Eine besondere Rolle spielen dabei auch die Pflege und Rekonstruktion des Straßen- und Streuobstes, die Anlage von Alleen und die Nachpflanzung von Solitäreichen. Die ackerbaulich genutzten Gebiete des LSG können durch landschaftsgestaltende Maßnahmen aufgewertet werden. Hierzu gehören insbesondere die Anlage von Hecken und Gehölzen, die Förderung der Entwicklung von Kraut- und Staudensäumen und die Anlage von Gewässerrandstreifen. Die Landschaft wird für den ökologisch verträglichen Tourismus und die Erholung erschlossen. Dabei werden besonders sensible Bereiche wie beispielsweise die Naturschutzgebiete durch Lenkungsmaßnahmen geschützt. Weitere Wanderwege und Radwanderwege sind anzulegen und auszuschildern, landschaftliche Erlebnisräume zu gestalten und die Besucher durch geeignete Informationen an die Landschaft und deren Sehenswürdigkeiten heranzuführen. Informationszentrum des Biosphärenreservats Das Informationszentrum liegt an der Straße von Dessau nach Oranienbaum am Abzweig zum früheren Forsthaus Kapen beziehungsweise zum Kapenschlößchen, in dem heute die Verwaltung des Biosphärenreservats ihren Sitz hat. Man erreicht das Informationszentrum auch mit dem Bus und mit der Wörlitzer Eisenbahn. In Schauhallen wird über das Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ informiert. Unweit des Informationszentrums befindet sich eine Biberschauanlage, die sogar einen Einblick in eine besetzte Biberburg ermöglicht. Im Umfeld des Kapenschlößchens kann der Besucher auf einem Naturlehrpfad interessante Informationen über das Gebiet am Kapengraben erhalten. Ein weiterer Lehrpfad stellt zahlreiche alte Obstsorten vor. Landschaftsgärten des Dessau-Wörlitzer Gartenreichs Der bedeutendste Landschaftsgarten ist der Wörlitzer Park. Neben diesem bestehen aber weitere Gärten, die lohnenswerte Ausflugsziele sind. Nahe Vockerode liegt auf einer Düne an der Elbe der Waldpark Sieglitzer Berg. Bei Dessau-Waldersee befindet sich das sehr intime, hainartige Luisium, das in eine historische Landschaft eingebettet ist, die die Entstehungsgeschichte des Parks gut nachvollziehbar macht. Westlich von Dessau erstreckt sich das Georgium. Im Schloß Georgium befindet sich eine bedeutende Gemäldegalerie. Bei Dessau-Großkühnau erstreckt sich der Kühnauer Landschaftspark am gleichnamigen See. Der Fürst-Franz-Wanderweg erschließt das Dessau-Wörlitzer Gartenreich in seiner Ost-West-Ausdehnung von Dessau-Großkühnau bis Wörlitz. Dabei werden die Landschaftsgärten des Gebietes durchquert oder berührt. Der Weg ist überaus reizvoll. Aufgrund seiner Länge und seinem Ausbauzustand eignet er sich besonders für eine Radwanderung. Naturlehrpfad Kliekener Aue In der Kliekener Aue besteht im Verbund mit einem Rad- und Fußwanderwegenetz ein Naturlehrpfad, der vielfältige Informationen über die Aue vermittelt. Von einer Aussichtskanzel aus erhält der Besucher einen Einblick in das Naturschutzgebiet „Saarenbruch“ und kann Wasservögel beobachten. Wanderung von Coswig nach Wörlitz Von der historischen Stadt Coswig überquert man mit der Fähre die Elbe. Vom linken Elbeufer aus erschließt sich die Stadtansicht von Coswig. Eine alte Pflasterstraße führt nach Wörlitz. Von dieser vermutlich noch einzigen, mit Kopfsteinpflaster versehenen Bundesstraße aus erschließt ein Rundwanderweg die Elbaue um den Wildeberg. Wörlitz erreicht man von der Parkseite her auf dem Weg durch die Auenwälder und Auenwiesen. Wanderung Lutherstadt Wittenberg - Pratau - Durchstich Von Wittenberg mit seinen reformationsgeschichtlichen Sehenswürdigkeiten gelangt man über die Elbebrücke in Richtung Pratau. Auf Wiesenwegen führt dann der Weg durch die Überflutungsaue mit Baumgruppen, Einzelbäumen und Flutrinnen sowie kleineren Auengewässern zum Altarm „Durchstich“. Die Möglichkeit zahlreicher Wasservogel-Beobachtungen sowie das Erleben von Sichtbeziehungen vom Hochwasserdeich zur markanten Stadtsilhouette Wittenbergs mit den historischen Kirchen und der Hafenspeicher- und Industriearchitektur lohnen den Weg. Wanderung Elster - Wartenburg Mit der Gierfähre in Elster setzt man über die Elbe. Durch die weite Wiesenaue verlaufen Wege in Richtung Wartenburg mit dem historischem Schloß und der Gedenkstätte für den Elbeübergang General von Yorks in der entscheidenden Schlacht 1813 gegen Napoleon. Eine Wanderung durch einen reich strukturierten Wald im Übergang von einer Düne zum Auenwald am Altarm ”Großer Streng” ist zu empfehlen. Die Möglichkeit der Beobachtung einer artenreichen Wald- und Wasservogelwelt sowie der Fraßspuren des Elbebibers und einer Brutkolonie des Graureihers auf Altkiefern besteht in diesem Teil des LSG. Wanderung von Raguhn bis Dessau Von Raguhn aus verläuft ein markierter Wanderweg auf dem hohen Muldeufer nach Dessau. Vom Ufer aus erschließen sich weite Blicke in die Muldeaue. Vor Dessau liegt der Naturlehrpfad Kümmerlinge-Alte Leipziger Straße, der Wissenswertes über die Mosigkauer Heide und die Muldeaue vermittelt. Breitenhagen und Saalemündung Von Zerbst kommend kann man bei Breitenhagen die Elbe mit der Fähre überqueren. Bei einem Besuch von Großrosenburg mit der alten Wasserburg erschließen Wanderwege die Elbe- und die untere Saaleaue. Dornburger Schloß und Pretziener Wehr In außergewöhnlich reizvoller Lage steht das Dornburger Schloß, ein barockes Bauwerk, am Rande des Elbetals. Unweit Dornburg kann der Besucher bei Pretzien als technisches Denkmal das Pretziener Wehr besichtigen. Es dient der Umleitung von Hochwasser zur Entlastung der Stromelbe bei Magdeburg. Weiterhin kann das unweit gelegene Umweltzentrum Ronney besucht werden. Klus und Gommeraner Heide Von der Stadt Gommern mit ihrer historischen Wasserburg und vom Dorf Wahlitz sind Wanderungen auf Fuß-, Rad- und Reitwegen in die Klus und in die Gommeraner Heide möglich. Die Gommeraner Heide umfaßt ein weitflächiges Dünengebiet mit Kiefernforsten und Niederungen der Ehle. Die Klus ist ein Landschaftsraum südwestlich Wahlitz, der bis in die Elbeaue reicht. Der Klusdamm war eine ausgebaute mittelalterliche Wegeverbindung durch die vernäßte Elbe- und Ehleaue, die von Magdeburg in die ostelbischen Gebiete führte. Er bestand schon vor seiner Ersterwähnung 1469. In einer Beschreibung des Erzstiftes Magdeburg wird 1655 der Klusdamm wie folgt dargestellt: ”Von Magdeburg sind ... eine Meile Wegs bis Wahlitz ... Dämme und Brücken, soviel und kostbar, daß dergleichen Bau wenig in Deutschland gefunden wird ”. Die Baulichkeit Klus an der Klusbrücke nahe Wahlitz war ursprünglich eine von Augustinermönchen bewirtschaftete Herberge, zeitweilig Zollstation an der preußisch-kursächsischen Grenze, Forsthaus und Gaststätte. Heute ist dort die letzte zweibogige Brücke des ursprünglich 7,6 km langen Klusdammes zu besichtigen. An der Klusbrücke mit dem Klusdamm befinden sich auch die baulichen Reste des Klusgebäudes, insbesondere eines Wohnturmes, der vermutlich um 1500 errichtet wurde, sowie ein Grenzstein. Geotope Der ehemalige Steinbruch, jetzt wassergefüllt, unmittelbar südöstlich der Ortslage Plötzky gelegen, zeigt Quarzit mit Tonschiefereinschaltungen. Eine zirka 800 m lange und bis 12 m hohe Düne am Kulk in Gommern südlich der Ortslage ist eine bemerkswerte Sandanwehung. Das Dessau-Wörlitzer Gartenrreich Von besonderer kulturgeschichtlicher Bedeutung im Mittelelbegebiet ist die Entstehung des Gartenreiches zwischen Dessau und Wörlitz in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts unter der Regentschaft von Leopold Friedrich Franz von Anhalt-Dessau (1748-1817) und seinem Berater und Architekten Friedrich Wilhelm von Erdmannsdorff (1740-1800) entstand die erste geschlossene frühklassizistische Kultur auf dem europäischen Festland. Im Zusammenhang mit der Durchführung zahlreicher gesellschaftlicher Reformen wurden klassizistische Gebäude errichtet, Landschaftsgärten angelegt und insgesamt die Landschaft in Einheit mit ihrer Nutzung verschönert. Gemäß dem Wahlspruch ”Das Schöne mit dem Nützlichen” entwickelte sich im Gartenreich eine für damalige Verhältnisse moderne Landwirtschaft. Auf den Schutz der Landschaft verweist der sogenannte Warnaltar von 1800 im Wörlitzer Park mit der Inschrift ”Wanderer achte Natur und Kunst und schone ihrer Werke”. Die damalige Landschaft war aufgrund der historischen Nutzung in weiten Teilen parkähnlich, insbesondere durch die in überreichem Maß vorhandenen Solitäreichen und die weiträumigen Hudewälder. Diese Landschaft mit ihren sich oft bis zum Horizont hinziehenden Wiesenflächen mit malerischen Eichen, die wie Monumente die Aue beherrschen, entsprach zutiefst dem Landschaftsideal damaliger Zeit. So war es das Ziel der weiteren Gestaltung, Höhepunkte in Form von Gärten mit Landhäusern und zahlreichen Parkbauten in die Landschaft einzubetten und diese untereinander und mit der umgebenden Landschaft durch Sichtbeziehungen aufs engste zu verbinden. So entstanden der Westpark mit dem Georgium, das Beckerbruch, der Wallwitzberg und der Streitwerder sowie der Kühnauer Park, der Lustgarten am Schloß Dessau und der gegenüber liegende Tiergarten sowie Anlagen am Diepolt als auch der Ostpark mit Luisium, Sieglitzer Park und dem Höhepunkt der Gartengestaltung, dem Wörlitzer Park. Im Süden der Stadt Dessau befanden sich die Anlagen an der Haideburg. Die Gestaltungen setzten sich in die umgebende Landschaft durch den Bau von Wallwachhäusern, Raststätten, Sitzen und Gedenksteinen fort. In weiten Abständen wurden seitlich der Straßen kleine Gehölzbestände, oft mit Blumenpflanzungen und Sitzplätzen, eingefügt. Um Fußgänger nicht durch Reiter und Gespanne zu belästigen, verliefen neben den Straßen staubfreie Unterwege. Die Bepflanzung der Straßen mit Obst und die Anlage zahlreicher Obstgärten verwandelte während der Obstblüte das ganze Land in einen blühenden Garten. Auch in der Zeit nach dem Tode des Fürsten Leopold Friedrich Franz von Anhalt-Dessau wurden die Landschaft und die Gärten erhalten und gepflegt. Zunächst erfolgten Erhaltungsmaßnahmen durch das Herzoghaus und später durch einen Gemeinnützigen Verein von Dessau. Diese Landschafts-, Garten- und Baudenkmalpflege setzt sich bis in die heutige Zeit fort. Dennoch müssen auch Verluste in dieser Landschaft beklagt werden, die durch den Bau von Siedlungs-, Gewerbe- und Industriegebieten, Verkehrstrassen u.a. verursacht wurden. Auch die moderne Landwirtschaft räumte Teile der die Landschaft gliedernden Elementen aus. Dennoch können die Zeugen der historischen Kulturlandschaft noch heute vielfältig erlebt werden. Eichenwiesen Ein besonderes landschaftliches Kennzeichen des Mittelelbegebietes und insbesondere des Dessau-Wörlitzer Gartenreichs sind die mit Solitäreichen bestandenen Wiesen. Zwischen Dessau und Wörlitz wurden etwa 500 solcher Eichen mit einem Alter zwischen 400 und 700 Jahren und weitere etwa 25 000 jüngere gezählt. Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts stockten etwa 20 000 bis 25 000 solitäre Alteichen im Gebiet, darunter einzelne Bäume mit einem Alter bis zu 1 000 Jahren. Die alten Solitäreichen sind Reste der mittelalterlichen Hudewälder. Die Eichen hatten als masttragende Bäume eine besondere wirtschaftliche Bedeutung für die Schweinemast. Die Bäume waren einzeln erfaßt und wurden verpachtet. Mit der Rodung der Wälder und ihrer Umwandlung in Wiesen blieben die Alteichen erhalten und rückten in den Freistand. Mit der Entwicklung des Gartenreiches wurde diesen Bäumen ein besonderer ästhetischer Wert beigemessen. Damit wurden sie nicht wie anderenorts beseitigt, sondern blieben erhalten. Im Verlauf des 19. Jahrhundert erreichten viele dieser Bäume ihr natürliches Lebensende, andere wurde gefällt. Gleichzeitig setze aber, zunächst durch das Herzoghaus und später durch den Gemeinnützigen Verein von Dessau betrieben, die Nachpflanzung von Solitäreichen seit Mitte des 19. Jahrhunderts ein. Noch heute ist es ein besonderes Streben der Landschaftspflege im Gartenreich, Wiesen mit Solitärbäumen zu besetzen. Um den derzeitigen Verlust an Solitärbäumen kompensieren zu können, müßten jährlich etwa 100 Bäume nachgepflanzt beziehungsweise aus der natürlichen Verjüngung übernommen werden. Altwassersanierung und Gewässeranlage Da, bedingt durch den Flußausbau, keine Altwasser mehr auf natürliche Weise entstehen, die vorhandenen Altwasser zunehmend verlanden und infolge der menschlich bedingten Nährstoffanreicherung beschleunigt verschlammen, kommt der Sanierung und Neuanlage von Altwassern eine besondere Bedeutung zu. Als Beispiel einer Sanierung kann der Kühnauer See bei Dessau betrachtet werden. In den Jahren 1993 bis 1997 wurde das Gewässer unter Beachtung ökologischer, denkmalpflegerischer und erholungsfunktionaler Gesichtspunkte abschnittsweise entlandet und entschlammt. Weiterhin wurde ein den See ehemals teilender Damm aus Trümmerschutt, der nach 1945 geschüttet wurde, wieder aus dem See entfernt. Das Gewässer zeigt eine wesentliche Verbesserung der Wassergüte und der Standortvielfalt. Seltene Pflanzen- und Tierarten wie Kleines Nixkraut, Steinbeißer oder Kleines Granatauge wurden deutlich gefördert. Die gezielte Wiederansiedlung der ausgestorbenen Wassernuß verlief erfolgreich. Der See als Teil des Kühnauer Landschaftsparks konnte in seiner historischen Gestalt wieder rekonstruiert werden. Unweit des Kühnauer Sees liegt im Beckerbruch, einem Teil des Landschaftsparks Georgium, das Gewässer Wallwitzsee im Stillen Plan. Dieses Gewässer wurde 1990 bis 1991 neu geschaffen. An Stelle einer früheren Wiese, die infolge Nichtnutzung völlig mit Gehölz zugewachsen war, wurde ein nach ökologischen und denkmalpflegerischen Gesichtspunkten gestaltetes Gewässer entwickelt. Ein Besuch dieses Gewässers vermittelt einen Eindruck von den Möglichkeiten zur naturnahen Anlage von Gewässern. Heute siedelt der Biber im See, es entwickelte sich eine artenreiche Wasser- und Ufervegetation. (1) EU-Life-Projekt in der Kliekener Aue Ziel des Projektes war und ist die Renaturierung eines sehr wertvollen Biotopkomplexes in der Elbeaue bei Klieken. Im Mittelpunkt stand die Öffnung der seit Jahrzehnten unterbrochenen Verbindung von der Stromelbe zur ehemaligen Flussschlinge „Kurzer Wurf“. Durch die Anlage eines Gerinnes mit einer Grundschwelle fließt nun Elbewasser ab dem Pegelstand 0,5 m unter Mittelwasser aus der Stromelbe in den Kurzen Wurf. Dadurch wurde aus dem weitgehend stehenden Gewässer wieder ein auentypischer Bestandteil, der der natürlichen Flussdynamik unterliegt; die Verbesserung der Lebensbedingungen für ausgewählte Gewässerorganismen wurde erreicht. Durch die Anbindung des Altwassers an den Strom entstand eine Flussinsel, auf der sich nun über Sukzessionsstadien ein natürlicher Auenwald entwickeln soll; es werden noch einige Initialpflanzungen mit autochthonen Schwarzpappeln erfolgen. Weitere Bestandteile des Projektes waren die Entschlammung von etwa 15 ha verlandeten Elbealtarmen im NSG „Sarenbruch“ und die Begründung von 30 ha Waldflächen auf ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Fluren östlich vom Kurzen Wurf. Die Laufzeit des Life-Projektes erstreckte sich über die Jahre 1998 bis 2001. Die eingesetzten finanziellen Mittel wurden zu jeweils 50 % von der EU und vom Land Sachsen-Anhalt bereitgestellt. Erste Erfolge der Flussdynamik waren am Einlauf zum Kurzen Wurf bereits nach ersten erhöhten Wasserführungen der Elbe im Frühjahr 2002 und nach dem enormen Hochwasser im August 2002 zu beobachten. Kolke, Abbruchkanten und Sandanlandungen in Größenordnungen sind auentypische Erscheinungen, mit deren Auftreten in dieser kurzen Frist bereits wesentliche Ziele des Projektes erreicht wurden. Naturschutzgroßprojekt Mittlere Elbe Naturschutzgroßprojekte sind Fördervorhaben, an denen sich der Bund mit 75 % der Kosten an der Planung und Umsetzung beteiligt. 15 % der notwendigen Finanzen für das Elbeprojekt werden vom Land Sachsen-Anhalt und 10 % vom WWF-Deutschland übernommen. Durch die Förderung fließen dem Land und besonders der Region erhebliche finanzielle Mittel zu. Diese ermöglichen, einen entscheidenden Beitrag zur Erfüllung eingegangener Verpflichtungen des Landes zur Sicherung und Entwicklung des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ (und zukünftig des vergrößerten Biosphärenreservates „Flusslandschaft Mittlere Elbe“) in Einheit von nachhaltiger Nutzung und ausreichendem Schutz der Auenlandschaft gegenüber der UNESCO zu leisten. Hauptziel des Naturschutzgroßprojektes ist die Sicherung eines durchgehenden Verbundes echter, überflutbarer Auenwälder und Auenwiesen von der Mulde- bis zur Saalemündung. Geplante Maßnahmen sind der Flächenerwerb von ca. 800 ha Auenwaldbereichen und Stromtalwiesen zur naturschutzkonformen Nutzung, darüber hinaus auch der Rückbau von einigen Entwässerungsgräben und die Reaktivierung von Hochflutrinnen durch die lokale Absenkung von Forstwegen und Sommerdeichen. Ein weiteres Hauptanliegen des Projektes ist auch die Planung der Rückverlegung des linksseitigen Hochwasserdeiches der Elbe im Bereich des Lödderitzer Forstes. Etwa 7 km Deichneubau bei einer potenziellen Retentionsflächenerweiterung um etwa 600 ha werden geprüft. Sollte das Genehmigungsverfahren und der Bau eines neuen Deiches gelingen, wäre es in Sachsen-Anhalt die erste Rückverlegung aus primär naturschutzfachlichen Gründen. Das Großprojekt startete im Jahr 2001, der Abschluss ist für 2010 geplant. Ansprechpartner ist das im Lödderitzer Forsthaus eingerichtete Projektbüro. Das Pretziener Wehr Bei dem Jahrhunderthochwasser im August 2002 war das Pretziener Wehr für Magdeburg und Schönebeck besonders wichtig. Es schützt die Städte seit mehr als 125 Jahren vor Hochwasser. Das Wehr wurde nach dem Deutsch-Französischen Krieg zwischen 1871 und 1875 von italienischen Bauarbeitern und französischen Kriegsgefangenen errichtet. Es liegt südöstlich von Magdeburg an einem alten Flussarm der Elbe. Dieser alte Flussarm erstreckt sich heute bis zum Steinhafen; dort ist durch einen Damm der Altwasserlauf zur Sorge abgetrennt, er verläuft durch das Dornburger Siel westlich des Pretziener Wehres in die alte Elbe. Dieser Altarm war ursprünglich der Hauptarm der Elbe, der allerdings schon seit Jahrhunderten Auflandungen und Verschlammungen aufweist. Nur in Hochwasserzeiten floss die Elbe noch durch diesen alten Flussarm und überflutete dabei meist auch die angrenzenden Niederungen samt den dort gelegenen Dörfern. Als sich diese Elbedörfer mehr und mehr durch höhere Deiche vor dem Hochwasser zu schützen versuchten, stieg gleichzeitig die Überschwemmungsgefahr für Schönebeck und Magdeburg. Um dieser zu begegnen, beschloss 1869 die preußische Regierung den Bau eines Elbeumflutkanals mit einem Wehr. Das bei Dornburg von der Elbe abzweigende alte Flussbett wurde durch einen breiten und tiefen Graben ausgebaut und südlich Pretzien durch ein Wehr abgeschlossen. Der dann folgende Umflutkanal endet nordöstlich von Magdeburg bei Lostau mit der Mündung der Ehle in die Elbe. Bei niedrigen bis normalen Wasserständen der Elbe verhindert das Wehr das schnelle Abfließen des Wassers und sichert so die Schifffahrt in der Stromelbe, insbesondere über den felsigen Untiefen am Herrenkrug, Petriförder und Domfelsen. Bei starkem Hochwasser wird das Wehr geöffnet, die Entscheidung darüber treffen die zuständigen Behörden anhand des Wasserstandes am Elbe-Pegel Barby im Landkreis Schönebeck. Normalerweise liegt der Elbe-Pegel dort bei etwa 2 m, erst bei 5,92 m wird das Wehr geöffnet. Bereits bei einem Pegel-Stand von 5,50 m fließen durch das geöffnete Wehr 750 bis 800 m3/s, bei starkem Hochwasser bis zu 1 800 m3/s (!) über den Umflutkanal ab und damit an Magdeburg vorbei. Im Höchstfall wird etwa ein Drittel des gesamten Hochwassers durch den Kanal geführt. Das bedeutet etwa eine Entlastung des Elbewasserstandes im Bereich Schönebeck und Magdeburg um 0,5–0,6 m unter den Wasserstand, der ohne Wehröffnung auftreten würde. Das ist für die nah am Wasser erbauten Altstädte eine entscheidende Entlastung, was sich besonders zur Jahrhundertflut im August 2002 und schon wieder im Januar 2003 gezeigt hat. Das Pretziener Wehr ist ein so genanntes Schützentafelwehr und einmalig in Europa. Normalerweise befindet sich zwischen den Pfeilern eines Wehrs nur jeweils eine große Platte, die im Hochwasserfall von starken Motoren nach oben gezogen wird. Als das Pretziener Wehr gebaut wurde, gab es solche Motoren noch nicht. Also wurden mehr als 300 etwa 0,7 mal 0,8 m große Platten über- und nebeneinander angeordnet, die von Hand gezogen werden können; keine leichte Arbeit, da ca. 3,2 t Druck auf den untersten Tafeln lasteten. So dauert es etwa sechs Stunden Handarbeit, bis die größtmögliche Öffnung erreicht ist. Die vielen Einzelplatten sind die bautechnische Besonderheit dieses Wehres. Für die ausgeklügelte Technik der mit Manneskraft bedienbaren Einzelplatten wurde das Wehr 1889 auf der Pariser Weltausstellung als technische Meisterleistung mit einer Goldmedaille ausgezeichnet. Seit seiner Inbetriebnahme 1875 wurde das Pretziener Wehr 58 mal gezogen, die letzten Öffnungen erfolgten im Mai 1999, am 15.08.2002 morgens ab 8.30 Uhr zur Milderung der Jahrhundertflut und zuletzt im Januar 2003. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

INSPIRE TH INVEKOS GSA Landwirtschaftliche Parzelle 2025

Der Datensatz enthält aktuelle Teilflächen der InVeKoS-Antragsdaten ausThüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Geospatial application" (GSA) transformiert wurden. Die Landwirtschaftliche Parzelle besteht aus einer zusammenhängenden, landwirtschaftlich genutzten Fläche, die von einem Erzeuger bewirtschaftet wird und mit einer Fruchtart bestellt bzw. ganz stillgelegt ist inklusive ihrer Landschaftselemente. Eine landwirtschaftliche Parzelle meint eine von den Mitgliedstaaten festgelegte Einheit der landwirtschaftlichen Fläche, die gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 definiert ist. Im InVeKoS-Antrag gibt der Antragsteller in seinen georäumlichen Antrag (GSA) die Teilflächen der Landwirtschaftlichen Parzelle an. Diese Teilflächen innerhalb der Landesfläche Thüringens sind Bestandteil des Datensatzes. Die Kulturart wurde in eine Kulturartengruppen der bundeseinheitlichen InVeKoS-Nutzcode-Liste (InVeKoS-NC-Liste) übersetzt. Diese Liste enthält die in Deutschland geförderten Kulturarten im Rahmen der flächenbezogenen EU-Agrarförderung und gibt einen Überblick über die im InVeKoS verwendeten Codes zur Bodennutzung (Nutzcodes, NC) in den einzelnen Bundesländern, zwischen denen diese Liste abgestimmt ist. Die geodatenbezogenen Förderanträge werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erhoben und sind Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) von Thüringen. Die Polygone wurden anonymisiert. Die Daten haben den Stand der Hauptzahlung des Antragsjahres 2025.

Antragsteller auf EU-Agrarförderung in Sachsen-Anhalt können jetzt entscheiden

Magdeburg. Ackerflächen, die am 1. Januar 2026 Ackerland waren, bleiben dauerhaft Ackerland. So sieht es eine EU-Regelung vor, die nun auch für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland umgesetzt wird. Landwirtschaftsminister Michael Richter: „Mit der Stichtagsregelung wird einerseits Bürokratie abgebaut, die Betriebe von unnötigem Pflügen entlastet und die Umwelt geschont. Das ist eine Konstellation, die für alle Seiten Vorteile bringt.“ Bisher entstand automatisch Dauergrünland auf Ackerflächen, auf denen seit mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren (Zähljahren) Gras oder andere Grünfutterpflanzen angebaut wurden und die nicht Teil einer Fruchtfolge waren und die in diesem Zeitraum nicht gepflügt wurden oder die stillgelegt waren. Diese Regelung entfällt nunmehr rückwirkend zum Stichtag 1. Januar 2026. Diese Flächen bleiben zukünftig Ackerland, auch wenn mehr als fünf Jahre in Folge Gras oder andere Grünfutterpflanzen darauf angebaut werden und in dieser Frist nicht gepflügt wurde oder die Fläche mehr als fünf Jahre stillgelegt war. Damit erübrigt sich auch die Pfluganzeige. Für Flächen, die dauerhaft Ackerland bleiben sollen, ist von den Antragstellenden nichts zu unternehmen. Wenn wie bisher aus Ackerland automatisch Dauergrünland werden soll, ist dazu aktiv eine einzelflächenbezogene Entscheidung zu treffen. Dafür wurden jetzt im Agrarantrag von Sachsen-Anhalt die technischen Voraussetzungen geschaffen. Der Betriebsinhaber muss in dem Fall im geografischen Flächennachweis (GFN) des Agrarantrages bis zum 30. September 2026 die dafür vorgesehenen Ackerflächen aktiv mit der Bindung S26_GL („Nimmt nicht an Stichtagsregelung teil (kann DGL werden)“) kennzeichnen und den GFN neu einreichen. Das sollten Antragstellenden auf EU-Agrarförderung für ihre Entscheidung wissen: Hintergrund: Die EU hatte sich im November 2025 auf ein Paket zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik geeinigt, dem so genannten Omnibus III-Paket („GAP-Vereinfachungspaket“). Zum 1. Januar 2026 ist die entsprechende Verordnung (EU) 2025/2649 in Kraft getreten. Ein wesentlicher Punkt darin ist die Möglichkeit, eine Stichtagsregelung im Zusammenhang mit der Dauergrünlandentstehung einzuführen. Für die Umsetzung in Deutschland sind Änderungen am nationalen Recht erforderlich. Dies betrifft vor allem die GAP-Direktzahlungen-Verordnung, die GAP-Konditionalitäten-Verordnung und die GAP-InVeKoS-Verordnung. Die Entwürfe befinden sich derzeit im Bundesratsverfahren.

Landwirtschaft und Ernährung mit Zukunft - Nutzierhaltung umweltverträglich gestalten

Die Landwirtschaft verursacht gegenwärtig massive Umweltschäden. Die intensive Tierhaltung ist dabei ein entscheidender Treiber - über ihre direkten Umweltwirkungen und indem sie über den hohen Futtermittelbedarf eine Intensivierung des Ackerbaus notwendig macht. Ein alleiniger Wandel der Nutztierhaltung reicht jedoch nicht aus, da sonst die Gefahr besteht, dass negative Umwelteffekte lediglich verlagert werden. Eine dauerhaft umweltverträgliche Nutztierhaltung daher ist nur in Kombination mit einem korrespondierenden, nachhaltigen Konsum und entsprechenden Veränderungen in der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette denkbar. Ziel des Vorhabens ist es anhand politischer Handlungsempfehlungen der Agrarumwelt- und Ernährungspolitik Orientierung zu geben, wie der nötige Wandel von Landwirtschaft, Verarbeitung, Distribution und Konsum mit Fokus auf eine umweltverträgliche Nutztierhaltung gelingen kann. Zum anderen soll mittels Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit und Fachgesprächen direkt in die Gesellschaft und Fachöffentlichkeit hinein gewirkt werden, um nachhaltige Ernährungsweisen und ein gesellschaftliches Umfeld zu unterstützen, das für die Erreichung einer umweltverträglichen Nutztierhaltung zuträglich ist. Dazu werden, verbunden über alle Bereiche und unter Berücksichtigung aktueller Prozesse, konkrete, praktikable und umsetzbare Vorschläge entwickelt, wie wesentliche Instrumente der Agrarumwelt- und Ernährungspolitik (Ordnungsrecht, Steuern und Abgaben, Subventionen, Kennzeichnungen, Angebotsgestaltung in öffentlichen Kantinen, Informationskampagnen, vielfältige Förderprogramme) ausgestaltet und in Einklang gebracht werden können, um einen Wandel zu ermöglichen. Besondere Bedeutung werden hierbei die gemeinsame Agrarpolitik der EU und wie Weiterentwicklung und Konkretisierung der 'Farm-to-Fork-Strategy' der EU-KOM einnehmen. Hierzu ist vorgesehen, die Einzelaktivitäten der UBA-Facheinheiten im Rahmen eines übergeordneten Ansatzes zusammen zu führen.

Konditionalität Einzuhaltende Verpflichtungen der Konditionalität Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) Anforderungen an die Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) Sanktionierung bei Verstoß gegen die Verpflichtungen der GAB und GLÖZ Weitere Rechtsgrundlagen und Informationsangebote zu den GAB

Landwirtinnen und Landwirte, landwirtschaftliche Unternehmen und weitere Betriebsinhaber, die folgende Zahlungen erhalten (nachfolgend Begünstigte genannt): Direktzahlungen gemäß Titel III Kapitel II der Verordnung (EU) 2021/2115, jährliche Zahlungen gemäß Artikel 70, 71 und 72 der Verordnung (EU) 2021/2115, Unterstützung gemäß Kapitel IV der Verordnung (EU) Nr. 228/2013 oder Kapitel IV der Verordnung (EU) Nr. 229/2013 sind gemäß § 3 GAP-Konditionalitäten-Gesetz dazu verpflichtet ihren Betrieb nach den in der Unionsregelung bezeichneten Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) zu führen und die in der Unionsregelung bezeichneten Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ) einzuhalten. Halten die Begünstigten die Verpflichtungen nicht ein, ist grundsätzlich eine Verwaltungssanktion zu verhängen. Die Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei der Konditionalität im Jahr 2024 erläutert den Landwirtinnen und Landwirten, welche Anforderungen zu beachten sind. Die Informationsbroschüre ist hier einsehbar. Die Verpflichtungen hinsichtlich der Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) sowie der Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) ergeben sich aus dem Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 sowie deren Umsetzung in nationales Recht. Nach den folgenden GAB haben Begünstigte ihren Betrieb zu führen: Bereich Klima und Umwelt GAB 1 - Wasserrahmenrichtlinie Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Wasserpolitik : Artikel 11 Abs. 3 Buchst. e und h (Verschmutzung durch Phosphat) GAB 2 - Nitrat-Richtlinie Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen : Artikel 4 und 5 GAB 3 - Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten : Artikel 3 Abs.1, Artikel 3 Abs. 2 Buchst. b; Artikel 4 Abs. 1, 2 und 4 GAB 4 – Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen : Artikel 6 Abs. 1 und 2 Bereich Öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit GAB 5 - Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit : Artikel 14 und 15, Artikel 17 Abs. 1, Artikel 18, 19 und 20 GAB 6 - Richtlinie 96/22/EG des Rates vom 29. April 1996 über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung und von β-Agonisten in der tierischen Erzeugung und zur Aufhebung der Richtlinien 81/602/EWG, 88/146/EWG und 88/299/EWG : Artikel 3 Buchst. a, b, d und e, Artikel 4, 5 und 7 GAB 7 - Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG : Art. 55 Sätze 1 und 2 GAB 8 - Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden : Artikel 5 Abs. 2, Artikel 8 Abs. 1 bis 5, Artikel 12 (Beschränkungen in NATURA-2000-Schutzgebieten); Artikel 13 Abs. 1 und 3 Bereich Tierwohl GAB 9 - Richtlinie 2008/119/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern : Artikel 3 und 4 GAB 10 - Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen : Artikel 3 und 4 GAB 11 - Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere : Artikel 4 Die folgenden neun GLÖZ-Standards sind einzuhalten: Erhaltung von Dauergrünland (GLÖZ 1) Schutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2) Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern (GLÖZ 3) Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen (GLÖZ 4) Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung der Erosion (GLÖZ 5) Mindestbodenbedeckung um vegetationslose Böden in den sensibelsten Zeiten zu vermeiden (GLÖZ 6) Fruchtwechsel auf Ackerland (GLÖZ 7) Mindestanteil nichtproduktiver Flächen, Beseitigungsverbot von Landschaftselementen, Verbot des Schnitts von Hecken und Bäumen während der Brut- und Nistzeit von Vögeln (GLÖZ 8) Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland in Natura2000-Gebieten ausgewiesen ist (GLÖZ 9) Die nationale Umsetzung der GLÖZ-Standards in Deutschland erfolgt durch das GAP-Konditionalitäten-Gesetz vom 16. Juli 2021 und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung . Die Broschüre des BMEL zu den ab 2023 geltenden Direktzahlungen, zur Konditionalität und zum InVeKoS bietet ebenfalls nähere Informationen. Die entsprechenden Gebietskulissen zu den GLÖZ 2, 5 und 6 sind im Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst  > Gebietskulissen GLÖZ einsehbar. Unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Natur und Umwelt > Schutzgebiete Naturschutz finden Sie die Kulissen zu den Schutzgebieten, die für GLÖZ 9 relevant sind. Die Regelungen der Konditionalität gehen gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 von einem gesamtbetrieblichen Ansatz aus. Dies bedeutet, dass ein Begünstigter, der für die Konditionalität relevante Zahlungen erhält, in allen Produktionsbereichen (zum Beispiel Ackerbau, Viehhaltung, Gewächshäuser, Sonderkulturen) und allen seinen Betriebsstätten die Verpflichtungen der Konditionalität einhalten muss. Dabei ist es unerheblich, in welchem Umfang Flächen oder Betriebszweige bei der Berechnung der Zahlungen berücksichtigt wurden. Die im Rahmen der Konditionalität einzuhaltenden Verpflichtungen beziehen sich auf Maßnahmen, die im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit oder auf den Flächen des Betriebes (ohne nicht beantragte forstwirtschaftliche Flächen) zu erfüllen sind. Verstöße (das Ergebnis einer Handlung oder Unterlassung) gegen diese Verpflichtungen führen zu einer Kürzung folgender Zahlungen: Direktzahlungen: Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl (Öko-Regelungen) Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe, Mutterschafe und Mutterziegen Rückerstattung Haushaltsdisziplin Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes: Zahlungen für Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen inkl. Zahlungen für den ökologischen/biologischen Landbau Zahlungen für naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen (Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete) Zahlungen für gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben (im Rahmen von Natura 2000 und im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) ) Die Höhe der Sanktionierung richtet sich nach Ausmaß, Dauer und Schwere des Verstoßes. Vorsätzliche oder wiederholt festgestellte Verstöße sind in der Regel mit einer höheren Sanktionierung belegt, als fahrlässige Verstöße. GAB 1: Verwendung von Wasser zur Bewässerung, Phosphat Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) Eine Orientierungshilfe zu kritischen Hangneigungen an Gewässern bietet der Sachsen-Anhalt-Viewer unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst > Düngeverordnung (DüV) > Hangneigung nach DüV und WHG. Letztlich entscheidet aber die konkrete Situation vor Ort über die einzuhaltenden Abstände und Auflagen. Weitere Auskünfte erteilen: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) Untere Wasserbehörden GAB 2: Nitrat Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG) Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften (DüngRZusVO) vom 21. März 2023 für Sachsen-Anhalt Die Gebietskulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete ist im Sachsen-Anhalt-Viewer unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst > Düngeverordnung (DüV) einsehbar. Eine Orientierungshilfe zu kritischen Hangneigungen an Gewässern bietet der Sachsen-Anhalt-Viewer unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst > Düngeverordnung (DüV) > Hangneigung nach DüV und WHG. Letztlich entscheidet aber die konkrete Situation vor Ort über die einzuhaltenden Abstände und Auflagen. Weitere Auskünfte erteilen: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) Untere Wasserbehörden GAB 3 und GAB 4: Vogelschutz- und FFH -Richtlinie Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA vom 10.12.2010) Weitere Informationen und Rechtstexte finden Sie unter der Webseite „ Natura 2000 Sachsen-Anhalt “ und auf der Webseite des Landesverwaltungsamts . Weitere Auskünfte erteilen: Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte (PDF) Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) GAB 5: Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs Verordnung (EG) Nr. 183/2005 mit Vorschriften für die Futtermittelmittelhygiene Verordnung (EU) Nr. 37/2010 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs Verordnung (EG) Nr. 470/2009 Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs Weitere Auskünfte erteilen: Landesverwaltungsamt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten Informationen zur Registrierung und Zulassung von Futtermittelunternehmen finden Sie auf der Webseite des Landesverwaltungsamtes . GAB 6: Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung (PharmStV) Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz) Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung) Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) Weitere Auskünfte erteilen: Landesverwaltungsamt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten GAB 7 und GAB 8: Pflanzenschutz und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutz-Geräteverordnung) Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung) Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz (Wichtiger Hinweis: Die Grundsätze werden derzeit vom BMEL überarbeitet. Die Verweise im Dokument auf das PflSchG beziehen sich auf das nicht mehr gültige PflSchG vom 21.05.2010) Weitere Auskünfte erteilen: Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) zur Pflanzenschutz-Sachkunde auf der Webseite der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) GAB 9 bis GAB 11: Tierschutz Kälber, Schweine, landwirtschaftliche Nutztiere Tierschutzgesetz (TierSchG) Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung) Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz) Weitere Auskünfte erteilen: Landesverwaltungsamt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten Zusätzliche Informationen zu Direktzahlungen und bietet auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft .

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